Rechtsprechung
   BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02, 6 B 29.02   

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BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02, 6 B 29.02 (https://dejure.org/2002,139)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2002 - 6 B 28.02, 6 B 29.02 (https://dejure.org/2002,139)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 6 B 28.02, 6 B 29.02 (https://dejure.org/2002,139)
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Außerordentliche Rechtsbeschwerde zum BVerwG

§ 152 VwGO, "außerordentliche Beschwerde" ist im Verwaltungsprozeß ausgeschlossen (vgl. die BGH-Rechtsprechung zu § 572 ZPO in der Fassung des Zivilprozessreformgesetzes)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 152
    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 152
    Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung; Selbstkorrektur; Verfahrensgrundrecht; Zivilprozessreform; Zivilprozessreform; außerordentliche Beschwerde; außerordentliches Rechtsmittel; gerichtliche Selbstkontrolle

  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Rechtsbeschwerde - Zivilprozessreform - Zuständigkeit des BVerwG - PKH - Kostenentscheidung - Gegenvorstellung - Greifbare Gesetzwidrigkeit - Selbstkontrolle der Gerichte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2657
  • NVwZ 2002, 1387 (Ls.)
  • DVBl 2002, 1055
  • DÖV 2002, 954
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02
    Zwar ist in der Vergangenheit eine außerordentliche Beschwerde in Fällen greifbarer Gesetzwidrigkeit für denkbar gehalten worden, um eine Möglichkeit zu schaffen, nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidungen der Vorinstanzen zu korrigieren, wenn vorgetragen wurde, sie entbehrten jeder gesetzlichen Grundlage und seien inhaltlich dem Gesetz fremd (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2000 - BVerwG 8 B 22.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 25 m.w.N.; zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - WM 2002, 775 m.w.N.).

    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof im erwähnten Beschluss vom 7. März 2002 (a.a.O.) aus der Neuregelung des Beschwerderechts gefolgert, dass seit dem In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof auch dann nicht statthaft ist, wenn die angegriffene Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzwidrig" ist.

  • BVerwG, 31.01.2000 - 8 B 22.00

    Rechtsmittelausschluß im Vermögensrecht; Beschwerde gegen Entscheidung des VG im

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02
    Zwar ist in der Vergangenheit eine außerordentliche Beschwerde in Fällen greifbarer Gesetzwidrigkeit für denkbar gehalten worden, um eine Möglichkeit zu schaffen, nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidungen der Vorinstanzen zu korrigieren, wenn vorgetragen wurde, sie entbehrten jeder gesetzlichen Grundlage und seien inhaltlich dem Gesetz fremd (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2000 - BVerwG 8 B 22.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 25 m.w.N.; zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - WM 2002, 775 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beseitigung unanfechtbarer das rechtliche Gehör

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02
    Dem erwähnten Rechtsgedanken, dass eine erforderliche "Selbstkorrektur", soweit sie nicht innerhalb des allgemeinen Rechtsmittelzugs geleistet werden kann, dem Gericht obliegt, dem der Rechtsverstoß zur Last fällt (iudex a quo), kann auch im Rahmen der Verwaltungsgerichtsordnung durch die Zulassung von Gegenvorstellungen Rechnung getragen werden (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 27).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Das Bundesverwaltungsgericht ist dieser Auffassung gefolgt und hat entschieden, dass die gesetzliche Aufzählung der Zuständigkeiten des Bundesverwaltungsgerichts und die Regelung des Beschwerderechts künftig eine Befassung mit außerordentlichen Beschwerden nicht mehr zuließen (vgl. BVerwG, NJW 2002, S. 2657).
  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

    Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von

    Diese Rechtsprechung, der sich das Bundesverwaltungsgericht (NJW 2002, 2657) und der Bundesfinanzhof (NJW 2003, 919) angeschlossen haben, ist durch die Entscheidung des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924 für den gegenwärtigen Zeitpunkt bestätigt worden.
  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 64/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Keine Anfechtbarkeit der gerichtlichen

    Eine außerordentliche Beschwerde ist sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zB 8. August 2005 - 5 AZB 31/05 - BAGE 115, 330) als auch anderer oberster Gerichtsgerichtshöfe des Bundes (BGH 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133; BVerwG 16. Mai 2002 - 6 B 28/02, 6 B 29/02 - NJW 2002, 2657; BFH 5. Dezember 2002 - IV B 190/02 - BFHE 200, 42) unzulässig.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 9.01   

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https://dejure.org/2002,2238
BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 9.01 (https://dejure.org/2002,2238)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.2002 - 8 C 9.01 (https://dejure.org/2002,2238)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 2002 - 8 C 9.01 (https://dejure.org/2002,2238)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 Satz 1; BGB §§ 1006, 937
    Gustav-Adolf-Sammlung; Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers; Widerlegung der Eigentumsvermutung; redlicher Erwerb durch Ersitzung.

  • Wolters Kluwer

    Gustav-Adolf-Sammlung - Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers - Widerlegung der Eigentumsvermutung - Redlicher Erwerb durch Ersitzung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigentumsvermutung; Widerlegung; Schenkung; Leihe

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 55 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1, 2 VermG; §§ 937, 1006 BGB
    Rückübertragung - Kunstsammlung - Eigentumsvermutung für gegenwärtigen Besitzer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 689
  • NVwZ 2002, 1387 (Ls.)
  • NJ 2002, 551
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.08.2000 - 8 B 178.00

    Verfahrensrüge der Verletzung der Aufklärungspflicht und Hinwirkungspflicht durch

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 9.01
    Das Motiv für die Überlassung der Sammlung gibt demnach zu Gunsten des Eigentums des Beigeladenen nichts her; selbst bei Annahme eines Treuhandverhältnisses wäre nicht der Treugeber, sondern nur der Treunehmer Eigentümer und Verfügungsberechtigter im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG (Beschluss vom 21. August 2000 - BVerwG 8 B 178.00 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 46 S. 6 ).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 29.98

    Unlautere Machenschaften bei ausreisebedingter Veräußerung von beweglichen Sachen

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 9.01
    Das stellt - sei es als Verfahrensfehler (§ 108 Abs. 1 VwGO), sei es mangels Erfüllung der materiellrechtlichen Anforderungen - einen revisiblen Fehler dar (Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 10; BGH, NJW 1987, 1557 f.).
  • VG Dresden, 17.11.1992 - 3 K 555/92

    Anspruch auf Rückübertragung vormaligen Betriebsvermögens ; Vorliegen eines

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 9.01
    Entgegen den vom Verwaltungsgericht angedeuteten Zweifeln (vgl.a. VG Dresden VIZ 1993, 213 ) ist diese Vorschrift auch im Vermögensrecht anwendbar.
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 9.01
    Hierfür wären zumindest Indizienumstände erforderlich, die "mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit" das vermutete Eigentum der Klägerin erschüttern (vgl. BGH, NJW 1993, 935 ).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 9.01
    Das stellt - sei es als Verfahrensfehler (§ 108 Abs. 1 VwGO), sei es mangels Erfüllung der materiellrechtlichen Anforderungen - einen revisiblen Fehler dar (Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 10; BGH, NJW 1987, 1557 f.).
  • BVerwG, 19.07.2000 - 8 C 6.99

    Aussetzung eines Revisionsverfahrens wegen des Todes der Klägerin

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 9.01
    Voraussetzung einer darin liegenden Schädigung wäre jedoch, dass die streitigen Gegenstände im Zeitpunkt der Rechtskraft dieses Urteils, das allerdings entgegen der Auffassung der Klägerin ohne weiteres Volkseigentum begründet hätte (vgl. Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 S. 18 ), noch im Eigentum des Vaters des Beigeladenen standen.
  • BGH, 30.01.2015 - V ZR 63/13

    Klage des ehemaligen Geschäftsführers einer Bezirkszahnärztekammer auf Zustimmung

    Nach der ganz überwiegenden Ansicht ist der behauptete Erwerbstatbestand für die Anwendbarkeit des § 1006 BGB aber ohne Bedeutung (MünchKomm-BGB/Baldus, 6. Aufl., § 1006 Rn. 63; Staudinger/Gursky, BGB [2013], § 1006 Rn. 47; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Januar 1994 - IV ZR 207/92, WM 1994, 425 ff.; BVerwG, NJW 2003, 689, 690).

    Insbesondere ist es ausreichend, wenn die von dem Besitzer behaupteten Erwerbstatsachen - hier also die Schenkung durch den Zahnarzt G.    - widerlegt werden (vgl. BVerwG, NJW 2003, 689, 690; MünchKomm-BGB/Baldus, 6. Aufl., § 1006 Rn. 45, 61; Staudinger/Gursky, BGB [2013], § 1006 Rn. 48).

    Es ist nicht erforderlich, dass alle denkbaren anderen Erwerbstatbestände widerlegt werden (BGH, Urteil vom 19. Januar 1977 - VIII ZR 42/75, MDR 1977, 661; BVerwG, NJW 2003, 689, 690).

  • VG Hamburg, 09.02.2017 - 17 E 7585/16

    Einstweiliger Rechtsschutz: Sicherstellung von Bargeld durch die Polizei

    Danach kann die Eigentumsvermutung mit Hilfe von Indizien und Erfahrungssätzen widerlegt werden, wenn diese mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit das Eigentum des gegenwärtigen Besitzers weniger wahrscheinlich erscheinen lassen als das Eigentum eines Dritten (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.04.2002, 8 C 9.01, juris, Rn. 15; BayVGH, Urt. v. 01.12.2011, 10 B 11.480, juris, Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 5 A 942/19

    Rückforderung von sichergestelltem Bargeld im Wege einer polizeilichen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2002 - 8 C 9.01 -, juris, Rn. 15; BGH, Urteil vom 19. Januar 1977 - VIII ZR 42/75 -, juris, Rn. 26, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 11. August 2010- 5 A 298/09 -, juris, Rn. 31.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2002 - 8 C 9.01 -, juris, Rn. 16; BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 -, juris, Rn. 16, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 11. August 2010- 5 A 298/09 -, juris, Rn. 33; Bay. VGH, Beschluss vom 19. November 2010 - 10 ZB 10.1707 -, juris, Rn. 11.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2002 - 8 C 9.01 -, juris, Rn. 14, m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2010 - 5 A 298/09

    Anspruch auf Herausgabe von sichergestelltem Geld bei Zweifeln an der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2002 - BVerwG 8 C 9.01 -, NJW 2003, 689; BGH, Urteil vom 19. Januar 1977 - VIII ZR 42/75 -, MDR 1977, 661 m.w.N.

    vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 -, NJW 1993, 935; BVerwG, Urteil vom 24. April 2002, a.a.O..

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 1 S 1813/17

    Anfechtungsklage gegen Sicherstellungsverfügung; maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Dabei dürfen wegen der Unzuverlässigkeit des Schlusses vom Besitz auf das Eigentum an die Widerlegung der Vermutung keine hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.04.2002 - 8 C 9/01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 65; BGH, Urt. v. 30.01.2015 - V ZR 63.13 - NJW 2015, 1678 m.w.N.; Senat, Beschl. v. 21.04.2016, a.a.O.; OVG NW, Beschl. v. 11.08.2010 - 5 A 298/90 - juris).

