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   BVerwG, 13.11.2002 - 2 AV 3.02   

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https://dejure.org/2002,7307
BVerwG, 13.11.2002 - 2 AV 3.02 (https://dejure.org/2002,7307)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.2002 - 2 AV 3.02 (https://dejure.org/2002,7307)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 (https://dejure.org/2002,7307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde; Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; geheimhaltungsbedürftige Behördenakten

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit wegen Erteilung einer Auskunft über personenbezogene Daten und deren Löschung - Weigerung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Vorlage von Akten des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz - Nachteil für das Wohl des Bundes oder eines ...

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Weigerung der Vorlage von Akten des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz ; Rechtfertigung der Geheimhaltung; Schutz der Informationsquellen; Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 348
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2002 - 2 AV 3.02
    Der Einzelne ist durch Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG vor einer Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten geschützt, sofern diese Daten von einer Behörde erhoben und gespeichert worden sind (BVerfGE 65, 1 ).

    Die Offenlegung derartiger Daten gegenüber privaten Dritten ist allenfalls zulässig, wenn es zum Schutz höherrangiger Interessen unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2002 - 2 AV 3.02
    Die notwendige Geheimhaltung der Informationen, die Polizei- und Sicherheitsbehörden gewonnen haben, der Schutz ihrer Informationsquellen, ihrer Arbeitsweise und ihrer Vertraulichkeitszusagen an Informanten berechtigen die oberste Aufsichtsbehörde zur Verweigerung der Aktenvorlage (BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2002 - 2 AV 3.02
    3 Wie der Senat im Beschluss vom 29. Juli 2002 BVerwG 2 AV 1.02 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) im Anschluss an die Rechtsprechung zu § 99 VwGO a.F. ausgeführt hat, kann der Nachteil für das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes u.a. darin bestehen, dass den Sicherheitsbehörden die Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschwert oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährdet werden.
  • OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01

    Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht; Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht,

    Dies folgt auch daraus, dass die Aktenvorlage selbst wegen der zu schützenden gewichtigen öffentlichen Belange nicht über den Rahmen hinaus gehen darf, auf den sich die Auskunftsverpflichtung dieser Behörden bezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 -).

    Insofern bleibt auch der Datenschutz zu beachten, denn der Einzelne ist durch Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG vor einer unberechtigten Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten geschützt (vgl. dazu näher BVerwG, Beschluss vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 - n. v.).

    Allein der Umstand, dass andere Teile der Aktensammlung Belange des Geheimschutzes betreffen, weil sie Hinweise auf Informanten, Arbeitsweise und Kenntnisstand des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie etwa persönliche Daten Dritter enthalten, zwingt nicht dazu, auch die nicht davon betroffenen Aktenteile von der Vorlagepflicht auszuschließen (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 - a. a. O. - und vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 - n. v.).

    Im Interesse einer einheitlichen Spruchpraxis schließt sich der Senat der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 - a. a. O. und vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 - n. v.).

  • OVG Thüringen, 19.12.2003 - 10 SO 905/02

    Sonstiges ; Sperrerklärung durch einen Rechtsanwalt, Verwaltungsprozessrecht;

    Über die Kosten des Zwischenverfahrens ist im Hinblick auf dessen Selbständigkeit gesondert zu befinden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 - NVwZ 2003, 348).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05

    Möglichkeit der Verweigerung der Aktenvorlage durch die Behörden;

    Die Entscheidungsbefugnis des Fachsenats nach § 99 Abs. 2 VwGO ist auf die Frage beschränkt, ob die Verweigerung der Aktenvorlage durch die Behörde rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.7.2002 - 2 AV 1/02 -, NVwZ 2002, 1249 f., und v. 13.11.2002 - 2 AV 3/02 -, NVwZ 2003, 348 f.).
  • OVG Thüringen, 31.08.2007 - 10 SOV 1024/06
    Anhaltspunkte für eine anderweitige Bestimmung als nach dem Auffangstreitwert ( § 52 Abs. 2 GKG ) sind nicht erkennbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 - a. a. O.; ferner Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2003 - 10 SO 905/02 - dokumentiert in Juris).
  • VG Wiesbaden, 02.02.2022 - 6 K 677/21

    Informationsfreiheitsgesetz - Zugang zur Analyse "Aktuelle Entwicklungen im

    Die notwendige Geheimhaltung von Informationen, die die Polizeien gewonnen hätten, der Schutz ihrer Informationsquellen und ihrer Arbeitsweisen berechtigten zur Verweigerung der Auskunft, wenn durch eine Offenlegung die Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschwert werde (BVerwG, Beschl. v. 29.07.2002 - 2 AV 1/02, NVwZ 2002, 1249; Beschl. v. 13.11.2002 - 2 AV 3/02, NVwZ 2003, 348, 349).
  • OVG Thüringen, 08.07.2004 - 10 SOV 136/04

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Zwischenverfahren; Zwischenverfahren;

    Anhaltspunkte für eine anderweitige Bestimmung als nach dem Auffangstreitwert sind nicht erkennbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 - a. a. O.; ferner Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2003 - 10 SO 905/02 - dokumentiert in Juris).
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