Rechtsprechung
   BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01   

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https://dejure.org/2001,41
BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01 (https://dejure.org/2001,41)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 (https://dejure.org/2001,41)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 3 C 13.01 (https://dejure.org/2001,41)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Gutachten zur Fahreignung - Fahreignung - Fehlende Eignung - Führen eines Kraftfahrzeugs - Cannabiskonsum - Drogenkonsum

  • archive.org

    Drogen - Zweifel an der fehlenden Eignung eines Kraftfahrzeugführers müssen eindeutig und nachvollziehbar nachweisbar sein(Entziehung wegen einmaligem Cannabiskonsum) - Das Erfordernis zur Darlegung der Anordnungsgründe

  • bussgeldsiegen.de

    Einmaliger Cannabiskonsum und Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs

  • Judicialis

    StVG § 4 a.F.; ; StVZO § 15 b Abs. 1; ; StVZO § 15 b Abs. 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 4 (a.F.); StVZO § 15b Abs. 1, Abs. 2 (a.F.)
    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, maßgeblicher Zeitpunkt; maßgeblicher Zeitpunkt bei Fahrerlaubnisentziehung; Zeitpunkt, maßgeblicher bei Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit, zum Führen von Kraftfahrzeugen und Anlass ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Fahreignungsuntersuchung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein einmaliger Cannabiskonsum ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gibt im Sinne des § 15 Abs. 2 StVZO a.F. allein keinen Anlass zu der Annahme, der Betroffene sei zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einmal ist keinmal - auch bei Cannabis?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 78
  • NVwZ 2002, 612 (Ls.)
  • DVBl 2002, 495 (Ls.)
  • DÖV 2002, 125
 
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Wird zitiert von ... (473)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    bb) Auch für aus Cannabiskonsum ableitbare Zweifel an der Fahreignung gelten die dargestellten Maßstäbe (vgl. Beschluss vom 23. August 1996 - BVerwG 11 B 48.96 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 27).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    Zu Recht hat der Verwaltungsgerichtshof dasjenige Recht angewendet, das beim Erlass der letzten Behördenentscheidung im August 1996 gültig war (vgl. lediglich Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 24 S. 5 m.w.N.; vgl. demgegenüber Urteil vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 35.82 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 2 m.w.N. zur begehrten Erteilung einer Fahrerlaubnis).
  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 35.82

    Eignungsbedenken beim Nichtbestehen einer theoretischen Befähigungsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    Zu Recht hat der Verwaltungsgerichtshof dasjenige Recht angewendet, das beim Erlass der letzten Behördenentscheidung im August 1996 gültig war (vgl. lediglich Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 24 S. 5 m.w.N.; vgl. demgegenüber Urteil vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 35.82 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 2 m.w.N. zur begehrten Erteilung einer Fahrerlaubnis).
  • BVerwG, 15.02.2001 - 3 C 9.00

    Tötungsanordnung im Tierseuchenrecht; BSE; generelle Tötungsanordnung für

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    cc) Selbst wenn zur Bejahung des Merkmals "besteht Anlass zur Annahme, dass ..." eine geringere Dichte des Anfangsverdachts, ein geringerer Grad von Gewissheit notwendig bzw. ein höherer Grad von Ungewissheit zulässig ist als beispielsweise bei der Formulierung "... wenn anzunehmen ist, dass ..." (vgl. dazu Urteil vom 15. Februar 2001 - BVerwG 3 C 9.00 - NJW 2001, 1592), so stellte § 15 b Abs. 2 StVZO a.F. es mithin nicht ins freie Ermessen der Behörde, wann sie von einem Ausgangsverdacht ausgehen durfte.
  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    Es kommt hinzu, dass einem Betroffenen kein rechtliches Mittel zur Verfügung steht, die Frage der Berechtigung der Zweifel und damit der Aufforderung vor dem Erlass einer Entziehungsverfügung verbindlich klären zu lassen; er trägt daher das alleinige Risiko sowohl bei einer Weigerung, die - wenn von Behörden und Gerichten im Entziehungsverfahren als unberechtigt erkannt - regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt, als auch bei einer Befolgung, die selbst dann den Beleg seiner Ungeeignetheit erbringen kann, wenn die Aufforderung als solche sich bei einer gerichtlichen Prüfung als nicht berechtigt erweisen sollte (vgl. Beschluss vom 19. März 1996 - BVerwG 11 B 14.96 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    dd) Zur Überzeugung des erkennenden Senats steht die dargelegte Rechtsprechung in Übereinstimmung mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für Fälle der in Rede stehenden Art entwickelt hat; hiernach muss sich die Anforderung eines Gutachtens auf solche Mängel beziehen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht umsichtig verhalten werde, was es auf der anderen Seite ausschließt, jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines Gutachtens anzusehen (Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69, 83 f., 85 f., 87); mithin müssen einer Aufforderung tatsächliche Feststellungen zugrunde gelegt werden, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen (a.a.O. S. 85 f.).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    Auch der erkennende Senat hat im Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 1.97 - (Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 28 m.w.N.) den maßgeblichen Grund für die Berechtigung einer Entziehung der Fahrerlaubnis in Fällen der in Rede stehenden Art darin gesehen, dass der Fahrerlaubnisinhaber ohne ausreichenden Grund einer berechtigten Gutachtensanforderung nicht nachkommt; dabei darf die Verkehrsbehörde aus der Nichtvorlage des Gutachtens nur unter der Voraussetzung auf die fehlende Kraftfahreignung schließen, dass die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist.
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    aa) Unter der Voraussetzung, dass die Behörde berechtigterweise Zweifel an einer Fahreignung hegen konnte, darf aus der Weigerung, sich einer rechtmäßig verlangten Begutachtung zu unterziehen, auf mangelnde Fahreignung geschlossen werden (vgl. bereits Urteil vom 2. Dezember 1960 - BVerwG VII C 43.59 - BVerwGE 11, 274).
  • VGH Bayern, 12.10.2000 - 11 B 98.632
    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    BVerwG 3 C 13.01 VGH 11 B 98.632.
  • VGH Bayern, 29.06.1999 - 11 B 98.1093

