Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.12.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,850
BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01 (https://dejure.org/2001,850)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.2001 - 9 B 51.01 (https://dejure.org/2001,850)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2001 - 9 B 51.01 (https://dejure.org/2001,850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Erhöhte Verwaltungsgebühr für "Schwarzbau"-Genehmigung

Gebührenrechtliches Äquivalenzprinzip (hier: kein Verstoß angenommen);

(vgl. für Baden-Württemberg: § 8 LGebG)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Baugenehmigungsgebühr bei "Schwarzbau"

  • Wolters Kluwer

    Schwarzbau - Schwarzbauten - Baugenehmigungsgebühr - Nachträgliche Genehmigungserteilung - Grenzen einer Gebührenregelung - Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GebG NRW § 3; ; AGT zur AVwGebO NRW Tarifstelle 2.5.3.1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwarzbau; Baugenehmigungsgebühr; Lenkungswirkung; Gleichheitssatz; Äquivalenzprinzip

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf für die Genehmigung eines Schwarzbaus die dreifache Gebühr erhoben werden? (IBR 2002, 104)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1737 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 482
  • DVBl 2002, 492 (Ls.)
  • DÖV 2002, 626 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 267
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99

    Wiederbeschaffungszeitwert

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
    Wie der Beklagte in seiner Beschwerdeerwiderung unter Hinweis auf die Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306; Beschluss vom 10. April 2000 - BVerwG 11 B 61.99 - juris) zutreffend ausgeführt hat, vermag die Rüge, Landesrecht sei unter Verstoß gegen Verfassungsrecht des Bundes angewandt worden, für sich genommen noch nicht eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzuzeigen.
  • BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96

    Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
    In dieser Weise überhöht ist eine Gebührenregelung aber nicht schon dann, wenn mit einem höheren Gebührensatz eine begrenzte Verhaltenssteuerung angestrebt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - DVBl 2001, 488 ; Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60 ).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
    Es genügt insbesondere nicht, wenn die Beschwerde die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - (BVerfGE 50, 217 ) aufgezeigten Grenzen einer Gebührenregelung anführt und geltend macht, die in Rede stehende Tarifstelle sei damit nicht vereinbar, weil sie die im Regelfall für Baugenehmigungen geltende Gebühr bei der Genehmigung von "Schwarzbauten" willkürlich verdreifache.
  • BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
    Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
    Wie der Beklagte in seiner Beschwerdeerwiderung unter Hinweis auf die Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306; Beschluss vom 10. April 2000 - BVerwG 11 B 61.99 - juris) zutreffend ausgeführt hat, vermag die Rüge, Landesrecht sei unter Verstoß gegen Verfassungsrecht des Bundes angewandt worden, für sich genommen noch nicht eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzuzeigen.
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen;

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
    Aus dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergibt sich das Äquivalenzprinzip, das besagt, dass die Gebühr nicht in einem groben Missverhältnis zu der vom Träger öffentlicher Verwaltung erbrachten Leistung stehen darf (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 5.99 - Buchholz 451.211 GtA Nr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1997 - 9 A 292/97

    Dreifache Gebühr; Verstoß gegen höherrangiges Recht; Nachträglich genehmigte

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
    Die Vorinstanz hat im Anschluss an ihre bisherige Rechtsprechung (vgl. OVG NW, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 9 A 292/97 - KStZ 1998, 217 f.) ausführlich dargestellt, welche Unterschiede die vorherige und die nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung kennzeichnen.
  • BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00

    Einkaufszentrum; Verkaufsstätte; Baugenehmigungsgebühr; Rohbauwert;

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Gleichheitssatz es gerade nicht gestattet, ungleiche Sachverhalte in einer Gebührenklasse gleichmachend zusammenzufassen (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - BVerwG 11 B 20.00 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 38).
  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
    In dieser Weise überhöht ist eine Gebührenregelung aber nicht schon dann, wenn mit einem höheren Gebührensatz eine begrenzte Verhaltenssteuerung angestrebt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - DVBl 2001, 488 ; Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60 ).
  • BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle;

    Sie zeigen jedoch nicht auf, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs-)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 S. 28 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 S. 27).
  • OVG Saarland, 12.02.2009 - 2 A 17/08

    Abweichung von Abstandsflächen (Grenzstützmauern)

