Rechtsprechung
BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer Apotheker- Approbation sowie der Einziehung der Approbationsurkunde
- Anwaltsblatt
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5
Sofortiger Vollzug des Widerrufs der Approbation als Apothekerin - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Berufsrecht - Apother/-in unzuverlässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Approbation als Apotheker; Qualifizierung der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Approbation und Einziehung der Approbationsurkunde als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl und der ...
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 12 Abs. 1, 19 Abs. 4 GG
Anforderung an Entscheidung i.S.d. § 80 Abs. 5 VwGO
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 12.05.2003 - W 8 S 03.249
- VGH Bayern, 11.07.2003 - 21 CS 03.1436
- BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03
- BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 (1)
Papierfundstellen
- BVerfGK 2, 89
- NJW 2003, 3618
- NVwZ 2004, 339 (Ls.)
- AnwBl 2004, 55
Wird zitiert von ... (174) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen …
Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass Art. 12 Abs. 1 GG einen Eingriff in die Berufsfreiheit schon vor Rechtskraft des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässt (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 44, 105 ).Vielmehr setzt ihre Verhängung gemäß Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot die zusätzliche Feststellung voraus, dass sie schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105 ).
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfGE 44, 105 ;… vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, Pharma Recht 1997, S. 298 ff.).
- VG Würzburg, 12.05.2003 - W 8 S 03.249
Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
b) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 12. Mai 2003 - Nr. W 8 S 03.249 -,.Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Juli 2003 - 21 CS 03.1436 - und der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 12. Mai 2003 - Nr. W 8 S 03.249 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Rechten aus Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes; sie werden aufgehoben.
- BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung …
Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
Weiter hat das Bundesverfassungsgericht die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zum effektiven Rechtsschutz schon geklärt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 38, 52 ; 69, 220 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist effektiver Rechtsschutz nur dann gewährleistet, wenn für sofort vollziehbar erklärte Eingriffe in grundrechtlich gewährleistete Freiheiten noch einmal einer gesonderten - über die Beurteilung der zugrunde liegenden Verfügung hinausgehenden - Verhältnismäßigkeitsüberprüfung unterzogen werden (vgl. BVerfGE 38, 52 ; 69, 220 ).
- BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass Art. 12 Abs. 1 GG einen Eingriff in die Berufsfreiheit schon vor Rechtskraft des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässt (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 44, 105 ).Die Betroffenen wären im Ergebnis eines wirksamen Rechtsschutzes beraubt, weil der eingetretene Schaden häufig nicht oder nur unvollkommen beseitigt werden kann, wenn sich der Verwaltungsakt als rechtswidrig herausstellt (vgl. BVerfGE 35, 263 ).
- BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
Weiter hat das Bundesverfassungsgericht die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zum effektiven Rechtsschutz schon geklärt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 38, 52 ; 69, 220 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist effektiver Rechtsschutz nur dann gewährleistet, wenn für sofort vollziehbar erklärte Eingriffe in grundrechtlich gewährleistete Freiheiten noch einmal einer gesonderten - über die Beurteilung der zugrunde liegenden Verfügung hinausgehenden - Verhältnismäßigkeitsüberprüfung unterzogen werden (vgl. BVerfGE 38, 52 ; 69, 220 ).
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
Die Festsetzung des Gegenstandswertes ergibt sich aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ). - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85
Boxberg
Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
Nach Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen verbleibt dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nur noch die Entscheidung über die Kosten des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens (vgl. BVerfGE 74, 264 ). - BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
Die Erschöpfung des Rechtsweges im vorläufigen Rechtsschutzverfahren reicht dann nicht aus, wenn das Hauptsacheverfahren ausreichende Möglichkeiten bietet, der Grundrechtsverletzung abzuhelfen, und dieser Weg dem Beschwerdeführer zumutbar ist (vgl. unter anderem BVerfGE 77, 381 ; 80, 40 ; stRspr). - BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
Die Erschöpfung des Rechtsweges im vorläufigen Rechtsschutzverfahren reicht dann nicht aus, wenn das Hauptsacheverfahren ausreichende Möglichkeiten bietet, der Grundrechtsverletzung abzuhelfen, und dieser Weg dem Beschwerdeführer zumutbar ist (vgl. unter anderem BVerfGE 77, 381 ; 80, 40 ; stRspr).
- VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22
Corona-Krise; Aufforderung zur Vorlage eines Impfnachweises durch Mitarbeiter im …
Erweist sich der angefochtene Bescheid als offensichtlich rechtmäßig (…vgl. zu diesem Merkmal: BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, Rn. 46, juris), bedarf es in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse von der Behörde im Einzelfall angeordnet wurde, noch eines besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung, das mit dem Interesse am Erlass eines Verwaltungsaktes in der Regel nicht identisch ist, sondern vielmehr ein qualitativ anderes Interesse ist (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Oktober 2003 - 1 BvR 1594/03 -, Rn. 22, juris). - VGH Bayern, 21.04.2021 - 12 CS 21.702
Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten durch Notfallsanitäter
Effektiver Rechtsschutz hat die Aufgabe, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2269];… siehe auch bereits BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 12 CS 19.2505 -, juris Rn. 32 ff.;… B.v. 28.08.2020 - 12 CS 20.1750 - juris, Rn. 43 ff.).In Anbetracht des mit der Anordnung des Sofortvollzuges verbundenen Eingriffs in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) wäre deshalb konkret darzulegen gewesen, dass und aus welchen Gründen die Verwirklichung einer konkreten Gefahrenlage - hier der Wiederholung des dem Antragsteller vorgeworfenen Verhaltens des Nichteinschreitens gegen das unberechtigte Legen eines IV-Zugangs durch einen einsatzleitenden Kollegen - mit überwiegender Wahrscheinlichkeit noch vor Ergehen einer Entscheidung in der Hauptsache zu erwarten ist und weshalb die durch die Anordnung des Sofortvollzuges zu schützenden Gemeinwohlbelange von solchem Gewicht sind, dass sie die berechtigten, durch § 80 Abs. 1 VwGO ausdrücklich geschützten Interessen des Antragstellers, von den mit der für rechtswidrig erachteten Maßnahme ausgelösten Belastungen bis zum Ergehen einer Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben, ausnahmsweise bereits jetzt überwiegen und die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Eilverfahren demgegenüber zwingend zurückzustehen hat (vgl. BVerfGE 51, 268 [284]; BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2269];… siehe auch BayVGH, B.v. 17.02.2020 - 12 CS 19.2505 - juris, Rn. 36;… B.v. 28.08.2020 - 12 CS 20.1750 - juris, Rn. 47).
Statt dem Antragsgegner in den Arm zu fallen, hat es den Sofortvollzug bestätigt, ohne dass nachweisbare, aktuelle und hinreichend konkrete Gefahren für ein wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. BVerfGE 44, 105 [117]), die alleine ein Zurücktretenmüssen der berechtigten Interessen des Antragstellers im Eilverfahren hätten rechtfertigen können, in der Sache nachvollziehbar dargelegt worden wären (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2269]).
- BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09
Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz …
Bereits die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Maßnahme erlaube auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ihre sofortige Vollziehbarkeit (unter Hinweis auf BVerfGK 2, 89 ).Die von den Gerichten bestätigte Abweichung von der im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs (§ 80 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung ) stellt einen selbständigen Eingriff dar (vgl. BVerfGK 2, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07 -, NJW 2008, S. 1369).
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfGE 44, 105 ; BVerfGK 2, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007, a.a.O., S. 1369 m.w.N.).
Der Verwaltungsgerichtshof geht schließlich in Verkennung der maßgeblichen Aussagen des Beschlusses der Kammer vom 24. Oktober 2003 (BVerfGK 2, 89) davon aus, bereits die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Maßnahme (also des Widerrufs) erlaube auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ihre sofortige Vollziehung.
Das Gegenteil ist nach der genannten Entscheidung der Fall (vgl. BVerfGK 2, 89 unter Hinweis auf BVerfGE 44, 105 ).
- VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505
Überprüfung des Vertriebs von Teppichbodenschnitzeln als Reitbodenbelag im …
Effektiver Rechtsschutz hat die Aufgabe, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2269]).In Anbetracht des mit der Anordnung des Sofortvollzuges verbundenen Eingriffs in die Grundrechte der Antragstellerin wäre vielmehr darzulegen gewesen, dass und aus welchen Gründen der Eintritt einer solchen konkreten Gefahrenlage mit überwiegender Wahrscheinlichkeit noch vor Ergehen einer Entscheidung in der Hauptsache zu erwarten ist und weshalb die durch die Anordnung des Sofortvollzuges zu schützenden Gemeinwohlbelange vorliegend von solchem Gewicht sind, dass sie die berechtigten Interessen der Antragstellerin ausnahmsweise bereits jetzt überwiegen und die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Eilverfahren demgegenüber zwingend zurückzustehen hat (vgl. BVerfGE 51, 268 [284]; BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2269]).