    Entzug der Fahrerlaubnis; Vornahme einer Haaranalyse zur Aufklärung von

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    Der Verwaltungsgerichtshof vertrete neuerdings (vgl. NZV 1999, 525 ff.) im Anschluss an ein Gutachten (vgl. NZV 2000, 57 ff.) u.a. die Auffassung, dass ein Verdacht auf regelmäßigen Cannabiskonsum bereits dann bestehe, wenn ein Konsum von Haschisch belegt sei, was im Fall des Klägers zutreffe.
  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Die Rechtsprechung vertrat zu § 15b StVZO zum Teil die Auffassung, nur bei konkreten Anhaltspunkten für fehlendes Vermögen eines Cannabiskonsumenten, Konsum und Führen von Kraftfahrzeugen zu trennen, sei die Behörde zur Aufklärung der dadurch hervorgerufenen Eignungszweifel berechtigt, ein Fahreignungsgutachten anzufordern (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78; BayVGH, U.v. 12.10.2000 - 11 B 98.632 - juris; B.v. 10.12.1997 - 11 CS 97.3062 - ZfSch 1998, 156).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 genügt der gelegentliche Cannabiskonsum für sich genommen noch nicht, um von fehlender Fahreignung des Betroffenen auszugehen (vgl. auch Urteil vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 7).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Ebenso ist geklärt, dass eine mangelhafte Aufforderung zur Gutachtensbeibringung nicht dadurch "geheilt" werden kann, dass die Behörde nachträglich - etwa im Gerichtsverfahren - darlegt, objektiv hätten seinerzeit Umstände vorgelegen, die Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung hätten geben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4 f.).

    Sie wurde durch Art. 1 Nr. 6 Buchst. b der Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3267) den bereits bestehenden Mitteilungs- und Darlegungspflichten des § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV angefügt, deren Verletzung anerkanntermaßen zur Nichtanwendbarkeit von § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV führt (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4 f. - noch zu § 15b StVZO - und vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 6 f.).

    Mit diesem spezifischen Zweck, der auch für die informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen bedeutsam ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 3 f.), greift die Mitteilungspflicht in ihrer Tragweite und Bedeutung über einen Hinweis auf das allgemeine Akteneinsichtsrecht (§ 29 LVwVfG) hinaus; er würde verfehlt, bliebe ein Verstoß von vornherein folgenlos.

    Das kommt hier aber schon deshalb nicht in Betracht, weil die Mitteilungspflicht des § 11 Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 FeV in den mit einer Fristsetzung verbundenen Mechanismus der Beibringungsaufforderung eingebunden ist und deshalb nachträglich ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 5).

    Namentlich können die Anforderungen an eine formell und materiellrechtmäßige Aufforderung nicht durch Überlegungen des Inhalts relativiert werden, der Betroffene werde schon wissen, worum es gehe (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 5).

    Das lässt außer Acht, dass es für den Betroffenen durchaus mit nicht unbeträchtlichen Belastungen verbunden ist, wenn er sich einer medizinisch-psychologischen Begutachtung unterzieht (in diesem Sinne auch bei einem ärztlichen Gutachten: BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4).

    Mit der Entscheidung des Betroffenen, ein von ihm gefordertes Fahreignungsgutachten nicht vorzulegen, ist auch bereits die Entscheidung über seinen Antrag auf Fahrerlaubniserteilung oder aber über eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorgezeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 5).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00   

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https://dejure.org/2001,726
BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00 (https://dejure.org/2001,726)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2001 - 5 C 6.00 (https://dejure.org/2001,726)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 5 C 6.00 (https://dejure.org/2001,726)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Hilfe zur Erziehung - Sorgerecht - Entziehung des Sorgerechts - Jugendhilfe - Klagebefugnis - Aufenthaltsbestimmungsrecht - Elternrecht

  • Judicialis

    SGB VIII § 27; ; SGB VIII § 33; ; SGB VIII § 38 a.F.; ; SGB VIII § 39; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1632; ; BGB § 1666

  • rechtsportal.de

    Kinder- und Jugendhilferecht - Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil des Sorgerechts; Klagebefugnis des Sorgerechtsinhabers bei Gewährung von Jugendhilfe an Pflegeeltern; Sorgerecht und Recht auf Hilfe zur Erziehung; -, Entziehung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Klagebefugnis des Sorgerechtsinhabers bei Gewährung von Jugendhilfe an Pflegeeltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 232
  • NVwZ 2002, 612 (Ls.)
  • FamRZ 2002, 668
  • DVBl 2002, 356 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Herausgabeverlangens der

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde der Klägerin nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 2. Juni 1999 - 1 BvR 1689/96 - in: FamRZ 1999, S. 1417).
  • BVerwG, 15.12.2016 - 5 C 35.15

    Aufgabe; Bedarf; Bedarfsdeckung; Beendigung der Leistung; Beginn der Leistung;

