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   BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03   

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https://dejure.org/2003,276
BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03 (https://dejure.org/2003,276)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 (https://dejure.org/2003,276)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - 7 AV 2.03 (https://dejure.org/2003,276)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; § 124a Abs. 4 Satz 4
    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der Rechtslage; maßgeblicher Zeitpunkt; Darlegung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; § 124a Abs. 4 Satz 4
    Berufungszulassung; Darlegung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; maßgeblicher Zeitpunkt; Änderung der Rechtslage

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides für Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion; Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit; Vermittlung der deutschen Sprache in ausreichendem Umfang durch das Elternhaus; Vermittlung der deutsche Sprache bis zum ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 § 124a Abs. 4 Satz 4
    Voraussetzungen für die Berufungszulassung - Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der Rechtslage; maßgeblicher Zeitpunkt; Darlegung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2321 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 744
 
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Wird zitiert von ... (297)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03
    Im Lichte dieses Zwecks sind im Zulassungsverfahren alle vom Antragsteller dargelegten rechtlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die für den Erfolg des angestrebten Rechtsmittels entscheidungserheblich sein könnten (zu dem vergleichbaren Fall einer nachträglichen Änderung der Sachlage vgl. Beschluss vom 11. November 2002 - BVerwG 7 AV 3.02 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2018 - 5 S 2083/17

    Baunachbarklage wegen Überschreitung der hinteren Baugrenze durch Terrasse im

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 m.w.N.) und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (BVerwG, Beschluss vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 5 S 2393/16

    Festsetzung des Mischgebietes im Bebauungsplan

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird, sich ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens nicht beantworten lässt, ob das Urteil in seinem Ergebnis aus anderen Gründen richtig ist, und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 und vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 und vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2019 - 11 LA 274/18

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; berechtigtes Interesse; betroffene Person;

    Ob ein (dargelegter) Grund für die Zulassung der Berufung besteht, beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung über den Zulassungsantrag (BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2/03 -, NVwZ 2004, 744, juris, Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.12.2009 - 11 ZB 08.586 -, juris, Rn. 4; Roth, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: 1.1.2019, § 124 a, Rn. 63).

    Dabei gebietet es der Zweck des Zulassungsverfahrens, Richtigkeit im Einzelfall zu gewährleisten, auch solche Rechtsänderungen zu berücksichtigen, die erst nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten sind, sofern nach materiellem Recht die neue Rechtslage maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2/03 -, a.a.O., juris, Rn. 9; Senatsbeschl. v. 26.9.2018 - 11 LA 131/17 -, n.v.).

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