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   BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01   

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BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 (https://dejure.org/2002,6)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 (https://dejure.org/2002,6)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01 (https://dejure.org/2002,6)
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Mobilfunk-Elektrosmog

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutz der Gesundheit, jedoch Einschätzungsspielräume der zuständigen Instanzen, Abgrenzung der Aufgaben von Legislative und Judikative (Art. 20 Abs. 3 GG)

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Verletzung der staatlichen Schutzpflicht - Immissionsgrenzwerte - Hypothetische Gefährdungen

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1

  • izmf.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Immissionsgrenzwerte von Mobilfunkanlagen

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Immissionsgrenzwerte von Mobilfunkanlagen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbot einer Mobilfunkanlage wegen Gesundheitsgefährdung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage

  • beck.de (Kurzinformation)

    Keine Absenkung der Mobilfunkgrenzwerte

  • beck.de (Leitsatz)

    Rechtsschutz gegen Mobilfunkantennen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage erfolglos - Grenzwerte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Müssen Immissionsgrenzwerte für Mobilfunkanlagen herabgesetzt werden? (IBR 2002, 572)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1638
  • NVwZ 2002, 1103 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 574
  • NZM 2002, 496
  • ZMR 2002, 578
  • MMR 2002, 380
  • DVBl 2002, 614
  • DÖV 2002, 521
  • BauR 2002, 1222
 
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Wird zitiert von ... (231)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01
    Deren Verletzung kann vielmehr nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 381 ; 79, 174 ; stRspr).

    Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Februar 1997, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1998, NVwZ 1998, S. 631).

  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96

    Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01
    a) Es kann offen bleiben, ob die staatliche Schutzpflicht vorliegend berührt ist (so auch hinsichtlich der Grenzwerte für Niederfrequenzanlagen BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Februar 1997, NJW 1997, S. 2509).
  • BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98

    Divergenzrüge; Bindungswirkung des zurückverweisenden Revisionsurteils;

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01
    Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Februar 1997, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1998, NVwZ 1998, S. 631).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01
    Eine solche Verteilung der Verantwortung zur Beurteilung komplexer, wissenschaftlich umstrittener Gefährdungslagen zwischen Exekutive und Gerichten trägt auch den nach Funktion und Verfahrensweise unterschiedlichen Erkenntnismöglichkeiten beider Gewalten Rechnung (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 84, 34 ; 95, 1 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2001 - 1 A 10382/01

    Abwehranspruch gegen Mobilfunkanlagen

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01
    gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz vom 20. August 2001 - 1 A 10382/01.OVG -.
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01
    Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Februar 1997, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1998, NVwZ 1998, S. 631).
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01
    Eine solche Verteilung der Verantwortung zur Beurteilung komplexer, wissenschaftlich umstrittener Gefährdungslagen zwischen Exekutive und Gerichten trägt auch den nach Funktion und Verfahrensweise unterschiedlichen Erkenntnismöglichkeiten beider Gewalten Rechnung (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 84, 34 ; 95, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01
    Deren Verletzung kann vielmehr nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 381 ; 79, 174 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01
    Deren Verletzung kann vielmehr nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 381 ; 79, 174 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01
    Eine solche Verteilung der Verantwortung zur Beurteilung komplexer, wissenschaftlich umstrittener Gefährdungslagen zwischen Exekutive und Gerichten trägt auch den nach Funktion und Verfahrensweise unterschiedlichen Erkenntnismöglichkeiten beider Gewalten Rechnung (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 84, 34 ; 95, 1 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2014 - 4 A 775/14

    E-Zigaretten in nordrhein-westfälischen Gaststätten nicht verboten

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01 - juris; Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 u. a. -, BVerfGE 121, 317; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 -, BVerwGE 116, 347.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Der Planungsträger braucht keine Schutzziele festzulegen, deren Erforderlichkeit mangels verlässlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse noch nicht abschätzbar ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01 - NJW 2002, 1638 und vom 8. Dezember 2004 - 1 BvR 1238/04 - NVwZ-RR 2005, 227).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Das setzt eine Risikobewertung voraus, die - im Gegensatz zur Feststellung einer Gefahr - über einen Rechtsanwendungsvorgang weit hinausgeht und mehr oder weniger zwangsläufig neben der Beurteilung der Intensität der bestehenden Verdachtsmomente eine Abschätzung der Hinnehmbarkeit der Risiken sowie der Akzeptanz oder Nichtakzeptanz der in Betracht kommenden Freiheitseinschränkungen in der Öffentlichkeit einschließt, mithin - in diesem Sinne - "politisch" geprägt oder mitgeprägt ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats - 3. Kammer - vom 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01 - DVBl 2002, 614).

    Die weitergehenden Schutzvorkehrungen in den angegriffenen Bestimmungen der Gefahrtier-Verordnung sind zur Erfüllung der staatlichen Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, die nur bei völliger Unzulänglichkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen verletzt ist, (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2002, a.a.O., m.w.N.), nicht unverzichtbar.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,363
BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99 (https://dejure.org/2001,363)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2001 - 2 BvE 6/99 (https://dejure.org/2001,363)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2001 - 2 BvE 6/99 (https://dejure.org/2001,363)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Zustimmung der Bundesregierung zum neuen Strategischen Konzept der NATO von 1999 verletzt keine Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestags: Parteifähigkeit der Antrag stellenden PDS-Bundestagsfraktion im Organstreitverfahren - Konzept stellt keine Änderung des ...

