Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 28.02.2001

Rechtsprechung
   BVerfG, 09.10.2000 - 2 BvC 2/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7579
BVerfG, 09.10.2000 - 2 BvC 2/99 (https://dejure.org/2000,7579)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.2000 - 2 BvC 2/99 (https://dejure.org/2000,7579)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 2000 - 2 BvC 2/99 (https://dejure.org/2000,7579)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 69
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11

    Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen

    So ist es von jeher als mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verträglich angesehen worden, dass die Ausübung des Wahlrechts an die Erreichung eines Mindestalters geknüpft wird (vgl. BVerfGE 42, 312 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2000 - 2 BvC 2/99 -, NVwZ 2002, S. 69 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 - 1 S 1240/16

    Absenkung des aktiven Wahlalters für Kommunalwahlen in Baden-Württemberg auf 16

    Dem entspricht es, dass das Bundesverfassungsgericht es als aus zwingenden Gründen mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verträglich angesehen hat, dass die Ausübung des Wahlrechts an die Erreichung eines Mindestalters geknüpft wird (BVerfG, Beschl. v. 23.10.1973 - 2 BvC 3/73 - BVerfGE 36, 139; Beschl. v. 21.09.1976 - 2 BvR 350/75 - BVerfGE 42, 312; Beschl. v. 09.10.2000 - 2 BvC 2/99 - NVwZ 2002, 69), mithin in der Altersgrenze des Art. 38 Abs. 2 Halbs. 1 GG eine Durchbrechung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl sieht (ebenso: Jarass/Pieroth-Pieroth, GG, 12. Aufl., Art. 38 Rn. 18; Schreiber, in: Berliner Kommentar zum GG, Art. 38 Rn. 251 [Stand: August 2013]; Dreier-Morlok, GG, 3. Aufl., Art. 38 Rn. 72; Sachs-Magiera, GG, 7. Aufl., Art. 38 Rn. 81; jedoch ist die Altersgrenze des Art. 38 Abs. 2 Halbs. 1 GG nicht an den Wahlrechtsgrundsätzen des Art. 38 Abs. 1 GG zu messen, da die Regelungen auf gleicher Rangebene stehen, vgl.: BVerfG, Beschl. v. 15.01.2009 - 2 BvC 4/04 - BVerfGE 122, 304, 309; Beschl. v. 31.01.2012 - 2 BvC 11/11 - juris Rn. 4).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2021 - 27-V-20

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Landtagswahl vom 1. September

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Altersgrenze zudem auch mit dem Demokratieprinzip - dessen Grundsätze wegen der Homogenitätsanforderungen des Art. 28 Abs. 1 GG auch im selbständigen Verfassungsraum des Freistaates Sachsen gelten - vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 1976, BVerfGE 42, 312 [340 f.]; Beschluss vom 9. Oktober 2000, NVwZ 2002, 69; vgl. Strelen in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl., § 12 Rn. 4 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 28.02.2001 - 2 A 159/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26482
VG Lüneburg, 28.02.2001 - 2 A 159/99 (https://dejure.org/2001,26482)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 28.02.2001 - 2 A 159/99 (https://dejure.org/2001,26482)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 2 A 159/99 (https://dejure.org/2001,26482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs. 1 AuslG; § 48 Abs. 1 Nr. 4 AuslG; § 45 Abs. 2 AuslG; Art. 6 GG; Art. 8 EMRK
    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen; Abschiebung nach Italien aufgrund einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung; Besonderer Ausweisungsschutz zugunsten eines mit einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen; Abschiebung nach Italien aufgrund einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung; Besonderer Ausweisungsschutz zugunsten eines mit einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ (Beilage) 2002, 69
  • NVwZ (Beilage) 2002, I
  • NVwZ 2002, 69
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2001 - 2 A 159/99
    Liegt ein solcher Regelfall vor, so hat die Behörde kein Ermessen, von der Ausweisungsermächtigung Gebrauch zu machen oder nicht; vielmehr hat sie die Ausweisung zu verfügen, es sei denn, dass ein Ausnahmefall vorliegt (BVerwG, Urt. v. 19.11.1996 - 1 C 25/94 -, InfAuslR 1997, 152).

