Rechtsprechung
| EuGH, 27.05.2004 - C-285/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Artikel 141 EG - Richtlinie 75/117/EWG - Nationale Regelung, wonach vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte einen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung erst ab der gleichen Zahl geleisteter Mehrarbeitsstunden haben - Mittelbare Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Frauen
- Europäischer Gerichtshof
Elsner-Lakeberg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltskanzlei-lankau.de
, S. 6 (Kurzinformation)
Nordrhein-Westfalens Mehrvergütungsregelung für Beamte benachteiligt teilzeitbeschäftigte Lehrer
Verfahrensgang
- VG Minden, 26.07.2002 - 4 K 123/01
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-285/02
- EuGH, 27.05.2004 - C-285/02
- VG Minden, 16.02.2005 - 4 K 123/01
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2004, I-5861
- EuZW 2004, 476
- NVwZ 2004, 1103
- NZA 2004, 783
Wird zitiert von ... (38)
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; …
Ebenso ist es ohne Belang, wie das Entgelt bezeichnet wird; ein Gehalt oder Lohn ist es ebenso wie eine Aufwandsentschädigung, eine Entschädigung oder ein Unterhaltsbeitrag (vgl. Urteile des EuGH vom 23. Oktober 2003 - C-4/02 - Schönheit, DVBl 2004, 188-191 = ZBR 2004, 246 und vom 27. Mai 2004 - C-285/02 - Elsner-Lakeberg, NVwZ 2004, 1103 = ZBR 2004, 314). - BVerwG, 11.05.2006 - 2 C 8.05 Das ist deutlich mehr, als sie nach § 35 Abs. 2 Satz 2 LBG BE in der bei Teilzeitbeschäftigung gebotenen Auslegung (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Mai 2004 Rs C-285/02 Slg. 2004, I 5861 = NVwZ 2004, 1103) vergütungsfrei zu leisten hat.
17 Die Mehrarbeitsvergütung der Teilzeitbeschäftigten nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung ist, ebenso wie die Besoldung, die der vollzeitbeschäftigte Beamte erhält, Entgelt im Sinne des Art. 141 EG (EuGH, Urteil vom 27. Mai 2004 a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).
18 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für jeden einzelnen Bestandteil des den männlichen oder weiblichen Arbeitnehmern gezahlten Entgelts und nicht umfassend für die Gesamtheit der diesen beiden Arbeitnehmergruppen gewährten Vergütung zu beachten (Urteil vom 17. Mai 1990 Rs C-262/88 Slg. 1990, I 1889 = NJW 1991, 2204; ebenso Urteil vom 26. Juni 2001 Rs C-381/99 Slg. 2001, I 4961 = DVBl 2001, 1340 und Urteil vom 27. Mai 2004 a.a.O. Rn. 15).
Dem Gebot, auf die Gleichheit des einzelnen Entgeltbestandteils abzustellen, wird nach dem Urteil vom 27. Mai 2004 (a.a.O.) dadurch Rechnung getragen, dass die Entgelte für die Regelarbeitszeit und die Mehrarbeitsvergütungen gesondert zu vergleichen (sind).
- BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08
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Unter diesen Bedingungen könnte eine solche Ungleichbehandlung nur dann gerechtfertigt werden, wenn sie auf hinreichenden sachlichen Gründen beruht, die nichts mit der geschlechtsbezogenen Benachteiligung zu tun haben (vgl. BVerfGE 113, 1 [20 f.]; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs. 170/84 -, Slg. 1986, S. 1607; Urteil vom 27. Mai 2004 - C-285/02 -, Slg. 2004, S. 1-5861; BAG, Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 -, AP BAT § 35 Nr. 6).