  • Wolters Kluwer

    PDS - Organstreitverfahren - Fraktion - System gegenseitiger kollektiver Sicherheit - NATO

  • Judicialis

    GG Art. 25; ; GG Art. 26; ; GG Art. 87a; ; GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 24 Abs. 2; ; GG Art. 59 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 59 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative

  • rechtsanwaltmoebius.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 24 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Zustimmung der Bundesregierung zum neuen auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs vom Nordatlantikrat am 23./24.4.1999 beschlossenen Strategischen Konzept

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen - Urteil vom 22. November 2001

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • zaoerv.de PDF, S. 9 (Ausführliche Zusammenfassung)

    Völkerrechtliche Verträge - Fortentwicklung und Änderung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 24 Abs. 2, 59 Abs. 2 S. 1, 93 Abs. 1 Nr. 1 GG
    Verfassungsrecht, Gesetzgebungsverfahren, Kein Zustimmungsgesetz zum Neuen strategischen Konzept der NATO

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die NATO und das Verfassungsrecht: neues Konzept - alte Fragen (Heiko Sauer; ZaöRV 62 (2002), 317-346)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 151
  • NJW 2002, 1559
  • NVwZ 2002, 1103 (Ls.)
  • NJ 2002, 20
  • DVBl 2002, 116
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
    b) Nachdem bereits 1990 der in London tagende NATO-Rat auf die sich seit dem Ende der Ost-West-Konfrontation verändernden welt- und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und Perspektiven hingewiesen hatte (Bulletin Nr. 90 vom 10. Juli 1990, S. 777), nahm im November 1991 die Tagung der Staats- und Regierungschefs des Nordatlantikrats das "neue Strategische Konzept" der NATO und die Erklärung von Rom "über einen wichtigen Abschnitt in der Umgestaltung des Bündnisses" (Nr. 1) an (Bulletin Nr. 128 vom 13. November 1991, S. 1033 f.; vgl. Darstellung in BVerfGE 90, 286 ).

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 (vgl. BVerfGE 90, 286) habe einen anders gelagerten Sachverhalt betroffen, da bei diesen Einsätzen entsprechende Mandate der Vereinten Nationen vorgelegen hätten.

    a) Die materielle Rechtskraft des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 (vgl. BVerfGE 90, 286) stehe dem nunmehrigen Antrag weitgehend als Prozesshindernis entgegen.

    Im Sachverhalt der Entscheidung des Gerichts vom 12. Juli 1994 seien umfangreiche Erklärungen der Mitgliedstaaten der NATO über die Anpassung der Organisation an die gewandelten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen einschließlich verschiedener Beschlüsse und Kommuniqués des NATO-Rats sowie des Strategischen Konzepts von 1991 wiedergegeben (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Dieser Gesetzesvorbehalt überträgt dem Bundestag als Gesetzgebungsorgan ein Mitentscheidungsrecht im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten und begründet insoweit ein Recht des Bundestags im Sinne von § 64 Abs. 1 BVerfGG (BVerfGE 90, 286 ; vgl. auch BVerfGE 68, 1 ).

    Die Vorschrift gewährleistet die Legislativfunktion der gesetzgebenden Körperschaften im Bereich der auswärtigen Gewalt, deren Zustimmung in der Form des Vertragsgesetzes die innerstaatliche Anwendung solcher Verträge sichert und das Handeln der Regierung bei dem völkerrechtlichen Vollzug des Vertrags deckt (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 58, 1 ).

    Art. 24 Abs. 2 GG enthält keinen eigenen besonderen Gesetzesvorbehalt wie Art. 24 Abs. 1 oder Art. 23 Abs. 1 GG, weil das Grundgesetz davon ausgeht, dass die Einordnung in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit nur durch völkerrechtlichen Vertrag im Sinne des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG erfolgen kann (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Die Zustimmung des Bundestags zu einem solchen Vertrag kann die Regierung ermächtigen, in den Organen und Institutionen des Vertrags an seiner Fortentwicklung auch ohne eine förmliche Vertragsänderung mitzuwirken (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 68, 1 ; 58, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft dementsprechend, ob ein bestimmtes völkerrechtliches Handeln der Regierung durch das Vertragsgesetz und dessen verfassungsrechtlichen Rahmen gedeckt ist (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 68, 1 ; 58, 1 ).

    Rechtskraft oder Bindungswirkung des Urteils des erkennenden Senats vom 12. Juli 1994 (vgl. BVerfGE 90, 286) stehen dem vorliegenden Organstreit nicht entgegen.

    Das ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die streitgegenständliche Frage, im Organstreit also die Vereinbarkeit der Maßnahme oder Unterlassung eines Verfassungsorgans mit den Rechten eines anderen, des antragstellenden Verfassungsorgans (vgl. BVerfGE 99, 332 ; 90, 286 ; 2, 143 ).

    Es ist in der internationalen wie nationalen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Organakt einer internationalen Organisation zugleich einen Vertrag zwischen zwei oder mehr Mitgliedern der Organisation darstellen kann (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 68, 1 ).

    Ob ein Dokument des internationalen Verkehrs ein völkerrechtlicher Vertrag ist, ist aus den Umständen zu schließen (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Bezeichnung und Form der Annahme sind nicht maßgeblich (BVerfGE 90, 286 ).

    Auch ein Vertragsänderungsvertrag kann konkludent abgeschlossen werden (vgl. BVerfGE 90, 286 ; Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Auflage, 1984, § 792).

    Jedoch würde eine erweiternde Auslegung von Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG auf die Beteiligung der Bundesregierung an nichtförmlichen Fortentwicklungen der Vertragsgrundlage eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nicht nur Rechtsunsicherheit hervorrufen und die Steuerungswirkung des Zustimmungsgesetzes in Frage stellen, sondern die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung ungerechtfertigt beschneiden und auf eine nicht funktionsgerechte Teilung der Staatsgewalt hinauslaufen (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 68, 1 ).

    Es besteht zwar die Gefahr, dass durch rechtserhebliches Handeln unterhalb der förmlichen Vertragsänderung eine allmähliche Inhaltsveränderung des Vertrags eintritt (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Darüber hinaus ist wegen des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts jeder Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der NATO sowohl zur kollektiven Verteidigung als auch zur Krisenreaktion von der Zustimmung des Bundestags abhängig (vgl. BVerfGE 90, 286 ), sodass auch im Hinblick darauf die Bundesregierung bei der Fortentwicklung des Einsatzbereichs der NATO und damit der völkervertraglichen Grundlage für Auslandseinsätze der Bundeswehr vorsorglich um die politische Unterstützung des Bundestags nachsuchen wird.

    Wenn sich das Erscheinungsbild möglicher Friedensbedrohungen ändert, lässt der Vertrag Spielraum für anpassende Entwicklungen auch im Bezug auf den konkreten Einsatzbereich und -zweck, soweit und solange der grundlegende Auftrag zur Friedenssicherung in der Region nicht verfehlt wird (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Es soll zu einem Zusammenwirken der NATO, der OSZE, der EU und der UN in einer europäischen Sicherheitsarchitektur kommen (Teil III. Nr. 25; vgl. bereits BVerfGE 90, 286 ).

