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   BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03   

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BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03 (https://dejure.org/2004,227)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 4 CN 13.03 (https://dejure.org/2004,227)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 4 CN 13.03 (https://dejure.org/2004,227)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BauGB § 1 Abs. 4, § 1 Abs. 6, § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 1, § 35 Abs. 3 Satz 3; VwGO §§ 47, 142
    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; Bebauungsplan; Negativplanung; Sicherungsbedürfnis; Konkretisierung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1 Abs. 4, § 1 Abs. 6, § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 1, § 35 Abs. 3 Satz 3
    Bebauungsplan; Konkretisierung; Negativplanung; Normenkontrollverfahren; Sicherungsbedürfnis; Verlängerung; Veränderungssperre; Windenergieanlagen

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollverfahren gegen eine Veränderungssperre zur Verhinderung der Errichtung von Windenergieanlagen; Schutz von Anwohnern und Landschaft bei Windenergieanlagen ; Veränderungssperre zur Sicherung der Planung eines Gebietes; Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; Bebauungsplan; Negativplanung; Sicherungsbedürfnis; Konkretisierung. -

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 14 Abs. 1; ; BauGB § 17 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; VwGO § 47; ; VwGO § 142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Veränderungssperre für unbezeichnete Nutzungsbereiche - Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; Bebauungsplan; Negativplanung; Sicherungsbedürfnis; Konkretisierung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veränderungssperre: Mindestmaß an Konkretisierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Klage gegen Veränderungssperre und Regionalplan

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 984
  • DVBl 2004, 974 (Ls.)
  • BauR 2004, 1256
  • ZfBR 2004, 464
 
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Wird zitiert von ... (190)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
    Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 - ZfBR 1990, 302; Beschluss vom 25. November 2003 - BVerwG 4 BN 60.03 -).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dagegen erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2000 - BVerwG 4 BN 35.00 - BRS 64 Nr. 109; Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 - ZfBR 1990, 302).

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
    Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 - ZfBR 1990, 302; Beschluss vom 25. November 2003 - BVerwG 4 BN 60.03 -).

    Die nachteiligen Wirkungen der Veränderungssperre wären - auch vor dem Hintergrund des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - nicht erträglich, wenn sie zur Sicherung einer Planung dienen sollte, die sich in ihrem Inhalt noch in keiner Weise absehen lässt (BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ; Beschluss vom 5. Februar 1990 - BVerwG 4 B 191.89 - ZfBR 1990, 206).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03

    Bebauungsplan; Flächengemeinde; Flächennutzungsplan; Konkretisierung;

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem des OVG Lüneburg (Urteil vom 18. Juni 2003 - 1 KN 56/03 - ZfBR 2003, 790), in dem nahezu das gesamte Gemeindegebiet mit einer Veränderungssperre überdeckt worden war, um die Errichtung von Windenergieanlagen planerisch zu steuern.
  • BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76

    Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
    Er gebietet zu verhindern, dass die Entwicklung eines Grundstücks für einen nicht unbeträchtlichen Zeitraum gestoppt werden darf, obwohl für den Betroffenen nichts darüber zu erkennen ist, was mit der Sperre erreicht werden soll (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - ZfBR 1979, 34 ).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
    Möglich ist auch, dass einzelne Windenergieanlagen selbst dann zulässig sind, wenn die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam wäre, weil § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB die Zulässigkeit von Windenergieanlagen außerhalb der Konzentrationszone nur für den Regelfall ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 27.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Befugnis zum Antrag auf Normenkontrolle durch

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
    Sie kann jedoch gleichwohl geltend machen, durch die Veränderungssperre in ihren Rechten verletzt zu sein; denn sie hat auf der Grundlage von Vereinbarungen mit den Grundeigentümern Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen gestellt, die wegen der Veränderungssperre zurückgestellt worden sind (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 27.93 - ZfBR 1994, 244, zur Befugnis eines Bauantragstellers, einen Normenkontrollantrag hinsichtlich eines Bebauungsplans zu stellen).
  • OVG Berlin, 24.09.2001 - 2 A 1.01

    Bestimmung der Kosten eines Verfahrens nach billigem Ermessen;