- EuGH, 06.12.2007 - C-300/06
Art. 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - …
Der Grundsatz des gleichen Entgelts steht nicht nur der Anwendung von Vorschriften entgegen, die unmittelbare Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts enthalten, sondern auch der Anwendung von Vorschriften, die Ungleichbehandlungen von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern aufgrund von Kriterien aufrechterhalten, die nicht auf dem Geschlecht beruhen, sofern sich diese Ungleichbehandlungen nicht mit objektiv gerechtfertigten Faktoren erklären lassen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteile vom 13. Mai 1986, Bilka-Kaufhaus, 170/84, Slg. 1986, 1607, Randnrn. 29 und 30, vom 15. Dezember 1994, Helmig u. a., C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93 und C-78/93, Slg. 1994, I-5727, Randnr. 20, sowie vom 27. Mai 2004, Elsner-Lakeberg, C-285/02, Slg. 2004, I-5861, Randnr. 12). - VGH Hessen, 05.05.2009 - 1 A 2098/08
Vergütung von Vertretungs- und Bereitschaftsstunden bei Teilzeitbeschäftigung
Dem stehe das Urteil des EuGH in der Sache Elsner-Lakeberg (Rs C-285/02) nicht entgegen, da im dortigen Fall lediglich die Frage zu beantworten gewesen sei, ob die Anwendung einer Regelung wie § 85 Abs. 2 HBG auf Teilzeitbeschäftigte diese mittelbar diskriminieren könne, soweit sie von Teilzeitbeschäftigten ebenso wie von Vollzeitkräften unentgeltlich zusätzliche Arbeitsleistungen im Umfang von drei Unterrichtsstunden fordere.Denn Art. 141 EG steht einer nationalen Regelung, nach der teilzeitbeschäftigten ebenso wie vollzeitbeschäftigten Lehrkräften keine Vergütung für Mehrarbeit gewährt wird, solange die Mehrarbeit drei Unterrichtsstunden im Kalendermonat nicht übersteigt, dann entgegen, wenn diese Ungleichbehandlung erheblich mehr Frauen als Männer betrifft und wenn sie nicht durch ein Ziel, das nichts mit der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht zu tun hat, gerechtfertigt werden kann oder zur Erreichung des erfolgten Zieles nicht erforderlich ist (EuGH, Urteil vom 27.05.2004 - C-285/02 -).
Wenn deshalb für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte die Zahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden, ab der ein Anspruch auf Vergütung entsteht, nicht proportional zu ihrer Arbeitszeit vermindert wird, werden sie gegenüber vollzeitbeschäftigten Lehrkräften in Bezug auf die Vergütung für die zusätzlichen Unterrichtsstunden ungleich behandelt (so ausdrücklich: EuGH, Urteil vom 27.05.2004 - C-285/02 - Rdnr. 17 des Jurisabdrucks).
Dies bestätigt letztlich auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2004 (C-285/02) ausdrücklich formuliert hat (RN 17 des Juris-Abdrucks): "Da für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte die Zahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden, ab der ein Anspruch auf Vergütung entsteht, nicht proportional zu ihrer Arbeitszeit vermindert wird, werden sie gegenüber vollzeitbeschäftigten Lehrkräften ... ungleich behandelt".
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09
Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie …
Ob ein derartiger Rechtfertigungsgrund gegeben ist, müssen die Gerichte der Mitgliedstaaten feststellen, weil sie für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständig sind (EuGH, Urteile vom 9. Februar 1999 - Rs. C-167/97, Seymour-Smith und Perez - Slg. I 623 , vom 27. Mai 2004 - Rs. C-285/02, Elsner - Lakeberg - Slg. I 5861 und vom 6. Dezember 2007 - Rs. C-300/06, Voß - Slg. I 10573).2009 Eingang gefunden haben (vgl. § 3 Abs. 2 und § 4a MVergV i.d.F. der Bek. vom 4. November 2009, BGBl S. 3701): Zum einen ist § 85 Abs. 2 Satz 2 HBG, wonach Beamte zu einer ausgleichsfreien Mehrarbeit von fünf Stunden monatlich - bei Lehrern: drei Unterrichtsstunden (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 MVergV ) - verpflichtet sind, gegenüber teilzeitbeschäftigten Beamten insoweit unanwendbar, als er von ihnen mehr als eine ihrem individuellen Beschäftigungsumfang entsprechende Anzahl ausgleichsfreier Mehrarbeitsstunden verlangt (EuGH, Urteil vom 27. Mai 2004 - a.a.O.;… Beschluss vom 11. Mai 2006 - BVerwG 2 C 8.05 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 11, S. 2 f. ).
