Rechtsprechung
BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1
Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit; öffentliche Grünfläche; Halbteilungsgrundsatz. - Bundesverwaltungsgericht
BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1
Erschließungsbeitrag; Halbteilungsgrundsatz; einseitige Anbaubarkeit; zum Anbau bestimmte Straße; öffentliche Grünfläche - Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Einwände gegen die Heranziehung und Festsetzung zu einem Erschließungsbeitrag auf Grund einer Satzung bei erstmaliger Herstellung; Auswirkungen der Änderung des Bebauungsplanes auf ein Eckgrundstück; Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes auf die zugewandte Hälfte der ...
- Judicialis
BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1
Erschließungsbeiträge nach Halbteilungsgrundsatz bei halbseitig ausgewiesener Grünfläche trotz möglicher Bebaubarkeit - Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit; öffentliche Grünfläche; Halbteilungsgrundsatz - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Anwendbarkeit des "Halbteilungsgrundsatzes"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 22.11.1999 - 12 K 6660/97
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 324/00
- BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03
Papierfundstellen
- NVwZ 2004, 1118
- DVBl 2004, 1038
- DÖV 2004, 703
- BauR 2004, 1047 (Ls.)
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75
Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen
Auszug aus BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03
Geboten ist vielmehr eine von der Straße ausgehende und darum entsprechend verallgemeinernde Betrachtung (BVerwGE 52, 364 ).Erschließung in diesem Sinne ist nicht gleichbedeutend mit Zugänglichkeit, sondern erfordert darüber hinaus, dass die Zugänglichkeit eine auf die bauliche oder gewerbliche Grundstücksnutzung gerichtete Funktion hat (BVerwGE 32, 226 ; 52, 364 ).
Diese - auch verfassungsrechtlich bedingte - Verbindung zwischen "Erschließung" und "Bebaubarkeit" bewirkt, dass diejenigen Anliegergrundstücke, denen die Straße keine bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit vermittelt, auch nicht an der Verteilung des Erschließungsaufwandes teilnehmen, so dass allein die von der Straße in diesem Sinne erschlossenen Grundstücke die Kosten der gesamten Straße einschließlich ihrer nicht zum Anbau bestimmten Teile tragen müssen (vgl. BVerwGE 52, 364 ).
In derartigen Fällen nur einseitiger Anbaubarkeit hat das Bundesverwaltungsgericht die verallgemeinernde Betrachtung der gesamten Straße als "zum Anbau bestimmt" aus Billigkeitsgründen durch das Gebot einer dies berücksichtigenden Teilung der Ausbaukosten modifiziert (sog. Halbteilungsgrundsatz; vgl. BVerwGE 32, 226 ; 52, 364 ; 82, 102 ).
Dies hat angesichts der Korrespondenz, die zwischen der Bestimmung zum Anbau im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB und der Erschließung im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB besteht (vgl. BVerwGE 52, 364 ; 66, 69 ; 82, 102 ), zur Folge, dass diese Straßenseite nicht zum Anbau bestimmt ist.
Allerdings würde es an einer Rechtfertigung fehlen, die auf der anderen Straßenseite liegenden Baugrundstücke nicht mit den Gesamtkosten der Straßenherstellung zu belasten, wenn die Straße auf ihrer nicht zum Anbau bestimmten Seite - beispielsweise aus topographischen Gründen - einem Anbau auf Dauer schlechthin entzogen wäre und deshalb auch hier keine andere Funktion hätte, als die gegenüberliegenden Baugrundstücke zu erschließen (vgl. BVerwGE 52, 364 ).
Die Anwendung des "Halbteilungsgrundsatzes" ist hier auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Stendaler Straße nur in einem Umfang ausgebaut worden wäre, der allein für die hinreichende Erschließung der nordöstlich angrenzenden Grundstücke unerlässlich und damit "schlechthin unentbehrlich" ist (vgl. BVerwGE 32, 226 ; 52, 364 ; 82, 102 ; 89, 362 ).
- BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88
Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung; …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03
In derartigen Fällen nur einseitiger Anbaubarkeit hat das Bundesverwaltungsgericht die verallgemeinernde Betrachtung der gesamten Straße als "zum Anbau bestimmt" aus Billigkeitsgründen durch das Gebot einer dies berücksichtigenden Teilung der Ausbaukosten modifiziert (sog. Halbteilungsgrundsatz; vgl. BVerwGE 32, 226 ; 52, 364 ; 82, 102 ).Dies hat angesichts der Korrespondenz, die zwischen der Bestimmung zum Anbau im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB und der Erschließung im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB besteht (vgl. BVerwGE 52, 364 ; 66, 69 ; 82, 102 ), zur Folge, dass diese Straßenseite nicht zum Anbau bestimmt ist.
Die Anwendung des "Halbteilungsgrundsatzes" ist hier auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Stendaler Straße nur in einem Umfang ausgebaut worden wäre, der allein für die hinreichende Erschließung der nordöstlich angrenzenden Grundstücke unerlässlich und damit "schlechthin unentbehrlich" ist (vgl. BVerwGE 32, 226 ; 52, 364 ; 82, 102 ; 89, 362 ).
Bei der vor Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes zu prüfenden Frage, ob sich der Ausbau oder doch die Umlegung der Kosten auf das beschränkt, was zur Erschließung der anbaubaren Straßenseite "unerlässlich" bzw. "schlechthin unentbehrlich" ist, hat dagegen die Gemeinde keinen einer Ermessensentscheidung vergleichbaren Spielraum, sondern unterliegt einer inhaltlichen Kontrolle ihrer Entscheidung darauf, ob der von ihr gewählte Ausbau das überschreitet, was die Gemeinde "bei angemessener Bewertung der von den erschlossenen Grundstücken ausgehenden Verkehrsanforderungen - zugleich allerdings auch unter angemessener Berücksichtigung der Tatsache der nur einseitigen Erschließung - für geboten halten darf" (BVerwGE 82, 102 ).
Dass die Gerichte bei dieser Kontrolle aus funktionellen Gründen die qualifizierte Sachkenntnis der Gemeinde respektieren und deren Entscheidung deshalb das Gewicht beilegen müssen, das ihr in der Sache zukommt, ändert nichts daran, dass die Gemeinde hier nur eine Entscheidungsprärogative hat, deren Ausübung anhand der genannten Maßstäbe gerichtlich überprüfbar ist (vgl. BVerwGE 82, 102 ).
- BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68
Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße
Auszug aus BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03
Erschließung in diesem Sinne ist nicht gleichbedeutend mit Zugänglichkeit, sondern erfordert darüber hinaus, dass die Zugänglichkeit eine auf die bauliche oder gewerbliche Grundstücksnutzung gerichtete Funktion hat (BVerwGE 32, 226 ; 52, 364 ).In derartigen Fällen nur einseitiger Anbaubarkeit hat das Bundesverwaltungsgericht die verallgemeinernde Betrachtung der gesamten Straße als "zum Anbau bestimmt" aus Billigkeitsgründen durch das Gebot einer dies berücksichtigenden Teilung der Ausbaukosten modifiziert (sog. Halbteilungsgrundsatz; vgl. BVerwGE 32, 226 ; 52, 364 ; 82, 102 ).
Die Anwendung des "Halbteilungsgrundsatzes" ist hier auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Stendaler Straße nur in einem Umfang ausgebaut worden wäre, der allein für die hinreichende Erschließung der nordöstlich angrenzenden Grundstücke unerlässlich und damit "schlechthin unentbehrlich" ist (vgl. BVerwGE 32, 226 ; 52, 364 ; 82, 102 ; 89, 362 ).
- BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90
Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag
Auszug aus BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03
Vielmehr gebiete eine an der Interessenlage ausgerichtete Betrachtung die Annahme, die Gemeinde sei bei einer solchen Konstellation gehalten, die zweite Hälfte des entstandenen Aufwands jedenfalls vorerst selbst zu tragen und sie gegebenenfalls in dem Zeitpunkt auf die Grundstücke der anderen Seite abzuwälzen, in dem diese bebaubar werden (BVerwGE 89, 362 ).Die Anwendung des "Halbteilungsgrundsatzes" ist hier auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Stendaler Straße nur in einem Umfang ausgebaut worden wäre, der allein für die hinreichende Erschließung der nordöstlich angrenzenden Grundstücke unerlässlich und damit "schlechthin unentbehrlich" ist (vgl. BVerwGE 32, 226 ; 52, 364 ; 82, 102 ; 89, 362 ).
- BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93
Erforderlichkeit einer Anbaustraße - Erschließungsvorteil - Erschließungsfunktion …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03
Dabei steht der Gemeinde ein weiter Entscheidungsspielraum zu, der erst überschritten ist, wenn die im Einzelfall gewählte Lösung "sachlich schlechthin unvertretbar" ist (BVerwGE 59, 249 ; Urteil vom 3. März 1995 - BVerwG 8 C 25.93 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 28 S. 3 f.). - BVerwG, 21.10.1970 - IV C 72.69
Erschließungsbeitragspflicht für Grünanlagen
Auszug aus BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03
Vielmehr würde sich der Kreis der durch die Grünanlagen erschlossenen und deshalb auch vom dortigen Gehweg profitierenden Grundstücke keineswegs mit dem Kreis jener Grundstücke decken, die durch die Stendaler Straße erschlossen sind, sondern weit darüber hinausgehen (vgl. BVerwGE 36, 155 ; 48, 205 ; 97, 195 ff.; Urteil vom 10. Mai 1985 - BVerwG 8 C 17. - 20.84 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 46 S. 34). - BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95
Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage, …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03
Zum Anbau bestimmt ist eine Straße, wenn und soweit sie die angrenzenden Grundstücke nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar oder sonstwie in nach § 133 Abs. 1 BauGB beachtlicher Weise nutzbar macht (vgl. BVerwGE 102, 294 ). - BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 40.95
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossensein eines …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03
Sie gilt auch für den vorliegenden Fall, in dem in nahezu voller Ausdehnung der Straße die an einer Straßenseite gelegenen Grundstücke einer Bebaubarkeit oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbaren Nutzbarkeit entzogen sind, weil ein Bebauungsplan sie als öffentliche Grünfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) ausweist (vgl. BVerwGE 102, 159 ; 294 ). - BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76
Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage; …
Auszug aus BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03
Dabei steht der Gemeinde ein weiter Entscheidungsspielraum zu, der erst überschritten ist, wenn die im Einzelfall gewählte Lösung "sachlich schlechthin unvertretbar" ist (BVerwGE 59, 249 ; Urteil vom 3. März 1995 - BVerwG 8 C 25.93 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 28 S. 3 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 324/00
Halbteilungsgrundsatz bei öffentlichen Grünflächen
Auszug aus BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03
Mit Urteil vom 31. Januar 2003 (NVwZ-RR 2003, S. 526) hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung zurückgewiesen. - BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73
Erschlossensein von Grundstücken durch eine Grünanlage
- BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93
Erschließungsvorteil für Gewerbegrundstück durch Grünanlage
- BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 28.81
