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   BVerfG, 03.03.2003 - 1 BvR 310/03   

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BVerfG, 03.03.2003 - 1 BvR 310/03 (https://dejure.org/2003,2166)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2003 - 1 BvR 310/03 (https://dejure.org/2003,2166)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2003 - 1 BvR 310/03 (https://dejure.org/2003,2166)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Pflicht zur Begründung eines Berufungszulassungsantrags beim VG anstatt beim OVG verfassungsgemäß - keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Berufungszulassungsantrags, dessen Begründung beim OVG eingereicht wurde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 69
  • NJW 2003, 2303 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 728
  • DVBl 2003, 861
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2002 - 5 S 1484/02

    Einreichung der Begründung des Antrags auf Berufungszulassung beim

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2003 - 1 BvR 310/03
    Bleiben die Akten bis zur Vorlage der Begründung des Zulassungsantrags beziehungsweise bis zum Ablauf der Begründungsfrist beim Verwaltungsgericht, wird überdies gewährleistet, dass sie während der gesamten, nicht verlängerbaren Begründungsfrist für eine Akteneinsicht zur Verfügung stehen; bei einer vorzeitigen Versendung an das Oberverwaltungsgericht ist dies nicht der Fall (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2003, S. 156).

    Auch der Umstand, dass dem Beschwerdeführer von dem Oberverwaltungsgericht bereits ein Aktenzeichen mitgeteilt und ihm der Eingang des Antrags bestätigt worden war, gebietet ein anderes Verständnis des § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO nicht (vgl. BVerfGE 65, 129 ), wobei dahinstehen mag, ob der eindeutige Wortlaut der Vorschrift, die in der Rechtsmittelbelehrung des Verwaltungsgerichts zutreffend wiedergegeben wurde und über deren Auslegung der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer nicht im Unklaren sein konnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2003, S. 156; OVG Nordrhein-Westfalen, NWVBl 2003, S. 65; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29. April 2002 - 1 Q 20/02 - JURIS; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. September 2002 - 7 ZB 02.1219 - JURIS; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. November 2002 - 1 B 667/02 - JURIS; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 124 a, Rn. 44; Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v.Albedyll, VwGO, 2. Auflage 2002, § 124 a Rn. 70), eine abweichende Auslegung überhaupt zuließe.

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 735/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2003 - 1 BvR 310/03
    Die aufgeworfenen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 65, 219 ).

    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der unterschiedlichen Regelungen in § 124 a Abs. 3 und 4 VwGO ist nicht ersichtlich, dass dem Beschwerdeführer der Zugang zu der Berufungsinstanz unzumutbar oder sachlich nicht gerechtfertigt erschwert wird (siehe zu der vergleichbaren Regelung des § 132 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F. beziehungsweise § 133 Abs. 3 Satz 2 VwGO n.F. ebenso BVerfGE 65, 219 ).

  • OVG Sachsen, 29.11.2002 - 1 B 667/02

    Verspätet eingegangener Berufungszulassungsantrag; Einreichung der Begründung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2003 - 1 BvR 310/03
    Auch der Umstand, dass dem Beschwerdeführer von dem Oberverwaltungsgericht bereits ein Aktenzeichen mitgeteilt und ihm der Eingang des Antrags bestätigt worden war, gebietet ein anderes Verständnis des § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO nicht (vgl. BVerfGE 65, 129 ), wobei dahinstehen mag, ob der eindeutige Wortlaut der Vorschrift, die in der Rechtsmittelbelehrung des Verwaltungsgerichts zutreffend wiedergegeben wurde und über deren Auslegung der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer nicht im Unklaren sein konnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2003, S. 156; OVG Nordrhein-Westfalen, NWVBl 2003, S. 65; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29. April 2002 - 1 Q 20/02 - JURIS; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. September 2002 - 7 ZB 02.1219 - JURIS; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. November 2002 - 1 B 667/02 - JURIS; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 124 a, Rn. 44; Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v.Albedyll, VwGO, 2. Auflage 2002, § 124 a Rn. 70), eine abweichende Auslegung überhaupt zuließe.
  • VGH Bayern, 20.09.2002 - 7 ZB 02.1219

    Frist für Begründung des Zulassungsantrags; Einreichung der Begründung beim

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2003 - 1 BvR 310/03
    Auch der Umstand, dass dem Beschwerdeführer von dem Oberverwaltungsgericht bereits ein Aktenzeichen mitgeteilt und ihm der Eingang des Antrags bestätigt worden war, gebietet ein anderes Verständnis des § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO nicht (vgl. BVerfGE 65, 129 ), wobei dahinstehen mag, ob der eindeutige Wortlaut der Vorschrift, die in der Rechtsmittelbelehrung des Verwaltungsgerichts zutreffend wiedergegeben wurde und über deren Auslegung der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer nicht im Unklaren sein konnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2003, S. 156; OVG Nordrhein-Westfalen, NWVBl 2003, S. 65; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29. April 2002 - 1 Q 20/02 - JURIS; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. September 2002 - 7 ZB 02.1219 - JURIS; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. November 2002 - 1 B 667/02 - JURIS; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 124 a, Rn. 44; Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v.Albedyll, VwGO, 2. Auflage 2002, § 124 a Rn. 70), eine abweichende Auslegung überhaupt zuließe.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2003 - 1 BvR 310/03
    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2003 - 1 BvR 310/03
    Das Oberverwaltungsgericht war nur verpflichtet, den Schriftsatz des Beschwerdeführers im ordentlichen Geschäftsgang an das Verwaltungsgericht weiterzuleiten (vgl. BVerfGE 93, 99 ).
  • OVG Saarland, 29.04.2002 - 1 Q 20/02

