Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 12.10.2000

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2001 - 4 K 9/99   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2001 - 4 K 9/99 (https://dejure.org/2001,1781)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.01.2001 - 4 K 9/99 (https://dejure.org/2001,1781)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 4 K 9/99 (https://dejure.org/2001,1781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung kommunaler Bauleitplanungen bei der Aufstellung Regionaler Raumordnungsprogramme; Verpflichtung des Regionalen Planungsverbands zur Berücksichtigung und Erforschung der betroffenen kommunalen Belange; Ermittlung von Eignungsräumen für Windenergieanlagen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 51 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 1 Abs. 4 BauGB; § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG 1998; §§ 4 Abs. 5 Satz 1, 5 Abs. 2 Satz 2 ROG 1997; § 1 Abs. 1 Nr. 2, §§ 5, 9 LPlG M-V; § 127 Abs. 1 Satz 6 KV M-V
    Aufstellung Regionaler Raumordnungsprogramme/Bauleitplanung/Abwägung gemeindlicher Belange

  • naturschutzrecht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Windkraft und Regionalplan, Raumbedeutsamkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ausweisung von Eignungsraum für Windenergieanlagen in der Raumordnungsplanung; Berücksichtigung kommunaler Belange

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 51 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 1 Abs. 4 BauGB; § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG 1998; §§ 4 Abs. 5 Satz 1, 5 Abs. 2 Satz 2 ROG 1997; § 1 Abs. 1 Nr. 2, §§ 5, 9 LPlG M-V; § 127 Abs. 1 Satz 6 KV M-V
    Aufstellung Regionaler Raumordnungsprogramme/Bauleitplanung/Abwägung gemeindlicher Belange

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1063
  • NJ 2001, 438 (Ls.)
  • DVBl 2001, 940 (Ls.)
  • DÖV 2001, 744
  • BauR 2001, 1379
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2018 - 2 A 1676/17

    Stadt Werl hat keinen Anspruch auf Genehmigung ihres Flächennutzungsplans für ein

    vgl. OVG M.-V., Urteil vom 19. Januar 2001 - 4 K 9/99 -, BRS 64 Nr. 48 = juris Rn. 47 ff.

    vgl. dazu auch OVG M.-V., Urteil vom 19. Juni 2001 - 4 K 9/99 -, BRS 64 Nr. 48 = juris Rn. 53.

    Zur Berücksichtigungspflicht hinsichtlich verfestigter Planungen einer Gemeinde und ihrer Reichweite allg. OVG M.-V., Urteil vom 19. Januar 2001 - 4 K 9/99 -, BRS 64 Nr. 48 = juris Rn. 45.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 4 K 24/11

    Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

    Der Zielaussage in Abschnitt 6.5 Abs. 7 Satz 1 RREP VP soll ersichtlich - wie sich aus dem inhaltlichen Zusammenhang mit den anschließenden Aussagen in Satz 2 und 3 und der Begründung ergibt - Konzentrationswirkung i.S.d. § 35 Abs. 2 Satz 2, 2. HS und Satz 3 BauGB mit Wirkung nach innen wie nach außen zukommen (vgl. zu dieser Unterscheidung etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 20.05.2009 - 3 K 24/05 -, juris unter Hinweis auf Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 -, NVwZ 2001, 1063 zu entsprechenden Festlegungen der Vorgängerregelung im RROP VP 1998; bei einem anders gelagerten Sachverhalt offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.09.2010 - OVG 2 A 1.10 -, juris Rn. 39 m.w.N. der Lit.).

    Eine fehlerfreie Abwägung (so auch schon der Senat im Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 -, juris Rn. 42 zur gleichsam "ersten Welle" der Regionalplanung auf Landesebene) setzt voraus, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, in die Abwägung das an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge berücksichtigt werden muss, und die Belange gewichtet und gegeneinander in einer das Abwägungsergebnis tragenden Weise abgewogen werden.

    Die grundsätzliche Orientierung an derartigen landesweit einheitlichen Kriterien zur Festlegung von Eignungsräumen für Windkraftanlagen hat der Senat bereits in einer Entscheidung zum vorangegangenen Raumordnungsprogramm, dessen Begründung ebenfalls darauf Bezug genommen hatte, nicht beanstandet (Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 -, juris Rn. 54).