Eigentümerwege zur "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage als selbständige …
- BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17
Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig
Hierbei verfügen die Gemeinden über einen weiten Entscheidungsspielraum (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2004 - 9 C 6.03 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 92 S. 9). - OVG Hamburg, 12.05.2016 - 1 Bf 118/14
Erschließungsbeitrag; einheitliche Abrechnung der Erschließungsanlage; Ermittlung …
In einer derartigen Fallkonstellation kommt in Betracht, dass die ideelle Hälfte der Straße, die an der nicht bebaubaren Seite der Straße liegt, noch nicht i.S.d. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB "zum Anbau bestimmt" und daher noch nicht erschlossen ist und nur die auf die anbaubare Hälfte entfallenden Kosten als Kosten für die erstmalige endgültige Herstellung i.S.d. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB anzusehen und auf die Grundstücke der anbaubaren Straßenseite zu verteilen sind (sog. Halbteilungsgrundsatz;… vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.2010, 9 C 3/09, BVerwGE 137, 95, juris Rn. 27; Urt. v. 3.3.2004, 9 C 6/03, DÖV 2004, 703, juris Rn. 19 ff;… Urt. v. 31.1.1992, 8 C 31/90, BVerwGE 89, 362, juris Rn. 12 ff.;… Urt. v. 26.5.1989, 8 C 6/88, BVerwGE 82, 102, juris Rn. 23 ff.;… Urt. v. 29.4.1977, IV C 1/75, BVerwGE 52, 364, juris Rn. 16 ff.;… Urt. v. 25.6.1969, IV C 14/68, BVerwGE 32, 226, juris Rn. 6;… vgl. auch: Driehaus, a.a.O., § 12 Rn. 42 ff.).Die festgelegten Höchstbreiten stellen vielmehr eine Bestimmung des nach § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB Erforderlichen dar, welches nicht identisch ist mit dem für die Erschließung "Unerlässlichen" i.S.d. oben genannten Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.3.2004, a.a.O., juris Rn. 24).
Das "Unerlässliche" i.S.d. oben genannten Rechtsprechung wird nicht überschritten, wenn der gewählte Ausbau der Erschließungsanlage bzw. die für die Herstellung erhobenen Kosten das einhalten, was bei angemessener Bewertung der von den erschlossenen Grundstücken ausgehenden Verkehrsanforderungen - zugleich allerdings auch unter angemessener Berücksichtigung der Tatsache der nur einseitigen Erschließung - für geboten gehalten werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.3.2004, a.a.O., juris Rn. 24).
- BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene …
Erschließung in diesem Sinne ist also nicht gleichbedeutend mit Zugänglichkeit, sondern erfordert darüber hinaus, dass die Zugänglichkeit eine auf die bauliche oder gewerbliche Grundstücksnutzung gerichtete Funktion hat; sie besteht darin, einem Grundstück die Erreichbarkeit der Erschließungsanlage in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks gerichteten Funktion zu vermitteln (…BVerwG, Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG 4 C 14.68 - BVerwGE 32, 226 , vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 1.75 - BVerwGE 52, 364 , vom 27. Juni 1985 a.a.O. S. 364 f. und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 C 6.03 - UA S. 9).
- OVG Niedersachsen, 04.03.2016 - 9 LA 154/15
Außenbereichsstraße; sachliche Beitragspflicht; Beschwer; Dauerkleingärten; …
Im Hinblick auf das Erschließungsbeitragsrecht trägt die Ausnahme dem Umstand Rechnung, dass eine Straße im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB nur "zum Anbau bestimmt" ist, wenn und soweit sie die angrenzenden Grundstücke nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar oder in einer nach § 133 Abs. 1 BauGB beachtlichen Weise nutzbar macht (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6.12.1996, a.a.O., Rn. 16; vom 3.3.2004 - 9 C 6.03 - juris Rn. 19), woran es bei Außenbereichsgrundstücken fehlt.Vielmehr erfüllt eine Straße, die einseitig "zum Anbau bestimmt" ist, in ihrer den betreffenden Grundstücken zugewandten Seite den Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 23.11.1982 - 8 B 126.82 - juris Rn. 3;… Urteile vom 31.1.1992 - 8 C 31.90 - juris Rn. 13; vom 3.3.2004 - 9 C 6.03 - juris Rn. 20).
