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   BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01   

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BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01 (https://dejure.org/2001,547)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2001 - 5 C 42.01 (https://dejure.org/2001,547)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2001 - 5 C 42.01 (https://dejure.org/2001,547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Jugendhilferecht - Kostenerstattung - Einrichtungsort - Volljährige

  • Judicialis

    BGB § 288; ; BGB § 291; ; SGB VIII § 86 Abs. 2 Satz 4; ; SGB VIII § 86 Abs. 3; ; SGB VIII § 86 a Abs. 2; ; SGB VIII § 86 a Abs. 4; ; SGB VIII § 89 e Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jugendhilferecht, Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige; - Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers des Einrichtungsortes auch bei der Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige; - Schutz der Einrichtungsorte durch Kostenerstattung auch bei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zum Schutz der Einrichtungsorte durch Kostenerstattung nach § 89e SGB VIII auch bei Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 251
  • NJW 2002, 2580 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 857
  • FamRZ 2002, 456 (Ls.)
  • DVBl 2002, 349
  • DÖV 2002, 341
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01
    Der Zinsanspruch rechtfertigt sich aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 34.00 - ).
  • BVerwG, 28.11.1974 - V C 18.74

    Vorläufige Hilfeleistung in Form der Zahlung einer Ernährungszulage im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01
    Die Gerichtskostenfreiheit ergibt sich aus § 188 Satz 2 VwGO, der auch für Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern gilt (BVerwGE 47, 233 ).
  • BVerwG, 15.06.1998 - 5 C 30.97

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01
    Ist dieser - wie hier - in einer Einrichtung begründet worden, entspricht die Gewährung eines Erstattungsanspruchs an den Jugendhilfeträger des Einrichtungsortes auch dem Sinn und Zweck des § 89 e Abs. 1 SGB VIII. Dieser bezweckt - wie bereits seine gesetzliche Überschrift ausweist - den "Schutz der Einrichtungsorte" und verwirklicht damit ein altes jugendhilferechtliches Anliegen des Gesetzgebers (vgl. § 83 JWG i.V.m. § 103 BSHG und hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 23.89 - ; weiter BVerwGE 107, 52 ), mit dem er verhindern will, dass kommunale Gebietskörperschaften, in deren Einzugsbereich sich Einrichtungen befinden, in denen Kinder, Jugendliche oder ihre Eltern einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, im Verhältnis zu kommunalen Gebietskörperschaften ohne eine solche Infrastruktur überproportional finanziell belastet werden (vgl. die Begründung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch, BTDrucks 12/2866 S. 25 zu § 89 e SGB VIII).
  • BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 23.89

    Jugendhilfe - Jugendamt - Verwaltungskosten

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01
    Ist dieser - wie hier - in einer Einrichtung begründet worden, entspricht die Gewährung eines Erstattungsanspruchs an den Jugendhilfeträger des Einrichtungsortes auch dem Sinn und Zweck des § 89 e Abs. 1 SGB VIII. Dieser bezweckt - wie bereits seine gesetzliche Überschrift ausweist - den "Schutz der Einrichtungsorte" und verwirklicht damit ein altes jugendhilferechtliches Anliegen des Gesetzgebers (vgl. § 83 JWG i.V.m. § 103 BSHG und hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 23.89 - ; weiter BVerwGE 107, 52 ), mit dem er verhindern will, dass kommunale Gebietskörperschaften, in deren Einzugsbereich sich Einrichtungen befinden, in denen Kinder, Jugendliche oder ihre Eltern einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, im Verhältnis zu kommunalen Gebietskörperschaften ohne eine solche Infrastruktur überproportional finanziell belastet werden (vgl. die Begründung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch, BTDrucks 12/2866 S. 25 zu § 89 e SGB VIII).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 14.09

    Ausschlussfrist; Wahrung der ~; Versäumung der ~; Erstattung; ~sanspruch; Kosten;

    Der Zinsanspruch rechtfertigt sich aus §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB entsprechend (stRspr für den Bereich der Jugendhilfe z.B. Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251 256 = Buchholz 436.511 § 89e KJHG/SGB VIII Nr. 1 S. 5 m.w.N. = Buchholz 436.511 § 86a KJHG/SGB VIII Nr. 1).
  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09

    Aufenthalt; elterliche Sorge; Einrichtung; Einrichtungskette; Einrichtungsort;

    Das vorgenannte Auslegungsergebnis widerspricht auch nicht dem Sinn und Zweck des § 89e SGB VIII, der - wie bereits seine gesetzliche Überschrift ausweist - den Schutz der Einrichtungsorte bezweckt und verhindern will, dass kommunale Gebietskörperschaften, in deren Einzugsbereich sich Einrichtungen befinden, in denen Kinder, Jugendliche oder ihre Eltern einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, im Verhältnis zu kommunalen Gebietskörperschaften ohne eine solche Infrastruktur überproportional finanziell belastet werden (vgl. Urteile vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251 und vom 25. März 2010 - BVerwG 5 C 12.09 - NVwZ-RR 2010, 686 ).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 34.12