    Das gilt etwa für die Hilfe zur Erziehung im Sinne von § 27 SGB VIII, die wegen der alleinigen Anspruchsberechtigung des oder der Personensorgeberechtigten gegen deren Willen grundsätzlich nicht gewährt werden darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2001 - 5 C 6.00 - Buchholz 436.511 § 39 SGB VIII/KJHG Nr. 2, S. 4 f. und vom 14. November 2013 - 5 C 34.12 - BVerwGE 148, 242 Rn. 35; Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand Januar 2017, § 27 Rn. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2017 - 7 A 11296/17

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei Beendigung einer

    Zwar setzt eine Hilfemaßnahme nach § 27 SGB VIII einen Antrag oder doch das Einverständnis des oder der Personensorgeberechtigten voraus (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 5 C 6.00 - FEVS 53, 105 [109]).
  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf

    Die gerichtliche Kontrolle der Entscheidungen des Jugendamts über die Gewährung öffentlicher Hilfen obliegt de lege lata nicht den Familiengerichten, sondern den Verwaltungsgerichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 5 C 6/00 -, juris, Rn. 11; Coester, in: Staudinger, 2009, § 1666a, Rn. 13; Olzen, in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 6. Auflage, 2012, § 1666, Rn. 177).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.2001 - 3 C 35.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2067
BVerwG, 14.06.2001 - 3 C 35.00 (https://dejure.org/2001,2067)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2001 - 3 C 35.00 (https://dejure.org/2001,2067)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - 3 C 35.00 (https://dejure.org/2001,2067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes - Ausbildung im Ausland - Ausbildung zum Arzt - Arzt im Praktikum - Entsprechende Tätigkeit - Bezeichnung einer Tätigkeit - Bezeichnung als Ausbildung

  • Judicialis

    BÄO § 3 Abs. 1; ; BÄO § 3 Abs. 2; ; ApOÄ § 34 a; ; ApOÄ § 34 b

  • rechtsportal.de

    BÄO § 3 Abs. 1, 2; ApOÄ § 34a, b
    Approbation als Arzt; Arzt im Praktikum; Ausbildung im Ausland; Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 456
  • NVwZ 2002, 612 (Ls.)
  • DVBl 2002, 139 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 19.95

    Berufsrecht - Zahnärzte, Erteilung der Approbation aufgrund rumänischen

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 3 C 35.00
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, enthält diese Regelung drei Voraussetzungen: Zum einen den Erwerb einer abgeschlossenen medizinischen Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs der Bundesärzteordnung, zum anderen die daraus resultierende Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs im Lande des Studienabschlusses und schließlich die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes mit dem Ausbildungsstand, der nach Absolvierung des Ausbildungsganges in der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung für Ärzte erreicht wird (vgl. Urteile vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88, 91, vom 27. April 1995 - BVerwG 3 C 23.93 - BVerwGE 98, 180 und vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 19.95 - BVerwGE 102, 44, 45).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach objektiven Umständen zu bemessen ist; zugleich hat er ausgesprochen, dass insoweit der Ausbildungsstand maßgeblich ist, der sich aufgrund des vom Antragsteller absolvierten konkreten Ausbildungsganges ergibt (vgl. Urteil vom 29. August 1996, a.a.O., S. 47).

  • BVerwG, 18.02.1993 - 3 C 64.90

    Arztrecht - Approbation - Nachschulung - Ausbildungsgang - Gleichwertigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 3 C 35.00
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, enthält diese Regelung drei Voraussetzungen: Zum einen den Erwerb einer abgeschlossenen medizinischen Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs der Bundesärzteordnung, zum anderen die daraus resultierende Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs im Lande des Studienabschlusses und schließlich die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes mit dem Ausbildungsstand, der nach Absolvierung des Ausbildungsganges in der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung für Ärzte erreicht wird (vgl. Urteile vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88, 91, vom 27. April 1995 - BVerwG 3 C 23.93 - BVerwGE 98, 180 und vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 19.95 - BVerwGE 102, 44, 45).

    Grundlage dieser Bewertung ist die Aussage des Senats im Urteil vom 18. Februar 1993 (a.a.O., S. 93 f.), auf Nachschulungen oder andere Ausbildungsgänge, die nicht zu der außerhalb des Geltungsbereichs der Bundesärzteordnung abgeschlossenen Ausbildung für die Ausübung des ärztlichen Berufs gehören, komme es im Rahmen des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BÄO nicht an.

  • BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 23.93

    Medizinstudium - Examen im Ausland - Anspruch auf Approbation

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 3 C 35.00
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, enthält diese Regelung drei Voraussetzungen: Zum einen den Erwerb einer abgeschlossenen medizinischen Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs der Bundesärzteordnung, zum anderen die daraus resultierende Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs im Lande des Studienabschlusses und schließlich die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes mit dem Ausbildungsstand, der nach Absolvierung des Ausbildungsganges in der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung für Ärzte erreicht wird (vgl. Urteile vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88, 91, vom 27. April 1995 - BVerwG 3 C 23.93 - BVerwGE 98, 180 und vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 19.95 - BVerwGE 102, 44, 45).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 33.07

    Approbation als Arzt, sowjetisches Diplom, Anerkennung, Gleichwertigkeit,

    Das deckt sich mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 85 , vom 27. April 1995 - BVerwG 3 C 23.93 - BVerwGE 98, 180 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 88 , vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 19.95 - BVerwGE 102, 44 = Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 23 und vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 106; Beschlüsse vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 134.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 316 , vom 22. September 2005 - BVerwG 3 B 46.05 - [...] und vom 25. Juni 2007 - BVerwG 3 B 108.06 - [...]).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass es nicht auf die formale Zuordnung einer praktischen Tätigkeit zum Studium ankommt, sondern auf ihren materiellen Gehalt ( Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00

    Approbation als Zahnarzt; Ausbildung im Ausland; Sachverhaltsaufklärung; eigene

    Die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach § 2 Abs. 2 ZHG bemisst sich nach objektiven Umständen im Hinblick auf den vom Antragsteller absolvierten Ausbildungsgang, nicht nach seinen - durch Prüfung zu ermittelnden - Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BVerwG; vgl. zuletzt Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00).

