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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18
BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00 (https://dejure.org/2000,18)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 (https://dejure.org/2000,18)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 11 C 7.00 (https://dejure.org/2000,18)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; KrW-/AbfG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2 Sätze 1 und 4, § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1; NAbfG § 12 Abs. 4
    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche Zusatzgebühr für Restabfall und Bioabfall; Gleichheitsgrundsatz; Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Grundsatz der Leistungsproportionalität; Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Abfallgebühren - Grundstücksbezogene Behältergebühr - Grundgebühr - Einheitliche Zusatzgebühr für Restabfall und Bioabfall - Gleichheitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Belastungsgleichheit - Grundsatz der Leistungsproportionalität - Prinzip der speziellen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 4 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 5 Abs. 2 Sätze 1 und 4; ; KrW-/AbfG § 11 Abs. 2; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 15 Abs. 1; ; NAbfG § 12 Abs. 4

  • RA Kotz

    Abfallgebühren für Bioabfall trotz eigener Biokompostierung - rechtmäßig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche Zusatzgebühr für Restabfall und Bioabfall; Gleichheitsgrundsatz; Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Grundsatz der Leistungsproportionalität; Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 297
  • NJW 2002, 1442 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 199
  • NZM 2001, 1089
  • DVBl 2001, 488
  • DÖV 2001, 468
 
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Wird zitiert von ... (210)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es lediglich, bei gleichartig beschaffenen Leistungen, die rechnerisch und finanziell in Leistungseinheiten erfasst werden können, die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit so zu wählen und zu staffeln, dass sie unterschiedlichen Ausmaßen in der erbrachten Leistung Rechnung tragen, damit die verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt bleibt (so BVerfGE 50, 217 ).

    Anerkannt ist ferner, dass die anzustrebende Belastungsgleichheit der Gebührenpflichtigen dem Satzungsgeber dennoch die Befugnis belässt, mit seiner Gebührenregelung eine begrenzte Verhaltenssteuerung zu verbinden (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ).

    Im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ) hat auch das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach die Verfolgung von Lenkungszwecken in Gebührenregelungen für zulässig erklärt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 1430/96

    Quersubventionierung der Biotonne unzulässig

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Soweit in der Rechtsprechung anderer Obergerichte eine "Quersubventionierung" der Bioabfallentsorgung durch die Ausgestaltung des Gebührensystems für die (Rest-)Abfallbeseitigung für unzulässig gehalten werde (vgl. OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 3871/96 - KStZ 1999, 37; Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775; Hess. VGH, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - DWW 1999, 387; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. Juni 1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51), beruhe dies darauf, dass in den dort anzuwendenden Landesabfallgesetzen eine dem § 12 Abs. 4 NAbfG entsprechende Bestimmung fehle.

    2.1 Der Grundsatz der Leistungsproportionalität - verschiedentlich auch als Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit bezeichnet - wird als landesrechtliche Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes verstanden (vgl. z.B. HessVGH, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - DWW 1999, 387 unter Hinweis auf OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775).

    Soweit dies im vorliegenden Fall für den Bioabfall und den Restabfall zutrifft, zwingt dies den Satzungsgeber nicht, von der Erhebung einer einheitlichen Behältergebühr abzusehen (a.A. anscheinend OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - a.a.O., S. 776; HessVGH, Urteil vom 18. August 1999 - 5 UE 251/97 - NVwZ-RR 2000, 387 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 5429/96

    Selbstkompostierer brauchen keine Bio-Tonne

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Den privaten Haushaltungen wird aber auch nicht eine Biotonne aufgezwungen (so in dem Fall OVG NW, Urteil vom 10. August 1999 - 22 A 5429/96 - NVwZ 1999, 91 f.).

    Es mag dahinstehen, ob die Befreiung von dem Anschluss- und Benutzungszwang auf der Grundlage von § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG umfassend gehandhabt werden muss (so OVG NW, Urteil vom 10. August 1999 - 22 A 5429/96 - a.a.O.) oder ob es zulässig ist, die Befreiung im Wege einer Verwaltungsentscheidung auf die unproblematisch kompostierbaren Bioabfälle zu beschränken.

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Anerkannt ist ferner, dass die anzustrebende Belastungsgleichheit der Gebührenpflichtigen dem Satzungsgeber dennoch die Befugnis belässt, mit seiner Gebührenregelung eine begrenzte Verhaltenssteuerung zu verbinden (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ).

    Im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ) hat auch das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach die Verfolgung von Lenkungszwecken in Gebührenregelungen für zulässig erklärt.