    Bespiele dafür, dass der Planungsverband entgegen seiner aus dem sogenannten "Gegenstromprinzip" folgenden Verpflichtung (hierzu Urt. des Senats v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 -, juris Rn. 45) wirksame gemeindliche Bauleitplanungen nicht in seine Abwägung eingestellt hätte, hat die Antragstellerin nicht vorgetragen und waren auch für den Senat sonst nicht ersichtlich.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2013 - 4 K 27/10

    Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

    Eine fehlerfreie Abwägung (so auch schon der Senat im Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 -, juris Rn. 42 zur gleichsam "ersten Welle" der Regionalplanung auf Landesebene) setzt voraus, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, in die Abwägung das an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge berücksichtigt werden muss, und die Belange gewichtet und gegeneinander in einer das Abwägungsergebnis tragenden Weise abgewogen werden.

    Die grundsätzliche Orientierung an derartigen landesweit einheitlichen Kriterien zur Festlegung von Eignungsräumen für Windkraftanlagen hat der Senat bereits in einer Entscheidung zum vorangegangenen Raumordnungsprogramm, dessen Begründung ebenfalls darauf Bezug genommen hatte, nicht beanstandet (Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 -, juris Rn. 54).

    Bespiele dafür, dass der Planungsverband entgegen seiner aus dem sogenannten "Gegenstromprinzip" folgenden Verpflichtung (hierzu Urt. des Senats v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 -, juris Rn. 45) wirksame gemeindliche Bauleitplanungen nicht in seine Abwägung eingestellt hätte, hat die Antragstellerin nicht vorgetragen und waren auch für den Senat sonst nicht ersichtlich.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2020 - VerfGH 10/19

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die regionalplanerische Festlegung eines

    Er ist aber auch unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung, das Abwägungsmaterial in der notwendigen Ermittlungstiefe zusammenzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06, NVwZ 2008, 760 = juris, Rn. 56), nicht gehalten, nach möglicherweise betroffenen kommunalen Belangen zu forschen, die die Gemeinde nicht von sich aus in den Erarbeitungsprozess eingespeist hat (vgl. auch OVG MV, Urteil vom 19. Januar 2001 - 4 K 9/99, BRS 64 Nr. 48 = juris, Rn. 47 ff.).
  • OVG Brandenburg, 27.08.2003 - 3 D 5/99

    Normenkontrolle, Gemeinsamer Landesentwicklungsplan für den engeren

    Im Hinblick auf den Charakter der Raumordnung als Rahmenplanung, die auf weitere Konkretisierung angelegt ist und Zielaussagen unterschiedlicher inhaltlicher Dichte auf weist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 -, BVerwGE 90, 329, 334), muss das Maß der Abwägung für die einzelnen raumordnerischen Festlegungen allerdings jeweils konkret ermittelt werden (vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 19. Januar 2001 - 4 K 9/99 -, NVwZ 2001, 1063, 1064; ähnlich VGH München, Urteil vom 8. Juli 1993 - 22 N 92.2522 - UP Rn 1994, 110, 111).

    Der in Art. 8 Abs. 4 i.V.m. Art. 7 Abs. 2 Satz 1 Landesplanungsvertrag sowie § 5 Abs. 2 Satz 2 ROG a.F. geregelten Pflicht, bei der Aufstellung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung die Gemeinden zu beteiligen, korrespondiert eine Obliegenheit der Gemeinden, zu einer umfassenden Ermittlung und Sammlung des einschlägigen Abwägungsmaterials beizutragen (vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 19. Januar 2001 - 4 K 9/99 - NVwZ 2001, 1063, 1065).

