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   BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92   

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BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92 (https://dejure.org/2004,61)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2004 - 1 BvF 3/92 (https://dejure.org/2004,61)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2004 - 1 BvF 3/92 (https://dejure.org/2004,61)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollantrag gegen Regelungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG); Gesetzgebungskompetenz des Bundes zum Erlass des § 39 AWG; Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhang; Befugnis des Bundes zur Übertragung der Aufgaben des § 39 AWG auf das Zollkriminalamt; Gefahr der ...

  • Judicialis

    AWG § 2; ; AWG § ... 3 Abs. 1; ; AWG § 3 Abs. 2; ; AWG § 7; ; AWG § 7 Abs. 1; ; AWG § 26; ; AWG § 26 a; ; AWG § 33; ; AWG § 33 Abs. 1; ; AWG § 33 Abs. 4; ; AWG § 33 Abs. 5; ; AWG § 34 Abs. 1; ; AWG § 34 Abs. 2; ; AWG § 34 Abs. 2 Nr. 3; ; AWG § 34 Abs. 3; ; AWG § 34 Abs. 4; ; AWG § 34 Abs. 5; ; AWG § 34 Abs. 6; ; AWG § 34 Abs. 8; ; AWG § 35; ; AWG §§ 39 ff.; ; AWG § 39 Abs. 1; ; AWG § 39 Abs. 1 Satz 1; ; AWG § 39 Abs. 2; ; AWG § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; AWG § 39 Abs. 2 Satz 1; ; AWG § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AWG § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AWG § 39 Abs. 2 Satz 2; ; AWG § 39 Abs. 3; ; AWG § 39 Abs. 3 Satz 1; ; AWG § 39 Abs. 3 Satz 2; ; AWG § 39 Abs. 4; ; AWG § 40; ; AWG § 40 Abs. 1; ; AWG § 40 Abs. 2; ; AWG § 40 Abs. 3; ; AWG § 40 Abs. 4; ; AWG § 41; ; AWG § 41 Abs. 1; ; AWG § 41 Abs. 2; ; AWG § 42; ; AWG § 43; ; AWG § 44; ; AWG § 46 Abs. 1; ; AWG § 46 Abs. 2; ; AWG § 46 Abs. 3; ; AWG § 51; ; StGB § 138; ; FVG § 1 Nr. 2; ; FVG § 1 Nr. 3; ; FVG § 5 a a.F.; ; StPO § 100 a; ; BVerfGG § 13 Nr. 6; ; BVerfGG § 76 Abs. 1 Nr. 1; ; BVerfGG § 78 Satz 2; ; AO § 386 Abs. 2; ; AWV § 69 g; ; AWV § 70; ; AWV § 70 Abs. 1; ; AWV § 70 Abs. 4; ; AWV § 70 Abs. 5; ; AWV § 70 Abs. 5 e; ; AWV § 70 Abs. 6; ; KWKG § 19; ; KWKG § 19 Abs. 1; ; KWKG § 19 Abs. 2; ; KWKG § 19 Abs. 3; ; KWKG § 19 Abs. 4; ; KWKG § 19 Abs. 5; ; KWKG § 19 Abs. 6; ; KWKG § 20; ; KWKG § 20 Abs. 1; ; KWKG § 20 Abs. 2; ; KWKG § 20 Abs. 3; ; KWKG § 20 Abs. 4; ; KWKG § 21; ; KWKG § 22 a Abs. 1 Nr. 4; ; KWKG § 22 a Abs. 1 Nr. 5; ; KWKG § 22 a Abs. 1 Nr. 7; ; BDSG § 2 Abs. 1; ; BDSG § 2 Abs. 2; ; BND-Gesetz § 12; ; BVerfSchG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; BVerfSchG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; BVerfSchG § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; ZFdG § 3 Abs. 5; ; ZFdG § 4; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 10; ; GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 10 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 26 Abs. 2; ; GG Art. 73 Nr. 5; ; GG Art. 83; ; GG Art. 87; ; GG Art. 87 Abs. 1; ; GG Art. 87 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 87 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 87 Abs. 3; ; GG Art. 87 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 2; ; ZFnrG Art. 2; ; ZFnrG Art. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die gesetzliche Grundlage der Kompetenzen des Zollkriminalamts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Die Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation nach §§ 39 bis 41 des Außenwirtschaftsgesetzes ist mit Art. 10 GG unvereinbar

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Die Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation nach §§ 39 bis 41 des Außenwirtschaftsgesetzes ist mit Art. 10 GG unvereinbar

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Überwachung von Postverkehr und Telekommunikation durch Zollkriminalamt mit GG unvereinbar

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Die Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation nach §§ 39 bis 41 des Außenwirtschaftsgesetzes ist mit Art. 10 GG unvereinbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Überwachung v. Postverkehr + Telekommunikation verfassungswidrig

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Kurzinformation)

    Die Befugnisse des Zollkriminalamts zur Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation im Bereich der Straftatenverhütung mangels hinreichender Normenbestimmtheit und Normenklarheit mit GG unvereinbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Überwachung von Postverkehr und Telekommunikation verfassungswidrig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.3.2004)

    "Lauschangriff" durch Zollkriminalamt gekippt // Gesetzgeber soll bis Jahresende präzise Regelung schaffen

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 110, 33
  • NJW 2004, 2213
  • NVwZ 2004, 1223 (Ls.)
  • DVBl 2004, 719 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (297)Neu Zitiert selbst (43)

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
    Im weiteren Schriftsatz vom 20. April 2001 hat die Antragstellerin zusätzliche allgemeine Einwände gegen die Norm vorgebracht, die insbesondere an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999 (BVerfGE 100, 313) anknüpfen.

    Die Datenerhebung gewinnt durch die Weiterverwertung erst ihr volles Gewicht (vgl. BVerfGE 100, 313 ; Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99 -, C VII).

    Hinreichend Rechnung getragen ist auch dem Gebot, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern durch die Auslegung einer Regelung zur ausschließlichen Bundeskompetenz nicht zu unterlaufen (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    a) Art. 10 Abs. 1 GG begründet ein Abwehrrecht gegen die Öffnung von Briefen und die Einsichtnahme in sie (vgl. BVerfGE 67, 157 ) sowie gegen das Abhören, die Kenntnisnahme und das Aufzeichnen des Inhalts der Telekommunikation, aber auch gegen die Erfassung ihrer Umstände, die Auswertung des Inhalts und die Verwendung gewonnener Daten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 106, 28 ).

    Im Ausmaß seines Schutzgehalts verdrängt Art. 10 Abs. 1 GG das allgemeine Grundrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ).

    Die Maßgaben, die das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil insoweit aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG entwickelt hat (vgl. BVerfGE 65, 1 ), sind grundsätzlich auf die spezielle Garantie in Art. 10 GG übertragbar (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Der Anlass, der Zweck und die Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Je gewichtiger das durch die geplante Tat betroffene Rechtsgut ist und je weiter gehend es beeinträchtigt würde, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit sein, mit der auf eine geplante Straftat geschlossen werden kann, und desto weniger fundierend dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die dem Verdacht zu Grunde liegen (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Es hat sprachlich einen weiten Inhalt und umfasst diejenigen Sachverhalte, die für das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu anderen Staaten oder zwischenstaatlichen Einrichtungen, insbesondere für die Gestaltung der Außenpolitik, Bedeutung haben (vgl. BVerfGE 100, 313 , zu Art. 73 Nr. 1 GG).

    Ferner dürfen der Verwendungszweck, zu dem die Erhebung erfolgt ist, und der veränderte Verwendungszweck nicht miteinander unvereinbar sein (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99 -, C VII 2).

    aa) Da der Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 GG durch die Weitergabe der erhobenen Daten und deren weitere Auswertung ein zusätzliches Gewicht erhält (vgl. BVerfGE 100, 313 ), beziehen sich die Anforderungen der Grundrechtsnorm auch auf die Weitergabe der Daten, die unter Aufhebung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses erlangt worden sind (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Die zum Schutz der betroffenen Grundrechte entwickelten Vorkehrungen, namentlich das Erfordernis einer normenklaren, bereichsspezifischen Regelung des Eingriffszwecks, die Wahrung des Übermaßverbots und die verfahrensmäßigen Sicherungen, gelten demnach auch hier (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ).