    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.9.2001 - 9 B 51.01 -, NVwZ 2002, 482 zu einer pauschalen "Verdreifachung" bei einer nachträglichen Genehmigung von Schwarzbauten) Intention des Verordnungsgebers bei der Festlegung der seit 1996 deutlich erhöhten Gebühren für Abweichungen beziehungsweise bis 2004 Befreiungen ist es, die Bauherrn dazu anzuhalten, Bauvorhaben unter Beachtung zwingenden Bauordnungsrechts, insbesondere unter Beachtung von Grenzabstandsvorschriften zu realisieren.
  • BVerwG, 26.01.2010 - 9 B 40.09

    Divergenzrüge wegen Abweichung von einer Entscheidung des EuGH;

    In einem derartigen Fall muss vielmehr zusätzlich dargelegt werden, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs-)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07

    Aufwandsteuer, Vergnügungssteuer, Aufwand, Spielapparate; Spielgeräte;

    In einem derartigen Fall muss vielmehr zusätzlich dargelegt werden, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs)-rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49).
  • BVerwG, 02.10.2018 - 8 B 31.18

    Erforderlichkeit der Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb seiner Spielhalle

    Sie zeigt auch nicht auf, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundesrechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 2001 - 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44, vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 4 und vom 29. Juni 2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 30.07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Rüge eines Verstoßes gegen

    In einem derartigen Fall muss vielmehr zusätzlich dargelegt werden, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs-)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 S. 28 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 S. 27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2024 - 10 B 39.23

    Doppelte Gebührenerhebung für die nachträgliche Prüfung von Bauvorlagen,

    Viertens erlangt derjenige, der einen "Schwarzbau" errichtet, im Verhältnis zu einem sich rechtstreu verhaltenden Bauherren einen Vorteil durch den vorzeitigen Beginn, da sich üblicherweise ein Bauvorhaben durch die Dauer eines Genehmigungsverfahrens verzögert (zu allem vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 2001 - 9 B 51.01 -, juris Rn. 7 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. April 2001 - 9 A 411/99 -, juris Rn. 8 ff.).

    Bei der Frage, in welcher Höhe und unter Berücksichtigung welcher Aspekte eine Gebühr für die nachträgliche Genehmigungserteilung erhoben wird, kommt dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber hinsichtlich der Gestaltung der Gebühr ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 2001, a.a.O. Rn. 9).

  • BVerwG, 11.03.2010 - 9 BN 2.09

    Vergnügungsteuer (Spielapparatesteuer); rückwirkende Steuerfestsetzung;

    In einem derartigen Fall muss vielmehr zusätzlich dargelegt werden, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs-)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 S. 28 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49).
  • BVerwG, 30.05.2017 - 10 BN 4.16

    Keine Eigentumsgarantie einer Hinterbliebenenrente

    Sie zeigt auch nicht auf, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 2001 - 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44, vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 4 und vom 29. Juni 2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 28.01.2019 - 8 B 37.18

    Ablehnung der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis aufgrund der fehlenden

    Sie zeigt auch nicht auf, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundesrechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 2001 - 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44, vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 4 und vom 29. Juni 2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07

    Prüfungsverhältnis von kalkulatorischer und praktischer Überwälzbarkeit einer

  • BVerwG, 29.06.2015 - 10 B 66.14

    Bemessung der Höhe der Rentenanwartschaft eines Rechtsanwalts anhand seiner

  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 B 43.07

    Verfahren zur Vergnügungssteuer vor dem Bundesverwaltungsgericht

  • BVerwG, 08.07.2008 - 9 B 44.07

    Vereinbarkeit der rückwirkenden Änderung der Vergnügungsteuersatzung mit dem

  • BVerwG, 08.07.2008 - 9 B 45.07

    Rückwirkende Inkraftsetzung von steuerliche Tatbestände regelnden Steuergesetzen

  • BVerwG, 03.06.2008 - 9 BN 3.08

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache im Fall

  • BVerwG, 28.03.2007 - 10 B 43.06

    Anwendungsverpflichtung eines Zweckverbandes oder eines sonstigen

  • VG Aachen, 17.10.2008 - 7 K 1088/07

    Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhebung für die nachträgliche Genehmigung eines

