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   BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03   

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https://dejure.org/2003,4289
BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03 (https://dejure.org/2003,4289)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.2003 - 20 F 16.03 (https://dejure.org/2003,4289)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 (https://dejure.org/2003,4289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 103 Abs. 1
    "in-camera"-Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage; Verpflichtung zur Zurückhaltung der Akten nach allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften; ordnungsgemäße Ermessensausübung, Differenzierung bei Verschiedenartigkeit der Gründe für die ...

  • Wolters Kluwer

    Zugänglichmachumg von Schriftsätzen in Verfahren nach § 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für den Prozessgegner; Einreichen von Schriftsätzen beim Fachsenat eines Oberverwaltungsgerichts; Einreichung einer Beschwerdebegründung ohne Schwärzungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1471 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 486
  • DVBl 2004, 843 (Ls.)
  • DÖV 2004, 536
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03
    2 Das aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 101, 106) in § 99 Abs. 2 VwGO n.F. vorgesehene "in camera"-Verfahren trägt den Geheimhaltungsbedürfnissen der Behörde dadurch Rechnung, dass die Kenntnisnahme der in diesem selbständigen Zwischenverfahren vorgelegten Unterlagen auf den zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Vorlageverweigerung zuständigen Fachsenat beschränkt bleibt.

    Schon nach der alten Fassung des § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO musste die Behörde die konkreten Gründe ihrer Verweigerung so weit offenbaren, dass dem Gericht die Überprüfung möglich war (vgl. BVerfGE 101, 106 m. Nachw. der Rspr. des BVerwG).

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Verfahrensbeteiligten grundsätzlich, sich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten schriftsätzlichen Stellungnahme der Gegenseite zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ).
  • OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01

    Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht; Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht,

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03
    BVerwG 20 F 16.03 OVG 10 SO 337/01.
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Verfahrensbeteiligten grundsätzlich, sich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten schriftsätzlichen Stellungnahme der Gegenseite zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 654/12

    Klage eines Nahrungsmittelunternehmens gegen die Erteilung von

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 = juris Rn. 2 f., vom 5. November 2008 - 20 F 6.08 -, juris Rn. 15, vom 6. November 2008 - 20 F 7.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51 = juris Rn. 17, vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 16, vom 24. August 2009 - 20 F 2.09 -, juris Rn. 14 f., und vom 8. März 2010 - 20 F 11.09 -, NJW 2010, 2295 = juris Rn. 16 f.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 = juris Rn. 2.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 = juris Rn. 2 f., vom 5. November 2008 - 20 F 6.08 -, juris Rn. 15, vom 6. November 2008 - 20 F 7.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51 = juris Rn. 17, vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 16, vom 24. August 2009 - 20 F 2.09 -, juris Rn. 14 f., und vom 8. März 2010 - 20 F 11.09 -, NJW 2010, 2295 = juris Rn. 16 f.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 = juris Rn. 2.

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08

    Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

    Das Schreiben des Beklagten vom 10. April 2008 hätte daher vom Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts an den Beklagten zurückgegeben werden müssen (vgl. Beschluss vom 17. November 2003 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35).

    Da der Beklagte erklärt hat, dass das dem Fachsenat vorgelegte Schreiben dem Kläger nicht zugänglich gemacht werden darf, ist es im gerichtlichen Verfahren unverwertbar (Beschluss vom 17. November 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11

    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör;

    Eine Erklärung, die unter den Vorbehalt gestellt wäre, dass sie nur dem Fachsenat zur Verfügung gestellt werde, wäre unverwertbar und müsste der Behörde zurückgegeben werden (Beschluss vom 17. November 2003 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des

    Sie hätten deshalb mit Eingang an die Beigeladene zurückgesandt werden müssen (vgl. Beschlüsse vom 17. November 2003 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35, vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 17 f. und vom 24. August 2009 a.a.O. Rn. 15).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 26.08

    Verweigerung der Aktenvorlage bei Geheimhaltungsbedarf als Ermessensentscheidung;

    Das Schreiben des Beklagten vom 10. April 2008 hätte daher vom Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts an den Beklagten zurückgegeben werden müssen (vgl. Beschluss vom 17. November 2003 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35).

    Da der Beklagte erklärt hat, dass das dem Fachsenat vorgelegte Schreiben der Klägerin nicht zugänglich gemacht werden darf, ist es im gerichtlichen Verfahren unverwertbar (Beschluss vom 17. November 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 25.08

    Verweigerung einer Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

    Das Schreiben des Beklagten vom 10. April 2008 hätte daher vom Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts an den Beklagten zurückgegeben werden müssen (vgl. Beschluss vom 17. November 2003 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35).

    Da der Beklagte erklärt hat, dass das dem Fachsenat vorgelegte Schreiben dem Kläger nicht zugänglich gemacht werden darf, ist es im gerichtlichen Verfahren unverwertbar (Beschluss vom 17. November 2003 a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 19.12.2003 - 10 SO 905/02

    Sonstiges ; Sperrerklärung durch einen Rechtsanwalt, Verwaltungsprozessrecht;

    Sollte der Beklagte etwa im Rechtsmittelverfahren auf dessen Einführung bestehen, wäre er so vorzulegen, dass seine Übermittlung an die weiteren Verfahrensbeteiligten zur Wahrung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2014 - 12 F 10353/14

    Entscheidung im Zwischenverfahren über Akteneinsicht durch private Dritte, wenn

    Vielmehr sieht § 99 Abs. 2 VwGO keine Ausnahme von dem Grundsatz vor, dass sich alle Verfahrensbeteiligten gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten schriftsätzlichen Stellungnahme der Gegenseite äußern können müssen; die Behörde muss daher ihre Rechtsmittelbegründung so abfassen, dass der von ihr begehrte Geheimnisschutz auch dann gewahrt bleibt, wenn der Schriftsatz prozessordnungsgemäß dem Gegner zustellt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 und juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11

    Anspruch auf Zugang zu allen vom Bundesamt geführten Herkunftsländer-Leitsätzen

    Eine Erklärung, die unter den Vorbehalt gestellt wäre, dass sie nur dem Fachsenat zur Verfügung gestellt werde, wäre unverwertbar und müsste der Behörde zurückgegeben werden (Beschluss vom 17. November 2003 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 06.11.2008 - 20 F 7.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage von bei der Verfassungsschutzbehörde

  • BVerwG, 05.11.2008 - 20 F 6.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage der Akten der

  • BVerwG, 24.08.2009 - 20 F 2.09

    Zulässigkeit der Vorlage von Akten einer Verfassungsschutzbehörde aufgrund

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2008 - 2 W 57/08

    Wahrung des Geheimhaltungsinteresses der Parteien im Patentverletzungsverfahren

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05

    Möglichkeit der Verweigerung der Aktenvorlage durch die Behörden;

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