Weitere Entscheidungen unten: OVG Berlin, 07.01.2002 | BVerwG, 25.05.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.05.2001 - 3 C 34.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3754
BVerwG, 09.05.2001 - 3 C 34.00 (https://dejure.org/2001,3754)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.2001 - 3 C 34.00 (https://dejure.org/2001,3754)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 2001 - 3 C 34.00 (https://dejure.org/2001,3754)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Arzt im Praktikum - Erlaubnis für Tätigkeit als Arzt im Praktikum - Fortsetzung des Medizinstudiums - Beitrittsgebiet - Wiedervereinigung - Dreimaliges Scheitern in der ärztlichen Prüfung - Versagung der Erlaubnis zum Arzt im Praktikum - Fehlerhafte Zulassung zur ...

  • Judicialis

    BÄO § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; BÄO § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; BÄO § 10 Abs. 4; ; BÄO § 14 a Abs. 4; ; ÄAppO § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaubnis für Tätigkeit als Arzt im Praktikum; Fortsetzung des Medizinstudiums im Beitrittsgebiet vor der Wiedervereinigung nach dreimaligem Scheitern in der ärztlichen Prüfung; Versagung der Erlaubnis zum Arzt im Praktikum wegen fehlerhafter Zulassung zur ärztlichen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 489 (Ls.)
  • DVBl 2002, 414
  • DÖV 2002, 173
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 23.93

    Medizinstudium - Examen im Ausland - Anspruch auf Approbation

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 3 C 34.00
    Fehl geht auch der Hinweis des Oberbundesanwalts, dass der Senat in seinem Urteil vom 27. April 1995 (BVerwG 3 C 23.93 - BVerwGE 98, 180) im Gleichwertigkeitsvergleich nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BÄO im Geltungsbereich der Bundesärzteordnung abgeleistete Ausbildungsabschnitte nach dem endgültigen Scheitern dieser Ausbildung für nicht berücksichtigungsfähig erklärt hat.
  • BVerwG, 18.08.1992 - 6 B 51.92

    Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 3 C 34.00
    Anders als in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Beschluss des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1992 (BVerwG 6 B 51.92) ist vorliegend nämlich nicht die Exmatrikulation Gegenstand des Rechtsstreits.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2012 - 6 B 442/12

    Rechtmäßigkeit des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte wegen Täuschung eines

    Lediglich ergänzend weist der Senat noch darauf hin, dass im Hinblick auf die bestandskräftige Erteilung der Lehramtsbefähigung (nach erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung in Baden-Württemberg), vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 C 34.00 -, juris, sowie die mehrjährige beanstandungsfreie Ausübung des Lehrerberufs in Nordrhein-Westfalen durch den Antragsteller (vgl. die dienstliche Beurteilung vom 18. März 2011) erhebliche Zweifel bestehen, ob das verfügte Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aus zwingenden dienstlichen Gründen geboten ist bzw. ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung dieses Verbots rechtsfehlerfrei angenommen werden kann.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 07.01.2002 - 2 SN 30.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9609
OVG Berlin, 07.01.2002 - 2 SN 30.01 (https://dejure.org/2002,9609)
OVG Berlin, Entscheidung vom 07.01.2002 - 2 SN 30.01 (https://dejure.org/2002,9609)
OVG Berlin, Entscheidung vom 07. Januar 2002 - 2 SN 30.01 (https://dejure.org/2002,9609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauordnungsrecht; Werbeanlagen; großflächige Textilplanen; Wahlkampfzentrale; Wahlwerbung; Wahlkampf; zeitlich begrenzte Veranstaltung; Verunstaltung; Anbringungsort; Verdeckung von Fenstern; Umgebungsschutz; Befreiung; Beseitigungsanordnung; sofortige Vollziehung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Qualifizierbarkeit einer für die Dauer von elf Monaten an der Wahlkampfzentrale einer politischen Partei angebrachten großflächigen Parteiwerbung als Wahlwerbung; Verunstaltung eines Gebäudes durch die Anbringung großflächiger Werbeplanen vor einer Vielzahl von Fenstern; ...

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1737 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 489
  • NJ 2002, 221
  • DVBl 2002, 720 (Ls.)
  • DÖV 2002, 352
  • BauR 2002, 1078
  • ZfBR 2002, 374
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • OVG Berlin, 11.02.2002 - 2 SN 29.01

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen einen Beschluss eines

    Dies könnte im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nur dann angenommen werden, wenn bei der nur möglichen summarischen Prüfung das Bestehen dieses Anspruchs offensichtlich wäre (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 2000 - OVG 2 SN 38.00 - und vom 7. Januar 2002 - OVG 2 SN 30.01 -).