    Der Aufgabenbereich des Zollkriminalamts wird mithin durch das Grundgesetz in Bezug auf den Ausschnitt des Wirtschaftslebens, in dem Eingriffe stattfinden können, eng eingegrenzt (zur parallelen Bewertung der Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes im Rahmen der Bundeskompetenz aus Art. 73 Nr. 1 GG vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Verfassungsmäßig ist die Weiterverwendung von Daten nur für Zwecke, die auch als Rechtfertigung für die ursprüngliche Erhebung ausgereicht hätten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99 -, C VII 2, 3).

    Die in § 41 Abs. 2 AWG für die Weiterverwertung festgelegten Zwecke sind mit dem Zweck der Datenerhebung insoweit nicht vereinbar, als der Straftatenkatalog insgesamt nachhaltig ausgeweitet worden ist (vgl. auch BVerfGE 100, 313 ).

    Die diesbezüglichen Vorgaben des G 10-Urteils (BVerfGE 100, 313 ) sind vom Gesetzgeber trotz mehrfacher Verlängerung der Geltungsdauer im Außenwirtschaftsgesetz noch nicht umgesetzt worden.

    Diesem Gesichtspunkt hat das Bundesverfassungsgericht bereits tragende Bedeutung beigemessen, indem auf die Begrenzung der Weitergabe in einen bestimmten Aufgabenbereich der Empfangsbehörde abgestellt wurde (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Es fehlt auch insoweit an der Umsetzung der Vorgaben des G 10-Urteils (BVerfGE 100, 313 ).

    c) In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist eine Pflicht zur Kennzeichnung der an eine andere öffentliche Stelle übermittelten Daten nicht vorgesehen (hierzu vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Auch fehlt es an einer Regelung, die sicherstellt, dass der Übermittlungsvorgang protokolliert wird (hierzu vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Entscheidet er sich für Überwachungsmaßnahmen zur Straftatenverhütung im Außenwirtschaftsverkehr auf neuer Rechtsgrundlage, wird er bei einer Neuregelung außerdem die Grundsätze zu beachten haben, die der Senat in seinen Urteilen vom 14. Juli 1999 (BVerfGE 100, 313) und vom 3. März 2004 (1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99) niedergelegt hat.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
    Die Maßgaben, die das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil insoweit aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG entwickelt hat (vgl. BVerfGE 65, 1 ), sind grundsätzlich auf die spezielle Garantie in Art. 10 GG übertragbar (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    Nachdem aber der Eingriffscharakter einer Vielzahl solcher Maßnahmen erkannt worden ist, steht fest, dass die Behörden hierfür eine Eingriffsermächtigung benötigen, die den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Ferner dürfen der Verwendungszweck, zu dem die Erhebung erfolgt ist, und der veränderte Verwendungszweck nicht miteinander unvereinbar sein (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99 -, C VII 2).

    Die zum Schutz der betroffenen Grundrechte entwickelten Vorkehrungen, namentlich das Erfordernis einer normenklaren, bereichsspezifischen Regelung des Eingriffszwecks, die Wahrung des Übermaßverbots und die verfahrensmäßigen Sicherungen, gelten demnach auch hier (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ).

    Letztlich muss der Betroffene in der Lage sein, die Auswirkungen einer Datenerhebung zu überblicken (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
    Die Datenerhebung gewinnt durch die Weiterverwertung erst ihr volles Gewicht (vgl. BVerfGE 100, 313 ; Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99 -, C VII).

    Ferner dürfen der Verwendungszweck, zu dem die Erhebung erfolgt ist, und der veränderte Verwendungszweck nicht miteinander unvereinbar sein (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99 -, C VII 2).

    Verfassungsmäßig ist die Weiterverwendung von Daten nur für Zwecke, die auch als Rechtfertigung für die ursprüngliche Erhebung ausgereicht hätten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99 -, C VII 2, 3).

    Entscheidet er sich für Überwachungsmaßnahmen zur Straftatenverhütung im Außenwirtschaftsverkehr auf neuer Rechtsgrundlage, wird er bei einer Neuregelung außerdem die Grundsätze zu beachten haben, die der Senat in seinen Urteilen vom 14. Juli 1999 (BVerfGE 100, 313) und vom 3. März 2004 (1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99) niedergelegt hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    bb) Das aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Gebot der Bestimmtheit von Normen verlangt, dass gesetzliche Regelungen so gefasst sein müssen, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvF 1/61 -, BVerf-GE 20, 150, Beschluss vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 -, BVerfGE 21, 73, vom 7. Juli 1971 - 1 BvR 775/66 -, BVerfGE 31, 255, vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01 -, BVerfGE 108, 52, und vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, BVerfGE 110, 33, jeweils m. w. N. ).

    Diese setzt Klarheit nicht nur über das gefährdete Rechtsgut, sondern auch über die dieses gefährdende Handlung voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, BVerfGE 110, 33, und Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348, jeweils m. w. N.).

    Ausgangspunkt der Überlegung ist dabei, dass für eine hinreichende Normbestimmtheit der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen können muss, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvF 1/61 -, BVerfGE 20, 150, Beschluss vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 -, BVerfGE 21, 73, vom 7. Juli 1971 - 1 BvR 775/66 -, BVerfGE 31, 255, vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01 -, BVerfGE 108, 52, und vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, BVerfGE 110, 33, jeweils m. w. N. ).

    Spiegelbildlich dienen die Anforderungen an die Bestimmtheit der Norm auch dazu, die Verwaltung zu binden und ihr Verhalten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß zu begrenzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, BVerfGE 110, 33, und Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348, jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    In der weiteren Verwendung von Daten kann eine eigene Grundrechtsverletzung liegen; maßgeblich sind insoweit die Grundrechte, die jeweils für deren Erhebung einschlägig waren (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 125, 260 ; 133, 277 ; stRspr).

    Im Einzelnen unterscheiden sich hierbei die Anforderungen allerdings maßgeblich nach dem Gewicht des Eingriffs und sind insoweit mit den jeweiligen materiellen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit eng verbunden (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).

    Diese betreffen spezifisch breitenwirksame Grundrechtsgefährdungspotenziale, insbesondere solche der elektronischen Datenverarbeitung (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 125, 260 ; 133, 277 ), ebenso wie einzelfallbezogene Maßnahmen gegen Betroffene, die in den Fokus der handelnden Behörden geraten sind (BVerfGE 107, 299 - Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung -, BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 129, 208 - Telekommunikationsüberwachung nach Bundes-, Landes- und Strafprozessrecht -, BVerfGE 109, 279 - Wohnraumüberwachung -, BVerfGE 112, 304 - GPS-Observierung -, BVerfGE 120, 274 - Online-Durchsuchung -).

    Eine vorwiegend auf den Intuitionen der Sicherheitsbehörden beruhende bloße Möglichkeit weiterführender Erkenntnisse genügt zur Durchführung solcher Maßnahmen nicht (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 120, 274 ; 125, 260 ).

    Vielmehr müssen bestimmte Tatsachen festgestellt sein, die im Einzelfall die Prognose eines Geschehens, das zu einer zurechenbaren Verletzung der hier relevanten Schutzgüter führt, tragen (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).

    Die Geschehnisse können in harmlosen Zusammenhängen verbleiben, aber auch den Beginn eines Vorgangs bilden, der in eine Gefahr mündet (vgl. BVerfGE 120, 274 ; vgl. auch BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).

    Grundsätzlich gehört hierzu, dass insoweit ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen erkennbar ist (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 120, 274 ; 125, 260 ).

    Die Anforderungen an die weitere Nutzung und Übermittlung staatlich erhobener Daten richten sich nach den Grundsätzen der Zweckbindung und Zweckänderung (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ; 130, 1 ; 133, 277 ; stRspr).

    a) Die Ermächtigung zu einer Nutzung von Daten zu neuen Zwecken begründet einen neuen Eingriff in das Grundrecht, in das durch die Datenerhebung eingegriffen wurde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ; 133, 277 ; vgl. auch EGMR, Weber und Saravia v. Deutschland, Entscheidung vom 29. Juni 2006, Nr. 54934/00, § 79, NJW 2007, S. 1433 , zu Art. 8 EMRK).

    aa) Während nach der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insoweit als Maßstab der Verhältnismäßigkeitsprüfung darauf abgestellt wurde, ob die geänderte Nutzung mit der ursprünglichen Zwecksetzung "unvereinbar" sei (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 130, 1 ), ist dies inzwischen durch das Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung konkretisiert und ersetzt worden.

    bb) Voraussetzung für eine Zweckänderung ist danach aber jedenfalls, dass die neue Nutzung der Daten dem Schutz von Rechtsgütern oder der Aufdeckung von Straftaten eines solchen Gewichts dient, die verfassungsrechtlich ihre Neuerhebung mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 130, 1 ).

    cc) In diesen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Zweckänderung liegt eine konkretisierende Konsolidierung einer langen Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ; 130, 1 ; 133, 277 ).

