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   BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/2003   

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BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/2003 (https://dejure.org/2003,3383)
BayObLG, Entscheidung vom 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/2003 (https://dejure.org/2003,3383)
BayObLG, Entscheidung vom 06. März 2003 - 1 ObOWi 58/2003 (https://dejure.org/2003,3383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1; ; StVO § 37 Abs. 1; ; StVO § 37 Abs. 2; ; BKatV § 1 Abs. 1 Anl. 1 Nr. 132.2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei qualifiziertem Rotlichtverstoß in jedem Fall Fahrverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Frage der Verhängung eines Fahrverbots bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens; Bedeutung der fehlenden konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus der Sicht eines Betroffenen; Typisierende Festlegung einer abstrakten Gefährdung; Vertrauen auf die ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 350
  • NZV 2003, 350
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03
    Der Senat hält daran fest, dass es für die Frage der Verhängung eines Fahrverbots bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens nicht darauf ankommen kann, ob nach der (zutreffenden) Einschätzung eines Betroffenen eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war (wie BayObLG München, 30. Dezember 1996, 2 ObOWi 940/96, BayObLGSt 1996, 188/191).

    Es war gerade das Anliegen des Verordnungsgebers, die abstrakte Gefährdung typisierend festzulegen (BayObLG Beschluss vom 14.2.2003 - 1 ObOWi 25/03; vgl. auch BayObLGSt 1996, 188/191).

    Jedenfalls bei den durch Massenhandlungen im Straßenverkehr gefährdeten Rechtsgütern war es das Anliegen des Gesetz- und Verordnungsgebers, die abstrakte Gefährdung typisierend festzulegen (BayObLGSt 1996, 188/191; vgl. auch Roxin aaO Rn. 125; Schönke/Schröder/Heine aaO Rn. 3a sowie Satzger NStZ 1998, 112/115).

    Aus Gründen der Verkehrssicherheit hält es der Senat erst recht nicht für hinnehmbar, wenn es der Entscheidung des einzelnen Verkehrsteilnehmers überlassen bliebe, ob eine konkrete Gefahr gegeben ist, und ob und wielange er auf Grund seiner subjektiven Einschätzung der Verkehrssituation ein Rotlicht beachtet (vgl. BayObLGSt 1996, 188/191).

  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 2 Ss OWi 967/01

    Besetzung des Bußgeldsenats, Zumessungserwägungen bei Erhöhung der Geldbuße nach

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03
    Die Behauptung, es liege auf Grund der Besonderheiten der Ampelanlage kein grober Pflichtenverstoß im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG vor, lässt sich widerspruchsfrei getrennt von den Feststellungen zum Schuldspruch überprüfen und bewerten (neuerdings wieder OLG Hamm NZV 2002, 381 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03
    Dies kann nicht generell-abstrakt, sondern nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls entschieden werden (vgl. BayObLGSt 1998, 194/196 = NZV 1999, 216).
  • BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03
    Angegriffen ist allerdings der gesamte Rechtsfolgenausspruch, weil innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs eine weitere Beschränkung auf das Fahrverbot nicht möglich ist (BayObLGSt 1999, 125 = NStZ-RR 2000, 19).
  • BayObLG, 14.02.2003 - 1 ObOWi 25/03

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags gem. § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03
    Es war gerade das Anliegen des Verordnungsgebers, die abstrakte Gefährdung typisierend festzulegen (BayObLG Beschluss vom 14.2.2003 - 1 ObOWi 25/03; vgl. auch BayObLGSt 1996, 188/191).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03
    a) Grundlage für die Anordnung eines Fahrverbots ist § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, auch wenn Nr. 132.2 BKat die Anordnung einer solchen Sanktion für den Regelfall vorsieht (BGHSt 43, 241/245 m. w. N.).
  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03
    So hat der Bundesgerichtshof eine abstrakte Gefährdung im Rahmen von § 306 Nr. 2 StGB bejaht, obwohl der Täter sich davon überzeugt hatte, dass im konkreten Fall keine Gefahr für Leib und Leben von Hausbewohnern bestand (BGH NStZ 1985, 408; siehe BGHSt 26, 121; allgemein zur Problematik Schönke/Schröder/Heine StGB 26. Aufl. Vor §§ 306 ff. Rn. 3 ff; Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil 2. Aufl. Band 1 § 11 Rn. 119 ff.).
  • BayObLG, 08.08.1995 - 1 ObOWi 262/95