    Trotz Zubilligung dieser Beweiserleichterungen müssen allerdings zumindest Umstände bewiesen werden, die das Eigentum eines Dritten wahrscheinlicher erscheinen lassen als das Eigentum des Besitzers oder die vom Besitzer behaupteten Erwerbstatsachen widerlegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.04.2002, a.a.O.; OVG NW, Beschl. v. 11.08.2010, a.a.O.).

    Im Fall der Heranziehung von Indizien und Erfahrungssätzen ist die Eigentumsvermutung widerlegt, wenn diese mit einem "für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit" das vermutete Eigentum des Besitzers erschüttern (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.04.2002, a.a.O.; BGH, Urt. v. 14.01.1993 - IX ZR 238.91 -, NJW 1993, 935, Senat, Beschl. v. 21.04.2016, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 01.12.2011 - 10 B 11.480 - BayVBl. 2012, 429).

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Diese Ambivalenz nicht erkannt oder zumindest in den Entscheidungsgründen nicht verarbeitet zu haben, stellt ebenfalls einen revisiblen Fehler der Beweiswürdigung dar (vgl. Urteile vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 10 und vom 24. April 2002 - BVerwG 8 C 9.01 - sowie BGH NJW 1987, 1557 f. und NJW 1991, 1894 ; Kopp/Schenke, a.a.O.).
  • VG Aachen, 19.09.2016 - 6 K 292/15

    Polizeirecht; Sicherstellung; Eigentumsvermutung; Nachweis; Hehlerei

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2002 - 8 C 9.01 -, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 19. Januar 1977 - VIII ZR 42/75 -, juris Rn. 27; OVG NRW, Beschluss vom 11. August 2010 - 5 A 298/09 -, juris Rn. 31.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2002 - 8 C 9.01 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 11. August 2010 - 5 A 298/09 -, juris Rn. 33.

  • VGH Bayern, 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707

    Keine Herausgabe polizeilich sichergestellter Sachen an mutmaßlichen Dieb oder

    Die gesetzliche Eigentumsvermutung kann auch mit Hilfe von Indizien und Erfahrungssätzen widerlegt werden, wenn diese mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit das Eigentum des gegenwärtigen Besitzers weniger wahrscheinlich erscheinen lassen als das Eigentum eines Dritten oder die vom Besitzer behaupteten Erwerbstatsachen widerlegen (vgl. BVerwG vom 24.4.2002 Az. 8 C 9.01 â?¹jurisâ?º RdNr. 15 sowie OVG NRW vom 11.8.2010 Az. 5 A 298/09 â?¹jurisâ?º RdNr. 29 ff.).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2013 - 12 U 73/12

    Klage auf Zustimmung zur Herausgabe hinterlegter Kisten mit Altzahngold:

    Soweit an die Widerlegung der Vermutung - insbesondere bei behaupteter Schenkung - grundsätzlich keine besonders hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerwG NJW 2003, 689, 690), ist vorliegend zu berücksichtigen ist, dass insbesondere für die Beklagten zu 1. - 3., aber auch für die Beklagte zu 4. nichts dafür spricht, dass anstelle des Klägers einer von ihnen Eigentumsrechte an den hinterlegten Kisten nebst Inhalt hat.
  • VG Aachen, 31.08.2023 - 6 K 2385/21

    Herausgabe von sichergestelltem Geld

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2002 - 8 C 9.01 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 2. März 2021 - 5 A 942/19 -, juris, Rn. 79; Beschluss vom 11. August 2010 - 5 A 298/09 -, juris, Rn. 31; BGH, Urteil vom 19. Januar 1977 - VIII ZR 42/75 -, juris, Rn. 26, m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2002 - 8 C 9.01 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Urteil vom 2. März 2021 - 5 A 942/19 -, juris, Rn. 81; Beschluss vom 11. August 2010 - 5 A 298/09 -, juris, Rn. 33; Bay. VGH, Beschluss vom 19. November 2010 - 10 ZB 10.1707 -, juris, Rn. 11; BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 -, juris, Rn. 16, m.w.N.

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

  • OLG Brandenburg, 23.12.2013 - 2 U 17/12

    Amtspflichtverletzung bei Restitutionsbegehren: Rechtswidrige Erteilung einer

  • VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 25/08

    Bankkonto; Bargeld; Beweislast; Beweisverwertung; Dauerverwaltungsakt;

  • OVG Saarland, 28.08.2015 - 1 A 5/15

    Herausgabe eines sichergestellten KFZ an Gewahrsamsinhaber

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05

    Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal; Einziehung Vermögen;

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 11 ME 32/10

    Widerlegung der Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB bei Auffinden eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2016 - 5 A 1152/14

    Klage gegen eine Sicherstellungsverfügung von im PKW des Klägers gefundenen

  • VG Oldenburg, 30.01.2008 - 2 A 969/07

    Bargeld; Beweisantizipation; Dauerverwaltungsakt; Durchsuchung; Eigenbesitz;

  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 5 K 09.01212

    Polizeiliche Sicherstellung von Geldscheinen, deren Eigentümer nicht mehr

  • VG Gelsenkirchen, 30.03.2017 - 17 K 596/14

    Bargeldsicherstellung; Klagefrist; Zustellung an Bevollmächtigte; wirksame

  • VG München, 14.01.2015 - M 7 K 13.3043

    Sicherstellung von elektronischen Geräten; Herausgabeanspruch trotz deliktischer

  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 B 252.00

    Revisionszulassung wegen Möglichkeit der Stellungnahme zur Ersitzung als Erwerb

  • VG Regensburg, 20.11.2018 - RN 4 K 17.556

    Herausgabe sichergestellter Sachen ohne Nachweis der Berechtigung

  • VG Saarlouis, 08.11.2016 - 6 K 275/15

    Polizeirechtliche Verwertung sichergestellter und verwahrter Sachen

  • VG Düsseldorf, 10.12.2008 - 18 K 4188/08

    Sicherstellung Geld PolG NRW § 43 Nr. 2

  • BVerwG, 12.07.2018 - 8 B 43.17

    Zahlungsanspruch auf eine höhere vermögensrechtliche Berechtigtenfeststellung und

  • VG Regensburg, 14.05.2019 - RN 4 K 17.556

    Kein Anspruch auf Herausgabe polizeilich sichergestellter Sachen wegen

  • OVG Sachsen, 06.12.2021 - 6 A 125/20

    Herausgabeanspruch nach Sicherstellung; Eigentumsvermutung; Auffindesituation

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,293
BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01 (https://dejure.org/2002,293)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.2002 - 5 C 2.01 (https://dejure.org/2002,293)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 2002 - 5 C 2.01 (https://dejure.org/2002,293)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für deutsche Volkszugehörigkeit; Gesetzesänderung, rückwirkende - in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit; Rückwirkung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Revision - Bestätigungsmerkmal - Deutsche Volkszugehörigkeit - Deutsche Sprache - Rückwirkende Gesetzesänderung - Spätaussiedlerbescheinigung - Aufnahmeverfahren - Bescheinigungsverfahren - Einreise in das Bundesgebiet - Gesetzliche Vermutung

  • Judicialis

    BVFG (F. 1993) § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; BVFG (F. 2001) § 6 Abs. 2; ; BVFG (F. 2001) § 15 Abs. 1; ; BVFG (F. 2001) § 100 a

  • rechtsportal.de

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für deutsche Volkszugehörigkeit; Gesetzesänderung, rückwirkende - in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit; Rückwirkung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 114
  • NVwZ 2002, 1387 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2002, 697
  • DVBl 2003, 83 (Ls.)
  • DÖV 2002, 909
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Zwar bedarf es stets einer besonderen Rechtfertigung, wenn eine nachträgliche belastende Änderung der bereits eingetretenen Rechtsfolgen eines der Vergangenheit angehörigen Verhaltens ausnahmsweise zulässig sein soll (vgl. BVerfGE 72, 200 ).

    Als eine solche Rechtfertigung verfassungsgerichtlich anerkannt ist jedoch das Fehlen schutzbedürftigen Vertrauens in den Fortbestand der begünstigenden Rechtslage (vgl. BVerfGE 30, 367 ; 72, 200 ; 88, 384 ; 95, 64 ).

  • BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99

    Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Die bisherige Rechtslage war bis zum Ergehen der Senatsurteile vom 19. Oktober 2000 - u.a. BVerwG 5 C 44.99 - (BVerwGE 112, 112) dahin verstanden worden, dass maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Bestätigungsmerkmale des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG der Zeitpunkt der Aussiedlung sei.

    Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass insoweit stattdessen der Zeitpunkt des Selbständigwerdens maßgeblich sei, insbesondere also Deutsch nicht auch noch im Erwachsenenalter als die dem Betreffenden entsprechend der Herkunft und dem Bildungsstand eigentümliche Sprache umfassend beherrscht werden muss, wie dies das Bundesverwaltungsgericht unter der Geltung früheren Rechts verlangt hatte (vgl. dazu die genannten Urteile des erkennenden Senats vom 19. Oktober 2000, a.a.O. S. 119 f.), konnte sich deshalb vor dem 19. Oktober 2000 nicht bilden.

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Ob dasselbe für die Streichung der weiteren Bestätigungsmerkmale "Erziehung, Kultur" angenommen werden kann, weil eine Vermittlung dieser Bestätigungsmerkmale ohne die gleichzeitige Vermittlung der deutschen Sprache zwar nicht rechtlich, wohl aber praktisch ausgeschlossen war (vgl. BVerwGE 102, 214 ), kann im vorliegenden Fall unentschieden bleiben, weil die Klägerin im Revisionsverfahren das Vorliegen dieser Bestätigungsmerkmale nicht mehr für sich in Anspruch genommen hat.
  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Diese haben die notwendigen Feststellungen eigenständig und auf Behördenebene letztverantwortlich zu treffen, so dass die im Aufnahmeverfahren erfolgte Prüfung der Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit nur eine vorläufige sein kann (vgl. BVerwGE 95, 311 und Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - ).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Diese haben die notwendigen Feststellungen eigenständig und auf Behördenebene letztverantwortlich zu treffen, so dass die im Aufnahmeverfahren erfolgte Prüfung der Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit nur eine vorläufige sein kann (vgl. BVerwGE 95, 311 und Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - ).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88

    Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen sind für das Revisionsgericht demgemäß in dem Umfang beachtlich, in dem sie das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte (BVerwGE 1, 291 ; 89, 14 ; 89, 296 ; 96, 86 ; 97, 79 ; Urteile vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - , vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 41.94 - und vom 12. Juli 2001 - BVerwG 3 C 14.01 - ).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Als eine solche Rechtfertigung verfassungsgerichtlich anerkannt ist jedoch das Fehlen schutzbedürftigen Vertrauens in den Fortbestand der begünstigenden Rechtslage (vgl. BVerfGE 30, 367 ; 72, 200 ; 88, 384 ; 95, 64 ).
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen sind für das Revisionsgericht demgemäß in dem Umfang beachtlich, in dem sie das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte (BVerwGE 1, 291 ; 89, 14 ; 89, 296 ; 96, 86 ; 97, 79 ; Urteile vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - , vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 41.94 - und vom 12. Juli 2001 - BVerwG 3 C 14.01 - ).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Ob § 100 a BVFG n.F. mit Rücksicht darauf, dass die Bescheinigung nach § 15 BVFG keine konstitutive, sondern nur bestätigende Wirkung hat, der zu bestätigende Status als Spätaussiedler aber bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 4, 6 BVFG mit der Aufnahme in das Bundesgebiet entsteht (vgl. BVerwGE 99, 133 ), für Bescheinigungsbewerber, die bereits Jahre vor In-Kraft-Treten des Spätaussiedlerstatusgesetzes im Wege des Aufnahmeverfahrens - wenn auch nur (wie im Falle der Klägerin) einbezogen in den Aufnahmebescheid eines volksdeutschen Angehörigen - in das Bundesgebiet eingereist sind, Wirkungen entfaltet, die eine verfassungsrechtlich unzulässige echte Rückwirkung bedeuten könnten, erscheint schon in Anbetracht der Rechtsfolgen, zu denen die Anwendung des neuen Rechts im jeweiligen Einzelfall führt, fraglich.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01

    Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
    Zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen sind für das Revisionsgericht demgemäß in dem Umfang beachtlich, in dem sie das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte (BVerwGE 1, 291 ; 89, 14 ; 89, 296 ; 96, 86 ; 97, 79 ; Urteile vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - , vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 41.94 - und vom 12. Juli 2001 - BVerwG 3 C 14.01 - ).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 41.94

    Pflanzenschutzrecht: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zur Begasung von

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

  • BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 30.00

    Abkömmling, Anspruch des - eines Spätaussiedlers auf Erteilung einer

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG, keine

    Das Begehren der Klägerin, den Beklagten zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 BVFG zu verpflichten, ist nach der im Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechtslage zu beurteilen (Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).

    Zur Frage, ob § 6 Abs. 2 BVFG hier in seiner zur Zeit der ständigen Aufenthaltnahme der Klägerin 1998 geltenden Fassung oder in seiner seit dem 7. September 2001 geltenden Fassung anzuwenden ist, hat das Berufungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass der erkennende Senat die Übergangsregelung des § 100a BVFG F. 2001, wonach auch Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG nach dem Recht zu bescheiden sind, das nach dem 7. September 2001 gilt, dahin ausgelegt hat, dass die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG F. 2001 auch für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG Geltung beanspruchen, selbst wenn die Antragsteller bereits Jahre vor Inkrafttreten des neuen Rechts im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG in das Bundesgebiet eingereist sind (Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 28.01 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98 zum Spracherfordernis).

    Denn die Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG begründet die Spätaussiedlereigenschaft nicht erst, sondern dient ihrem Nachweis, setzt sie also voraus und hat lediglich feststellende Wirkung (Urteile vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ; vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 28.01 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98 = juris Rn. 9 sowie - BVerwG 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 35.02

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    Nach § 100 a BVFG, der die Anwendung des nach dem 7. September 2001 geltenden Rechts auch auf Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG bestimmt und sich erkennbar auf die Änderung des § 6 Abs. 2 BVFG durch das Spätaussiedlerstatusgesetz bezieht, ist - jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse - für die Prüfung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung vorliegen, von § 6 Abs. 2 BVFG n.F. auszugehen (Bestätigung von BVerwGE 116, 114).

    Entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 116, 114) sei § 6 Abs. 2 BVFG (F. 2001) auch nicht nach § 100 a BVFG (F. 2001) anzuwenden.

    Nach § 100 a BVFG, der die Anwendung des nach dem 7. September 2001 geltenden Rechts auch auf Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG bestimmt und sich dabei erkennbar auf die Änderung des § 6 Abs. 2 BVFG durch das Spätaussiedlerstatusgesetz bezieht, ist aber - jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse - für die Prüfung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung vorliegen, von § 6 Abs. 2 BVFG n.F. auszugehen (BVerwGE 116, 114 ).

    Ob verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit auch für die rückwirkende Streichung der weiteren Bestätigungsmerkmale "Erziehung, Kultur", die der Kläger im Berufungsverfahren sinngemäß für sich in Anspruch genommen hat, angenommen werden kann, weil eine Vermittlung dieser Bestätigungsmerkmale ohne die gleichzeitige Vermittlung der deutschen Sprache zwar nicht rechtlich, wohl aber praktisch ausgeschlossen war (vgl. BVerwGE 102, 214 ), bedarf auch im vorliegenden Revisionsverfahren keiner Entscheidung (offen gelassen bereits in BVerwGE 116, 114 ).

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 33.02

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; deutsche Sprache, familiäre

    Das Berufungsgericht ist zwar zu Recht davon ausgegangen, dass das Verpflichtungsbegehren der Klägerin auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach aktueller Rechtslage und damit unter Anwendung des § 6 Abs. 2 BVFG in seiner Fassung durch das Spätaussiedlerstatusgesetz vom 30. August 2001 (BGBl I S. 2266) zu beurteilen ist: (vgl. Urteil des Senats vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - sowie Urteil vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 35.02 - für das Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1370
BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01 (https://dejure.org/2002,1370)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.2002 - 8 C 1.01 (https://dejure.org/2002,1370)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 (https://dejure.org/2002,1370)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VermG § 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 3, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2
    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im Anstaltsgebrauch; öffentliche kommunale Einrichtung; maßgeblicher Zeitpunkt der Widmung; Stichtagsregelung.

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Rückübertragung - Widmung zum Gemeingebrauch - Sachen im Anstaltsgebrauch - Öffentliche kommunale Einrichtung - Maßgeblicher Zeitpunkt - Widmung - Stichtagsregelung

  • grundeigentum-verlag.de

    Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; Gemeingebrauch; Widmungszeitpunkt; Natur der Sache

  • Judicialis

    VermG § 3 Abs. 3 Satz 1; ; VermG § 3 Abs. 4 Satz 3; ; VermG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. b; ; VermG § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im Anstaltsgebrauch; öffentliche kommunale Einrichtung; maßgeblicher Zeitpunkt der Widmung; Stichtagsregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensrecht - Rückübertragung bei Widmung zum Gemeingebrauch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 53 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 3, 4, 5 VermG
    Vermögensrecht - Ausschluss der Rückübertragung - Widmung zum Gemeingebrauch - maßgeblicher Zeitpunkt - Einrichtung der Gemeinde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 67
  • NVwZ 2002, 1387 (Ls.)
  • NJ 2002, 493
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1975 - III A 1279/75
    Auszug aus BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01
    Für den Fall, dass es an einer eindeutigen Erklärung fehlt, hat die Rechtsprechung einen derartigen Erklärungswillen aus Indizien abgeleitet (vgl. OVG Münster Urteil vom 16. September 1975 - III A 1279/75 - NJW 1976, 820).
  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01
    § 5 Abs. 1 VermG setzt den Eckwert Nr. 3 a) der Gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Regierungen zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 um, in dem diese Zielrichtung bereits deutlich zum Ausdruck kommt (Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 6 S. 10 ).
  • BVerwG, 20.06.1995 - 7 B 117.95

    Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01
    Danach ist ein zum Ausschluss der Rückübereignung führender redlicher Erwerb nach In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes nicht mehr möglich (Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19 S. 45 ).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98

    Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund;

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01
    Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn die Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück einen schwerwiegenden nachbarrechtlichen Nutzungskonflikt verursachen (vgl. Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2 S. 4 ) oder zu einem mit den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften unvereinbaren Zustand führen würde (Beschluss vom 24. September 1996 - BVerwG 7 B 279.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 35 S. 83 ).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01
    Dazu gehören Sachen im sog. Anstaltsgebrauch nicht, weil der Zugang zu ihnen reglementiert ist (Urteile vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5 S. 3 und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 30.00 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00

    Recht offener Vermögensfragen

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01
    Dazu gehören Sachen im sog. Anstaltsgebrauch nicht, weil der Zugang zu ihnen reglementiert ist (Urteile vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5 S. 3 und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 30.00 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99

    Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks;

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01
    Dabei kann sich der Ausschlussgrund nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf einen Teil des betreffenden Grundstücks beschränken (Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 32.99 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 27 Seite 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 7 B 279.96

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund der

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01
    Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn die Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück einen schwerwiegenden nachbarrechtlichen Nutzungskonflikt verursachen (vgl. Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2 S. 4 ) oder zu einem mit den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften unvereinbaren Zustand führen würde (Beschluss vom 24. September 1996 - BVerwG 7 B 279.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 35 S. 83 ).
  • BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01

    Rückübertragungsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; konkludente Widmung;

    Die Widmung zum Gemeingebrauch im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG kann auch konkludent erfolgen (wie Urteil vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - VIZ 2002, 470).

    In dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - (VIZ 2002, 470) hat der erkennende Senat hierzu Folgendes ausgeführt: .

    Die (konkludente) Widmung muss am 29. September 1990, also bei In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes, vorgelegen haben; dies ergibt eine an Wortlaut, Sinn und Zweck, Systematik und Entstehungsgeschichte orientierte Auslegung der Vorschrift (vgl. Urteil vom 27. Februar 2002, a.a.O., S. 471 f.).

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15

    Schmutzwasserleitung auf Privatgrundstück als Teil der öffentlichen

    Welche Folgen das Fehlen der Zustimmung des vom widmenden Verwaltungsträger verschiedenen Eigentümers bei Sachen im so genannten Anstaltsgebrauch (BVerwG, Urteile vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 und vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 ; Papier, a.a.O. § 39 Rn. 27 ff., 30) hat, kann hier mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben (siehe zur Widmungsverfügung Papier, a.a.O. § 40 Rn. 25).

    Eine auch in dieser Hinsicht verlässliche Abgrenzung leistet jeweils die Widmung als Willensbekundung der zuständigen Stelle, die grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist und auch konkludent ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 und Beschluss vom 24. Juni 2015 - 3 B 28.15 - juris Rn. 5).

  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

    Zudem müssen die maßgeblichen tatsächlichen Umstände - über den Wortlaut des § 5 Abs. 2 VermG hinaus auch hinsichtlich der Alternativen nach § 5 Abs. 1 c) und b), vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C1.01 - BVerwGE 116, 67 ff. - am 29. September 1990 vorgelegen haben.

    Da der Gesetzgeber regelmäßig bereits in dem Eigentumswechsel selbst eine Gefährdung der geschützten Nutzung gesehen habe (Urteile vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 40 und vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 34), seien die Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 VermG nur anwendbar, wenn das Eigentum der Rechtstitel für die gegenwärtige Nutzung oder Zweckbestimmung des Grundstücks ist, deren Erhalt die Ausschlusstatbestände schützen wollen (Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - a.a.O. m.w.N.).

    Vielmehr hat der Gesetzgeber regelmäßig bereits in dem Eigentumswechsel selbst eine Gefährdung der geschützten Nutzung gesehen (Urteil vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 40 zum Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG; Urteil vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 zum Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG).

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Welche Folgen das Fehlen der Zustimmung des vom widmenden Verwaltungsträger verschiedenen Eigentümers bei Sachen im so genannten Anstaltsgebrauch (BVerwG, Urteile vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 und vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 ; Papier, a.a.O. § 39 Rn. 27 ff., 30) hat, kann hier mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben (siehe zur Widmungsverfügung Papier, a.a.O. § 40 Rn. 25).

    Eine auch in dieser Hinsicht verlässliche Abgrenzung leistet jeweils die Widmung als Willensbekundung der zuständigen Stelle, die grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist und auch konkludent ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 und Beschluss vom 24. Juni 2015 - 3 B 28.15 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Welche Folgen das Fehlen der Zustimmung des vom widmenden Verwaltungsträger verschiedenen Eigentümers bei Sachen im so genannten Anstaltsgebrauch (BVerwG, Urteile vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 und vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 ; Papier, a.a.O. § 39 Rn. 27 ff., 30) hat, kann hier mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben (siehe zur Widmungsverfügung Papier, a.a.O. § 40 Rn. 25).

    Eine auch in dieser Hinsicht verlässliche Abgrenzung leistet jeweils die Widmung als Willensbekundung der zuständigen Stelle, die grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist und auch konkludent ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 und Beschluss vom 24. Juni 2015 - 3 B 28.15 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Welche Folgen das Fehlen der Zustimmung des vom widmenden Verwaltungsträger verschiedenen Eigentümers bei Sachen im so genannten Anstaltsgebrauch (BVerwG, Urteile vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 und vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 ; Papier, a.a.O. § 39 Rn. 27 ff., 30) hat, kann hier mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben (siehe zur Widmungsverfügung Papier, a.a.O. § 40 Rn. 25).

    Eine auch in dieser Hinsicht verlässliche Abgrenzung leistet jeweils die Widmung als Willensbekundung der zuständigen Stelle, die grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist und auch konkludent ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 und Beschluss vom 24. Juni 2015 - 3 B 28.15 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 4.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Welche Folgen das Fehlen der Zustimmung des vom widmenden Verwaltungsträger verschiedenen Eigentümers bei Sachen im so genannten Anstaltsgebrauch (BVerwG, Urteile vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 und vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 ; Papier, a.a.O. § 39 Rn. 27 ff., 30) hat, kann hier mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben (siehe zur Widmungsverfügung Papier, a.a.O. § 40 Rn. 25).

    Eine auch in dieser Hinsicht verlässliche Abgrenzung leistet jeweils die Widmung als Willensbekundung der zuständigen Stelle, die grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist und auch konkludent ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 und Beschluss vom 24. Juni 2015 - 3 B 28.15 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 5.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Welche Folgen das Fehlen der Zustimmung des vom widmenden Verwaltungsträger verschiedenen Eigentümers bei Sachen im so genannten Anstaltsgebrauch (BVerwG, Urteile vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 und vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 ; Papier, a.a.O. § 39 Rn. 27 ff., 30) hat, kann hier mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben (siehe zur Widmungsverfügung Papier, a.a.O. § 40 Rn. 25).

    Eine auch in dieser Hinsicht verlässliche Abgrenzung leistet jeweils die Widmung als Willensbekundung der zuständigen Stelle, die grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist und auch konkludent ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 und Beschluss vom 24. Juni 2015 - 3 B 28.15 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 7.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Welche Folgen das Fehlen der Zustimmung des vom widmenden Verwaltungsträger verschiedenen Eigentümers bei Sachen im so genannten Anstaltsgebrauch (BVerwG, Urteile vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 und vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 ; Papier, a.a.O. § 39 Rn. 27 ff., 30) hat, kann hier mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben (siehe zur Widmungsverfügung Papier, a.a.O. § 40 Rn. 25).

    Eine auch in dieser Hinsicht verlässliche Abgrenzung leistet jeweils die Widmung als Willensbekundung der zuständigen Stelle, die grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist und auch konkludent ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 und Beschluss vom 24. Juni 2015 - 3 B 28.15 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 10.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Welche Folgen das Fehlen der Zustimmung des vom widmenden Verwaltungsträger verschiedenen Eigentümers bei Sachen im so genannten Anstaltsgebrauch (BVerwG, Urteile vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 und vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 ; Papier, a.a.O. § 39 Rn. 27 ff., 30) hat, kann hier mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben (siehe zur Widmungsverfügung Papier, a.a.O. § 40 Rn. 25).

    Eine auch in dieser Hinsicht verlässliche Abgrenzung leistet jeweils die Widmung als Willensbekundung der zuständigen Stelle, die grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist und auch konkludent ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 und Beschluss vom 24. Juni 2015 - 3 B 28.15 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 13.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 6.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 9.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 6.11

    Früher Restitutionsantrag; Grundstücksverkehrsgenehmigung; isolierte

  • BVerwG, 29.03.2023 - 8 C 1.22

    Keine anteilige Rückübertragung eines Grundstücks der Staatsoper Berlin

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04

    Restitutionsantrag; vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks;

  • BVerwG, 13.12.2005 - 8 C 13.04

    Rückübertragungsausschluss förmlicher Anordnung der Verwalterbestellung;

  • BVerwG, 29.03.2023 - 8 C 2.22

    Keine anteilige Rückübertragung eines Grundstücks der Staatsoper Berlin

  • VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10

    Hausverbot für Räume der ARGE; Rechtscharakter und Rechtsweg;

  • VG Berlin, 25.06.2010 - 24 K 297.09

    Der 'Hirschhof' in Berlin-Pankow ist keine öffentliche Grünanlage

  • BVerwG, 24.03.2010 - 8 B 95.09

    Widmung zum Gemeingebrauch als Rückübertragungsausschlussgrund

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - 4 L 309/06

    Zum Grundsteuererlass für öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze

  • BVerwG, 26.07.2007 - 8 B 19.07

    Anwendbarkeit der Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur

  • BVerwG, 29.06.2010 - 8 B 129.09

    Restitutionsausschlussgrund; Änderung; Nutzungsart; Zweckbestimmung

  • BVerwG, 02.01.2001 - 8 B 248.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

  • BVerwG, 16.12.2019 - 8 B 38.18

    Keine Rückübertragung von Grundstücken einer früheren Baumschule wegen Vorliegens

  • BVerwG, 04.05.2004 - 7 B 80.03

    Ausschluss der Rückübertragung eines Grundstücks durch die Widmung zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 14 B 404/17

    Abstellen des Begriffs "für das Publikum bestimmte Flächen" des Flächenmaßstabs

  • VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11

    Hausverbot im Gerichtsgebäude

  • VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09

    Verbandsgemeinde Lauterecken muss Rheingräflichen Kanal sanieren

  • VG Mainz, 15.08.2012 - 3 K 945/11

    Leistungsfähigkeit eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens

  • BVerwG, 06.11.2012 - 8 B 46.12

    Anforderungen an die Darlegung einer besonderen Bedeutung einer Rechtssache sowie

  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 6 ZB 11.2863

    Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück;

  • VG Berlin, 21.11.2019 - 29 K 312.16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Behördenkenntnis vom Restitutionsantrag -

  • VG Berlin, 21.11.2019 - 29 K 313.16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Behördenkenntnis vom Restitutionsantrag -

  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 107/17

    Anschlussbeiträge, auch soweit Wasser- und Bodenverbände Parteien sind

  • BVerwG, 13.06.2002 - 8 B 32.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 93/17

    Anschlussbeitrag, Niederschlagswasserbeseitigung

  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 101/17

    Heranziehung zu einem Niederschlagswasseranschlussbeitrag

  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 102/17

    Heranziehung zu einem Niederschlagswasseranschlussbeitrag

  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 108/17

    Anschlussbeiträge, auch soweit Wasser- und Bodenverbände Parteien sind

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,774
BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01 (https://dejure.org/2002,774)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2002 - 3 C 23.01 (https://dejure.org/2002,774)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2002 - 3 C 23.01 (https://dejure.org/2002,774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BerRehaG §§ 1 und 4
    Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Stasi-Mitarbeit; Spitzeltätigkeit, drittschädigend; Freiwilligkeit der Mitarbeit; Ausnutzung persönlicher Schwächen; Druck; Zumutbarkeit.

  • Wolters Kluwer

    Rehabilitierung - Berufliche Ausschlussgründe - Stasi-Mitarbeit - Spitzeltätigkeit - Drittschädigend - Freiwilligkeit der Mitarbeit - Ausnutzung persönlicher Schwächen - Druck - Zumutbarkeit

  • Judicialis

    BerRehaG § 1; ; BerRehaG § 4

  • rechtsportal.de

    BerRehaG § 1 § 4
    Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Stasi-Mitarbeit; Spitzeltätigkeit, drittschädigend; Freiwilligkeit der Mitarbeit; Ausnutzung persönlicher Schwächen; Druck; Zumutbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 100
  • NJW 2002, 2486
  • NVwZ 2002, 1387 (Ls.)
  • NJ 2002, 550
  • DVBl 2002, 924
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 115.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01
    In subjektiver Hinsicht setzt ein Verstoß gegen die genannten Grundsätze ein zurechenbares, vorwerfbares - mithin schuldhaftes - Verhalten voraus (vgl. hierzu im Einzelnen Urteil vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 115.63 - BVerwGE 31, 337, 342).
  • BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 60.62

    Voraussetzungen der Erteilung eines Flüchtlingsausweises für

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01
    Entscheidend ist nämlich, ob auf den Betroffenen der Grundgedanke dieses oder ähnlich lautender Ausschlusstatbestände zutrifft, wonach "in den Genuss der für die unschuldigen Opfer einer Gewaltherrschaft bestimmten Vergünstigungen nicht auch jene kommen sollen, die ... ein Schicksal erfuhren, das sie zuvor unter dem Schutz der Gewaltherrschaft anderen zugefügt haben" (Urteile vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 281.59 - BVerwGE 9, 132 und vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 60.62 - BVerwGE 19, 1 ).
  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01
    Entscheidend ist nämlich, ob auf den Betroffenen der Grundgedanke dieses oder ähnlich lautender Ausschlusstatbestände zutrifft, wonach "in den Genuss der für die unschuldigen Opfer einer Gewaltherrschaft bestimmten Vergünstigungen nicht auch jene kommen sollen, die ... ein Schicksal erfuhren, das sie zuvor unter dem Schutz der Gewaltherrschaft anderen zugefügt haben" (Urteile vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 281.59 - BVerwGE 9, 132 und vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 60.62 - BVerwGE 19, 1 ).
  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 6/93

    Versagung der Zulassung eines früheren Stasi-Mitarbeiters zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01
    Der Senat macht sich insoweit die Bewertung des Bundesgerichtshofs in dessen Beschluss vom 14. März 1994 (AnwZ (B) 6/93 - NJW 1994, 1730) zu Eigen, in dem es u.a. heißt:.
  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft;

    Dieser Regelung, die sich in zahlreichen Entschädigungsgesetzen wie auch in § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG findet, liegt der allgemeine Gedanke zugrunde, dass in den Genuss der für die unschuldigen Opfer einer Gewaltherrschaft bestimmten Vergünstigungen nicht auch jene kommen sollen, die ein Schicksal erfuhren, das sie selbst unter dem Schutz der Gewaltherrschaft anderen zugefügt haben (Urteil vom 9. September 1959 BVerwG 8 C 251.59 BVerwGE 9, 132; Urteil vom 8. März 2002 BVerwG 3 C 23.01 BVerwGE 116, 100).

    Dementsprechend hat der Senat entschieden, dass eine Spitzeltätigkeit für die Stasi unter Inkaufnahme einer Drittschädigung im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit begründet (Urteil vom 8. März 2002 BVerwG 3 C 23.01 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Hiervon ist - ebenso wie für die entsprechenden Ausschlusstatbestände im Beruflichen und im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Urteile vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 und vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 11.05 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2 = ZOV 2006, 178 ) - auch für die Anwendung von § 1 Abs. 4 AusglLeistG auszugehen.
  • OVG Berlin, 01.12.2004 - 6 B 1.04

    Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens unter Rücknahme des Bescheids;

    Dem Ausschlussgrund des Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit liegt der allgemeine Gedanke zu Grunde, dass "in den Genuss der für die unschuldigen Opfer einer Gewaltherrschaft bestimmten Vergünstigungen nicht auch jene kommen sollen, die ... ein Schicksal erfuhren, dass sie zuvor unter dem Schutz der Gewaltherrschaft anderen zugefügt haben" (BVerwG, Urteil vom 9. September 1959 - VIII C 281.59 -, BVerwGE 9, 132; Urteil vom 8. März 2002 - 3 C 23.01 - NJW 2002, 2486).

    Dementsprechend geht auch die Rechtsprechung davon aus, dass "im Regelfall" die Spitzeltätigkeit für den Staatssicherheitsdienst einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit begründet (BVerwG, Urteil vom 8. März 2003 - 3 C 23.01 -, NJW 2002, 2486; BGH, Beschluss vom 14. Mai 1994 - AnwZ (B) 6.93 - in: Juris).

    Dabei muss die Spitzeltätigkeit nicht zur Stützung des Systems erfolgt sein (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002 - 3 C 23.01 -, NJW 2002, 2486).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - 3 B 9.12

    Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG; Eingliederungshilfen; Fortführung durch

    An den Grundsätzen der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit hat sich vergangen, wer freiwillig und gezielt, insbesondere auch durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Missbrauch persönlichen Vertrauens, Informationen über Mitbürger gesammelt, an den auch in der DDR für seine repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannten Staatssicherheitsdienst weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, dass diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte, benutzt würden (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002 - 3 C 23.01 -, BVerwGE 116, 100 ff., zit. nach juris, Rn. 17 ff., unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93 - NJW 1994, 1730 = juris, Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2006, a.a.O., Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2006 - 3 PKH 15.05 (3 B 138.05) - juris, Rn. 4; s.a. OVG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2004 - OVG 6 B 1.04 -, juris, Rn. 33).

    Dabei muss die Spitzeltätigkeit nicht "zur Stützung des Systems" erfolgt sein, sondern es genügt, wenn sie etwa finanzieller oder beruflicher Vorteile wegen ausgeübt worden ist (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002, a.a.O., Rn. 19; Urteil vom 19. Januar 2006, a.a.O., Rn. 21).

    Von einem die Freiwilligkeit ausschließenden Druck kann allerdings nur dann ausgegangen werden, wenn er für den Betroffenen unerträglich war, d.h. wenn von ihm auch unter Berücksichtigung des durch die Spitzeltätigkeit mutmaßlich angerichteten Schadens nicht erwartet oder verlangt werden konnte, sich der angetragenen Mitarbeit zu widersetzen oder zu entziehen (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002, a.a.O., Rn. 22; Urteil vom 19. Januar 2006, a.a.O., Rn. 25), wobei von einer stabilen, in gesicherten Verhältnissen lebenden Persönlichkeit mehr Widerstand erwartet werden kann als von einem "am Rande der Gesellschaft angesiedelten psychisch kranken Menschen" (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002, a.a.O., Rn. 23 f.).

  • VG Berlin, 28.03.2008 - 9 A 12.04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der auch die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Januar 2008, VG 9 A 254.06), begründet eine Spitzeltätigkeit für das MfS unter Inkaufnahme einer Drittschädigung im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit (Urteil vom 8. März 2002, BVerwG 3 C 23.01, BVerwGE 116, 100).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine freiwillige Spitzeltätigkeit für die Stasi unter Inkaufnahme einer Drittschädigung im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit begründet (Urteile vom 8. März 2002, BVerwG 3 C 23.01, BVerwGE 116, 100, und vom 19. Januar 2006, BVerwG 3 C 11.05).

    Dieser Regelung, die sich in zahlreichen Entschädigungsgesetzen wie auch in § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG findet, liegt der allgemeine Gedanke zugrunde, dass in den Genuss der für die unschuldigen Opfer einer Gewaltherrschaft bestimmten Vergünstigungen nicht auch jene kommen sollen, die ein Schicksal erfuhren, das sie selbst unter dem Schutz der Gewaltherrschaft anderen zugefügt haben (Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 251.59 - BVerwGE 9, 132; Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100).

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 13.06

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Hiervon ist - ebenso wie für die entsprechenden Ausschlusstatbestände im Beruflichen und im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Urteile vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 = Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1 S. 1 f. und vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 11.05 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2 S. 6 = ZOV 2006, 178 ) - auch für die Anwendung von § 1 Abs. 4 AusglLeistG auszugehen.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 4 LA 217/12

    Aufnahme und Fortführung der Spitzeltätigkeit eines Mitarbeiters für das MfS

    Dies muss aber das bei der nachrichtendienstlichen Quellenwerbung übliche Maß deutlich überschreiten (BVerwG, Urt. v. 8.3.2002 - 3 C 23.01 -).

    Von einer stabilen, in gesicherten Verhältnissen lebenden Persönlichkeit kann mehr Widerstand gegenüber MfS-Pressionen erwartet werden als von einem am Rande der Gesellschaft angesiedelten psychisch kranken Menschen (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.3.2002 - 3 C 23.01 -).

    Insoweit unterscheidet sich ihr Fall auch von dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. März 2002 - 3 C 23.01 - entschiedenen Fall, in dem nach den tatrichterlichen Feststellungen bei einer Verweigerung der Mitarbeit der von einer Anwerbung Betroffenen zum einen der Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung und eine erneute Inhaftierung sowie zum anderen die Wegnahme des Sohnes der Betroffenen und dessen Freigabe zur Adoption gedroht hätten.

  • OLG Naumburg, 10.03.2010 - 2 Ws Reh 6/10

    Ausschluss von der Opferpension wegen Bespitzelung von Mitgefangenen im

    Es war durch ein hohes Maß der Missachtung der Grundlagen menschlichen Zusammenlebens und des Kernbereichs individueller Freiheit gekennzeichnet (BVerwG NJW 2002, 2486 ; LKV 2007, 30, 31).

    Es bedarf keiner Feststellung, dass tatsächlich ein Schaden eintrat (BVerwG LKV 2007, 30, 31, Beschluss vom 23. November 2009, 3 B 32/09; OLG Jena OLG-NL 2006, 214, 215; noch offen lassend BVerwG NJW 2002, 2486 f.).

    Standen keine zumutbaren Handlungsalternativen zur Verfügung, erfolgte die Mitarbeit zum Beispiel zum Schutz vor Verfolgung oder zur Abwendung von Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben sowie der drohenden Vernichtung der Existenz, lässt sich die Spitzelarbeit entschuldigen (BVerwG NJW 2002, 2486, 2487).

  • OLG Naumburg, 10.03.2010 - 2 Ws (Reh) 6/10

    Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: Versagung einer

    Es war durch ein hohes Maß der Missachtung der Grundlagen menschlichen Zusammenlebens und des Kernbereichs individueller Freiheit gekennzeichnet (BVerwG NJW 2002, 2486; LKV 2007, 30, 31).

    Es bedarf keiner Feststellung, dass tatsächlich ein Schaden eintrat (BVerwG LKV 2007, 30, 31, Beschluss vom 23. November 2009, 3 B 32/09; OLG Jena OLG-NL 2006, 214, 215; noch offen lassend BVerwG NJW 2002, 2486 f.).

    Standen keine zumutbaren Handlungsalternativen zur Verfügung, erfolgte die Mitarbeit zum Beispiel zum Schutz vor Verfolgung oder zur Abwendung von Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben sowie der drohenden Vernichtung der Existenz, lässt sich die Spitzelarbeit entschuldigen (BVerwG NJW 2002, 2486, 2487).

  • VG Berlin, 03.09.2008 - 9 A 2.08

    Rückforderung gewährter Häftlings- und Eingliederungshilfe

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der auch die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Januar 2008, VG 9 A 254.06), begründet eine Spitzeltätigkeit für das MfS unter Inkaufnahme einer Drittschädigung im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit (Urteil vom 8. März 2002, BVerwG 3 C 23.01, BVerwG 116, 100).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine freiwillige Spitzeltätigkeit für die Stasi unter Inkaufnahme einer Drittschädigung im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit begründet (Urteile vom 8. März 2002, BVerwG 3 C 23.01, BVerwGE 116, 100, und vom 19. Januar 2006, BVerwG 3 C 11.05).

