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   BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04   

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BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04 (https://dejure.org/2005,1095)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.2005 - 2 C 5.04 (https://dejure.org/2005,1095)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 2005 - 2 C 5.04 (https://dejure.org/2005,1095)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BBesG § 4 Abs. 1; BBG § 30 Abs. 1, § 34 Satz 1; BeamtVG § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2; BGB § 140; BremBG § 37 Abs. 1 Satz 1, § 41 Satz 1, § 41 a, § 90 Abs. 2; BremUrlVO § 26
    Anfechtung; Antrag auf Entlassung; Aufklärungspflicht; Beamtenverhältnis; Beratungspflicht; Beurlaubung; culpa in contrahendo; Dienstvertrag; einstweiliger Ruhestand; Entlassung auf Antrag; Ermessen; Feststellungsbescheid; Fürsorgepflicht; Kausalität; Motivirrtum; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG § 4 Abs. 1
    Altersversorgung; Anfechtung; Antrag auf Entlassung; Aufklärungspflicht; Aufklärungspflicht; Ausscheiden; Beamtenverhältnis; Beratungspflicht; Beurlaubung; Beurlaubung; Dienstverhältnis; Dienstvertrag; Dienstvertrag; Entlassung; Entlassung auf Antrag; Ermessen; Ermessen; ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Anspruch auf Ruhegehalt - Wirksamkeit von Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleichen, die einem Beamten eine höhere als die ihm gesetzlich zustehende Versorgung verschaffen sollen - Fiktion einer ...

  • Judicialis

    BBesG § 4 Abs. 1; ... ; BBG § 30 Abs. 1; ; BBG § 34 Satz 1; ; BeamtVG § 3 Abs. 2; ; BeamtVG § 4 Abs. 2; ; BGB § 140; ; BremBG § 37 Abs. 1 Satz 1; ; BremBG § 41 Satz 1; ; BremBG § 41 a; ; BremBG § 90 Abs. 2; ; BremUrlVO § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Versorgungszusage für die Zeit nach privatwirtschaftlicher Tätigkeit des zuvor auf eigenen Antrag aus dem öffentlichen Dienst ausgeschiedenen Beamten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Altersversorgung eines ehemaligen Beamten auf Vertragsbasis unzulässig

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Voraussetzung für Ruhegehalt: Beamtenverhältnis direkt davor - Ruhegehalt nur beim Eintritt in den Ruhestand direkt aus dem Beamtenverhältnis

  • prot-in.de (Leitsatz)

    Ruhegehalt nur beim Eintritt in den Ruhestand direkt aus dem Beamtenverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 175
  • NVwZ 2005, 1188
  • FamRZ 2005, 1566 (Ls.)
  • DVBl 2005, 1138
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04
    Sie hat diese Gründe aber in zulässiger Weise noch während des Berufungsverfahrens ergänzt (vgl. hierzu Urteil vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 40.98 - Buchholz 239.2 § 28 SVG Nr. 3 S. 6 ff.), ohne dadurch den Rücknahmebescheid in seinem Wesen zu ändern oder die Rechtsverteidigung des Klägers zu beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 ).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann der Geschädigte grundsätzlich als Schadensersatz die Differenz zwischen der Vermögenslage verlangen, die sich aus der schuldhaften Pflichtverletzung ergibt, und der Vermögenslage, wie sie ohne die Pflichtverletzung bestünde (vgl. Urteil vom 29. April 2004 - BVerwG 2 C 2.03 - BVerwGE 120, 370).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00

    Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04
    Eine Versetzung des Klägers in den einstweiligen Ruhestand wäre darüber hinaus bereits aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht gekommen, weil sie eine Störung des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen den einzelnen Mitgliedern des Senats und ihren leitenden Beamten voraussetzt (vgl. Urteil vom 13. September 2001 - BVerwG 2 C 39.00 - BVerwGE 115, 89 ).
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04
    Zu berücksichtigen ist hierbei, ob der Schutzzweck der die Nichtigkeit (Unwirksamkeit) anordnenden Norm noch erreicht werden kann (vgl. BGHZ 85, 39 ).
  • BGH, 12.11.1986 - VIII ZR 280/85

