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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00   

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https://dejure.org/2000,533
BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00 (https://dejure.org/2000,533)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2000 - 6 C 5.00 (https://dejure.org/2000,533)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 6 C 5.00 (https://dejure.org/2000,533)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 7 Abs. 4; BayVwVfG Art. 36
    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in Lehrzielen und Einrichtungen; Qualifikation der Schüler zum Schuljahresende; Durchlässigkeitsprinzip

  • Wolters Kluwer

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt - Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in Lehrzielen und Einrichtungen - Qualifikation der Schüler zum Schuljahresende - Durchlässigkeitsprinzip

  • Judicialis

    GG Art. 7 Abs. 4; ; BayVwVfG Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 7 Abs. 4; BayVwVfG Art. 36
    Schulrecht - Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in Lehrzielen und Einrichtungen; Qualifikation der Schüler zum Schuljahresende; Durchlässigkeitsprinzip.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Leistungsstand) - Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in Lehrzielen und Einrichtungen; Qualifikation der Schüler zum Schuljahresende; Durchlässigkeitsprinzip; Jahrgangsmischung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Jahrgangsmischung in Montessorischule zulässig

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Jahrgangsmischung in Montessorischulen

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG; §§ 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG; 42 Abs. 1 VwGO
    Verwaltungsrecht, Grundrechte, Genehmigung einer privaten Ersatzschule; Widerrufsvorbehalt: Rechtswidrigkeit und Angreifbarkeit

  • privatschulverband-nrw.de PDF, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsätze für die Ersatzschulgenehmigung

  • institut-ifbb.de PDF, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsätze für die Ersatzschulgenehmigung (Prof. Dr. Johann Peter Vogel; R&B 2/2008, S. 7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 263
  • NJW 2001, 3646 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 919
  • DVBl 2001, 813
  • DÖV 2001, 422
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00
    Bei Erfüllung dieser und der weiteren in Art. 7 Abs. 4 Satz 3 und 4 und Abs. 5 GG genannten Genehmigungsvoraussetzungen besteht ein verfassungsrechtlicher Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung (vgl. BVerfGE 27, 195, 200; BVerwG, Beschluss vom 10. September 1990 - BVerwG 7 B 119.90 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 34 S. 27).

    Ersatzschulen im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG sind Privatschulen, die nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck als Ersatz für eine in dem Land vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule dienen sollen (BVerfGE 27, 195, 201 f.; 90, 128, 139).

    cc) Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner mehrfach zitierten Entscheidung vom 14. November 1969 (BVerfGE 27, 195) die Möglichkeit eines ungehinderten Wechsels von der Ersatzschule auf eine öffentliche Schule am Ende eines jeden Schuljahres nicht zu den Genehmigungsvoraussetzungen nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG gezählt.

    Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG verlangt bei der Genehmigung einer erst noch zu errichtenden Schule nicht den positiven Nachweis der Gleichwertigkeit, sondern lässt die Prognose genügen, dass diese voraussichtlich nicht verfehlt wird (vgl. BVerfGE 27, 195, 204; BVerwGE 90, 1, 15).

  • BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91

    Schulwesen - Bekenntnisschulen Definition - Private Ersatzschule -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00
    Namentlich müssen die Schüler so gefordert werden, dass ihre daraufhin erlangte Qualifikation derjenigen gleichwertig ist, die Schülern einer entsprechenden öffentlichen Schule vermittelt wird (BVerwGE 90, 1, 9).

    Diese zielt darauf ab, der Persönlichkeitsentwicklung sowohl in den Ersatz- wie auch in den öffentlichen Schulen den erforderlichen Raum zu eröffnen (vgl. BVerwGE 90, 1, 7).

    Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG verlangt bei der Genehmigung einer erst noch zu errichtenden Schule nicht den positiven Nachweis der Gleichwertigkeit, sondern lässt die Prognose genügen, dass diese voraussichtlich nicht verfehlt wird (vgl. BVerfGE 27, 195, 204; BVerwGE 90, 1, 15).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00
    Daraus ist zu schließen, dass es nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG zu genehmigende Ersatzschulen gibt, für deren Schüler ein Wechsel zur öffentlichen Schule ausscheidet (im gleichen Sinn BVerfGE 90, 107, 125).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00
    Der dem staatlichen Einfluss damit entzogene Bereich ist dadurch gekennzeichnet, dass in der Privatschule ein eigenverantwortlich geprägter und gestalteter Unterricht erteilt wird, insbesondere soweit er die Erziehungsziele, die weltanschauliche Basis, die Lehrmethode und Lehrinhalte betrifft (BVerfGE 27, 200 f.; 75, 40, 61 f.).
  • BVerwG, 10.09.1990 - 7 B 119.90

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00
    Bei Erfüllung dieser und der weiteren in Art. 7 Abs. 4 Satz 3 und 4 und Abs. 5 GG genannten Genehmigungsvoraussetzungen besteht ein verfassungsrechtlicher Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung (vgl. BVerfGE 27, 195, 200; BVerwG, Beschluss vom 10. September 1990 - BVerwG 7 B 119.90 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 34 S. 27).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00
    Ersatzschulen im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG sind Privatschulen, die nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck als Ersatz für eine in dem Land vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule dienen sollen (BVerfGE 27, 195, 201 f.; 90, 128, 139).
  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 136.79

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00
    Zwar wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gegen belastende Nebenbestimmungen die Anfechtungsklage als gegeben angesehen, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei der streitigen Nebenbestimmung um eine Befristung, eine Bedingung oder einen Widerrufsvorbehalt handelt (BVerwGE 60, 269, 274 f.).
  • VGH Bayern, 08.09.1999 - 7 B 98.2621
    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00
    BVerwG 6 C 5.00 VGH 7 B 98.2621.
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00
    Daraus folgt das Recht der Eltern, ihre Kinder in eine private Ersatzschule zu schicken, die den Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG entspricht (BVerfGE 34, 165, 198).
  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im

    Bezieht sich aber die Gestaltungsfreiheit der privaten Ersatzschule auf Lehrmethoden und Lehrinhalte bei anzustrebender Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses, muss sie auch nach eigenem pädagogischen Ermessen darüber entscheiden dürfen, auf welchem Wege und mit welchen Mitteln sie zu diesem Gesamtergebnis gelangt; eine strikte Bindung an die von der Schulverwaltung erlassenen Lehrpläne und Stundentafeln verbietet sich vor diesem Hintergrund (vgl. etwa BVerwG 29. April 2019 - 6 B 141/18 - Rn. 27 mwN; 13. Dezember 2000 - 6 C 5/00 - Rn. 21, BVerwGE 112, 263 ) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2018 - 4 A 589/17

    Spielhallen benötigen in NRW keine Erlaubnis mehr nach § 33i GewO

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 = juris, Rn. 25, vom 13.12.2000 - 6 C 5.00 -, BVerwGE 112, 263 = juris, Rn. 13, und vom 10.7.1980 - 3 C 136.79 -, BVerwGE 60, 269 = juris, Rn. 49 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09

    Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier:

    Maßgeblich ist aber allein, ob am Ende der Abschlussklasse eine gleichwertige Ausbildung erzielt wird, der Ausbildungs- und Leistungsstand am Ende der vorangegangenen Schuljahre dagegen ist unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2000 - 6 C 5/00 -, BVerwGE 112, 263 [267]).

    Eine Regelung, die den Betroffenen im Ergebnis die Möglichkeit nimmt, anstelle der öffentlichen Schule eine private Ersatzschule zu besuchen, ist mit Art. 7 Abs. 4 GG nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Urteil vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 u.a. -, BVerfGE 34, 165 [198]; BVerwG, Urteil vom 13.12.2000 - 6 C 5/00 -, BVerwGE 112, 263 [270]).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2382
BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 (https://dejure.org/2001,2382)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 (https://dejure.org/2001,2382)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 (https://dejure.org/2001,2382)
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Ertragswertermittlung

§ 162 Abs. 1 VwGO, zu den (engen) Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens im Verwaltungsprozeß