  • OVG Brandenburg, 10.02.2005 - 3 D 104/03

    Normenkontrollverfahren bezüglich der Gültigkeit des Landesentwicklungsplanes

    Im Hinblick auf den Charakter der Raumordnung als Rahmenplanung, die auf weitere Konkretisierung angelegt ist und Zielaussagen unterschiedlicher inhaltlicher Dichte aufweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329, 334), muss das Maß der - erforderlichen - Abwägung für die einzelnen raumordnerischen Festlegungen allerdings jeweils konkret ermittelt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 20. März 2002 - 3 D 26/99.NE - a.a.O., S. 424; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 19. Januar 2001 - 4 K 9/99 -, NVwZ 2001, 1063, 1064; ähnlich BayVGH, Urteil vom 8. Juli 1993 - 22 N 92.2522 -, BayVBl. 1994, 176, 177).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 155/03

    Normenkontrolle gegen ein Regionales Raumordnungsprogramm; Rechtsnatur eines

    Es kann hier offen bleiben, ob der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 19.7.01 - 4 C 4.00 -, BVerwGE 115, 17; vgl. OVG Lüneburg, B. v. 21.02.02 - 1 MN 4128/01 -, NVwZ-RR 2003, 76; OVG Greifswald, Urt. v. 19.1.01 - 4 K 9/99 -, BauR 2001, 1379), nach der auch in diesen Fällen noch eine Abwägung eröffnet ist, auch unter der Geltung des BROG in der hier einschlägigen Fassung zu folgen ist (offen gelassen vom BVerwG im Urt. v. 19.7.01, aaO).
  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03

    Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse

    Insofern verbleibt ihr - zumal bei einer wie hier erfolgten "gebietscharfen" Standortausweisung - letztlich nur die (nachvollziehende) Prüfung kleinräumiger Standortvarianten bzw. flächensparender Planungsvarianten (vgl. Steinberg, a.a.O., § 3 Rn. 122; OVG MV, Urt. v. 19.01.2001, NVwZ 2001, 1063).

    Doch mussten auch diese Planungen nicht in die Abwägung eingestellt werden, weil sie gegenüber der Planfeststellungsbehörde noch nicht einmal geltend gemacht worden waren (vgl. OVG MV, Urt. v. 19.01.2001, NVwZ 2001, 1063).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2002 - 1 A 11625/01

    Vorranggebiete im Raumordnungsplan

    Bei der Aufstellung von Raumordnungsprogrammen hat sich der Abwägungsvorgang dabei im Grundsatz an den Vorgaben zu orientieren, die für die Aufstellung von Bauleitplänen und die dabei zu beachtenden Abwägungsschritte entwickelt worden sind (so auch OVG Greifswald, Urteil vom 19. Januar 2001, NVwZ 2001, 1063).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2006 - 4 M 136/05

    Fehlende Antragsbefugnis der

    Die Ausweisung der marinen Eignungsgebiete im Landesraumentwicklungsprogramm ist auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Senats als Ziel der Raumordnung i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 1 Landesplanungsgesetz (-LPlG - vom 05.05.1998, GVOBl S. 503, ber. GVOBl S. 613) i.V.m. § 3 Nr. 2 Raumordnungsgesetz (- ROG - vom 18.08.1997, BGBl I S. 2081, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2005, BGBl I S. 1746) und damit zugleich als Rechtsvorschrift i.S.v. § 47 Abs. 1 VwGO zu qualifizieren, die Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens sein kann (vgl. U. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 -, BauR 2001, 1379 = BRS 64 Nr. 48; zur Qualifikation von in einem Regionalplan enthaltenen Zielen der Raumordnung als Rechtsvorschriften i.S.v. § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO vgl. auch BVerwG, U.v. 20.11.2003 - 4 CN 6/03 -, BVerwGE 119, 217 ff).

    Aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 19.01.2001 (- 4 K 9/99 -, BauR 2001, 1379 = BRS 64 Nr. 48) folgt nichts anderes.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2003 - 1 A 11406/01

    Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der

  • OVG Sachsen, 26.11.2002 - 1 D 36/01

    Normenkontrollklage gegen Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2001 - 20 A 1945/99

    Zuständigkeit der Bezirksregierung für die Durchführung des

  • VG Arnsberg, 27.06.2017 - 4 K 2358/16

    Verpflichtung zur Erteilung einer Genehmigung nach § 6 BauGB für die Ansiedlung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2009 - 3 K 24/05