    Schadensersatz bei Mitwirkung am Zustandekommen eines sittenwidrigen und damit

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04
    a) Eine Pflicht zum Schadensersatz kann sich daraus ergeben, dass eine der Parteien für die Unwirksamkeit einer vertraglichen Regelung verantwortlich ist (vgl. BGHZ 99, 101 ).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 40.98

    Ermessen, Fehlgebrauch des - bei Entscheidung über die Kapital- abfindung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04
    Sie hat diese Gründe aber in zulässiger Weise noch während des Berufungsverfahrens ergänzt (vgl. hierzu Urteil vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 40.98 - Buchholz 239.2 § 28 SVG Nr. 3 S. 6 ff.), ohne dadurch den Rücknahmebescheid in seinem Wesen zu ändern oder die Rechtsverteidigung des Klägers zu beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 ).
  • BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72

    Verschulden bei Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages - Verschuldens

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04
    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts kommt hier als Pflichtverletzung weder die Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht bei Vertragsabschluss (culpa in contrahendo; vgl. zu diesem vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 - BGBl I S. 3138 - noch heranzuziehenden Rechtsinstitut: Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG 7 C 2.72 - DÖV 1974, 133 m.w.N.) noch die Verletzung der Fürsorgepflicht in Betracht, die der Dienstherr seinen Beamten schuldet (§ 78 BremBG).
  • OVG Bremen, 18.12.2002 - 2 A 260/99

    Gewährung einer beamtenrechtlichen Versorgung aufgrund einer vertraglich

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04
    Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten blieben erfolglos (Urteil vom 18. Dezember 2002 - NordÖR 2003, 308).
  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04
    Sie setzt voraus, dass entweder eine solche Aufklärung der allgemeinen Verwaltungspraxis des Dienstherrn entspricht oder der Beamte um eine Aufklärung nachsucht oder der Dienstherr aus den Umständen entnehmen kann, dass der Beamte sich in einem für ihn bedeutsamen Punkt im Irrtum befindet (vgl. Urteil vom 30. Januar 1997 - BVerwG 2 C 10.96 - BVerwGE 104, 55 ).
  • VG Bremen, 28.02.2008 - 2 K 13/07

    Erstattung von Versorgungszuschlägen - Beamtenversorgung; Dienstvertrag;

    Die Revision des Klägers wies das Bundesverwaltungsgericht mit am 07.04.2005 verkündeten Urteil (2 C 5.04) zurück.

    Ferner sind beigezogen worden die Gerichtsakten zu dem früheren Rechtsstreit der Parteien VG 2 K 2291/97; OVG 2 A 260/99, 2 A 338/00; BVerwG 2 C 5.04 sowie die Vollstreckungsakte 2 Z 2336/06.

    Eine solche Qualifizierung ist den seinerzeit ergangenen gerichtlichen Entscheidungen nicht zu entnehmen (VG Bremen, Urt. v. 04.01.1999 - 2 K 2291/97; OVG Bremen, Urt. v. 18.12.2002 - 2 A 260/99, 2 A 238/00; BVerwG, Urt. v. 07.04.2005 - 2 C 5.04; BVerfG, B. v. 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05).

    Da dem Kläger wegen der Unwirksamkeit des § 3 des Dienstvertrages vom 12.12.1986 aber keine Beamtenversorgung zusteht (BVerwG, Urt. v. 07.04.2005 - 2 C 5.04), kann der Zweck der vertraglich vereinbarten Versorgungszuschlagsleistungen nicht erreicht werden.

    An diesem Tag wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.04.2005 (2 C 5.04) dem Kläger und der Beklagten zugestellt.