    Die Vorschrift eröffnet somit Grundrechtseingriffe, die jeweils an den Grundrechten zu messen sind, in die bei Erhebung der übermittelten Daten eingegriffen wurde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ; 133, 277 ; vgl. auch EGMR, Weber und Saravia v. Deutschland, Entscheidung vom 29. Juni 2006, Nr. 54934/00, § 79, NJW 2007, S. 1433 , zu Art. 8 EMRK).

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    aa) Das Bestimmtheitsgebot findet auch im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen verschiedenen Ausprägungen seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20, Art. 28 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 110, 33 ; 112, 284 ; 113, 348 ; 115, 320 ).

    Ferner sichern Klarheit und Bestimmtheit der Norm, dass der Betroffene die Rechtslage erkennen und sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen kann (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).

    Der Gesetzgeber hat Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs hinreichend bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Die Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes richten sich auch nach diesen Regelungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 110, 33 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Bedient sich der Gesetzgeber unbestimmter Rechtsbegriffe, dürfen verbleibende Ungewissheiten nicht so weit gehen, dass die Vorhersehbarkeit und Justitiabilität des Handelns der durch die Normen ermächtigten staatlichen Stellen gefährdet sind (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 31, 255 ; 83, 130 ; 102, 254 ; 110, 33 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Vielmehr müssen bestimmte Tatsachen festgestellt sein, die eine Gefahrenprognose tragen (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).

    Die Geschehnisse können in harmlosen Zusammenhängen verbleiben, aber auch den Beginn eines Vorgangs bilden, der in eine Gefahr mündet (vgl. zur Straftatenverhütung BVerfGE 110, 33 ).

    Sie ist zwar nicht dazu geeignet, die Mängel einer zu unbestimmt geregelten oder zu niedrig angesetzten Eingriffsschwelle auszugleichen, da auch die unabhängige Prüfungsinstanz nur sicherstellen kann, dass die geregelten Eingriffsvoraussetzungen eingehalten werden (vgl. BVerfGE 110, 33 ).

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   BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01   

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https://dejure.org/2004,45
BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01 (https://dejure.org/2004,45)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01 (https://dejure.org/2004,45)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01 (https://dejure.org/2004,45)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • DFR

    Anwaltsnotariat I

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch eine nicht angemessene Bewertung der spezifischen Fachkenntnisse bei der Zulassung von Anwaltsnotaren in einzelnen Bundesländern

  • Wolters Kluwer

    Bewerbung von Rechtsanwälten auf ausgeschriebene Notarstellen im Bereich des Anwaltsnotariats - Anforderungen an die Kriterien für die Notarauswahl - Ungleichgewicht zwischen den Merkmalen der Befähigung und der fachlichen Eignung - Bestenauslese als Ziel der ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Zur angemessenen Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Anwaltsnotariat

  • rechtsportal.de

    BNotO § 6
    Anforderungen an die Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine ausgeschriebene Notarstelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Bewerbungsverfahren für Anwaltsnotare

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Bewerbungsverfahren für Anwaltsnotare

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 12 GG, § 6 BNotO

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    DAV begrüßt Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 17 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die notarielle Fachprüfung - das Kernstück des neugeregelten Zugangs zum Anwaltsnotariat (Dirk Kupfernagel; BRAK-Mitt. 2010, 197)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 110, 304
  • NJW 2004, 1935
  • MDR 2004, 1027
  • NVwZ 2004, 1223 (Ls.)
  • DNotZ 2004, 560
  • DVBl 2004, 882
  • AnwBl 2004, 519
 
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Wird zitiert von ... (242)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    Die genaueren Kriterien für die Bewerberauswahl in § 6 Abs. 3 BNotO führte der Gesetzgeber 1991 ein, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass die Auswahlmaßstäbe und das Auswahlverfahren für die Vergabe von Notarstellen gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage bedürfen (BVerfGE 73, 280).

    Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1986 (BVerfGE 73, 280) habe der Beschwerdeführer auf den Fortbestand des bisherigen Zulassungssystems nicht mehr vertrauen dürfen.

    Allerdings kann die Nähe zum öffentlichen Dienst für den Inhalt der gesetzlichen Regelung Bedeutung erlangen (vgl. BVerfGE 73, 280 ).

    Dessen Auswahlkriterien entsprechen den Erfordernissen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1986 eingefordert hat (vgl. BVerfGE 73, 280 ).

    Auch beim Zugang zum Zweitberuf rechtfertigt vor Art. 12 Abs. 1 GG allein die Sicherstellung einer qualitätsvollen vorsorgenden Rechtspflege Einschränkungen beim Berufszugang, soweit diese hierzu geeignet und erforderlich sind, die Bewerber nicht unverhältnismäßig belasten und den chancengleichen Zugang zum angestrebten öffentlichen Amt wahren (vgl. auch BVerfGE 73, 280 ).

  • BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 1303/01

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    - 1 BvR 838/01 - - 1 BvR 1303/01 - - 1 BvR 340/02 - - 1 BvR 1436/01 - - 1 BvR 1450/01 -.

    - 1 BvR 1303/01 -,.

    aa) Das Verfahren 1 BvR 1303/01.

    Dasselbe gilt allerdings für die jeweils erfolgreichen Mitbewerber, die mit 7, 40 Punkten (Verfahren 1 BvR 838/01) und 7, 10 Punkten (Verfahren 1 BvR 1303/01) ebenfalls im unteren Drittel des befriedigend abgeschnitten haben.

  • OLG Celle, 23.10.2000 - Not 14/00
    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    gegen 1. den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2001 - NotZ 30/00 -, 2. den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Oktober 2000 - Not 14/00 -,.

    den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 5. Juni 2000 - Not 14/00 -,.

    1. a) Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2001 - NotZ 30/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Oktober 2000 - Not 14/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 5. Juni 2000 - Not 14/00 - und der Bescheid der Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle vom 10. Mai 2000 - 3835 Hannover - verletzen den Beschwerdeführer zu I. in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes; die Beschlüsse werden aufgehoben.

  • BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 340/02

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    - 1 BvR 838/01 - - 1 BvR 1303/01 - - 1 BvR 340/02 - - 1 BvR 1436/01 - - 1 BvR 1450/01 -.

    - 1 BvR 340/02 -,.

    bb) Das Verfahren 1 BvR 340/02.

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    Lässt der Gesetzgeber unterschiedliche Ausgestaltungen desselben Berufs zu und ist die Ausübung eines öffentlichen Amtes im Haupt- und im Zweitberuf möglich, wirken sich solche Unterschiede nicht nur im Hinblick auf Regelungen der Berufsausübung aus (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 237 ; 98, 49 ), sondern vor allem im Hinblick auf die grundgesetzkonforme Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen und die verfassungsrechtlich zulässigen Einschränkungen der Berufswahl.

    Diese ergeben sich zwangsläufig daraus, dass zwar in beiden Notariatsformen der Notar Inhaber eines öffentlich Amtes ist, das Berufsbild jedoch unterschiedlich ausgestaltet ist (vgl. BVerfGE 98, 49 ), was sich auf die Berufszugangsvoraussetzungen auswirkt.

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    Eignung im engeren Sinne erfasst insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind (vgl. Jarass, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 7. Aufl., 2004, Art. 33 Rn. 13; vgl. auch BVerfGE 92, 140 und BVerfG, NJW 2003, S. 3111 ).

    Es ermöglicht eine einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers, die in eine Prognose einmündet (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    Eine Fortsetzung des Verfahrens vor den Fachgerichten kommt schon nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Betracht (vgl. BGH, DNotZ 1996, S. 905; DNotZ 1999, S. 252; BGHR, BNotO, § 111 n.F. Konkurrentenklage 1); dies gilt jedenfalls, wenn es der unterlegene Bewerber versäumt, seine Position im Wege einstweiligen Rechtsschutzes zu sichern (vgl. BVerwG, DVBl 2004, S. 317).

    a) Im öffentlichen Dienst sind bei der Beurteilung der Eignung vor allem zeitnahe Beurteilungen heranzuziehen (vgl. BVerwG, DVBl 2004, S. 317 m.w.N.), die bei der Übernahme weiterer oder neuer Ämter auch auf diese zugeschnitten sind.

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    Dabei sind an Bestimmtheit und Erkennbarkeit der gesetzlichen Einschränkung der Freiheit der Berufswahl strengere Anforderungen zu stellen als an Regelungen, die nur die Berufsausübung betreffen (vgl. BVerfGE 54, 237 ).