  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 17.07
  • BVerwG, 15.04.2008 - 9 B 20.08

    Anforderungen an die Darlegungen zur Rüge der Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 19.09.2007 - 9 B 22.06

    Rügefähigkeit der fehlerhaften Anwendung von Landesrecht unter Verstoß gegen

  • BVerwG, 11.10.2023 - 10 B 14.23
  • BVerwG, 28.04.2010 - 9 B 95.09

    Gesetzgebungsrecht für Vergnügungsteuer als örtliche Aufwandsteuer

  • OVG Sachsen, 20.02.2003 - 1 B 380/01

    Baugenehmigungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Rohbaukosten, Rechtsverordnung,

  • BVerwG, 12.10.2023 - 10 B 19.23
  • BVerwG, 09.05.2018 - 10 B 5.18

    Verpflichtung einer Nachbargemeinde zu einer Zweckvereinbarung nach

  • BVerwG, 18.05.2017 - 10 BN 2.16

    Normenkontrollklage gegen die Anhebung der Versorgungsabgabe für Rechtsanwälte;

  • BVerwG, 20.05.2010 - 9 B 96.09

    Grundsatzrevision wegen Anwendung von Landesrecht unter Verstoß gegen

  • OVG Sachsen, 08.09.2005 - 1 B 558/02

    Baugenehmigungsgebühr, Rohbaukosten, Verkaufsstätten, Äquivalenzprinzip,

  • BVerwG, 11.04.2018 - 10 B 24.17

    Rechte einer aus zwei AfD-Mitgliedern bestehenden Gruppe in einer

  • BVerwG, 15.03.2018 - 10 B 18.17

    Nachweis der erforderlichen Sachkenntnisse für die staatliche Anerkennung als

  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 16.07
  • OVG Saarland, 24.05.2007 - 2 Q 52/05

    Anfechtung des Gebührenbescheids bei einer Baugenehmigung auf der Grundlage eines

  • VG Meiningen, 22.01.2014 - 5 K 707/11

    Verdreifachung der Baugenehmigungsgebühr bei verfrühtem Baubeginn

  • VG Göttingen, 10.06.2013 - 2 B 649/12

    Baugebühren; Bemessung; Erlass; Freiflächenphotovoltaikanlage;

  • BVerwG, 11.03.2020 - 8 BN 3.19

    Pflicht der Kreistagsmitglieder zur Amtsverschwiegenheit i.R.d. Rechts auf freie

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2015 - 1 LA 62/15

    Baugebühren; Herstellungswert; Photovoltaikanlage

  • VG Freiburg, 02.11.2018 - 4 K 5561/18

    Aussetzungsantrag gegen Gebührenfestsetzung - Frist für Bestimmung des

  • VG Wiesbaden, 01.04.2016 - 1 K 489/14

    Baugenehmigungsgebühr; erhebliche Unterschreitung der tatsächlichen von den

  • VG Düsseldorf, 03.02.2012 - 25 K 1959/11

    Baugebühr Rahmengebühr

  • OVG Sachsen, 23.10.2002 - 1 B 745/01
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3328
BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01 (https://dejure.org/2001,3328)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.2001 - 9 B 86.01 (https://dejure.org/2001,3328)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86.01 (https://dejure.org/2001,3328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Divergenzrüge - Gebührenbescheid - Bestandskraft - Wiederaufgreifen des Verfahrens - Zweitbescheid - Verfügung - Rechtsbehelfsbelehrung - Aufklärungsrüge

  • Judicialis

    VwGO § 58; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwVfG § 51

  • rechtsportal.de

    VwGO § 58 § 132 Abs. 2 Nrn. 2, 3; VwVfG § 51
    Divergenzrüge; Gebührenbescheid; Bestandskraft; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Zweitbescheid; Verfügung, wiederholende; Rechtsmittelbelehrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsakt nach § 35 S. 1 VwVfG - "Wiederholende Verfügung" mit Rechtsbehelfsbelehrung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3119 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 482
  • DÖV 2002, 485
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01
    Die abweichenden Aussagen in BVerwGE 13, 99 sind überholt.

    Die Beschwerde rügt eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 107.82 - BVerwGE 69, 90 , vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - BVerwGE 44, 333 und vom 10. Oktober 1961 - BVerwG 6 C 123.59 - BVerwGE 13, 99 .