    Kraftfahrzeug; Fußgänger; Beharrlichkeit; Ahndung

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03
    Dabei indiziert das Vorliegen eines im BKat genannten Regelfalls eine solche grobe oder beharrliche Pflichtverletzung (BayObLGSt 1995, 130 = NZV 1995, 499).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03
    In welchen Fällen es bei der Nichtbeachtung des Rotlichtgebots an einer Fußgängerampel objektiv oder subjektiv an einer groben Pflichtwidrigkeit fehlt, ist in der Rechtsprechung bislang nicht einheitlich geklärt (Darstellung bei OLG Karlsruhe VRS 100, 460/463; Gebhardt zfs 1999, 324/325 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.04.1994 - 1 ObOWi 86/94

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03
    c) Soweit sich der Verteidiger des Betroffenen für seine gegenteilige Rechtsansicht auf BayObLG NZV 1994, 287 beruft, entspricht der dort behandelte Sachverhalt nicht dem vorliegenden.
  • BGH, 04.04.1985 - 4 StR 93/85

    Abgrenzung von einfacher zu schwerer Brandstiftung - Inbrandsetzen wesentlicher

  • KG, 14.04.2020 - 3 Ws (B) 46/20

    Sog. Qualifizierter Rotlichtverstoß: "Abstrakte Gefährlichkeit" kein Terminus der

    c) Der Senat schließt sich mit seiner Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung im Ergebnis dem BayObLG an, dessen beiden Bußgeldsenate wiederholt entschieden haben, dass es gerade das Anliegen des Verordnungsgebers war, die abstrakte Gefährdung typisierend festzulegen und entsprechend zu ahnden, weshalb im Falle eines Rotlichtverstoßes nach Nr. 132.3 BKat "eine abstrakte Gefährdung zu unterstellen" und es "nicht zulässig" sei, "diesen Grundsatz dahingehend einzuschränken, dass Handlungen, die im konkreten Fall ungeeignet sind, das geschützte Rechtsgut in Gefahr zu bringen", vom Bußgeldtatbestand ausgenommen werden (vgl. BayObLG NZV 1997, 484; DAR 2002, 173 = VRS 103, 307; NZV 2003, 346 = VRS 105, 24 = DAR 2003, 280; NZV 2003, 350 = DAR 2003, 233 = VRS 104, 437; vgl. auch Thüringer OLG, VRS 110, 54).
  • OLG Bamberg, 12.02.2018 - 2 Ss OWi 63/18

    Keine Absehen von Regelfahrverbot wegen innerörtlicher

    b) Andererseits ist die Vorbewertung des Verordnungsgebers, der in § 4 I 1 BKatV bestimmte Verhaltensweisen als grobe Pflichtverletzungen ansieht, bei denen regelmäßig die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht kommt, von den Gerichten zu beachten (BGHSt 38, 125, 132; BayObLG VRS 104, 437 f.).
  • OLG Bamberg, 10.02.2010 - 2 Ss OWi 1575/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot für Voreintragungen bei einem

    Die Vorbewertung des Verordnungsgebers, der in § 4 Abs. 1 BKatV erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung als grobe Pflichtverletzungen ansieht, bei denen regelmäßig die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht kommt, ist von den Gerichten zu beachten (BGHSt 38, 125/130 und 231/235; BayObLG VRS 104, 437/438).
  • KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20

    Fahrverbot trotz Covid-19-bedingter Härte

    (1) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit bereits indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 3 Ws (B) 105/20 -, 6. März 2018 a.a.O.; 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 -, juris; 16. Februar 2016 - 3 Ws (B) 65/16 -, juris und 11. Januar 2017 - 3 Ws (B) 659/16 - BayObLG VRS 104, 437).
  • BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04

    Fahrverbot bei Rotlichtverstoß infolge bloßer Orientierung an vorausfahrendem

    Die Missachtung des schon mehr als eine Sekunde andauernden Rotlichts gehört daher zu den Ordnungswidrigkeiten, bei denen regelmäßig die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht kommt (§ 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKatV, Nr. 132.2 BKat; vgl. BayObLGSt 1996, 153 f.; BayObLG VRS 104, 437/438).

    Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann es erst recht nicht darauf ankommen, ob nach der Einschätzung des einzelnen Verkehrsteilnehmers eine konkrete Gefährdung anderer ausgeschlossen ist (BayObLGSt 1996, 188/190 f.; BayObLG VRS 104, 437/438).

