Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 18/02   

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https://dejure.org/2004,4776
BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 18/02 (https://dejure.org/2004,4776)
BVerfG, Entscheidung vom 17.11.2004 - 2 BvL 18/02 (https://dejure.org/2004,4776)
BVerfG, Entscheidung vom 17. November 2004 - 2 BvL 18/02 (https://dejure.org/2004,4776)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einführung des Zwei-Stimmen-Wahlrechts in Schleswig-Holstein - Befreiung von der Fünfprozentklausel für die Parteien der dänischen Minderheit - Vorhandensein einer bedeutsamen dänischen Partei in Schleswig-Holstein - Einordnung des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) ...

  • Judicialis

    LWahlG Schleswig-Holstein § 3 Absatz 1 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 21 Abs. 1; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 2; ; Verfassung des Landes Schleswig-Holstein Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Richtervorlage des Scheswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts betreffend die Befreiung der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein von der 5%-Klausel bei Landtagswahlen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtmäßigkeit der Ausnahme von Fünfprozenthürde für SSW?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 205
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 18/02
    Dies ist schon deshalb geboten, weil das vorlegende Gericht mit der Aussetzung des Verfahrens den Beteiligten zunächst eine Entscheidung zur Sache verwehrt und die Erledigung des Rechtsstreits damit verzögert (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ).

    Der Grundgedanke des Art. 100 Abs. 1 GG, die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung zu wahren, gebietet es, dass sich das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm in einer Auseinandersetzung mit den hierfür maßgeblichen Gesichtspunkten, insbesondere auch den Erwägungen des Gesetzgebers, bildet, bevor es das Bundesverfassungsgericht anruft (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    Dabei hat es auch die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten einzugehen, die für die Auslegung und Prüfung der in Frage stehenden Norm von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 97, 49 ; 105, 61 ).

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 18/02
    Dies ist schon deshalb geboten, weil das vorlegende Gericht mit der Aussetzung des Verfahrens den Beteiligten zunächst eine Entscheidung zur Sache verwehrt und die Erledigung des Rechtsstreits damit verzögert (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ).

    Dabei hat es auch die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten einzugehen, die für die Auslegung und Prüfung der in Frage stehenden Norm von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 97, 49 ; 105, 61 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2002 - 2 K 2/01

    Einführung der Zweitstimme; Grundsätze der Wahlgleichheit bei Landtagswahl;

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 18/02
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. September 2002 - 2 K 2/01 -.

    Mit Beschluss vom 25. September 2002 (JZ 2003, S. 519) hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht das Verfahren über die daraufhin erhobene Wahlprüfungsbeschwerde gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 3 Abs. 1 Satz 2 LWahlG mit Art. 3 Abs. 1 und 3, Art. 21 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG sowie Art. 3 Abs. 1 LV zu vereinbaren ist.

  • VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 9/12

    Befreiung des SSW von der 5 % Klausel ist verfassungsgemäß

    (so auch BVerfG, Beschluss vom 17. November 2004 - 2 BvL 18/02 -, NVwZ 2005, 205 ff. = NordÖR 2005, 19 ff., Juris Rn. 25 ff.).

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 2004, a.a.O., Juris Rn. 27 unter Hinweis auf Ausschussprotokoll 14/32 der vorbereitenden Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 13. August 1997, S. 14 sowie die Beiträge im PlPr 14/37, S. 2445 ff.).

  • BVerfG, 14.02.2005 - 2 BvL 1/05

    Vorlage des OVG zur Befreiung des SSW von der 5 v.H.-Sperrklausel erneut

    Durch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 2004 - 2 BvL 18/02 - hat das Bundesverfassungsgericht die Vorlage für unzulässig erklärt.

    Die Zulässigkeit der Vorlage ist nicht bereits deshalb zu verneinen, weil das Bundesverfassungsgericht schon im vorangegangen Verfahren 2 BvL 18/02 vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht mit der Frage befasst worden war.

  • VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 7/12

    Wahlprüfungsbeschwerde Rüge mehrerer Wahlfehler

    (so auch BVerfG, Beschluss vom 17. November 2004 - 2 BvL 18/02 -, NVwZ 2005, 205 ff. = NordÖR 2005, 19 ff., Juris Rn. 25 ff.).

