Rechtsprechung
BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Anhörung der Prüfer als sachverständige Zeugen im gerichtlichen Verfahren bei der Beanstandung der Bewertung von Prüfungsarbeiten - Berücksichtigung der verfassungsrechtlich geschützten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfer (Bewertungsmängel) - Benotung einer Klausur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 14.09.2000 - 7 B 99.3753
- BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2986 (Ls.)
- NVwZ 2001, 922
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92
Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01
Der Verwaltungsgerichtshof hat nämlich die Befugnis des Verwaltungsgerichts, von den Prüfern gegebene Begründungen zu konkretisieren, zu ergänzen oder zu ersetzen, im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verneint (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262, 265).Soweit die Beschwerde eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1992 (a.a.O.) geltend macht, unterstellt sie, der Verwaltungsgerichtshof habe sich mit einem abstrakten Rechtssatz gegen den dort aufgestellten Rechtssatz gewandt, dass einem Prüfling bei Neubewertung seiner Aufsichtsarbeit während des gerichtlichen Verfahrens in dem gleichen Umfang das Recht eingeräumt werden müsse, etwaige Einwendungen gegen die Benotung zu erheben und darzulegen, worin nach seiner Meinung die Irrtümer und Rechtsfehler in der Bewertung zu sehen seien, wie einem Prüfling, der unmittelbar nach Abschluss des Prüfungsverfahrens die Bewertung seiner Arbeit und die Begründung hierfür erfahre.
- BVerwG, 30.03.2000 - 6 B 8.00
Mehrdeutige Einzelbewertung; Klarstellung durch den Prüfer im gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 30. März 2000 - BVerwG 6 B 8.00 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 398) dargelegt, Bundesrecht verbiete nicht, dass der Prüfer eine objektive mehrdeutige Einzelbewertung im gerichtlichen Verfahren erläutere und die Bewertung in der klargestellten Fassung sodann Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung werde.Gleiches gilt für die angebliche Divergenz zu dem Beschluss vom 30. März 2000 - BVerwG 6 B 8.00 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 398 = NVwZ 2000, 503.
- BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63
Verhältnis von Strafverfahren und Ausschließung in einem Verwaltungsverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01
Sollte der Verwaltungsgerichtshof von dem - gemäß § 98 VwGO, § 358 ZPO nicht notwendigen - Beweisbeschluss vor seiner Erledigung (stillschweigend) abgerückt sein, so könnte dies zunächst im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie auf § 86 Abs. 2 VwGO verfahrensfehlerhaft sein, wenn dem Kläger dadurch die Möglichkeit genommen worden wäre, die aus seiner Sicht noch erforderliche Sachaufklärung durch Stellung eines Beweisantrags zu bewirken (vgl. BVerwGE 17, 172; 69, 70, 80). - BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83
Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01
Sollte der Verwaltungsgerichtshof von dem - gemäß § 98 VwGO, § 358 ZPO nicht notwendigen - Beweisbeschluss vor seiner Erledigung (stillschweigend) abgerückt sein, so könnte dies zunächst im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie auf § 86 Abs. 2 VwGO verfahrensfehlerhaft sein, wenn dem Kläger dadurch die Möglichkeit genommen worden wäre, die aus seiner Sicht noch erforderliche Sachaufklärung durch Stellung eines Beweisantrags zu bewirken (vgl. BVerwGE 17, 172; 69, 70, 80).
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 1 S 36/12
Verbot der Gehsteigberatung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht beantragt hat, es sei denn, dem Gericht musste sich auch ohne Stellung eines Beweisantrags die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung aufdrängen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.02.1988 - 7 B 28.88 - NVwZ 1988, 1020; Beschl. v. 01.03.2001 - 6 B 6.01 - NVwZ 2001, 923). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2024 - 2 A 138/22 vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2001 - 6 B 6.01 -, NVwZ 2001, 922 = juris Rn. 6.