  • KG, 24.02.2016 - 3 Ws (B) 95/16

    Absehen vom Fahrverbot wegen angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    a) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier abgeurteilten Verkehrsordnungswidrigkeit indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass sie regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125 und 231; BayObLG VRS 104, 437; ständige Rspr. des Senats).
  • BayObLG, 13.11.2023 - 201 ObOWi 1169/23

    Fehlerhafte Fahrverbotsprivilegierung wegen Verneinung von Rücksichtslosigkeit

    a) Aufgrund der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 BKatV ist das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziert, sodass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbots als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme bedarf (st.Rspr., vgl. nur BGHSt 38, 125; BayObLG VRS 104, 437, 438).
  • KG, 31.07.2015 - 3 Ws (B) 356/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen eines qualifizierten

    a) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier abgeurteilten Verkehrsordnungswidrigkeit indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass sie regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125 und 231; BayObLG VRS 104, 437; ständige Rspr. des Senats).

    Dies relativiert die Indizwirkung des BKat (König, aaO.) und ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht akzeptabel (BayObLG, Beschluss vom 6. März 2003, 1 ObOWi 58/03 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06

    Die von den Gerichten zu beachtende Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4

    a) Allerdings ist das Amtsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die von den Gerichten zu beachtende Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 BKatV das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziert, so dass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme bedarf (BGHSt 38, 125/130 und 231/235; BayObLG VRS 104, 437/438; ständige Rspr. des Senats).
  • BayObLG, 17.09.2019 - 201 ObOWi 1580/19

    Absehen vom Regelfahrverbot nur bei erheblichen Normalfallabweichungen oder

    Die Vorbewertung des Verordnungsgebers, der in § 4 Abs. 1 BKatV bestimmte Verhaltensweisen als grobe Pflichtverletzungen ansieht, bei denen regelmäßig die Anordnung eines Fahrverbotes in Betracht kommt, ist auch von den Gerichten zu beachten (BGHSt 38, 125/130; BayObLG VRS 104, 437 f.).
  • OLG Bamberg, 04.05.2017 - 3 Ss OWi 550/17

    Voraussetzungen für Abkürzung der Regelfahrverbotsdauer

  • OLG Bamberg, 18.03.2014 - 3 Ss OWi 274/14

    Urteilsanforderungen bei Abkürzung der Regelfahrverbotsdauer

  • OLG Bamberg, 11.07.2007 - 3 Ss OWi 924/07

    Die Vorbewertung des Verordnungsgebers, der in § 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV bestimmte

  • OLG Zweibrücken, 08.03.2018 - 1 OWi 2 SsBs 107/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Qualifizierter Rotlichtverstoß an einer

  • OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06

    Verhängung des Regelfahrverbots bei Überschreitung einer aus Gründen des

  • OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Urteilsfeststellungen bei Absehen vom

  • OLG Bamberg, 18.03.2009 - 3 Ss OWi 196/09

    Verhängung eines Fahrverbots im Bußgeldverfahren: Anforderungen an die

  • KG, 22.11.2018 - 3 Ws (B) 274/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verhängung eines

  • OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss 1616/11

    Knappes Unterschreiten der Fahrverbotsschwelle als Begründung für ein Absehen vom

  • KG, 22.03.2015 - 3 Ws (B) 132/15

    Bußgeldurteil wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen von der

  • OLG Brandenburg, 25.02.2020 - 53 Ss OWi 708/19

    Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots wegen langer Verfahrensdauer

  • KG, 16.02.2016 - 3 Ws (B) 65/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertung von bis zum 30. April 2014 vorgenommenen

  • OLG Bamberg, 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/06

    Keine Ausnahme von Fahrverbot

  • KG, 20.03.2018 - 3 Ws (B) 90/18

    Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung: Indizwirkung einer Voreintragung

  • OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss OWi 1616/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen Unterschreitung des Mindestabstands;

  • KG, 02.10.2015 - 3 Ws (B) 505/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Entfallen eines Regelfahrverbots bei langer Zeit

  • OLG Jena, 23.08.2005 - 1 Ss 227/05

    Mitzieheffekt undAbsehen vom Fahrverbot bei fehlender abstrakter Gefährdung?

  • KG, 07.12.2015 - 3 Ws (B) 606/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verhängung eines Regelfahrverbots gegen einen

  • OLG Brandenburg, 30.12.2020 - 1 OLG 53 Ss OWi 630/20

    Ermäßigung eines zweimonatigen Regelfahrverbots bei einem Zeitablauf von über

  • OLG Brandenburg, 30.12.2020 - 1 Ss OWi 630/20
  • KG, 29.08.2016 - 3 Ws (B) 410/16

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen vom Fahrverbot aus

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01   

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https://dejure.org/2002,12575
BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01 (https://dejure.org/2002,12575)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 2 WD 35.01 (https://dejure.org/2002,12575)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 (https://dejure.org/2002,12575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • lexetius.com

