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   VGH Baden-Württemberg, 18.12.2000 - 1 S 1763/00   

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VGH Baden-Württemberg, 18.12.2000 - 1 S 1763/00 (https://dejure.org/2000,1496)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.12.2000 - 1 S 1763/00 (https://dejure.org/2000,1496)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2000 - 1 S 1763/00 (https://dejure.org/2000,1496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Folgenabwägung bei einstweiliger Anordnung im Normenkontrollverfahren - Kampfhundeverordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außervollzugsetzung einer Verordnung zur Haltung gefährlicher Hunde; Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; Folgenabwägung bei Vollzug einer Polizeiverordnung; Abstrakte Gefahr von Kampfhunden; Unwirksamkeit einer Bestimmung über die dauerhafte ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 6
    Normenkontrolle; Allgemeines Polizeirecht, PolVO Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 - Einstweilige Anordnung, Kampfhunde, Gefährliche Hunde, Wesensprüfung, Erlaubnisvorbehalt, Leinenzwang, Maulkorbzwang, Vermehrungsverbot, Züchtungsverbot, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Hunde

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 123 (Ls.)
  • NJW 2001, 3649 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 827
  • VBlBW 2001, 223
  • DVBl 2001, 743 (Ls.)
  • DVBl 2001, 843
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 1 S 2551/91

    Polizeiverordnung zur Kampfhundehaltung - Normenkontrolle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2000 - 1 S 1763/00
    Dies begründet seine Antragsbefugnis (vgl. auch Beschluss des Senats vom 23.03.1992 - 1 S 2551/91 -, VBlBW 1992, 307).

    Abgesehen von diesem Ausnahmefall sind allein die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (so Beschluss des Senats vom 23.03.1992 a.a.O. mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 27.09.1999 - 1 S 2122/99 -, DVBl. 1999, 1734).

    Dieser möglicherweise für eine artgerechte Haltung bestehende Nachteil vermag nach Überzeugung des Senats die bei Außervollzugsetzung der Polizeiverordnung drohenden Nachteile in keinem Fall aufzuwiegen (so schon Beschluss des Senats vom 23.03.1992 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 1 S 2550/91

    Einschränkung der Haltung gefährlicher Hunde durch Rechtsverordnung; Leinenzwang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2000 - 1 S 1763/00
    Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann nicht festgestellt werden, dass die Zuordnung der Hunderasse "Bullterrier" zu den (vermuteten) Kampfhunden durch den Verordnungsgeber offensichtlich fehlsam ist (vgl. Urteil des Senats vom 18.08.1992 - 1 S 2550/91 -, ESVGH 43, 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 1 S 2122/99

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren zwecks Aussetzung einer Norm,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2000 - 1 S 1763/00
    Abgesehen von diesem Ausnahmefall sind allein die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (so Beschluss des Senats vom 23.03.1992 a.a.O. mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 27.09.1999 - 1 S 2122/99 -, DVBl. 1999, 1734).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2001 - 1 S 2346/00

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde

    Soweit der Senat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren in Bezug auf die vorliegende Polizeiverordnung den Vollzug des § 5 Abs. 1 Satz 2 PolVOgH ausgesetzt hat (Beschluss vom 18.12.2000 - 1 S 1763/00 -), beruhte dies allein auf der im dortigen Verfahren vorzunehmenden Folgenabwägung, nicht aber auf der Feststellung, dass mit der Unfruchtbarmachung keine polizeiliche Gefahr bekämpft würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - GRS 1/08

    Besetzung der Richterbank in vorläufigen Rechtsschutzverfahren betreffend eine

    Bei dieser Abwägung sind die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags in der Hauptsache nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs nicht notwendigerweise erheblich (vgl. etwa die Beschlüsse vom 07.10.2008 - 3 S 73/08 -, vom 18.12.2000 - 1 S 1763/00 -, Juris, vom 23.11.1998 - 14 S 2844/98 -, Juris, und vom 23.03.1992 - 1 S 2551/91 -, NVwZ-RR 1992, 418, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 15.03.2018 - 3 B 82/18

    Ladenöffnung an Sonntagen; Gewerkschaft; Antragsbefugnis; Prognosegrundlagen;

    Bei der Prüfung, ob die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm dringend geboten ist, muss deshalb ein besonders strenger Maßstab angelegt werden (SächsOVG, Beschl. v. 7. März 2018 - 3 B 386/17 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; Beschl. v. 31. August 2017 - 3 B 119/17 -, n. v.; VGH BW, Beschl. v. 18. Dezember 2000 - 1 S 1763/00 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2011 - 2 MN 31/11

    Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag erfordert eine unmittelbare

    Ist dies nicht der Fall, so sind die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (Senat, Beschl. v. 10.7.2008 - 2 MN 449/07 -, juris Langtext Rdnr. 28; Beschl. v. 24.11.2003 - 2 MN 334/03 -, Nds. RPfl. 2004, 111; VGH Mannheim, Beschl. v. 18.12.2000 - 1 S 1763/00 -, NVwZ 2001, 827, Ziekow, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 47 Rdnr. 395, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.01.2024 - 6 B 215/23

    Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse

    Hier kann offenbleiben, ob danach die Gründe, die für die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Rechtsvorschrift vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben, es sei denn, die Normenkontrolle erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet, und regelmäßig allein eine Folgenabwägung durchzuführen ist (früher überwiegende Auffassung: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20; v. 9. November 2009 - 3 B 455/09 -, juris Rn. 32; VGH BW, Beschl. v. 18. Dezember 2000 - 1 S 1763/00 -, juris Rn. 6; vgl. für § 32 BVerfGG auch: BVerfG, Beschl. v. 8. November 1985 - 1 BvR 1290/85 -, juris Rn. 8 m. w. N.; st. Rspr. des BVerfG) oder ob Prüfungsmaßstab zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags sind (so für Bebauungspläne: BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; SächsOVG, Beschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 64).
  • OVG Sachsen, 27.09.2007 - 3 BS 100/07

    Alkoholabgabeverbot in der Äußeren Neustadt bleibt in Kraft

    Bei der Prüfung, ob die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm danach dringend geboten ist, muss deshalb ein besonders strenger Maßstab angelegt werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.2000, NVwZ 2001, 827 f.).
  • OVG Sachsen, 27.10.2021 - 6 B 375/21

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Öffnung von Verkaufsstellen; besonderer

    Hier kann offenbleiben, ob danach die Gründe, die für die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Rechtsvorschrift vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben, es sei denn, die Normenkontrolle erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet, und regelmäßig allein eine Folgenabwägung durchzuführen ist (früher überwiegende Auffassung: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20; v. 9. November 2009 - 3 B 455/09 -, juris Rn. 32; VGH BW, Beschl. v. 18. Dezember 2000 - 1 S 1763/00 -, juris Rn. 6; vgl. für § 32 BVerfGG auch: BVerfG, Beschl. v. 8. November - 1 BvR 1290/85 -, juris Rn. 8 m. w. N.; st. Rspr. des BVerfG) oder ob Prüfungsmaßstab zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags sind (so für Bebauungspläne: BVerwG, Beschl. v. 25. Februar - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; SächsOVG, Beschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 64).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 2 MN 449/07

    Folgenabwägung bei einer auf die Außervollzugsetzung einer Promotionsordnung

    Ist dies nicht der Fall, so sind die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (Senat, Beschl. v. 24.11.2003 - 2 MN 334/03 -, Nds. RPfl. 2004, 111; VGH Mannheim, Beschl. v. 18.12.2000 - 1 S 1763/00 -, NVwZ 2001, 827, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.11.2009 - 3 B 455/09

    Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Rechtsverordnung zur Ladenöffnung an vier

    Bei der Prüfung, ob die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm dringend geboten ist, muss deshalb ein besonders strenger Maßstab angelegt werden (VGH BW, Beschl. v. 18.12.2000, NVwZ 2001, 827 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2012 - 7 B 10751/12

    Kein Rucksack-Schnaps auf der Hambacher Jakobuskerwe

    Bei der gebotenen Abwägung haben die Gründe, die der um vorläufigen Rechtsschutz Nachsuchende für die Unwirksamkeit der Norm anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder die angegriffene Norm als offensichtlich gültig oder offensichtlich ungültig (vgl. VGH BW, Beschlüsse vom 18. Dezember 2000 - 1 S 1763/00 - und vom 17. Juni 2011 - 5 S 2757/10 - , beide in jurism.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2012 - 2 MN 244/11

    Vorgaben der Mindestzügigkeit und des Prognosezeitraums für die Schülerzahlen von

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 5 S 2757/10

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - Festlegung eines

  • OVG Sachsen, 09.11.2009 - 3 B 501/09

    Evangelisch-Lutherische Landeskirche; Antragsbefugnis; Ladenschluss;

  • OVG Sachsen, 29.11.2007 - 3 BS 410/07

    Ladenöffnungszeiten

  • VG Freiburg, 07.03.2007 - 2 K 1674/06

    Hundehaltungsverbot im Fall eines Kampfhunds nach nicht bestandener

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2004 - 7 MN 177/04

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine auf das Ladenschlussgesetz (LadSchlG)

  • OVG Sachsen, 04.05.2023 - 3 B 28/23

    Antrag einer Gewerkschaft gegen die Gültigkeit einer Rechtsverordnung zum

  • OVG Sachsen, 07.03.2018 - 3 B 386/17

    Ladenöffnung; einseitige Erledigung; Anlass; Sonntag

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 2 MN 334/03

    Antragsfrist beim Normenkontrollantrag

  • OVG Thüringen, 28.11.2002 - 4 N 563/02

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Änderung der

  • BVerwG, 04.09.2002 - 6 BN 4.02

    Einstufung der Hunderasse Bullterrier als gefährlicher Hund - Wirksamkeit einer

  • VG Freiburg, 10.09.2001 - 1 K 1138/01

    Anordnung der sofortigen Vollziehung von Maulkorb- und Leinenzwang;

  • VG Sigmaringen, 24.01.2002 - 8 K 2032/01

    Kampfhund - Untersagung der Haltung

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2004 - 7 MN 133/04

    Autoparade; Betrieb; gemischter Betrieb; Ladenschluss; Nebenbetrieb; Sonntag;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2003 - 2 R 439/03

    Strukturänderung der Hochschulleitung an der Hochschule Anhalt ausgesetzt

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - 2 B 317/13

    Einstweilige Anordnung, Berufsfachschule, Ausgliederung von Bildungsgängen,

  • OVG Sachsen, 14.12.2006 - 3 BS 304/06

    Alkoholverbot in Dresden Neustadt

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