    Dass die Versorgungszuschläge mangels einer zu gewährenden Beamtenversorgung ihren Zweck nicht erreichen würden, stand - wie ausgeführt - erst mit Zustellung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts am 04.07.2005 (2 C 5.04) fest.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.04.2005 (2 C 5.04) schuf mithin die endgültige Klarheit dahingehend, dass der mit den Versorgungszuschlägen bezweckte Erfolg im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 2 zweite Alternative BGB nicht mehr eintritt.

    Rechtskräftig getroffen wurde diese Feststellung durch das Bundesverwaltungsgericht mit dem Urteil vom 07.04.2005 (2 C 5.04), nicht durch die - die Verfassungsmäßigkeit des Urteils bestätigende - Nichtannahmeentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2007 (2 BvR 1304/05).

    Dass die Versorgungszuschläge wegen der nunmehr rechtskräftig festgestellten Unwirksamkeit von § 3 des Dienstvertrages vom 12.12.1986 und des daraus folgenden Entfalls einer Beamtenversorgung des Klägers ihren Zweck nicht mehr erreichen werden, hat auch die Beklagte mit Zustellung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.04.2005 (2 C 5.04) am 04.07.2005 erfahren.

  • BGH, 30.04.2014 - XII ZB 668/12

    Versorgungsausgleich: Wirksamkeit einer Verrechnungsabrede der im Landesdienst

    Die Vorschrift verbietet dem Dienstherrn schlechthin jede Abrede, durch die er sich zu einer Versorgungsleistung versteht, zu der er gesetzlich nicht verpflichtet ist (BVerwG NVwZ 2005, 1188).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 2 C 18.06

    Berücksichtigung vordienstlicher Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige

    Die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts verstößt daher gegen den hergebrachten Grundsatz im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, wonach Besoldungs- und Versorgungsleistungen nur zugesprochen werden dürfen, wenn und soweit sie gesetzlich vorgesehen sind (§ 2 BBesG, § 3 BeamtVG; vgl. Urteile vom 20. Juni 1996 - BVerwG 2 C 7.95 - Buchholz 240 § 2 BBesG Nr. 8, vom 7. April 2005 - BVerwG 2 C 5.04 - BVerwGE 123, 175 und vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 ).
  • BVerfG, 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05

    Versagung von Versorgungsbezügen nach Ausscheiden eines Beamten aus dem

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. April 2005 - BVerwG 2 C 5.04 -,.
  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

    Der Dienstherr ist aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beamten über dessen Rechte und Pflichten jederzeit umfassend und aktuell zu informieren (vgl. z.B. Urteile vom 30. Januar 1997 - BVerwG 2 C 10.96 - BVerwGE 104, 55 und vom 7. April 2005 - BVerwG 2 C 5.04 - BVerwGE 123, 175 ; Beschlüsse vom 27. September 2001 - BVerwG 2 B 8.01 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 119 und vom 6. März 2002 - BVerwG 2 B 3.02 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 120).
  • BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 1.10

    Beschäftigungsstelle; Fürsorgepflicht; Geldleistungsanspruch;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamten- und Soldatenrecht (Urteile vom 24. August 1961 - BVerwG 2 C 165.59 - BVerwGE 13, 17 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 1 S. 3, vom 30. August 1973 a.a.O. S. 54 bzw. S. 5, vom 21. Dezember 2000 a.a.O. S. 311 f. bzw. S. 3 und vom 7. April 2005 - BVerwG 2 C 5.04 - BVerwGE 123, 175 = Buchholz 239.1 § 3 BeamtVG Nr. 3 S. 15 ff.) ist anerkannt, dass eine schuldhafte Verletzung der allgemeinen Fürsorgepflicht oder einer sonstigen Pflicht aus dem Dienstverhältnis durch den Dienstherrn einen Anspruch des Dienstpflichtigen auf Ersatz des dadurch verursachten Schadens begründen kann.
  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 11.22