    Kostenerstattung; örtliche Zuständigkeit; bisherige Zuständigkeit; gewöhnlicher

    c) Der Zinsanspruch des Klägers rechtfertigt sich aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 1 BGB (Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251 = Buchholz 436.511 § 89e SGB VIII/KJHG Nr. 1 S. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 12.09

    Anfechtung der Vaterschaft, Beginn der Leistung, elterliche Sorge, Einrichtung,

    Die Vorschrift soll die kommunalen Gebietskörperschaften, in deren Einzugsbereich Einrichtungen von überörtlicher Bedeutung liegen, vor einer kostenmäßigen Überbelastung durch Hilfeleistungen an Personen schützen, die aus anderen Zuständigkeitsbereichen in solche Einrichtungen wechseln und dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründen (Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251 ).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 25.11

    Widerklage; Teilklagerücknahme; Kostenerstattung; Einwand der unzulässigen

    § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII soll Kostenschutz überall dort gewähren, wo ein solcher nicht bereits zuständigkeitsrechtlich sichergestellt ist (Urteile vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251 = Buchholz 436.511 § 89e KJHG/SGB VIII Nr. 1 S. 2 ff., vom 25. Oktober 2004 - BVerwG 5 C 39.03 - Buchholz 436.511 § 89e KJHG/SGB VIII Nr. 2 S. 8 und 10, vom 25. März 2010 - BVerwG 5 C 12.09 - BVerwGE 136, 185 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 10, jeweils Rn. 28, und vom 29. September 2010 - BVerwG 5 C 21.09 - BVerwGE 138, 48 = Buchholz 436.511 § 89e KJHG/SGB VIII Nr. 4, jeweils Rn. 20, und Beschluss vom 29. September 2006 - BVerwG 5 B 8.06 - EuG 2008, 45 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.2005 - 12 A 10328/05

    Kostenerstattungspflicht nach SGB 8 § 89e und § 86 Abs 1 bis 5

    Richtig ist zwar, dass der Schutz der Einrichtungsorte ein altes jugendhilferechtliches Anliegen des Gesetzgebers ist (so BVerwG, Urteil vom 22. November 2001 - 5 C 42.01 -, BVerwGE 115, 251 [253]) und auch im Sozialgesetzbuch Achtes Buch in unterschiedlicher Form und Reichweite verwirklicht wurde.

    Zwar mag der Schutz der Einrichtungsorte entweder im Rahmen der Regelungen über die örtliche Zuständigkeit oder durch Komplettierung der an Ortsnähe und Effektivität der Jugendhilfe orientierten Zuständigkeitsnorm durch eine den Schutz der Einrichtungsorte sichernde Erstattungsnorm ausnahmslos zu gewährleisten sein (so BVerwG, Urteil vom 22. November 2001, a.a.O. S. 255).

    Dies entspricht auch der Gesetzesbegründung zu § 89 e SGB VIII, die beide mögliche Ausgestaltungen des Schutzes der Einrichtungsorte wiedergibt und die Kostenerstattung für alle diejenigen Fälle für maßgeblich erklärt, in denen das Anknüpfen der örtlichen Zuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthalt zu einer Kostenbelastung des Einrichtungsortes führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2001, a.a.O. S. 255).

    Da § 89 e SGB VIII die Sicherung eines lückenlosen Schutzes der Einrichtungsorte auf der Erstattungsebene bezweckt (so BVerwG, Urteil vom 22. November 2001, a.a.O. S. 255), wird § 89 e Abs. 1 SGB VIII in den Fällen, in denen die Eltern schon vor der Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einer "Einrichtung" ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich eines anderen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe hatten, dahin ausgelegt werden können, dass letzterer zur Erstattung der Kosten verpflichtet ist, weil dann zuvor in seinem Bereich alle in Betracht kommenden, für die Zuständigkeit maßgeblichen Personen ihren gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hatten.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 135/14

    Kostenerstattung nach SGB 8 § 89e Abs 1 S 1

    Das Bundesverwaltungsgericht stellt in ständiger Rechtsprechung - nicht nur in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 25. März 2010 (- 5 C 12.09 -, zit. nach JURIS) - allein darauf ab, ob die Zuständigkeit i.S.d. § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII durch einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet worden ist (vgl. Urt. v. 25. Oktober 2004 - 5 C 39/03 - v. 22. November 2001 - 5 C 42.01 -, zit. nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 - 12 S 2682/15

    Örtliche Zuständigkeit von Jugendhilfeträgern bei aufgeteilter Personensorge

    Der Zinsanspruch der Klägerin rechtfertigt sich aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 1 BGB (BVerwG, Urteile vom 14.11.2013 - 5 C 34.12 - BVerwGE 148, 242; und vom 22.11.2001 - 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251).
  • OVG Hamburg, 12.04.2023 - 4 Bf 139/22

    Erstattung der Kosten der Hilfe zur Erziehung eines Jugendlichen im

    Die Vorschrift des § 89e SGB VIII wurde, ebenso wie diejenige des § 89a SGB VIII, mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 1993 in das SGB VIII eingefügt (vgl. die Begründung des Gesetzesentwurfs, BT Drs. 12/2866) und verwirklicht damit ein "altes jugendhilferechtliches Anliegen" (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2001, 5 C 42.01, DVBl. 2002, 349, juris Rn. 11 m.w.N.).

