Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 04.03.2004 | VerfGH Berlin, 29.01.2004

Rechtsprechung
   BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00   

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https://dejure.org/2004,549
BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 (https://dejure.org/2004,549)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 (https://dejure.org/2004,549)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 2004 - 1 BvR 88/00 (https://dejure.org/2004,549)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Versagung der Aufnahme eines privaten Krankenhauses in den "Krankenhausplan 2000 der Freien und Hansestadt Hamburg"

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen der Versagung der Aufnahme eines privaten Krankenhauses in den "Krankenhausplan 2000 der Freien und Hansestadt Hamburg" ; Aufnahme in den Krankenhausplan als Voraussetzung für eine Investitionsförderung nach §§ 8 ff. ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 20; ; HmbKHG § 17 Abs. 2; ; HmbKHG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KHG § 6 Abs. 1, 4; GG Art. 12 Abs. 1
    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Bundeslandes; Begriffe der Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Kostengünstigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 39
  • NJW 2004, 1648
  • NVwZ 2004, 1350 (Ls.)
  • NZS 2004, 420
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00
    Die Rechtsprechung qualifiziert die Aufstellung des Krankenhausbedarfsplans als eine verwaltungsinterne Maßnahme ohne unmittelbare Rechtswirkungen nach außen (vgl. BVerwGE 72, 38 ).

    Soweit die Zahl der in diesen Krankenhäusern vorhandenen Betten den Bedarf übersteigt, ergibt sich auf der zweiten Entscheidungsstufe die Notwendigkeit einer Auswahl zwischen den in Betracht kommenden Krankenhäusern (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11; BVerwGE 72, 38 ).

    Für die Frage, welches von mehreren Krankenhäusern den Zielen der Krankenhausbedarfsplanung des Landes am besten gerecht wird, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch der Überprüfung, ob sich die im Krankenhausbedarfsplan festgelegten Ziele im Rahmen der Gesetze gehalten haben und ob die öffentlichen und privaten Interessen gerecht gegeneinander abgewogen worden sind (vgl. BVerwGE 72, 38 ).

    (1) Die Trägervielfalt wird auch vom Bundesverwaltungsgericht als wesentlicher Gesichtspunkt bei der Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern angesehen (vgl. BVerwGE 72, 38 ; Urteil vom 14. November 1985, Buchholz 451.74 KHG § 8 Nr. 8).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00
    Die wirtschaftlichen Belastungen durch die Nichtaufnahme in den Krankenhausplan sind so schwerwiegend, dass sie einer Beschränkung der Berufswahl nahe kommen, weshalb nur Gemeinwohlbelange von hoher Bedeutung gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des Aufnahme begehrenden Krankenhausträgers an ungehinderter Betätigung den Vorrang verdienen können (vgl. BVerfGE 82, 209 ).

    Diese Auslegung des Merkmals der Bedarfsgerechtigkeit wird den Aufforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG gerecht (vgl. BVerfGE 82, 209 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat der Berücksichtigung dieses Grundsatzes im Zusammenhang mit der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Beschränkung der Berufsfreiheit durch die nach dem Krankenhausplanungsrecht erforderliche Auswahlentscheidung besondere Bedeutung beigemessen (vgl. BVerfGE 82, 209 ).

  • BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52

    Schwerbeschädigtenschutz

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat auch entschieden, dass der Grundsatz, niemand könne in eigener Sache Richter sein, zu den rechtsstaatlichen Prinzipien gehört (vgl. BVerfGE 3, 377 ).

    Es ist der Behörde durch Verfassungsrecht grundsätzlich nicht untersagt, in eigener Sache zu entscheiden (vgl. BVerfGE 3, 377 ).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00
    Vor allem aber sind die Entscheidungen der zuständigen Behörde hinsichtlich Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 1985, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8); die Auswahlentscheidung unterliegt jedenfalls hinsichtlich der Ermessensfehler gerichtlicher Überprüfung (vgl. zum Gebot effektiven Rechtsschutzes gegen die Ablehnung der Aufnahme in den Krankenhausplan Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfasungsgerichts vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 - ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 15/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - vom Krankenhaus veranlasste Leistung

    Zu differenzieren ist dabei nach den im Krankenhausplan vorgesehenen Leistungs- oder Versorgungsstufen der Grund- und Regelversorgung, der Schwerpunktversorgung und der Maximalversorgung (vgl ua BVerfG vom 4.3.2004 - 1 BvR 88/00 - NJW 2004, 1648, 1649 = juris RdNr 34 f; BVerwG vom 16.1.1986 - 3 C 37.83 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 9 S 92 = juris RdNr 66; Dettling/Würtenberger in Dettling/Gerlach, Krankenhausrecht 2. Aufl 2018, § 1 KHG RdNr 229 f; Szabados in Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl 2018, § 8 KHG RdNr 6) .
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 263/14

    Anmeldeplicht für Zuwendungen eines Landkreises an eine als gGmbH betriebene

    Der grundrechtlich gewährleisteten Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG) und dem Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) wird dadurch entsprochen, dass die anderen Krankenhäuser eine Chance auf Aufnahme in den Krankenhausplan haben und im Fall der Bedarfsdeckung die Rechtsstellung eines Plankrankenhauses bei Aufnahme eines Neubewerbers wieder zur Disposition steht (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1648, 1649; NVwZ 2009, 977, 978).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Ist das Angebot jedoch größer als der Bedarf, ist das Krankenhaus also nur neben anderen geeignet, den Bedarf zu befriedigen, so hat die Behörde auszuwählen, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausplanung am besten gerecht wird (§ 8 Abs. 2 Satz 2 KHG; vgl. Urteile vom 26. März 1981 a.a.O. S. 105 f. bzw. S. 17, vom 25. Juli 1985 a.a.O. S. 51, 52 ff. bzw. S. 58 f., 59 f., vom 14. November 1985 a.a.O. S. 76 ff. und vom 18. Dezember 1986 a.a.O. S. 104 ff., 107; Beschluss vom 31. Mai 2000 - BVerwG 3 B 53.99 - Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5; vgl. noch BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 - NJW 2004, 1648 ).

    Eine solche Vorzugsstellung ist im Gegenteil mit dem Krankenhausplanungsrecht unvereinbar, würde sie doch die hergebrachte Krankenhauslandschaft zementieren und Neubewerbern jede Aussicht auf Marktzugang nehmen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 - NJW 2004, 1648 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01   

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https://dejure.org/2004,1115
BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 (https://dejure.org/2004,1115)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 (https://dejure.org/2004,1115)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 2004 - 1 BvR 2098/01 (https://dejure.org/2004,1115)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender Äußerungen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen - Geldentschädigung bei Diffamierungen und Drohungen auf einem privaten Anrufbeantworter - Erstreckung des Schutzes der Menschenwürde auf die Privatsphäre - Anforderungen an eine ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Versagung einer Entschädigung wegen beleidigender Äußerungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbarin auf dem Anrufbeantworter übel beschimpft - Bundesverfassungsgericht zu den Kriterien für Schmerzensgeld wegen Beleidigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 49
  • NJW 2004, 2371
  • NVwZ 2004, 1350 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
    Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt eine Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 63, 131 ; 96, 56 ) und ihn vor Persönlichkeitsgefährdungen durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ; 99, 185 ).

    Verfehlen sie dies, so liegt darin nicht nur eine Verletzung objektiven Verfassungsrechts, sondern auch ein Verstoß gegen die subjektiven Grundrechte des Betroffenen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 99, 185 ; stRspr).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
    Auf diesen Schutzauftrag geht der Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen zurück (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2187 ; vgl. auch BGHZ 35, 363 ; 128, 1 ).

    Ob eine hinreichende schwer wiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs ab, dabei insbesondere vom Anlass und Beweggrund sowie von dem Grad des Verschuldens des Handelnden (vgl. BGH, VersR 1988, 405 ; BGH, VersR 1989, S. 628 ; BGHZ 128, 1 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den durch das Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 1 Ss 270/14

    Adhäsionsausspruch: Schmerzensgeld für einen Polizisten bei Beleidigung

    Aufgrund der Anordnung des § 253 BGB kann ein Schmerzensgeldanspruch im Fall einer Beleidigung nur ausnahmsweise unmittelbar aus Artikel 1 Abs. 1, 2, Abs. 1 GG folgen (BVerfG, NJW 2004, 2371).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08

    Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung -

    Bei Anwendung dieser Tatbestandsmerkmale haben die Gerichte die Fundierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Würde des Menschen zu beachten (BVerfG vom 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 - NJW 2004, 2371 Rn. 13 f.).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.12.2014 - 25 C 357/14

    Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Höhe von insgesamt

    Bei der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen haben die Gerichte die verfassungsrechtlich geschützte Verankerung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Menschenwürde zu berücksichtigen (BGH Urteil v. 05.03.1963, Az.: VI ZR 55/62 Rn. 16; BVerfG Kammerbeschluss v. 04.03.2004, Az.: 1 BvR 2098/01 Rn. 14, jew. m.w.N., LG Berlin, Urt. v. 06.10.2009, Az.: 65 S 121/09).
  • BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08

    Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen

    Sie gelten aber im Hinblick auf die Wechselbezüglichkeit zwischen der Meinungsfreiheit und den grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechten gleichermaßen in der hier vorliegenden Konstellation, in der die Verfassungsbeschwerde nicht von dem Äußernden, sondern von dem Äußerungsbetroffenen erhoben ist und sich gegen die Abweisung einer Unterlassungsklage richtet (vgl. BVerfGE 114, 339 ; BVerfGK 3, 49 ; 8, 89 ).
  • AG Bremen, 29.03.2012 - 9 C 306/11

    Schmerzensgeldanspruch bei Beleidigungen

    Nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG soll ein Schmerzensgeldanspruch im Fall der Beleidigung jedoch unmittelbar aus Art. 1, 2 GG folgen (BVerfG, NJW 2004, 2371).
  • BVerfG, 11.11.2009 - 1 BvR 2853/08

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung eines Schmerzensgeldes bei rechtswidriger

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass der Schutzauftrag des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens gebietet, weil anderenfalls ein Verkümmern des Rechtsschutzes der Persönlichkeit zu befürchten wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187 f. und vom 4. März 2004 - 1 BvR 2098/01 -, NJW 2004, S. 2371 ).

    Zwar muss der hiernach gebotene Ausgleich, wie die hier angegriffenen Entscheidungen im Ausgangspunkt zutreffend erkannt haben, nicht zwingend in der Zubilligung eines Zahlungsanspruchs bestehen (vgl. BVerfG, NJW 2004, S. 2371 ; NJW 2006, S. 1580 ).

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1717/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Schmerzensgeld nach

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass der Schutzauftrag des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens verwirklicht wird, wobei die Gerichte die Fundierung in der Menschenwürde zu beachten haben (vgl. BVerfGK 3, 49 ).

    Zwar muss der hiernach gebotene Ausgleich, wie die angegriffenen Entscheidungen im Ausgangspunkt zutreffend festgestellt haben, nicht zwingend in der Zubilligung eines Zahlungsanspruchs bestehen (vgl. BVerfGK 3, 49 ; 7, 120 ).

  • BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Abweisung einer Zivilklage auf

    Hiergegen ist verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 3, 49 ; 6, 144 ; 9, 317 ).

    Die staatliche Pflicht, den Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 99, 185 ; 114, 339 ; stRspr), auf die der Anspruch auf Entschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung zurückgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187 ; BVerfGK 3, 49 ), kann sich dann bis zur Gebotenheit einer Geldentschädigung verdichten.

  • LG Oldenburg, 07.02.2013 - 5 S 595/12

    Beleidigung eines Polizisten durch einen Betrunkenen - Schmerzensgeld?

    Bei der Anwendung der für einen Anspruch auf Geldentschädigung maßgeblichen Tatbestandsmerkmale einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der mangelnden Möglichkeit anderweitiger Genugtuung haben die Gerichte die Fundierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Würde des Menschen zu beachten (BVerfGE, Beschluss vom 04.03.2004, Az. 1 BvR 2098/01).
  • BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05

    Keine Verletzung von Art 1 Abs 1 GG durch Abweisung einer Schadensersatzklage

    Ebenso wenig wie die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde dazu zwingt, jede Verletzung des aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG entwickelten allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Geld zu entschädigen (vgl. dazu BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 2371 ), führt Art. 1 Abs. 1 GG - ungeachtet insoweit bestehender Unterschiede - im Rahmen von Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB dazu, dass die den Staat treffende Verantwortlichkeit nur durch die Leistung von Geldersatz eingelöst werden kann.
  • BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 78/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen wegen Versagung einer

  • BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2639/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines

  • BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22

    Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des

  • BVerfG, 23.09.2009 - 1 BvR 1681/09

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Verweisung auf

  • LAG Hamm, 06.03.2006 - 16 Sa 76/05

    Ansprüche wegen eines sogenannten Mobbings durch einen Chefarzt im Krankenhaus

  • OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06

    Keine Prozesskostenhilfe für den Mörder und Entführer des Jakob von M.

  • BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 402/06

    Kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des postmortalen

  • LG Duisburg, 30.07.2015 - 12 S 146/14

    Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen primitiver Beleidigungen ohne Tatsachenkern

  • BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvR 1377/04

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Geldentschädigung bei Verletzung des

  • AG Böblingen, 16.11.2006 - 3 C 1899/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Geldentschädigung wegen Beleidigung einer jungen

  • BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04

    Zivilrechtliche Abwehransprüche eines von der Medienberichterstattung Betroffenen

  • LAG Köln, 07.08.2012 - 12 Sa 521/11

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsstilllegung

  • LG Dortmund, 05.06.2014 - 1 S 12/14
  • LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06

    Mobbing, Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • LAG Hamm, 07.11.2006 - 9 Sa 444/06

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Mobbing

  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

  • ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07

    Persönlichkeitsrecht, Schmerzensgeld, Videoüberwachung

  • LG Berlin, 06.10.2009 - 65 S 121/09

    Beleidigung durch Hausverwalter - Schmerzensgeldanspruch

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2008 - 12 Sa 193/07

    Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts wegen Nichtzulassung zu einem

  • LG Mannheim, 06.11.2007 - 2 O 180/07
  • LAG Düsseldorf, 07.11.2011 - 14 Sa 1021/11

    Anforderungen an den Anspruch wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes;

  • ArbG Rheine, 22.10.2009 - 2 Ca 643/08

    Schmerzensfeld, Schadensersatz wegen Mobbing, Abmahnung, Kausalität

  • LG Bonn, 19.09.2006 - 10 O 77/06

    Haftung eines gerichtlichen Sachverständigen

  • LG Rostock, 04.08.2011 - 4 O 426/10

    Schmerzensgeld für rechtswidrigen Gewahrsam

  • LG Magdeburg, 18.05.2011 - 9 O 266/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Geldentschädigung bei Bezeichnung einer Person

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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00   

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VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00 (https://dejure.org/2004,6151)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29.01.2004 - VerfGH 143/00 (https://dejure.org/2004,6151)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 (https://dejure.org/2004,6151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Errichtung eines Unternehmens der städtischen Krankenhäuser; Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde; Auswirkungen des Krankenhausunternehmen-Gesetzes auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis; Annahme eines ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Errichtung eines Unternehmens der städtischen Krankenhäuser; Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde; Auswirkungen des Krankenhausunternehmen-Gesetzes auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis; Annahme eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 1350 (Ls.)
  • DVBl 2004, 779 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz demnach auch dann, wenn der Staat den Einzelnen zur Annahme eines bestimmten Arbeitsplatzes zwingt oder die Aufgabe eines Arbeitsplatzes verlangt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 97, 169 ; BAG AP Nr. 1, 102, 103 zu § 613 a BGB).

    Es gibt demgegenüber keine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz als solchen (Beschluss vom 20. August 1997- VerfGH 101/96 - LVerfGE 7, 3 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 133 ).

    Ein Beschwerdeführer kann deswegen nicht die Entscheidung über die Abwicklung von Einrichtungen, bei denen er gearbeitet hat, angreifen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 133 ).

    Vor diesem Hintergrund hätten die Fachgerichte zu prüfen, ob der Widerspruch im Hinblick auf eine eventuell dann drohende (außerordentliche) Kündigung nicht zumutbar gewesen wäre, obwohl Art. 17 VvB keinen unmittelbaren Schutz gegen den Verlust eines Arbeitsplatzes aufgrund privater Dispositionen und damit auch keinen unmittelbaren Schutz vor Kündigungen (Beschluß vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 ) gewährt und dem Staat lediglich eine Schutzpflicht obliegt, der die geltenden Kündigungsvorschriften hinreichend Rechnung tragen (BVerfGE 84, 133 ; 97, 169 ).

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Die Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde kann sich nach diesen Grundsätzen daraus ergeben, dass der Beschwerdeführer, obwohl gegen die Norm selbst kein fachgerichtlicher Rechtsweg eröffnet ist, in zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ).

    Der Beschwerdeführer hat bzw. hatte die Möglichkeit, vor der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde arbeitsgerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, der den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB an einen tatsächlich und rechtlich wirksamen Rechtsschutz genügt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ).

    Im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Abwägung (vgl. BVerfGE 71, 305 ) sind die Vorteile des Beschwerdeführers aus einem sogleich eröffneten verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz den dabei für die Allgemeinheit oder für Dritte entstehenden Nachteilen gegenüberzustellen.

    Auch sie wäre vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ; 86, 382 ).

  • VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96

    Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges der FU

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Die Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde kann sich nach diesen Grundsätzen daraus ergeben, dass der Beschwerdeführer, obwohl gegen die Norm selbst kein fachgerichtlicher Rechtsweg eröffnet ist, in zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ).

    Die Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges nach der - im Rahmen des Subsidiaritätsgrundsatzes sinngemäß anwendbaren - Vorschrift des § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 86, 382 ) sind demgegenüber nicht erfüllt.

    Auch sie wäre vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ; 86, 382 ).

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Die Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde kann sich nach diesen Grundsätzen daraus ergeben, dass der Beschwerdeführer, obwohl gegen die Norm selbst kein fachgerichtlicher Rechtsweg eröffnet ist, in zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ).

    Dann ist aber auch gewährleistet, dass sich die verfassungsgerichtliche Beurteilung auf umfassend geklärte Tatsachen und auf die Beurteilung der Fachgerichte stützen kann (BVerfGE 71, 25 ; 74, 69 ).

    Im arbeitsgerichtlichen Verfahren können die verfassungsrechtlichen Fragen deutlichere Konturen gewinnen und sich Anhaltspunkte für das Ausmaß und die Wirkungen eines etwaigen Eingriffs in Grundrechte des Beschwerdeführers ergeben, die Voraussetzung einer abschließenden verfassungsrechtlichen Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof sind (vgl. auch BVerfGE 74, 69 ).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 55, 244 ; 86, 382 ).

    Die Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges nach der - im Rahmen des Subsidiaritätsgrundsatzes sinngemäß anwendbaren - Vorschrift des § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 86, 382 ) sind demgegenüber nicht erfüllt.

    Auch sie wäre vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ; 86, 382 ).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz demnach auch dann, wenn der Staat den Einzelnen zur Annahme eines bestimmten Arbeitsplatzes zwingt oder die Aufgabe eines Arbeitsplatzes verlangt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 97, 169 ; BAG AP Nr. 1, 102, 103 zu § 613 a BGB).

    Vor diesem Hintergrund hätten die Fachgerichte zu prüfen, ob der Widerspruch im Hinblick auf eine eventuell dann drohende (außerordentliche) Kündigung nicht zumutbar gewesen wäre, obwohl Art. 17 VvB keinen unmittelbaren Schutz gegen den Verlust eines Arbeitsplatzes aufgrund privater Dispositionen und damit auch keinen unmittelbaren Schutz vor Kündigungen (Beschluß vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 ) gewährt und dem Staat lediglich eine Schutzpflicht obliegt, der die geltenden Kündigungsvorschriften hinreichend Rechnung tragen (BVerfGE 84, 133 ; 97, 169 ).

  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96

    Kein Anspruch des wissenschaftlichen Personals der Bauakademie, der Akademie der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, § 1 und § 2 Abs. 1. Satz 1 und Satz 2 Nr. 11 Krankenhausunternehmens-Gesetz verletzten Art. 18, 22, 24 und 36 VvB, ist seine Verfassungsbeschwerde schon deswegen unzulässig, weil die genannten Verfassungsnormen jedenfalls in diesem Zusammenhang keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähigen subjektiven Rechte gewähren (Beschlüsse vom 22. Mai 1996 - VerfGH 34/96 - LVerfGE 4, 62 [zu Art. 22 VvB]; vom 20. August 1997 - VerfGH 101/97 - LVerfGE 7, 3 [zu Art. 18, 36 VvB] sowie vom 26. Oktober 2000 - VerfGH 116/00 - [zu Art. 24 VVB]).

    Es gibt demgegenüber keine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz als solchen (Beschluss vom 20. August 1997- VerfGH 101/96 - LVerfGE 7, 3 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 133 ).

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98

    Betriebsübergang - Notariat

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Der Begriff des Rechtsgeschäfts wird weit verstanden und erfasst alle Fälle einer Fortführung der wirtschaftlichen Einheit im Rahmen vertraglicher oder sonst rechtsgeschäftlicher Beziehungen, wobei bisheriger Inhaber des Betriebs auch ein öffentlicher Rechtsträger sein kann, der zugleich Alleingesellschafter des Übernehmers ist (BAGE 92, 251 ; BAG AP Nr. 131, 209 zu § 613 a BGB).

    Demgegenüber sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Wege der Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes oder eines sonstigen Hoheitsaktes vollzogene Betriebsübergänge vom sachlichen Geltungsbereich des § 613 a BGB ausgenommen (BAG AP Nr. 13, 131 zu § 613 a BGB; BAGE 92, 251; BAG AP Nr. 219 zu § 613 a BGB = Urteil vom 8. Mai 2001 - 9 AZR 95/00 - S. 8 f. des Urteilsabdrucks).

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Eine Vorabentscheidung kommt nämlich in der Regel dann nicht in Betracht, wenn - wie hier - entscheidungserhebliche Tatsachen sowie die einfachrechtliche Lage nicht hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 13, 284 ).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz demnach auch dann, wenn der Staat den Einzelnen zur Annahme eines bestimmten Arbeitsplatzes zwingt oder die Aufgabe eines Arbeitsplatzes verlangt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 97, 169 ; BAG AP Nr. 1, 102, 103 zu § 613 a BGB).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00

    Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang

  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

  • VerfGH Berlin, 22.05.1996 - VerfGH 34/96

    Keine Verletzung des Rechts auf Menschenwürde iSv Verf BE Art 6 durch unter

  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77

    Vorrang der fachgerichtlichen Rechtsauslegung vor Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00

    Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts

  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 856/95

    Funktionsnachfolge in der öffentlichen Verwaltung

  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für

  • BAG, 25.04.1996 - 5 AS 1/96

    Gerichtsstandbestimmung bei Streit über das Vorliegen eines Betriebsübergangs

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

  • LAG Berlin, 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - - Berliner Bäder-Anstaltsgesetz

  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei der unzulässigen Rüge des Verstoßes

  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06

    Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus

    b) Die Beschwerdeführerinnen haben bzw. hatten die Möglichkeit, vor der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde fachgerichtlichen Rechtsschutz, der dem verfassungsrechtlichen Effektivitätsgebot des Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB genügt (zu diesem Erfordernis vgl. Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - LVerfGE 15, 3 ; zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ), zu erlangen.

    e) Die danach nicht ausnahmsweise entbehrliche, sondern sinnvolle Vorbefassung der Fachgerichte wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass sich diese auf verfassungsrechtliche Fragen erstrecken müsste (vgl. Beschluss vom 29. Januar 2004, a. a. O., S. 15 f.).Es gehört zu den Aufgaben eines jeden Gerichts, im Rahmen seiner Zuständigkeit Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen zu gewähren.

    Sind- wie hier - entscheidungserhebliche Tatsachen sowie die einfachrechtliche Lage nicht hinreichend geklärt, überwiegt regelmäßig das Interesse an einer fachgerichtlichen Vorbefassung (vgl. Beschluss vom 29. Januar 2004, a. a. O., S. 16 m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008, a. a. O).

  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde: Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung

    Es ist dann aber auch gewährleistet, dass sich die verfassungsrechtliche Beurteilung auf umfassend geklärte Tatsachen und auf die Beurteilung der Fachgerichte stützen kann (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - BVerfGE 71, 25 ; 74, 69 ).

     Die Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges nach der - im Rahmen des Subsidiaritätsgrundsatzes sinngemäß anwendbaren - Vorschrift des § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 86, 382 ) sind demgegenüber nicht erfüllt.

    Auch sie wäre vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 71, 305 ; 86, 382 ).

  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 120/03

    Auflösung des freiwilligen, ehrenamtlichen Polizeidienstes verstößt nicht gegen

    Dieser Grundsatz findet auch bei Verfassungsbeschwerden Anwendung, die sich unmittelbar gegen Rechtsnormen richten (Urteile vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 und 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 -).

    Sie ist vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - a.a.O. ; Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - für das Bundesrecht BVerfGE 86, 382 ).

  • VerfG Brandenburg, 21.12.2006 - VfGBbg 20/06

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde einer parteinahen

    Diese vorrangige Anrufung der Fachgerichte soll gewährleisten, daß dem Verfassungsgericht infolge der fachgerichtlichen Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein bereits eingehend geprüftes Tatsachenmaterial vorliegt und ihm auch die umfassende Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch ein für die Materie speziell zuständiges Fachgericht vermittelt wird (BVerfGE 79, 1, 20; 86, 382, 386 f.; VerfGH Berlin, Beschluß vom 29. Januar 2004, LVerfGE 15, 3, 16).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 210/03

    Beschränkungen der autonomen Ausübung des universitären Promotionsrechts durch

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (Urteile vom 31. Oktober 1996, a.a.O., und vom 12. Juli 2001, a.a.O.; Beschlüsse vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 und vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 -).
  • VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 43/09

    Wegen fehlender Durchführung des Hauptverfahrens aus Subsidiaritätsgründen

    Zudem überwiegt regelmäßig das Interesse an einer fachgerichtlichen Vorbefassung, wenn - wie hier - die entscheidungserheblichen Tatsachen und die einfachrechtliche Lage nicht hinreichend geklärt sind (vgl. Urteil vom 4. März 2009 - VerfGH 199/06 - und Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - LVerfGE 15, 3 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, GRUR 2007, 1064 ).
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