    Versorgungsanspruch eines vor Vollendung des 17. Lebensjahres ernannten

    Zwar kann eine vom Dienstherrn erbetene, von diesem aber unrichtig erteilte Auskunft als Verletzung der aus § 78 BBG folgenden Fürsorgepflicht gewertet werden und einen entsprechenden Schadensersatzanspruch begründen (BVerwG, Urteil vom 7. April 2005 - 2 C 5.04 - BVerwGE 123, 175 ).
  • OVG Saarland, 17.08.2021 - 1 A 297/19

    Beamter; Schadensersatzanspruch aufgrund einer fehlerhaften Versorgungsauskunft;

    Hierzu hat er auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts [Urteil vom 7.4.2005 - 2 C 5/04-, juris, Rz. 55ff.] Bezug genommen, in der dieses im Fall einer unwirksamen Versorgungszusage des Dienstherrn die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Beamten - ohne Erörterung einer Präklusion bereits nach § 3 Abs. 2 BeamtVG - im Einzelnen geprüft hat (wenn auch im konkreten Fall verneinend).
  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 3 CS 15.664

    Verbandsdirektor (BesGr. B2); Beurlaubung; Vereinbarung einer "aufstockenden

    Die Bestimmung erfasst aktive und ehemalige Beamte und verbietet schlechthin jede Abrede, durch die der Dienstherr sich zu einer Versorgungsleistung versteht, zu der er nicht gesetzlich verpflichtet ist (vgl. BVerwG, U.v. 7.4.2005 - 2 C 5/04 - BVerwGE 123, 175 - juris Rn. 33).

    Dem vom Antragsteller in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. April 2005 (2 C 5/04 - BVerwGE 123, 175 - juris) und der darauf folgenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2007 (2 BvR 1304/05 - juris) lässt sich eine Einschränkung, wie sie der Antragsteller aus der Kommentarstelle abzuleiten versucht, nicht entnehmen.

    Grundsätzlich steht zwar § 3 Abs. 2 BeamtVG a.F. einer dienstvertraglichen Vereinbarung nicht entgegen, durch die sich der Dienstherr verpflichtet, dem privatrechtlich beschäftigten Arbeitnehmer nach Beendigung seiner (Arbeitnehmer-)Tätigkeit eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zu bezahlen (vgl. BVerwG, U.v. 7.4.2005 - 2 C 5/04 - BVerwGE 123, 175 - juris Rn. 37).

  • VG Ansbach, 30.10.2013 - AN 11 K 13.01017

    Im Einzelfall unbegründete beamtenrechtliche Schadensersatzklage aus

    Die erhobene Verpflichtungsklage, wenn in den entsprechenden Entscheidungen der Beklagten ein Verwaltungsakt im Sinne der §§ 35 Satz 1 VwVfG, 42 Abs. 2 VwGO zu erblicken ist, bzw. ansonsten die Allgemeine Leistungsklage (Plog/Wiedow = PW § 78 BBG Rn. 93) sowie die weiter erhobenen Feststellungsklagen nach § 43 Abs. 1 VwGO sind zwar statthaft, insbesondere ist für den geltend gemachten Schadensersatzanspruch aus dem Beamtenverhältnis der Verwaltungsrechtsweg gegeben (Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht = GKÖD § 78 BBG Rn. 64; PW § 78 BBG Rn. 94; BVerwG stRspr. etwa U.v. 7.4.2005 - 2 C 5.04 - juris) und jedenfalls zum erstgenannten Kontext die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO zulässig, weil die diversen Schreiben der Klägerbevollmächtigten gegen die Ablehnung des Anspruchs als Widerspruch im Sinne des § 126 Abs. 2 BBG anzusehen sind und der Vertreter der BA in der mündlichen Verhandlung vom 30. Oktober 2013 erklärte, dass keine Widerspruchsentscheidung mehr ergehen wird (Kopp/Schenke § 75 VwGO Rn. 12 und 15).