    Das Grundgesetz enthält sich einer näheren Definition dessen, was unter Friedenswahrung zu verstehen ist, macht jedoch gerade mit Art. 24 Abs. 2 GG sichtbar, dass die Herstellung kollektiver Sicherheit ein entscheidendes Mittel zur Wahrung des Friedens ist, nämlich für die Herbeiführung und Sicherung einer friedlichen und dauerhaften Ordnung in Europa und der Welt (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Die in Art. 24 Abs. 2 GG vorgesehene Mitgliedschaft in einem kollektiven Sicherheitssystem und die danach ermöglichte Teilnahme an Einsätzen im Rahmen eines solchen Systems soll auch durch die Vorschriften des Art. 87a GG über Aufstellung und Einsatzzweck der Bundeswehr nicht eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
    Das Bundesverfassungsgericht habe zwar in der Pershing-Entscheidung vom 18. Dezember 1984 (vgl. BVerfGE 68, 1) die Auffassung vertreten, dass in der Zustimmung zur Stationierung von Nuklearraketen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland eine Übertragung von Hoheitsrechten im Sinne des Art. 24 Abs. 1 GG zu sehen sei.

    Das Verfahren dient insoweit maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 68, 1 ).

    Dieser Gesetzesvorbehalt überträgt dem Bundestag als Gesetzgebungsorgan ein Mitentscheidungsrecht im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten und begründet insoweit ein Recht des Bundestags im Sinne von § 64 Abs. 1 BVerfGG (BVerfGE 90, 286 ; vgl. auch BVerfGE 68, 1 ).

    Die Zustimmung des Bundestags zu einem solchen Vertrag kann die Regierung ermächtigen, in den Organen und Institutionen des Vertrags an seiner Fortentwicklung auch ohne eine förmliche Vertragsänderung mitzuwirken (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 68, 1 ; 58, 1 ).

    Die Ermächtigung umfasst nicht eine wesentliche Fortentwicklung, die die Zustimmung des Parlaments gegenstandslos werden ließe; wesentliche Überschreitungen oder Änderungen des im Vertrag angelegten Integrationsprogramms sind daher von dem ursprünglichen Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 77, 170 ; 68, 1 ; 58, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft dementsprechend, ob ein bestimmtes völkerrechtliches Handeln der Regierung durch das Vertragsgesetz und dessen verfassungsrechtlichen Rahmen gedeckt ist (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 68, 1 ; 58, 1 ).

    Es ist in der internationalen wie nationalen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Organakt einer internationalen Organisation zugleich einen Vertrag zwischen zwei oder mehr Mitgliedern der Organisation darstellen kann (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 68, 1 ).

    Jedoch würde eine erweiternde Auslegung von Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG auf die Beteiligung der Bundesregierung an nichtförmlichen Fortentwicklungen der Vertragsgrundlage eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nicht nur Rechtsunsicherheit hervorrufen und die Steuerungswirkung des Zustimmungsgesetzes in Frage stellen, sondern die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung ungerechtfertigt beschneiden und auf eine nicht funktionsgerechte Teilung der Staatsgewalt hinauslaufen (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 68, 1 ).

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
    Die Vorschrift gewährleistet die Legislativfunktion der gesetzgebenden Körperschaften im Bereich der auswärtigen Gewalt, deren Zustimmung in der Form des Vertragsgesetzes die innerstaatliche Anwendung solcher Verträge sichert und das Handeln der Regierung bei dem völkerrechtlichen Vollzug des Vertrags deckt (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 58, 1 ).

    Die Zustimmung des Bundestags zu einem solchen Vertrag kann die Regierung ermächtigen, in den Organen und Institutionen des Vertrags an seiner Fortentwicklung auch ohne eine förmliche Vertragsänderung mitzuwirken (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 68, 1 ; 58, 1 ).

    Die Ermächtigung umfasst nicht eine wesentliche Fortentwicklung, die die Zustimmung des Parlaments gegenstandslos werden ließe; wesentliche Überschreitungen oder Änderungen des im Vertrag angelegten Integrationsprogramms sind daher von dem ursprünglichen Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 77, 170 ; 68, 1 ; 58, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft dementsprechend, ob ein bestimmtes völkerrechtliches Handeln der Regierung durch das Vertragsgesetz und dessen verfassungsrechtlichen Rahmen gedeckt ist (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 68, 1 ; 58, 1 ).

  • BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99

    Kosovo

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
    Zum Kosovo-Konflikt habe das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 25. März 1999 (vgl. BVerfGE 100, 266) festgestellt, dass die Rechte des Deutschen Bundestags hinsichtlich der militärischen Beteiligung deutscher Streitkräfte an dem Kosovo-Einsatz der NATO gewahrt worden seien.

    Rechtskraft oder Bindungswirkung der Entscheidung des Senats vom 25. März 1999 (vgl. BVerfGE 100, 266) stehen einer Sachentscheidung ebenfalls nicht entgegen.

  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
    Sie kann im eigenen Namen Rechte geltend machen, die dem Bundestag gegenüber der Bundesregierung zustehen können (vgl. BVerfGE 1, 351 ; 2, 143 ; stRspr).

    Das ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die streitgegenständliche Frage, im Organstreit also die Vereinbarkeit der Maßnahme oder Unterlassung eines Verfassungsorgans mit den Rechten eines anderen, des antragstellenden Verfassungsorgans (vgl. BVerfGE 99, 332 ; 90, 286 ; 2, 143 ).

  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
    Den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts kommt daher materielle Rechtskraftwirkung zu (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 33, 199 ; 20, 56 ; 4, 31 ).

    Die materielle Rechtskraft bindet das Bundesverfassungsgericht in einem späteren Verfahren nur dann, wenn es sich um denselben Streitgegenstand zwischen denselben Parteien handelt (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 4, 31 ).

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
    Den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts kommt daher materielle Rechtskraftwirkung zu (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 33, 199 ; 20, 56 ; 4, 31 ).

    Die materielle Rechtskraft bindet das Bundesverfassungsgericht in einem späteren Verfahren nur dann, wenn es sich um denselben Streitgegenstand zwischen denselben Parteien handelt (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 4, 31 ).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Maastrichter Vertrag über die Europäische Union vom 12. Oktober 1993 (vgl. BVerfGE 89, 155) ergebe sich zudem, dass spätere wesentliche Änderungen in den vertraglichen Beziehungen, die vom parlamentarischen Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt seien, für die deutschen Staatsorgane nicht verbindlich seien.

    Die Ermächtigung umfasst nicht eine wesentliche Fortentwicklung, die die Zustimmung des Parlaments gegenstandslos werden ließe; wesentliche Überschreitungen oder Änderungen des im Vertrag angelegten Integrationsprogramms sind daher von dem ursprünglichen Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 77, 170 ; 68, 1 ; 58, 1 ).

  • BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92

    MfS/AfNS-Verzögerungsschaden

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
    Das ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die streitgegenständliche Frage, im Organstreit also die Vereinbarkeit der Maßnahme oder Unterlassung eines Verfassungsorgans mit den Rechten eines anderen, des antragstellenden Verfassungsorgans (vgl. BVerfGE 99, 332 ; 90, 286 ; 2, 143 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
    Die Ermächtigung umfasst nicht eine wesentliche Fortentwicklung, die die Zustimmung des Parlaments gegenstandslos werden ließe; wesentliche Überschreitungen oder Änderungen des im Vertrag angelegten Integrationsprogramms sind daher von dem ursprünglichen Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 77, 170 ; 68, 1 ; 58, 1 ).
  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvR 65/54

    Washingtoner Abkommen

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 3/51

    Petersberger Abkommen

  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Sie kann als eine nach der Geschäftsordnung des Bundestages ständig vorhandene Gliederung im eigenen Namen Rechte geltend machen, die dem Bundestag zustehen (vgl. BVerfGE 1, 351 ; 2, 143 ; 104, 151 ; 118, 244 ).

    Für eine allgemeine, von Rechten des Bundestages losgelöste, abstrakte Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit einer angegriffenen Maßnahme ist im Organstreit kein Raum (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 73, 1 ; 80, 188 ; 104, 151 ).

    Es untersagt die Übertragung der Kompetenz-Kompetenz (vgl. BVerfGE 89, 155 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ; 104, 151 ).

    Mit der Ratifikation von völkerrechtlichen Verträgen, die politische Beziehungen des Bundes regeln (Art. 59 Abs. 2 GG), wird die verfassungsrechtlich gebotene Beteiligung der Gesetzgebungsorgane an der auswärtigen Gewalt allgemein gewährleistet (vgl. BVerfGE 104, 151 ) und der innerstaatliche Rechtsanwendungsbefehl für das von der Exekutive vereinbarte Vertragsrecht erteilt (vgl. BVerfGE 99, 145 ; BVerwGE 110, 363 ).

    Der Auslandseinsatz der Streitkräfte ist außer im Verteidigungsfall nur in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit erlaubt (Art. 24 Abs. 2 GG), wobei der konkrete Einsatz von der Zustimmung des Deutschen Bundestages konstitutiv abhängt (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 100, 266 ; 104, 151 ; 108, 34 ; 121, 135 ; stRspr).

    Mit der Zustimmung zu einer primärrechtlichen Änderung der Verträge im Anwendungsbereich der allgemeinen Brückenklausel und der speziellen Brückenklauseln bestimmen Bundestag und Bundesrat den Umfang der auf einem völkerrechtlichen Vertrag beruhenden Bindungen und tragen dafür die politische Verantwortung gegenüber dem Bürger (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 118, 244 ; 121, 135 ).

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Es untersagt die Übertragung der Kompetenz-Kompetenz (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ; 104, 151 ; 132, 195 ; 142, 123 ; 146, 216 ).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auch nach Erlass des Zustimmungsgesetzes handelt es sich weiterhin der Rechtsnatur nach um einen völkerrechtlichen Vertrag, dessen innerstaatliche Geltung lediglich durch den Vollzugsbefehl bewirkt wird (vgl. BVerfGE 90, 286 und BVerfGE 104, 151 ; s. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juni 2010 - 2 BvR 432/07, 2 BvR 507/08 -, juris, Rn. 27).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01, 4 A 21.01, 4 A 24.01, 4 A 47.01, 4 A 77.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,77
BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01, 4 A 21.01, 4 A 24.01, 4 A 47.01, 4 A 77.01 (https://dejure.org/2002,77)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2002 - 4 A 15.01, 4 A 21.01, 4 A 24.01, 4 A 47.01, 4 A 77.01 (https://dejure.org/2002,77)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 4 A 15.01, 4 A 21.01, 4 A 24.01, 4 A 47.01, 4 A 77.01 (https://dejure.org/2002,77)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2; VwVfG § ... 46; BNatSchG § 8 Abs. 2 und 3, § 29 Abs. 1 Satz 1; S-H LNatSchG § 7 a Abs. 3 Satz 2, § 8 Abs. 1 und 2, § 51 c Abs. 1; VRL Art. 4 Abs. 1 Satz 1, 2 und 4, Abs. 2, Abs. 4 Satz 2; FFH-RL Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 4, Art. 10
    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Beteiligungsrecht; Beteiligungsmangel; Unbeachtlichkeit; Verbandsklage; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; IBA-Verzeichnis 2000; potentielles FFH-Gebiet; Gebietsauswahl; Auswahlkriterien; ...

  • Wolters Kluwer

    Verkehrsprojekt - Planfeststellung - Anerkannter Naturschutzverein - Beteiligungsrecht - Beteiligungsmangel - Unbeachtlichkeit - Verbandsklage - Faktisches Vogelschutzgebiet - Eignungsmerkmale - IBA-Verzeichnis 2000 - Potentielles FFH-Gebiet - Gebietsauswahl - ...

  • Judicialis

    FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; VwVfG ... § 46; ; BNatSchG § 8 Abs. 2; ; BNatSchG § 8 Abs. 3; ; BNatSchG § 29 Abs. 1 Satz 1; ; S-H LNatSchG § 7 a Abs. 3 Satz 2; ; S-H LNatSchG § 8 Abs. 1; ; S-H LNatSchG § 8 Abs. 2; ; S-H LNatSchG § 51 c; ; S-H LNatSchG § 51 c Abs. 1; ; VRL Art. 4 Abs. 1 Satz 1; ; VRL Art. 4 Abs. 1 Satz 2; ; VRL Art. 4 Abs. 1 Satz 4; ; VRL Art. 4 Abs. 2; ; VRL Art. 4 Abs. 4 Satz 2; ; FFH-RL Art. 4 Abs. 1; ; FFH-RL Art. 6 Abs. 4; ; FFH-RL Art. 10