  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Soweit in der Rechtsprechung anderer Obergerichte eine "Quersubventionierung" der Bioabfallentsorgung durch die Ausgestaltung des Gebührensystems für die (Rest-)Abfallbeseitigung für unzulässig gehalten werde (vgl. OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 3871/96 - KStZ 1999, 37; Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775; Hess. VGH, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - DWW 1999, 387; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. Juni 1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51), beruhe dies darauf, dass in den dort anzuwendenden Landesabfallgesetzen eine dem § 12 Abs. 4 NAbfG entsprechende Bestimmung fehle.

    2.1 Der Grundsatz der Leistungsproportionalität - verschiedentlich auch als Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit bezeichnet - wird als landesrechtliche Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes verstanden (vgl. z.B. HessVGH, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - DWW 1999, 387 unter Hinweis auf OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775).

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Eine insoweit vom Sachgesetzgeber getroffene Entscheidung darf nicht durch die gebührenrechtliche Lenkungswirkung verfälscht werden (vgl. BVerfGE 98, 106 ; bestätigt durch BVerfGE 98, 265 ).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Es geht hier um die Regelung von Massenerscheinungen, die eine Typisierung erfordert (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36).
  • BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98

    Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    2.1.4 Die Befugnis, die Akzeptanz der Biotonne durch einen teilweisen Gebührenverzicht zu fördern, wird nicht durch die Maßgaben beschränkt, die der 6. Senat des erkennenden Gerichts in seiner "Semesterticket"-Entscheidung (Urteil vom 12. Mai 1999 - BVerwG 6 C 14.98 - BVerwGE 109, 97 ) entwickelt hat.
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Eine insoweit vom Sachgesetzgeber getroffene Entscheidung darf nicht durch die gebührenrechtliche Lenkungswirkung verfälscht werden (vgl. BVerfGE 98, 106 ; bestätigt durch BVerfGE 98, 265 ).
  • VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97

    Abfallgebühr: Gebühr bei Nichtinanspruchnahme der getrennt erfolgenden

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
    Soweit dies im vorliegenden Fall für den Bioabfall und den Restabfall zutrifft, zwingt dies den Satzungsgeber nicht, von der Erhebung einer einheitlichen Behältergebühr abzusehen (a.A. anscheinend OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - a.a.O., S. 776; HessVGH, Urteil vom 18. August 1999 - 5 UE 251/97 - NVwZ-RR 2000, 387 ).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten,

  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 C 4.76

    Entwässerungsgebühren bei Mischkanalisation - Frischwassermaßstab - Kostenanteil

  • BVerwG, 26.05.1998 - 8 B 82.98

    Lenkungsgebühr; Nebenzweck; Abfallvermeidung; kommunale Selbstverwaltung.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98

    Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Gebührenkalkulation nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 3871/96

    Quersubventionierung der Biotonne unzulässig

  • BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 20.81

    Wasserbezugsgebühren - Verbrauchsunabhängige Grundgebühr - Verbrauchsabhängige

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1999 - 10 S 44/99

    Zulässigkeit einer Anlage zum Brechen von Gestein in einem Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft;

    Dabei bedeutet Abgabengerechtigkeit insbesondere Belastungsgleichheit (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94 S. 9; Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 158 S. 29 f.; Beschluss vom 22. März 2007 - BVerwG 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 9).
  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Sie sind im Falle der Eigenkompostierung nicht Gegenstand der Überlassungspflicht (Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297 ).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Vielmehr betreffen die einschlägigen Entscheidungen lediglich die Festsetzung von Gebührenmaßstäben und Gebührensätzen und besagen, dass die anzustrebende Belastungsgleichheit dem Normgeber die Befugnis belässt, mit seiner Gebührenregelung eine begrenzte Verhaltenssteuerung zu verbinden (vgl. BVerfGE 50, 217, 226 f.; 97, 332, 345; Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94 = DVBl 2001, 488 m.w.N.).

    Mit Art. 3 Abs. 1 GG ist insbesondere eine Pauschalierung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zu vereinbaren (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,27
BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 (https://dejure.org/2001,27)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 (https://dejure.org/2001,27)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 2001 - 2 BvL 7/98 (https://dejure.org/2001,27)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtberücksichtigung der vor einer Tätigkeit für das MfS/AfNS zurückgelegten Dienstzeiten bei Festsetzung des Besoldungsdienstalters mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar: weite Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei Regelungen des Besoldungsrechts - ...