    Dieser Schadensersatzanspruch aus dem Beamtenverhältnis setzt voraus, dass eine schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflicht vorliegt, die adäquat kausal den geltend gemachten Schaden herbeigeführt hat und eine entsprechende Differenz von Vermögenslagen vorliegt (BVerwG, U.v. 7.4.2005 a.a.O., GKÖD § 78 BBG Rn. 57, PW § 78 BBG Rn. 94).

    Weiter muss zwischen der Fürsorgepflichtverletzung und dem Schaden - wobei der Schadensbegriff der §§ 249 ff BGB gilt (GKÖD § 78 BBG Rn. 63; PW § 78 BBG Rn. 104; Palandt § 839 BGB Rn. 78 ff.) - ein adäquater Kausalzusammenhang bestehen, wobei die im Zivilrecht entwickelten Grundsätze gelten (BVerwG, U.v. 7.4.2005 a.a.O., GKÖD § 78 BBG Rn. 61) und den Beamten auch insoweit die materielle Beweislast trifft (PW § 78 BB G Rn. 98, GKÖD § 78 BBG Rn. 61, Palandt § 839 BGB Rn. 84).

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LB 215/15

    Erholungsurlaub; Mindesturlaub; Prozesszinsen; Rechtsmissbrauch;

  • OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 218/09

    Belehrungspflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten über das Erfordernis

  • OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 A 59/16

    Zur laufbahnrechtlichen Zugehörigkeit der in der Laufbahn des Werkdienstes bei

  • VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11

    Erfüllung einer Zahlungsvereinbarung und Feststellung eines Verzugsschadens aus

  • VG München, 10.09.2015 - M 17 K 14.2666

    Beihilfe zu belegärztlichen Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte -

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 6.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13

    Anerkennung eines Dienstunfalls - zur Frage der Verletzung einer Aufklärungs-

  • VG Freiburg, 06.12.2013 - 1 K 2463/11

    Klage des Prof. Dr. Friedl gegen das Universitätsklinikum Freiburg

  • OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

  • VG München, 14.11.2017 - M 21 K 16.174

    Schadensersatz wegen beamtenrechtlicher Fürsorgepflichtverletzung

  • VG Münster, 17.04.2015 - 5 K 3212/13

    Schadensersatz; Fürsorgepflicht; Verkehrssicherungspflicht; Wind; Baum; Zwiesel

  • VG Gelsenkirchen, 06.07.2011 - 1 K 5681/10

    Verlust der Dienstbezüge, Lehrer, Schulferien, konkretisierte Dienstpflicht

  • VG Saarlouis, 15.12.2020 - 2 K 1019/18

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach Wegfall des

  • VG Düsseldorf, 02.04.2014 - 10 K 4033/13

    Kein Schadensersatz für den Hundeführer von Zollhündin Babs

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2009 - 5 LA 481/07

    Umfassende Beratungspflicht des Dienstherrn gegenüber Beamten und

  • VGH Bayern, 22.10.2018 - 3 ZB 17.123

    Nachzahlung von Bezügen und Urlaubsabgeltung nach Einstellung des

  • VG München, 06.07.2015 - M 21 K 13.3309

    Kein Anspruch auf Unfallruhegehalt aufgrund eines bestandskräftig gewordenen

  • VG Schleswig, 01.11.2018 - 12 A 224/17

    Folgen der Erteilung einer falschen Versorgungsauskunft an einen Richter;

  • OVG Saarland, 26.06.2006 - 1 R 18/05

    Hinweispflichten des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten

  • BVerwG, 13.02.2004 - 2 B 26.03

    Vereinbarung über die Versorgung eines Beamten

  • VGH Bayern, 22.09.2017 - 3 ZB 15.2495

    Ruhegehaltsfähigkeit der Vollstreckungsvergütung für Gerichtsvollzieher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2015 - 6 A 515/15