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
    Materiell und prozessual sind die ursprüngliche Veränderungssperre und ihre Verlängerung als Einheit anzusehen (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 24. September 2001 - 2 A 1/01 - NVwZ-RR 2002, 394).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
    Die nachteiligen Wirkungen der Veränderungssperre wären - auch vor dem Hintergrund des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - nicht erträglich, wenn sie zur Sicherung einer Planung dienen sollte, die sich in ihrem Inhalt noch in keiner Weise absehen lässt (BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ; Beschluss vom 5. Februar 1990 - BVerwG 4 B 191.89 - ZfBR 1990, 206).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
    Deshalb liegt in der Einbeziehung der Verlängerung in das Revisionsverfahren auch keine gemäß § 142 Abs. 1 VwGO unzulässige Klageänderung (in diesem Sinne auch BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 -, zu Rechtsänderungen im Revisionsverfahren bei einer Feststellungsklage).
  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
    Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 - ZfBR 1990, 302; Beschluss vom 25. November 2003 - BVerwG 4 BN 60.03 -).
  • BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00

    Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

    Die nachteiligen Wirkungen der Veränderungssperre wären - auch vor dem Hintergrund des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - nicht erträglich, wenn sie zur Sicherung einer Planung dienen sollte, die sich in ihrem Inhalt noch in keiner Weise absehen lässt (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 13.03 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 26 S. 10).
  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839

    Vorwegnahme der Hauptsache im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zugunsten eines

    Insoweit ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (BVerwG vom 19.2.2004 NVwZ 2004, 984 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 04.01.2017 - 1 N 252/14

    Anforderungen an eine Veränderungssperre

    Sie betreibt das Baugenehmigungsverfahren offensichtlich im Einvernehmen mit der Grundstückeigentümerin weiter (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 4 CN 13.03 - BRS 67 Nr. 118; Beschl. v. 18. Mai 1994, NVwZ 1995, 264), nachdem das zuständige Landratsamt zwischenzeitlich die Erteilung der Baugenehmigung gegenüber der B & L UGiG und den Gesellschaftern der Antragstellerin persönlich abgelehnt hat.

    Materiell und prozessual sind die ursprüngliche Veränderungssperre und ihre Verlängerung als Einheit anzusehen (BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 4 CN 13.03 - BRS 67 Nr. 118; Beschl. v. 18. Mai 1994, NVwZ 1995, 264; OVG Berlin, Beschluss vom 24. September 2001 - 2 A 1/01 - NVwZ-RR 2002, 394), weil die neue Satzung ohne die ursprüngliche Veränderungssperre nicht lebensfähig wäre.

    Deshalb liegt in der Einbeziehung der Verlängerung in das Verfahren auch keine Klageänderung (BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 4 CN 13.03 - BRS 67 Nr. 118; Beschl. v. 18. Mai 1994, NVwZ 1995, 264; i. d. S. auch BVerwG, Urt. v. 26. November 2003 - BVerwG.

    Sie darf nicht eingesetzt werden, um lediglich die Planungszuständigkeit der Gemeinde zu sichern (BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 2010 - 4 BN 26.10 - und Urt. v. 10. September 1976 - IV C 39.74 - und v. 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 und 4 CN 13.03 - OVG NRW, Urt. v. 15. Juni 2012 - 2 A 2630/10 -).

    Das Konkretisierungserfordernis darf nicht überspannt werden, weil sonst die praktische Tauglichkeit der Veränderungssperre als Sicherungsmittel verloren ginge (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. September 1976 - IV C 39.74 -, v. 15. August 2000 - 4 BN 35.00 - und v. 19. Februar 2004 - 4 CN16.03 und 4 CN 13.03 -).

    Ausreichend kann etwa schon eine Aussage zur Art der baulichen Nutzung sein, ohne dass sich die Gemeinde hierbei bereits auf einen bestimmten Baugebietstyp nach der Baunutzungsverordnung oder bestimmte sonstige Festsetzungen etwa nach § 9 BauGB festzulegen braucht (BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 4 CN 13.03 - Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Loseblattsammlung, Stand August 2016, § 14 Rn. 44 f.).

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