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   BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01   

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https://dejure.org/2002,648
BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01 (https://dejure.org/2002,648)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2002 - 2 CN 1.01 (https://dejure.org/2002,648)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 (https://dejure.org/2002,648)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3; Art. 33 Abs. 5; BBesG § ... 6, § 48 Abs. 3; NBG § 80, § 80 a Abs. 4; Nds. Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ArbZVO-Lehr in der Fassung vom 24. Februar 1999 Nds. GVBl vom 15. März 1999 S. 63, § 5; Nds. ArbZVO § 8 a
    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes öffentliches Interesse; durchschnittliche Arbeitszeit; Ermächtigungsgrundlage; gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot; Gleichheitssatz; Lehrer; Minderarbeit; mittelbare Diskriminierung; ...

  • Wolters Kluwer

    Wöchentliche Arbeitszeiterhöhung von voll-und teilzeitbeschäftigten Lehrern zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung; Ungleichmäßige Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit beamtete Lehrer; Ausschluss der mitelbaren Diskrimierung; Begriff des "Schülerberges"

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3... ; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; BBesG § 6; ; BBesG § 48 Abs. 3; ; NBG § 80; ; NBG § 80 a Abs. 4; ; Nds. ArbZVO-Lehr - in der Fassung vom 24. Februar 1999 - Nds. GVBl vom 15. März 1999 S. 63 § 5; ; Nds. ArbZVO § 8 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes öffentliches Interesse; durchschnittliche Arbeitszeit; Ermächtigungsgrundlage; gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot; Gleichheitssatz; Lehrer; Minderarbeit; mittelbare ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 219
  • NVwZ 2003, 617
  • DVBl 2003, 613
  • DÖV 2003, 459
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01
    Die Grenze seiner Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG hat der Normgeber überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, oder mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist (vgl. z.B. BVerfGE 71, 39 ; Urteil des Senats vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01
    Die Grenze seiner Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG hat der Normgeber überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, oder mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist (vgl. z.B. BVerfGE 71, 39 ; Urteil des Senats vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.01.2000 - 6 P 1.99

    Bestimmtheit der gesetzlichen Verordnungsermächtigung; Anteil von Frauen und

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01
    Der in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene, letztlich aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem folgende Grundsatz ist aber auch für die Landesgesetzgebung verbindlich (BVerfGE 58, 257 ; BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 P 1.99 - BVerwGE 110, 253 ).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81

    Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01
    Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, die Pflichtstundenzahl jeweils nach Art der Schule unterschiedlich festzusetzen (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 279).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01
    Der in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene, letztlich aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem folgende Grundsatz ist aber auch für die Landesgesetzgebung verbindlich (BVerfGE 58, 257 ; BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 P 1.99 - BVerwGE 110, 253 ).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01
    Vielmehr kann das Diskriminierungsverbot auch dann berührt sein, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung im Ergebnis überwiegend Angehörige eines Geschlechts, etwa Frauen, betrifft (vgl. z.B. BVerfG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 1 BvL 23/96 - NJW 2002, 1256).
  • EuGH, 30.04.1996 - C-13/94

    P / S und Cornwall County Council

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01
    Dieser Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter und mit ihm das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts ist zugleich Teil der grundlegenden allgemeinen Rechtsgrundsätze des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. z.B. EuGH, Urteile vom 28. Januar 1992 - Rs T-45/90 - Slg. 1992 II S. 35 und vom 30. April 1996 - Rs C-13/94 - Slg. 1996 I S. 2143 ).
  • EuG, 28.01.1992 - T-45/90

    Alicia Speybrouck gegen Europäisches Parlament. - Bedienstete auf Zeit -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01
    Dieser Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter und mit ihm das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts ist zugleich Teil der grundlegenden allgemeinen Rechtsgrundsätze des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. z.B. EuGH, Urteile vom 28. Januar 1992 - Rs T-45/90 - Slg. 1992 II S. 35 und vom 30. April 1996 - Rs C-13/94 - Slg. 1996 I S. 2143 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 1 K 66/23

    Erfolglose Normenkontrolle gegen Vorgriffsstundenverpflichtung der Lehrkräfte an

    Als Arbeitszeitregelung, die die Pflichtstundenzahl und die wöchentliche Arbeitszeit der Lehrkräfte (nur) vorübergehend erhöht und mit der wegen des hiermit in untrennbarem Zusammenhang stehenden Ausgleichsmechanismus die insgesamt gleichbleibende Arbeitszeit der Lehrkräfte (nur) langfristig ungleichmäßig verteilt wird, mithin keine allgemeine Erhöhung der Arbeitszeit verbunden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 -, juris Rn. 29 ff., und vom 16. Juli 2015 - 2 C 41.13 -, juris Rn. 17; Beschluss vom 15. September 2011 - 2 B 33.11 -, juris Rn. 6), musste die Vorschrift nicht durch formelles Gesetz erlassen werden.