    Es gibt Fälle, in denen die Diskrepanz zwischen der ausländischen und der deutschen Ausbildung so deutlich zu Tage liegt, dass zur Verneinung der Gleichwertigkeit eine besondere Sachkunde nicht erforderlich ist (vgl. Urteil vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88, 92; zum umgekehrten Fall vgl. Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00 - noch nicht veröffentlicht).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach objektiven Umständen zu bemessen ist; maßgeblich ist insoweit der Ausbildungsstand, der sich aufgrund des vom Antragsteller absolvierten konkreten Ausbildungsgangs ergibt (vgl. zuletzt Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2006 - 1 L 412/05

    Approbation als Ärztin bei einem Studium in der ehemaligen Sowjetunion

    Die Ausbildungszeiten im Praktischen Jahr nach § 3 ÄApprO sind bei der Bewertung der Gleichwertigkeit nicht unberücksichtigt zu lassen, weil sie - anders als die frühere Tätigkeit als Arzt im Praktikum gemäß § 34a Abs. 1 Satz 1 ÄAppO a. F. (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 14.06.2001 - 3 C 35.00 -, NJW 2002, 456) - nicht bereits als Wahrnehmung der ärztlichen Tätigkeit, sondern - wie sich aus § 1 Abs. 2 Nr. 1 und § 4 ÄAprrO ergibt - als Bestandteil der Ausbildung zu verstehen sind.

    Auch findet der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 ÄApprO erst nach dem praktischen Jahr statt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14.06.2001, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2010 - 8 LA 65/10

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 5 S. 1 Bundesärzteordnung (BÄO) auf eine in der

    Eine das Hochschulstudium abschließende Prüfung im Sinne dieser Bestimmung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn sich das bis dahin absolvierte Studium nur auf einen Teil der medizinischen Ausbildungsinhalte bezogen hat (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 14.5.2007 - 1 TP 238/07 -, NJW 2007, 3302), wobei nicht die formale Zuordnung, sondern der materielle Gehalt maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.6.2001 - 3 C 35.00 -, NJW 2002, 456, 457).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - 13 A 1667/05

    Anerkennung eines außerhalb der Europäischen Union erworbenen Zahnarztdiploms

    Dies hat das VG mit zutreffenden Erwägungen unter Beachtung der von der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.2001 - 3 B 134.00 -, NJW 2002, 455, Urteile vom 14.6.2001 - 3 C 35.00 -, NJW 2002, 456, vom 29.8.1996 - 3 C 19.95 -, NJW 1997, 1650, und vom 18.2.1993 - 3 C 64.90 -, NJW 1993, 3005, entwickelten Maßstäbe ausgeführt.
  • VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22

    Festsetzung des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen; Anrechnung eines

    Dies ist vergleichbar mit dem früher für Ärzte und Ärztinnen vorgeschriebenen Ausbildungsabschnitt in Form einer praktischen Tätigkeit als Arzt im Praktikum, welche vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung als Teil der Ausbildung und gerade nicht als hauptberufliche Tätigkeit angesehen wurde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.05.1991 - 6 P 10.89 - juris Rn. 15, vom 19.07.1995 - 3 B 32.95 - juris sowie Urteil vom 14.06.2001 - 3 C 35.00 - juris Rn. 19; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98 - juris und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.07.2003 - 1 A 1038/01.PVL - juris).
  • VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 209/03

    Abschluss; Approbation; Auslandsausbildung; berufsqualifizierender Abschluss;

    Eine Anfrage bei der o.a. "Zentralstelle", die auf Grund ihrer Aufgabenstellung in besonderer Weise zur Beurteilung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse geeignet und bestimmt ist, hielt die Kammer bei dieser Sachlage nicht für erforderlich (vgl. zu den Grenzen der gerichtlichen Sachkunde insoweit den o.a. Beschluss des BVerwG v. 15.10.2001 sowie das Urteil des BVerwG v. 14.6.2001 - 3 C 35/00 - NJW 2002, 456 f), zumal sich aus deren o.a. internetdatenbank anabin für Russland unter "specialist vrac (stomatolog)" die Bewertung "entspricht - Staatsexamen Zahnmedizin" ergibt.
  • VGH Bayern, 10.05.2021 - 21 ZB 16.1016

    Erteilung der Approbation für Ärztin aus Drittstaat - Gleichwertigkeit der

    Dasselbe gilt für die formale Zuordnung des Erwerbs von Kenntnissen und Fähigkeiten zu einem bestimmten Aus- oder Weiterbildungsabschnitt und dessen Bezeichnung als Ausbildung (vgl. BVerwG, U.v. 14.6.2001 - 3 C 35.00 - juris Rn 19 zum Arzt im Praktikum; U.v. 11.12.2008 - 3 C 33.07 - juris Rn. 27 zur sog. Internatur im Vergleich zum Praktischen Jahr; OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.12.2013 - OVG 12 S 118.13 - juris Rn. 3 zur sog. Internatur im Vergleich zum Praktischen Jahr).
  • VG Hamburg, 16.05.2006 - 10 K 4943/04