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 2004, a.a.O., Juris Rn. 27 unter Hinweis auf Ausschussprotokoll 14/32 der vorbereitenden Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 13. August 1997, S. 14 sowie die Beiträge im PlPr 14/37, S. 2445 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 KN 2/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. November 2004 entschieden, dass die Vorlage unzulässig ist (2 BvL 18/02).
  • VG Berlin, 14.09.2012 - 4 K 334.11

    Unterschiedliche Behandlung der Sonderposten und Beitragsrückstellungen bei der

    Dabei hat es auch die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten einzugehen, die für die Auslegung und Prüfung der in Frage stehenden Norm von Bedeutung sein können (so Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17. November 2004 - 2 BvL 18/02 -, NVwZ 2005, 205 [206 zu 2.a.]).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 A 10506/04.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15905
OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 A 10506/04.OVG (https://dejure.org/2004,15905)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.06.2004 - 12 A 10506/04.OVG (https://dejure.org/2004,15905)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 12 A 10506/04.OVG (https://dejure.org/2004,15905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Messungenauigkeiten für die Bestimmung von Schadstoffen bei der Ermäßigung eines Abgabesatzes nach § 9 Abs. 5 des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG); Streit über die Anwendbarkeit der Abwasserverordnung in der geltenden Fassung; Entnahme einer ...

  • Judicialis

    AbwG § 9; ; AbwG § 9 Abs. 5; ; AbwG § 9 Abs. 5 Satz 1; ; AbwG § 9 Abs. 5 Satz 2; ; AbwV § 6; ; AbwV § 6 Abs. 1; ; AbwV § 6 Abs. 2 Satz 1 F: 1999; ; AbwV § 6 Abs. 2 Satz 2 F: 2002; ; WHG § 7 a

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 205
  • NVwZ-RR 2005, 205
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 12 A 12160/99
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 A 10506/04
    Auch bei der Ermäßigung des Abgabesatzes nach § 9 Abs. 5 AbwAG ist die dem für die Bestimmung des Schadstoffs CSB angewendeten Analysenverfahren gemäß DIN 38409-H 41-1 immanente mögliche Messungenauigkeit von +/- 4 v.H. zugunsten des Abwasserabgabenschuldners zu berücksichtigen (Fortführung des Urteils des Senats vom 13. April 2000 - 12 A 12160/99.OVG -, in ESOVGRP veröffentlicht).

    Dies führt hinsichtlich der konkret durchgeführten Überwachung dazu, dass die tatsächliche Konzentration des Schadstoffs CSB 110 mg/l oder auch weniger betragen haben kann (vgl. im Einzelnen hierzu das Urteil des Senats vom 13. April 2000 - 12 A 12160/99.OVG -, ZfW 2002, 107 sowie in ESOVGRP veröffentlicht) und das bei der Überwachung am 6. Oktober 1998 mit 111 mg/l festgestellte Ergebnis im Sinne der Anforderungen des § 7a Abs. 1 WHG "ausreichend ist" (vgl. hierzu Unterpunkt 5.7 "Kontrollbestimmung" zu DIN 38409-H 41).

  • BVerwG, 31.08.2005 - 9 C 3.04

    Abwasserabgabe; staatliche Überwachung; Eigenmessergebnis; Selbstüberwachung;

    Die vom OVG Koblenz, Urteil vom 13. April 2000 - a.a.O; Urteil vom 17. Juni 2004 - 12 A 10506/04 - NVwZ-RR 2005, 205, angesprochene Problematik betrifft den vorliegenden Fall nicht.
  • VG Aachen, 16.05.2007 - 7 K 1397/06
    Dem Verweis des Klägers auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, vgl. Urteile vom 17. Juni 2004 - 12 A 10506/04 -, NVwZ-RR 2005, 205, und vom 13. April 2000 - 12 A 12160/99 -, ZfW 2002, 107, folgt die Kammer nicht.

    Die vom OVG Koblenz, Urteil vom 13. April 2000 - a.a.O; Urteil vom 17. Juni 2004 - 12 A 10506/04 - NVwZ-RR 2005, 205, angesprochene Problematik betrifft den vorliegenden Fall nicht.

  • VG Neustadt, 29.10.2020 - 4 K 137/20

    Verrechnung von Aufwendungen zur Schadstoffreduzierung mit Abwasserabgaben

    Dem Norminhalt muss jedoch eine eindeutige, unmissverständliche und ohne weiteres nachvollziehbare Regelungsaussage entnommen werden können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 2003 - 12 A 10961/03.OVG - und Urteil vom 17. Juni 2004 - 12 A 10506/04 -, m.w.N., beide ESOVGRP).
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