  • nomos.de PDF, S. 31

    §§ 28, 30 BBesG; Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG
    Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst der DDR/Nichtberücksichtigung der vor einer MfS-Tätigkeit liegenden Dienstzeiten beim Besoldungsdienstalter/Gleichheitssatz

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten - Öffentlicher Dienst - DDR - Besoldungsdienstalter - Tätigkeit für das MfS - Ungleichbehandlung - Alimentationsprinzip

  • Judicialis

    BAT-O § 19; ; BBesG § 30; ; BBesG § ... 30 Abs. 1 Satz 1; ; BBesG § 30 Abs. 1 Satz 2; ; BBesG § 30 Abs. 2; ; BBesG § 30 Abs. 1 Satz 3; ; BBesG § 28 Abs. 2 Satz 4; ; BBesG § 28; ; BBesG § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; BBesG § 19 Abs. 1 Satz 1; ; BBesG § 27 Abs. 1 Satz 1; ; BBesG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; BBesG § 28 Abs. 4; ; BBesG § 28 Abs. 1; ; BBesG § 3; ; BBesG § 28 Abs. 2 Satz 4; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst der DDR für das Besoldungsdienstalter bei nachfolgender MfS-Tätigkeit verfassungskonform

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst der DDR für das Besoldungsdienstalter bei nachfolgender MfS-Tätigkeit verfassungskonform

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • nomos.de PDF, S. 26 (Kurzinformation)

    § 30 BBesG verfassungsgemäß

  • zaoerv.de PDF, S. 108 (Kurzinformation)

    Wiedervereinigung - Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 310
  • NVwZ 2002, 199 (Ls.)
  • NJ 2001, 474
  • DVBl 2001, 1204
 
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Wird zitiert von ... (569)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    In diesem Rahmen hat der Gesetzgeber insbesondere bei Regelungen des Besoldungsrechts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 26, 141 ).

    Ihm muss zugestanden werden, auch das gesamte Besoldungsgefüge und übergreifende Gesichtspunkte in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 141 ).

    Jede Regelung des Besoldungsrechts ist dabei unvollkommen, muss zwangsläufig generalisieren und typisieren und wird in der Abgrenzung unvermeidbare Härten mit sich bringen; sie wird insoweit unter irgendeinem Gesichtspunkt für die unmittelbar Betroffenen fragwürdig erscheinen (vgl. BVerfGE 26, 141 ).

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 -, ZBR 1995, S. 233).

    Aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG folgt nichts Abweichendes (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 76, 256 ).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    Dem Gesetzgeber steht es insbesondere frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 71, 39 ; 76, 256 ).

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 -, ZBR 1995, S. 233).

    Aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG folgt nichts Abweichendes (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 76, 256 ).

    Art. 33 Abs. 5 GG mit dem darin verankerten Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 71, 39 ; 83, 89 ) schränkt den vorstehend umrissenen weiten Regelungs- und Typisierungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers nicht über die Grenzen des Art. 3 Abs. 1 GG hinaus ein (vgl. BVerfGE 49, 260 ; 76, 256 ).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    a) Es ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will (BVerfGE 75, 108 ).

    Er muss allerdings seine Auswahl sachgerecht treffen (vgl. BVerfGE 53, 313 ; 75, 108 ).

    Was in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts, der geregelt werden soll (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 75, 108 ; stRspr).

    Der Gleichheitssatz verlangt, dass eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung von Personengruppen sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonst wie einleuchtenden Grund von hinreichendem Gewicht zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    Anlass für die Nichtberücksichtigung dieser Dienstzeiten des Beamten im Rahmen des § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG sind begründete Zweifel an der persönlichen Eignung des Beamten im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG in dieser Zeit: Diese Zweifel sind zwar - wie im Falle des Klägers - nach der Einschätzung des Dienstherrn aufgrund der vorzunehmenden Einzelfallprüfung (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 189 ) nicht so gravierend, dass sie zu einer Entlassung nach den Sonderkündigungstatbeständen des Absatzes 4 Nr. 1 oder des Absatzes 5 Nr. 2 der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages geführt hätten.

    Dieser Überlegung liegt letztlich - ähnlich wie den Sonderkündigungstatbeständen nach dem Einigungsvertrag - die Einschätzung zugrunde, dass ein Mitarbeiter, der für das MfS tätig gewesen ist, jedenfalls für die Dauer dieser Tätigkeit in der Regel nicht die Voraussetzungen des Art. 33 Abs. 2 GG für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland erfüllt hat (vgl. BVerfGE 96, 189 ; vgl. auch BVerfGE 92, 140 ).

