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   OVG Berlin, 12.04.2002 - 8 S 41.02   

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OVG Berlin, 12.04.2002 - 8 S 41.02 (https://dejure.org/2002,12596)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12.04.2002 - 8 S 41.02 (https://dejure.org/2002,12596)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12. April 2002 - 8 S 41.02 (https://dejure.org/2002,12596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge (HumHAG); Schreiben des Auwärtigen Amtes vom 25. März 1997 zur Regelung des Verfahrens bei den Auslandsvertretungen bezüglich der Zuwanderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 98
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    6 a) Die bislang vorliegende obergerichtliche Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass die Vorschrift des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO das Beschwerdegericht nicht daran hindert, zugunsten des in erster Instanz obsiegenden Beschwerdegegners zu prüfen, ob die fehlerhaft begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390; OVG Berlin, Beschl. v. 12.4.2002 - 8 S 41.02 -, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1 9, 98; Hess.VGH, Beschl. v. 23.10.2002 - 9 TG 271.2/02 -, NVwZ-RR 2003, 458 und Beschl. v. 27.1.2003 - 9 TG 6/03 -, DVBl. 2003, 1284; OVG Thüringen, Beschl. v. 11.2.2003 - 3 EO 387/02 -, EzAR 040 Nr. 6; BayVGH, Beschl. v. 21.5.2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251; anderer Auffassung Hess.VGH, Beschl. v. 5.7.2002 - 12 TG 959/02 -, EzAR 037 Nr. 7).
  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der

    Es vermeidet Konflikte mit Art. 103 Abs. 1 GG, zu denen es käme, wenn Vorbringen eines (erfolgreichen) Beteiligten in erster Instanz unbeachtet bliebe, weil es nach der Rechtsauffassung dieses Gerichts rechtlich unerheblich war, und es auch in zweiter Instanz nicht berücksichtigt würde, weil das Beschwerdegericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz nicht teilt, aber nur die vom unterlegenen Beteiligten dargelegten Gründe prüfte (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 12.04.2002 - 8 S 41.02 - ThürOVG, Beschluss vom 17.11.2003 - 2 EO 349/03 - unter Verweis auf HessVGH, Beschluss vom 21.10.2002 - 9 TG 2712/02 -).
  • VGH Hessen, 23.10.2002 - 9 TG 2712/02

    Gerichtlicher Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren; ausländerrechtliche

    Anderenfalls liefe der in erster Instanz obsiegende - und deshalb zur Wiederholung und Vertiefung seines Vorbringens nicht gehaltene - Antragsteller und Beschwerdegegner Gefahr, mit seinem bereits vom Verwaltungsgericht zu Unrecht nicht berücksichtigten, möglicherweise aber relevanten Vorbringen auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet zu bleiben (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beilage I 9/2002, S. 98 f.; anders wohl Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ZAR 2002, S. 291).

    Denn die zur Begründung des Eilrechtsschutzgesuchs vorgetragenen und möglicherweise entscheidungserheblichen Tatsachen blieben von der Vorinstanz ungeprüft und dürften im Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden, was im Ergebnis - eine Relevanz des nicht erörterten Vortrags unterstellt - auf eine Verweigerung vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutzes hinausliefe (vgl. dazu auch OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beilage I 9/2002, S. 98 f.; anderer Ansicht - wenn auch in abweichender Fallkonstellation - aber offenbar Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03

    Abfallbeseitigungsrecht; Umfang der Begründetheitsprüfung im Beschwerdeverfahren

    Auch unter Berücksichtigung der beschriebenen Motive des Gesetzgebers kann der Senat jedenfalls in Fallgestaltungen der vorliegenden Art, also in Beschwerdeverfahren gegen antragsstattgebende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, nicht einer allein dem Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO verpflichteten Auffassung folgen, wonach das Beschwerdegericht weder zu Gunsten noch zu Lasten des Beschwerdeführers andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte prüfen, ermitteln oder verwerten kann (so der Hessische VGH, Beschluss vom 05.07.2002 - 12 TG 959/02 - Au AS 2002, 234; vgl. im übrigen zur generellen Einschränkung der Vorschrift bzw. restriktiven Auslegung in weiteren Fallgestaltungen: ThürOVG, Beschluss vom 11.02.2003 - 3 EO 387/02 -, a. a. O; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2003 - 1 B 442/03 -, VGH Bayern, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 ZS 03.60 - HessVGH, Beschluss vom 27.01.2003 - 9 TG 6/03 -, DVBl. 2003, 1284, und vom 23.10.2002 - 9 TG 2712/02 -, NVwZ-RR 2003, 458; OVG Berlin, Beschluss vom 12.04.2002 - 8 S 41.02 -, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1 9, 98).

    Denn die zur Begründung des Eilrechtsschutzgesuchs vorgetragenen und möglicherweise entscheidungserheblichen Tatsachen blieben von der Vorinstanz ungeprüft und dürften im Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden, was im Ergebnis - eine Relevanz des nicht erörterten Vortrags unterstellt - auf eine Verweigerung vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutzes hinausliefe (vgl. dazu auch OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beilage I 9/2002, S. 98 f.; anderer Ansicht - wenn auch in abweichender Fallkonstellation - aber offenbar Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 11.02.2003 - 3 EO 387/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Darlegungsgebot; Prüfungsumfang;

    Dies ergebe sich insbesondere daraus, dass der Zugang zur zweiten Instanz durch die Rechtsänderung nicht weiter habe geöffnet werden sollen als für das Hauptsacheverfahren (vgl. Hessischer VG H, Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 -8 TG 2413/02- und vom 23. Oktober 2002 -9 TG 2712/02- sowie ähnlich OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41.02 - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05