    Zahnarztausbildung in der ehemaligen Sowjetunion nicht gleichwertig mit der

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 98, 180; E 92, 88; NJW 2002, 456 jeweils zur entsprechenden Regelung in der BÄO; BVerwGE 102, 44; NJW 2002, 455 zu § 2 Abs. 2 ZHG) ist das Maß für die Prüfung der Gleichwertigkeit der Ausbildungsstand nach einem Studium der Zahnheilkunde von mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ZHG).
  • VG Arnsberg, 15.12.2021 - 7 L 971/21
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 14. Juni 2001 - 3 C 35.00 -, juris, Rn. 15.
  • VG Hamburg, 16.05.2006 - 10 K 4943/03

    D (A), Zahnarzt, Approbation, Sowjetunion, Gleichwertigkeit, Ausbildung, Diplom,

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99, 4 C 13.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3244
BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99, 4 C 13.99 (https://dejure.org/2000,3244)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2000 - 4 C 12.99, 4 C 13.99 (https://dejure.org/2000,3244)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 4 C 12.99, 4 C 13.99 (https://dejure.org/2000,3244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundeswehr darf Bombenabwurfplatz Wittstocker Heide vorerst nicht nutzen

  • nomos.de PDF, S. 26 (Kurzinformation)

    Bundeswehr darf Bombenabwurfplatz Wittstocker Heide vorerst nicht nutzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 612 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99
    Zu einer die Belange der Gemeinden ausreichend berücksichtigenden Entscheidung war die Beklagte nur in der Lage, wenn sie die betroffenen Gemeinden im Wege der Anhörung in den Entscheidungsprozess einbezog (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Januar 1979 - 2 BvL 6/76 - BVerfGE 50, 195 [201] und vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - BVerfGE 56, 298 [319 ff.]; BVerwG, Urteile vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 11 und 12.85 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 18 und vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 ).

    Eine mittelbare Anhörung reicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - aaO.).

    Denn die Anhörung durch das Land war nicht an bestimmte Formen gebunden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - aaO.).

    Die kommunale Selbstverwaltung umfasst nach der Rechtsprechung u.a. das Recht, im Wege der Bauleitplanung für das Gemeindegebiet die Bodennutzung festzulegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - aaO. [312] und vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107 [117]; BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 ).

    Je stärker eine Gemeinde schon von ihrer geographischen Lage oder ihrem sonstigen Ausstattungspotential her einer Situationsgebundenheit unterliegt, desto eher sind ihr Eingriffe, die an dieses Merkmal anknüpfen, zumutbar (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - aaO. [313] und vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 - aaO. [119/123]).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99
    Zu einer die Belange der Gemeinden ausreichend berücksichtigenden Entscheidung war die Beklagte nur in der Lage, wenn sie die betroffenen Gemeinden im Wege der Anhörung in den Entscheidungsprozess einbezog (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Januar 1979 - 2 BvL 6/76 - BVerfGE 50, 195 [201] und vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - BVerfGE 56, 298 [319 ff.]; BVerwG, Urteile vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 11 und 12.85 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 18 und vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 ).

    Die kommunale Selbstverwaltung umfasst nach der Rechtsprechung u.a. das Recht, im Wege der Bauleitplanung für das Gemeindegebiet die Bodennutzung festzulegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - aaO. [312] und vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107 [117]; BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 ).

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99
    Die kommunale Selbstverwaltung umfasst nach der Rechtsprechung u.a. das Recht, im Wege der Bauleitplanung für das Gemeindegebiet die Bodennutzung festzulegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - aaO. [312] und vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107 [117]; BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 ).

    Je stärker eine Gemeinde schon von ihrer geographischen Lage oder ihrem sonstigen Ausstattungspotential her einer Situationsgebundenheit unterliegt, desto eher sind ihr Eingriffe, die an dieses Merkmal anknüpfen, zumutbar (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - aaO. [313] und vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 - aaO. [119/123]).

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 15.85

    Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Revisionszulassung; Auf

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99
    Auf - vermeintliche - Verstöße gegen Bestimmungen des Naturschutzrechts, dem auch die Regelungen des FFH-Rechts zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302 ), kann die Klägerin sich nicht berufen, da die Wahrung von Naturschutzbelangen nicht zu ihrem Aufgabenkreis gehört, sondern staatlichen Behörden obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 15.85 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 69, vom 24. November 1994 - BVerwG 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 und vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99
    Auf - vermeintliche - Verstöße gegen Bestimmungen des Naturschutzrechts, dem auch die Regelungen des FFH-Rechts zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302 ), kann die Klägerin sich nicht berufen, da die Wahrung von Naturschutzbelangen nicht zu ihrem Aufgabenkreis gehört, sondern staatlichen Behörden obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 15.85 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 69, vom 24. November 1994 - BVerwG 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 und vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99
    Auf - vermeintliche - Verstöße gegen Bestimmungen des Naturschutzrechts, dem auch die Regelungen des FFH-Rechts zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302 ), kann die Klägerin sich nicht berufen, da die Wahrung von Naturschutzbelangen nicht zu ihrem Aufgabenkreis gehört, sondern staatlichen Behörden obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 15.85 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 69, vom 24. November 1994 - BVerwG 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 und vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99
    Zu einer die Belange der Gemeinden ausreichend berücksichtigenden Entscheidung war die Beklagte nur in der Lage, wenn sie die betroffenen Gemeinden im Wege der Anhörung in den Entscheidungsprozess einbezog (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Januar 1979 - 2 BvL 6/76 - BVerfGE 50, 195 [201] und vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - BVerfGE 56, 298 [319 ff.]; BVerwG, Urteile vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 11 und 12.85 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 18 und vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 ).
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99
    Um diesem Auftrag gerecht zu werden, sind Maßnahmen vonnöten, die geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Urteile vom 30. Juli 1958 - 2 BvF 3, 6/58 - BVerfGE 8, 104 [116] und vom 13. April 1978 - 2 BvF 1/77 u.a. - VerfGE 48, 127 [159]; Beschluss vom 8. Dezember 1982 - 2 BvL 12/79 - BVerfGE 62, 354 [373]).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99
    Die kommunale Selbstverwaltung umfasst nach der Rechtsprechung u.a. das Recht, im Wege der Bauleitplanung für das Gemeindegebiet die Bodennutzung festzulegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - aaO. [312] und vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107 [117]; BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 ).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99
    Auf - vermeintliche - Verstöße gegen Bestimmungen des Naturschutzrechts, dem auch die Regelungen des FFH-Rechts zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302 ), kann die Klägerin sich nicht berufen, da die Wahrung von Naturschutzbelangen nicht zu ihrem Aufgabenkreis gehört, sondern staatlichen Behörden obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 15.85 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 69, vom 24. November 1994 - BVerwG 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 und vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvF 3/58

