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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01   

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https://dejure.org/2003,642
BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01 (https://dejure.org/2003,642)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01 (https://dejure.org/2003,642)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 (https://dejure.org/2003,642)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK; § 119 StPO; § 464 StPO; § 464 a StPO; § 464 c StPO
    Dolmetscherkosten (Postüberwachung; Übersetzung privater Schreiben; Besuchsüberwachung; Untersuchungshaft); Begrenzung des Umfanges des Briefverkehrs in der U-Haft; Übersetzungskosten bei Telefonüberwachungsmaßnahmen; Benachteiligungsverbot (Benachteiligung wegen der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Auferlegung von im Ermittlungs- und Hauptverfahren entstandenen Übersetzungskosten im Rahmen der Telefonüberwachung und Briefkontrolle unter Berücksichtigung von GG Art 3 Abs 3 S 1

  • Wolters Kluwer

    Tragung der Dolmetscherkosten für die Übersetzung von Telefonüberwachungsprotokollen ; Schlechterstellung von in Untersuchungshaft befindlichen fremdsprachigen Angeklagten ; Sprache als Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Ungleichbehandlung ; Auferlegung der Kosten ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 3 Abs. 3; StPO § 464; EMRK Art. 6 Abs. 3
    D (A), Strafrecht, Strafverfahren, Untersuchungshaft, Kosten, Dolmetscherkosten, Übersetzungskosten, Briefkontrolle, Besuchskontrolle, Gleichheitsgrundsatz, faires Verfahren, fair trial, Telefonüberwachung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. Abs. 3e
    Dolmetscher- und Übersetzungskosten im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 36
  • NJW 2004, 1095
  • NVwZ 2004, 1228 (Ls.)
  • NStZ 2004, 274
  • Rpfleger 2003, 242
  • Rpfleger 2004, 242
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
    Das gilt auch dann, wenn die Regelung nicht auf eine solche Ungleichbehandlung abzielt, sondern an sich andere Ziele verfolgt (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 97, 35 - unter Aufgabe des zuvor (in BVerfGE 39, 334 ; 59, 128 ; 75, 40 ) vertretenen Finalitätserfordernisses).

    Ausnahmen können, etwa auf der Grundlage einer Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht, gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ).

    Möglich ist aber eine Rechtfertigung durch kollidierendes Verfassungsrecht (BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; Osterloh, a.a.O., Rn. 254).

  • OLG München, 16.03.1984 - 1 Ws 87/84
    Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
    Ein nicht mehr hinzunehmender Aufwand kann grundsätzlich auch in unverhältnismäßig hohen (vgl. OLG München, NStZ 1984, S. 332 ) oder objektiv überflüssigen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1994, S. 559) Übersetzungskosten bestehen (OLG Brandenburg, NStZ-RR 1997, S. 74).

    Auch dies ist eine Frage des Einzelfalls (Dauer der Inhaftierung, Adressat des Briefes etc.) und kann nicht generell zu einer Begrenzung etwa von einem Brief pro Woche führen (so aber LG Berlin, StV 1994, S. 325 unter Berufung auf OLG München, NStZ 1984, S. 332 f.).

  • OLG Koblenz, 07.12.1995 - 1 Ws 794/95

    Anspruch auf Erstattung von Übersetzungskosten für Briefe i.R. des

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
    Die hiergegen angebrachte Argumentation (OLG Koblenz, StV 1997, S. 429 mit zustimmender Anmerkung von Kühne, StV 1997, S. 430 ff.) überzeugt nicht (für eine Freistellung von den Kosten hingegen u.a. Franke, in: Karlsruher Kommentar, 4. Auflage, § 464 a Rn. 4a; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, Art. 6 MRK Rn. 24; Paulus, in: KMR, StPO, § 464 a Rn. 10; nicht eindeutig Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, § 464 a Rn. 8 a.E.).