    SG §§ 7, 8, 10 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 7 i. V. m. § 38 Abs. 1
    Auslandseinsatz der Bundeswehr; Ausführen des so genannten Hitlergrußes; Präsentieren nationalsozialistischer Symbole vor laufender Kamera.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einhaltung der Pflicht zum treuen Dienen durch die Ausübung des Hitlergrußes in mehrfacher Anwendung; Anforderungen an die politischen Treuepflichten eines Soldaten; Politische Treuepflicht als elementarste soldatische Pflicht; Verherrlichung von nationalsozialistischen ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 350
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.09.1990 - 2 WD 27.89

    NATO-Verbündete - Verbreitung antisemitischer Parolen - Rassenmord - Juden

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01
    Ein solcher Verstoß liegt dann vor, wenn sich ein Soldat für Ziele einsetzt, die geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung auszuhöhlen, oder wenn er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (Urteil vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - BVerwGE 86, 321 = NZWehrr 1991, 32 m. w. N.).

    Da die politische Treuepflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteile vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 -, vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - und vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 -).

  • BVerwG, 25.01.2000 - 2 WD 43.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Verwendung von Kennzeichen

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01
    Da die politische Treuepflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteile vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 -, vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - und vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 -).

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist daher stets die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. Urteile vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -, vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - und vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 -.

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96

    Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01
    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist daher stets die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. Urteile vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -, vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - und vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 -.
  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen, und umso schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zu Schulden kommen lässt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 -).
  • BVerwG, 04.09.1980 - 2 WD 74.79

    Verstoß gegen die Pflicht des Eintretens für die Erhaltung der freiheitlichen

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01
    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist daher stets die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. Urteile vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -, vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - und vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 -.
  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen, und umso schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zu Schulden kommen lässt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 -).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei vorwerfbarem Schuldenmachen eines

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01
    Milderungsgründe in der Tat sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - m. w. N.) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen.
  • BVerwG, 24.01.1984 - 2 WD 40.83

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Sodaten wegen wiederholter Abgabe von

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01
    Da die politische Treuepflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteile vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 -, vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - und vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 -).
  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

    bb) Durch das wissentliche und willentliche Ausführen des "Hitlergrußes" hat der Soldat vorsätzlich die Pflicht verletzt, die freiheitlich demokratische Grundordnung anzuerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Einhaltung einzutreten (§ 8 SG); (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4, S. 23 f. und Beschluss vom 29. August 2002 - 2 WDB 6, 02 - S. 11).

    Der Senat lässt offen, ob damit zugleich die Treuepflicht aus § 7 SG verletzt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - S. 22 f. und Beschluss vom 29. August 2002 - 2 WDB 6, 02 - S. 11), weil damit jedenfalls kein die Schwere der Dienstpflichtverletzung erhöhender Umstand gegeben wäre.

    Darüber hinaus war das vom Soldaten gezeigte Verhalten auch geeignet, sein dienstliches Ansehen bei Untergebenen, Gleichgestellten und Vorgesetzten ernsthaft zu beeinträchtigen, so dass er auch vorsätzlich gegen seine außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht aus § 17 Abs. 2 Satz 2 SG verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4, S. 24 zur innerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht).

    Da die politische Treuepflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (BVerwG, Urteile vom 24. Januar 1984 - 2 WD 40.83 - NZWehrr 1984, 167, vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 58, vom 28. September 1990 - 2 WD 27.89 - BVerwGE 86, 321, vom 25. Januar 2000 - 2 WD 43.99 - BVerwGE 111, 45, vom 7. November 2000 - 2 WD 18.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 40, vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 f. und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 39 Rn. 49).

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei Verletzungen dieser Pflicht durch das Zeigen eines "Hitlergrußes" ist grundsätzlich die Höchstmaßnahme (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 und Beschluss vom 29. August 2002 - 2 WDB 6, 02 - S. 15 f.).

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    aa) Hierbei geht der Senat bei der Verletzung der politischen Treuepflicht aus § 8 SG durch das Zeigen eines "Hitlergrußes" grundsätzlich von der Höchstmaßnahme aus, wenn dies zugleich Ausdruck einer nationalsozialistischen Gesinnung ist (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 f., Beschlüsse vom 29. August 2002 - 2 WDB 6, 02 - jurion Rn. 24 und vom 9. Oktober 2019 - 2 WDB 3, 19 - juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 09.04.2013 - 80 K 22.12