    Steuerung von Windenergieanlagen durch Bebauungsplan

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 36/12

    Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt

  • OVG Brandenburg, 12.11.2003 - 3 D 22/00

    Landesplanung: Verletzung d. Planungshoheit der Gemeinde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - 8 A 480/01

    Neubescheidung des Antrages auf Erteilung einer Genehmigung zur Trockenabgrabung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11089/01
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2002 - 8 A 11089/01

    Anspruch auf Errichtung einer Windenergieanlage auf Weißflächen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12

    Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.2003 - 1 A 10371/02

    Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2008 - 3 L 84/05

    Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung und den Betrieb von

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2013 - 4 K 17/11

    Normenkontrolle gegen Festlegungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 K 53/12

    Festsetzung eines Vorranggebiets für Braunkohle im Landesentwicklungsplan

  • OVG Brandenburg, 20.03.2002 - 3 D 26/99

    Gültigkeit der Verordnung über den gemeinsamen Landesentwicklungsplan

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2008 - 3 K 30/06

    Normenkontrollverfahren - Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2004 - 1 M 112/03

    Rechte einer Gemeinde im Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für den

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2003 - 4 K 33/02

    Antragsbefugnis im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO; Einzugsbereichssatzung nach

  • VG Dessau, 02.10.2002 - 1 A 271/00
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.10.2000 - 8 B 00.1025   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19169
VGH Bayern, 12.10.2000 - 8 B 00.1025 (https://dejure.org/2000,19169)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.10.2000 - 8 B 00.1025 (https://dejure.org/2000,19169)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - 8 B 00.1025 (https://dejure.org/2000,19169)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Gleichzeitige Heranziehung zur Straßenreinigung als Vorder- und Hinterlieger

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Reinigungspflicht und Sicherungspflicht von Grundstückseigentümern für Gehwege; Reinigung und Sicherung einer weiteren außer der an das Grundstück angrenzenden Straße als Hinterlieger (Ortsstraßenhinterlieger); Bestimmung der Sicherungspflicht nach der Angrenzung an eine ...

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2192
  • NVwZ 2001, 1063 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 4 K 19.118

    Heranziehung zur Straßenreinigungsgebühr

    Es ist nicht willkürlich, das Angrenzen an eine Straße zum Anknüpfungspunkt für eine auf diese Straße bezogene Sicherungspflicht zu nehmen (BayVGH, U.v. 12.10.2000 - 8 B 00.1025, NJW 2001, 2192 f.).

    Sowohl die Rechtsverhältnisse an diesen Straßen auch unter sicherheitsrechtlichen Gesichtspunkten als auch die Rechtsbeziehungen der Anlieger unterscheiden sich demnach wesentlich von den Anliegern zu Privatwegen; sie rechtfertigen deshalb auch unterschiedliche Regelungen in dem hier angesprochenen Bereich (BayVGH, U.v. 12.10.2000, a.a.O.).

    Der allgemeine Gesichtspunkt, dass solche Straßen die Zugänglichkeit eines Grundstücks generell verbessern und somit ungeachtet der Besonderheiten der Lage des Grundstücks und der Bedürfnisse der Bewohner vorteilhaft sind, rechtfertigt eine Regelung, die allein auf das Angrenzen an eine Straße abstellt und auf weitere Differenzierungen hinsichtlich Erschließungsvorteilen verzichtet (BayVGH, U.v. 12.10.2000, a.a.O.).

    Dies würde zu kaum vollziehbaren und nicht kontrollierbaren Zuständen führen (BayVGH, U.v. 12.10.2000, a.a.O.).

  • VG Bayreuth, 22.02.2023 - B 4 K 21.159

    Keine Straßenreinigungsgebühr für Hinterlieger, deren Grundstücke über

    Es ist nicht willkürlich, das Angrenzen an eine Straße zum Anknüpfungspunkt für eine auf diese Straße bezogene Sicherungspflicht zu machen (vgl. BayVGH, U.v. 12.10.2000 - 8 B 00.1025 - NJW 2001, 2192 f.).