- VGH Hessen, 08.06.2011 - 1 A 1991/08
Entlassung eines Beamtenanwärters
Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann daher von der Beklagten nicht geltend gemacht werden (vgl. zur revisionsrechtlichen Bestimmung des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 24. März 2000 - 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 308; vom 1. März 2001 - 6 B 6.01 - NVwZ 2001, 922 sowie vom 26. März 2004 - 1 B 79.03 - NVwZ 2004, 1009).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 2 A 10449/16
Regionalfensterprogramm bei Sat.1: Verlängerung der Zulassung rechtmäßig
Ein solcher Verstoß ist aber grundsätzlich schon dann nicht gegeben, wenn ein gemäß § 67 Abs. 2 VwGO ordnungsgemäß vertretener Beteiligter - wie hier - von einem Beweisantrag abgesehen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Februar 1988, - 7 B 28/88 -, NVwZ 1988, 1019 [1020] und vom 1. März 2001 - 6 B 6.01 -, NVwZ 2001, 922 und vom 25. Januar 2005 - 9 B 38.04 -, NVwZ 2005, 447 sowie Urteil vom 16. September 2004, - 3 C 30/03 -, Buchholz 451.512 MGVO Nr. 139; st. Rspr.). - VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08
Zur ausreichenden Darlegung des Zulassungsgrundes bei Verfahrensfehlern - hier: …
Denn eine Verletzung der Aufklärungspflicht kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter entweder bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung durch die Stellung eines Beweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hatte oder sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 22.02.1988 - 7 B 28.88 - NVwZ 1988, 1020; v. 01.03.2001 - 6 B 6.01 - NVwZ 2001, 923; v. 25.01.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447). - VGH Bayern, 19.03.2004 - 7 BV 03.1953
Zweite Juristische Staatsprüfung, Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung; …
Soweit Prüfer in der mündlichen Verhandlung ihre Bewertung erläutern und ggf. die Begründung ihrer Bewertung ergänzen und präzisieren, muss der Prüfling danach noch im gebotenen Umfang Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten (vgl. BVerwG vom 1.3.2001 NVwZ 2001, 922/923).Eine derartige Ergänzung einer - bis dahin möglicherweise nur knappen oder sogar nicht ganz hinreichenden - Bewertungsbegründung ist nach der vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 1.3.2001 NVwZ 2001, 922) bestätigten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zulässig (BayVGH vom 14.9.2000 BayVBl 2001, 244).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung; …
Ob ein Bewertungsfehler vorliegt, ist auf der Grundlage der Prüfervoten sowie der im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren abgegebenen weiteren Stellungnahmen der Prüfer zu entscheiden (zur Zulässigkeit nachträglicher Klarstellungen und Erläuterungen BVerwG, Beschluss vom 1. März 2001 - BVerwG 6 B 6.01 -, NVwZ 2001, 922 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Gewerbebetrieb; …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht beantragt hat (vgl. u. a. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2001 - BVerwG 6 B 6.01 -, NVwZ 2001, S. 922, juris Rn. 14). - VGH Hessen, 30.11.2005 - 1 UZ 182/05
Beamter; Versorgung; Rückernennung; Interesse des Dienstherrn
In derartigen Fällen kann eine Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts nicht geltend gemacht werden (vgl. zur revisionsrechtlichen Vorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 1977 - VI B 16.77 - und vom 24. März 2000 - 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 161 und 308 sowie vom 1. März 2001- 6 B 6.01 - NVwZ 2001, 922; vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 1997 - 8 S 1040/97 - VBlBW 1997, 299, 300;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Rdnrn. 56 zu § 124a, 20 zu § 132). - BVerwG, 23.11.2001 - 6 B 52.01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen von …
Insbesondere setzt sich die Beschwerde nicht mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats zur nachträglichen Klarstellung von Bewertungen durch den Prüfer auseinander (vgl. Beschluss vom 1. März 2001 - BVerwG 6 B 6.01 - NVwZ 2001, 922 m.w.N.).Nachdem der Kläger Beweisanträge nicht gestellt hatte und das Wort nicht mehr gewünscht war, durfte das Berufungsgericht davon ausgehen, dass der Sachverhalt ausreichend aufgeklärt war (vgl. auch Beschluss vom 1. März 2001, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 24.02.2010 - 3 S 3144/08
Erkundungsbohrung - Beginn des Entnehmens von Grundwasser i.S.v. § 3 Abs 1 Nr 6 …
- BVerwG, 03.08.2007 - 6 B 33.07
Rückwirkende Anordnung der Gesetzeskraft der Umlage-Verordnung Kredit- und …
- BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 20.06