    Disziplinarklage gegen Polizeibeamten u.a. wegen Zeigen des Hitler-Grußes

    Das Zeigen des Hitlergrußes im Ausland wirkt erschwerend dem Bestreben der Bundesrepublik Deutschland entgegen, die Hypothek abzutragen, die aufgrund der nationalsozialistischen Verbrechen noch auf Deutschland lastet (BVerwG [Wehrdienstsenat], Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22

    Die verfassungsfeindliche Betätigung eines Ex-Soldaten

    aa) Bei Soldaten, die in einem aktiven Dienstverhältnis stehen, ist die Höchstmaßnahme regelmäßig dann zu verhängen, wenn deren Verhalten Ausdruck einer tatsächlich verfassungsfeindlichen Gesinnung - sei sie nationalsozialistischer (BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 f. und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 25 f.; Beschlüsse vom 29. August 2002 - 2 WDB 6, 02 - S. 15 f. und vom 9. Oktober 2019 - 2 WDB 3, 19 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 8 Rn. 23) oder "reichsbürgerischer" Art - ist.
  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in

    Wer - wie der Soldat - auf einer Feier in einer Bundeswehrliegenschaft den Hitlergruß ausführt, verherrlicht aus Sicht eines neutralen Betrachters die Gewalt- und Willkürherrschaft des Nazi-Regimes, begründet objektiv den Anschein, er stehe nicht mehr hinter dem Staat des Grundgesetzes, und verletzt damit die Pflicht, sich von derartigen Bestrebungen zu distanzieren (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 23 f. , vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 Rn. 54 und vom 23. März 2017 - 2 WD 16.16 - juris Rn. 66 f., jeweils zum Ausführen des Hitlergrußes in der Öffentlichkeit).

    b) Damit einhergeht eine vorsätzliche Verletzung der innerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SG, weil der Soldat insoweit nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht geworden ist, die sein Dienst als Soldat erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 ).

  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der

    Ist das Verhalten eines Soldaten - wie vorliegend festgestellt - Ausdruck einer tatsächlich nationalsozialistischen Gesinnung, ist regelmäßig die Höchstmaßnahme zu verhängen (BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 f. und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 25 f.; Beschlüsse vom 29. August 2002 - 2 WDB 6, 02 - S. 15 ff. und vom 9. Oktober 2019 - 2 WDB 3, 19 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 8 Rn. 23).
  • BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20

    Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne

    Ist das Verhalten eines Soldaten Ausdruck einer nationalsozialistischen Gesinnung, ist grundsätzlich die Höchstmaßnahme zu verhängen (BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 f. und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 25 f.; Beschlüsse vom 29. August 2002 - 2 WDB 6, 02 - Rn. 24 und vom 9. Oktober 2019 - 2 WDB 3, 19 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 8 Rn. 23).
  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 2 N 15.619

    Abwägungsgebot und Gebot der Konfliktbewältigung in der Bauleitplanung

    Maßgebend ist nur, ob der erhebliche Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt worden ist und ob anhand dieses Sachverhalts alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend und in nachvollziehbarer ::0::abgewogen worden sind (vgl. auch BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 350).
  • VGH Bayern, 21.12.2012 - 2 N 11.998

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan

    Maßgebend ist, ob der erhebliche Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt worden ist und ob anhand dieses Sachverhalts alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt worden sind (vgl. auch BVerfG (Kammer), B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 350).

    Maßgebend ist, ob nach zutreffender und vollständiger Ermittlung des erheblichen Sachverhalts anhand dessen alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind (vgl. auch BVerfG (Kammer), B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 350).

  • VGH Bayern, 23.02.2017 - 2 N 15.1658

    Anforderungen an Abwägungsvorgang bei einem Teilflächennutzungsplan für

    Maßgebend ist nur, ob der erhebliche Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt worden ist und ob anhand dieses Sachverhalts alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend in nachvollziehbarer ::0::abgewogen worden sind (vgl. auch BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 350).
  • BVerwG, 15.08.2023 - 2 WDB 1.23

    Beschwerde der Wehrdisziplinaranwaltschaft gegen den Beschluss des

  • VGH Bayern, 23.02.2018 - 2 N 15.1658

    Unwirksamer Teilflächennutzungsplan "Konzentrationszonen Kiesgewinnung"

  • VGH Bayern, 23.02.2017 - 2 N 15.279

    Normenkontrollverfahren gegen Teilflächennutzungsplan für Kiesgewinnung und

  • TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige

  • VG Minden, 20.10.2020 - 12 K 324/18
  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 2 NE 11.2623

    Bebauungsplan "Richard-Wagner-Museum" der Stadt Bayreuth bleibt vollziehbar

  • VGH Bayern, 24.09.2014 - 1 N 10.3051

    Überplanung eines diffus bebauten Siedlungsbereichs

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