    Wegen des danach verursachten unmittelbaren störenden Eingriffs in das Erscheinungsbild des gesamten Gebäudes ist der Tatbestand der Verunstaltung des Anbringungsortes im Sinne von § 10 Abs. 1 BauO Bln erfüllt (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 18. Dezember 1970 - OVG II B 24.70 -, ferner Beschlüsse vom 19. November 2001 - OVG 2 N 16.01 - und vom 7. Januar 2002 - OVG 2 SN 30.01 - zur Verunstaltung von Fassaden).

    Bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung war in der Abwägung zugunsten der getroffenen Entscheidung weiter von Bedeutung, dass der Abbau der Werbeanlage ohne Substanzverlust möglich sein wird (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 2000 a.a.O. und vom 7. Januar 2002 - OVG 2 SN 30.01 -).

  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 15 B 12.2765

    Versagung einer Baugenehmigung für eine Top-Lux-Werbeanlage; Überschreitung einer

    In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie die entsprechende Wand zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris Rn. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 2002, 489 = juris Ls 3 und Rn. 16; HessVGH, B.v. 5.10.1995 - 3 TG 2900/95 - BRS 57 Nr. 179 = juris Rn. 8).
  • VG München, 10.07.2017 - M 8 K 16.1426

    LED-Video-Wand im Schaufenster und Denkmalschutz

    In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie die entsprechende Wand zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris Rn. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. BayVGH, U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 16 mit Verweis auf OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - juris Ls 3 und Rn. 16; HessVGH, B. v. 5.10.1995 - 3 TG 2900/95 - juris Rn. 8).
  • VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00224

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage

    Nach gefestigter Rechtsprechung verunstalten Werbeanlagen ihren Anbringungsort, wenn sie das Bauwerk zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. für Fassadenwerbung BayVGH, U. v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - Rd.Nr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 202, 489 - juris LS 3 und RdNr. 16).
  • OVG Berlin, 11.06.2002 - 2 S 20.02

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Anbringung großflächiger

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  • VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00221

    Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke

    In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie das Bauwerk zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. für Fassadenwerbung BayVGH, U. v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - Rd.Nr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 202, 489 - juris LS 3 und RdNr. 16).
  • VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079

    Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke

    Entsprechend der gefestigten Rechtsprechung, wonach Werbeanlagen ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie das Bauwerk zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. für Fassadenwerbung BayVGH, U. v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - Rd.Nr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 202, 489 - juris LS 3 und RdNr. 16), spricht unter Berücksichtigung der Dominanz und Fernwirkung der geplanten Werbeanlage und des alleeartigen Straßenbildes einiges für eine solche verunstaltende Wirkung, insbesondere im Hinblick auf die bereits vorhandenen Werbeanlagen am Vorhabensstandort.
  • VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00218

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage

    Nach gefestigter Rechtsprechung verunstalten Werbeanlagen ihren Anbringungsort, wenn sie das Bauwerk zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. für Fassadenwerbung BayVGH, U. v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - Rd.Nr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 202, 489 - juris LS 3 und RdNr. 16).
  • VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00080

    Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke

    In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie das Bauwerk zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. für Fassadenwerbung BayVGH, U. v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - Rd.Nr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 202, 489 - juris LS 3 und RdNr. 16).
  • VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 3 K 15.00482

    Werbeanlage im Mischgebiet - zulässig; Art und Maß der baulichen Nutzung;

    In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie die entsprechende Wand zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - RdNr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 2002 - 489 = juris, Ls 3 und RdNr. 16, HessVGH, B.v. 5.10.1995 - 3 TG 2900/95 - BRS 57 Nr. 179 = juris RdNr. 8).".
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 N 70.13

    Störende Häufung von Werbeanlagen; gesetzwidrige Protokollierung als

  • VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00228

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage

  • VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00227

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage

  • VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 3 K 15.381

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung

  • VG Augsburg, 07.10.2015 - Au 4 K 15.451

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbetafel

  • VG Ansbach, 29.06.2015 - AN 9 K 14.01985

    Recht der Außenwerbung

  • VG Ansbach, 26.03.2015 - AN 3 K 14.01420

    Prüfungsgegenstand im gerichtlichen Verfahren; Fremdwerbetafel an einer

  • VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00081

    Baugenehmigung, Werbeanlage, Bannerwerbung, Sicherheitsgefährdung,

  • VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00086

    Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke

  • VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00082

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage

  • VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 9 K 15.00017

    Werbeanlage an Giebelwand; anlagenbezogene, umgebungsbezogene Verunstaltung

  • VG Berlin, 04.06.2002 - 19 A 239.02

    Genehmigungsbedürftigkeit der baulichen Errichtung von Werbeanlagen;