    Volksbefragung

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

  • BVerwG, 24.03.1964 - I C 4.60

    Aufhebung eines Enteignungsbeschlusses - Inanspruchnahme eines Grundstücks durch

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90

    Lärmbelastung - Schießlärm - Lärmempfindliche Nutzung - Baurechtliche Genehmigung

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94

    Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG); Reichsvermögen, zum Bundesvermögen

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

  • BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95

    Restitution des Länderbestands

  • OVG Brandenburg, 27.12.2004 - 3 B 337/03

    Nutzung eines Geländes als Luft-Boden-Schießplatz und Standortübungsplatz;

    b) Nach dem Erkenntnisstand des Beschwerdeverfahrens, der im Klageverfahren allerdings zu überprüfen sein wird, ist davon auszugehen, dass die Antragstellerin durch die beabsichtigte fliegerische Nutzung in ihrer Planungshoheit betroffen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 C 12.99 -, LKV 2001, 555, 557 ehemalige Gemeinde ...) wird, so dass ihr ein Anhörungsrecht zusteht.

    Insoweit ist allerdings im Sinne der Beschwerdebegründung geklärt, dass einer Gemeinde Eingriffe in das Recht, im Wege der Bauleitplanung für das Gemeindegebiet die Bodennutzung festzulegen, desto eher zumutbar sind, je stärker die Gemeinde schon von ihrer geographischen Lage oder ihrem sonstigen Ausstattungspotenzial her einer Situationsgebundenheit unterliegt, und dass sich eine derartige Vorbelastung gerade aus der jahrelangen Existenz des Militärareals südöstlich von ... ergibt (vgl. dazu das bereits zitierte Urteil des BVerwG vom 14. Dezember 2000, a. a. O., 558 f.).

    Selbst bei einer derartigen Einschränkung der planerischen Möglichkeiten wird indessen nicht schon eine Betroffenheit der Gemeinde in ihrer Planungshoheit ausgeschlossen, sondern die Vorbelastung ist bei der Abwägung der Interessen der Gemeinde mit den Gründen, die dafür sprechen, den Truppenübungsplatz ... weiterhin militärisch zu nutzen, abzuwägen (vgl. das bereits zitierte Urteil des BVerwG vom 14. Dezember 2000, a. a. O., 559).

    d) Es bedarf keiner Entscheidung, ob die unterbliebene Anhörung der Antragstellerin als unbeachtlich angesehen werden könnte, wenn feststünde, dass das Vorbringen der Antragstellerin schlechterdings ungeeignet wäre, den Entscheidungsprozess auf Seiten der Antragsgegnerin zu beeinflussen (vgl. das bereits zitierte Urteil des BVerwG vom 14. Dezember 2000, a. a. O., 558 f.).

    Um den sich hieraus ergebenden Anforderungen gerecht zu werden, sind Übungen erforderlich, damit die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte erhalten bleibt (vgl. dazu das bereits zitierte Urteil des BVerwG vom 14. Dezember 2000, a. a. O., 559).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 2 S 20.06

    Vorläufiges Verbot der militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock

    b) Der sofortigen Vollziehung der Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 steht - anders als die Antragsteller meinen - auch nicht entgegen, dass die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 10. April 2001 in dem Verfahren (3 A 58/97) vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg erklärt hatte, entsprechend den Urteilen des 3. Senats vom 24. März 1999 (3 A 55/97 und 3 A 60/97) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 (4 C 12.99 und 4 C 13.99) sowie unter den dort genannten Voraussetzungen eine Nutzung des Geländes des frühren Truppenübungsplatzes Wittstock auf dem Gemeindegebiet der damaligen Klägerin, der früheren Gemeinde Flecken Zechlin, als Truppenübungsplatz oder Luft-Boden-Schießplatz einschließlich einer dieser Nutzung dienenden Durchführung von Tieflügen zu unterlassen.