    Verpflichtung zur Neuberechnung von Versorgungsbezügen; Oberverwaltungsgericht

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2003 - 1 BvR 310/03
    Auch der Umstand, dass dem Beschwerdeführer von dem Oberverwaltungsgericht bereits ein Aktenzeichen mitgeteilt und ihm der Eingang des Antrags bestätigt worden war, gebietet ein anderes Verständnis des § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO nicht (vgl. BVerfGE 65, 129 ), wobei dahinstehen mag, ob der eindeutige Wortlaut der Vorschrift, die in der Rechtsmittelbelehrung des Verwaltungsgerichts zutreffend wiedergegeben wurde und über deren Auslegung der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer nicht im Unklaren sein konnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2003, S. 156; OVG Nordrhein-Westfalen, NWVBl 2003, S. 65; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29. April 2002 - 1 Q 20/02 - JURIS; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. September 2002 - 7 ZB 02.1219 - JURIS; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. November 2002 - 1 B 667/02 - JURIS; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 124 a, Rn. 44; Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v.Albedyll, VwGO, 2. Auflage 2002, § 124 a Rn. 70), eine abweichende Auslegung überhaupt zuließe.
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Im Anschluss an die Begründung einer erfolglosen Anregung des Bundesrates, bei zugelassener Berufung die Berufungsbegründung ebenfalls beim Verwaltungsgericht einzureichen (BTDrucks 14/6854, S. 5 Nr. 13), wird in der Rechtsprechung der Sinn von § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO darin gesehen, die Akten bis zur Fertigstellung der Begründung zur Erleichterung der Akteneinsicht beim - typischerweise für den Rechtsuchenden näheren - Verwaltungsgericht zu belassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2003, S. 156 ; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 2003, S. 1279; vgl. auch BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. März 2003 - 1 BvR 310/03 -, NVwZ 2003, S. 728 ).
  • BVerwG, 30.01.2018 - 9 B 20.17

    Berufung; Grundsatz des fairen Verfahrens; Hinweis; Weiterleitung;

    Diese Grundsätze gelten - unabhängig von der Ordnungsgemäßheit der Rechtsmittelbelehrung - auch im Verwaltungsprozess (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - BVerfGE 93, 99 ; Kammerbeschluss vom 3. März 2003 - 1 BvR 310/03 - NVwZ 2003, 728 ).

    Die Notwendigkeit, die Berufung allein beim Verwaltungsgericht einzulegen, und die daraus folgende Unzulässigkeit einer nur beim Oberverwaltungsgericht eingelegten Berufung begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. März 2003 - 1 BvR 310/03 - NVwZ 2003, 728 ).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur im Zivil-, sondern auch im Verwaltungsprozess (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. März 2003 - 1 BvR 310/03 - NVwZ 2003, 728 ; a.A. zuvor OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 3 M 118/98 - NVwZ 1999, 201; offen gelassen von OVG Hamburg, Beschluss vom 4. September 1997 - Bs IV 68/97 - NJW 1998, 696 ), und zwar auch dann, wenn die Rechtsmittelbelehrung ordnungsgemäß erfolgte.

    bb) Dahingestellt bleiben kann, ob eine Weiterleitungspflicht auch für ein unzuständiges Gericht besteht, das vorher nicht mit der Sache befasst war (offen gelassen von BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 - NJW 2001, 1343; OVG Münster, Beschluss vom 3. Juli 1997 - 16 A 1968/97 - NVwZ 1997, 1235 ; hiervon ausgehend hingegen BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. März 2003 - 1 BvR 310/03 - NVwZ 2003, 728 ; für eine uneingeschränkte Weiterleitungspflicht W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 60 Rn. 17, § 124a Rn. 18; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 124a Rn. 36; Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 42; einschränkend Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 28), oder ob eine Vorbefassung des Berufungsgerichts vorliegend daraus folgen kann, dass es mit Eingang der Berufungsschrift das Verwaltungsgericht angehalten hat, die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung in seinem Urteil vom 1. Juni 2016 zu berichtigen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2019 - 3d A 4888/18

    Entfernung eines Polizeioberkommissars aus dem Dienst wegen des Verbreitens und

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2003 - 1 BvR 310/03 -, juris Rn. 8.
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