  • VG Augsburg, 23.01.2020 - Au 5 K 19.269

    Verunstaltende Wirkung einer Werbeanlage

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.05.2001 - 3 B 30.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6574
BVerwG, 25.05.2001 - 3 B 30.01 (https://dejure.org/2001,6574)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.2001 - 3 B 30.01 (https://dejure.org/2001,6574)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 3 B 30.01 (https://dejure.org/2001,6574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Verwaltungsvermögen i.S.v. Art. 21 Abs. 1 des Einigungsvertrages (EV) - Art der Nutzung eines Grundstücks als Maßstab für dessen Zugehörigkeit zum Verwaltungsvermögen i.S.v. Art. 21 Abs. 1 EV - Statutsbezogene Entscheidung des zuständigen ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 489 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 50.02

    Mauergrundstücke; Grenzgrundstücke; Verwaltungsvermögen; kommunales

    Abgesehen davon kann nach der Rechtsprechung des Senats ein Vermögensgegenstand seine Zugehörigkeit zum Verwaltungsvermögen nur dann verlieren, wenn der insoweit verfügungsbefugte Verwaltungsträger eine hierauf gerichtete definitive Entscheidung getroffen hat (Beschluss vom 25. Mai 2001 - BVerwG 3 B 30.01 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 45).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 42.01

    Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Restitutionsanspruch des Alteigentümers;

    Die als Widmungsakt in Betracht zu ziehende Maßnahme muss einem verfügungsbefugten Verwaltungsträger zuzurechnen sein und den Willen erkennen lassen, die Sache künftig in bestimmter Weise zu nutzen (vgl. Beschluss vom 25. Mai 2001 - BVerwG 3 B 30.01 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 45, S. 30).
  • BVerwG, 13.09.2007 - 3 B 46.07

    Zugehörigkeit von Grundstücken zum kommunalen Verwaltungsvermögen; Tatsächliche

    4 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Senats vom 25. Mai 2001 - BVerwG 3 B 30.01 - (Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 45), auf den sich die Klägerin beruft, sowie aus dem Urteil vom 16. Dezember 2003 - BVerwG 3 C 50.02 - (BVerwGE 119, 349 ).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 18.01

    Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost); Reichsbahn, Sondervermögen; Bahnvermögen;

    d) Soweit die Revision auf den Umstand verweist, dass im angefochtenen Urteil die Möglichkeit offen geblieben ist, ob die Gebäude zum Umwandlungszeitpunkt noch betrieblich genutzt waren, verkennt sie, dass die Nutzungsmöglichkeit zu dem bisherigen Zweck der tatsächlichen Nutzung gleich zu erachten ist (Beschluss des Senats vom 25. Mai 2001 - BVerwG 3 B 30.01 -).
  • VG Berlin, 12.06.2008 - 29 A 63.08

    Vermögensrechtliche Zuordnung eines Buchbestandes der ehemaligen DDR

    Denn ein Gegenstand verliert seine Zugehörigkeit zum Verwaltungsvermögen nicht allein dadurch, dass er eine Zeitlang nicht genutzt wird; hinzukommen muss vielmehr eine auf diese Rechtsfolge abzielende Entscheidung einer hierzu verfügungsberechtigten Stelle (BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2001 - 3 B 30.01 - Buchholz 111, Nr. 45 zu Art. 21 EV).
  • VG Osnabrück, 16.07.2003 - 3 A 76/02

    BSE; Rücknahme; Tauglichkeitserklärung

    Eine Anerkennung von BSE-Tests, die von privaten Laboratorien im Auftrag eines Schlachtbetriebs durchgeführt werden, sehen die rechtlichen Bestimmungen nicht vor; hierfür fehlt es mithin an einer ausdrücklichen rechtlichen Grundlage (Beschluss der Kammer vom 20.9.2001, 3 B 30/01).
  • VG Frankfurt/Oder, 12.10.2007 - 6 K 472/03

    Voraussetzungen für die Annahme der Zuordnung einer Liegenschaft zum kommunalen

    Ein Vermögensgegenstand wird entwidmet und verliert seine Zugehörigkeit zum Verwaltungsvermögen durch eine darauf gerichtete definitive Entscheidung des verfügungsbefugten Verwaltungsträgers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2001 - 3 B 30.01 -, VIZ 2002, 154; Urteil vom 16. Dezember 2003 - 3 C 50.02 - BVerwGE 119, 349).
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