Besteht die ungleiche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten darin, dass die Zahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden, ab der ein Anspruch auf Vergütung entsteht, nicht proportional zu ihrer Arbeitszeit vermindert wird (EuGH, Urteil vom 27. Mai 2004, a.a.O. Rn. 17), so liegt der Umkehrschluss nahe, dass die proportionale Herabsetzung der Zahl ausgleichsfrei zu leistender Vertretungsstunden zu einer Gleichbehandlung führt.
- EuGH, 03.10.2006 - C-17/05
Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und …
- VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 26 K 249/05 1997, S. 1-05253; Urteil vom 27. Mai 2004 - C-285/02 - "„Elsner-Lakeberg", NVwZ 2004, 1103; BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, NVwZ 2005, 594; Langenfeld in: Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Kommentar, Stand Januar 2005, Art. 141 Rn 46 mwNw; Geiger, EUV/EGV, 4. Auflage 2004, Art. 141 Rn 3; Rust in: von der Groeben/Schwarze, Vertrag über die Europäische Union und Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, 6. Auflage 2003, Art. 141 Rn 256 f., 259.
Zwar werden teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, weil die Zahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden, die sie leisten müssen, um einen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung zu erhalten, nicht proportional zur Arbeitszeit vermindert wird, gegenüber vollzeitbeschäftigten Lehrkräften in Bezug auf die Vergütung für die zusätzlichen Unterrichtsstunden ungleich behandelt, vgl. bereits EuGH, Urteil vom 27. Mai 2004, - C-285/02 - "„Elsner-Lakeberg", aaO.
Das erkennende Gericht ist zur Feststellung einer solchen objektiven Rechtfertigung auch in eigener Zuständigkeit berufen, vgl. EuGH, Urteil vom 27. Mai 2004 - C-285/02 - "„Elsner-Lakeberg", aaO.
Der in ihnen verankerte Grundsatz des gleichen Entgelts beinhaltet, dass für gleiche oder gleichwertige Arbeit jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Bezug auf sämtliche Entgeltbestandteile und -bedingungen verboten ist, soweit die unterschiedliche Behandlung nicht durch ein Ziel objektiv gerechtfertigt ist, das nichts mit der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht zu tun hat oder zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht erforderlich ist, vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juni 2001 - C 381/99 - "„Brunnhofer", Sammlung der Rechtsprechung (Slg. d. Rsprg.) 2001, S. 1 - 04961; Urteil vom 27. Mai 2004 - C-285/02 - "„Elsner-Lakeberg", NVwZ 2004, S. 1103.
- BVerwG, 13.03.2008 - 2 C 128.07
Lehrer, Teilzeitbeschäftigung, mittelbare Diskriminierung, Mehrarbeit, …
Das ist deutlich mehr, als sie nach § 35 Abs. 2 Satz 2 LBG BE in der bei Teilzeitbeschäftigung gebotenen Auslegung (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Mai 2004 Rs C-285/02 Slg. 2004, I 5861 = NVwZ 2004, 1103) vergütungsfrei zu leisten hat.15 Die Mehrarbeitsvergütung der Teilzeitbeschäftigten nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung ist, ebenso wie die Besoldung, die der vollzeitbeschäftigte Beamte erhält, Entgelt im Sinne des Art. 141 EG (EuGH, Urteil vom 27. Mai 2004 a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 28.09
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf zeitanteilige Besoldung für …
Ob ein derartiger Rechtfertigungsgrund gegeben ist, müssen die Gerichte der Mitgliedstaaten feststellen, weil sie für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständig sind (EuGH, Urteile vom 9. Februar 1999 - Rs. C-167/97, Seymour-Smith und Perez - Slg. I 623 , vom 27. Mai 2004 - Rs. C-285/02, Elsner-Lakeberg - Slg. I 5861 und vom 6. Dezember 2007 - Rs. C-300/06, Voß - Slg. I 10573).Für teilzeitbeschäftigte Beamte verlangt europäisches Recht hiernach bei der Anwendung der innerstaatlichen Vorschriften zur Vergütung von Mehrarbeit zwei Modifikationen, die inzwischen auch in die - auf den vorliegenden Fall nicht anwendbare - Neufassung der Mehrarbeitsvergütungsverordnung mit Wirkung vom 23. Juli 2009 Eingang gefunden haben (vgl. § 3 Abs. 2 und § 4a MVergV i.d.F. der Bek. vom 4. November 2009, BGBl S. 3701): Zum einen ist § 85 Abs. 2 Satz 2 HBG, wonach Beamte zu einer ausgleichsfreien Mehrarbeit von fünf Stunden monatlich - bei Lehrern: drei Unterrichtsstunden (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 MVergV ) - verpflichtet sind, gegenüber teilzeitbeschäftigten Beamten insoweit unanwendbar, als er von ihnen mehr als eine ihrem individuellen Beschäftigungsumfang entsprechende Anzahl ausgleichsfreier Mehrarbeitsstunden verlangt (EuGH, Urteil vom 27. Mai 2004 - a.a.O.;… Beschluss vom 11. Mai 2006 - BVerwG 2 C 8.05 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 11, S. 2 f. ).