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 919
  • DVBl 2001, 1763
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 18.04.1996 - 2 C 94.1431
    Auszug aus BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01
    Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (vgl. BayVGH, NVwZ-RR 1997, S. 499 f.; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1998, S. 691 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 3 S 156/97

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im vorläufigen

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01
    Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (vgl. BayVGH, NVwZ-RR 1997, S. 499 f.; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1998, S. 691 f.).
  • BVerwG, 03.07.2000 - 11 KSt 2.99

    Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Auffassung der Kläger, sondern danach, wie eine verständige Partei, die bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Lage ihre Interessen wahrgenommen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2000 - BVerwG 11 KSt 2.99 - NJW 2000, S. 2832 f.).
  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06

    Kostenfestsetzung; Kostenerstattung für Privatgutachten; vorläufiger

    Nach diesen Maßgaben können auch Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige ausnahmsweise erstattungsfähig sein (Beschluss vom 11. April 2001 - BVerwG 9 KSt 2.01 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37).

    Zudem muss die jeweilige Prozesssituation das Gutachten herausfordern; dessen Inhalt muss auf die Förderung des jeweiligen Verfahrens zugeschnitten sein (vgl. Beschluss vom 11. April 2001 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2019 - 5 OA 23/19

    Anfechtung einer Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von geltend gemachten

    Bei der Beurteilung, welche Aufwendungen in diesem Sinne notwendig sind, sind weder die Maßstäbe anzulegen, die einer rechts- und sachkundigen Person zur Verfügung stehen (BVerwG, Urteil vom 6.12.1963 - BVerwG 7 C 14.63 -, BVerwGE 17, 245), noch ist auf die subjektive Auffassung des jeweiligen Beteiligten abzustellen (BVerwG, Beschluss vom 11.4.2001 - BVerwG 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 -, juris Rn. 3).

    Maßgeblich ist vielmehr die Sicht eines verständigen Beteiligten (BVerwG, Beschluss vom 11.4.2001, a. a. O., Rn. 3; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 162 Rn. 3), also eines Beteiligten, der weder besonders ängstlich noch besonders sorglos ist (Olbertz, in: Schoch u. a., VwGO, Stand: September 2018, § 162 Rn. 15).

  • BVerwG, 12.09.2019 - 9 KSt 1.19

    Vorlagefrage über die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens;

    Hinsichtlich dieser Rechtsgrundsätze stimmen der 4. und der 9. Senat überein (BVerwG, Beschlüsse vom 11. April 2001 - 9 KSt 2.01 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37 S. 5 und vom 16. November 2006 - 4 KSt 1003.06 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 43 Rn. 6 ff., jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.04.2001 - 8 B 11.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8443
BVerwG, 18.04.2001 - 8 B 11.01 (https://dejure.org/2001,8443)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.2001 - 8 B 11.01 (https://dejure.org/2001,8443)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 2001 - 8 B 11.01 (https://dejure.org/2001,8443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2191
  • NVwZ 2001, 919 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2001 - 8 B 11.01
    Einer weiter ausdehnenden Auslegung ist dieser Begriff wegen des erschöpfenden Charakters der Ausschlussvorschriften von § 41 ZPO nicht zugänglich (BGH, NJW 1991, 425).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2001 - 8 B 11.01
    Das Verwaltungsgericht muss nicht jeden rechtlichen Gesichtspunkt, auf den es seine Entscheidung letzthin stützt, den Beteiligten vorab zur Erörterung gestellt haben (Beschluss vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20 S. 1 m.w.N.).
  • VG Berlin, 24.10.2000 - 9 A 176.94
    Auszug aus BVerwG, 18.04.2001 - 8 B 11.01
    BVerwG 8 B 11.01 VG 9 A 176.94.
  • RG, 28.04.1882 - Beschw.-Rep. 110/82

    Ausschließung oder Ablehnung eines Richters ; Mitgliedschaft in einem am Prozess

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2001 - 8 B 11.01
    Eine unmittelbare Rechtsbeziehung zur Streitsache besteht für sie nicht (zu den Motiven des Gesetzes RGZ 7, 311, 312).
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