    4 St 173/80|OLG Düsseldorf; 27.05.1980; 5 Ws 62/80|OLG Düsseldorf; 15.09.1980; 3 Ws 453/79">MDR 1981, S. 74 f.; a.A.: OLG Koblenz, StV 1997, S. 429 f.; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, S. 158; OLG Stuttgart, Die Justiz 1984, S. 191 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14

    Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug

    Da Art. 3 Abs. 3 GG keinen Gesetzesvorbehalt aufweist, ist grundsätzlich allein eine Rechtfertigung durch kollidierendes Verfassungsrecht möglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93, u.a. -, BVerfGE 92, 91 [109] = juris, Rn. 68; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris, Rn. 27).
  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Bayerischen Integrationsgesetzes

    Das bedeutet aber nicht, dass die damit verbundenen Kosten in jedem Fall von der öffentlichen Hand zu tragen wären, wie es etwa Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK für den Strafprozess (vgl. BVerfG vom 27.8.2003 NJW 2004, 50 f.; vom 7.10.2003 NJW 2004, 1095/1096) oder Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2013/32/EU für das Asylverfahren ausnahmsweise vorsehen.
  • BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07

    Gleichbehandlungsgebot der Geschlechter (Unzulässigkeit des Abstellens auf

    An das Geschlecht anknüpfende differenzierende Regelungen sind mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nur vereinbar, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind, oder eine Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht sie ausnahmsweise legitimiert (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris).

    (1) Gründe, die diese Benachteiligung der männlichen Gefangenen zwingend erforderlich machten, um Probleme zu lösen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris), sind nicht ersichtlich.

    (2) Rechtsgüter von Verfassungsrang, die nach Maßgabe einer Abwägung die Ungleichbehandlung ausnahmsweise rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris), haben weder die Behörden noch das Landgericht aufgezeigt.

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Der Zeitpunkt, zu dem das Gericht des ersten Rechtszugs dem Betroffenen nach § 23 Abs. 2 FamFG den Haftantrag der beteiligten Behörde zuzuleiten hat, bestimmt sich einerseits danach, was zu der dem Richter im Freiheitsentziehungsverfahren obliegenden Sachaufklärung erforderlich ist (BVerfG InfAuslR 1996, 198, 201), andererseits danach, was den Betroffenen in die Lage versetzt, das ihm von Verfassungs wegen zukommende rechtliche Gehör auch effektiv wahrzunehmen (BVerfGE 64, 135, 145; BVerfG NJW 2004, 1095, 1097).
  • OLG Celle, 12.08.2015 - 2 Ws 134/15

    Kostentragungspflicht der Staatskasse für Dolmetscherkosten aus akustischer

    Ein ausländischer Beschuldigter darf deshalb mit Übersetzungs- und Dolmetscherkosten im Rahmen der Post- und Besuchskontrolle in der Untersuchungshaft nicht belastet werden (BVerfG NJW 2004, 1095).

    Bei der Anordnung einer Besuchskontrolle unter Hinzuziehung eines Dolmetschers entzieht der Staat dem inhaftierten Beschuldigten die Möglichkeit, kostenfrei Kontakt zur Außenwelt zu halten, und verweigert ihm dieses einem deutschen Beschuldigten gewährte Recht (BVerfG, Beschl. v. 7.10.2013 - 2 BvR 2118/01).

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2023 - 12 Qs 53/23

    Zur Garantenpflicht eines die Haftpost kontrollierenden Staatsanwaltes

    Auch die Briefkontrolle dient diesem Ziel, insbesondere der Verhinderung von Verdunkelungsmaßnahmen; der Briefverkehr darf zur Sicherung dieses Ziels eingeschränkt werden (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01, juris Rn. 29).

    Der Bf. hat als Untersuchungsgefangener grundsätzlich einen grundrechtlich unterlegten Anspruch auf Briefverkehr (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01, juris Rn. 25; vgl. auch Art. 18 Abs. 1 BayUVollzG).

  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 46/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Zweck der Untersuchungshaft ist die Sicherung des Verfahrens, das heißt die Gewährleistung der Durchführung eines geordneten Strafverfahrens sowie die Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung (BVerfG, NStZ 2004, S. 274; OLG Hamm, Beschl. v. 15.07.2008 -1 Ws 469 u. 472/08).

    Diesen Zwecken dient sowohl die Besuchskontrolle wie auch die Kontrolle der Telekommunikation (BVerfG, NStZ 2004, S. 274; OLG Rostock, BeckRS 02618; OLG Rostock, Beschl. v. 02.04.2003 - I Ws 118/03; KG Berlin, Beschl. v. 14.06.2007 - 1 AR 778/07 - 4 Ws 76/07).