    Die abweichenden Aussagen im Urteil vom 10. Oktober 1961 (a.a.O., S. 103), die daran anknüpfen, eine wiederholende Verfügung diene "der Unterrichtung, nicht der Regelung", sind spätestens seit In-Kraft-Treten der Verwaltungsverfahrensgesetze überholt.

  • BVerwG, 10.08.1995 - 7 B 296.95

    Unterscheidung hinsichtlich der verwaltungsverfahrensgestaltenden Wirkung von

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01
    Eine wiederholende Verfügung, mit der ein Wiederaufgreifen des Verfahrens abgelehnt wird, ist mit diesem Regelungsgehalt ein Verwaltungsakt und insoweit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 10. August 1995 - BVerwG 7 B 296.95 - Buchholz 114 § 2 VZOG Nr. 3).

    Diese Verfahrensweise beruht auf der richtigen Erkenntnis, dass auch die Ablehnung eines Wiederaufgreifens des Verfahrens ein anfechtbarer Verwaltungsakt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1995 - BVerwG 7 B 296.95 - Buchholz 114 § 2 VZOG Nr. 3, S. 6 f. m.w.N.) der insoweit auch einer Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich ist (vgl. § 58 VwGO).

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01
    Die Beschwerde rügt eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 107.82 - BVerwGE 69, 90 , vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - BVerwGE 44, 333 und vom 10. Oktober 1961 - BVerwG 6 C 123.59 - BVerwGE 13, 99 .
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 107.82

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Wiederholter Antrag - Erneute

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01
    Die Beschwerde rügt eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 107.82 - BVerwGE 69, 90 , vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - BVerwGE 44, 333 und vom 10. Oktober 1961 - BVerwG 6 C 123.59 - BVerwGE 13, 99 .
  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 3.08

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Handelsstatistik; Deutung eines zweiten

    Der Widerspruchsentscheid enthält damit lediglich eine wiederholende Verfügung als negative Entscheidung über das Wiederaufgreifen des Verfahrens und keinen Zweitbescheid, der neben der positiven Entscheidung über das Wiederaufgreifen zugleich eine erneute Sachentscheidung enthält und - bei Bestätigung des Erstbescheids - die gerichtliche Prüfung über das Begehren in der Sache eröffnet (vgl. Beschluss vom 10. August 1995 - BVerwG 7 B 296.95 - VIZ 1995, 656; Beschluss vom 10. Dezember 2001 - BVerwG 9 B 86.01 - NVwZ 2002, 482).
  • VG Minden, 29.12.2020 - 12 K 2070/18
    vgl. zur Verwaltungsakt-Qualität einer wiederholenden Verfügung bei Bestandskraft: BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86/01 -, juris Rn. 4; von Alemann/Scheffczyk , in Bader/Ronellenfisch, BeckOK VwVfG, 47. Edition, Stand 1. April 2020, § 35 Rn. 189; Barczak , in: JuS 2018, 238, 242.
  • VG Göttingen, 13.08.2002 - 3 A 3280/00

    Zulage wegen Wahrnehmung der Funktionen eines höherwertigen Amtes; Aufgaben eines

    Denn eine wiederholende Verfügung, mit der ein Wiederaufgreifen des Verfahrens abgelehnt wird, ist mit diesem Regelungsgehalt nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung, der das Gericht folgt, ein Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.12.2001 - 9 B 86.01 -, NVwZ 2002, 492/493; Beschluss vom 10.08.1995 - 7 B 296.95 -, Buchholz 114 § 2 VZOG Nr. 3).