    Von einem die Freiwilligkeit ausschließenden Druck kann nur dann gesprochen werden, wenn er für den Betreffenden unerträglich war, d.h., wenn von diesem auch unter Berücksichtigung des durch die Spitzeltätigkeit mutmaßlich angerichteten Schadens nicht erwartet bzw. verlangt werden konnte, sich zu widersetzen (BVerwG, Urteile vom 8. März 2002, BVerwG 3 C 23.01, zitiert nach Juris, und vom 19. Januar 2006, BVerwG 3 C 11.05, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.08.2012 - 3 B 6.12

    Berufliche Rehabilitierung; Tätigkeit für das MfS; Zwangslage während

  • BVerwG, 16.06.2009 - 3 B 136.08

    Feststellung der Eigenschaft als politisch Verfolgter; Anforderungen an das

  • BVerwG, 16.05.2006 - 3 PKH 15.05

    Voraussetzungen des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG)

  • BVerwG, 26.11.2014 - 3 B 23.14

    Häftlingshilfe; Entschädigung; Rücknahme; DDR; Spitzeldienste; Stasi; überlange

  • BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher

  • BVerwG, 14.04.2010 - 3 PKH 16.09

    Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die

  • BVerwG, 10.01.2018 - 3 B 59.16

    Ausnutzung einer Zwangslage; Ausschließungsgründe; Berufliche Rehabilitierung;

  • BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 32.09

    Rücknahme einer erteilten Rehabilitierungsbescheinigung nach dem Beruflichen

  • BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 48.12

    Berufliche Rehabilitierung; Leistungsausschluss wegen Spitzeltätigkeit

  • BVerwG, 30.06.2014 - 3 PKH 3.14

    Prozesskostenhilfe; Ausschluss von Leistungen nach § 4 BerRehaG

  • BVerwG, 09.12.2010 - 3 B 50.10

    Berufliche Rehabilitierung; Ausschluss von Leistungen bei Spitzeltätigkeit für

  • BVerwG, 08.12.2010 - 3 B 51.10

    Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die

  • BVerwG, 07.12.2006 - 3 B 48.06

    Anspruch auf Erteilung einer Rehabilitierungsbescheinigung bei früherer

  • OLG Dresden, 18.03.2009 - 1 Reha Ws 2/09

    Einschränkende Auslegung des Begriffs der "Grundsätze der Menschlichkeit oder der

  • BVerwG, 21.12.2006 - 3 B 64.06

    Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit bei

  • BVerwG, 17.11.2008 - 3 PKH 10.08

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes in einem

  • BVerwG, 20.08.2008 - 3 B 73.08

    Eignung eines einzigen aktenkundigen, inhaltlich jedoch nicht vollständig

  • BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 130.06

    Gewährung von Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

  • BVerwG, 26.09.2006 - 3 B 20.06

    Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der

  • BVerwG, 14.04.2010 - 3 B 92.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - weitere Beschwerde - Grundsätzliche

  • BVerwG, 02.11.2005 - 3 B 28.05

    Berufliche Rehabilitierung mit dem Ziel des rentenrechtlichen Nachteilsausgleichs

  • BVerwG, 04.03.2004 - 3 B 112.03

    Anspruch auf Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) -

  • BVerwG, 13.07.2018 - 3 PKH 7.17

    Rechtmäßige Ablehnung einer beruflichen Rehabilitierung nach dem Beruflichen

  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2013 - 6 K 2063/11

    Stasi; Zelleninformant; Zelleninformator; MfS; Spitzel; Häftlingshilfegesetz;

  • VG Freiburg, 25.09.2014 - 2 K 1409/12

    Rücknahme Häftlingshilfebescheinigung Ausschlussgründe des "erheblichen

  • VG Meiningen, 26.02.2009 - 8 K 555/06

    Berufliche Rehabilitierung; berufliche Rehabilitierung; berufliche

  • VG Hannover, 25.03.2009 - 5 A 4768/05

    Häftlingshilfebescheinigung; IM; MfS; Stasi-Tätigkeit

  • VG Halle, 22.09.2017 - 1 A 288/15
  • VG Berlin, 03.06.2013 - 9 K 92.12

    Klage gegen Rücknahme eines Häftlingshilfebescheides

  • VG Göttingen, 13.07.2011 - 2 A 371/10

    Häftlingshilfe; Häftlingshilfebescheinigung; inoffizieller Mitarbeiter;

  • BVerwG, 04.03.2004 - 3 PKH 23.03

    Anspruch auf Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG);

  • VG Berlin, 28.11.2018 - 9 K 241.17
  • VGH Bayern, 11.10.2010 - 12 ZB 10.1611

    Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz

  • VG Ansbach, 17.09.2010 - AN 4 K 09.01036

    Rücknahme eines Bescheides nach dem HHG wegen unrichtiger/unvollständiger Angaben

  • VG Magdeburg, 08.12.2020 - 3 A 8/20

    Berufliche Rehabilitation; Ausschließung von Folgeleistungen aufgrund von

  • VG Hannover, 09.02.2011 - 5 A 2522/09

    Rücknahme einer Häftlingsbescheinigung und der darauf beruhenden Gewährung von

  • VG Ansbach, 25.05.2010 - AN 4 K 08.02018

    Versagung einer Besonderen Zuwendung für Haftopfer wegen Verstoßes gegen die

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.04.2002 - 3 B 16.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2231
BVerwG, 11.04.2002 - 3 B 16.01 (https://dejure.org/2002,2231)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.2002 - 3 B 16.01 (https://dejure.org/2002,2231)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 2002 - 3 B 16.01 (https://dejure.org/2002,2231)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VwRehaG § 1 Abs. 1 Sätze 2 und 3; VermG § 1 Abs. 7, Abs. 8 Buchstabe a
    Bodenreform; Enteignung; besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche Grundlage; Rehabilitierung; Rehabilitierungsausschluss.

  • Wolters Kluwer

    Bodenreform - Enteignung - Besatzungsrechtliche Grundlage - Besatzungshoheitliche Grundlage - Rehabilitierung - Rehabilitierungsausschluss

  • Judicialis

    VwRehaG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; VwRehaG § 1 Abs. 1 Satz 3; ; VermG § 1 Abs. 7; ; VermG § 1 Abs. 8 Buchstabe a

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2729 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1387 (Ls.)
  • NJ 2002, 385
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94

    Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 3 B 16.01
    Zu den Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage zählen auch diejenigen, die im Zuge der Bodenreform erfolgt sind (im Anschluss an Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 28.94 - BVerwGE 99, 268).

    Auch, und gerade für sie hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 1 Abs. 8 Buchstabe a VermG in Wiederholung der Regelung in Art. 41 Abs. 1 EV i.V.m. Nr. 1 Satz 1 der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 einen Anspruch eines Geschädigten auf Rückübertragung eines enteigneten Vermögenswertes ausschließt (vgl. zusammenfassend Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 28.94 - BVerwGE 99, 268, 269).

  • BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00

    verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Beschluss der Rehabilitierung; Willkürakt

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 3 B 16.01
    § 1 Abs. 1 Sätze 2 und 3 VwRehaG begründen für die in ihnen geregelten Konstellationen einen Ausschluss der Anwendbarkeit des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (im Anschluss an Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - VIZ 2002, 25).

    Dementsprechend hat der Senat im Urteil vom 23. August 2001 (BVerwG 3 C 39.00 - VIZ 2002, 25) in Auslegung einzig des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG erkannt, eine allein als zielgerichteter Zugriff auf einen Vermögensgegenstand und nicht als Nebenfolge eines grob rechtsstaatswidrigen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre zu beurteilende hoheitliche Maßnahme der DDR-Behörden werde mit der Folge im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG vom Vermögensgesetz erfasst, dass eine Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ausgeschlossen ist.

  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 16.01

    Enteignungsmaßnahme; SMAD-Befehl 124; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 3 B 16.01
    § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG i.V.m. § 1 Abs. 8 Buchstabe a VermG schließt die Anwendbarkeit des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes auf Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage aus (im Anschluss an Urteil vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 16.01 -).

    In Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Senat hierzu in seinem Urteil vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 16.01 - im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 3 B 16.01
    Die vorstehenden Ausführungen schließen die Feststellung ein, dass zu den Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage auch jene zu zählen sind, die im Zuge der Bodenreform erfolgt sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - BVerfG 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ).
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvL 6/00

    Zur "moralischen Rehabilitierung" von Bodenreformopfern

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 3 B 16.01
    Das Bundesverfassungsgericht neigt ebenfalls dieser Auffassung zu (vgl. Beschluss vom 9. Januar 2001 - BVerfG 1 BvL 6/00 u.a. - VIZ 2001, 228, 230).
  • BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98

    Offene Vermögensfragen

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 3 B 16.01
    Eine Rehabilitierung der hier in Rede stehenden Fallgruppen nach den Regeln des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ist danach bereits dem Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen nach eindeutig ausgeschlossen (vgl. Beschluss vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149, S. 452).
  • BGH, 28.11.2008 - LwZR 12/07

    Verfassungs- und völkerrechtliche Wirksamkeit des Restitutionsausschlusses

    Für diese hat das Bundesverfassungsgericht (VIZ 2004, 18, 19) vielmehr ausdrücklich klargestellt und gebilligt, dass die betroffenen Eigentümer als Opfer von Verwaltungsunrecht keine Rückübertragung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erreichen können (ebenso EGMR, aaO, 2534; OLG Dresden, VIZ 2004, 550 f. und 551 f.; OLG Naumburg, Beschl. v. 9. August 2007, 1 Ws Reh 135/07, zitiert nach Juris; a.A. Gertner, ZOV 2003, 298 ff.; IFLA 2007, 109, 116 ff.) und zugleich nach § 1 Satz 3 VwRehaG von der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung ausgenommen sind (vgl. dazu BVerwG, VIZ 2002, 461 f., aber auch BVerwG, ZOV 2007, 67 f.: Ausschluss schon nach § 1 Satz 2 VwRehaG).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 188.05

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Rehabilitierungsverfahren nach dem

    Auch eine Abweichung von der Entscheidung des 3. Senats vom 11. April 2002 (BVerwG 3 B 16.01 - VIZ 2002, 461) liege vor.

    12 In der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, dass § 1 Abs. 1 Satz 1 VwRehaG keine Anwendung findet in Fällen, in denen die Rehabilitierung wegen des Verlustes von Eigentum im Zuge der sog. Bodenreform begehrt wird (vgl. etwa Urteile vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25 und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 16.01 - a.a.O.; Beschlüsse vom 11. April 2002 - BVerwG 3 B 16.01 - a.a.O., vom 14. April 2003 - BVerwG 3 B 167.02 - juris und vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 3 B 92.03 - ).

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Eine Enteignung nach der Bodenreform wäre einer Rehabilitierung nach dem verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) jedenfalls auf Grund von § 1 Abs. 1 S. 3 VwRehaG von vornherein nicht zugänglich (BVerwG, Beschl. v. 11. April 2003 - BVerwG 3 B 16.01 - juris Rn. 3 ff. und Beschl. v. 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 18.06 - juris Rn. 9 ff.) und in dem vorliegenden Zusammenhang ist auch unmaßgeblich, dass der Kläger gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Moskau unter dem 29. Mai 1997 seine Rehabilitierung beantragt hatte.
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 18.06

    Enteignungsmaßnahme; Bodenreform; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des

    Zwar hat der erkennende Senat im Beschluss vom 11. April 2002 - BVerwG 3 B 16.01 - (Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 6 = VIZ 2002, 461) offengelassen, ob Bodenreformenteignungen über 100 ha dem Vermögensgesetz oder dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zuzuordnen sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - 3 N 95.07

    Verhältnis des Rehabilitierungsverfahrens und der Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Dies stellt ersichtlich auf den vermögensrechtlichen Antrag des Klägers nach § 30 Abs. 1 Satz 1 VermG ab und ist nicht zu beanstanden; nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Bodenreform-Enteignungen von der Restitution ausgeschlossen, weil sie zu den Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage zählen (BVerfG, Urteil vom 23. April 1991, BVerfGE 84, 90; Beschluss vom 26. Oktober 2004, BVerfGE 112, 1; BVerwG, Urteil vom 28. September 1995, BVerwGE 99, 268 = VIZ 1996, 88; Beschluss vom 11. April 2002, VIZ 2002, 461; Beschluss vom 27. Juni 2006, ZOV 2006, 306).

