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   BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03   

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https://dejure.org/2004,1030
BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03 (https://dejure.org/2004,1030)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.2004 - 1 BvR 179/03 (https://dejure.org/2004,1030)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 (https://dejure.org/2004,1030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise unzulässige, teilweise unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von verwaltungsgerichtlichem Eilrechtsschutz gegen die Pfanderhebungs- und Rücknahmepflichten nach VerpackV §§ 6 u 8

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes bei Anfechtung der Regelungen des Dosenpfandes; Wahrung der Frist für die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen Verordnungen; Auswirkungen der Umstellung auf den Euro auf den Beginn der Jahresfrist; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; VerpackV § 6; ; VerpackV § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerpackV § 6 § 8 § 9 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4
    Verfassungsrechtlicher Rechtsschutz gegen die Anordnung des Dosenpfandes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 171
  • NJW 2005, 660 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 204
  • DVBl 2005, 183
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.01.2003 - 7 C 31.02

    Einweg-Getränkeverpackungen; Dosenpfand; Rücknahmepflicht; Pfandpflicht;

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 2003 - BVerwG 7 C 31.02 -,.

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 2003 - BVerwG 7 C 31.02 -,.

    Auf die zugelassenen Sprungrevisionen des Landes Nordrhein-Westfalen und der beigeladenen Bundesrepublik Deutschland hob das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und wies die Klagen mit Urteil vom 16. Januar 2003 vollumfänglich als unzulässig ab (BVerwGE 117, 322).

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    Entsprechendes hat das Bundesverfassungsgericht bereits für die Frage ausgesprochen, welcher Rechtsweg durch eine bestimmte behauptete Rechtsverletzung eröffnet ist (vgl. BVerfGE 57, 9 ).

    Dies ist etwa der Fall, wenn das Gericht für den geltend gemachten Verfahrensgegenstand keine der in der Rechtsordnung an sich zur Verfügung stehenden Klagearten für gegeben hält und dabei verkennt, dass der Rechtsuchende ein Verhalten der öffentlichen Gewalt zum Verfahrensgegenstand macht (vgl. für die Rechtswegeröffnung BVerfGE 57, 9 ).

  • BVerfG, 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02

    Keine einstweilige Anordnung gegen Dosenpfand

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    Dies würde die Beschwerdeführerin eindeutig stärker belasten (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 1 BvR 2351/02 -).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    Zwar trifft es zu, dass die Anfechtung eines "Vollziehungsaktes" einer für verfassungswidrig gehaltenen Norm vor den Fachgerichten für die Wahrung der Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG ausreicht (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 70, 297 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    Zwar trifft es zu, dass die Anfechtung eines "Vollziehungsaktes" einer für verfassungswidrig gehaltenen Norm vor den Fachgerichten für die Wahrung der Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG ausreicht (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 70, 297 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    Unzulässig ist die unmittelbar gegen § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 bis 4 VerpackV gerichtete Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu Ziff. 22. Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze im Sinne des § 93 Abs. 3 BVerfGG, zu denen auch Rechtsverordnungen gehören (vgl. BVerfGE 26, 228 ), sind innerhalb eines Jahres seit In-Kraft-Treten der Norm zu erheben.
  • BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 23/61

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Wahlrechts bezüglich der Notwendigkeit von

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    Die Änderungen des § 8 VerpackV durch Art. 8 des Gesetzes zur Umstellung der umweltrechtlichen Vorschriften auf den Euro (Siebtes Euro-Einführungsgesetz) betrafen nicht den materiellen Gehalt der Vorschrift, so dass sie keine neue Jahresfrist in Gang setzten (vgl. BVerfGE 12, 139 ).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    Dies setzt aber voraus, dass der fachgerichtliche Rechtsbehelf ebenfalls innerhalb der Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG erhoben wird (vgl. BVerfGE 76, 107 ).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 - NVwZ 2005, 204 ; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 5 B 4.16 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08

    Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des

    Es verpflichtet das Gericht aber nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch zu folgen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004, 1 BvR 179/03 NVwZ 2005, 204).

    Dass er einer anderen, von der Klägerin nicht für richtig gehaltenen Rechtsauffassung gefolgt ist, stellt keinen Gehörsverstoß dar (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 a.a.O.).

  • BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C

    Zulässigkeit des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge im

    Eine Anhörungsrüge kann auf eine solche Begründung nicht in zulässiger Weise gestützt werden (vgl BVerfGK 4, 171, 174 = juris RdNr 12 am Ende).
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