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   BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92, 1 BvR 1086/99   

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BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92, 1 BvR 1086/99 (https://dejure.org/2001,1002)
BVerfG, Entscheidung vom 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92, 1 BvR 1086/99 (https://dejure.org/2001,1002)
BVerfG, Entscheidung vom 25. April 2001 - 1 BvR 1104/92, 1 BvR 1086/99 (https://dejure.org/2001,1002)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Benachrichtigungspflicht von observierten Kontakt- und Begleitpersonen nach dem Hamburgischen Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei - mangels Betroffenheit unzulässige Verfassungsbeschwerden

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Datenerhebung - Observation - Abhörmaßnahmen - Unmittelbare Betroffenheit - Berufsgeheimnisträger - Strafverteidiger - Kontakt- oder Begleitperson

  • Judicialis

    SOG § 10; ; StPO § 100 f Abs. 2; ; StP... O § 100 c Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 53; ; StPO § 53 a; ; HbgGDVP § 10 Abs. 1 Satz 2; ; HbgGDVP § 9 Abs. 3; ; HbgGDVP § 10 Abs. 6; ; HbgGDVP § 10; ; HbgGDVP § 9 Abs. 3 Satz 2; ; HbgGDVP § 10 Abs. 2; ; HbgGDVP § 1 Abs. 6; ; HbgGDVP § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; HbgGDVP § 1 Abs. 4; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 13; ; GG Art. 13 Abs. 4; ; GG Art. 19 Abs. 2; ; GG Art. 79 Abs. 3; ; GG Art. 13 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Zur Observation von RAen durch die Polizei, Begriff der Kontakt- und Begleitperson

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenerhebung und -speicherung durch die Polizei; Unmittelbare Betroffenheit bei Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Benachrichtigung von observierten "Begleitpersonen"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Benachrichtigung von observierten "Begleitpersonen"

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Benachrichtigung von observierten "Begleitpersonen"

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.5.2001)

    BVG lässt Klagen gegen polizeiliche Beschattung von "Begleitpersonen" von Straftätern nicht zu

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1037 (Ls.)
  • NJW 2002, 1261
  • NVwZ 2001, 1261
  • StV 2001, 627
  • DVBl 2001, 1057
  • DÖV 2001, 777
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Norm und ergibt sich die Betroffenheit nicht unmittelbar aus ihr, sondern erst aus einem Vollzugsakt, ist die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich gegen diesen zu richten (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Die Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde sind unter diesen Voraussetzungen erfüllt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch Maßnahmen, die auf den angegriffenen Rechtsnormen beruhen, in seinen Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ) und eine Kenntnisnahme von Vollzugsakten nicht gesichert ist.

    Die Verwendung des Wortes "sobald" zeigt an, dass die Unterrichtungspflicht nur zeitlich und nur unter der gesetzlich genannten Voraussetzung der Gefährdung des Ermittlungszwecks aufgeschoben werden darf (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Dieses Grundrecht umfasst in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG das Erfordernis effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 zu Art. 10 GG).

    Er verwirklicht sich insbesondere auch durch Rechte auf Löschung oder Berichtigung gegenüber der Informationen und Daten verarbeitenden Stelle (vgl. BVerfGE 100, 313 , dort im Rahmen von Ausführungen zu Art. 10 GG).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98

    Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92
    Die Pflicht zur Rücksichtnahme kann gelegentlich sogar schon vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens entfallen, sobald nämlich absehbar ist, dass die sachgerechte Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch die Benachrichtigung nicht gefährdet werden kann (vgl. MVVerfG, LKV 2000, S. 345 ).

    Hat der Betroffene allerdings schon im Zuge des Ermittlungsverfahrens Kenntnis von der Maßnahme erhalten, besteht kein rechtlich schutzwürdiges Interesse an einer Benachrichtigung mehr (vgl. auch MVVerfG, LKV 2000, S. 345 ).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92
    Dies soll sichern, dass eine Verfassungsbeschwerde zulässigerweise erst erhoben werden kann, wenn eine konkrete Beschwer vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 128 ).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92
    Die Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde sind unter diesen Voraussetzungen erfüllt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch Maßnahmen, die auf den angegriffenen Rechtsnormen beruhen, in seinen Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ) und eine Kenntnisnahme von Vollzugsakten nicht gesichert ist.
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92
    Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegt, ist die gesonderte Darlegung einer eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit erforderlich (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 18, 1 ; 91, 294 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92
    Dieses Grundrecht umfasst in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG das Erfordernis effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 zu Art. 10 GG).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92
    Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegt, ist die gesonderte Darlegung einer eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit erforderlich (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 18, 1 ; 91, 294 ; stRspr).
  • VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98

    Polizeirecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Datenschutz;

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92
    Der Begriff der Kontakt- und Begleitperson ist restriktiv auszulegen (vgl. BbgVerfG, LKV 1999, S. 450 ).
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92
    Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegt, ist die gesonderte Darlegung einer eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit erforderlich (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 18, 1 ; 91, 294 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    So ist bedeutsam, ob die Maßnahme auf einen tatbestandlich eng umgrenzten Personenkreis zielt (dazu vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 1057) oder ob sie eine große Streubreite hat und Dritte auch zufällig erfassen kann.
  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