Statt dem Antragsgegner in den Arm zu fallen, hat es den Sofortvollzug bestätigt, ohne dass nachweisbare konkrete Gefahren für ein wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. BVerfGE 44, 105 [117]), die alleine ein Zurücktretenmüssen der berechtigten Interessen der Antragstellerin hätten rechtfertigen können, in der Sache nachvollziehbar dargelegt worden wären (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2269]).
- BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen …
Entgegen der Anforderungen, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die sofortige Vollziehung von Untersagungsverfügungen, die in ihrer Wirkung einem vorläufigen Berufsverbot glichen, aufgestellt worden seien (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2003 - 1 BvR 1594/03 -, BVerfGK 2, 89), sei insoweit die verfassungsrechtlich gebotene Prüfung der konkreten Gefährlichkeit der Vermittlungstätigkeit unterblieben und außer Acht gelassen worden, dass der Beschwerdeführer seine Geschäftstätigkeit zu einem Zeitpunkt aufgenommen habe, zu dem das staatliche Wettmonopol festgestelltermaßen verfassungswidrig gewesen sei.Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von der Konstellation, in der eine grundsätzlich zweifelsfrei erlaubte Berufstätigkeit mit sofortiger Wirkung vollumfänglich unterbunden werden soll (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2003 - 1 BvR 1594/03 -, BVerfGK 2, 89).
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der …
Die Abweichung von der im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen die Grundverfügung (§ 80 Abs. 1 VwGO) stellt einen selbständigen Eingriff dar (vgl. BVerfGK 2, 89 ), da die berufliche Betätigung des Beschwerdeführers schon vor einer Entscheidung in der Hauptsache beeinträchtigt wird.Wegen der gesteigerten Eingriffsintensität beim Sofortvollzug des Ruhens einer Approbation sind hierfür jedoch nur solche Gründe ausreichend, die in angemessenem Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs stehen und die ein Zuwarten bis zur Rechtskraft des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. dazu BVerfGK 2, 89 ).
- OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation; …
Dabei muss sie allerdings beachten, dass die Anordnung des Ruhens der Approbation nicht nur eine Beschränkung der Berufsausübung, sondern auch einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl darstellt, der nur zum Schutz wichtiger Rechtsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, S. 3618; BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (117);… BVerwG, Urt. v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 114 (117);… Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -).Kann die Anordnung des Ruhens der Approbation der Antragstellerin somit bei summarischer Prüfung weder als offensichtlich rechtmäßig noch als offensichtlich rechtswidrig angesehen werden, hängt die Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes von der Abwägung der widerstreitenden Interessen ab, bei der sowohl die Folgen, die bei einem Aufschub des Ruhens der Approbation für die Dauer des Rechtsstreits befürchtet werden müssen, als auch die Auswirkungen des Sofortvollzugs auf die Antragstellerin zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.).
Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation muss die Antragstellerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts einen Eingriff in ihre durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufsausübung und der Berufswahl hinnehmen, da ein Arzt, dessen Approbation ruht, den ärztlichen Beruf nach § 6 Abs. 3 BÄO nicht ausüben darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation einen selbständigen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung und der Berufswahl dar, der in seinen Wirkungen über den der im Klageverfahren noch zu überprüfenden Anordnung des Ruhens der Approbation hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.).
Daher setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation nach Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip die Feststellung voraus, dass das Ruhen der Approbation schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.).
Ob das der Fall ist, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (120 f.)).
- BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10
Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der …
Die - durch den landessozialgerichtlichen Beschluss bestätigte - Abweichung von der im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs (§ 86a Abs. 1 Satz 1 SGG) stellt einen selbständigen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGK 2, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07 -, NJW 2008, S. 1369).Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfGE 44, 105 ; BVerfGK 2, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007, NJW 2008, S. 1369 m.w.N.).
- BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen …
Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein präventives Berufsverbot oder eine in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommende vorläufige Berufsausübungsregelung nur unter strengen Voraussetzungen und nur zur Abwehr konkreter Gefahren für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 44, 105 ; BVerfGK 2, 89 ; 16, 320 ; 18, 180 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, S. 93 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2007 - 1 BvR 2403/06 -, juris, Rn. 9;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, S. 2268 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, S. 104 ), führt dies zu keinem anderen Ergebnis. - VGH Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 9 S 2343/20
Gesundheitsschädliche Wirkung eines Lebensmittels durch Grenzwertüberschreitung
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes bewirkt eine nicht unerhebliche Einschränkung der Berufsausübung des Antragstellers als einem auch in Herstellung und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln tätigem Verlag, die wegen der Abweichung von der im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs (§ 80 Abs. 1 VwGO) selbständig in sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift (…vgl. Senatsbeschluss vom 26.03.2019 - 9 S 1668/18 -, juris Rn. 45 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris und Senatsbeschluss vom 19.03.2019 - 9 S 323/19 -). - VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 9 S 1668/18
Untersagung des Vertriebs und Verpflichtung zum Rückruf eines Präparates mit den …
- OVG Bremen, 02.10.2019 - 2 B 229/19
Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Erlaubnis zur Führung der …
- BVerfG, 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09
Teilweise Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Bescheides trotz …
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09
Widerruf der Approbation eines Arztes wegen Berufsunwürdigkeit - zur …
- OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20
Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Anordnung der sofortigen …
- VGH Bayern, 28.08.2020 - 12 CS 20.1750
Erfolgreiche Beschwerde in einem verpackungsrechtlichen Eilverfahren …
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - 3 M 517/14
Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Straathof vorläufig außer Vollzug …
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13
Anordnung des Sofortvollzugs gewerberechtlicher Erlaubnisse; Verhältnismäßigkeit; …
- OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung
- OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15
Berufsbezeichnung; Beschwerde; Gesundheit; konkrete Gefahr; Leben; …
- BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07
Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation und der …
- VG München, 10.10.2006 - M 16 S 06.3359
Altenpfleger darf sich vorläufig weiter "Altenpfleger" nennen
- VGH Bayern, 13.12.2011 - 22 CS 11.2428
Anordnung der sofortigen Vollziehung der erweiterten Gewerbeuntersagung
- OVG Hamburg, 08.10.2021 - 3 Bs 217/21
Rücknahme einer Approbation als Arzt - Zu den Voraussetzungen der Anordnung des …
- BVerfG, 23.11.2009 - 1 BvR 2709/09
Erlass einer einstweiligen Anordnung, die sofortige Vollziehung des Widerrufs …
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18
Haltungs- und Betreuungsverbot
- VG Freiburg, 18.12.2019 - 6 K 4672/19
Tierschutzrechtliche Untersagung der Haltung und Betreuung von Rindern
- VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06
Entkräftung der auf strafgerichtlicher Verurteilung beruhenden Regelvermutung …
- OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine …
- VG München, 23.03.2009 - M 16 S 09.76
Eingriff in die Berufsfreiheit im Zusammenhang mit dem Widerruf der …
- BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09
Vertragsarztangelegenheiten
- BVerfG, 15.03.2010 - 1 BvR 722/10
Erlass einer einstweiligen Anordnung, die sofortige Vollziehung der Entziehung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2007 - 13 B 929/07
Durchführung medizinisch nicht indizierter Heileingriffe als Grund für eine …
- VGH Bayern, 19.10.2021 - 11 CS 21.1967
Widerruf der Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis
- LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 1 KR 94/10
Vertragsärzte können gerichtlich gegen Krankenhäuser vorgehen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09
Vertragsarztangelegenheiten
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2017 - 3 M 240/17
Haltungs- und Betreuungsverbot
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2015 - 4 B 480/15
Widerruf der Erlaubnis für die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler aufgrund des …
- OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12
Erforderlichkeit des Sofortvollzugs des Widerrufs der Anerkennung als Hebamme …
- SG Mainz, 07.09.2005 - S 6 ER 126/05
Vertragsarzt - Entzug der Zulassung - Anordnung des Sofortvollzugs bei …
- OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 7 ME 82/13
Kappung der fünfjährigen Übergangsfrist für (Alt )Spielhallen aufgrund eines …
- OVG Hamburg, 05.02.2024 - 3 Bs 160/23
Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und …
- VG Regensburg, 26.11.2020 - RN 5 S 20.2026
Untersagung des selbstständig ausgeübten Handwerkes
- OVG Niedersachsen, 29.09.2011 - 8 ME 105/11
Anforderungen an das Merkmal "Betriebsleiter" i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 HwO
- BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04
Erlass einer einstweilige Anordnung, die sofortige Vollziehbarkeit von …
- VG Neustadt, 25.05.2023 - 1 L 431/23
- SG Ulm, 15.08.2008 - S 10 AS 2799/08
Absenkung des Arbeitslosengeld II - Meldeversäumnis - keine Sanktionierung über § …
- VG Minden, 11.04.2018 - 7 K 880/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10
Vertragsarztangelegenheiten
- VG München, 17.04.2008 - M 16 S 08.1345
Ruhen der Approbation; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - 13 B 2436/03
Anordnung des Ruhens der Approbation; Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung …
- OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22
Für die Feststellung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes ist es unerheblich, ob …
- OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14
Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; …
- OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11
Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der …
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2019 - 9 S 323/19
Hauptsachenvorbehalt bezüglich der Frage, ob die Craniosacral-Therapie der …
- VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
- OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13
Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen …
- VGH Bayern, 03.05.2013 - 22 CS 13.594
Sofortige Vollziehbarkeit; Widerruf der Gaststättenerlaubnis; Untersagung der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10
Vertragsarztangelegenheiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2004 - 13 B 2369/03
- OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10
Zuverlässigkeit eines Heilpraktikers bei negativer Prognose für die Zukunft und …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09
Vertragsarztangelegenheiten
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.2006 - 6 S 1860/05
Gewerbeuntersagung; Sofortvollzug; Vollzugsinteresse; Prüfungsbefugnis des …
- VG Halle, 11.07.2018 - 1 B 138/18
Maßnahmen gegenüber Tierhaltern zum Schutz vor der Geflügelpest, OVG LSA, …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Zulassung als Vertragsarzt; …
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05
Zur Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation bei Unwürdigkeit zur Ausübung …
- VG Augsburg, 20.11.2019 - Au 1 S 19.1849
Eilantrag gegen Widerruf der Betriebserlaubnis für Apotheke erfolglos
- VGH Bayern, 20.05.2016 - 21 CS 16.752
Widerruf einer Approbation als Arzt
- OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine …
- VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur …
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07
Unzuverlässigkeit im Sinne von § 8a Abs. 1 Nr. 2b SprengG
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 11 B 14/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09
Vertragsarztangelegenheiten
- VG Minden, 17.11.2004 - 7 L 905/04
Frauenarzt darf vorläufig nicht weiter praktizieren
- VG Mainz, 29.11.2019 - 1 L 1066/19
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Annahme der Unzuverlässigkeit eines …
- VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19
Einstweiliger Rechtsschutz; Widerruf von Waffenbesitzkarten; Widerruf eines …
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2022 - 6 S 3548/21
Kein personenbeförderungsrechtlicher Vorrang der Genehmigungsübertragung vor …
- VGH Bayern, 17.01.2012 - 22 CS 11.1972
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 118/21
Schließung einer Spielhalle; einstweiliger Rechtsschutz
- VerfGH Berlin, 01.11.2007 - VerfGH 103/07
Verletzung des Grundrechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art 15 Abs …
- VG Minden, 31.10.2005 - 7 L 717/05
Zahnarzt darf vorläufig nicht weiter praktizieren
- BVerfG, 03.09.2020 - 1 BvR 1627/19
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14
Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit
- OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14
Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Arzt-Patienten-Verhältnis; …
- VG Regensburg, 06.07.2012 - RN 5 S 12.977
Die Anordnung des Sofortvollzugs einer (erweiterten) Gewerbeuntersagung ist nur …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 11 B 20/08
Vertragsarztangelegenheiten
- VG München, 28.10.2016 - M 23 S 16.4227
Sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs einer Genehmigung zum Verkehr mit Taxen
- LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 1 KA 4/20
Nachbesetzung: Medizinisches Versorgungszentrum mit Bestandsschutz als Bewerber …
- VG München, 28.10.2016 - M 23 S 16.4226
Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer …
- LSG Sachsen, 30.07.2009 - L 1 B 786/08 KA-ER
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Sonderbedarfszulassung für die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2004 - 13 B 2200/04
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2012 - L 11 KR 220/12
Krankenversicherung
- VG Hannover, 27.04.2020 - 7 B 5587/19
Altenpfleger; Bildaufnahmen; Erlaubnis; Widerruf; Zuverlässigkeit
- VG Regensburg, 17.02.2020 - RN 5 S 19.2489
Widerruf der Heilpraktikererlaubnis wegen sittlicher Unzuverlässigkeit
- VG Sigmaringen, 12.07.2016 - 3 K 1949/16
Erfolgloser Eilantrag; Gewerbeuntersagung; erweiterte Gewerbeuntersagung; …
- VG München, 29.07.2008 - M 16 S 08.3010
Widerruf der Bestellung zum Bezirkskaminkehrermeister
- VG Schleswig, 08.07.2021 - 1 B 51/21
Ordnungsverfügung zur Duldung der Jagd auf die sich invasiv ausbreitende Art des …
- VGH Bayern, 20.10.2011 - 22 ZB 11.1473
Nichtlieferung bestellter und bezahlter Ware in einer Vielzahl von Fällen
- VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 CS 12.1965
Widerruf der Fahrlehrerlaubnis; Unzuverlässigkeit; Verkehrsverstöße außerhalb der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2004 - 13 B 2314/04
Bejahung des Tatbestandsmerkmals der Weigerung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 3 …
- OVG Saarland, 30.04.2021 - 2 B 86/21
Ruhens der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung (Gesundheits- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - 20 B 44/07
Rechtmäßigkeit der Verweigerung des Zugangs zu nichtöffentlichen Bereichen eines …
- OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21
Widerruf einer Spielhallenerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz
- VG Köln, 15.02.2016 - 7 L 100/16
- VGH Bayern, 11.12.2013 - 22 CS 13.2348
Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer Maklererlaubnis
- VGH Bayern, 19.05.2005 - 22 CS 05.51
Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis; sofortige Vollziehbarkeit; …
- VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05
EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland
- OVG Saarland, 21.01.2004 - 1 W 29/03
Ruhen der ärztlichen Approbation
- VG Ansbach, 12.10.2020 - AN 4 S 20.02002
Widerruf der Approbation als Apotheker nach Verurteilung wegen Besitzes …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 11 KR 285/10
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - L 11 KR 223/10
Krankenversicherung
- SG Dresden, 16.04.2019 - S 25 KA 55/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 11 KA 7/09
Vertragsarztangelegenheiten
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2020 - 1 M 117/20
Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis
- VG Regensburg, 16.01.2018 - RN 5 S 17.1477
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
- VG Oldenburg, 01.04.2008 - 12 B 256/08
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen des Vorschubleistens verbotenen …
- OVG Niedersachsen, 09.05.2005 - 8 ME 52/05
Arbeit; Ausübungsberechtigung; Befähigungsnachweis; Berufsfreiheit; Bestimmtheit; …
- VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04
Bauordnungsrechtliche Untersagung illegal genutzter Wohnung bei Vermietung
- VG München, 23.07.2021 - M 16 S 19.5785
Widerruf der Approbation als Arzt, Sofortvollzug, Unzuverlässigkeit, …
- VGH Bayern, 14.02.2022 - 11 CS 21.2961
Widerruf der Fahrlehrerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - einstweiliger …
- VG Schleswig, 16.06.2021 - 1 B 85/21
Corona-Krise; Widerruf der Beauftragung zur Durchführung von …
- VG Bayreuth, 18.12.2020 - B 1 S 20.563
Anordnung zur Verkleinerung des Tierbestands (Rinderzucht)
- LSG Bayern, 30.08.2007 - L 12 KA 494/07
Entziehung der Zulassung eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und …
- VG Schleswig, 23.08.2022 - 4 B 8/22
Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten - Kostenerstattung nach § 9a KAG
- VG Schleswig, 23.04.2021 - 1 B 2/21
Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen bei einem Vorgehen der …
- SG Düsseldorf, 03.07.2009 - S 2 KA 119/09
Vertragsarztangelegenheiten
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.2022 - 6 S 3699/21
- OVG Saarland, 20.10.2020 - 1 B 294/20
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer …
- LSG Sachsen, 18.02.2019 - L 1 KA 11/18
Zulässigkeit der Heranziehung zum ärztlichen Bereitschaftsdienst
- VG Gelsenkirchen, 14.12.2016 - 7 L 2485/16
Widerruf; besonderes Vollziehungsinteresse
- VG Aachen, 28.02.2014 - 2 L 246/13
Fahrtenbuchauflage; Ermittlungsdefizit; Freundeskreis
- VG Augsburg, 19.07.2011 - Au 5 S 11.775
Einstweiliger Rechtsschutz; Widerruf einer Erlaubnis; nachträglich eingetretene …
- VG Schleswig, 16.07.2020 - 1 B 91/20
Tierschutz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VG Regensburg, 17.08.2018 - RN 5 S 18.430
Gewerbeuntersagung aufgrund Steuerrückständen - Rechtfertigung der Anordnung der …
- VG Köln, 14.07.2015 - 7 L 1343/15
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation und der damit verbundenen Anordnung …
- OVG Niedersachsen, 28.09.2012 - 8 ME 164/12
Bauingenieur unzuverlässig: Sofortige Austragung!
- VG Augsburg, 16.09.2011 - Au 5 S 11.1204
Widerruf der Maklererlaubnis; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; …
- VGH Bayern, 08.05.2009 - 19 CS 09.268
Eilrechtsschutz; Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis wegen Zugehörigkeit zu …
- SG Marburg, 28.11.2007 - S 12 KA 457/07
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …
- VG Neustadt, 23.11.2006 - 4 L 1746/06
Anordnung des Sofortvollzugs eines Hausverbotes.
- VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05
Einziehung des Jagdscheins wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern
- VG Köln, 20.09.2018 - 7 L 1896/18
- SG Dresden, 18.05.2010 - S 18 KA 10/10
Bestimmung eines medizinischen Versorgungszentrums zur ambulanten Diagnostik und …
- VG Oldenburg, 07.12.2007 - 12 B 2908/07
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen des Vorschubleistens verbotenen …
- VGH Bayern, 08.03.2004 - 22 CS 03.3202
Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Widerrufs einer …
- OVG Sachsen, 31.08.2021 - 6 B 245/21
Sofortige Vollziehbarkeit; Interessenabwägung; Gewerbeuntersagung
- VG Aachen, 28.11.2013 - 2 L 223/13
Fahrtenbuchauflage; Geschäftsfahrzeug; Mitwirkungspflicht des Halters; …
- VG Aachen, 04.03.2013 - 2 L 616/12
Fahrtenbuchauflage, Anordnung, Voraussetzungen
- VG Aachen, 31.08.2007 - 2 L 280/07
Erfüllung einer Auflage durch Führen eines Fahrtenbuches für zwölf Monate; Erlass …
- VG Regensburg, 06.07.2017 - RN 5 S 17.833
Aufhebung der Bestellung als Bezirksschornsteinfeger
- VG Regensburg, 05.04.2017 - RN 5 S 17.190
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
- VG Regensburg, 06.09.2011 - RN 5 S 11.1345
Anordnung des Ruhens der Approbation, Alkoholabhängigkeit, Sofortvollzug
- VG Aachen, 23.04.2010 - 2 L 114/10
LKW-Durchfahrverbot auf der B 265 in Weiler in der Ebene
- VG Sigmaringen, 14.11.2008 - 8 K 1516/08
- VG Aachen, 29.12.2006 - 2 L 407/06
Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrtenbuchauflage; Voraussetzungen für …
- VG Schleswig, 05.05.2021 - 1 B 33/21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Würzburg, 15.09.2016 - W 6 S 16.909
Zu den Voraussetzungen einer Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …
- OVG Sachsen, 17.11.2015 - 3 B 330/15
Verlust des Freizügigkeitsrechts; Ausreiseaufforderung; Anordnung der sofortigen …
- VG Bayreuth, 15.05.2014 - B 4 S 14.270
Voraussetzungen der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer …
- VG Würzburg, 31.03.2014 - W 6 S 14.268
Sofortverfahren; erweiterte Gewerbeuntersagung; Anordnung bzw. Wiederherstellung …
- VG Regensburg, 11.08.2011 - RN 5 S 11.1123
Sofortvollzug, Widerruf einer Versicherungsvermittlererlaubnis wegen …
- VG Aachen, 05.05.2006 - 2 L 797/05
Rechtmäßigkeit i.R.d. Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches ; …
- VG Aachen, 04.05.2006 - 2 L 184/06
Formelle und materielle Voraussetzungen des Sofortvollzugs im Verwaltungsrecht; …
- VG Bayreuth, 26.08.2015 - B 4 S 15.408
Eilrechtsschutz, Approbation, Ruhensanordnung, Arzt, gesundheitliche Eignung, …
- VG Aachen, 23.04.2012 - 3 L 559/11
Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehbarkeit einer Untersagung der weiteren …
- VG Aachen, 25.11.2011 - 2 L 296/11
Voraussetzungen für die Anordnung der Führens eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit …
- VG Regensburg, 11.08.2011 - RN 5 S 11.1124
Sofortvollzug, Widerruf einer Versicherungsvermittlererlaubnis wegen …
- VG Saarlouis, 17.01.2011 - 1 L 20/11
Die Privatschulfreiheit erfordert ein besonderes öffentliches Vollzugsinteresse …
- VG Aachen, 29.12.2006 - 2 L 489/06
Behördliche Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches für das Kraftrad Marke Honda; …
- VG Minden, 14.10.2021 - 9 L 286/21
- LG Halle, 11.11.2014 - 4 O 430/13
Amtshaftung: Ablehnung der Genehmigung einer Windkraftanlage im Bereich eines …
- VG München, 24.02.2011 - M 16 S 10.5752
Widerruf der Maklererlaubnis; erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG Bayreuth, 15.10.2008 - B 1 S 08.857
Anordnung des Ruhens der Approbation; Opiatabhängigkeit; Vielzahl vorsätzlicher …
Rechtsprechung
BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1522/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Tischgebet im Kindergarten
- Kanzlei Prof. Schweizer
Das Tischgebet im Kindergarten
- Wolters Kluwer
Durchführung eines Tischgebets im kommunalem Kindergarten; Prinzip der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates ; Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ; Das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abschließende letztinstanzliche Entscheidung ; ...
- Judicialis
VwGO § 152
- rechtsportal.de
Tischgebet in Kindergarten; Erschöpfung des Rechtswegs bei Eilentscheidungen
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zum Tischgebet im Kindergarten
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zum Tischgebet im Kindergarten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Tischgebet im Kindergarten
- 123recht.net (Pressemeldung, 15.10.2003)
Kindergarten-Tischgebet auf Prüfstand der Gerichte // Klage auf Eilentscheidung abgewiesen
Verfahrensgang
- VG Gießen, 31.01.2003 - 4 G 4715/02
- VGH Hessen, 30.06.2003 - 10 TG 553/03
- BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1522/03
Papierfundstellen
- NJW 2003, 3468
- NVwZ 2004, 339 (Ls.)
- FamRZ 2003, 1828
- DVBl 2004, 307
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1522/03
Doch kann der Grundsatz der Subsidiarität in solchen Fällen zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führen, wenn Verfassungsverstöße gerügt werden, die sich nicht speziell auf das Eilverfahren beziehen, sondern Fragen aufwerfen, die sich genau so auch im Hauptsacheverfahren stellen, so dass dieses geeignet ist, der behaupteten verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 80, 40 ; 93, 1 ).Allerdings darf ein Beschwerdeführer nicht auf das Verfahren der Hauptsache verwiesen werden, wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen oder einfachrechtlichen Aufklärung abhängt und die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 93, 1 ).
Wäre dies im Sinne einer missionarischen Betätigung, eines gezielten Einwirkens auf anders oder nicht Gläubige, zu verstehen, wäre die Durchführung des Tischgebets als Teil des hier maßgeblichen Erziehungskonzepts mit den Grundrechten der Beschwerdeführer nicht zu vereinbaren (vgl. auch - trotz Art. 7 Abs. 1 GG - für den Bereich der öffentlichen Volksschulen BVerfGE 93, 1 ).
- VGH Hessen, 30.06.2003 - 10 TG 553/03
Religionsfreiheit - Tischgebet im Kindergarten - Freiwilligkeit - …
Auszug aus BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1522/03
a) den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juni 2003 - 10 TG 553/03 -,.Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die es im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt haben, die Durchführung eines Tischgebets in einem kommunalen Kindergarten zu untersagen (…vgl. VG Gießen, NJW 2003, S. 1265; Hessischer VGH, NJW 2003, S. 2846).
- BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1522/03
Doch kann der Grundsatz der Subsidiarität in solchen Fällen zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führen, wenn Verfassungsverstöße gerügt werden, die sich nicht speziell auf das Eilverfahren beziehen, sondern Fragen aufwerfen, die sich genau so auch im Hauptsacheverfahren stellen, so dass dieses geeignet ist, der behaupteten verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 80, 40 ; 93, 1 ).Ihren Inhalt und ihre Bedeutung auch im Kontext der auf sie ausstrahlenden und durch sie zur Geltung zu bringenden Grundrechte zu bestimmen, ist entsprechend der grundgesetzlichen Zuständigkeits- und Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesverfassungsgericht und den Fachgerichten (vgl. dazu BVerfGE 77, 381 ) zunächst Sache der Letzteren.
- VG Gießen, 31.01.2003 - 4 G 4715/02
Kein Zwang zur Teilnahme an religiösen Handlungen - Tischgebet in Kindergarten
Auszug aus BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1522/03
b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 31. Januar 2003 - 4 G 4715/02 -.Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die es im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt haben, die Durchführung eines Tischgebets in einem kommunalen Kindergarten zu untersagen (vgl. VG Gießen, NJW 2003, S. 1265;… Hessischer VGH, NJW 2003, S. 2846).
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1522/03
Doch kann der Grundsatz der Subsidiarität in solchen Fällen zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führen, wenn Verfassungsverstöße gerügt werden, die sich nicht speziell auf das Eilverfahren beziehen, sondern Fragen aufwerfen, die sich genau so auch im Hauptsacheverfahren stellen, so dass dieses geeignet ist, der behaupteten verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 80, 40 ; 93, 1 ). - BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer …
Auszug aus BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1522/03
Allerdings darf ein Beschwerdeführer nicht auf das Verfahren der Hauptsache verwiesen werden, wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen oder einfachrechtlichen Aufklärung abhängt und die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 93, 1 ).
- OLG Hamm, 13.08.2004 - 5 UF 565/03
Abänderung eines Unterhaltstitels auf Zahlung von Unterhalt; Wegfall eines …
Auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtberücksichtigung des Splittingvorteils bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten (…BVerfG FamRZ 2003, S. 1821) richtet sich der Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder nach dem tatsächlichen Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten, da die Höhe des kindlichen Bedarfs sich aus der Lebensstellung der Eltern ableitet, wozu auch der mit der Wiederheirat verbundene Steuervorteil gehört (so auch Anm. Schürmann in FamRZ 2003, S. 1828 und Heinke/Viefhues in ZFE 353, 360). - OVG Bremen, 22.09.2023 - 2 B 222/23
Betreuungsplatz; Kindergarten; Kirchlicher Träder der freien Jugenhilfe; kiTA; …
Religiöse Bezüge in öffentlichen Pflichtschulen und in öffentlichen oder öffentlich geförderten Kindergärten sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht per se ausgeschlossen, solange die Einrichtung für andere weltanschauliche und religiöse Inhalte und Werte offen ist und die Einrichtung weder missionarisch tätig wird noch den Einzelnen zur Teilnahme an religiösen Übungen verpflichtet (…vgl. BVerfG, Beschl. v. vom 18.10.2016 - 1 BvR 354/11, juris Rn. 68; Beschl. v. 02.10.2003 - 1 BvR 1522/03, juris Rn. 7; Beschl. v. 16.10.1979 - 1 BvR 647/10, 7/74 - BVerfGE 52, 223 [237]). - OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Splittingvorteils aus einer neuen Ehe des …
Ein Rückschluss darauf, dass dies auch gegenüber Unterhaltsansprüchen der Kinder aus einer früheren Ehe gelten muss, lässt sich hieraus nicht ziehen (vgl. Schürmann, FamRZ 2003, 1828; Gutdeutsch, FamRZ 2004, 501). - OLG Köln, 30.09.2004 - 10 UF 81/04
Berücksichtigung des Splittingvorteils aus einer neuen Ehe für Unterhalt von …
Dies würde zu einer unzulässigen Ungleichbehandlung gleichrangiger Kinder des unterhaltspflichtigen Elternteils führen (vgl. Schürmann, FamRZ 03, 1828; Gutdeutsch, FamRZ 04, 501; Niepmann, MDR 04, 972).
Rechtsprechung
BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzutreffende Annahme von Schmähkritik bei Polemik im politischen Meinungskampf
- Wolters Kluwer
Verletzung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung durch die strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung; Zulässigkeit einer Schmähkritik; Grundrechtsschutz für polemische und verletzende Formulierungen
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Art. 5 Abs. 1 GG
- Judicialis
StGB § 185; ; StGB § ... 193; ; StPO § 313 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de
StGB § 185; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
Verfassungsmäßigkeit einer Verurteilung wegen Beleidigung durch Meinungsäußerung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Norden, 13.08.2002 - 8 Cs 111 Js 19982/01
- AG Norden, 13.08.2002 - 8 Cs 197/02
- LG Aurich, 21.10.2002 - 12 Ns 154/02
- BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Papierfundstellen
- BVerfGK 1, 289
- NJW 2003, 3760
- NVwZ 2004, 339 (Ls.)
- afp 2003, 538
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Selbst eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht sie nicht dem Schutzbereich der Grundrechtsnorm (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 93, 266 ; stRspr).Vielmehr findet es seine Schranken unter anderem in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, namentlich in dem hier einschlägigen § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
Bei der Anwendung des § 185 StGB verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG eine - regelmäßig im Rahmen des § 193 StGB vorzunehmende - Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ;… BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 503 ).
Eine Äußerung nimmt dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht; sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, 1462).
Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlich für eine Schmähung und unterlässt es in der Folge eine konkrete Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, so ist dies ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ).
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
DGHS
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Bei der Anwendung des § 185 StGB verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG eine - regelmäßig im Rahmen des § 193 StGB vorzunehmende - Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ;… BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 503 ).Daher lässt sich der Entscheidung des Amtsgerichts nicht entnehmen, mit welchen Argumenten die Abwägung zu Lasten des Beschwerdeführers ausgeht, wenn von der Anwendung der Rechtsfigur der Schmähkritik abgesehen wird (vgl. BVerfGE 94, 1 ; 99, 185 ).
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Eine Äußerung nimmt dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht; sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, 1462).Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlich für eine Schmähung und unterlässt es in der Folge eine konkrete Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, so ist dies ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ).
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst ist die Äußerung von Tatsachen, die anderen zur Meinungsbildung dienen können (vgl. BVerfGE 90, 241 ). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Es hat aber nicht geprüft, ob sie mit Rücksicht auf den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Gesichtspunkt hinzunehmen sind, dass bei Äußerungen zu den die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen eine Vermutung für die freie Rede streitet (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ). - BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Selbst eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht sie nicht dem Schutzbereich der Grundrechtsnorm (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 93, 266 ; stRspr). - BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Bei der Anwendung des § 185 StGB verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG eine - regelmäßig im Rahmen des § 193 StGB vorzunehmende - Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 503 ). - BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Es hat aber nicht geprüft, ob sie mit Rücksicht auf den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Gesichtspunkt hinzunehmen sind, dass bei Äußerungen zu den die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen eine Vermutung für die freie Rede streitet (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ). - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Daher lässt sich der Entscheidung des Amtsgerichts nicht entnehmen, mit welchen Argumenten die Abwägung zu Lasten des Beschwerdeführers ausgeht, wenn von der Anwendung der Rechtsfigur der Schmähkritik abgesehen wird (vgl. BVerfGE 94, 1 ; 99, 185 ). - BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93
Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und …
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02
Eine Äußerung nimmt dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht; sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, 1462).
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht auch bisher schon etwa den Straftatbestand der Beleidigung als allgemeines Gesetz angesehen (vgl. BVerfGE 69, 257 ; 93, 266 ; vgl. auch BVerfGK 1, 289 ). - BVerfG, 16.10.2020 - 1 BvR 2805/19
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung …
Es ist dem Bundesverfassungsgericht in solchen Fällen verwehrt, die Sachverhaltsfeststellung und die gebotene Abwägung selbst vorzunehmen (vgl. BVerfGK 1, 289 ). - BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS
Zu beachten ist zudem, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, indem sie etwa darauf gerichtet sind, dem Leser ein eigenes Urteil über ein geschildertes Verhalten zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 241, 247 f.; BVerfG NJW 2003, 1109; NJW 2003, 3760; Senat, Urteile vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 326; vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05 - VersR 2007, 249, 250).
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 362/18
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
cc) Es ist dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich verwehrt, die gebotene Abwägung selbst vorzunehmen (vgl. BVerfGK 1, 289 ), da sie Aufgabe der Fachgerichte ist, denen dabei ein Wertungsrahmen zukommt.Das ist schon dann der Fall, wenn das Bundesverfassungsgericht - wie hier - jedenfalls nicht auszuschließen vermag, dass das Amtsgericht bei erneuter Befassung im Rahmen einer Abwägung, die regelmäßig bei der Prüfung des - vor jeder Verurteilung nach § 185 StGB zu beachtenden (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 -, Rn. 23) - § 193 StGB vorzunehmen ist (vgl. BVerfGK 1, 289 ), zu einer anderen Entscheidung kommen wird.
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Von einer solchen kann vielmehr nur dann die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (vgl. z.B. Senatsurteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 320 …und vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - aaO S. 1163, jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 3760 und NJW 2004, 590, 591). - BVerfG, 19.08.2020 - 1 BvR 2249/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
Das ist schon dann der Fall, wenn das Bundesverfassungsgericht - wie hier - jedenfalls nicht auszuschließen vermag, dass das Amtsgericht bei erneuter Befassung im Rahmen einer Abwägung, die regelmäßig bei der Prüfung des - vor jeder Verurteilung nach § 185 StGB zu beachtenden (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 -, Rn. 23) - § 193 StGB vorzunehmen ist (vgl. BVerfGK 1, 289 ), zu einer anderen Entscheidung kommen wird.dd) Es ist dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich verwehrt, die gebotene Abwägung selbst vorzunehmen (vgl. BVerfGK 1, 289 ), da sie Aufgabe der Fachgerichte ist, denen dabei ein Wertungsrahmen zukommt.
- BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung …
Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 330; vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - VersR 2000, 1162, 1163; vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03 - VersR 2005, 277, 279; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG, NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591). - BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
Soweit es um den Tatsachenkern geht, ist zu beachten, dass der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG sich auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, indem sie etwa darauf gerichtet sind, dem Leser ein eigenes Urteil über ein geschildertes Verhalten zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 241, 247 f.; BVerfG NJW 2003, 1109; NJW 2003, 3760; Senatsurteil vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 326). - LG München I, 10.12.2014 - 25 O 14197/14
Elsässer ./. Ditfurth
Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. BGH VI ZR 14/07; VI ZR 51/99; VI ZR 276/99; VI ZR 298/03; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG, NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591; 2013, 3021; Az: 1 BvR 444/13). - KG, 12.08.2005 - 1 Ss 93/04
Beleidigung eines uniformierten Polizeibeamten durch Bezeichnung als "Clown"
Eine Schmähkritik liegt vor, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272, 283 f; 93, 266, 294; BVerfG NJW 2003, 3760; BGHSt 36, 83, 85;… Senat aaO;… BayObLG aaO; jeweils m.w.Nachw.).Dies begegnet vorliegend - auch unter Berücksichtigung der nach der höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 82, 272, 283 f; 93, 266, 294; BVerfG NJW 2003, 3760; jeweils m.w.Nachw.) gebotenen einengenden Auslegung des Begriffs der Schmähung - keinen rechtlichen Bedenken.
- OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein
- LG München I, 21.10.2021 - 5 HKO 1687/19
Äußerung und Aktienkurs
- LAG Hessen, 19.03.2018 - 16 TaBV 185/17
§ 23 Absatz 1 BetrVG, Art. 5 Absatz 1 GG
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02
Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung
- LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
Antisemitische Meinungsäußerungen
- OLG Dresden, 22.08.2023 - 4 U 779/23
Vollzug einer einstweiligen Verfügung über beA: Keine weitere Beglaubigung …
- OLG Karlsruhe, 03.08.2016 - 11 W 75/16
Ordnungsmittelbeschluss: Ungebühr bei Bezeichnung der Gegenseite in der …
- VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 100-IV-10
Anforderungen an die Schriftlichkeit einer Vb; strafrechtliche Verurteilung wegen …
- BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01
Zur Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem deliktischen Schutz des …
- LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 44/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Arbeitnehmerversammlung; …
- BGH, 19.04.2005 - VI ZR 275/04
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine Verletzung des …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 36/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 48/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG München, 26.08.2010 - 4 Sa 227/10
Außerordentliche Kündigung, "Beleidigung"
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 50/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LG Hamburg, 28.04.2009 - 307 O 361/08
Äußerungen im Prozess - "Krank und lügenhaft"
- VG München, 12.03.2008 - M 7 K 06.3459
Befugnisse der Polizei bei Versammlungen; Meinungsäußerungsfreiheit; Verdacht …
- LG Hamburg, 27.04.2018 - 324 O 505/17
- AG Sonthofen, 23.03.2016 - 4 Cs 140 Js 21405/15
Beleidigung eines Polizeibeamten durch Mitteilung des Verdachts einer strafbaren …
- LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12
Widerruf und Unterlassung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06
Geldentschädigungsanspruch wegen Pressekampagne - Puff-Politiker
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 46/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- OLG Düsseldorf, 10.07.2006 - 5 Ss 101/05
Beleidigung: Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz, Schmähkritik
- OLG Oldenburg, 23.01.2006 - Ss 446/05
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Strafzumessung; Berücksichtigung sehr …
- OLG Düsseldorf, 16.12.2005 - 5 Ss 101/05
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 47/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LG Berlin, 08.10.2013 - 27 O 417/13
Kritik eines Rechtsanwaltsanwalts am gegnerischen Verhalten - zulässige …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 49/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08
Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen geschäftsschädigender Äußerungen …
- LG Berlin, 22.03.2011 - 27 O 832/10
Unterlassungs- und Entschädigungsklage eines KZ-Häftlings gegen den Direktor der …
- AG Hamburg, 09.04.2010 - 15A C 124/09
Zur Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen in einem …
- OLG Hamm, 22.12.2009 - 2 Ss 418/09
- KG, 12.10.2007 - 9 U 186/06
Rechtsprechung
BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Allein mit der Abschiebung begründete Ablehnung eines Umgangsantrags verletzt GG Art 6 Abs 2
- IWW
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 6 Abs. 2; AuslG § 8 Abs. 2; AuslG § 9 Abs. 3
Familienrecht, Kindschaftsrecht, Umgangsrecht, Verfassungsbeschwerde, Schutz von Ehe und Familie, Kindeswohl, Abschiebung, Wirkungen der Abschiebung, Sperrwirkung, Betretenserlaubnis - Judicialis
GG Art. 6; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1
- rechtsportal.de
GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
Verfassungsmäßigkeit eines Umgangsausschlusses - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Umgangsrecht - Abschiebung eines Ausländers
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umgangsrecht eines nichtsorgeberechtigten, abgeschobenen Ausländers; Berücksichtigung des Interesses des Ausländers an der Ausübung des ihm eingeräumtes Umgangsrechts mit seinem in der Bundesrepublik lebenden Kind im Rahmen der Abwägung gem. § 9 Abs. 3 Ausländergesetz ...
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 06.12.2002 - 2 UF 299/02
- OLG Frankfurt, 09.01.2003 - 2 UF 299/02
- BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03
Papierfundstellen
- BVerfGK 1, 173
- NJW 2003, 3547
- NVwZ 2004, 339 (Ls.)
- FamRZ 2003, 1082
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03
Die entscheidungserheblichen Fragen, insbesondere zum Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ) und zu den aufenthaltsrechtlichen Wirkungen von Art. 6 GG für ausländische Familienangehörige von in Deutschland lebenden Personen (vgl. BVerfGE 76, 1 ), sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt.Denn Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG vermittelt einem ausländischen Familienangehörigen keinen Anspruch auf Einreise nach Deutschland (vgl. BVerfGE 76, 1 ).
Denn Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG als wertentscheidende Grundsatznorm verpflichtet die Ausländerbehörden, familiäre Bindungen eines Ausländers an Personen, die sich berechtigter Weise im Bundesgebiet aufhalten, bei der Entscheidung über ausländerrechtliche Maßnahmen im Einzelfall zu beachten (vgl. BVerfGE 76, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, FamRZ 2002, S. 601 ).
- BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80
Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB
Auszug aus BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03
Die entscheidungserheblichen Fragen, insbesondere zum Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ) und zu den aufenthaltsrechtlichen Wirkungen von Art. 6 GG für ausländische Familienangehörige von in Deutschland lebenden Personen (vgl. BVerfGE 76, 1 ), sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt.Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).
- BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
Auszug aus BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03
Die entscheidungserheblichen Fragen, insbesondere zum Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ) und zu den aufenthaltsrechtlichen Wirkungen von Art. 6 GG für ausländische Familienangehörige von in Deutschland lebenden Personen (vgl. BVerfGE 76, 1 ), sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt.Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00
Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten …
Auszug aus BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03
Denn Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG als wertentscheidende Grundsatznorm verpflichtet die Ausländerbehörden, familiäre Bindungen eines Ausländers an Personen, die sich berechtigter Weise im Bundesgebiet aufhalten, bei der Entscheidung über ausländerrechtliche Maßnahmen im Einzelfall zu beachten (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, FamRZ 2002, S. 601 ). - BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Auszug aus BVerfG, 21.05.2003 - 1 BvR 90/03
Ein Verstoß gegen das Kindeswohl begründet zudem zugleich einen Verstoß gegen das Elternrecht (vgl. BVerfGE 99, 145 ).
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
In den persönlichen Schutzbereich dieser die Elternautonomie im Interesse des Kindeswohls schützenden Vorschrift sind auch umgangsberechtigte Elternteile einbezogen, ohne dass es insoweit auf die Qualität der jeweiligen Beziehung zum Kind ankommt (vgl. BVerfGE 31, 194 [206 f.]; - 56, 363 [382 ff.]; - 64, 180 [187 f.]; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 [173]; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 2003 - 1 BvR 90/03 -, FamRZ 2003, 1082 [1083]). - OVG Niedersachsen, 20.02.2007 - 11 ME 386/06
Anordnungsanspruch auf Erteilung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 Satz 1 …
Denn Art. 6 Abs. 1 und 2 GG vermittelt einem ausländischen Familienangehörigen keinen Anspruch auf Einreise nach Deutschland (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.5.2003 - 1 BvR 90/03 -, NJW 2003, 3547 u. Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 48).So hat das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 21.5.2003 - 1 BvR 90/03 -, InfAuslR 2003, 322 = NJW 2003, 3547) darauf hingewiesen, dass dem Interesse eines Ausländers an der Ausübung eines ihm eingeräumten Umgangsrechts mit seinem hier lebenden deutschen Kind als Aufenthaltszweck eine Bedeutung zukomme, die von der Ausländerbehörde im Rahmen der nach § 9 Abs. 3 AuslG vorzunehmenden Abwägung mit den gegen eine Gestattung der Wiedereinreise des zuvor abgeschobenen Ausländers sprechenden Belange zu beachten sei.
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2004 - 13 S 2394/04
Ausweisung eines staatenlosen Palästinensers wegen Mitgliedschaft in der HuT
Zwar stimmt der Senat dem auch von der Antragsgegnerin nicht in Frage gestellten Ansatzpunkt des Verwaltungsgerichts zu, dass im vorliegenden Fall trotz (noch) getrennter Wohnsitze bzw. Ausbildungsorte aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit der Ehefrau des Antragstellers und des inzwischen geborenen Kindes von einer prinzipiell unbeschränkten Anwendung der familienschutzrechtlichen Vorschriften des Art. 6 Abs. 1 GG/Art. 8 Abs. 1 EMRK auszugehen ist (…vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1998 - 13 S 2792/96 -, VBlBW 1998, S. 352 und BVerwG…, Urteil vom 9.12.1997 - 1 C 19.96 -, InfAuslR 1998, S. 272); auch bei einer durch die genannten Vorschriften geschützten ehelichen Lebens- bzw. Familiengemeinschaft bedarf es aber nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen immer einer Gewichtung der familiären Bindungen und der Folgen der jeweils angefochtenen Maßnahme für die Betroffenen (siehe dazu etwa BVerwG…, Urteil vom 9.12.1997 - 1 C 1996 -, InfAuslR 1998, S. 213; OVG Berlin…, Beschluss vom 4.9.2003, InfAuslR 2004, S. 68 und Hamburgisches OVG…, Beschluss vom 25.9.2003, AuAS 2004, S. 40; siehe auch EGMR…, Urteil vom 11.7.2000, InfAuslR 2000, S. 473 und BVerfG, Beschluss vom 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81, 93 sowie Beschluss vom 21.5.2003 - 1 BvR 90/03 -, InfAuslR 2003, 322).
- VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
Ausweisung: Beachtung bestehender familiärer Bindungen
In den persönlichen Schutzbereich dieser die Elternautonomie im Interesse des Kindeswohls schützenden Vorschrift sind auch umgangsberechtigte Elternteile einbezogen, ohne dass es insoweit auf die Qualität der jeweiligen Beziehung zum Kind ankommt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 56, 363 ; 64, 180 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21.05.2003 - 1 BvR 90/03 -, FamRZ 2003, 1082 ). - OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 11 ME 393/06
Begründung des Anspruchs eines ausgewiesenen oder abgeschobenen Ausländers auf …
Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG vermittelt einem ausländischen Familienangehörigen keinen Anspruch auf Einreise nach Deutschland (BVerfG, Beschl. v. 21.5.2003 - 1 BvR 90/03 -, NJW 2003, 3547; BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 48). - VG Köln, 05.10.2004 - 12 L 1418/04
D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Islamisten, Sofortvollzug, Vorläufiger …
vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2003 - 2 BvR 2108/00 -, jurisweb, 21. Mai 2003 - 1 BvR 90/03 -, NJW 2003, 3547 (3547), und 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, DVBl. 1996, 195 (195); BVerwG, Urteil vom 27. August 1996 - 1 C 8.94 -, BVerwGE 102, 12 (16 ff.); OVG NRW, Beschlüsse vom 22. März 2004 - 19 B 796/03 -, 24. Februar 2004 - 19 B 1077/02 -, 11. Februar 2004 - 19 B 2146/03 -, und 27. Juni 2000 - 19 B 1685/99 -, jeweils m. w. N. - VG Aachen, 18.10.2006 - 8 K 577/03
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung 1999, Straftat, Strafe, …
Bei der erforderlichen Abwägung aller für und gegen den weiteren Aufenthalt sprechenden Gesichtspunkte kommt es unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter anderem darauf an, ob die Folgen der Beendigung des Aufenthalts im Hinblick auf die schutzwürdigen familiären Verhältnisse hinnehmbar sind, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -, InfAuslR 2006, 122, vom 21. Mai 2003 - 1 BvR 90/03 -, NJW 2003, 3547 und vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, DVBl. 1996, 195; BVerwG, Urteil vom 27. August 1996 - 1 C 8.94 -, BVerwGE 102, 12 ff. - VG Freiburg, 04.04.2007 - 4 K 515/07
Besonderer Ausweisungsschutz bei familiärer Lebensgemeinschaft
In den persönlichen Schutzbereich dieser die Elternautonomie im Interesse des Kindeswohls schützenden Vorschrift sind auch umgangsberechtigte Elternteile einbezogen, ohne dass es insoweit auf die Qualität der jeweiligen Beziehung zum Kind ankommt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 56, 363 ; 64, 180 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 2003 - 1 BvR 90/03 -, FamRZ 2003, 1082 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2005 - 18 B 443/05
Ausweisung Abschiebung Einreiseverbot Rechtsschutzinteresse vorläufiger …
vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 BvR 90/03 -, NJW 2003, 3547 = FamRZ 2003, 1082 = InfAuslR 2003, 322 = EzAR 710 Nr. 14.; Senatsbeschluss vom 1. Juni 2004 - 18 B 600/05 - . - VG Oldenburg, 25.10.2013 - 11 B 5819/13
Betretenserlaubnis; Strafvollstreckung; Umgangsrecht
Die Ausländerbehörde hat das Interesse des ausgewiesenen Ausländers an der Ausübung eines ihm eingeräumten Umgangsrechts mit seinem hier in Deutschland lebenden deutschen Kind als Belang in eine nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG vorzunehmende Abwägung mit einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 BvR 90/03 -, juris;… Huber, Aufenthaltsgesetz, 1. Auflage 2010, § 11 Rn. 19; sowie OVG Lüneburg…, Beschluss vom 20. Februar 2007, a.a.O.). - OLG Bremen, 25.02.2011 - 4 UF 108/10
Umgangsrecht eines in sein Heimatland abgeschobenen Elternteils
- OVG Bremen, 23.02.2007 - 1 A 130/06
Betretenserlaubnis; Umgangsrecht
- OVG Bremen, 12.05.2010 - 1 B 42/10
Anspruch eines nichtsorgeberechtigten Vaters auf Duldung seines Aufenthaltes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2007 - 18 B 2511/06
Aufenthaltserlaubnis Abschiebung Einreiseverbot unerlaubte Einreise Duldung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2005 - 18 E 1048/05
Unerlaubte Einreise Visum Aufenthaltstitel Vollziehbarkeit Ausreisepflicht Antrag …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2004 - 19 B 1077/02
Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten wegen der verspäteten …
- OLG München, 26.07.2011 - 33 UF 874/11
Umgangsverfahren: Internationale Zuständigkeit bei Verlagerung des gewöhnlichen …
- VG Mainz, 14.01.2004 - 4 L 1477/03
Trotz Ehe : Keine Betretenserlaubnis für ausgewiesenen Drogenstraftäter
- VG Aachen, 12.05.2004 - 8 L 354/04
D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, Schutz von Ehe und Familie, Familiäre …
- VG Bremen, 12.07.2021 - 4 K 865/20
Erteilung einer Betretenserlaubnis - Betretenserlaubnis; unbillige Härte; …
Rechtsprechung
BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Gewährung von Witwenversorgung nach dem OEG im Falle einer kinderlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Rechtsverletzung als Sachentscheidungsvoraussetzung einer Verfassungsbeschwerde; Auslegung von Normen des einfachen Rechts im Lichte der Grundrechte; Hinterbliebenenrente im Opferentschädigungsrecht
- Judicialis
- rechtsportal.de
Opferentschädigung für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- rechtsportal.de
OEG § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 8 S. 1
Ansprüche der Hinterbliebenen eines Tötungsdelikts nach dem Opfer-Entschädigungs-Gesetz - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Witwenversorgung gem. Opferentschädigungsgesetz
Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 10.06.1998 - S 5 VG 2282/97
- BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R
- BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99
Papierfundstellen
- NJW 2003, 3691
- NVwZ 2004, 339 (Ls.)
- FamRZ 2003, 1729
- DVBl 2004, 36
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99
Zwar ist die Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften in den letzten Jahren stetig gewachsen und hat im Jahr 2001 die Zahl von 2, 1 Mio. erreicht (vgl. BVerfG, FamRZ 2003, S. 285 ). - BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
Zählkindervorteil
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99
Hierzu zählt nur die Gemeinschaft von Eltern und Kindern, allerdings ohne Rücksicht darauf, ob die Eltern miteinander verheiratet sind (vgl. BVerfGE 80, 81 ; BVerfG, FamRZ 2003, S. 151 ). - BVerfG, 11.09.1992 - 1 BvR 1208/91
Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Witwenversorgung für Verlobte im Wege …
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99
Dies entspricht auch im Ergebnis dem Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 1992 (1 BvR 1208/91).
- BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R
Gewaltopferentschädigung - nichteheliche Lebensgemeinschaft - Witwenversorgung - …
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99
a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juli 1999 - B 9 VG 5/98 R -,. - SG Darmstadt, 10.06.1998 - S 5 VG 2282/97
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99
b) das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 10. Juni 1998 - S 5 VG 2282/97 -. - BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99
Hierzu zählt nur die Gemeinschaft von Eltern und Kindern, allerdings ohne Rücksicht darauf, ob die Eltern miteinander verheiratet sind (vgl. BVerfGE 80, 81 ;… BVerfG, FamRZ 2003, S. 151 ). - BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57
Arbeitslosenhilfe
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist keine Ehe im Sinne des Grundgesetzes und ist ihr auch nicht von Verfassungs wegen gleichzustellen (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 36, 146 ). - BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft
Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist keine Ehe im Sinne des Grundgesetzes und ist ihr auch nicht von Verfassungs wegen gleichzustellen (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 36, 146 ).
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
Die Grundrente hat aber auch die Funktion, den Unterhalt zu ersetzen, den der überlebende Ehegatte gegen den anderen beanspruchen konnte und der durch den Tod des Opfers erloschen ist (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2004, S. 36; BSGE 50, 250 ;… BGH, FamRZ 1968, S. 29 ;… Gelhausen, Soziales Entschädigungsrecht, 2. Aufl. 1998, Rn. 483, S. 135;… Förster, in: Wilke, a.a.O., S. 809). - BGH, 25.11.2010 - VII ZB 5/08
Forderungspfändung: Pfändungsschutz für Ansprüche aus einer privaten …
Ihre Erstreckung auf die Lebensgefährten im Wege der Analogie lehnt die Rechtsprechung mangels planwidriger Regelungslücke zu Recht ab (BSG, BSGE 53, 137, 138; NJW 1995, 3270, 3271; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 3691; NJW 2005, 1709). - BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
Keine Waisenversorgung bei Tod eines Partners einer nichtehelichen …
Dieses im Versorgungsrecht verwirklichte gesetzliche Konzept der Hinterbliebenenrente als Ersatz für einen erloschenen Unterhaltsanspruch ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2004, S. 36 f.).
- BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen …
Dies gilt insbesondere im Verhältnis der Ehe zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften (vgl. BVerfGE 117, 316 ); sie fallen nicht unter den Begriff der Ehe (vgl. BVerfGE 36, 146 ; 82, 6 ; 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 2003 - 1 BvR 1587/99 -, NJW 2003, S. 3691). - VGH Bayern, 22.04.2021 - 7 BV 20.206
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist keine Ehe im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG und ist ihr auch nicht von Verfassungs wegen gleichzustellen (vgl. BVerfG, B.v. 30.7.2003 - 1 BvR 1587/99 - DVBl 2004, 36 Rn. 5 m.w.N.).Auch Art. 3 Abs. 1 GG gebietet keine generelle Gleichbehandlung von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Ehegatten (vgl. BVerfG, B.v. 30.7.2003 - 1 BvR 1587/99 - DVBl 2004, 36 Rn. 6 ff.;… BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 7 ZB 07.790 - juris Rn. 8).
- BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 155/05
Nichtannahme einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen …
Im Unterschied zu einem Ehegatten und dem Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft konnte der Beschwerdeführer nicht auf den Fortbestand der Unterhaltsgewährung vertrauen, da ein darauf gerichteter Rechtsanspruch zu Lebzeiten des Partners nicht bestand (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 2003 - 1 BvR 1587/99, DVBl 2004, S. 36 f. zum Ausschluss der Hinterbliebenenversorgung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Opferentschädigungsrecht). - VG Gelsenkirchen, 20.01.2009 - 1 L 1366/08
Urlaub, Beurlaubung, Ehe, Verlobte, Verlöbnis, Familie, Kind, Sonderurlaub, …
vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juli 2003 - 1 BvR 1587/99 - NJW 2003, 3691; vom 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - NJW 2008, 209; vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008, 2325; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2006 - 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79; OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 6 A 3280/03 - . - VG Magdeburg, 12.06.2012 - 5 A 230/10
Gewährung einer einmaligen Entschädigung; Einbeziehung von Pflegekindern in den …
Dieses im Versorgungsrecht verwirklichte gesetzliche Konzept der Hinterbliebenenrente als Ersatz für einen erloschenen Unterhaltsanspruch ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2004, S. 36 f.).
Rechtsprechung
BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 1504/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Verfassungsmäßigkeit von AdG Art 12 § 2 Abs 2 S 1
- Judicialis
AdoptionsG Art. 12 § 2 Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de
Ausschluss adoptierter Kinder von der Erbfolge
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Eingriff in die Erbrechtsgarantie durch Gesetzesänderung; Erbrechtsgarantie in ihrer Ausprägung als Testierfreiheit; Rechtmäßigkeit der erbrechtlichen Gleichstellung des Adoptivkindes mit den leiblichen Kindern
Verfahrensgang
- LG Bochum, 14.01.2002 - 7 T 575/00
- OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02
- OLG Hamm, 08.07.2002 - 15 W 107/02
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 1504/02
Papierfundstellen
- BVerfGK 1, 83
- NJW 2003, 2600
- NVwZ 2004, 339 (Ls.)
- FamRZ 2003, 999
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 1504/02
Insbesondere trägt die Gleichstellung Art. 6 Abs. 1 GG Rechnung, da auch die durch Adoption begründete Familie unter dem Schutz dieses Grundrechts steht (vgl. BVerfGE 80, 81 ). - BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
Auszug aus BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 1504/02
Die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprechen, müssen so schwerwiegend sein, dass sie Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand des bisherigen Rechtszustandes, das durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gesichert ist (vgl. BVerfGE 83, 201 ).
- BGH, 29.06.2022 - IV ZR 110/21
Pflichtteilsanspruch: Verstoß gegen den deutschen ordre public bei Rechtswahl des …
Da der Kläger beim Inkrafttreten des Adoptionsgesetzes am 1. Januar 1977 noch minderjährig war, wurde das Annahmeverhältnis gemäß Art. 12 § 2 Abs. 1, Abs. 2 AdoptG (vgl. zu dessen Verfassungsmäßigkeit BVerfG NJW 2003, 2600) grundsätzlich ab dem 1. Januar 1978 in ein solches gemäß §§ 1741 ff. BGB übergeleitet. - OLG Köln, 26.10.2011 - 2 U 53/11
Pflichtteilsrecht eines Adoptivkindes; Umfang des Anspruchs auf Wertermittlung; …
Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung sowie der Übergangsvorschrift war die Intention des Gesetzgebers, ein noch minderjähriges Adoptivkind durch eine erbrechtlich vollständige Gleichstellung mit den leiblichen Kindern in eine harmonische und lebenstüchtige Familie zu integrieren (BVerfG, NJW 2003, 2600; BT-Drucks. 7/3061, S. 19).Diese gesetzliche Regelung, die die vertraglichen Vereinbarungen überwindet, ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2003, 2600; vgl. auch OLG Hamm, FGPrax 2002, 227) nicht verfassungswidrig.
- OLG Schleswig, 05.12.2011 - 3 Wx 61/11
Erbrecht des Adoptivkindes in Altfällen
Diesem Ziel sollte u.a. die vollständige erbrechtliche Gleichstellung des Adoptivkindes mit den leiblichen Kindern der Annehmenden dienen (BT-Drs. 7/3061, Seite 19; BVerfG NJW 2003, 2600, 2601; Dittmann, Rechtspfleger 1978, 277).Mit dieser Übergangsvorschrift hat sich das Bundesverfassungsgericht befasst und sie für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (BVerfG NJW 2003, 2600 f).
- OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 220/14
Rechtswirkungen einer vor dem 01.01.1977 vorgenommenen Minderjährigenadoption
Der Gesetzgeber war deshalb - wie vom Bundesverfassungsgericht (NJW 2003, 2600) auch ohne Weiteres als richtig zugrunde gelegt - nicht gehalten, sämtliche Altfälle ab dem 1. Januar 1977 wie künftige Adoptionsfälle zu behandeln, sie etwa durchweg den neuen Regeln über die Volladoption mit starker Wirkung zu unterstellen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, ZEV 2012, 315). - EGMR, 17.03.2022 - 13067/20
COILLARD-FISCHER c. FRANCE
Sur ces deux derniers points, la Cour relève que la Cour constitutionnelle fédérale allemande a considéré que ce régime transitoire était conforme à la Constitution dans la mesure où il ne portait pas atteinte à la garantie du droit de succession (Cour constitutionnelle fédérale allemande, 1 BvR 1504/02, « Nichtannahmebeschluss " du 12 mars 2003).