    Bundesstraße als Mautausweichstrecke; LKW-Durchfahrverbot; Schutz der

    Dieses Verständnis des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO steht im Einklang mit dem aus der Entstehungsgeschichte der Norm erkennbaren Zweck der mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetzesänderung, nämlich das Beschwerderecht zu vereinfachen, ohne zum früheren Rechtszustand der zulassungsfreien Beschwerde mit voller Überprüfung der angegriffenen Entscheidung zurückzukehren (vgl. Beschlüsse des OVG Berlin vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beil. I 9/2002, 98 f. und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Januar 2003 - 9 TG 6/03 - sowie Kopp/Schenke, a.a.O., § 146 Rz. 43 mit zahlreichen Nachweisen).
  • VGH Hessen, 03.12.2002 - 8 TG 2413/02

    Anordnungsgrund bei wahrscheinlichem Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund bei

    Dabei hat es die Erfolgsaussichten des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes umfassend und über die Darlegungen in der Beschwerdebegründung hinaus nach denselben Maßstäben zu prüfen, wie sie auch ohne die Regelung des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO anzuwenden wären (vgl. OVG NW, Beschluss vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 - NVwZ 2002 S. 1390), insbesondere auch dann, wenn das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf einen zu Unrecht als entscheidungserheblich angesehenen Gesichtspunkt - hier die Verneinung des Anordnungsgrundes - gestützt und sich der Beschwerdeführer in seiner Beschwerdebegründung nur mit dieser Erwägung des Gerichts auseinandergesetzt hat; andernfalls würde sein in erster Instanz zu Unrecht nicht berücksichtigtes, möglicherweise relevantes Vorbringen - hier zum Anordnungsanspruch - auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet bleiben (vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation: OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 - NVwZ-Beilage I 9/2000 S. 98 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 9 TG 2712/02 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 7 ME 159/04

    Heranziehung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL); Immissionsschutzrechtlich

    Dies gilt in Bezug auf die Rinderhaltung allerdings vor allem deshalb, weil die Geruchsbelästigung bei Rindern erheblich geringer ist als bei Schweinen und die Geruchsschwelle, also die Grenze der Wahrnehmbarkeit, bereits bei deutlich kleineren Abständen unterschritten ist (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. September 1999, - 1 M 2569/99 - Urteil vom 30. Mai 2001 , - 1 K 389/00 -, NVwZ 2002, 98; Urteil vom 29. Januar 2003, - 1 KN 42/02 - = RdL 2003, 231).
  • VGH Hessen, 18.09.2007 - 8 TG 2841/06

    Kein allgemeinpolitisches Mandat des AStA - generelles Verbot im Wege der

    Da die von den Antragstellern als Beschwerdegegner im Verlauf des Beschwerdeverfahrens angeführten weiteren - und von ihr bestrittenen - Verstöße der Antragsgegnerin durch allgemeinpolitische Äußerungen und Aktivitäten weder im Antragsschreiben vom 6. November 2006 erwähnt worden sind noch sonst im erstinstanzlichen Verfahren eine Rolle gespielt haben, bedarf es hier keiner Entscheidung, ob der beschließende Senat der weitergehenden Auffassung folgt, wonach im Rahmen des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO im Wege teleologischer Reduktion aus Gründen effektiven Rechtschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG und ebenfalls in Anlehnung an das Berufungszulassungsverfahren jedenfalls solche offensichtlichen und im bisherigen behördlichen und gerichtlichen Verfahren bereits angelegten Gesichtspunkte berücksichtigt werden können, nach denen sich die nach der Beschwerdebegründung zweifelhafte erstinstanzliche Entscheidung jedenfalls aus anderen Gründen ohne nennenswerten Prüfungsaufwand als richtig erweist (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004 S. 542 f. = juris Rdnrn. 9 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007 S. 805 ff. = juris Rdnr. 24; OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 - juris Rdnr. 15; Bayer. VGH, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 1 CS 06.407 - juris Rdnr. 25; Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. September 2004 - 10 TG 1498/04 - juris Rdnr. 9 und vom 14. März 2006 - 9 TG 512/06 - AuAS 2006 S. 146 ff. = juris Rdnr. 8; Guckelberger a.a.O. Rdnrn. 109 ff.); diese Voraussetzungen erfüllt das neue Vorbringen der Antragsteller nämlich nicht.
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07

    Bauleitplanung für zersiedelte Waldflächen; Rechtsschutzbedürfnis für einen

    Im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses lag auch noch kein städtebaulicher Vertrag für die Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der textlichen Festsetzung Nr. 3.4 vor (vgl. zu dessen Erforderlichkeit OVG Lüneburg, Urt. v. 30.5.2001 - 1 K 389/00 -, NVwZ 2002, 98).
  • VGH Hessen, 27.01.2003 - 9 TG 6/03

    Kontrollumfang in der Beschwerdeinstanz; Aufenthaltsbefugnis aufgrund

  • OVG Sachsen, 02.07.2009 - 4 BS 312/07

    Milchviehanlage; Geruchsimmission; Mindestabstand; LASAT

  • OVG Berlin, 26.08.2002 - 4 S 28.02

    Verbot echter Rückwirkung; Gewährung rechtlichen Gehörs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2003 - 21 B 2476/02

    Verstoß eines Genehmigungsbescheids gegen nachbarschützende öffentlich-rechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 4 B 1942/03

    Ausgestaltung der gesonderten Erlaubnisfähigkeit von benachbarten

  • OVG Berlin, 03.06.2002 - 4 S 28.02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - 4 B 2314/02

    Rückforderungsanspruch der Investitionsbank gegen die Hausbank ; Antrag auf

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