    Sowohl die Rechtsverhältnisse an diesen Straßen - auch unter sicherheitsrechtlichen Gesichtspunkten - als auch die Rechtsbeziehungen der Anlieger unterscheiden sich demnach wesentlich von den Anliegern zu Privatwegen; sie rechtfertigen deshalb auch unterschiedliche Regelungen in dem hier angesprochenen Bereich (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 12.10.2000, a.a.O.; jüngst ebenso VG Bayreuth, U.v. 24.02.2021 - B 4 K 19.118 - juris Rn. 41).

    Der allgemeine Gesichtspunkt, dass solche Straßen die Zugänglichkeit eines Grundstücks generell verbessern und somit ungeachtet der Besonderheiten der Lage des Grundstücks und der Bedürfnisse der Bewohner vorteilhaft sind, rechtfertigt eine Regelung, die allein auf das Angrenzen an eine Straße abstellt und auf weitere Differenzierungen hinsichtlich Erschließungsvorteilen verzichtet (vgl. BayVGH, U.v. 12.10.2000, a.a.O.).

    Dies würde zu kaum vollziehbaren und nicht kontrollierbaren Zuständen führen (vgl. BayVGH, U.v. 12.10.2000, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 28.06.2011 - Au 6 K 10.237

    (Kein) Verstoß gegen den Gleichheitssatz bei gleichmäßiger Heranziehung auch der

    Denn der Vorteil ist bei den direkt angrenzenden und auch bei den mittelbar erschlossenen Grundstücken der gleiche: nämlich die durch den Zugang gesicherte Möglichkeit der baulichen Nutzung (vgl. BayVGH vom 12.10.2000 Az. 8 B 00.1025; vom 25.9.1990 Az. 8 B 87.3499; vom 18.5.2006 Az. 4 ZB 05.3115; VG Ansbach vom 14.6.2010 Az. AN 10 K 10.00250; Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Rdnr. 95 zu Art. 51; für den insoweit vergleichbaren Fall der Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren: BVerwG vom 19.3.1981 Az. 8 B 10/81).

    Der mit einer Abstufung nach dem Umfang des Erschließungsvorteils verbundene Regelungsaufwand steht in keinem Verhältnis zu einer eindeutigen Zuordnung der Reinigungs- und Sicherungspflichten zu den Anliegergrundstücken (VGH vom 12.10.2000 a.a.O.; VG Augsburg vom 5.10.2005 Az. Au 6 K 03.1092) Auch mit Urteil vom 25. September 1990 (a.a.O.) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der konkret gefundene Modus der Pflichtenverteilung im wöchentlichen Turnus nicht zu beanstanden sei.

    Denn die Widmung zum öffentlichen Verkehr ist ein taugliches Differenzierungsmerkmal für die gesetzliche Regelung (BayVGH vom 12.10.2000 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.05.2022 - 4 ZB 21.1355

    Heranziehung zur Straßenreinigungsgebühr

    In besonders gelagerten Fällen ist die Gemeinde lediglich gehalten, das Übermaßverbot zu beachten (BayVGH, U.v. 12.10.2000 - 8 B 00.1025 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Da von der ca. 115 Meter langen Privatstraße lediglich fünf Grundstücke erschlossen werden, kann die von den Klägern angesprochene Problematik von großen, über Privatwege erschlossenen Wohngebieten offenbleiben (s. aber BayVGH, U.v. 12.10.2000 - 8 B 00.1025 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 8 ZB 19.2200

    Abwälzung einer Gemeinde ihrer Räum- und Streupflicht auf Anlieger

    Der Senat verkennt nicht, dass die winterlichen Gehwegsicherung aufgrund der praktischen Probleme (Räumung zur gleichen Zeit und ggf. mehrmals am Tag) am besten von einer großen Zahl Pflichtiger, in erster Linie die Eigentümer angrenzender Grundstücke, bewältigt werden kann (BayVGH, U.v. 12.10.2000 - 8 B 00.1025 - NJW 2001, 2192 = juris Rn. 15).
  • VG Ansbach, 14.06.2010 - AN 10 K 10.00250

    Verpflichtung eines Hinterliegers zur turnusmäßigen Straßenreinigung im Bereich

    Zu den Möglichkeiten der Heranziehung von Hinterliegern hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 12. Oktober 2000, 8 B 00.1025; NJW 2001, S. 2192 f. grundlegend entschieden:.
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