Die Folge einer nur einseitigen "Anbaubestimmung" ist, dass ausschließlich die auf diese Hälfte entfallenden Herstellungskosten als Kosten für ihre erstmalige Herstellung anzusehen und auf die Grundstücke der "anbaubaren" Straßenseite zu verteilen sind, wenn sich nicht der Ausbau oder die Umlegung der Kosten auf das beschränkt, was zur Erschließung der "anbaubaren" Straßenseite "schlechthin unentbehrlich" ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26.5.1989 - 8 C 6.88 - juris Rn. 16;… vom 31.1.1992, a.a.O., Rn. 13; vom 3.3.2004, a.a.O., juris Rn. 20).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - 15 A 3231/07
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags von einem …
vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2004 - 9 C 6.03 , NWVBl.vgl. HessVGH, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 5 ZU 1800/07 , KStZ 2008, 154; missverständlich insoweit BVerwG, Urteil vom 3. März 2004 - 9 C 6.03 , a. a. O., das von einer "Entscheidungsprärogative" spricht.
vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2004 - 9 C 6.03 , a. a. O. und Urteil vom 26. Mai 1989 - 8 C 6.88 , BVerwGE 82, 102.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - 15 A 3230/07
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag bei einem im unbeplanten Innenbereich …
vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2004 - 9 C 6.03 , NWVBl.vgl. HessVGH, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 5 ZU 1800/07 , KStZ 2008, 154; missverständlich insoweit BVerwG, Urteil vom 3. März 2004 - 9 C 6.03 , a. a. O., das von einer "Entscheidungsprärogative" spricht.
vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2004 - 9 C 6.03 , a. a. O. und Urteil vom 26. Mai 1989 - 8 C 6.88 , BVerwGE 82, 102.
- VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544
Fortsetzungsfeststellungsklage, Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung, …
Wird die Straße dagegen in einem Umfang ausgebaut, der über das für die einseitige Anbaubarkeit Unerlässliche hinausgeht, sind die Herstellungskosten zu teilen; in der Regel kann der hälftige Aufwand auf die derzeit erschlossenen Grundstücke verteilt werden, während die Gemeinde als Erschließungsträger die überschießende Hälfte sozusagen vorfinanziert und erst dann umlegen kann, wenn die Straße auch für die derzeit von einer Bebaubarkeit ausgeschlossenen Grundstücke zum Anbau bestimmt wird (BVerwG vom 25.6.1969 BVerwGE 32, 226; vom 31.1.1992 BVerwGE 89, 362; vom 3.3.2004 NVwZ 2004, 1118; BayVGH vom 25.2.1993 BayVBl 1994, 247).Der Gemeinde kommt eine Entscheidungsprärogative zu, deren Ausübung allerdings anhand der genannten Maßstäbe gerichtlich überprüfbar ist (BVerwG vom 26.5.1989 BVerwGE 82, 102; vom 3.3.2004 a.a.O.).
- OVG Saarland, 29.04.2009 - 1 A 327/07
Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung einer Straße
Das wiederum hängt davon ab, ob an ihr/ihm gebaut werden kann und darf bzw. - konkreter mit Blick auf Wohngrundstücke - ob von der Straße auf das angrenzende Baugrundstück Zugang genommen werden kann und darf so BVerwG, Urteile vom 23.5.1973 - IV C 19.72 -, BRS 37 Nr. 29, vom 29.4.1977 - IV C 1.75 -, E 52, 364, sowie vom 3.3.2004 - 9 C 6.03 -, KStZ 2004, 217.Damit ist die Zumutbarkeitsgrenze abstrakt festgelegt und fallbezogen gewahrt vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3.3.2004 - 9 C 6.03 -, KStZ 2004, 217 (218), wonach bei teilweise nur einseitig anbaubaren Straßen aus Billigkeitsgründen die Beitragsfähigkeit der Herstellungskosten zu modifizieren ist, wenn "eine Straße ... in voller oder nahezu voller Ausdehnung lediglich einseitig zum Anbau bestimmt ist".
- OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17
Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag
Der Entscheidungsspielraum der Gemeinde ist erst dann überschritten, wenn die im Einzelfall gewählte Lösung "sachlich schlechthin unvertretbar" ist (BVerwG, Urteil vom 3. März 2004 - 9 C 6.03 -, juris, Rn. 24). - BVerwG, 03.06.2010 - 9 C 3.09
Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Anbaustraße; Gemeindegrenze; …
Letzteres kann die Gemeinde dann verhindern (und also den Aufwand in vollem Umfang auf die Anlieger der einen Straßenseite verteilen), wenn der Ausbau den Rahmen des "Unerlässlichen" nicht übersteigt und daher "schlechthin unentbehrlich" ist (vgl. Urteile vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 1.75 - BVerwGE 52, 364 , vom 26. Mai 1989 - BVerwG 8 C 6.88 - BVerwGE 82, 102 , vom 31. Januar 1992 - BVerwG 8 C 31.90 - BVerwGE 89, 362 und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 C 6.03 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 92 S. 8 f.). - VG Minden, 13.09.2007 - 5 K 1955/05
Rechtmäßigkeit des Erschließungsbeitrags für den Ausbau eines Teilstücks der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 6 A 11584/16
Vorausleistung auf den Ausbaubeitrag - Festlegung des Gemeindeanteils - …
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12
Erschließungsbeiträge bei ehemaliger Bundesstraße; nichtförmliche Widmung einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10
Zur räumlichen Ausdehnung einer Erschließungsanlage i.S.v. § 242 Abs 9 BauGB
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13
Zustellung des Ausbaubeitragsbescheids an Zustellungsbevollmächtigten - Begriff …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - 15 A 1078/13
Rechtmäßigket des Ausbaus einer Erschließungsanlage trotz nur einseitiger …
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11
Ausbaubeitrag; nachträgliche Änderung des Straßenbauprogramms; Ermittlung des …
- OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20
Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche …
- VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.189
Einzelfall eines rechtswidrigen Erschließungsbeitragsbescheids
- OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 KN 7/05
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2017 - 5 N 24.15
Kriterien einer einheitlichen Erschließungsanlage; Bürgerbeteiligung bei der …
- VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.192
Zu den Voraussetzungen für Erschließungsbeiträge für Anbaustraßen
- VGH Hessen, 25.02.2008 - 5 UZ 1800/07
Einhaltung der beitragsfähige Höchstbreite der Straße reicht bei nur einseitig …
- VG Augsburg, 02.03.2021 - Au 2 S 20.2690
Erstinstanzlich erfolgloser Eilantrag gegen Erschließungsbeitrag
- VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 2617/04
Voraussetzungen des Erschlossenseins eines Grundstücks im …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 8.14
Erschließungsbeitrag; erschlossene Grundstücke; Verteilung; Maßstab; …
- VG Kassel, 21.12.2006 - 6 E 1017/06
Die Kasseler Anlieger des Eisenbahnweges müssen Erschließungsbeiträge bezahlen.
- VG Ansbach, 18.07.2022 - AN 3 S 22.00309
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid
- VG Düsseldorf, 13.07.2004 - 17 K 5616/03
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer …
- VG Düsseldorf, 28.04.2009 - 17 K 3164/08
Erhebung von Erschließungsbeiträgen für ein Grundstück im Außenbereich; …
- VG Koblenz, 26.01.2009 - 4 K 251/08
Der umstrittene Gemeindeanteil
- VG Ansbach, 26.03.2009 - AN 18 K 08.00298
Straßenausbaubeitrag; gemeindegebietsfremde Grundstücke; Halbteilungsgrundsatz
- VG München, 10.03.2008 - M 2 S 07.2218
Erschließungsbeitrag; Abrechnungsgebiet; Stichstraße; Aufrechnung