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   OVG Berlin, 26.08.2003 - 2 B 16.03   

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https://dejure.org/2003,8357
OVG Berlin, 26.08.2003 - 2 B 16.03 (https://dejure.org/2003,8357)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26.08.2003 - 2 B 16.03 (https://dejure.org/2003,8357)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26. August 2003 - 2 B 16.03 (https://dejure.org/2003,8357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Verpackungsverordnung mit europäischem Gemeinschaftsrecht; Feststellung der wiederholten Unterschreitung der Mehrwegquote durch die Bundesregierung als feststellender Verwaltungsakt; Teilbarkeit der durch Verwaltungsakt getroffenen Gesamtregelung und ...

  • Judicialis

    VerpackV § 6; ; VerpackV § 6 Abs. 1; ; VerpackV § ... 6 Abs. 1 Satz 4; ; VerpackV § 6 Abs. 1 Satz 5; ; VerpackV § 6 Abs. 2; ; VerpackV § 6 Abs. 2 Satz 3; ; VerpackV § 6 Abs. 3; ; VerpackV § 8; ; VerpackV § 8 Abs. 1; ; VerpackV § 9 Abs. 2; ; VerpackV § 9 Abs. 3; ; VwGO §§ 80 ff.; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 Abs. 7; ; VwGO § 123; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 123 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 123 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 123 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 385 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 1524
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 10.06.2003 - 10 A 713.00
    Auszug aus OVG Berlin, 26.08.2003 - 2 B 16.03
    Das Verwaltungsgericht hat durch das Urteil vom 10. Juni 2003 - VG 10 A 713.00 - die Klagen abgewiesen.
  • OVG Berlin, 20.02.2002 - 2 S 6.01

    Zulässigkeit des Dosenpfandes

    Auszug aus OVG Berlin, 26.08.2003 - 2 B 16.03
    Bei der Bekanntgabe der wiederholten Unterschreitung der Mehrwegquote durch die Bundesregierung, die Gegenstand des Verfahrens in der Hauptsache ist, handelt es sich um einen für das Wirksamwerden der Rücknahme- und Pfandpflichten konstitutiven feststellenden Verwaltungsakt, gegen den allein die von den Klägerinnen erhobene Anfechtungsklage gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2003, NVwZ 2003, S. 864 und den Beschluss des Senats vom 20. Februar 2002, DVBl. 2002, S. 630).
  • BVerwG, 16.01.2003 - 7 C 31.02

    Einweg-Getränkeverpackungen; Dosenpfand; Rücknahmepflicht; Pfandpflicht;

    Auszug aus OVG Berlin, 26.08.2003 - 2 B 16.03
    Bei der Bekanntgabe der wiederholten Unterschreitung der Mehrwegquote durch die Bundesregierung, die Gegenstand des Verfahrens in der Hauptsache ist, handelt es sich um einen für das Wirksamwerden der Rücknahme- und Pfandpflichten konstitutiven feststellenden Verwaltungsakt, gegen den allein die von den Klägerinnen erhobene Anfechtungsklage gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2003, NVwZ 2003, S. 864 und den Beschluss des Senats vom 20. Februar 2002, DVBl. 2002, S. 630).
  • VG Mainz, 28.07.2020 - 4 L 316/20

    Gericht billigt grundsätzlich Umstellung der Gelben Säcke auf Gelbe Tonnen in der

    Eine solche teilweise Anordnung oder Wiederherstellung setzt dabei die Teilbarkeit des Verwaltungsakts voraus; dessen Vollzugsfähigkeit muss insoweit teilbar sein, dass der von der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erfasste Teil als bloßes, "abspaltbares" Minus gegenüber der Gesamtregelung qualifiziert werden kann (OVG Berlin, Beschluss vom 26. August 2003 - 2 B 16.03 -, juris Rn. 7; ThürOVG, Beschluss vom 29. August 1997 - 2 EO 1038/97 -, Rn. 18; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 80 Rn. 426; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 168).
  • VG Potsdam, 11.07.2022 - 6 L 831/20
    Eine Teilbarkeit ist gegeben, wenn der rechtlich unbedenkliche Teil nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil steht, sondern als selbständige Regelung weiter existieren kann, ohne ihren Bedeutungsinhalt zu verändern (BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2020 - BVerwG 3 B 1.20 - juris Rn. 14 ; OVG Berlin, Beschluss vom 26. August 2003 - OVG 2 B 16.03 -, juris Rn. 7; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018 § 113 Rn. 159).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2008 - 2 S 17.08

    Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung, mit der auch die außerschulische

    Hieraus folgt, dass die teilweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung möglich ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 26. August 2003, NVwZ 2003, S. 1524), weil die mit der Baugenehmigung getroffene Gesamtregelung und deren Vollzugsfähigkeit hinsichtlich der Nutzung der baulichen Anlage zum Schulsport und zur Nutzung der allgemeinen Sportausübung teilbar ist.
  • VG Köln, 14.12.2022 - 16 L 1776/22
    vgl. zu dieser Anforderung OVG Berlin, Beschluss vom 26. August 2003 - 2 B 16.03 -, Rn. 7, juris; Eyermann/Hoppe, 16. Aufl. 2022, VwGO § 80 Rn. 109.
  • OVG Berlin, 21.04.2005 - 2 S 69.04

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einführung einer

    Der Antrag der Antragstellerin, unter Abänderung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 15. April 2004 (OVG 2 S 32.03) die aufschiebende Wirkung der Klage (OVG 2 B 16.03) gegen die im Bundesanzeiger vom 2. Juli 2002 veröffentlichte Bekanntmachung der Bundesregierung über die nach § 9 Abs. 2 der Verpackungsverordnung erheblichen Mehrweganteile wiederherzustellen, wird abgelehnt.
  • OVG Berlin, 21.04.2005 - 2 S 70.04

    Wirkungen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum Getränkepfand auf

    Der Antrag der Antragstellerin, unter Abänderung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 15. April 2004 (OVG 2 S 33.03) die aufschiebende Wirkung der Klage (OVG 2 B 16.03) gegen die im Bundesanzeiger vom 2. Juli 2002 veröffentlichte Bekanntmachung der Bundesregierung über die nach § 9 Abs. 2 der Verpackungsverordnung erheblichen Mehrweganteile wiederherzustellen, wird abgelehnt.
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