    Rückforderung eines Abfindungsbetrages durch Zahlung aufgrund des Antrags eines

  • VG Münster, 26.03.2014 - 7 K 1275/11

    Gebührenverzicht; Niederschlagswasser; Landesstraßen; nichtiger Vertrag;

  • VG Münster, 26.03.2014 - 7 K 2604/12

    Niederschlagswassergebühr; Landesstraßen; nichtiger Vertrag; Umdeutung

  • VG Regensburg, 22.09.2010 - RO 1 K 10.521

    Wiederaufgreifen des Verfahrens oder Rücknahme des bestandskräftigen

  • VG Ansbach, 12.08.2008 - AN 1 K 08.00424

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist des Art. 9

  • VG Bayreuth, 23.02.2021 - B 5 K 20.750

    Versorgung, Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Fachlehrer an Berufsschule, Ausbildung

  • VGH Bayern, 10.09.2018 - 3 ZB 16.999

    Keine Zahlung einer (provisionsabhängigen) Leistungszulage für im Außendienst

  • VG München, 06.02.2018 - M 21 K 16.1849

    Keine Eignung eines unter Betreuung stehenden Bewerbers für den mittleren

  • VGH Bayern, 22.12.2016 - 3 ZB 13.1321

    Kein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zu auswärtigen Ärzten

  • VG Bayreuth, 30.07.2010 - B 5 K 09.561

    Voraussetzung für einen Anspruch gegen den Dienstherrn auf Gewährung von

  • VG Arnsberg, 14.05.2010 - 13 K 3509/08

    Anspruch eines Beamten im Ruhestand auf Neuberechnung des Ruhegehaltssatzes;

  • VG München, 30.09.2021 - M 5 K 18.5832

    Schadensersatzpflicht des Dienstherrn bei falscher Auskunft nach

  • VG Bremen, 21.10.2020 - 7 K 1190/17

    Ruhebezüge Richter i.R., Urteil vom 21.10.2020 - Alimentationspflicht; Kürzung

  • VG München, 22.11.2016 - M 5 K 14.3346

    Angemessenheit der Beauftragung eines Rechtsanwalts; Urlaubsabgeltung nach

  • VG Berlin, 20.02.2015 - 28 K 254.13

    Entlassung eines politischen Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, Zahlung

  • VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 06.03608

    Verjährung von Besoldungsansprüchen; Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2023 - 4 A 4173/18

    Rücknahme der festgesetzten Bewilligungssumme mit Wirkung für die Vergangenheit;

  • VG Würzburg, 16.11.2010 - W 1 K 10.416

    Rückforderung überzahlter Bezüge; rückwirkende Feststellung der begrenzten

  • VG Augsburg, 24.09.2015 - Au 2 K 14.1657

    Recht der Landesbeamten; Beamtenversorgungsrecht; Vollstreckungsvergütung für

  • VG Würzburg, 06.12.2011 - W 1 K 11.333

    Verspätete Information über Wegfall des kinderbezogenen Familienzuschlags

  • BVerwG, 14.03.2008 - 2 A 11.07
  • VG Schleswig, 29.03.2017 - 12 A 182/16

    Anerkennung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten

  • VG Kassel, 03.05.2015 - 1 K 1168/15

    Ausnahme von der Höchstaltersgrenze nach § 11 Abs. 2 HLVO

  • VG Saarlouis, 17.02.2009 - 3 K 309/08

    Erhebung der Verjährungseinrede durch den Dienstherrn trotz Fehler bei der

  • VG Bayreuth, 30.05.2008 - B 5 K 07.365

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der dem Dienstherrn obliegenden

  • VG Bayreuth, 06.12.2022 - B 5 K 21.689

    Beamtenversorgung, Kindererziehungszuschlag, Wegfall des

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