    Nicht ohne Grund hat das Bundesverwaltungsgericht den Ausländerbehörden in seiner Entscheidung vom 19. November 1996 nahegelegt, sich dieser Problematik zu entziehen und sich jedenfalls hilfsweise auf eine Ermessensentscheidung zu stützen (vgl. BVerwG, Urt. V. 19.11.1996 - 1 C 25/94 -, Buchholz 402.240§ 47 AuslG 1990 Nr. 11).

    Aufgrund dieser unzureichenden Ermittlung und Durchdringung des Sachverhalts haben sie sich auch der Möglichkeit begeben, die Entscheidung zur Ausweisung des Klägers - jedenfalls ergänzend - auf eine Ermessensentscheidung zu stützen, was zulässig gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung der Worte "in der Regel"

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2001 - 2 A 159/99
    Dabei sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, wie sie in§ 45 Abs. 2 AuslG näher umschrieben werden (vgl. BVerwG. a.a.O., sowie Beschlüsse vom 17.10.1995 - 1 B 238.94 -, Buchholz 402.240, § 47 AuslG 1990 Nr. 8 und 15.01.1997 - 1 B 256.96 -, juris).

    Immerhin wird deutlich, dass die - freilich nicht immer widerspruchsfreie (vgl. einerseits BVerwG, Beschl. 15.01.1995 - 1 B 256/96 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 12 und Beschl. 27.61997 - 1 B 123/97 - Bucholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 15 andererseits) - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine tragfähige Stütze für die von der Beklagten und der Widerspruchsbehörde unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28. April 1999 (Az.: 9 TG 660/99 -, InfAuslR 1999, 405) vertretene Annahme bildet, das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit deutschen Staatsangehörigen oder aber bestimmte Umstände der Tatbegehung seien aus der Betrachtung, ob ein Regel- oder ein Ausnahmefall vorliege, von vornherein auszuklammern, weil sie bereits Grundlage des gesetzlichen Tatbestandes des § 48 AuslG oder aber im Strafurteil (strafmindernd) berücksichtigt worden und damit gleichsam "verbraucht" seien.

  • BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 123.97

    Ausländerrecht - Besonderer Ausweisungsschutz aus Gründen des familiären

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2001 - 2 A 159/99
    Wie das Bundesverwaltungsgericht zur Auslegung dieser Gesetzesformulierung in ständiger Rechtsprechung ausführt, bezieht sich die Wendung "in der Regel" auf Regelfälle, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden (BVerwG, Beschl. v. 05.02.1997 - 1 B 16/97 -, Buchholz 402.240. § 47 AuslG 1990 Nr. 13; Beschl. v. 27.06.1997 - 1 B 123/97 -, Buchholz 402.240, § 47 AuslG 1990 Nr. 15).

    Immerhin wird deutlich, dass die - freilich nicht immer widerspruchsfreie (vgl. einerseits BVerwG, Beschl. 15.01.1995 - 1 B 256/96 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 12 und Beschl. 27.61997 - 1 B 123/97 - Bucholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 15 andererseits) - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine tragfähige Stütze für die von der Beklagten und der Widerspruchsbehörde unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28. April 1999 (Az.: 9 TG 660/99 -, InfAuslR 1999, 405) vertretene Annahme bildet, das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit deutschen Staatsangehörigen oder aber bestimmte Umstände der Tatbegehung seien aus der Betrachtung, ob ein Regel- oder ein Ausnahmefall vorliege, von vornherein auszuklammern, weil sie bereits Grundlage des gesetzlichen Tatbestandes des § 48 AuslG oder aber im Strafurteil (strafmindernd) berücksichtigt worden und damit gleichsam "verbraucht" seien.

  • VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99

    Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung iSd AuslG 1990 § 48

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2001 - 2 A 159/99
    Immerhin wird deutlich, dass die - freilich nicht immer widerspruchsfreie (vgl. einerseits BVerwG, Beschl. 15.01.1995 - 1 B 256/96 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 12 und Beschl. 27.61997 - 1 B 123/97 - Bucholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 15 andererseits) - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine tragfähige Stütze für die von der Beklagten und der Widerspruchsbehörde unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28. April 1999 (Az.: 9 TG 660/99 -, InfAuslR 1999, 405) vertretene Annahme bildet, das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit deutschen Staatsangehörigen oder aber bestimmte Umstände der Tatbegehung seien aus der Betrachtung, ob ein Regel- oder ein Ausnahmefall vorliege, von vornherein auszuklammern, weil sie bereits Grundlage des gesetzlichen Tatbestandes des § 48 AuslG oder aber im Strafurteil (strafmindernd) berücksichtigt worden und damit gleichsam "verbraucht" seien.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94
    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2001 - 2 A 159/99
    Dabei sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, wie sie in§ 45 Abs. 2 AuslG näher umschrieben werden (vgl. BVerwG. a.a.O., sowie Beschlüsse vom 17.10.1995 - 1 B 238.94 -, Buchholz 402.240, § 47 AuslG 1990 Nr. 8 und 15.01.1997 - 1 B 256.96 -, juris).
  • BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93

    Ausweisung - Ist-Ausweisung - Menschenwürde - Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2001 - 2 A 159/99
    Wie das Bundesverwaltungsgericht an anderer Stelle zudem zutreffend ausgeführt hat (Beschl. v. 30.12.1993 - 1 B 185/93 -, NVwZ 1994, 584) muss ein Ausländer, der wegen der wiederholten Begehung von Straftaten aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen wird, sich entgegenhalten lassen, dass er für eigenes Verhalten einzustehen hat.
  • BVerwG, 05.02.1997 - 1 B 16.97
    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2001 - 2 A 159/99
    Wie das Bundesverwaltungsgericht zur Auslegung dieser Gesetzesformulierung in ständiger Rechtsprechung ausführt, bezieht sich die Wendung "in der Regel" auf Regelfälle, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden (BVerwG, Beschl. v. 05.02.1997 - 1 B 16/97 -, Buchholz 402.240. § 47 AuslG 1990 Nr. 13; Beschl. v. 27.06.1997 - 1 B 123/97 -, Buchholz 402.240, § 47 AuslG 1990 Nr. 15).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2001 - 2 A 159/99
    Im Falle einer Ausweisungsentscheidung besteht zwar keine rechtliche Bindung der Ausländerbehörden und im Streitfall der Verwaltungsgerichte an die Ausführungen der strafgerichtliche Entscheidung zur Strafbemessung (BVerwG, Urt. v. 28.01.1997 - 1 C 17/94 -, Buchholz 402.240,§ 48 AuslG 1990 Nr. 10); jedoch hat deren Einschätzung für die Ausländerbehörde tatsächliches Gewicht (BVerwG, Beschl. v. 02.05.1996 - 1 B 194/95 -, InfAuslR 1996, 303).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 1 B 194.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Neue Erkenntnisse nach Ergehen des Berufungsurteils;

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2001 - 2 A 159/99
    Im Falle einer Ausweisungsentscheidung besteht zwar keine rechtliche Bindung der Ausländerbehörden und im Streitfall der Verwaltungsgerichte an die Ausführungen der strafgerichtliche Entscheidung zur Strafbemessung (BVerwG, Urt. v. 28.01.1997 - 1 C 17/94 -, Buchholz 402.240,§ 48 AuslG 1990 Nr. 10); jedoch hat deren Einschätzung für die Ausländerbehörde tatsächliches Gewicht (BVerwG, Beschl. v. 02.05.1996 - 1 B 194/95 -, InfAuslR 1996, 303).
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