Besteht die ungleiche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten darin, dass die Zahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden, ab der ein Anspruch auf Vergütung entsteht, nicht proportional zu ihrer Arbeitszeit vermindert wird (EuGH, Urteil vom 27. Mai 2004, a.a.O. Rn. 17), so liegt der Umkehrschluss nahe, dass die proportionale Herabsetzung der Zahl ausgleichsfrei zu leistender Vertretungsstunden zu einer Gleichbehandlung führt.
- BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07
Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit
- BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 12.08
Wechselschichtzulage; Polizeizulage; Begriff der Dienstbezüge; …
- VG Düsseldorf, 24.05.2005 - 26 K 5973/04
- VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 26 K 6733/04
- VG Minden, 18.05.2005 - 4 K 880/04
- BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 82.08
Fortgeltendes Bundesrecht; Grundgesetzänderung; Föderalismusreform I; …
- VG Frankfurt/Main, 03.12.2007 - 9 E 2418/07
Wechselschichtzulage für teilzeitbeschäftigte Beamte
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 52.03
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; …
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 50.03
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; …
- VG Gelsenkirchen, 23.05.2007 - 1 K 3073/05
Lehrerin, Mehrarbeit, Teilzeit, Besoldung
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2007 - 1 K 526/06
Teilzeit, Lehrerin, Mehrarbeit, Besoldung
- VG Düsseldorf, 24.05.2005 - 26 K 7463/04
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2007 - 1 K 6924/04
Lehrer, Mehrarbeit, Teilzeit
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2007 - 1 K 7056/04
Lehrerin, Teilzeit, Mehrarbeit, Besoldung
- OVG Niedersachsen, 18.09.2007 - 5 LC 264/06
Zum Anspruch auf Dienstbezüge, Dienstbefreiung oder Mehrarbeitsvergütung für die …
- VG Minden, 05.05.2008 - 4 K 1765/07
- VGH Hessen, 30.06.2009 - 1 A 395/08
Anspruch teilzeitbeschäftigter Lehrer auf anteilige Besoldung bei der Ableistung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
Zur Rechtmäßigkeit einer besoldungsrechtlichen Einmalzahlung, die an das Bestehen …
- OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 5 LB 198/02
Kürzung des Familienzuschlags bei im öffentlichen Dienst teilzeitbeschäftigen …
- VG Köln, 12.07.2006 - 3 K 8852/04
- BVerwG, 13.03.2012 - 2 B 98.11
Klärungsbedürftigkeit der Vereinbarkeit einer Regelung bzgl. des Nichterhalts …
- VG Minden, 16.02.2005 - 4 K 123/01
- BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 99.11
- VG Frankfurt/Main, 03.03.2008 - 9 E 2044/07
Mehrarbeitsvergütung für geleistete zusätzliche Unterrichtsstunden einer …
- VG Frankfurt/Main, 23.03.2009 - 9 K 199/08
Anteilige Besoldung nach fehlgeschlagener Freistellung einer …
- VG Meiningen, 27.04.2009 - 1 K 378/05
Recht der Landesbeamten; Zur Vergütung von "Mehrarbeit" bei …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2011 - L 6 AS 741/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- VG Karlsruhe, 16.11.2011 - 5 K 3021/09
Stellenzulage für eine Tätigkeit als Ausbildungslehrer; Auszahlung bei …
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