  • naturschutzrecht.net

    Zum Begriff des faktischen Vogelschutzgebiets; Eignungsmerkmale; IBA-Verzeichnis 2000 und potentielles FFH- Gebiet

  • rechtsportal.de

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Beteiligungsrecht; Beteiligungsmangel; Unbeachtlichkeit; Verbandsklage; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; IBA-Verzeichnis 2000; potentielles FFH-Gebiet; Gebietsauswahl; Auswahlkriterien; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Fernstraßenplanung und Naturschutzrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Grünes Licht für Ostseeautobahn bei Lübeck // Wakenitz-Niederung nicht als Naturschutzgebiet eingestuft

Besprechungen u.ä. (2)

  • t-online.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Habitat- und Vogelschutz (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mitwirkung anerkannter Naturschutzvereine (IBR 2003, 102)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 1103
  • DVBl 2002, 990
  • DÖV 2002, 749 (Ls.)
  • BauR 2002, 1676
  • ZfBR 2002, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
    Zum Kreis der potentiellen FFH-Gebiete im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. BVerwG Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140) zählt ein Gebiet u.a. dann, wenn die in ihm vorhandenen Lebensraumtypen im Sinne des Anhangs I oder Arten im Sinne des Anhangs II der FFH-Richtlinie eindeutig den im Anhang III (Phase 1) genannten Merkmalen entsprechen.

    Dieser Kriterienkatalog belegt, dass politische oder wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Auswahl ebenso außer Betracht zu bleiben haben wie sonstige Zweckmäßigkeitserwägungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140; Beschluss vom 24. August 2000 - BVerwG 6 B 23.00 - Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 4).

    Erfüllt ein Gebiet aber aus fachwissenschaftlicher Sicht zweifelsfrei die von der Richtlinie vorausgesetzten Merkmale, so gehört es zum Kreis der potenziellen Schutzgebiete, auch wenn der Mitgliedstaat, aus welchen Gründen immer, von einer Meldung absieht (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O., vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302 und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - a.a.O.).

    In der Klageerwiderung macht er unter Berufung auf die Senatsentscheidung vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - (a.a.O.) geltend, etwaige Nordvarianten könnten von den Klägern schon deshalb nicht diskutiert werden, weil sie im Verhältnis zum planfestgestellten Vorhaben begrifflich ein anderes Projekt darstellten.

    Die Senatsurteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - (a.a.O.) und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - (a.a.O.) lassen sich entgegen der Auffassung der Kläger nicht mit Erfolg gegen dieses Abwägungsergebnis ins Feld führen.

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
    Zum Kreis der potentiellen FFH-Gebiete im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. BVerwG Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140) zählt ein Gebiet u.a. dann, wenn die in ihm vorhandenen Lebensraumtypen im Sinne des Anhangs I oder Arten im Sinne des Anhangs II der FFH-Richtlinie eindeutig den im Anhang III (Phase 1) genannten Merkmalen entsprechen.

    Dieser Kriterienkatalog belegt, dass politische oder wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Auswahl ebenso außer Betracht zu bleiben haben wie sonstige Zweckmäßigkeitserwägungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140; Beschluss vom 24. August 2000 - BVerwG 6 B 23.00 - Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 4).

    Erfüllt ein Gebiet aber aus fachwissenschaftlicher Sicht zweifelsfrei die von der Richtlinie vorausgesetzten Merkmale, so gehört es zum Kreis der potenziellen Schutzgebiete, auch wenn der Mitgliedstaat, aus welchen Gründen immer, von einer Meldung absieht (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O., vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302 und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - a.a.O.).

    Die Kläger halten ihm im Anschluss an das Senatsurteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - (a.a.O.) vor, zu einer sachgerechten Abwägung nicht in der Lage gewesen zu sein, da er zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht in dem rechtlich gebotenen Maße unterschieden habe.

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
    Die Auswahlentscheidung hat sich ausschließlich an diesen ornithologischen Erhaltungszielen zu orientieren (vgl. EuGH, Urteile vom 2. August 1993 - C 355/90 - Slg. 1993, I-4221 Rn. 26, vom 11. Juli 1996 - C 44/95 - Slg. 1996, I-3805 Rn. 26 und vom 19. Mai 1998 - C 3/96 - Slg. 1998, I-3031 Rn. 59).

    Die in Art. 2 VRL erwähnten Gründe wirtschaftlicher oder freizeitbedingter Art haben bei der Auswahl außer Betracht zu bleiben (vgl. EuGH, Urteile vom 2. August 1993 - C 355/90 - a.a.O. Rn. 19 und vom 11. Juli 1996 - C 44/95 - a.a.O. Rn. 31).

    Entscheidend ist die ornithologische Wertigkeit, die nach quantitativen und nach qualitativen Kriterien zu bestimmen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 2. August 1993 - C 355/90 - a.a.O. Rn. 27 bis 29).

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
    Gesichtspunkte der Kostenhöhe einer Maßnahme haben bei der fachplanerischen Abwägung ein höheres Gewicht als im Rahmen des Art. 6 Abs. 4 Satz 3 FFH-RL (in Ergänzung zu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302).

    Erfüllt ein Gebiet aber aus fachwissenschaftlicher Sicht zweifelsfrei die von der Richtlinie vorausgesetzten Merkmale, so gehört es zum Kreis der potenziellen Schutzgebiete, auch wenn der Mitgliedstaat, aus welchen Gründen immer, von einer Meldung absieht (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O., vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302 und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - a.a.O.).

    Die Senatsurteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - (a.a.O.) und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - (a.a.O.) lassen sich entgegen der Auffassung der Kläger nicht mit Erfolg gegen dieses Abwägungsergebnis ins Feld führen.

  • BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96

    Naturschutzverband, anerkannter; Beteiligungsrecht; Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
    Als vergleichbare Erkenntnisgrundlage können auch sonstige sachverständige Stellungnahmen Dritter oder beteiligter Behörden dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 11 A 49.96 - BVerwGE 105, 348).

    Auch das Urteil des früheren 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1997 - BVerwG 11 A 49.96 - (BVerwGE 105, 348) rechtfertigt nicht die Schlüsse, die die Kläger aus ihm ziehen.

    Diese Sichtweise liegt auch dem Urteil des früheren 11., jetzt 9. Senats vom 12. November 1997 (a.a.O.) zugrunde; es unterscheidet maßgeblich danach, ob das Verfahrensrecht des § 29 BNatSchG eine "dienende Funktion zugunsten eines materiellen Rechts des Naturschutzverbandes an einem bestimmten, im Klagewege durchsetzbaren Inhalt der Entscheidung" hat oder nicht.