    Lässt der Gesetzgeber unterschiedliche Ausgestaltungen desselben Berufs zu und ist die Ausübung eines öffentlichen Amtes im Haupt- und im Zweitberuf möglich, wirken sich solche Unterschiede nicht nur im Hinblick auf Regelungen der Berufsausübung aus (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 237 ; 98, 49 ), sondern vor allem im Hinblick auf die grundgesetzkonforme Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen und die verfassungsrechtlich zulässigen Einschränkungen der Berufswahl.

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Berücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    gegen 1. den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 -,.

    1. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2000 - 1 Not 5/2000 - verletzen den Beschwerdeführer zu III. in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes; sie werden aufgehoben.

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95

    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    bb) Im Gegensatz zur Berücksichtigung der Notenunterschiede im Staatsexamen und des unterschiedlichen Leistungsniveaus bei den Notarassessoren hat es der Bundesgerichtshof allerdings im Rahmen der Auswahlentscheidung nach § 6 Abs. 3 BNotO für nicht zulässig gehalten, bei den Testaten im Rahmen der Qualifizierung zum Anwaltsnotar nach einer Leistungsbenotung zu differenzieren, hierfür Sonderpunkte zu vergeben und damit die fachliche Eignung eines Bewerbers genauer zu kennzeichnen (vgl. BGH, NJW-RR 1997, S. 948 ; NJW-RR 1998, S. 637).

    Selbst für den Fall, dass Klausuren tatsächlich geschrieben und bewertet worden waren, kann nach der Rechtsprechung durch ein gutes Ergebnis keine Steigerung der Punktzahl erreicht werden (vgl. BGH, NJW-RR 1997, S. 948; NJW-RR 1998, S. 637).

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 2/97

    Wirksamkeit des Auswahlverfahrens für Notare in Bayern nach dem

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01

    Bedeutung des Ergebnisses des zweiten juristischen Staatsexamens für einen

  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 30/00

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 18/95

    Notarrecht - Anfechtbarkeit - Rechtsschutzbedürfnis

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 4/98

    Berücksichtigung der Absolvierung eines Anwärterdienstes für Notar bei der

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 6/01

    Gewichtung der zweiten juristischen Staatsprüfung im Rahmen des Auswahlverfahrens

  • OLG Köln, 07.02.2001 - 2 VA (Not) 35/00
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    bb) Die Regelung des § 217 StGB greift aber in die Berufsfreiheit von Ärzten und Rechtsanwälten mit deutscher Staatsangehörigkeit jedenfalls insoweit ein, als sie ihnen unter Strafandrohung untersagt, im Rahmen ihrer ärztlichen oder anwaltlichen Berufsausübung - einer auf Dauer angelegten und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dienenden Tätigkeit (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 102, 197 ; 110, 304 ; 126, 112 ) - geschäftsmäßig Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren, zu verschaffen oder zu vermitteln.

    (aa) Die Beschwerdeführerin zu III. 4. ist in Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit für den Beschwerdeführer zu III. 2. nicht zum Zwecke der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage, mithin nicht beruflich, tätig (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 102, 197 ; 110, 304 ; 126, 112 ).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Das Grundrecht gilt auch im Bereich des öffentlichen Dienstes; Art. 33 Abs. 2 GG ermöglicht insoweit allerdings ergänzende Sonderregelungen (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 92, 140 ; 96, 152 ; 96, 171 ; 96, 205 ; 110, 304 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1997 - 2 BvR 1088/97 -, juris, Rn. 15).

    Eignung im engeren Sinne erfasst insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 108, 282 ; 110, 304 ).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Allerdings basiert die Auswahlentscheidung, d.h. der Vergleich der Bewerber im Rahmen der Auswahl, in der Praxis vor allem auf dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - BVerfGE 110, 304 und vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 58).
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Rechtsprechung
   EuGH, 01.04.2004 - C-263/02 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,361
EuGH, 01.04.2004 - C-263/02 P (https://dejure.org/2004,361)
EuGH, Entscheidung vom 01.04.2004 - C-263/02 P (https://dejure.org/2004,361)
EuGH, Entscheidung vom 01. April 2004 - C-263/02 P (https://dejure.org/2004,361)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage einer juristischen Person gegen eine Verordnung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Jégo-Quéré

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Jégo-Quéré & Cie SA.

    1. Europäische Gemeinschaften - Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe - Handlungen mit allgemeiner Geltung - Erfordernis für natürliche oder juristische Personen, eine Einrede der Rechtswidrigkeit zu erheben oder ein ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Jégo-Quéré & Cie SA

    Landwirtschaft , Fischereipolitik

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Grundsätzlich kein Recht auf Individualklage bei den (europäischen) Gemeinschaftsgerichten

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil in der Rechtssache T-177/01, mit dem die Nichtigkeitsklage gegen die Artikel 3 Buchstabe d und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1162/2001 der Kommission für zulässig erklärt wurde; Rolle der nationalen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten im ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nichtigkeitsklage einer juristischen Person gegen eine EG-Verordnung ist nicht schon dann zulässig, wenn das nationale Recht nur eine mittelbare Anfechtung bei Verstoß vorsieht - Jégo-Quéré

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3760/92 Art. 15; ; Verordnung Nr. 1162/2001 Art. 3 Buchst. d

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage einer juristischen Person gegen eine Verordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste erweiterte Kammer) vom 3. Mai 2002 in der Rechtssache T-177/01 (Jégo-Quéré/Kommission), mit dem die Klage des genannten Unternehmens auf Nichtigerklärung der Artikel 3 Buchstabe d ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2006
  • NVwZ 2004, 1223 (Ls.)
  • EuZW 2004, 343
  • DVBl 2004, 820
  • BB 2004, 547
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 03.05.2002 - T-177/01

    IN DEM BEMÜHEN UM EINE STÄRKUNG DES RECHTSSCHUTZES FÜR BÜRGER/BÜRGERINNEN UND

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-263/02
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste erweiterte Kammer) vom 3. Mai 2002 in der Rechtssache T-177/01 (Jégo-Quéré/Kommission, Slg. 2002, II-2365) wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 17. Juli 2002 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 3. Mai 2002 in der Rechtssache T-177/01 (Jégo-Quéré/Kommission, Slg. 2002, II-2365, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem die Nichtigkeitsklage der Jégo-Quéré et Cie SA (im Folgenden: Jégo-Quéré) gegen die Artikel 3 Buchstabe d und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1162/2001 der Kommission vom 14. Juni 2001 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Seehechtbestands in den ICES-Gebieten 111, 1V, V, VI und VII sowie VIII a, b, d, e und Vorschriften zur Überwachung der dort tätigen Fischereifahrzeuge (ABl. L 159, S. 4) für zulässig erklärt worden ist.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 3. Mai 2002 in der Rechtssache T-177/01 (Jégo-Quéré/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-263/02
    Dem Einzelnen kann nicht zugemutet werden, dass er gegen das Gesetz verstößt, um Zugang zu den Gerichten zu erlangen (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, [Urteil vom 25. Juli 2002, Slg. 2002, I-6677], Nr. 43).

    Dieses Recht ist auch in den Artikeln 6 und 13 EMRK verankert (vgl. u. a. Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 39).