    Zu berücksichtigen ist insoweit, dass Art. 26 Abs. 1 Verf LSA das Land - neben den Kommunen - verpflichtet, für ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Schulwesen zu sorgen, und dass die Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Schulunterrichts ein öffentlicher Belang von überragender Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 -, juris Rn. 31).

    Es besteht kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass der Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit eines Beamten nicht über 40 Stunden hinausgehen darf, dass die Lebensarbeitszeit eines Beamten nicht phasenweise unterschiedlich bestimmt werden darf oder dass Erhöhungen oder Ermäßigungen der Arbeitszeit vollzeitbeschäftigter Beamter auf teilzeitbeschäftigte Beamte nur proportional übertragen werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 -, juris Rn. 37).

    Im Übrigen bleibt es seinem Ermessen überlassen zu entscheiden, in welcher Weise dem allgemeinen Gedanken der Angemessenheit, Billigkeit und Zweckmäßigkeit Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 -, juris Rn. 141; BVerwG, Urteile vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 -, juris Rn. 38, vom 17. Dezember 2008 - 2 C 26.07 -, juris Rn. 16, vom 16. Juli 2015 - 2 C 41.13 -, juris Rn. 15, und vom 17. November 2017 - 2 C 9.16 -, juris Rn. 20).

    Solange die Mehrbelastung durch eine spätere gleich hohe Entlastung ausgeglichen wird, fehlt es daher, auf den von der Verordnung erfassten Gesamtzeitraum bezogen, sowohl bei vollzeitbeschäftigten als auch bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften überhaupt an einer zusätzlichen Belastung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 -, juris Rn. 39).

    Die Gleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten im Hinblick auf den Umfang der zusätzlichen Unterrichtsbelastung ist gerechtfertigt, weil andernfalls die vollzeitbeschäftigten Lehrkräfte unzumutbar höher belastet worden wären oder der Erfolg des Vorgriffsstunden- und Langzeitausgleichskontenmodells in Frage gestellt gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 -, juris Rn. 39; s. auch BayVGH, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 3 N 01.900 -, juris Rn. 102 f.).

    Mit dieser Ungleichbehandlung knüpft der Verordnungsgeber typisierend an eine häufig eingeschränkte Leistungsfähigkeit der privilegierten Personengruppen und damit an ein zulässiges, sachliches Differenzierungskriterium an (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 -, juris Rn. 40; BayVGH, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 3 N 01.900 -, juris Rn. 104 f.).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Sie liegen damit zwar noch unterhalb der Schwelle der "zwingenden" dienstlichen Belange (vgl. § 88 a Abs. 2 Satz 2 LBG), sind ihnen aber bereits angenähert (vgl. Senatsurteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 zum Begriff des "dringenden öffentlichen Interesses").
  • VG Düsseldorf, 04.05.2016 - 13 K 5760/15

    Geldentschädigung für Überstunden in der JVA

    Vorliegend kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Kläger Arbeitsstunden im Sinne von Vorgriffsstunden gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteile vom 16. Juli 2015 - 2 C 41/13 - und vom 28. November 2002 - 2 CN 1/01 -, juris, rechtmäßig "vorgeleistet" hat.
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Erhöht sich die insgesamt zu leistende Arbeitszeit und damit auch die durchschnittliche Arbeitszeit nicht, weil Zeiten zusätzlicher Arbeit durch entsprechende Zeiten herabgesetzter Arbeit ausgeglichen werden, so führt § 6 Abs. 1 BBesG zu keiner Erhöhung des Besoldungsanspruchs (vgl. Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 ).

    Ähnlich wie § 6 BBesG erfasst der Gleichheitssatz nur den Saldo aus Mehrbelastung und Entlastung, wobei der Zeitraum, innerhalb dessen Mehr- und Minderleistungen zu erfassen sind, über einen Kalendermonat hinausgehen kann (vgl. Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - a.a.O. S. 225).

  • VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529

    Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von

    Untersagt sind damit nicht nur direkte Ungleichbehandlungen; der Schutzbereich dieser Grundrechte ist vielmehr auch bereits dann eröffnet, wenn Regelungen - wie im vorliegenden Fall - zwar geschlechtsneutral formuliert sind, im Ergebnis aber aufgrund natürlicher Unterschiede oder aber gesellschaftlicher Bedingungen überwiegend Frauen oder Männer betreffen (vgl. BVerfGE 113, 1 [15]; 97, 35 [43]; 104, 373 [393]; BVerwGE 117, 219 [227 f.]) bzw. jedenfalls wesentlich mehr Frauen als Männer oder umgekehrt wesentlich mehr Männer als Frauen betroffen werden (vgl. zum Ganzen Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 3 Rn. 109; Nußberger, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 3 Rn. 255, 260).
  • BVerwG, 26.11.2012 - 2 B 2.12

    Arbeitszeitkonto; Dezentrales Schichtdienstmanagement; Krankheit, Schichtenplan;

    Dies gilt auch, wenn die Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum variiert, sofern die Mehrbelastung durch eine spätere gleich hohe Entlastung ausgeglichen wird (Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 = Buchholz 237.6 § 80 NdsLBG Nr. 3 S. 5 f.).

    Der Umstand, dass ein Arbeitszeitkonto im Schichtbetrieb erst über einen längeren Zeitraum hinweg ausgeglichen werden kann, ist Folge der Konzeption dieses Arbeitszeitmodells und mit dem Gleichheitssatz grundsätzlich vereinbar (Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 = Buchholz 237.6 § 80 NdsLBG Nr. 3 S. 6 ff.).

  • VerfGH Bayern, 20.09.2005 - 13-VII-04

    Arbeitszeitverlängerung für Beamte

    Dies sind zulässige Differenzierungskriterien (vgl. BVerwG vom 28.11.2002 = NVwZ 2003, 617/619; Leisner-Egensperger , ZBR 2004, 333/336).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betroffen wird und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist ( BVerfG vom 28.4.1999 = BVerfGE 100, 138/174) und wenn im Einzelfall Härteklauseln vorgesehen sind, die unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Zusatzbelastung abmildern oder ausschließen (vgl. BVerwG vom 28.11.2002 = NVwZ 2003, 617/619).

    aa ) Es besteht kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Beamten 40 Stunden nicht überschreiten darf (vgl. BVerwG vom 28.11.2002 = NVwZ 2003, 617/618).

  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 41.13

    Beamter; Lehrer; Arbeitszeit; Unterrichtsstunden; Pflichtstunden;

    Durch die Einführung von Vorgriffsstunden wird die insgesamt gleich bleibende Arbeitszeit langfristig ungleichmäßig verteilt (BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 ).

    Daraus folgt die Verpflichtung des Dienstherrn, für Lehrer, die den zeitlichen Ausgleich in dem dafür vorgesehenen Zeitraum aus von ihnen nicht zu vertretendem Grund nicht in Anspruch nehmen können, einen angemessenen anderen Ausgleich vorzusehen (BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 4 S 2069/17

    Arbeitszeit für Lehrkräfte im Schuldienst; Ausgleich für Bugwellenstunden

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 28.11.2002 (- 2 CN 1.01 -, Juris) für Lehrkräfte entschieden, dass über die Unterrichtsverpflichtung hinaus wöchentlich zu leistende zusätzliche Unterrichtsstunden - nur - dann und insoweit nicht zu einer Erhöhung der insgesamt zu erbringenden Arbeitsleistung führen, wenn eine zunächst in der Arbeitsphase eintretende Mehrbelastung durch eine spätere, gleich hohe Entlastung ausgeglichen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 1686/11

    Streit über die Höhe der (Alters-)Teilzeitquote einer Realschullehrerin

    Damit ist die normativ - in Zeiteinheiten - festgelegte allgemeine (Voll-)Arbeitszeit in Relation zu setzen zur individuell festgesetzten Arbeitszeit (BVerwG, Urteile vom 23.06.2005 - 2 C 21.04 -, BVerwGE 124, 11, und vom 28.11.2002 - 2 CN 1.01 -, BVerwGE 117, 219; Senatsurteil vom 23.06.2009 - 4 S 174/07 -, Juris, m.w.N.).