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
    Die Auswahlentscheidung hat sich ausschließlich an diesen ornithologischen Erhaltungszielen zu orientieren (vgl. EuGH, Urteile vom 2. August 1993 - C 355/90 - Slg. 1993, I-4221 Rn. 26, vom 11. Juli 1996 - C 44/95 - Slg. 1996, I-3805 Rn. 26 und vom 19. Mai 1998 - C 3/96 - Slg. 1998, I-3031 Rn. 59).

    Der EuGH wertet die IBA-Liste 1989 als ein für die Gebietsauswahl geeignetes wissenschaftliches Erkenntnismittel (vgl. Urteil vom 19. Mai 1998 - C 3/96 - a.a.O. Rn. 68 ff.).

  • EuGH, 11.07.1996 - C-44/95

    Regina / Secretary of State for the Environment, ex parte Royal Society for the

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
    Die Auswahlentscheidung hat sich ausschließlich an diesen ornithologischen Erhaltungszielen zu orientieren (vgl. EuGH, Urteile vom 2. August 1993 - C 355/90 - Slg. 1993, I-4221 Rn. 26, vom 11. Juli 1996 - C 44/95 - Slg. 1996, I-3805 Rn. 26 und vom 19. Mai 1998 - C 3/96 - Slg. 1998, I-3031 Rn. 59).

    Die in Art. 2 VRL erwähnten Gründe wirtschaftlicher oder freizeitbedingter Art haben bei der Auswahl außer Betracht zu bleiben (vgl. EuGH, Urteile vom 2. August 1993 - C 355/90 - a.a.O. Rn. 19 und vom 11. Juli 1996 - C 44/95 - a.a.O. Rn. 31).

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
    Denn das Interesse, den finanziellen Aufwand für den Straßenbau gering zu halten, gehört zu den öffentlichen Belangen, denen in der Abwägung Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 73.82 - BVerwGE 71, 163, vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 27.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110 und vom 9. November 2000 - BVerwG 4 A 51.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 159).

    Der Beklagte hat damit der Rechtsprechung des Senats Rechnung getragen, wonach bei der Ausführung eines Gesamtprojekts in Teilschritten den Prüfungsgegenstand zwar nur der jeweilige Abschnitt bildet, die Folgen für die weitere Planung jedoch wegen des Grundsatzes der Konfliktbewältigung, der es verbietet, Probleme ungelöst zu lassen, die durch die Gesamtplanung ausgelöst werden, nicht gänzlich ausgeblendet werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 27.95 - a.a.O. und vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
    Eine Mitwirkung von Naturschutzverbänden in einem frühen Verfahrensabschnitt schließt eine nochmalige Beteiligung nicht aus, wenn die Planfeststellungsbehörde auf Erkenntnisse zurückzugreifen beabsichtigt, die sie aufgrund neuer, den Naturschutz betreffender Untersuchungen gewonnen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 19.95 - BVerwGE 102, 358).

    Die Senatsentscheidungen vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 7.88 - (BVerwGE 87, 62) und vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 19.95 - (a.a.O.) geben für diese Ansicht nichts her.

  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
    Sie sind als öffentlicher Belang berücksichtigungsfähig und -bedürftig, können aber im Wege der Abwägung überwunden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 92).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 4 NB 13.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bindung der planenden Gemeinde an standardisierte

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerwG, 24.08.2000 - 6 B 23.00

    Aufnahme in die nationale Vorschlagsliste; Auswahlentscheidung; FFH-Richtlinie;

  • BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96

    Fernstraßenrecht - Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft sowie

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen -

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb einer

  • BVerwG, 18.12.1998 - 4 A 10.97

    Bundesverwaltungsgericht weist weitere Klage gegen Ostsee-Autobahn ab

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

  • EuGH, 08.07.1987 - 247/85

    Kommission / Belgien

  • BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79

    Normenkontrolle betreffend die Bayerische Verordnung über Zuständigkeiten im

  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • EuGH, 07.11.2000 - C-371/98

    First Corporate Shipping

  • BVerwG, 09.11.2000 - 4 A 51.98

    Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard;

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 21.01

    Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

  • BVerwG, 03.12.2001 - 4 B 81.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 VR 17.96

    Bundesautobahn A 20 (Ostsee-Autobahn)

  • BVerwG, 05.12.1980 - 4 C 28.77
  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 16.95

    Fernstraßenrecht: Rechtsverletzung durch Zwangspunktsetzung im Zuge

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 77.01

    Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69
  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2002 - 4 A 15.01 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168 S. 91 ff.) folgt nichts anderes.

    Dort war Gegenstand des Verfahrens nicht eine Stellungnahme der Kommission nach § 34 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG, sondern eine sachverständige Äußerung zur Qualifikation eines Gebiets als "potenzielles" Schutzgebiet, die die Planfeststellungsbehörde im Verwaltungsverfahren neben anderen Gutachten zu verschiedenen Fragen eingeholt und in ihre rechtliche Prüfung einbezogen hat (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168 S. 89).

    Das Recht nötigt nicht zu einem Ermittlungsaufwand, der keine zusätzlichen Erkenntnisse verspricht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1997 - 4 B 177.96 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 20 und vom 29. Oktober 2014 - 7 VR 4.13 - ZUR 2015, 163 Rn. 16; Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168 S. 116).