    Die abweichenden Aussagen im Urteil des BVerwG vom 10.10.1961 (- 6 C 123.59 -, BVerwGE 13, 99/103) sind überholt (BVerwG, Beschluss vom 10.12.2001, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 09.09.2013 - 4 EO 1275/04

    Zum Schuldner der Wassergebühr bei der Wasserversorgung mehrerer

    Nur unter diesem Aspekt kann sie auf Setzung einer Rechtsfolge gerichtet sein und auch einen verfahrensgestaltenden Verwaltungsakt darstellen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Januar 2012 - 4 ZKO 521/11 - n. v.; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 2008 - 7 C 3/08 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 51, vom 31. Januar 1974 - VIII C 20.72 -, BVerwGE 44, 333, 334 und vom 21. März 1979 - 6 C 10/78 -, BVerwGE 57, 342, 345 sowie Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86/01 -, NVwZ 2002, 482; Henneke, in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Auflage 2010, § 35 Rn. 71).
  • VG Augsburg, 08.02.2018 - Au 2 K 17.206

    Kein Anspruch auf Neuberechnung der Versorgungsbezüge

    Hinsichtlich ihrer verwaltungsverfahrensgestaltenden Wirkung gilt, dass die sog. wiederholende Verfügung als negative Entscheidung über das Wiederaufgreifen die gerichtliche Prüfung darauf beschränkt, ob die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens nach § 51 VwVfG gegeben sind, während der Zweitbescheid neben der positiven (Inzident-)Entscheidung über das Wiederaufgreifen zugleich eine erneute Sachentscheidung enthält und bei Bestätigung oder nicht antragsgemäßer Änderung des Erstbescheids die gerichtliche Prüfung über das Begehren in der Sache eröffnet (vgl. BVerwG, B.v. 10.12.2001 - 9 B 86.01 - juris Rn. 4; B.v. 10.8.1995 - 7 B 296.95 - juris Rn. 3; VG Mainz, U.v. 31.5.2016 - 1 K 21/15.MZ - juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 3 ZB 17.906

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Antrag auf pauschale Dienstbefreiung

    Ebenso wenig auf die Frage, ob die wiederholende Verfügung deshalb Verwaltungsakt ist, weil sie auch die (konkludente) Entscheidung darüber beinhaltet, dass Gründe für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach Art. 51 BayVwVfG nicht vorliegen (vgl. von Alemann/Scheffczyk a.a.O. Rn.189 unter Hinweis auf BVerwG NVwZ 2002, 482; vgl. auch Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl. 2014, § 51 Rn. 5).
  • VG Gießen, 15.11.2023 - 8 K 1297/23

    Zu den Grenzen der gerichtlichen Überprüfung der Wirtschaftsplanung von

    Schließlich handelt es sich auch nicht um eine wiederholende Verfügung, mit der ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG - der nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG auch auf die Industrie- und Handelskammern Anwendung findet (vgl. Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: August 2022, § 1 VwVfG, Rdnr. 44) - abgelehnt wird und die mit diesem Regelungsgehalt ein Verwaltungsakt ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86/01 -, juris).
  • VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 245/20

    NiB-AUM; Nib-Aum; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; Zum

    Somit liegt auch keine wiederholende Verfügung eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes vor, die nach der Rechtsprechung des Eufach0000000009s unter Umständen zu einer Verwaltungsaktsqualität der wiederholenden Verfügung und damit zu einer verwaltungsgerichtlichen Angreifbarkeit führt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.2001 - 9 B 86/01 -, NVwZ 2002, 482).
  • VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17

    Einordnung eines Bescheides als Zweitbescheid oder als wiederholende Verfügung;

    Die wiederholende Verfügung, mit der ein Wiederaufgreifen des Verfahrens abgelehnt wird, ist mit diesem verfahrensrechtlichen Regelungsgehalt ebenfalls ein Verwaltungsakt und insoweit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich (BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86/01 -, NVwZ 2002, 482).
  • VG Minden, 03.07.2020 - 12 K 3207/18
    vgl. zur Verwaltungsakt-Qualität einer wiederholenden Verfügung bei Bestandskraft: BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86/01 -, juris Rn. 4; von Alemann/Scheffczyk , in Bader/Ronellenfisch, BeckOK VwVfG, 47. Edition, Stand 01. April 2020, § 35 Rn. 189; Barczak , in: JuS 2018, 238, 242.
  • VG Schleswig, 13.06.2016 - 4 A 114/14

    Grundstückseigener Anschluss an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 30.09.2011 - 4/11
  • VG Mainz, 31.05.2016 - 1 K 21/15

    Zur Abgrenzung von wiederholender Verfügung und Zweitbescheid - Vertretbarkeit

  • VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 5 K 19.485

    Unzulässige und unbegründete Klage auf Gewährung von Beihilfeleistungen für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht