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   BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00   

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https://dejure.org/2001,637
BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00 (https://dejure.org/2001,637)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2001 - 4 CN 9.00 (https://dejure.org/2001,637)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2001 - 4 CN 9.00 (https://dejure.org/2001,637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Bauleitplanung - Erschließung - Beseitigung von Niederschlagswasser - Festsetzung privater Versickerungsmulden - Notüberlaufsystem auf privaten Grünflächen - Sicherung des Planvollzugs - Abwägungsgebot

  • Judicialis

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 14; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 20; ; WHG § 18 a Abs. 1; ; WHG § 18 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung privater Versickerungsmulden; Notüberlaufsystem auf privaten Grünflächen; Sicherung des Planvollzugs; Abwägungsgebot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beseitigung von Niederschlagwasser im Neubaugebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann durch Bebauungsplan ein System privater Versickerungsmulden festgesetzt werden? (IBR 2002, 100)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 77
  • NVwZ 2002, 202
  • DVBl 2002, 269
  • DÖV 2002, 296
  • BauR 2002, 424
  • ZfBR 2002, 164
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00
    Eine Gemeinde darf daher ein Muldensystem zur Beseitigung von Niederschlagswasser in einem Baugebiet nur dann in Form eines Bebauungsplans beschließen, wenn sie realistischerweise davon ausgehen kann, dass der Vollzug der Festsetzungen in einem späteren Verwaltungsverfahren oder auf andere Weise erfolgen kann und wird (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 BN 4.97 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 94).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00
    Eine Planung, deren Umsetzung objektiv vor nicht überwindbaren Hindernissen steht, verfehlt ihren gestaltenden Auftrag (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 ).
  • BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 47.82

    Wasserrecht - Niederschlagswasser - Verkehrsflächen - Kosten

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00
    Abwasser im Sinne dieser Vorschrift ist auch das von Niederschlägen stammende, aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und in Versickerungsmulden abgeleitete Wasser (vgl. Czychowski, WHG, Kommentar, 7. Aufl. 1998, Rn. 4 zu § 7 a WHG; Dahme, in: Sieder/Zeitler/Dahme, WHG/AbwAG, Kommentar, 2000, Rn. 5 zu § 7 a WHG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13. September 1985 - BVerwG 4 C 47.82 - Buchholz 445.4 § 18 a WHG Nr. 1 = ZfW 1986, 302: zu dem auf Verkehrsflächen anfallenden Niederschlagswasser).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00
    Ein Bebauungsplan, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines In-Kraft-Tretens dauerhafte Hindernisse tatsächlicher oder rechtlicher Art entgegenstehen würden, ist nichtig (BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 NB 12.97 - Buchholz 406.11 § 6 BauGB Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00
    Die Vorschriften des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz gehören zwar dem irrevisiblen Recht an, können jedoch vom Revisionsgericht selbständig angewendet werden, da das Normenkontrollgericht sich mit ihnen nicht befasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1972 - BVerwG 1 C 24.69 - BVerwGE 39, 329 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Die Vorschriften des Landesentwicklungsprogramms III gehören zwar dem irrevisiblen Recht an, können jedoch vom Revisionsgericht selbständig ausgelegt werden, da das Berufungsgericht sich mit ihnen nicht befasst hat (vgl. Urteil vom 30. August 2002 - BVerwG 4 CN 9.00 - BVerwGE 115, 77 ).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    In der Abwägung zu berücksichtigen sind auch die Rechtspositionen Dritter, deren Grundeigentum zwar außerhalb der Plangrenzen, jedoch in der Nachbarschaft des Plangebiets bzw. in der Umgebung des Planvorhabens liegt und belastenden Einwirkungen der durch den Plan ermöglichten Nutzungen ausgesetzt sein wird (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 30. August 2001 - BVerwG 4 CN 9.00 - DVBl 2002, 269: Dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser in privaten Versickerungsmulden; Beschluss vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 4 BN 59.00 - ZfBR 2001, 202: Quellverkehr eines neuen Sportzentrums; Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215: Freizeitlärm einer Kleingartenanlage; Urteil vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 CN 6.98 - DVBl 1999, 1293 - nur Leitsatz - = ZfBR 1999, 223: Verkehrsimmissionen einer neuen Erschließungsstraße).
  • BVerwG, 31.07.2014 - 4 BN 12.14

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines ~; ~ der Innenentwicklung; beschleunigtes

    Danach ist ein Bebauungsplan wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nichtig, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte Hindernisse tatsächlicher oder rechtlicher Art entgegenstehen (Urteil vom 30. August 2001 - BVerwG 4 CN 9.00 - BVerwGE 115, 77 ), weil er die Aufgabe einer verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen vermag (Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 ; Beschluss vom 14. Juni 2007 - BVerwG 4 BN 21.07 - BRS 71 Nr. 3 Rn. 4).
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