    Es geht insoweit nicht um die zukunftsgerichtete Prognose über die Eignung des Beamten anlässlich der Ernennung oder Weiterbeschäftigung (vgl. insoweit BVerfGE 92, 140 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    Anlass für die Nichtberücksichtigung dieser Dienstzeiten des Beamten im Rahmen des § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG sind begründete Zweifel an der persönlichen Eignung des Beamten im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG in dieser Zeit: Diese Zweifel sind zwar - wie im Falle des Klägers - nach der Einschätzung des Dienstherrn aufgrund der vorzunehmenden Einzelfallprüfung (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 189 ) nicht so gravierend, dass sie zu einer Entlassung nach den Sonderkündigungstatbeständen des Absatzes 4 Nr. 1 oder des Absatzes 5 Nr. 2 der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages geführt hätten.

    Dieser Überlegung liegt letztlich - ähnlich wie den Sonderkündigungstatbeständen nach dem Einigungsvertrag - die Einschätzung zugrunde, dass ein Mitarbeiter, der für das MfS tätig gewesen ist, jedenfalls für die Dauer dieser Tätigkeit in der Regel nicht die Voraussetzungen des Art. 33 Abs. 2 GG für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland erfüllt hat (vgl. BVerfGE 96, 189 ; vgl. auch BVerfGE 92, 140 ).

    Durch eine solche Tätigkeit werden die Integrität des Betroffenen sowie seine innere Bereitschaft, Bürgerrechte zu respektieren und sich rechtsstaatlichen Regeln zu unterwerfen, nachhaltig in Frage gestellt (vgl. BVerfGE 96, 189 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 101, 54 ).

    Der Gleichheitssatz verlangt, dass eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung von Personengruppen sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonst wie einleuchtenden Grund von hinreichendem Gewicht zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).

    Bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen unterliegt der Gesetzgeber regelmäßig einer strengeren Bindung, was auch dann gilt, wenn eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (vgl. BVerfGE 101, 54 ).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    Der Gleichheitssatz verlangt, dass eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung von Personengruppen sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonst wie einleuchtenden Grund von hinreichendem Gewicht zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).

    b) Der Gesetzgeber ist - insbesondere bei Massenerscheinungen - auch befugt, zu generalisieren, zu typisieren und zu pauschalieren (vgl. BVerfGE 17, 1 ; 100, 138 ; 101, 297 ), ohne allein wegen damit verbundener Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 100, 138 ).

    Eine zulässige Typisierung setzt unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes freilich voraus, dass mit ihr verbundene Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 100, 138 ; stRspr), dass sie lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 100, 138 ).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 -, ZBR 1995, S. 233).

    Art. 33 Abs. 5 GG mit dem darin verankerten Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 71, 39 ; 83, 89 ) schränkt den vorstehend umrissenen weiten Regelungs- und Typisierungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers nicht über die Grenzen des Art. 3 Abs. 1 GG hinaus ein (vgl. BVerfGE 49, 260 ; 76, 256 ).

  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    Das Bundesverfassungsgericht kann, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertungen entgegenstehen, nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen (vgl. BVerfGE 65, 141 ).

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 -, ZBR 1995, S. 233).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 11.91

    Öffentlicher Dienst der DDR - Geltungsbereich des GG - Besoldungsdienstalter

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    In diesem Zusammenhang ist fachgerichtlich geklärt, dass der Begriff "im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29)" in § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG grundsätzlich auch Tätigkeiten dieser Art im Gebiet der ehemaligen DDR erfasst, da auch die DDR innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 lag (vgl. BVerwGE 30, 219 ; 51, 42 ; 89, 203 ).

    Insbesondere etwa der Dienst bei der Volkspolizei der DDR ist danach gemäß § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG anzuerkennen, weil ein Dienst dieser Art zumindest in seinem Kern auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes regelmäßig im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn wahrgenommen wird (vgl. BVerwGE 89, 203 ; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Februar 1996 - 2 BvR 209/92 -, NVwZ 1997, S. 53 ).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

  • BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

  • BVerwG, 12.09.1968 - II C 74.67

    Berechnung des Besoldungsdienstalters - Berücksichtigung von Dienstzeiten bei der

  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

  • BVerwG, 10.06.1976 - II C 33.74

    Tätigkeit auf volkseigenen Gütern - Dienstzeitberechnung - Öffentlich-rechtlicher