  • EuGH, 10.04.2003 - C-142/00

    Kommission / Nederlandse Antillen

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-263/02
    44 Es entspricht aber ständiger Rechtsprechung, dass die allgemeine Geltung einer Vorschrift es nicht ausschließt, dass diese Vorschrift bestimmte Wirtschaftsteilnehmer unmittelbar und individuell betreffen kann (vgl. u. a. Urteil vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-142/00 P, Kommission/Nederlandse Antillen, Slg. 2003, I-3483, Randnr. 64).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-263/02
    45 Eine natürliche oder juristische Person kann aber von einer solchen Vorschrift nur dann individuell betroffen sein, wenn diese sie wegen bestimmter besonderer Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betrifft, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (vgl. u. a. Urteile vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und Kommission/Nederlandse Antillen, Randnr. 65).
  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-263/02
    Das Gemeinschaftsrecht hat somit im Hinblick auf den Erlass der Verordnung Nr. 1162/2001 keine besondere Rechtsposition zugunsten eines Wirtschaftsteilnehmers, wie es Jégo-Quéré ist, festgelegt (in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, FEDIOL/Kommission, Slg. 1983, 2913, Randnr. 31).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-263/02
    Insbesondere wenn eine Maßnahme allgemeiner Geltung wie die im vorliegenden Fall angefochtenen Vorschriften im Rahmen einer solchen Klage in Frage gestellt wird, erstreckt sich die Kontrolle des Gemeinschaftsrichters nicht auf sämtliche Faktoren, die die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme beeinträchtigen könnten, sondern beschränkt sich darauf, die hinreichend qualifizierten Verstöße gegen Rechtsnormen zu sanktionieren, deren Zweck es ist, dem Einzelnen Rechte zu verleihen (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnrn.
  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-263/02
    42 und 43; vgl. außerdem für einen nicht hinreichend qualifizierten Verstoß Urteil des Gerichtshofes vom 19. Mai 1992 in den Rechtssachen C-104/89 und C-37/90, Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061, Randnrn.
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-263/02
    Dieses Recht ist auch in den Artikeln 6 und 13 EMRK verankert (vgl. u. a. Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 39).
  • EuG, 06.12.2001 - T-196/99

    Area Cova u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-263/02
    18 und 19, und für einen Fall, in dem die angeführte Norm nicht bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache T-196/99, Area Cova u. a./Rat und Kommission, Slg. 2001, II-3597, Randnr. 43).
  • EuGH, 12.10.2000 - C-300/00

    Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-263/02
    Keinesfalls ermöglicht er es, die von einer natürlichen oder juristischen Person erhobene Nichtigkeitsklage, die nicht die Voraussetzungen des Artikels 230 Absatz 4 EG erfüllt, für zulässig zu erklären (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-300/00 P [R], Federación de Cofradías de Pescadores u. a./Rat, Slg. 2000, I-8797, Randnr. 37).
  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

  • EuG, 23.10.2001 - T-155/99

    Dieckmann & Hansen / Kommission

  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    Nach ständiger Rechtsprechung können nämlich die Unionsgerichte die Voraussetzungen, unter denen ein Einzelner Klage gegen eine Verordnung erheben kann, nicht so auslegen, dass es zu einer Abweichung von diesen Voraussetzungen, die im Vertrag ausdrücklich vorgesehen sind, kommt, ohne damit ihre Befugnisse zu überschreiten; dies gilt auch im Licht des Grundsatzes eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 36, und Beschluss des Gerichts vom 9. Januar 2007, Lootus Teine Osaühing/Rat, T-127/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50).".

    Im Urteil Kommission/Jégo-Quéré habe es sich bei der streitigen Handlung um eine Durchführungsverordnung der Kommission gehandelt, die nach der vom Gericht vorgenommenen Prüfung offenkundig als "Rechtsakt mit Verordnungscharakter" im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV einzustufen sei.

    Somit sind die in Art. 263 Abs. 4 AEUV vorgesehenen Zulässigkeitsvoraussetzungen im Licht des Grundrechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz auszulegen, ohne dass dies den Wegfall der in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehenen Voraussetzungen zur Folge hätte (vgl. in diesem Sinne Urteile Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 44, und Kommission/Jégo-Quéré, Randnr. 36).

    Es ist somit Sache der Mitgliedstaaten, ein System von Rechtsbehelfen und Verfahren vorzusehen, mit dem die Einhaltung des Grundrechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gewährleistet werden kann (Urteile Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 41, und Kommission/Jégo-Quéré, Randnr. 31).

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Hierfür ist es aufgrund der Ausgestaltung des Rechtsschutzsystems in der Gemeinschaft nach Art. 220 ff. EG wegen des sich aus dem Gemeinschaftsrecht (vgl. EuGH, Urteil vom 1. April 2004, Rs. C-263/02 P - Kommission/Jégo-Quéré & Cie SA - Slg. 2004, I-3425) sowie aus dem Grundgesetz - insbesondere Art. 19 Abs. 4 GG - ergebenden Rechts auf effektiven Rechtsschutz erforderlich, dass die Fachgerichte die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben an den Gemeischaftsgrundrechten messen und gegebenenfalls ein Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EG durchführen.
  • EuGH, 06.10.2020 - C-245/19

    DFON

    Außerdem darf diese Person, um Zugang zu einem solchen Gericht zu erhalten, nicht gezwungen sein, gegen eine Regel oder eine rechtliche Verpflichtung zu verstoßen und sich der mit diesem Verstoß verbundenen Sanktion auszusetzen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, EU:C:2004:210, Rn. 35, vom 13. März 2007, Unibet, C-432/05, EU:C:2007:163, Rn. 64, und vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 104).
  • EuG, 06.09.2011 - T-18/10

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung

    Nach ständiger Rechtsprechung können nämlich die Unionsgerichte die Voraussetzungen, unter denen ein Einzelner Klage gegen eine Verordnung erheben kann, nicht so auslegen, dass es zu einer Abweichung von diesen Voraussetzungen, die im Vertrag ausdrücklich vorgesehen sind, kommt, ohne damit ihre Befugnisse zu überschreiten; dies gilt auch im Licht des Grundsatzes eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 36, und Beschluss des Gerichts vom 9. Januar 2007, Lootus Teine Osaühing/Rat, T-127/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-583/11

    Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott hat das Gericht die Klage der

    4 - Urteil vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré (C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425).

    82 - Diese Möglichkeit wird bereits im Urteil Kommission/Jégo-Quéré (zitiert in Fn. 4, Randnr. 35) angedeutet.

  • EuGH, 10.09.2009 - C-455/07

    Ente per le Ville vesuviane / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    Schließlich habe sich das Gericht, indem es in der Randnr. 52 des angefochtenen Urteils die Klagebefugnis des Ente mit der Notwendigkeit bejaht habe, einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz der durch die Bewilligungsentscheidung verliehenen Verfahrensgarantien sicherzustellen, in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Gerichtshof gesetzt habe, wonach einer natürlichen oder juristischen Person, die nicht die in Art. 230 Abs. 4 EG aufgestellten Voraussetzungen erfülle, nicht unter Berufung auf den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes das Recht auf Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen eine Gemeinschaftshandlung zuerkannt werden könne, deren Adressat diese Person nicht sei (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, und vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425).

    Zwar müssen die Einzelnen in den Genuss eines effektiven gerichtlichen Schutzes der Rechte kommen können, die sie aus der Gemeinschaftsrechtsordnung herleiten (Urteile Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 39, Kommission/Jégo-Quéré, Randnr. 29, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 39), doch kann die Berufung auf das Recht auf einen derartigen Schutz nicht die in Art. 230 EG aufgestellten Voraussetzungen in Frage stellen.

    40 bis 42, Kommission/Jégo-Quéré, Randnrn.

  • BVerfG, 29.04.2014 - 2 BvR 1572/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die unterbliebene Vorlage an den

    So hat der Gerichtshof der Europäischen Union zur Reichweite des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz, das ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts (vgl. EuGH, Urteil vom 27. November 2001, Rs. C-424/99, Kommission ./. Österreich, Slg. 2001, S. 1-9285 ff., Rn. 45 m.w.N.) und nunmehr auch in Art. 47 GRCh verankert ist, entschieden, es sei Sache der Mitgliedstaaten, ein System von Rechtsbehelfen und Verfahren vorzusehen, mit dem die Einhaltung dieses Rechts gewährleistet werden könne (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Juli 2002, Rs. C-50/00 P, Union de Pequenos Agricultores, Slg. 2002, S. 1-6677 ff., Rn. 41 und 45; Urteil vom 1. April 2004, Rs. C-263/02 P, Jégo-Quéré, Slg. 2004, S. 1-3425 ff., Rn. 31).

    Hiernach sind die nationalen Gerichte lediglich verpflichtet, die vorgefundenen nationalen Verfahrensvorschriften möglichst so auszulegen und anzuwenden, dass natürliche und juristische Personen die Rechtmäßigkeit jeder nationalen Entscheidung oder anderen Maßnahme, mit der eine Gemeinschaftshandlung allgemeiner Geltung auf sie angewandt wird, gerichtlich anfechten und sich dabei auf die Ungültigkeit dieser Handlung berufen können (vgl. EuGH, Urteil vom 1. April 2004, Rs. C-263/02 P, Jégo-Quéré, Slg. 2004, S. 1-3425 ff., Rn. 32 m.w.N.; vgl. auch BVerfGK 13, 506 ).

  • EuG, 12.01.2007 - T-447/05

    SPM / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Regelung über die

    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine natürliche oder juristische Person, die nicht der Adressat einer Maßnahme ist, nur dann geltend machen, individuell im Sinne von Art. 230 Abs. 4 EG betroffen zu sein, wenn sie von der fraglichen Maßnahme wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wird wie ein Adressat (Urteile des Gerichtshofs Plaumann/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, 223, Codorníu/Rat, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 20, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 36, und vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 45, Urteil vom 3. Februar 2005, Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 107).