    Die Möglichkeit, eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz zu erheben, das zu heimlichen Maßnahmen berechtigt, entfällt deshalb unter dem Gesichtspunkt der Unmittelbarkeit jedenfalls in der Regel nur, wenn die spätere Kenntniserlangung des Betroffenen durch eine aktive Informationspflicht des Staates rechtlich gesichert ist (so in BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2001 - 1 BvR 1104/92 -, NVwZ 2001, S. 1261 ).
  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Vor diesem Hintergrund besteht an der Akteneinsicht im Maßregelvollzug auch deshalb ein besonders starkes verfassungsrechtlich geschütztes Interesse, weil der Betroffene ohne sie seinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung falscher Informationen gegenüber der die Informationen erhebenden und verarbeitenden Stelle nicht verwirklichen (vgl. BVerfGE 100, 313 , dort im Rahmen von Ausführungen zu Art. 10 GG; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 2001 - 1 BvR 1104/92, 1086/99 -, DVBl 2001, S. 1057 ; OLG Hamm, NStZ 2002, S. 615 ) und sich nicht vergewissern kann, ob die Akten auch im Übrigen so geführt sind, dass seine grundrechtlichen Ansprüche in Bezug auf Behandlung und eventuelle Beendigung der Unterbringung nicht beeinträchtigt werden.
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Daher ist die lediglich eingeschränkte Gewährung bzw. das gänzliche Fehlen eines Unterrichtungsanspruchs nicht nur an der Rechtsweggarantie, sondern auch am Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu messen (vgl. BVerfGE 100, 313 [361] zu Art. 10 GG; ähnlich BVerfG [1. Senat 1. Kammer], NVwZ 2001, 1261 [1263]: Unterrichtungsanspruch aus informationellem Selbstbestimmungsrecht "in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG"; vgl. ferner BbgVerfG, LKV 1999, 450 [455, 457]; MVVerfG, LKV 2000, 345 [354]; Albers, Die Determination polizeilicher Tätigkeit in den Bereichen der Straftatenverhütung und der Verfolgungsvorsorge, 2001, S. 246 f.; a.A. Huber in: von Mangoldt/Klein/Starck, aaO., Art. 19 Abs. 4 Rn 375: Maßstab ausschließlich Rechtsschutzgarantie).
  • VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig

    Erforderlich ist die Datenerhebung im Sinne des § 16a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PolG NRW daher nur dann, wenn konkrete Tatsachen für einen objektiven Bezug der Kontakt- oder Begleitpersonen zu der angenommenen Straftat und damit für ihre Einbeziehung in den Handlungskomplex der Straftatenbegehung als potenzielle Mittäter oder Gehilfen, insbesondere eine Verwicklung in den Hintergrund oder das Umfeld der Straftaten, vorliegen, vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 1104/92, 1 BvR 1086/99 -, NVwZ 2001, 1261 (zum Hamburgischen Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei); Hansen, Eingriffsrecht Nordrhein-Westfalen, 2002, S. 83 Rdnr. 38; Rachor, in: Lisken/Denninger, a.a.O., Kapitel F, Rdnr. 344; Shirvani, a.a.O., VerwArch 2010, 86 ff., 102 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 1 S 1639/00

    Information über verdeckte Ermittler; Unterrichtung; Gefährdung des Ermittlers

    Um die Erlangung nachträglichen Rechtsschutzes tatsächlich zu ermöglichen, sieht § 22 Abs. 8 PolG als grundrechtssichernde Verfahrensbestimmung die Rechtspflicht der zuständigen Behörde zur nachträglichen Unterrichtung des Betroffenen von der Maßnahme vor (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92 -, NVwZ 2001, 1261, 1262 f. zur Unterrichtungspflicht nach § 9 Abs. 3 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei).

    Da das Hinausschieben der Unterrichtung die Rechtsschutzmöglichkeit verzögert, ist ein solches Hinauszögern auf das unbedingt Erforderliche zu begrenzen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25.04.2001, a.a.O. zum Unterbleiben einer Unterrichtung im Falle des sich anschließenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens).

  • VG Aachen, 18.03.2010 - 6 L 28/10

    Polizei darf Observation in Heinsberg-Randerath einstweilen fortsetzen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 1104/92, 1 BvR 1086/99 -, NVwZ 2001, 1261 = juris Rn. 50 f.; Tegtmeyer/Vahle, Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen, 9. Aufl. 2004, § 16 Rn. 6.
  • BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95

    Mangels Darlegung einer eigenen und gegenwärtigen Beschwer bzw mangels

    Eine Kenntnisnahme ist hier aber - und nur darauf kommt es in diesem Zusammenhang an - hinreichend gewährleistet (dazu vgl. auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 1057 ff.).
  • BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05

    Erfolglose gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen Verlängerung der

    Die Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde sind unter diesen Voraussetzungen erfüllt, wenn der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Rechtsnormen beruhenden Maßnahmen in seinen Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 1104/92 u.a. -, NVwZ 2001, S. 1261 ).
  • OLG Köln, 05.12.2006 - 23 WLw 8/06

    Einordnung eines im Nachlass befindlichen Grundbesitzes als Hof im Sinne der

    Selbst der klare und eindeutige Wortlaut einer Erklärung bildet grundsätzlich keine Grenze für die Auslegung anhand der Gesamtumstände, wobei die Feststellung, ob eine Erklärung eindeutig ist oder nicht, sich auch erst durch eine alle Umstände berücksichtigende Auslegung treffen lässt (BGH NJW 2002, 1261).
  • OVG Bremen, 08.07.2002 - 1 B 155/02

    Rasterfahndung aus Anlass des Terroranschlags vom 11.09.2001 in New York -

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