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   BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04   

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BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04 (https://dejure.org/2004,1790)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2004 - 9 BN 2.04 (https://dejure.org/2004,1790)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2004 - 9 BN 2.04 (https://dejure.org/2004,1790)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 47 Abs. 2
    Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt; Normenkontrolle.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4
    Ablehnung; Antragsbefugnis; Erschließungsbeitrag; Inhalt; Nachteil; Normenkontrolle; Normenkontrolle; Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt; Rechtsschutz; Rechtsschutzinteresse; Rechtsverletzung; Satzung; rechtsstaatliches Verfahren; Überprüfung

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Hinweispflicht des Gerichts hinsichtlich seiner Rechtsauffassung oder beabsichtigten Würdigung des Prozessstoffes im Rahmen des Anspruchs auf rechtliches Gehör ; Einordnung einer gerichtlichen Ablehung einer inhaltlichen Überprüfung einer untergesetzlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 234 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1510
  • DVBl 2005, 460 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04
    Die Antragstellerin gibt zwar zutreffend abstrakte Rechtssätze aus dem Beschluss vom 7. März 2002 - BVerwG 4 BN 60.01 - (Buchholz 406.13 § 5 ROG Nr. 3 S. 2 f.), und dem Urteil vom 23. April 2002 - BVerwG 4 CN 3.01 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 156 S. 87) wieder, mit denen das Bundesverwaltungsgericht zu der Frage Stellung genommen hat, unter welchen Voraussetzungen ein Normenkontrollantrag wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig ist.
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04
    Eine Ausnahme hiervon gilt allerdings dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 108, 341 ).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO gefunden hat, grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04
    Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich der Verwaltungsgerichtshof in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (stRspr; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04
    Die Antragstellerin gibt zwar zutreffend abstrakte Rechtssätze aus dem Beschluss vom 7. März 2002 - BVerwG 4 BN 60.01 - (Buchholz 406.13 § 5 ROG Nr. 3 S. 2 f.), und dem Urteil vom 23. April 2002 - BVerwG 4 CN 3.01 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 156 S. 87) wieder, mit denen das Bundesverwaltungsgericht zu der Frage Stellung genommen hat, unter welchen Voraussetzungen ein Normenkontrollantrag wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig ist.
  • BVerwG, 23.09.1997 - 4 BN 17.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsschutzinteresse bei Normenkontrollklage nach

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04
    Dass dadurch die Antragsbefugnis gegenüber dem weiten Nachteilsbegriff der früheren Gesetzesfassung eingeengt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits ausdrücklich festgestellt (Beschluss vom 23. September 1997 - BVerwG 4 BN 17.97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 118 S. 81).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04
    Eine Ausnahme hiervon gilt allerdings dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 108, 341 ).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04
    Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich der Verwaltungsgerichtshof in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (stRspr; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Etwas anderes gilt nur, soweit die Beteiligten mit der Rechtsauffassung und der Würdigung der Gutachten nicht zu rechnen brauchen (Beschlüsse vom 14. April 2011 a.a.O. und vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

    Etwas anderes gilt nur, soweit die Beteiligten mit der Rechtsauffassung und der Würdigung der Gutachten nicht zu rechnen brauchen (Beschluss vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167 = NVwZ 2004, 1510).
  • BVerwG, 27.01.2009 - 5 B 51.08

    Einbürgerung, Ausschlussgrund, freiheitliche demokratische Grundordnung, Tablighi

    11 Im Übrigen verkennt die Beschwerde, dass das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 26. November 2001 BVerwG 1 B 347.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52 und vom 25. August 2004 BVerwG 9 BN 2.04 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167).
  • BVerwG, 27.11.2008 - 5 B 54.08

    Schriftlichkeit als zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für eine

    Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 1999 BVerwG 9 B 467.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 und vom 25. August 2004 BVerwG 9 BN 2.04 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 2 N 38.07

    Versagung eines Schengenvisums

    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende obergerichtliche Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2004, NVwZ 2004, S. 1510).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 B 25.07

    Geltendmachung einer Missachtung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss das Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 1999 BVerwG 9 B 467.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 und vom 25. August 2004 BVerwG 9 BN 2.04 NVwZ 2004, 1510).
  • BVerwG, 17.11.2015 - 9 B 21.15

    Erlass eines Gebührenbescheids durch privaten Geschäftsbesorger

    Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 1999 - 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2 und vom 25. August 2004 - 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167 S. 143).
  • BVerwG, 01.07.2013 - 8 BN 1.13

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Notwendigkeit einer

    Die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (Beschlüsse vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - NVwZ 2004, 1510 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167; vom 27. Juni 2007 - BVerwG 4 B 25.07 - juris Rn. 6 und vom 16. August 2011 a.a.O.).
  • BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 17.10

    Entscheidung durch Beschluss gemäß § 130a VwGO; Verfahrensrüge; Verletzung des

    Eine Verpflichtung zur weitergehenden Gewährung rechtlichen Gehörs besteht allerdings ausnahmsweise dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167 S. 143).
  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 20.10

    Rechtmäßigkeit einer reformatio in peius im Widerspruchsverfahren im Falle eines

    Eine Verpflichtung zur weitergehenden Gewährung rechtlichen Gehörs besteht allerdings ausnahmsweise dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. August 2004 - BVerwG 9 BN 2.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 167 S. 143).
  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 24.10

    Beurteilung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 22.10

    Herleitung der Zulässigkeit der Verböserung im Widerspruchsverfahren aus der

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 21.10

    Zulässigkeit einer rückwirkenden Einstufung von "Fun Games"-Spielgeräten als

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 18.10

    Beurteilung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 33.10

    Herleitung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren aus

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 19.10

    Erfordernis eines jeweils vorliegenden Zulassungsgrundes für die Zulässigkeit der

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 37.10

    Beurteilung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren

  • VGH Bayern, 23.05.2013 - 1 ZB 11.1623

    Neuerrichtung eines landwirtschaftlichen Betriebs; Vermietung von Ferienwohnungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2023 - 6 N 55.23
  • VG Göttingen, 03.01.2006 - 8 C 2019/05

    Anhörungsrüge; Berichterstatter; Billigkeitsentscheidung; Erledigung;

  • VG Cottbus, 18.05.2010 - 6 K 1043/09

    Zulässigkeit einer Gegendarstellung

  • VGH Hessen, 27.08.2013 - 6 A 774/13

    Sachverhaltsaufklärung, Amtsermittlung, gerichtliche Hinweispflicht,

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