    Es dient als Orientierungshilfe, ersetzt jedoch nicht bereits für sich genommen die Subsumtion unter das Tatbestandsmerkmal der "zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete" (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168 S. 96 ff.).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Lassen bestimmte Vegetationsstrukturen hinreichend sichere Rückschlüsse auf die faunistische und die floristische Ausstattung des Gebiets zu, so kann es mit der gezielten Erhebung der insoweit maßgeblichen repräsentativen Daten sein Bewenden haben (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168 S. 117 und vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - BVerwGE 121, 72, 84; Beschluss vom 23. April 1997 - BVerwG 4 NB 13.97 - Buchholz 406.401 § 8a BNatSchG Nr. 4).
  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung;

    Es ersetzt jedoch nicht bereits für sich genommen die Subsumtion unter das Tatbestandsmerkmal der "zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete" (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168 S. 96 ff.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvG 1/01, 2 BvG 2/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,746
BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvG 1/01, 2 BvG 2/01 (https://dejure.org/2002,746)
BVerfG, Entscheidung vom 28.03.2002 - 2 BvG 1/01, 2 BvG 2/01 (https://dejure.org/2002,746)
BVerfG, Entscheidung vom 28. März 2002 - 2 BvG 1/01, 2 BvG 2/01 (https://dejure.org/2002,746)
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UMTS-Versteigerungserlöse

Art. 104a ff GG, Vorschriften der Finanzverfassung sind nicht disponibel und lassen keine Analogieschlüsse zu, keine Erstreckung von Art. 106 Abs. 3 GG auf nichtsteuerliche Einnahmen

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Berichtigungsbeschluss

  • Bundesverfassungsgericht

    Ertragszuständigkeit des Bundes in Bezug auf die UMTS- Versteigerungserlöse - keine Beteiligung der Länder an den Ersteigerungserlösen in Form geteilter Ertragshoheit

  • Wolters Kluwer

    Bund-Länder-Streit - Einnahmenverteilung - Nichtsteuerliche Einnahmen - Außergewöhnlich hohe Erträge - Steuergleiche Einnahmen - UMTS-Lizenzen

  • Judicialis

    FAG § 1; ; FAG § 1 Abs. 1; ; TKG § ... 11; ; TKG § 11 Abs. 4; ; GG Art. 83 ff.; ; GG Art. 106; ; GG Art. 107; ; GG Art. 108; ; GG Art. 73 Nr. 7; ; GG Art. 106 Abs. 3; ; GG Art. 106 Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 106 Abs. 3 Satz 4; ; GG Art. 106 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 106 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Vereinnahmung der Erlöse aus UMTS-Lizenzen durch den Bund

  • rechtsportal.de

    GG Art. 106 Abs. 3
    Beteiligung der Bundesländer an den Erlösen aus der Versteigerung von UMTS-Lizenzen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck.de (Kurzinformation)

    Keine Umverteilung von UMTS-Lizenzgebühren

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    UMTS-Milliarden bleiben in voller Höhe beim Bund // Beteiligung der Länder an Versteigerungserlös abgelehnt

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsgericht verhandelt im März über Vergabe der UMTS-Lizenzen // Länder wollen an den Erlösen der Versteigerung beteiligt werden

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    UMTS-Lizenzen: Urteil des BVG noch diesen Monat

Besprechungen u.ä.

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Für eine Beteiligung der Länder an den Erlösen aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen (sog. UMTS-Lizenzen) gibt es keine verfassungsrechtliche Grundlage

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 105, 185
  • NJW 2002, 2020
  • NVwZ 2002, 1103 (Ls.)
  • DVBl 2002, 704
  • DVBl 2002, 903
  • K&R 2002, 249
  • DÖV 2002, 661
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Investitionshilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvG 1/01
    Es kann aber nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sein, die Erlöse zwischen Bund und Ländern durch analoge Rechtsanwendung von Verfassungsvorschriften zu verteilen (vgl. BVerfGE 67, 256 ).

    Für Analogieschlüsse, die notwendig zu einer Erweiterung oder Aufweichung dieses Rahmens führen würden, findet sich in diesem Bereich kein rechtlicher Grund (vgl. BVerfGE 67, 256 ).

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvF 2/98

    Finanzausgleich III

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvG 1/01
    Der Senat hat mit Urteil vom 11. November 1999 entschieden, dass das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern vom 23. Juni 1993 in seiner gegenwärtigen Fassung als Übergangsrecht fortgilt, längstens bis zum 31. Dezember 2004, und bis zu diesem Zeitpunkt nur dann, wenn der Gesetzgeber rechtzeitig - spätestens bis zum 31. Dezember 2002 - die nach Maßgabe der Gründe notwendigen verfassungskonkretisierenden und verfassungsergänzenden allgemeinen Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens und für den Finanzausgleich einschließlich der Bundesergänzungszuweisungen (Art. 106, Art. 107 GG) bestimmt (BVerfGE 101, 158).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvG 1/01
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht gerade für die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Finanzwesens stets bekräftigt (z. B. BVerfGE 55, 274 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Bund und Länder müssen im Rahmen der verfügbaren Gesamteinnahmen so ausgestattet werden, dass sie die Ausgaben leisten können, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind (vgl. BVerfGE 32, 333 ; 55, 274 ; 78, 249 ; 93, 319 ; 101, 141 ; 105, 185 ; 108, 1 ; 108, 186 ).

    Für Analogieschlüsse, die notwendig zu einer Erweiterung oder Aufweichung dieses Rahmens führen würden, ist in diesem Bereich kein Raum (vgl. BVerfGE 67, 256 ; 105, 185 ).

    Weder der Bund noch die Länder können über ihre im Grundgesetz festgelegten Kompetenzen verfügen; einfachgesetzliche Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern wären auch nicht mit Zustimmung der Beteiligten zulässig (vgl. BVerfGE 4, 115 ; 32, 145 ; 39, 96 ; 55, 274 ; 105, 185 ).

    Innerhalb seines Anwendungsbereichs geht er den allgemeinen Sachgesetzgebungskompetenzen der Art. 70 ff. GG vor (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 4, 7 ; 67, 256 ; 105, 185 ).

    Nur in diesem Kontext - als Ausschluss einer beliebigen Erfindung von außersteuerlichen Abgaben, insbesondere Sonderabgaben - machen die Hinweise auf den "numerus clausus" der Leistungspflichten der Art. 105 f. GG (BVerfGE 67, 256 ) und die "Formenklarheit und Formenbindung" (BVerfGE 67, 256 ; 105, 185 ) der Finanzverfassung Sinn.

    Umgekehrt vermag sie - wie nicht zuletzt der vorliegende Fall und die Überlegungen der Senatsmehrheit zum "kleinen Steuererfindungsrecht" oder der Streit um die Verteilung der UMTS-Lizenzen (vgl. BVerfGE 105, 185 ff.) zeigen - auch keine nachhaltigen und dauerhaften Verhältnisse sicherzustellen.

    Im Falle derartiger Verschiebungen im Steueraufkommen ist vielmehr eine Neubestimmung der Umsatzsteueranteile nach Maßgabe des Art. 106 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4, Abs. 4 GG vorzunehmen (vgl. insoweit auch BVerfGE 105, 185 ).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Es würde der auf Formenklarheit und Formenbindung angelegten und angewiesenen Finanzverfassung (vgl. BVerfGE 105, 185 ) zuwiderlaufen, wenn Gebühren begrifflich (ganz oder teilweise) zu Steuern würden, sofern sie unzulässig überhöht bemessen sind.