    Hierzu zählen insbesondere die im Zuge der Bodenreform erfolgten Enteignungen (BVerfG, Urteil vom 23. April 1991, a.a.O.; Beschluss vom 26. Oktober 2004, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 28. September 1995, a.a.O.; Beschluss vom 11. April 2002, a.a.O.; Urteil vom 24. September 2003, BVerwGE 119, 82).

  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02

    Rehabilitierung wegen Entscheidungen deutscher Behörden während der sowjetischen

    Hierzu hat der Senat bereits in dem Beschluss vom 11. April 2002 BVerwG 3 B 16.01 zusammenfassend Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 3 B 76.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen des Vorliegens

    So ist in der ständigen Rechtsprechung des Senats geklärt, dass das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz keine Anwendung findet in Fällen, in denen die Rehabilitierung wegen des Verlustes von Eigentum im Zuge der so genannten Bodenreform begehrt wird (vgl. etwa Urteile vom 23. August 2001 BVerwG 3 C 39.00 Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25, vom 21. Februar 2002 BVerwG 3 C 15.01 und vom 21. Februar 2002 BVerwG 3 C 16.01 BVerwGE 116, 42; ferner Beschlüsse vom 11. April 2002 BVerwG 3 B 16.01 , vom 14. April 2003 BVerwG 3 B 167.02 , vom 14. April 2003 BVerwG 3 B 175.02 VIZ 2003, 375; vom 17. Dezember 2003 BVerwG 3 B 92.03 und vom 11. August 2004 BVerwG 3 B 12.04 ).
  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 175.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer

    Hierzu hat der Senat bereits in dem Beschluss vom 11. April 2002 BVerwG 3 B 16.01 zusammenfassend Folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 18.06.2002 - 1 BvR 996/02

    Keine Anwendung des VwRehaG auf Bodenreformenteignungen

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn von S ... 1. unmittelbar gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 2002 - BVerwG 3 B 16.01 -, 2. mittelbar gegen § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Jaeger und die Richter Hömig, Bryde gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 18. Juni 2002 einstimmig beschlossen:.
  • BVerwG, 10.06.2009 - 3 B 127.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bzgl. der

    Auch dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Beschlüsse vom 8. April 1998 BVerwG 7 B 7.98 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149 und vom 11. April 2002 BVerwG 3 B 16.01 Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 6).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 3 B 27.04

    Antrag auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

  • BVerwG, 15.06.2021 - 8 B 63.20

    Weder Restitution noch verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bei

  • BVerwG, 11.08.2004 - 3 B 12.04

    Anwendbarkeit des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) bei

  • BVerwG, 09.09.2004 - 3 B 39.04

    Bestimmung der Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Politische

  • BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03
  • BVerwG, 09.07.2002 - 3 B 49.02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verwaltungsrechtliche

  • BVerwG, 16.05.2002 - 3 B 94.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.05.2002 - 3 B 97.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.05.2002 - 3 B 96.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.04.2002 - 3 B 40.01

    Anwendbarkeit des verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes auf

  • VG Magdeburg, 15.07.2003 - 5 A 964/02
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01   

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https://dejure.org/2001,2438
BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01 (https://dejure.org/2001,2438)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2001 - 7 C 8.01 (https://dejure.org/2001,2438)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2001 - 7 C 8.01 (https://dejure.org/2001,2438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unredlicher Erwerb - Enteignung - Rückübertragung eines Grundstückes - Grundstücksverwaltung

  • grundeigentum-verlag.de

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit

  • Judicialis

    VermG § 3 Abs. 4; ; VermG § 4 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 56 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 3, 4 VermG
    Vermögensrecht - Restitutionsausschluss - Voraussetzungen für unredlichen Erwerb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 1387 (Ls.)
  • NZM 2002, 304
  • NJ 2002, 328
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98

    Redlicher Erwerb; Ausnahmen von der Stichtagsregelung; Vorliegens der

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01
    Ein Erwerb ist unredlich, wenn er auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruht, an welcher der Erwerber in vorwerfbarer Weise beteiligt war (BVerwG, Urteil vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - BVerwGE 110, 28; Urteil vom 13. September 2000 - 8 C 33.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6).
  • BVerwG, 15.04.1998 - 7 B 114.98

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01
    Hinzu kommen muss vielmehr, dass der sittlich anstößige Vorgang auf den späteren Erwerb ausstrahlt (BVerwG, Beschluss vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54).
  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99

    Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG; redlicher Erwerb; unredlicher

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01
    Ein Erwerb ist unredlich, wenn er auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruht, an welcher der Erwerber in vorwerfbarer Weise beteiligt war (BVerwG, Urteil vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - BVerwGE 110, 28; Urteil vom 13. September 2000 - 8 C 33.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94

    Bauland-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01
    Das Vertrauen des Erwerbers auf den Fortbestand der erworbenen Rechte ist in einem solchen Fall nicht schutzwürdig (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95

    Restitution eines dinglichen Nutzungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01
    Ob der Gebäudeeigentümer oder Nutzungsberechtigte das Grundstück behalten darf, richtet sich allein danach, ob ein Restitutionsanspruch wegen redlichen Erwerbs ausgeschlossen ist (vgl. Beschluss vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 17).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Die für die Annahme der Unredlichkeit in Betracht kommenden Umstände müssen jeweils erwerbsbezogen in dem Sinne sein, dass sie den Erwerbsvorgang selbst betreffen und ihn "als auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruhend" erscheinen lassen (stRspr: Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15; Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 36.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 20).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    Deshalb genügt die bloße Kausalität eines manipulativen Handelns für einen späteren Erwerb nicht, wenn dieses nicht auch auf ihn selbst ausstrahlt und ihn sittlich anstößig erscheinen lässt (stRspr des BVerwG: Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15; Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 36.01 - VIZ 2002, 71 f. - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 4 Abs. 2 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05

    Machenschaften; unlautere Machenschaften; Manipulation; Verstoß; Rechtsordnung

    Dies ist einer manipulativen Beeinflussung des Erwerbs vergleichbar (Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15 S. 50 ).
  • VG Frankfurt/Oder, 27.04.2011 - 8 K 32/08

    Beweislastverteilung im Vermögensrecht

    Nach der Entscheidung des BVerwG 7 C 8/01 sei der Anstoß des Mieters für eine Enteignung bzw. schädigende Maßnahme als ein Indiz für dessen Unredlichkeit anzusehen.

    Ohne Erfolg machen die Kläger unter Hinweis auf das Schreiben der Beigeladenen vom 20. Februar 1980 und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 2001 - 7 C 8/01 -, VIZ 2002, 343 geltend, die Beigeladenen hätten eine Grundstücksbesichtigung anderer Kaufinteressenten verhindert.

  • BVerwG, 30.06.2004 - 8 C 11.03

    Redlicher Erwerb; gerichtlicher Verkauf; Hoheitsakt; Vollstreckung in Grundstücke

    Besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer manipulativ erwirkten Voraussetzung für den nachfolgenden Eigentumserwerb, so indiziert dies die Anstößigkeit des Erwerbs (Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 36.01

    Ausreisebedingte Veräußerung; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Einflussnahme

    Für die Annahme mangelnder Redlichkeit kommen dabei nur Umstände in Betracht, die in dem Sinne erwerbsbezogen sind, dass sie den Erwerbsvorgang als solchen betreffen und diesen als auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruhend erscheinen lassen (Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - NZM 2002, 304).
  • BVerwG, 02.06.2004 - 7 B 46.04

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur

    Soweit diese Frage einer generellen Beantwortung zugänglich ist, ist dies durch die Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15), das in derselben Sache ergangen ist und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an die Vorinstanz geführt hatte, geschehen.
  • VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07

    Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint);

    In der Rechtsprechung ist allerdings geklärt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den einem Erwerb vorausgehenden Umständen - etwa einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung - und dem Eigentumserwerb die Anstößigkeit des Erwerbs selbst indiziert (BVerwG, Beschl. v. 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 - juris; Urt. v. 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Bh 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15, S. 50, 52; Beschl. v. 7. Januar 2003 - BVerwG 7 B 69.02 - juris; Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 8 C 11.03 - Bh 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 27, S. 85, 89; Beschl. v. 17. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 48.07 - juris; zweifelnd, ob eine sittlich anstößige Manipulation bei Begründung eines Mietverhältnisses zur Folge haben kann, "dass der spätere Erwerb als unredlich anzusehen wäre", dagegen BVerwG, Urt. v. 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - Bh 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6, S. 22, 25), von einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang aber nicht mehr die Rede sein kann, wenn bis zu dem Eigentumserwerb etliche Jahre vergangen sind (BVerwG, Beschl. v. 28. November 2000 - BVerwG 7 B 63.00 - juris und Beschl. v. 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 - a. a. O., mehr als zehn Jahre zwischen einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung und dem Eigentumserwerb; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 25. März 2004 - 4 K 644/99 - juris: 15 Jahre ).
  • BVerwG, 09.02.2001 - 7 B 146.00

    Voraussetzungen für einen unredlichen Erwerb bei Anstoß des privaten Verwalters

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 8.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
  • BVerwG, 17.10.2007 - 8 B 48.07

    Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich der Redlichkeit des Erwerbers im

    Hinzukommen muss vielmehr, dass der sittlich anstößige Vorgang auf den späteren Erwerb ausstrahlt (Urteil vom 30. Juni 2004 BVerwG 8 C 11.03 Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 27): Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer manipulativ erwirkten Voraussetzung für den nachfolgenden Eigentumserwerb kann die Anstößigkeit des Erwerbs ergeben (Urteil vom 22. November 2001 BVerwG 7 C 8.01 Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15).
  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
  • BVerwG, 19.10.2004 - 7 PKH 2.04

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines

  • BVerwG, 10.01.2005 - 8 B 79.04
  • BVerwG, 12.08.2005 - 8 B 45.05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensfehlern und grundsätzlicher Bedeutung

  • VG Frankfurt/Oder, 21.03.2007 - 4 K 861/00

    Unredlicher Erwerb: Verweigerung des Zugangs zu einem Grundstück gegenüber dem

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.2002 - 3 B 19.02   

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https://dejure.org/2002,2661
BVerwG, 13.03.2002 - 3 B 19.02 (https://dejure.org/2002,2661)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.2002 - 3 B 19.02 (https://dejure.org/2002,2661)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 2002 - 3 B 19.02 (https://dejure.org/2002,2661)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EALG Art. 11; VwGO § 124 Abs. 1; § 132 Abs. 2 Nr. 3 (entsprechend); § 133 Abs. 6 (entsprechend); § 135; § 194 Abs. 1
    Berufungsausschluss, fehlerhafte Annahme des VG über - und unzutreffende Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision; Ausschluss der Berufung, Revisions-Nichtzulassungs-Entscheidung wegen fehlerhafter Annahme eines -; Revision, Entscheidung über die Nichtzulassung ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    EALG Art. 11
    Aktienurkunde; Ausschluss der Berufung, Revisions-Nichtzulassungs-Entscheidung wegen fehlerhafter Annahme eines -; Berufung; Berufungsausschluss; Berufungsausschluss, fehlerhafte Annahme des VG über - und unzutreffende Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision; ...