    Für diese Sichtweise sprechen die Erläuterungen des beklagten Landes im Normenkontrollverfahren 4 S 425/98 (wiedergegeben im Normenkontrollbeschluss des Senats vom 09.10.1998, ESVGH 49, 81), denen zufolge es sich bei der Vorgriffsstunde um keine - zeitversetzt zurückzugebende - Mehrarbeit gehandelt haben soll (vgl. dazu im Fall einer Bedarfsaufstockung des Deputats unmittelbar vor Beginn der Altersteilzeit BAG, Urteile vom 19.05.2009 - 9 AZR 145/08 -, NZA 2010, 176, und vom 14.08.2007 - 9 AZR 59/07 -, ZTR 2008, 150), sondern um eine organisatorische Maßnahme des Dienstherrn im Rahmen der (gleichbleibenden) allgemein festgesetzten Arbeitszeit (von - heute - 41 Stunden pro Woche), die in den Jahren ansteigender Schülerzahlen eine allgemein stärkere Konzentration auf den Unterricht als Hauptdienstleistungspflicht der Lehrkraft erfordere, ohne dass dadurch ein "vermögenswertes Zeitguthaben" entstehe, wohingegen bei sinkenden Schülerzahlen sodann außerunterrichtlichen Aufgaben wieder mehr Raum gegeben werden könne (insoweit unterschiede sich die rechtliche Ausgestaltung des Modells von den - darüber hinausgehenden - verpflichtenden Arbeitszeitkonten, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Normenkontrollurteil vom 28.11.2002, a.a.O., zu beurteilen hatte, aber gleichwohl auch nicht als "Mehrarbeit" eingeordnet hat).

    Im Ergebnis nichts anderes ergibt sich, wenn man das Vorgriffsstundenmodell als Festsetzung einer - auf eine mehrjährige Dauer phasenweise variierenden, sich aber in der Gesamtbetrachtung ausgleichenden und nicht auf die Besoldung auswirkenden - regelmäßigen Arbeitszeit (vgl. dazu auf der Grundlage einer anders ausgestalteten landesrechtlichen Regelung BVerwG, Normenkontrollurteil vom 28.11.2002, a.a.O.) begreift.

    Zunächst zusätzlich auferlegte Unterrichtsstunden werden bei dieser Sichtweise "vorfristig" (BVerwG, Normenkontrollurteil vom 28.11.2002, a.a.O.) er-bracht; mit anderen Worten hat die Lehrkraft ihre der Höhe nach im Schnitt gleich bleibende (Regel-)Unterrichtsverpflichtung in Teilen (tatsächlich) schon zu einem früheren Zeitpunkt erfüllt, ohne dass die (rechtlich) "zu leistende" Arbeitszeit im Schuljahr des Ausgleichs vermindert, vielmehr die im "Vorgriff" geleistete Unterrichtsstunde insoweit "angerechnet" wird.

  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die Verlängerung

  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 19.03

    Arbeitszeit der Lehrer; regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung;

  • BVerwG, 30.01.2008 - 2 B 59.07

    Keine Revisionszulassung - 42-Stundenwoche gilt in Hessen auch für

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 50.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

  • BVerwG, 08.04.2003 - 2 BN 2.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ungleichmäßige Verteilung der

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04

    Lehrer, Arbeitszeit der -, Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der -,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 4134/02

    Ableistung einer Vorgriffsstunde durch einen Lehrer; Zahlung eines finanziellen

  • VGH Hessen, 02.10.2003 - 1 N 3925/98

    Arbeitszeitkonto für Lehrer rechtmäßig

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10

    Anwesenheitspflicht; Arbeitszeit; begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit;

  • BVerwG, 26.06.2003 - 2 BN 1.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ungleichmäßige Verteilung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 4237/01

    Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für geleistete Vorgriffsstunden ; Prinzip

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2003 - 6 A 145/03

    Finanziellen Ausgleich für geleistete Vorgriffsstunden; Verurteilung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 3580/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 2725/01

    Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für geleistete Vorgriffsstunden ; Rechte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 3988/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2004 - 6 A 1790/03

    Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für die von einem Lehrer geleisteten

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 52.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

  • BVerwG, 04.07.2003 - 2 BN 3.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung des allgemeinen

  • VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 1806/16

    Finanzieller Ausgleich eines Lebensarbeitszeitkontos

  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 44.13

    Ausgleich für "Vorgriffsstunden" bei vorzeitig pensionierten Lehrern in

  • BVerwG, 15.09.2011 - 2 B 33.11

    Vorgriffsstundenregelung; Arbeitszeit der Lehrer; Dienstherrnwechsel aus

  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 42.13

    Ausgleich für "Vorgriffsstunden" bei vorzeitig pensionierten Lehrern in

  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 43.13

    Ausgleich für "Vorgriffsstunden" bei vorzeitig pensionierten Lehrern in

  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 45.13

    Ausgleich für "Vorgriffsstunden" bei vorzeitig pensionierten Lehrern in

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 22.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

  • BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 17.11

    Krankenhausfinanzierung; Plankrankenhäuser; Krankenhausträger; Förderung der

  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 19.21

    Anrechnung von Pausenzeiten auf die Arbeitszeit von Polizeibeamten bei Krankheit

  • BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 82.08

    Fortgeltendes Bundesrecht; Grundgesetzänderung; Föderalismusreform I;

  • BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15

    Altersteilzeit; Blockmodell; Freistellungsphase; Arbeitsphase; Zulage;

  • VGH Hessen, 13.03.2007 - 1 UE 2040/06

    Regelmäßige Arbeitszeit schwerbehinderter Beamter

  • OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 369/05

    Wechselschichtzulage im Rahmen des Sabbatjahrmodells

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 4 S 174/07

    Altersermäßigung bei Lehrkräften führt nicht zu einer Kürzung der Arbeitszeit

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1402/03

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Willkürverbot; Verstoß gegen das

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2004 - 12 Sa 1484/03

    Abgeltung von geleisteten "Vorgriffsstunden" im Störfall, Änderung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2003 - 3 LB 44/03

    Lehrer, Klassenfahrt, Teilzeitbeschäftigung, Mehrarbeit, Besoldung,

  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 21.21

    K. ./. Bundesrepublik Deutschland - Anrechnung von Ruhezeiten auf Arbeitszeit

  • BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 18.11

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13

    Ministerialrat; Zulage für die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion während

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2016 - 4 S 1579/14

    Hinausschieben der Altersermäßigung bei Lehrern

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 22.04

    Einordnung der Unterrichtsverpflichtung als Teil der Lehrerarbeitszeit -

  • VGH Hessen, 17.05.2022 - 1 A 2306/17

    Kein finanzieller Ausgleich, wenn Inanspruchnahme des Lebensarbeitszeitkontos

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 5 LB 448/11

    Anspruch auf Nachzahlung der Besoldungsdifferenz bei Verpflichtung zur

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2008 - 5 LA 228/06

    Vergütung von Mehrarbeit für Vorbereitungszeiten und Nachbereitungszeiten des

  • VG Stuttgart, 26.02.2019 - 6 K 5470/16

    Anrechnungsstunden von Lehrkräften als vergütungsfähige Mehrarbeit;

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 5 LB 446/11

    Verpflichtung zur besoldungsrechtlichen rückwirkenden Gleichstellung einer

  • OVG Sachsen, 29.05.2017 - 5 A 93/15

    Abfallgebührenkalkulation, Toleranzgrenze, Wagniszuschlag; Personalkosten,

  • VG Frankfurt/Main, 30.05.2005 - 9 E 2090/04

    ALTERSTEILZEIT; Ermessen; dienstliche Belange; dringende dienstliche Belange;

  • OVG Bremen, 19.12.2013 - 2 A 8/13

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Altersteilzeit im sogenannten

  • VG Bremen, 10.09.2019 - 6 K 1658/18

    Erstattung für geleistete Ü50-Stunden - Ausgleichsanspruch; Feststellungsklage;

  • VG Hamburg, 02.11.2004 - 10 K 2332/04
  • VG Bremen, 10.09.2019 - 6 K 1980/18

    Erstattung für geleistete Ü-50-Stunden - Ausgleich; Feststellungsklage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2019 - 19 A 3257/17

    Lehramt; Staatsprüfung; Langzeitbeurteilung

  • VG Schwerin, 07.06.2007 - 1 A 1272/05

    Anspruch des Beamten auf Bewilligung von Altersteilzeit und der Begriff des

  • VG Karlsruhe, 16.11.2011 - 5 K 3021/09

    Stellenzulage für eine Tätigkeit als Ausbildungslehrer; Auszahlung bei

  • VGH Hessen, 14.07.2006 - 1 UE 1712/05
  • VG Saarlouis, 13.06.2008 - 2 K 1304/07

    Gewährung von Altersteilzeit - zum Begriff des "dringenden dienstlichen Belangs"

  • VG Lüneburg, 31.01.2007 - 1 A 411/04

    Arbeitszeit; Ausnahme; Beamter; Belang; Berufsbeamter; Beschäftigung; Familie;

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