    Zwar mag die damalige Planung insoweit verfestigt gewesen sein, als die künftige Nutzung wie folgt umschrieben wurde: "Üben und Schießen, zwei Schießbahnen ab 20 mm, Artillerieschießen, Luftwaffe als Hauptnutzer, ca. 3000 Einsätze im Jahr, Verwendung von Übungsmunition" (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2000, a.a.O., S. 288).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 2 S 22.06

    Beeinträchtigung der Belange einer Gemeinde durch die militärische Nutzung eines

    b) Der sofortigen Vollziehung der Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli 2003 steht - anders als die Antragstellerin meint - auch nicht entgegen, dass die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 10. April 2001 in dem Verfahren (3 A 58/97) vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg erklärt hatte, entsprechend den Urteilen des 3. Senats vom 24. März 1999 (3 A 55/97 und 3 A 60/97) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 (4 C 12.99 und 4 C 13.99) sowie unter den dort genannten Voraussetzungen eine Nutzung des Geländes des frühren Truppenübungsplatzes Wittstock auf dem Gemeindegebiet der damaligen Klägerin, der früheren Gemeinde Flecken Zechlin, als Truppenübungsplatz oder Luft-Boden-Schießplatz einschließlich einer dieser Nutzung dienenden Durchführung von Tieflügen zu unterlassen.

    Zwar mag die damalige Planung insoweit verfestigt gewesen sein, als die künftige Nutzung wie folgt umschrieben wurde: "Üben und Schießen, zwei Schießbahnen ab 20 mm, Artillerieschießen, Luftwaffe als Hauptnutzer, ca. 3000 Einsätze im Jahr, Verwendung von Übungsmunition" (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2000, a.a.O., S. 288).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2006 - 2 S 24.06

    Zulässigkeit der militärischen Nutzung einer vormals sowjetisch genutzten

    In den Beschlussgründen wird unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 - 4 C 13.99 - BVerwGE 112, 274 = NVwZ 2001, 1030 ff. (Gemeinde Schweinrich), insbesondere ausgeführt, dass sich die als Verwaltungsakt zu qualifizierende Verwaltungsentscheidung als rechtswidrig darstelle, weil weiterhin ein rechtliches Hindernis für die militärische Nutzung des Geländes bestehe: Die Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung erstrecke sich auch auf den der Gemeinde Flecken Zechlin mit Vermögenszuordnungsbescheid vom 19. Mai 1994 zugesprochenen Grundstücksteil, dessen Eigentümerin die Antragsgegnerin in Ansehung der aufschiebenden Wirkung der Klage, welche die Gemeinde gegen die Aufhebung dieses Bescheides und die Zuordnung des fraglichen Grundstücksteils an die Antragsgegnerin erhoben hat, nach wie vor nicht sei.

    b) Der sofortigen Vollziehung der Verwaltungsentscheidung steht - anders als die Antragstellerin meint - auch nicht entgegen, dass die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 10. April 2001 in dem Verfahren 3 A 58/97 vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg erklärt hatte, entsprechend den Urteilen des 3. Senats vom 24. März 1999 (3 A 55/97 und 3 A 60/97) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 (4 C 12.99 und 4 C 13.99) sowie unter den dort genannten Voraussetzungen eine Nutzung des Geländes des frühren Truppenübungsplatzes Wittstock auf dem Gemeindegebiet der damaligen Klägerin, der früheren Gemeinde Flecken Zechlin, als Truppenübungsplatz oder Luft-Boden-Schießplatz einschließlich einer dieser Nutzung dienenden Durchführung von Tieflügen zu unterlassen.

  • OVG Brandenburg, 20.12.2001 - 3 E 87/01

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Urteile nach § 146

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 13 B 942/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5879
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 13 B 942/01 (https://dejure.org/2001,5879)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.11.2001 - 13 B 942/01 (https://dejure.org/2001,5879)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. November 2001 - 13 B 942/01 (https://dejure.org/2001,5879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Anwendbarkeit der vom Europäischen Gerichtshof für Gemeinschaftsverordnungen entwickelten Kriterien i.R.d. nationalen Eilentscheidungen wie Aussetzungsentscheidungen gem. § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Ausgestaltung der unmittelbaren ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 612
  • DVBl 2002, 355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 08.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 13 B 942/01
    vgl. Urteil vom 8. Februar 2000 - C-17/98 -, LRE 38, 20 Rz. 30 u. 69 zu Beschlüssen des Rates nach Art. 136 Abs. 2 EGV (jetzt Art. 184 EG); ferner Lenz, a.a.O., Art. 243 Rz. 4 und Art. 234 Rz. 13 f.

    vgl. EuGH, Urteil vom 8. Februar 2000, a.a.O..

  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 13 B 942/01
    Der Senat hat nämlich bereits entschieden, dass der vom Europäischen Gerichtshof für nationale Eilentscheidungen bezüglich der Gültigkeit von EG- Verordnungen entwickelte Maßstab - a) erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der Gemeinschaftsverordnung, b) Vorlage der Gültigkeitsfrage an den EuGH, sofern dieser noch nicht mit ihr befasst ist, c) Dringlichkeit der Entscheidung, d) Drohen eines schweren und nicht wieder gut zu machenden Schadens für den Antragsteller und e) angemessene Berücksichtigung des Interesses der Gemeinschaft - vgl. EuGH, Urteile vom 9. November 1995 - C-465/93 -, LRE 32, 168 ("Atlanta") und vom 21. Februar 1991 - C - 143/88 und C- 92/89 -, Slg. 1991, I-415, 534 ("Zuckerfabriken Süderdithmarschen und Soest"); vgl. auch Jannasch NVwZ 1999, 495, der zutreffend darauf hinweist, dass bei der Prüfung eines deutschen Verwaltungsaktes oder seiner Vollziehbarkeit natürlich auch in ihm liegende Mängel zu berücksichtigen sind (sowie sonstiges Gemeinschaftsrecht außerhalb der Gültigkeitsfrage der VO).