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 585/96

    Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen - Vordienstzeiten

  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Festsetzung eines Besoldungsdienstalters

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 18.92

    Rechtmäßigkeit einer Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters nach einer

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81

    Mutterschaftsgeld

  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 773/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3936
BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 773/00 (https://dejure.org/2001,3936)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.2001 - 2 BvR 773/00 (https://dejure.org/2001,3936)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 2 BvR 773/00 (https://dejure.org/2001,3936)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Entlassung eines Probebeamten wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der früheren DDR - Erfordernis der Verfahrensbeschleunigung, aber keine feste Frist für Entlassung innerhalb von sechs Monaten ab Kenntniserlangung des Dienstherrn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 773/00
    Daneben hat der Dienstherr Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG als verfassungsrechtlichen Maßstab zu beachten, wenn es - wie hier - um die Auslegung und Anwendung von Kündigungsvorschriften im öffentlichen Dienst geht (vgl. BVerfGE 96, 189 ; vgl. zum Verhältnis von Art. 12 Abs. 1 GG zu Art. 33 Abs. 2 und 5 GG auch BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 773/00
    a) Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, aus denen auch grundrechtsgleiche subjektive Ansprüche folgen, gehört der Grundsatz der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten (vgl. BVerfGE 43, 154 ; 8, 332 ).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 773/00
    Das Vorbringen des Beschwerdeführers - insbesondere zu der behaupteten verfassungsrechtlich gebotenen Entlassungsfrist - genügt mangels hinreichend differenzierter (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 83, 82 ) und verfassungsrechtlich erheblicher Auseinandersetzung mit den angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen und der darin enthaltenen umfangreichen und detaillierten rechtlichen Würdigung schon schwerlich dem gesetzlichen Begründungserfordernis gemäß den §§ 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz, 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 208 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 773/00
    Das Vorbringen des Beschwerdeführers - insbesondere zu der behaupteten verfassungsrechtlich gebotenen Entlassungsfrist - genügt mangels hinreichend differenzierter (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 83, 82 ) und verfassungsrechtlich erheblicher Auseinandersetzung mit den angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen und der darin enthaltenen umfangreichen und detaillierten rechtlichen Würdigung schon schwerlich dem gesetzlichen Begründungserfordernis gemäß den §§ 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz, 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 208 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 773/00
    Daneben hat der Dienstherr Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG als verfassungsrechtlichen Maßstab zu beachten, wenn es - wie hier - um die Auslegung und Anwendung von Kündigungsvorschriften im öffentlichen Dienst geht (vgl. BVerfGE 96, 189 ; vgl. zum Verhältnis von Art. 12 Abs. 1 GG zu Art. 33 Abs. 2 und 5 GG auch BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 773/00
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde, der keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt, ist mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht im Sinne von § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89

    Sofortige Vollziehung - Entlassung - Probebeamter - Dienstbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 773/00
    Aus diesem Grunde hat der Dienstherr auch bei der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, für die dem Dienstherrn grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zusteht, seine Fürsorgepflicht zu beachten (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, S. 853).
  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Tätigkeit für das

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 773/00
    Nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die nach Abs. 5 Nr. 2 EV mögliche Entlassung eines Beamten auf Probe - jenseits der befristeten Geltung der Sonderregelung bis zum 31. Dezember 1996 - nicht an die Einhaltung einer (weiteren) Frist gebunden (vgl. Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 13.98 -, LKV 2000, S. 111).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 773/00
    Das Vorbringen des Beschwerdeführers - insbesondere zu der behaupteten verfassungsrechtlich gebotenen Entlassungsfrist - genügt mangels hinreichend differenzierter (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 83, 82 ) und verfassungsrechtlich erheblicher Auseinandersetzung mit den angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen und der darin enthaltenen umfangreichen und detaillierten rechtlichen Würdigung schon schwerlich dem gesetzlichen Begründungserfordernis gemäß den §§ 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz, 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 208 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 773/00
    Das Vorbringen des Beschwerdeführers - insbesondere zu der behaupteten verfassungsrechtlich gebotenen Entlassungsfrist - genügt mangels hinreichend differenzierter (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 83, 82 ) und verfassungsrechtlich erheblicher Auseinandersetzung mit den angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen und der darin enthaltenen umfangreichen und detaillierten rechtlichen Würdigung schon schwerlich dem gesetzlichen Begründungserfordernis gemäß den §§ 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz, 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 208 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

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