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   BVerwG, 26.02.2004 - 9 B 68.03   

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BVerwG, 26.02.2004 - 9 B 68.03 (https://dejure.org/2004,3496)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.2004 - 9 B 68.03 (https://dejure.org/2004,3496)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 9 B 68.03 (https://dejure.org/2004,3496)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AbwAG 1991: § 2 Abs. 1; § 4 Abs. 1, Abs. 4; § 9 Abs. 5; § 10 Abs. 3; WHG: § 7 a Abs. 1
    Abwasser; Schmutzwasser; Niederschlagswasser; Überwachungswert; Mischkanalisation; Mischwasser; Niederschlagseinfluss; Teilstrom.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Geltung der Regelung in § 4 Abs. 1 Satz 2 Abwasserabgabengesetz (AbwAG 1991) bei der Einleitung von Mischwasser für das Mischwasser oder nur für das Schmutzwasser; Abstellen für die der Ermittlung der Zahl der Schadeinheiten zu Grunde zu legende Schadstofffracht auf die ...

  • Judicialis

    AbwAG 1991 § 2 Abs. 1; ; AbwAG 1991 § 4 Abs. 1; ; AbwAG 1991 § 4 Abs. 4; ; AbwAG 1991 § 9 Abs. 5; ; AbwAG 1991 § 10 Abs. 3; ; WHG § 7 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überschreitung des Überwachungswertes bei Abwassereinleitung aus Mischkanalisation - Abwasser; Schmutzwasser; Niederschlagswasser; Überwachungswert; Mischkanalisation; Mischwasser; Niederschlagseinfluss; Teilstrom

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 1249
  • DVBl 2004, 1049 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 9 B 68.03
    Ebenso wenig wie bei Störfällen können daraus, dass die Überschreitung unverschuldet sein mag oder erhebliche Ausmaße erlangen und deswegen zu einer starken Erhöhung der Abgabe führen kann, durchgreifende Einwände gegen die Verhältnismäßigkeit der Regelung hergeleitet werden (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1997 - BVerwG 8 B 170.97 - BVerwGE 105, 144 ).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 9 B 68.03
    Von einer "Aktenwidrigkeit" ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur auszugehen, wenn zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt ein Widerspruch besteht, der offensichtlich ist, sodass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts nicht bedarf (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 9 B 68.03
    Damit rügt die Beschwerde in der Sache eine fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Oberverwaltungsgericht (vgl. § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und damit Mängel, die revisionsrechtlich grundsätzlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzurechnen sind und die Zulassung der Revision wegen Verfahrensfehler deswegen nicht begründen können (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 25.05.2005 - 5 B 452/03

    Festsetzung einer Abwasserabgabe bei Vorliegen erhöhter Schadeinheiten;

    Davon ist auch das in einer Mischwasserkanalisation mitgeführte Niederschlagswasser umfasst (ebenso BVerwG, Beschl. v. 26.2.2004, NVwZ 2004, 1249; Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, 1997, S. 60 ff.; Dahme, in: Sieder/Zeitler/Dahme, Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserabgabengesetz, Band 2, Stand Dezember 2004, § 4 AbwAG RdNr. 13).

    Auch für die mit der Abwasserabgabe zusätzlich verbundene (ordnungsrechtliche) Funktion des Anreizes zur Verringerung der Schadstoffbelastung (vgl. BT-Drucks. 7/2272, aaO) bleibt ausreichend Raum (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 26.2.2004, aaO).

  • BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 5.06

    Überwachungswert; gemessener Einzelwert; Messergebnis; Erhöhung der Zahl der

    Solche Werte dürfen jedoch bei der Erhöhung berücksichtigt werden (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2004 - BVerwG 9 B 68.03 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 10).
  • OVG Thüringen, 26.06.2006 - 4 KO 1314/04

    Abwasserabgabepflicht von Grubenwasser, das vor der Einleitung mit Schmutzwasser

    Eine Teilstrombetrachtung ist dem Abwasserabgabengesetz grundsätzlich fremd (vgl. Beschluss des BVerwG vom 26.02.2004, 9 B 68/03).

    Sie ist durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes vom 05.07.1994 (BGBl. I 1453) allein bei der teilstrombezogenen Schädlichkeitsminderung in § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG eingeführt worden und stellt einen eng begrenzten Ausnahmefall dar (vgl. Beschluss des BVerwG vom 26.02.2004, 9 B 68/03, zitiert nach Juris).

  • VG Sigmaringen, 30.07.2019 - 3 K 9192/17

    Wasserentnahmeentgelt; Gebäude; Grundwasser; Verbot der Teilstrombetrachtung;

    Unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Verbots der Teilstrombetrachtung (maßgeblich u.a. im Bereich des Abwasserabgabenrechts, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 08. September 2003 - 9 C 1/03, juris Rn. 21; Beschluss vom 26. Februar 2004 - 9 B 68/03, juris Rn. 16; Nisipeanu in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 58), kann keine Gesamtbetrachtung der entsprechenden Teilströme erfolgen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007 - 1 L 196/06

    Abwasserabgabenrechtlicher Begriff des Einleiters und des Anlagenbetreibers;

    Ebenso wenig wie bei Störfällen können daraus, dass die Überschreitung unverschuldet sein mag oder ein erhebliches Ausmaß erreicht und deswegen zu einer starken Erhöhung der Abgabe führen kann, durchgreifende Einwände gegen die Verhältnismäßigkeit der Regelung hergeleitet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.02.2004 - 9 B 68/03 -, NVwZ 2004, 1249 und v. 20.08.1997 - 8 B 170.97 -, BVerwGE 105, 144 . jeweils zitiert nach juris; vgl. zum Ganzen auch VG Aachen, Urt. v. 10.09.2004 - 7 K 1569/03 -, juris).
  • VG Aachen, 10.09.2004 - 7 K 1569/03

    Rechtmäßigkeiteit der Höhe einer Abwasserabgabe für das Jahr 2000 und

    Im Abwasserabgabenrecht gilt der Grundsatz, dass die Abwasserabgabe unabhängig vom Verschulden für den objektiven Tatbestand des Einleitens von Abwasser und der mit ihm verbundenen Schadstoffbelastung erhoben wird, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Februar 2004 - 9 B 68/03 - (juris), und vom 20. August 1997 - 8 B 170/97 - BVerwGE 105, 144; VG Koblenz, Urteil vom 09. Februar 1999 - 2 K 1351/98.KO - (juris); Dahme, a.a.O., § 1 AbwAG Rn. 6 a m.w.N.
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