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   BVerwG, 21.01.2004 - 4 B 82.03   

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https://dejure.org/2004,5313
BVerwG, 21.01.2004 - 4 B 82.03 (https://dejure.org/2004,5313)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2004 - 4 B 82.03 (https://dejure.org/2004,5313)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 4 B 82.03 (https://dejure.org/2004,5313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf nachträgliche Anordnung von Nachtflugbeschränkungen; Anforderungen an neue wissenschaftliche Erkenntnisse ; Bestehen eines grundrechtlich gesicherten Anspruchs auf Schlafen bei geöffnetem Fenster

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde gegen Versagung von Nachtflugbeschränkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 618
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 4 B 82.03
    Dieses Beschwerdevorbringen zielt auf den Hinweis des Oberverwaltungsgerichts (Urteilsabschrift S. 17), nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehöre die Möglichkeit des Wohnens und Schlafens auch bei (gelegentlich) geöffneten Fenstern zu den schützenswerten Wohnbedürfnissen in einem nicht durch Störfaktoren nachteilig vorbelasteten Wohngebiet (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 BVerwG 4 C 51.89 BVerwGE 87, 332 m.w.N.).

    Dass zu diesem Grundrecht ein Anspruch auf Schlafen bei (teilweise oder gelegentlich) geöffnetem Fenster gehört, ist der von der Beschwerde angeführten Entscheidung vom 29. Januar 1991 BVerwG 4 C 51.89 (a.a.O. ) ebenso wenig zu entnehmen wie dem Urteil vom 18. April 1996 BVerwG 11 A 86.95 (BVerwGE 101, 73 ; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2001 BVerwG 9 B 18.01 ).

  • BVerwG, 29.05.2001 - 9 B 18.01

    Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 4 B 82.03
    Dass zu diesem Grundrecht ein Anspruch auf Schlafen bei (teilweise oder gelegentlich) geöffnetem Fenster gehört, ist der von der Beschwerde angeführten Entscheidung vom 29. Januar 1991 BVerwG 4 C 51.89 (a.a.O. ) ebenso wenig zu entnehmen wie dem Urteil vom 18. April 1996 BVerwG 11 A 86.95 (BVerwGE 101, 73 ; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2001 BVerwG 9 B 18.01 ).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 4 B 82.03
    Dass zu diesem Grundrecht ein Anspruch auf Schlafen bei (teilweise oder gelegentlich) geöffnetem Fenster gehört, ist der von der Beschwerde angeführten Entscheidung vom 29. Januar 1991 BVerwG 4 C 51.89 (a.a.O. ) ebenso wenig zu entnehmen wie dem Urteil vom 18. April 1996 BVerwG 11 A 86.95 (BVerwGE 101, 73 ; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2001 BVerwG 9 B 18.01 ).
  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 4 B 82.03
    Zu fragen ist daher, ob bei unterstellter Voraussehbarkeit der Wirkungen im Zeitpunkt der Planfeststellung begründeter Anlass bestanden hätte, zu Gunsten der nachteilig Betroffenen im Planfeststellungsbeschluss Schutzauflagen anzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 BVerwG 4 C 49.86 BVerwGE 80, 7 ).
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 4 B 82.03
    Insoweit trägt § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG tatsächlichen Entwicklungen Rechnung, die einen neuen Stand von Wissenschaft und Technik begründen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 BVerwG 7 C 65.82 BVerwGE 72, 300 ).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 4 B 82.03
    Geht es aber um die Frage, ob die zu erwartenden Lärmimmissionen Gesundheitsbeeinträchtigungen im Sinne des Art. 2 Abs. 2 GG darstellen, ist kein Raum für die Berücksichtigung der bisherigen tatsächlichen oder planungsrechtlichen Situation als schutzmindernde Vorbelastung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 BVerwG 11 A 3.98 BVerwGE 107, 350 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Ein neuer Stand der Wissenschaft ist aber nicht erreicht, solange bisher anerkannte wissenschaftliche Aussagen kritisch hinterfragt und kontrovers diskutiert werden, ohne dass sich in der Forschung bereits ein neuer Grundkonsens abzeichnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2004 - BVerwG 4 B 82.03 - NVwZ 2004, 618, 619; Urteil vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261, 284 f.).
  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

    Tragender Grund für die Regelung des § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG ist, dass die Betroffenen nicht schlechter dastehen sollen als sie stünden, wenn im Zeitpunkt der Planfeststellung die aufgetretenen nachteiligen Wirkungen bereits vorhergesehen worden wären (vgl. Urteil vom 1. Juli 1988 a.a.O. S. 11; ebenso Beschlüsse vom 24. August 1999 a.a.O. S. 41 und vom 21. Januar 2004 - BVerwG 4 B 82.03 - NVwZ 2004, 618).

    § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG trägt auch insoweit tatsächlichen Entwicklungen Rechnung, die einen neuen Stand von Wissenschaft und Technik begründen (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2004 a.a.O. S. 618).

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Ein neuer Stand der Wissenschaft ist noch nicht erreicht, solange bisher anerkannte wissenschaftliche Aussagen kritisch hinterfragt und kontrovers diskutiert werden, ohne dass sich in der Forschung ein neuer Grundkonsens abzeichnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2004 - BVerwG 4 B 82.03 - NVwZ 2004, 618 ).
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