Zulässigkeit der Abkoppelung des Abgabenrechts aus der übrigen Rechtsordnung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2009 - 8 A 10480/09
Weiterer Bordellbetrieb südlich des Speyrer Doms nicht zulässig
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 8 A 10675/11
Baurecht: Privilegierung eines Imkereibetriebs mit Wohnnutzung auf einem …
- VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 08.247
Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife; Rechtsschutzbedürfnis; …
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.2018 - 11 S 428/18
Ausweisung eines EU-Bürgers bei besonders schweren Straftaten; Streitwert
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2018 - 6 B 343/18
Anspruch eines vormaligen Komissaranwärters auf erneute Ablegung einer …
- VG Hamburg, 23.12.2014 - 2 K 1285/11
Zweite juristische Staatsprüfung; Neubewertung von Aufsichtsarbeiten und …
- VGH Hessen, 07.01.2008 - 1 UZ 1064/07
Beamtenversorgung: Dienstunfall
- BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 23.06
Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage betreffend die Zulässigkeit …
- BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 21.06
Revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der Auslegung und Anwendung …
- BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 22.06
Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage betreffend die Zulässigkeit …
- VGH Bayern, 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108
Übersetzer- und Dolmetscherprüfung; Bewertung einer Klausurarbeit mit der Note …
- BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 25.06
Zulässigkeit einer Abkoppelung des Abgabenrechts aus der übrigen Rechtsordnung; …
- BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 27.06
Abkoppelung des Abgabenrechts aus der übrigen Rechtsordnung; Beeinträchtigung der …
- BVerwG, 29.11.2006 - 7 B 77.06
Anspruch auf Entschädigung für die Inanspruchnahme eines Grundstücks mit …
- BFH, 27.01.2004 - III B 60/03
Anspruch auf rechtliches Gehör; Umfang der richterlichen Hinweispflicht
- VGH Bayern, 19.11.2014 - 19 ZB 13.1026
Verlust des Freizügigkeitsrechts; österreichischer Staatsangehöriger; Straftaten …
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 2481/10
Auslegung des § 54a AufenthG 2004
- VGH Bayern, 29.04.2009 - 7 ZB 08.996
Erste Juristische Staatsprüfung; Wiederholungsprüfung; Antwortspielraum des …
- BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 24.06
Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit der …
- OVG Thüringen, 06.01.2011 - 4 ZKO 548/09
Entstehen sachlicher Teilbeitragspflichten für Teileinrichtung Kläranlage erst …
- BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 26.06
Zulassung einer Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2004 - 12 A 1174/01
Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Unterbringung in einer Privatschule; …
- BVerwG, 12.08.2004 - 6 B 41.04
Auswirkungen des Nichtstellens von schriftlich angekündigten Beweisanträgen in …
- LSG Schleswig-Holstein, 19.09.2006 - L 5 B 376/06
Gewährung von Krankenversicherungsschutz durch einstweilige Anordnung
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Richtigkeitszweifel; besondere …
- OVG Brandenburg, 05.05.2004 - 2 A 805/01
Rücknahme eines Zuwendungsbescheids, Zulassung der Berufung, Ernstliche Zweifel …
- BVerwG, 01.12.2003 - 9 B 101.03
Durchführung einer Beweiserhebung von Amts wegen - Verletzung des rechtlichen …
- VG Hamburg, 22.03.2017 - 2 K 1201/15
Wesentliche Gleichheit der Abiturprüfung - unangemessene Äußerung eines Prüfers
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2011 - 11 S 1018/11
Rüge von Verfahrensfehlern im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO beim …
- VG Wiesbaden, 30.01.2018 - 6 K 559/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2014 - 11 N 90.12
Baumschutz; Fällgenehmigung; behauptete Schäden an Zaun und Hauswänden durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2005 - 6 A 239/04
Beamtenrechtliche Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Beihilfe zu …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2004 - 3 LA 102/03
Magnetfeld-Therapie, Beihilfe
- BVerwG, 06.03.2002 - 6 B 74.01
Unterbliebene Vernehmung eines Zeugen - Verstoß gegen den …
- VG Hamburg, 16.12.2016 - 2 K 1159/14
Meisterprüfung des Orthopädietechniker-Handwerks; materieller Bewertungsfehler; …
- VG München, 26.07.2022 - M 3 K 18.5567
Erfolglose Rüge gegen Bewertung juristischer Klausur
- VG Minden, 30.03.2017 - 10 L 1793/16
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 10 N 58.08
Zulassung der Berufung auf Antrag des Beklagten; Verfahrensmangel; Verletzung …
- VG Ansbach, 20.10.2009 - AN 3 K 09.01103
Kein Befangenheitsantrag bei Hinweis auf gängige Rechtsprechung