    39 und 40, und Kommission/Jégo-Quéré, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnrn.

    43 und 46, und Kommission/Jégo-Quéré, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 22.01.2008 - T-298/04

    Efkon / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2004/52/EG -

    Es sei auch nicht ersichtlich, dass dem Gemeinschaftsgesetzgeber für den Erlass der Richtlinie durch eine gemeinschaftsrechtliche Bestimmung die Anwendung eines Verfahrens vorgeschrieben sei, in dessen Rahmen die Klägerin Rechte wie das Anhörungsrecht hätte geltend machen können (Urteil des Gerichtshofs vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 47).

    Das Gemeinschaftsrecht hat somit im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie keine besondere Rechtsposition zugunsten eines Wirtschaftsteilnehmers wie der Klägerin festgelegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Jégo-Quéré, Randnr. 47).

    Hierzu genügt der Hinweis, dass der Einzelne die Möglichkeit haben muss, einen effektiven gerichtlichen Schutz der Rechte in Anspruch zu nehmen, die er aus der Gemeinschaftsrechtsordnung herleitet (Urteil Kommission/Jégo-Quéré, Randnr. 29).

  • EuGH, 22.11.2007 - C-260/05

    Sniace / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Zulässigkeit -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann über die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Nichtigkeitsklage nicht aufgrund der von der Rechtsmittelführerin vorgenommenen Auslegung des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz hinweggegangen werden (Beschluss vom 8. März 2007, Strack/Kommission, C-237/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 108; vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 44, und vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 36, sowie Beschluss vom 13. März 2007, Arizona Chemical u. a./Kommission, C-150/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2017 - C-596/15

    Bionorica / Kommission - Rechtsmittel - Gesundheit der Bevölkerung -

  • EuG, 10.12.2013 - T-492/12

    von Storch u.a. / EZB - Nichtigkeitsklage - Beschlüsse der EZB - Technische

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-663/17

    EZB/ Trasta Komercbanka u.a. - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage -

  • EuGH, 22.03.2007 - C-15/06

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

  • EuGH, 10.09.2009 - C-445/07

    Kommission / Ente per le Ville vesuviane - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-445/07

    Kommission / Ente per le Ville vesuviane - Rechtsmittel - Europäischer Fond für

  • EuGH, 08.03.2007 - C-237/06

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Entscheidung über die

  • EuGH, 29.04.2015 - C-64/14

    von Storch u.a. / EZB - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit -

  • EuG, 02.03.2010 - T-16/04

    Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-316/22

    Gabel Industria Tessile und Canavesi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 288

  • EuG, 03.05.2018 - T-431/12

    Distillerie Bonollo u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von Weinsäure mit Ursprung

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Schutz von Verbrauchern -

  • EuG, 04.12.2007 - T-326/07

    Cheminova u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie 91/414/EWG -

  • EuGH, 17.02.2009 - C-483/07

    Galileo Lebensmittel / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage -

  • EuGH, 08.04.2008 - C-503/07

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie

  • EuG, 21.12.2023 - T-791/22

    Broad Far (Hong Kong) und M21/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfe - Steuerregelung für die in Belgien

  • EuG, 14.12.2005 - T-369/03

    Arizona Chemical u.a. / Kommission - Richtlinie 67/548/EWG - Ablehnung der

  • EuG, 06.06.2013 - T-279/11

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission - Landwirtschaft - Sondermaßnahmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-274/12

    Telefónica / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports - Berufung vor einem nationalen Gericht auf eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-141/02

    Kommission / max.mobil

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-29/22

    Generalanwältin Capeta: Einzelpersonen können vor den Unionsgerichten eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2023 - C-281/22

    Grenzüberschreitende Ermittlungen durch die Europäische Staatsanwaltschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-465/16

    Rat / Growth Energy und Renewable Fuels Association

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-346/03

    Atzeni u.a. - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der von der Region

  • EuG, 26.03.2021 - T-484/20

    SATSE / Kommission - Aufnahme von SARS-CoV-2 in die Liste der biologischen

  • EuG, 04.06.2012 - T-381/11

    Eurofer / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG -

  • EuG, 31.01.2008 - T-95/06

    Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana / OCVV - Nador

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-432/05

    Unibet - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz der Rechte aus dem

  • EuG, 29.06.2006 - T-311/03

    Nürburgring / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG -

  • EuGH, 21.02.2006 - C-367/04

    Deutsche Post und DHL Express (früher DHL International) / Kommission -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-148/04

    Unicredito Italiano - Nichtigkeit der Entscheidung 2002/581/EG der Kommission vom

  • EuG, 07.09.2010 - T-539/08

    Etimine und Etiproducts / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt und Schutz der

  • EuGH, 16.09.2005 - C-342/04

    Schmoldt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Bauprodukte - Harmonisierte Normen

  • EuG, 11.06.2009 - T-309/02

    Acegas / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen

  • EuG, 07.09.2010 - T-532/08

    Norilsk Nickel Harjavalta und Umicore / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-519/07

    Kommission / Koninklijke FrieslandCampina - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

  • EuG, 11.09.2007 - T-35/06

    Honig-Verband / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1854/2005 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03

    Kommission / Rat

  • EuG, 11.06.2009 - T-292/02

    Confservizi / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-426/05

    Tele2 Telecommunication - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste -

  • EuG, 10.05.2006 - T-395/04

    Air One / Kommission - Staatliche Beihilfen - Luftverkehr - Beschwerde - Keine

  • EuG, 14.04.2005 - T-141/03

    Sniace / Kommission - Staatliche Beihilfe - Beteiligungsdarlehen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum

  • EuG, 10.12.2004 - T-196/03

    EFfCI / Parlament und Rat

  • EuG, 06.09.2004 - T-213/02

    SNF / Kommission

  • EuG, 10.09.2020 - T-246/19

    Cambodge und CRF/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Einfuhren von Indica-Reis mit

  • EuG, 11.09.2007 - T-28/07

    Fels-Werke u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/87/EG - System

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-417/04

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

  • EuG, 12.03.2007 - T-417/04

    Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia / Kommission - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 25.04.2006 - T-310/03

    Kreuzer Medien / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG -

  • EuG, 19.04.2012 - T-162/09

    Würth und Fasteners (Shenyang) / Rat - Nichtigkeitsklage - Dumping - Keine

  • EuG, 21.05.2008 - T-495/04

    Belfass / Rat - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches

  • EuG, 07.01.2008 - T-375/07

    Pellegrini / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-441/05

    Roquette Frères - Berechtigung Einzelner, sich vor nationalen Gerichten auf die

  • EuG, 28.11.2005 - T-236/04

    EEB und Stichting Natuur en Milieu / Kommission - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 28.11.2005 - T-94/04

    EEB u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Einrede der Unzulässigkeit -

  • EuG, 22.07.2005 - T-376/04

    Polyelectrolyte Producers Group / Rat und Kommission - Nichtigkeitsklage -

  • EuGöD, 08.11.2007 - F-40/05

    Andreasen / Kommission

  • EuG, 13.12.2005 - T-397/02

    Arla Foods u.a. / Kommission - Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 - Eintragung einer

  • EuG, 11.07.2005 - T-40/04

    Bonino u.a. / Parlament und Rat - Verordnung über die Regelungen für die

  • EuG, 28.06.2005 - T-170/04

    FederDoc u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 316/2004 -

  • EuG, 22.04.2009 - T-217/08

    Bundesverband Deutscher Milchviehhalter u.a. / Rat - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 20.09.2023 - T-706/22

    Nicoventures Trading u.a./ Kommission - Nichtigkeitsklage - Öffentliche

  • EuG, 27.11.2012 - T-541/10

    ADEDY u.a. / Rat

  • EuG, 20.09.2018 - T-815/17

    Správa zeleznicní dopravní cesty/ Kommission und INEA

  • EuG, 04.06.2012 - T-379/11

    Hüttenwerke Krupp Mannesmann u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt -

  • EuG, 16.02.2005 - T-142/03

    Fost Plus / Kommission - Nichtigkeitsklage - Klage einer juristischen Person -

  • EuG, 28.06.2005 - T-386/04

    Eridania Sadam u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation für Zucker -

  • EuG, 09.06.2016 - T-825/14

    IREPA / Kommission und Rechnungshof

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Rechtsprechung
   EuGH, 15.01.2004 - C-433/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1874
EuGH, 15.01.2004 - C-433/01 (https://dejure.org/2004,1874)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.2004 - C-433/01 (https://dejure.org/2004,1874)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - C-433/01 (https://dejure.org/2004,1874)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Brüsseler Übereinkommen - Besondere Zuständigkeiten - Artikel 5 Nummer 2 - Unterhaltsverpflichtung - Regressklage einer öffentlichen Einrichtung aus übergegangenem Recht des Unterhaltsberechtigten

  • Europäischer Gerichtshof

    Blijdenstein

  • EU-Kommission PDF

    Freistaat Bayern gegen Jan Blijdenstein.