    Bund und Länder müssen im Rahmen der verfügbaren Gesamteinnahmen so ausgestattet werden, dass sie die Ausgaben leisten können, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 78, 249 ; 93, 319 ; 105, 185 ).

  • OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG

    Die Feststellung ist nicht zu treffen, da der Verkauf der Aktien der Musterbeklagten mit dem Börsenhandel am 19. Juni 2000 beendet war, während der Erwerb der Firma Voicestream erst (s.o.) unter dem 23. Juli 2000 als sicher feststehend zu behandeln war und die UMTS-Lizenzen schließlich erst zwischen dem 31. Juli und dem 18. August 2000 versteigert wurden (vgl. insofern Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28. März 2002, 2 BvG 2/01).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Bund und Länder müssen im Rahmen der verfügbaren Gesamteinnahmen so ausgestattet werden, dass sie die Ausgaben leisten können, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 78, 249 ; 93, 319 ; 105, 185 ).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht;

    Das folgt daraus, dass es sich um die besondere Form einer nichtsteuerlichen Abgabe handelt (s. auch BVerfG, Urteil vom 28. März 2002 - 2 BvG 1/01 u.a. - BVerfGE 105, 185 ); Abgaben nichtsteuerlicher Art dürfen nicht "voraussetzungslos" auf die allgemeine Leistungsfähigkeit des Abgabenschuldners zur Finanzierung von Gemeinlasten zugreifen, sondern bedürfen dem Grunde wie der Höhe nach einer besonderen sachlichen Rechtfertigung, die den bloßen Einnahmeerzielungszweck ergänzt oder ersetzt (BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 u.a. - BVerfGE 93, 319 ; Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, 1 ).
  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser

    Bei den Erlösen aus der Veräußerung der Emissionszertifikate handelt es sich insbesondere nicht um Steuern (vgl. in Bezug auf die Erlöse aus der UMTS-Versteigerung BVerfGE 105, 185 ), also öffentliche Abgaben, die als Gemeinlast (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 123, 132 ) ohne individuelle Gegenleistung ("voraussetzungslos") zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs eines öffentlichen Gemeinwesens erhoben werden (vgl. BVerfGE 49, 343 ; 110, 274 ; 124, 235 ; 124, 348 ; 137, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. April 2017 - 2 BvL 6/13 -, www.bverfg.de, Rn. 100).
  • BGH, 25.06.2014 - VIII ZR 169/13

    Strombelieferungsvertrag für ein Textilunternehmen: Verfassungsmäßigkeit der

    bb) Ein "Umschlagen" einer zulässigen Preisregelung in eine unzulässige Sonderabgabe liegt auch bei erheblicher Durchnormierung der privatrechtlichen Beziehungen nicht vor (Riedel/Weiss, EnWZ 2013, aaO; vgl. auch BVerfGE 105, 185, 194 f.).
  • VG Freiburg, 02.04.2014 - 2 K 1446/13

    Bestehen eines Rundfunkbeitragsverhältnisses

    Denn auch wenn sich die Zuordnung einer Abgabe zum kompetenziellen Begriff der Steuer in Art. 105 GG nach dem tatbestandlich bestimmten materiellen Gehalt derselben bestimmt, ist hierbei maßgeblich auf das klar und eindeutig festgelegte Kriterium der rechtlichen Verknüpfung der Abgabenpflicht mit einer Gegenleistung sowie - ergänzend - auf den (fehlenden) Zufluss der Mittel in den Haushalt abzustellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.07.2005, a.a.O., BVerfGE 113, 128, 146; Beschl. v. 18.05.2004, a.a.O., BVerfGE 110, 370, 384; Urt. v. 19.03.2003 - a.a.O. -, BVerfGE 108, 1, 13; hierzu auch VerfGH Rh.-Pf., Urt. v. 13.05.2014 - VGH B 35/12 -, juris Rn. 98), ohne die dadurch ermöglichte formale Zuordnung der Abgabe zu den finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereichen von Bund und Ländern (vgl. hierzu BVerfG, Urt. v. 28.03.2002 - 2 BvG 1/01, 2 BvG 2/02 -, BVerfGE 105, 185, 193 f) durch eine materielle Bewertung der Gegenleistungsfunktion der Abgabe zu belasten.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2023 - LVerfG 5/22
    Die Finanzverfassung gibt einen festen Rahmen, der auf Formenklarheit und Formenbindung bedacht ist, vor, der einer Aufweichung und Anreicherung durch Analogiebildung verschlossen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 06.11.1984 - 2 BvL 19/83 -, Rn. 89, juris; BVerfG, Urteil vom 28.03.2002 - 2 BvG 1/01 -, Rn. 41, juris; so auch VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.2014 - VerfGH 11/13 -, Rn. 85, juris).
  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 27.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Handelt es sich bei den Veräußerungserlösen jedenfalls weder um eine Steuer noch um eine Sonderabgabe (im engeren Sinne), bedarf es wegen des nicht abschließenden Kanons der verfassungsrechtlich zulässigen Abgabetypen keiner näheren Typisierung; auch das Bundesverfassungsgericht hat eine rechtliche Einordnung von Versteigerungserlösen bislang nicht vorgenommen (vgl. Urteile vom 28. März 2002 - 2 BvG 1, 2/01 -, BVerfGE 105, 185, 193 und vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 -, BVerfGE 102, 192, 219; vgl. auch Siekmann, in: Sachs, GG, 5. Aufl., Vor Art. 104a Rn. 178).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 3 A 5.05

    Finanzverfassung; Lastentragung; Lastentragungsgesetz; Altfälle; Rückwirkung;

  • BVerwG, 26.04.2007 - 3 A 7.05

    Finanzverfassung; Lastentragung; Lastentragungsgesetz; Altfälle; Rückwirkung;

  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 128.09

    Emissionsberechtigungen; Veräußerungskürzung bei Stromproduzenten rechtens

  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 17.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • OVG Sachsen, 22.09.2003 - 5 BS 255/03

    Beteiligungsfähigkeit, Abwicklung, Zweckvereinbarung, Zweckverband,

  • VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 320.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

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