    12/2866, S. 25; BVerwG, Urt. v. 22.11.2001, 5 C 42.01, DVBl. 2002, 349, juris Rn. 12).

    Zudem verhält sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu einer analogen Anwendung des § 89e Abs. 1 SGB VIII. Eine solche wird durch das Bundesverwaltungsgericht vielmehr auch in anderen Konstellation, etwa die Hilfe für junge Volljährige betreffend, befürwortet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. November 2001, 5 C 42.01, DVBl. 2002, 349, juris Rn. 11 ff).

  • VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02

    Recht auf Wiederkehr - gewöhnlicher Aufenthalt vor Ausreise

    Für Jugendhilfeleistungen wird angenommen, dass ein junger Volljähriger seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einer Jugendhilfeeinrichtung begründet hat, wenn er schon vor Beginn der Jugendhilfeleistung bei keinem der getrennt lebenden, nicht mehr personensorgeberechtigten Elternteile gewohnt hat (BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01 -, BVerwGE 115, 251 = NVwZ 2002, 857 = FEVS 53, 193).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2023 - 12 A 1586/21

    Erstattung der aufgewendeten Kosten für ein Kind als Hilfeempfänger aus Mitteln

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2008 - 12 A 576/07

    Wirkung einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung und der Feststellung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2011 - 12 S 1608/08

    Erstattungsstreitigkeit über Jugendhilfekosten; Unterbringung bei einer

  • VG Freiburg, 01.08.2006 - 4 K 1335/04

    Kostenerstattung zwischen Einrichtungsträgern; örtliche Zuständigkeit für

  • VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 08.675

    Kostenerstattung nach § 89e SGB 8

  • BVerwG, 29.09.2006 - 5 B 8.06

    Richten der örtlichen Zuständigkeit für Jugendhilfemaßnahmen nach dem

  • OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 4 LB 28/06

    Anspruch eines Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kosten zur Erfüllung eines

  • VGH Bayern, 19.07.2006 - 12 BV 04.1238

    Kinder- und Jugendhilfe, Erstattung nach § 89 c Abs. 1 Satz 2 SGB VIII bei

  • OVG Bremen, 01.06.2005 - 2 A 225/04

    Kostenerstattung; Schutz der Einrichtungsorte; sonstige Wohnform; Erziehung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2008 - 12 A 510/08
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 12 BV 05.1241

    Kinder- und Jugendhilfe, Frauenhaus als geschützte Einrichtung im Sinne des § 89

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2003 - 12 A 1622/01

    Erstattung von Kosten für Jugendhilfeleistungen; Zuständigkeit des örtlichen

  • VG Münster, 26.09.2013 - 6 K 2569/11

    Anspruch eines örtlichen Jugendhilfeträgers gegenüber dem überörtlichen Träger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2003 - 12 A 1622/01

    Voraussetzungen der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines

  • VG Bayreuth, 31.10.2016 - B 3 K 15.698

    Kostenerstattung für geleistete Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bei Wechsel

  • VG Bayreuth, 16.03.2015 - B 3 K 13.619

    Vorrang-/Nachrangverhältnis; Gleichartigkeit v. Eingliederungshilfemaßnahmen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2007 - 12 A 4948/05

    Streit über die Kostenträgerschaft für Erstmaßnahmen ab dem 18. Lebensjahr;

  • VG Köln, 02.11.2006 - 26 K 7559/05

    Gewöhnlicher Aufenthalt einer Kindesmutter vor Aufnahme in eine geschützte

  • VG Ansbach, 25.07.2013 - AN 14 K 12.02273

    Kostenerstattung; Schutz der Einrichtungsorte; gewöhnlicher Aufenthalt im Rahmen

  • VGH Bayern, 11.05.2006 - 12 BV 04.3563

    Kinder- und Jugendhilfe, Betreuung von Mutter und Kind in einer geeigneten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - 12 A 525/07

    Anspruch auf Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen für die Unterbringung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2008 - 12 A 3778/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erstattung von

  • VG Karlsruhe, 08.11.2005 - 5 K 4784/03

    Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern; örtliche Zuständigkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2005 - 12 A 3191/04

    Jugendhilferechtliche Ausgestaltung der Hilfeleistung an eine allein

  • VG Münster, 08.06.2010 - 6 K 1482/08

    Kostenerstattung, Rehabilitationsträger erst angegangen

  • VG Münster, 24.11.2009 - 6 K 1923/07

    Vorliegen einer geistigen Behinderung bei einem Intelligenzquotienten von 66;

  • VG Düsseldorf, 16.09.2003 - 19 K 11272/98

    Kostenerstattung für Leistungen der Jugendhilfe; Anforderungen an den

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