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Zuständigkeit für Unterhaltssachen - Regressklage einer öffentlichen Einrichtung aus übergegangenem Recht des Unterhaltsberechtigten - ...

  • EU-Kommission

    Freistaat Bayern gegen Jan Blijdenstein

    Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968 , Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage in einem Rechtsstreit im Rahmen einer Regressklage auf Rückzahlung von Ausbildungsförderung; Geldbeträge zur Ausbildungsförderung des Freistaates Bayern an eine in München ausgebildete Tochter eines in seinem Heimatstaat wohnenden Niederländers; Auslegung ...

  • Judicialis

    Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 5 Nr. 2; ; Übereinkomme... n vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 2 Abs. 1; ; BGB § 1610 Abs. 2; ; BAföG § 11; ; BAföG § 37 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Freistaat Bayern./Jan Blijdenstein. Zuständigkeit nach EG-Recht bei Gläubigerwechsel

  • rechtsportal.de

    Brüsseler Übereinkommen - Besondere Zuständigkeiten - Artikel 5 Nummer 2 - Unterhaltsverpflichtung - Regressklage einer öffentlichen Einrichtung aus übergegangenem Recht des Unterhaltsberechtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung von Artikel 5 Nr. 2 des Brüsseler Übereinkommens - Besondere Zuständigkeiten - Rückgriffsklage einer Stelle eines Vertragsstaats, die entsprechend dessen Rechtsvorschriften dem Kind eines Unterhaltsschuldners, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1439
  • NVwZ 2004, 1223 (Ls.)
  • EuZW 2004, 277
  • FamRZ 2004, 513
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.01.1993 - C-89/91

    Shearson Lehman Hutton / TVB

    Auszug aus EuGH, 15.01.2004 - C-433/01
    24 Insoweit ist daran zu erinnern, dass das Übereinkommen autonom unter Berücksichtigung seiner Systematik und seiner Zielsetzungen auszulegen ist (vgl. u. a. Urteile vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91, Shearson Lehman Hutton, Slg. 1993, I-139, Randnr. 13, vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-295/95, Farrell, Slg. 1997, I-1683, Randnrn.

    25 Außerdem ist daran zu erinnern, dass nach der Systematik des Übereinkommens die Zuständigkeit der Gerichte des Vertragsstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat, den allgemeinen Grundsatz darstellt und dass die von diesem allgemeinen Grundsatz abweichenden Zuständigkeitsregeln keiner Auslegung zugänglich sind, die über die in dem Übereinkommen ausdrücklich vorgesehenen Fälle hinausgeht (vgl. u. a. Urteile Shearson Lehman Hutton, Randnrn.

    Denn außer in den ausdrücklich vorgesehenen Fällen steht das Übereinkommen der Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Klägers ablehnend gegenüber (in diesem Sinne Urteile Shearson Lehman Hutton, Randnr. 17, Benincasa, Randnr. 14, und Group Josi, Randnr. 50).

    Diese letztgenannte Vorschrift stellt nämlich für Verträge, die von Verbrauchern geschlossen wurden, nach Maßgabe der Eigenschaft der Verbraucher im Verfahren besondere Zuständigkeitsregeln auf, was den Gerichtshof zu der Feststellung veranlasst hat, dass diese Regeln den Verbraucher nur so weit schützen, wie er persönlich Kläger oder Beklagter in einem Verfahren ist (Urteil Shearson Lehman Hutton, Randnr. 23).

  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus EuGH, 15.01.2004 - C-433/01
    12 und 13, vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-269/95, Benincasa, Slg. 1997, I-3767, Randnr. 12, und Baten, Randnr. 28).

    14 und 16, Benincasa, Randnr. 13, und Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-412/98, Group Josi, Slg. 2000, I-5925, Randnr. 49).

    Denn außer in den ausdrücklich vorgesehenen Fällen steht das Übereinkommen der Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Klägers ablehnend gegenüber (in diesem Sinne Urteile Shearson Lehman Hutton, Randnr. 17, Benincasa, Randnr. 14, und Group Josi, Randnr. 50).

  • EuGH, 13.07.2000 - C-412/98

    Group Josi

    Auszug aus EuGH, 15.01.2004 - C-433/01
    14 und 16, Benincasa, Randnr. 13, und Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-412/98, Group Josi, Slg. 2000, I-5925, Randnr. 49).

    Denn außer in den ausdrücklich vorgesehenen Fällen steht das Übereinkommen der Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Klägers ablehnend gegenüber (in diesem Sinne Urteile Shearson Lehman Hutton, Randnr. 17, Benincasa, Randnr. 14, und Group Josi, Randnr. 50).

  • EuGH, 14.11.2002 - C-271/00

    Baten

    Auszug aus EuGH, 15.01.2004 - C-433/01
    20 Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-271/00 (Baten, Slg. 2002, I-10489, Randnr. 37) entschieden hat, dass Artikel 1 Absatz 1 des Übereinkommens dahin auszulegen ist, dass der Begriff "Zivilsache" eine Rückgriffsklage umfasst, mit der eine öffentliche Stelle gegenüber einer Privatperson die Rückzahlung von Beträgen verfolgt, die sie als Sozialhilfe an gegenüber dieser Person Unterhaltsberechtigte gezahlt hat, soweit für die Grundlage dieser Klage und die Modalitäten ihrer Erhebung die allgemeinen Vorschriften über Unterhaltsverpflichtungen gelten.

    12 und 13, vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-269/95, Benincasa, Slg. 1997, I-3767, Randnr. 12, und Baten, Randnr. 28).

  • EuGH, 20.03.1997 - C-295/95

    Farrell / Long

    Auszug aus EuGH, 15.01.2004 - C-433/01
    24 Insoweit ist daran zu erinnern, dass das Übereinkommen autonom unter Berücksichtigung seiner Systematik und seiner Zielsetzungen auszulegen ist (vgl. u. a. Urteile vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91, Shearson Lehman Hutton, Slg. 1993, I-139, Randnr. 13, vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-295/95, Farrell, Slg. 1997, I-1683, Randnrn.
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 67/16

    Verbrauchergerichtsstand: Vorliegen eines Kapitalanlagevertrags zu

    Zwar kann ein Zessionar nicht im Klägergerichtsstand klagen, wenn die Sonderzuständigkeit - wie etwa der Gerichtsstand des Unterhaltsberechtigten oder des Verbrauchers - einem besonderen Schutz des ursprünglichen Gläubigers dienen soll (EuGH, Urteil vom 15. Januar 2004, C-433/01, Blijdenstein, NJW 2004, 1439 Rn. 25 ff).
  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

    14 Diesen besonderen Zuständigkeitsregeln ist eine strikte Auslegung zu geben, die nicht über die ausdrücklich im Übereinkommen vorgesehenen Fälle hinausgehen darf (vgl. Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 189/87, Kalfelis, Slg. 1988, 5565, Randnr. 19, und vom 15. Januar 2004 in der Rechtssache C-433/01, Blijdenstein, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 25).
  • BGH, 05.06.2019 - XII ZB 44/19

    Der auf den Sozialhilfeträger übergegangene Unterhaltsanspruch - und der richtige

    Keine Zivilsache war demgegenüber gegeben, wenn der Unterhaltsregress nicht von einer Gleichordnung der Beteiligten geprägt war, sondern auf Bestimmungen gestützt wurde, mit denen der Gesetzgeber der öffentlichen Einrichtung eine eigene, besondere Befugnis verliehen hatte (vgl. EuGH Urteile vom 15. Januar 2004 - Rs. C-433/01 - Slg. 2004 I-981 Rn. 20 - Blijdenstein und vom 14. November 2002 - Rs. C-271/00 - Slg. 2002 I-10489 Rn. 37 - Baten).