    vgl. auch EuGH, Urteil vom 9. November 1995, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 13 A 817/01

    Ausgestaltung der lebensmittelrechtlichen Qualifizierung einer Vitamin E -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 13 B 942/01
    Er sieht davon ab, obwohl er für Fragen des Eilverfahrens bei einer Entscheidung nach §§ 146, 124 Abs. 2 VwGO letztinstanzliches Gericht im Sinne von Art. 234 Abs. 3 EG ist - vgl. zur Letztinstanzlichkeit eines Gerichts bei Zurückweisung eines Zulassungsantrages: Beschluss des Senats vom 22. August 2001 - 13 A 817/01 -, LRE 41, 316 -, weil es auf die genannte Frage im Ergebnis nicht ankommt, sollte sie nicht ohnehin schon als entschieden gelten können.
  • EuGH, 14.12.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 13 B 942/01
    vgl. auch EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - C-344/98 -, LRE 40, 21 (Rz 49) ("Masterfoods") zu dem bisherigen Art. 5 EGV gleichen Inhalts.
  • EuGH, 26.11.1996 - C-68/95

    T. Port / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 13 B 942/01
    vgl. Urteil vom 26. November 1996 - C-68/95 -, LRE 34, 162 ("T. Port").
  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 13 B 942/01
    Der Senat hat nämlich bereits entschieden, dass der vom Europäischen Gerichtshof für nationale Eilentscheidungen bezüglich der Gültigkeit von EG- Verordnungen entwickelte Maßstab - a) erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der Gemeinschaftsverordnung, b) Vorlage der Gültigkeitsfrage an den EuGH, sofern dieser noch nicht mit ihr befasst ist, c) Dringlichkeit der Entscheidung, d) Drohen eines schweren und nicht wieder gut zu machenden Schadens für den Antragsteller und e) angemessene Berücksichtigung des Interesses der Gemeinschaft - vgl. EuGH, Urteile vom 9. November 1995 - C-465/93 -, LRE 32, 168 ("Atlanta") und vom 21. Februar 1991 - C - 143/88 und C- 92/89 -, Slg. 1991, I-415, 534 ("Zuckerfabriken Süderdithmarschen und Soest"); vgl. auch Jannasch NVwZ 1999, 495, der zutreffend darauf hinweist, dass bei der Prüfung eines deutschen Verwaltungsaktes oder seiner Vollziehbarkeit natürlich auch in ihm liegende Mängel zu berücksichtigen sind (sowie sonstiges Gemeinschaftsrecht außerhalb der Gültigkeitsfrage der VO).
  • EuG, 12.07.2001 - T-198/95

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 13 B 942/01
    vgl. EuG (5. Kammer), Urteil vom 12. Juli 2001 - verb.Rs.T-198/95, T-171/96, T-230/97, T-174/98 und T-225/99 -, LRE 41, 50 m.w.N. aus der Rechtsprechung des EuGH und des EuG.
  • EuGH, 11.04.2001 - C-474/00

    Kommission / Bruno Farmaceutici u.a.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 13 B 942/01
    vgl. Beschluss vom 11. April 2001 - C-474/00 P (R) -, EuZW 2001, 431.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.1996 - 13 B 1210/96

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Schottischer Rindfleisch-Exporteur;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 13 B 942/01
    vgl. Beschluss des Senats vom 18. Juli 1996 - 13 B 1210/96 -, LRE 33, 394.
  • EuGH, 21.05.1987 - 249/85

    Albako / BALM

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 13 B 942/01
    vgl. EuGH, Urteil vom 21. Mai 1987 - 249/85 -, Slg. 1987, 2345, 2354 (Rz. 17) ("Albako").
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05

    Beihilfe, Gewährung im Rahmen einer Privatisierung, Vertrag, Negativentscheidung

    Dabei wird ein reiner Geldschaden grundsätzlich nicht als nicht wieder gutzumachen angesehen (EuG, Beschl. v. 15. Juni 1987 - Rs. T-142/87 - Tz. 23 - Tubemeuse; EuGH, Urt. v. 21. Februar 1991 - Rs. C-143/88 und Rs. C-92/89 - Tz. 28 - 31 - Zuckerfabriken Süderdithmarschen und Soest; v. 9. November 1995, a.a.O., Tz. 32, 39 - 42 und 51 - Atlanta, jeweils zitiert nach eur-lex; vgl. zur innerstaatlichen Anwendung dieser Grundsätze OVG NRW, Beschl. v. 18. Juli 1996 - 13 B 1210/96 - NJW 1996, 3291 und v. 26. November 2001 - 13 B 942.01 - NVwZ 2002, 612).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - 13 A 2671/09

    Verlängerung der (fiktiven) Zulassung für ein vertriebenes Arzneimittel zur

    Auch daraus folgt, dass eine etwaige Entscheidung der Kommission nach Art. 34 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2001/83/EG, nach der die Zulassung nicht zu verlängern bzw. zu widerrufen ist, im Rahmen nationaler Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu beachten wäre, soweit gegen diese Entscheidung nicht erfolgreich um Rechtsschutz vor den EU-Gerichten nachgesucht worden ist, vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2000, C-344/98, Masterfoods, Slg. 2000, I-11369, Rn. 52 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2001 - 13 B 942/01 -, NVwZ 2002, 612= LRE 42, 334 = juris; Mahn, LRE 47, 153.
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