  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14

    Optische und akustische Überwachung von Besuchen Familienangehöriger

    Auch das Recht auf freien, d.h. unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr mit der Ehefrau und Familienangehörigen, ist in Art. 6 Abs. 1 GG verankert (vgl. BVerfGE NJW 2004, 1095; HK-StPO-Posthoff, § 119 Rdnr. 18).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
    Der Angeklagte hat grundsätzlich ein sich aus Artikel 2 Abs. 1, 10 Abs. 1 GG ergebendes Grundrecht auf unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr (BVerfG, NJW 2004, 1095, 1096; Senatsbeschluss vom 13. Januar 2009.
  • OLG Hamm, 13.01.2009 - 2 Ws 388/08

    Briefe; Beschlagnahme; Rechtsmittel; nachträglicher Rechtsschutz

    Der Angeklagte hat grundsätzlich ein sich aus den Artikeln 2 Abs. 1, 10 Abs. 1 GG ergebendes Grundrecht auf unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr (BVerfG, NJW 2004, 1095; Senatsbeschluss vom 06. Februar 2006 - (2) 4 Ausl.A 120/05 (28 + 39/06)).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2023 - 20 KLs 358 Js 11338/21

    Erstattung von Dolmetscher-/Übersetzungskosten bei Beauftragung des

  • OLG Hamm, 15.08.2005 - 3 Ws 345/05
  • OLG Nürnberg, 27.11.2003 - Ws 1267/03

    Anhaltung eines in fremder Sprache verfassten Briefes der Ehefrau eines

  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19

    Beschränkungen in der Untersuchungshaft; Besuchsüberwachung; Überwachung des

  • OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12

    Anforderungen an Beschränkungen in der Untersuchungshaft

  • OLG Celle, 14.08.2009 - 1 Ws 404/09

    Zulässigkeit der Einschränkung des Rechts auf Briefwechsel bei

  • OLG Hamm, 06.12.2022 - 2 Ws 215/22
  • OLG Karlsruhe, 02.09.2019 - 2 Ws 300/19

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Auswirkung fehlender Übersetzung des

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 1 Ws 286/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten der Übersetzung von

  • LG Trier, 13.10.2008 - 5 Qs 86/08
  • LG Düsseldorf, 04.07.2012 - 3 KLs 21/10

    Dolmetscherkosten und Übersetzerkosten als Kosten zur Vorbereitung der

  • LG Düsseldorf, 02.03.2011 - 7 Qs 12/11

    Dolmetscher hat einen Anspruch gegen die Staatskasse auf Vergütung bei Anordnung

  • OLG Koblenz, 25.05.2010 - 2 Ws 200/10
  • OLG Köln, 12.12.2012 - 1 Ws 286/12
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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,496
BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04 (https://dejure.org/2004,496)
BVerfG, Entscheidung vom 17.05.2004 - 2 BvR 821/04 (https://dejure.org/2004,496)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Mai 2004 - 2 BvR 821/04 (https://dejure.org/2004,496)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer unbegründeten Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Versagung vorläufigen Rechtsschutzes und Ablehnung einer eA, die Vollziehung eines Einberufungsbescheids auszusetzen - Abwägung unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Ranges ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen Einberufung zum Grundwehrdienst; Verstoß gegen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit; Zurückstellung des Rechtsschutzanspruches des Einzelnen wegen überwiegender öffentlicher Belange ; Summarischer Charakter des verwaltungsgerichtlichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gegen die Einberufung zum Grundwehrdienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

  • nomos.de PDF, S. 29 (Kurzinformation)

    Art. 3, 19, 20 GG
    Gegenwärtige Einberufungspraxis der Bundeswehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 222
  • NJW 2004, 2297
  • NVwZ 2004, 1228 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04
    Vorläufigem Rechtsschutz kommt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe zu, nicht wiedergutzumachende Folgen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 51, 268 ).

    Aus diesem Grund hat das Gericht regelmäßig eine Abwägung zwischen dem Interesse der öffentlichen Gewalt am Vollzug ihrer Entscheidungen und dem privaten Interesse des Betroffenen an einem Vollzugsaufschub bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren vorzunehmen (vgl. BVerfGE 51, 268 ; 53, 30 ).

    Insbesondere wenn Gründe vorgetragen oder offenkundig sind, die eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung geboten erscheinen lassen, um den Eintritt schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteile zu vermeiden, kann eine umfassende Abwägung der öffentlichen und der jeweils beteiligten privaten Interessen angezeigt sein (vgl. BVerfGE 51, 268 ).

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass der Wehrpflichtige sich nicht auf Art. 3 Abs. 1 GG berufen könne, da es einen Anspruch auf Gleichheit im Unrecht nicht gebe; er habe keinen Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerwGE 92, 153 m.w.N.).

    Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn das Verwaltungsgericht bei der Interessenabwägung die Erfolgsaussichten in der Hauptsache maßgeblich auf der Grundlage einer ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 92, 153) geprüft hat.

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04
    Einrichtung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr haben verfassungsrechtlichen Rang (vgl. BVerfGE 48, 127 ).
  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04
    a) Die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes enthält für den Antragsteller eine selbständige Beschwer, die sich nicht mit derjenigen durch die spätere Hauptsacheentscheidung deckt (vgl. BVerfGE 35, 263 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein kann (vgl. BVerfGE 69, 315 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04
    Insofern kommt dem gerichtlichen Rechtsschutz namentlich hier die Aufgabe zu, irreparable Folgen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme vor deren abschließender gerichtlichen Überprüfung entstehen können, soweit als möglich auszuschließen und der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen vorzubeugen, die auch dann nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sie sich im Nachhinein als rechtswidrig erweisen (vgl. BVerfGE 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04
    Aus diesem Grund hat das Gericht regelmäßig eine Abwägung zwischen dem Interesse der öffentlichen Gewalt am Vollzug ihrer Entscheidungen und dem privaten Interesse des Betroffenen an einem Vollzugsaufschub bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren vorzunehmen (vgl. BVerfGE 51, 268 ; 53, 30 ).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04
    Aus der verfassungsrechtlichen Verankerung der allgemeinen Wehrpflicht folgt, dass ein Bundesgesetz, welches diese Pflicht in dem in Art. 12a Abs. 1 GG bezeichneten Umfang einführt, der Verfassung nicht nur nicht widerspricht (vgl. BVerfGE 12, 45 ), sondern eine in ihr enthaltene Grundentscheidung aktualisiert.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2021 - 13 ME 166/21

    Ausgangsbeschränkung; Ausgangssperre; Aussetzung der Vollziehung; Beschwerde;

    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass der Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, 2297, 2298 - juris Rn. 20; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 970 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des

    Denn nach den Darlegungen der Beschwerdeführer bezieht sich ihr Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei sachdienlicher Auslegung nach seinem Sicherungszweck jedenfalls auch auf eine nach Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde und hat sich deshalb durch die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde nicht erledigt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2004 - 2 BvR 821/04 -, Rn. 18).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Der summarische Charakter des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens folgt aus dem Wesen vorläufiger Rechtsschutzgewährung und steht mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht in Widerspruch (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Zweiten Senats vom 19. Oktober 1988 - 2 BvR 1147/88 -, [...]; Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 17. Mai 2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, S. 2297).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 668/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8393
BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 668/04 (https://dejure.org/2004,8393)
BVerfG, Entscheidung vom 09.06.2004 - 1 BvR 668/04 (https://dejure.org/2004,8393)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 1 BvR 668/04 (https://dejure.org/2004,8393)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA, die Befugnis der Polizei zur Datenerhebung nach SOG ND 1981 § 33a Abs 1 Nr 2, 3 außer Vollzug zu setzen - fehlende Dringlichkeit der Rechtsschutzgewährung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Aussetzung des Vollzugs von § 33 a Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Niedersächsischen Gesetzes über dieöffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) wegen Verfassungswidrigkeit

  • Judicialis

    GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; Nds.SOG § 33 a Abs. 1 Nr. 2; ; Nds.SOG § 33 a Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach der Neuregelung des SOG Nds.

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 1228
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 668/04
    Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen daher im Vergleich zu Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, bei Gesetzen besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 668/04
    Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen daher im Vergleich zu Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, bei Gesetzen besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 668/04
    Die in § 32 Abs. 1 BVerfGG geforderte Dringlichkeit ist als Unaufschiebbarkeit einer zumindest vorläufigen Regelung zu verstehen (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2000, S. 789).
  • BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der

    Die in § 32 Abs. 1 BVerfGG geforderte Dringlichkeit ist als Unaufschiebbarkeit einer zumindest vorläufigen Regelung zu verstehen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 801/99 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 668/04 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 10.01.2006 - 1 BvR 939/05

    Verfassungskonformität des Lotteriestaatsvertrages

    Die Erforderlichkeit entsprechender Darlegungen ergibt sich zudem aus dem Umstand, dass es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht allein auf das Vorliegen eines schweren Nachteils ankommt, sondern auch darauf, dass deren Erlass zu dessen Abwehr dringend geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 668/04 -, NVwZ 2004, S. 1228).
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