    Der Europäische Gerichtshof geht grundsätzlich auch dann vom Vorliegen einer Zivilsache aufgrund einer zivilrechtlichen Rechtsgrundlage aus, wenn eine im bürgerlichen Recht wurzelnde Unterhaltsforderung im Wege einer Legalzession - wie hier gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII - auf eine öffentliche Stelle übergegangen ist (vgl. zu § 7 UVG: EuGH Urteil vom 15. Januar 2004 - Rs. C-433/01 - Slg. 2004 I-981 Rn. 20 f. - Blijdenstein).

    Diese Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof damit begründet, dass nach der Systematik des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens die Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Beklagten (Art. 2 EuGVÜ) den allgemeinen Grundsatz darstelle, während die von diesem allgemeinen Grundsatz abweichenden besonderen Zuständigkeitsregeln - insbesondere Art. 5 Abs. 2 EuGVÜ - keiner erweiternden Auslegung zugänglich seien, zumal das Übereinkommen der Zuständigkeit von Gerichten am Wohnsitz des Klägers generell ablehnend gegenüberstehe (vgl. EuGH Urteil vom 15. Januar 2004 - Rs. C-433/01 - Slg. 2004 I-981 Rn. 25 - Blijdenstein; vgl. auch EuGH Urteil vom 27. September 1988 - Rs. 189/87 - Slg. 1988, 5565 Rn. 19 - Kalfelis).

    Dieser spezifische Zweck habe Vorrang vor dem mit der Regel des Art. 2 EuGVÜ verfolgten Zweck, welcher seinerseits darin bestehe, den mit einer Klage überzogenen und deshalb generell als schwächere Partei anzusehenden Beklagten zu schützen (vgl. EuGH Urteile vom 15. Januar 2004 - Rs. C-433/01 - Slg. 2004 I-981 Rn. 29 - Blijdenstein und vom 20. März 1997 - Rs. C-295/95 - Slg. 1997, I-1683 Rn. 19 - Farrell).

    Zudem seien die Gerichte am Wohnsitz des Beklagten am besten dazu in Lage, dessen finanzielle Mittel zu beurteilen (vgl. EuGH Urteil vom 15. Januar 2004 - Rs. C-433/01 - Slg. 2004 I-981 Rn. 30 f. - Blijdenstein).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-189/08

    Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass diesen besonderen Zuständigkeitsregeln eine strikte Auslegung zu geben ist, die nicht über die ausdrücklich im Übereinkommen vorgesehenen Fälle hinausgehen darf (vgl. Urteile vom 27. September 1988, Kalfelis, 189/87, Slg. 1988, 5565, Randnr. 19, und vom 15. Januar 2004, Blijdenstein, C-433/01, Slg. 2004, I-981, Randnr. 25, und Urteil Kronhofer, Randnr. 14).
  • EuGH, 17.09.2009 - C-347/08

    Vorarlberger Gebietskrankenkasse - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 9 Abs. 1

    12 und 13, vom 3. Juli 1997, Benincasa, C-269/95, Slg. 1997, I-3767, Randnr. 12, sowie vom 15. Januar 2004, Blijdenstein, C-433/01, Slg. 2004, I-981, Randnr. 24).

    Eine zusätzliche Bestätigung für das Ergebnis in Randnr. 43 des vorliegenden Urteils folgt aus dem oben genannten Urteil Blijdenstein.

  • EuGH, 17.09.2020 - C-540/19

    Landkreis Harburg (Subrogation d'un organisme public au créancier d'aliments) -

    Andere Autoren hingegen befürworteten die umgekehrte Lösung, wie sie im Urteil vom 15. Januar 2004, Blijdenstein (C-433/01, EU:C:2004:21), in Bezug auf die Auslegung von Art. 5 Nr. 2 des Brüsseler Übereinkommens herausgearbeitet worden sei.

    Im Gegensatz zu den einschlägigen Bestimmungen des Brüsseler Übereinkommens, die der Gerichtshof in der Rechtssache geprüft hat, in der das Urteil vom 15. Januar 2004, Blijdenstein (C-433/01, EU:C:2004:21), ergangen ist, enthält dieser Art. 3 weder einen allgemeinen Grundsatz wie die Zuständigkeit des Gerichts des Wohnsitzes des Beklagten noch eng auszulegende Ausnahmeregelungen wie Art. 5 Nr. 2 des Brüsseler Übereinkommens, sondern mehrere Kriterien, die gleichrangig und alternativ nebeneinander stehen, wie der Gebrauch des gleichordnenden Bindeworts "oder" nach jedem von ihnen zeigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. September 2019, R [Zuständigkeit für elterliche Verantwortung und Unterhaltspflicht], C-468/18, EU:C:2019:666, Rn. 29).

  • BGH, 22.04.2009 - VIII ZR 156/07

    Begriff des Erfüllungsorts i.S. von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO

    Zwar kann ein Zessionar nicht im Klägergerichtsstand klagen, wenn die Sonderzuständigkeit - wie etwa der Gerichtsstand des Unterhaltsberechtigten oder des Verbrauchers - einem besonderen Schutz des ursprünglichen Gläubigers dienen soll (EuGH, Urteil vom 15. Januar 2004 - Rs. C-433/01, JZ 2004, 407 - Freistaat Bayern ./. Blijdenstein, Rdnr. 25 ff. m.w.N.).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-103/05

    Reisch Montage - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Artikel 6 Nummer 1 - Mehrere

    29 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Vorschriften der genannten Verordnung autonom unter Berücksichtigung ihrer Systematik und ihrer Zielsetzungen auszulegen (vgl. zum Brüsseler Übereinkommen Urteil vom 15. Januar 2004 in der Rechtssache C-433/01, Blijdenstein, Slg. 2004, I-981, Randnr. 24 und die dort genannte Rechtsprechung).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 66/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Zwar kann ein Zessionar nicht im Klägergerichtsstand klagen, wenn die Sonderzuständigkeit - wie etwa der Gerichtsstand des Unterhaltsberechtigten oder des Verbrauchers - einem besonderen Schutz des ursprünglichen Gläubigers dienen soll (EuGH, Urteil vom 15. Januar 2004, C-433/01, Blijdenstein, NJW 2004, 1439 Rn. 25 ff).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-400/13

    Sanders - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Was die Vorschriften über die Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten über Unterhaltsansprüche betrifft, hat der Gerichtshof zu Art. 5 Nr. 2 des Brüsseler Übereinkommens bereits entschieden, dass die Ausnahme zu den Vorschriften über die Zuständigkeit in Unterhaltssachen dem Unterhaltsberechtigten, der in einem solchen Verfahren als die schwächere Partei angesehen wird, einen besonderen Schutz gewähren soll (vgl. in diesem Sinne Urteile Farrell, C-295/95, EU:C:1997:168, Rn. 19, und Blijdenstein, C-433/01, EU:C:2004:21, Rn. 29 und 30).
  • OLG Köln, 09.03.2010 - 13 U 119/09

    Einbeziehung von juristischen Personen in den Schutzbereich des Art. 11 Abs. 2

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19

    Movic u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 9/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2017 - C-498/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann sich Herr Schrems hinsichtlich der

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-400/13

    Sanders - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit in

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 103/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

  • EuGH, 14.01.2010 - C-233/08

    Kyrian - Gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-340/16

    Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 10/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 39/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20

    Gtflix Tv - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • OLG Saarbrücken, 21.07.2005 - 6 UF 121/04

    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Nr. 2 EuGVVO -

  • EuGH, 05.09.2019 - C-468/18

    R () und obligation alimentaire)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 17 U 51/09

    Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung i.R.v. Verlusten mit

  • OLG Düsseldorf, 03.09.2010 - 17 U 169/09

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Geltendmachung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-302/13

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anwendungsbereich -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-540/19

    WV (Subrogation d'un organisme public au créancier d'aliments) -

  • OLG Köln, 18.01.2019 - 25 UF 144/18

    Zahlung von Unterhalt nach übergegangenem Recht

  • OLG Stuttgart, 31.03.2005 - 16 UF 171/04

    Versorgungsausgleich: Nichtberücksichtigung von individuellen Auswirkungen, die

  • OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 13 UF 89/18

    Höhe des Trennungsunterhalts bei in Deutschland und Norwegen getrennt lebenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-49/12

    Sunico u.a. - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich

  • OLG Düsseldorf, 03.09.2010 - 17 U 171/09

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen gegen einen im

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-468/18

    R () und obligation alimentaire) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • AG Stuttgart, 04.09.2013 - 28 F 1133/13

    Internationale Zuständigkeit: Durch den Sozialleistungsträger rückabgetretener

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