  • Wolters Kluwer

    Berufungsausschluss - Fehlerhafte Annahme - Unzutreffende Entscheidung - Nichtzulassung der Revision - Ausschluss der Berufung - Verfahrensfehler

  • Judicialis

    EALG Art. 11; ; VwGO § 124 Abs. 1; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 133 Abs. 6; ; VwGO § 135; ; VwGO § 194 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Berufungsausschluss, fehlerhafte Annahme des VG über - und unzutreffende Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision; Ausschluss der Berufung, Revisions-Nichtzulassungs-Entscheidung wegen fehlerhafter Annahme eines -; Revision, Entscheidung über die Nichtzulassung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2262
  • NVwZ 2002, 1387 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.1967 - V C 61.66

    Geltendmachung von Erstattungsansprüchen wegen geleisteter Krankenversorgung nach

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2002 - 3 B 19.02
    Nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG V C 61.66 - BVerwGE 26, 58 m.w.N.; stRspr) ist in Fällen der vorliegenden Art in jedem Fall das Rechtsmittel gegeben, das gegen eine in jeder Hinsicht verfahrensfehlerfreie Entscheidung gegeben ist/wäre (hier also: Beschwerde, gerichtet auf Zulassung der Berufung), und wegen der vom Verwaltungsgericht unrichtig erteilten Rechtsmittelbelehrung scheidet als Folge von § 58 Abs. 2 VwGO eine Fristversäumnis nach Lage der Dinge aus.

    b) Im vorerwähnten Urteil vom 25. Januar 1967 (a.a.O., S. 60) ist entschieden worden, dass die fehlerhafte Annahme einer trotz gesetzlichen Berufungsausschlusses zulässigen Berufung durch das erst- und/oder zweitinstanzliche Gericht sich als gerichtlicher Verfahrensmangel darstellt ("unzutreffende verfahrensrechtliche Betrachtungsweise").

  • BVerwG, 02.04.1996 - 7 B 48.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Klageabweisung durch das BVerwG im Beschlußwege

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2002 - 3 B 19.02
    Zweck der Vorschrift ist nämlich die zeitnahe Wiederbefassung des Ausgangsgerichts mit der von ihm fehlerhaft behandelten Sache, damit die Verfahrensbeteiligten ebenso möglichst zeitnah und ohne den Umweg über die Durchführung eines Revisionsverfahrens zu einer fehlerfreien Entscheidung kommen (Grundsatz der Verfahrensökonomie, vgl. lediglich Beschlüsse vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 22 und vom 5. Juni 1998 - BVerwG 3 B 258.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 30).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 3 B 258.97

    Gerichtsverfassungsrecht - Rechtswegbeschränkung bei Streitigkeiten über

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2002 - 3 B 19.02
    Zweck der Vorschrift ist nämlich die zeitnahe Wiederbefassung des Ausgangsgerichts mit der von ihm fehlerhaft behandelten Sache, damit die Verfahrensbeteiligten ebenso möglichst zeitnah und ohne den Umweg über die Durchführung eines Revisionsverfahrens zu einer fehlerfreien Entscheidung kommen (Grundsatz der Verfahrensökonomie, vgl. lediglich Beschlüsse vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 22 und vom 5. Juni 1998 - BVerwG 3 B 258.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 30).
  • BVerwG, 26.03.2004 - 1 B 79.03

    Recht auf Wiederkehr; Ermessensreduzierung auf Null; Bindungswirkung

    Der Senat hält es deshalb in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 133 Abs. 6 VwGO (vgl. Beschlüsse vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 -, vom 7. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 68.97 - und vom 13. März 2002 - BVerwG 3 B 19.02 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nrn. 22, 33 und 65) für zulässig und geboten, die Entscheidung des Berufungsgerichts von einem Verpflichtungs- in ein Bescheidungsurteil zu ändern und so das gemäß § 144 Abs. 6 VwGO prozessrechtlich zwingende Verfahrensergebnis im Interesse der Verfahrensökonomie ohne Zurückverweisung selbst herzustellen.
  • BVerwG, 02.11.2011 - 3 B 54.11

    Berufliche Rehabilitierung; Widerspruch; Versäumung der Widerspruchsfrist;

    Vielmehr ist § 133 Abs. 6 VwGO zur gebotenen Korrektur des Urteils heranzuziehen; denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass das Bundesverwaltungsgericht in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 133 Abs. 6 VwGO ermächtigt ist, ein prozessrechtlich zwingendes Verfahrensergebnis im Interesse der Verfahrensökonomie im Beschwerdeverfahren selbst herzustellen (vgl. Beschlüsse vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 22, vom 19. November 1997 - BVerwG 7 B 265.97 - a.a.O. Nr. 28, vom 7. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 68.97 - a.a.O. Nr. 33, vom 13. März 2002 - BVerwG 3 B 19.02 - a.a.O. Nr. 65 und vom 26. März 2004 - BVerwG 1 B 79.03 - a.a.O. Nr. 71).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2007 - L 17 B 26/06

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten einer Untätigkeitsklage; Entscheidung

    Über die Frage, ob die Beklagte der Klägerin außergerichtliche Kosten erstatten muss, entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen, wobei insbesondere die Erfolgsaussichten der Klage maßgeblich sind (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen [NW], Beschlüsse vom 20. Dezember 2002, Az.: L 3 B 19/02 P, vom 09. Mai 2003, Az.: L 3 B 7/02 RJ sowie vom 19. September 2003, Az: L 3 B 4/03 RJ und L 3 B 1/03 RA; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 8. Aufl. 2005, § 193 Rn. 13).

    Eine Kostenerstattung scheidet daher in der Regel aus, wenn die Beklagte aus zureichenden Gründen nicht entschieden hatte und der Widerspruchsführer diese Gründe kannte oder kennen musste und deshalb nicht mit einer Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte (Rechtsgedanke aus § 161 Abs. 3 VwGO; LSG NW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2002, Az.: L 3 B 19/02 P und vom 09. Mai 2003, Az.: L 3 B 7/02 RJ; Meyer-Ladewig u.a., a.a.O., § 88 Rn. 11 und § 193 Rn. 13c; Zeihe, SGG, § 193 Rn. 7j, 10 b).

  • BVerwG, 20.06.2007 - 2 B 64.07

    Aufhebung eines unzutreffenden Ausspruchs des Verwaltungsgerichts über die

    Durch eine Aufhebung der Nichtzulassungsentscheidung ist das Ausgangsgericht in der Lage und gehalten, urteilsergänzend eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung zu treffen, die wegen unterschiedlicher Zulassungsgründe in § 124 Abs. 2 VwGO einerseits und § 132 Abs. 2 VwGO andererseits anders ausfallen kann als die zuvor verfahrensfehlerhaft getroffene Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision (vgl. Beschlüsse vom 13. März 2002 BVerwG 3 B 19.02 Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 65 und vom 5. April 2007 BVerwG 2 B 21.07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2008 - L 1 B 33/07

    Arbeitslosenversicherung

    Über die Frage, ob die Beschwerdegegnerin dem Antragsteller außergerichtliche Kosten erstatten muss, hat das SG nach billigem Ermessen zu entscheiden, wobei es den bisherigen Sach- und Streitstand sowie die Erfolgsaussichten des (Eil-) Verfahrens berücksichtigen muss (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 20. Dezember 2002, Az.: L 3 B 19/02 P, vom 09. Mai 2003, Az.: L 3 B 7/02 RJ und vom 19. September 2003, Az: L 3 B 4/03 RJ und L 3 B 1/03 RA; Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, a.a.O., § 193 Rn. 13).
  • BVerwG, 05.04.2007 - 2 B 21.07

    Berufung gegen einen vom Verwaltungsgericht entschiedenen Rückzahlungsanspruch

    Durch eine Aufhebung der Nichtzulassungsentscheidung ist das Ausgangsgericht in der Lage und gehalten, urteilsergänzend eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung zu treffen, die wegen unterschiedlicher Zulassungsgründe in § 124 Abs. 2 VwGO einerseits und § 132 Abs. 2 VwGO andererseits anders ausfallen kann als die zuvor verfahrensfehlerhaft getroffene Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision (vgl. Beschluss vom 13. März 2002 - BVerwG 3 B 19.02 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 65).
  • BVerwG, 28.11.2012 - 2 B 72.12

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit; unzutreffender Ausspruch über Nichtzulassung

    Ungeachtet der Unstatthaftigkeit der Beschwerde ist der unzutreffende Ausspruch des Verwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision aufzuheben und die Sache in entsprechender Anwendung des § 133 Abs. 6 VwGO an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. Beschlüsse vom 13. März 2002 - BVerwG 3 B 19.02 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 65, vom 5. April 2007 - BVerwG 2 B 21.07 - und vom 20. Juni 2007 - BVerwG 2 B 64.07 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - L 3 B 7/02

    Rentenversicherung

    Für eine Untätigkeitsklage nach § 88 SGG ist ergänzend der Rechtsgedanke des § 161 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) heranzuziehen: Danach fallen der Beklagten bei einer Untätigkeitsklage die Kosten dann zur Last, wenn die Klage sowohl zulässig als auch begründet war und der Kläger nach dem ihm bekannten Umständen mit einer Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Januar 2003, Az.: L 3 B 19/02 P; Meyer-Ladewig, § 88 Rdnr. 11 und § 193 Rdnr. 13 c; Zeihe, Sozialgerichtsgesetz, § 193 Rdnr. 7 j, 10 b).
  • BVerwG, 04.08.2021 - 8 B 6.21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Dem von der Klägerin zitierten Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts - 3 B 19.02 - (Buchholz 301 § 133 VwGO Nr. 65) lag - anders als hier - die unzutreffende Annahme eines Berufungsausschlusses durch die Vorinstanz zugrunde.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - L 17 B 15/07

    Antrag auf Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen an einem Arbeitsplatz;

    Über die Frage, ob die Beklagte der Klägerin außergerichtliche Kosten erstatten muss, entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen, wobei insbesondere die Erfolgsaussichten der Klage maßgeblich sind (Senatsbeschluss vom 05. März 2007, L 17 B 26/06 U; Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen [NW], Beschlüsse vom 20. Dezember 2002, Az.: L 3 B 19/02 P, vom 09. Mai 2003, Az.: L 3 B 7/02 RJ und vom 19. September 2003, Az: L 3 B 4/03 RJ und L 3 B 1/03 RA; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 8. Aufl. 2005, § 193 Rn. 13).
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