Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 17.06.2004

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   BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04   

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BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04 (https://dejure.org/2004,690)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.2004 - 4 C 3.04 (https://dejure.org/2004,690)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 4 C 3.04 (https://dejure.org/2004,690)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BImSchG § 15 Abs. 1 und 2, § ... 16 Abs. 1, § 67 Abs. 2 und 4; 4. BImSchV Nr. 1. 6 des Anhangs; UVPG § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 1. 6 der Anlage 1; BauNVO § 16 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5, § 19 Abs. 2, § 23 Abs. 1 und Abs. 3
    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Änderungsgenehmigung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Aussetzung des Verfahrens; Windkraftanlage; Rotor; Grundfläche; Baugrenze.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BImSchG § 15 Abs. 1 und 2, § 16 Abs. 1, § 67 Abs. 2 und 4
    Abwägungsgebot; Alt-Vorhaben; Anzeige; Aussetzung des Verfahrens; Baufenster; Baugenehmigung; Baugrenze; Baugrenze; Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Berechnung; Bodenschutz; Festsetzung; Fundament; Grundfläche; Grundfläche; Rotor; Rotor; Sonderbaufläche; Sondergebiet; ...

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Prüfungsmaßstabes hinsichtlich einer Änderung einer genehmigungsbedürftigen oder anzuzeigenden Windfarm durch Hinzutreten einer weiteren Windkraftanlage; Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Verfahren zur Erteilung einerÄnderungsgenehmigung ...

  • Judicialis

    BImSchG § 15 Abs. 1; ; BImSchG § ... 15 Abs. 2; ; BImSchG § 16 Abs. 1; ; BImSchG § 67 Abs. 2; ; BImSchG § 67 Abs. 4; ; 4. BImSchV Nr. 1.6 des Anhangs; ; UVPG § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; UVPG Nr. 1.6 der Anlage 1; ; BauNVO § 16 Abs. 2 Nr. 1; ; BauNVO § 16 Abs. 5; ; BauNVO § 19 Abs. 2; ; BauNVO § 23 Abs. 1; ; BauNVO § 23 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei Erweiterung einer Windfarm - Festsetzung von Baugrenzen für Windkraftanlage im Bebauungsplan

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigungsvoraussetzungen für Windpark (Windfarm)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 117
  • NVwZ 2005, 208
  • DVBl 2005, 382
  • BauR 2005, 498
  • ZfBR 2005, 191
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach der Gültigkeit der Festsetzung zulässiger

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Der Betreiberfrage kommt weder für das Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Windfarm (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O. S. 1236) noch für die Genehmigungsbedürftigkeit der Änderung einer Windfarm eine entscheidende Bedeutung zu.

    1.2 Ob das gemäß § 15 Abs. 1 BImSchG anzeigepflichtige Vorhaben des Klägers einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfte mit der Folge, dass ein Bauvorbescheid nicht erteilt werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O. S. 1236 f.), müsste, wenn nicht der Kläger von sich aus die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beantragt, gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 BImSchG zunächst die zuständige Immissionsschutzbehörde prüfen.

    Eine solche Klage müsste offensichtlich ohne Erfolg bleiben, weil die Kammer des Verwaltungsgerichts einen Anspruch auf Erteilung des begehrten Bauvorbescheids auch für die Zeit vor Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung verneint hat und deshalb gegenüber dem für den Beklagten handelnden Amtswalter ein Schuldvorwurf nicht erhoben werden könnte (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 1.03 - UA S. 6).

  • BVerwG, 29.07.1999 - 4 BN 24.99

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Maßgebend ist vielmehr der Gesichtspunkt, eine übermäßige Nutzung zugunsten des Bodenschutzes insgesamt zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 36.95 - ZfBR 1996, 172 und vom 29. Juli 1999 - BVerwG 4 BN 24.99 - BRS 62 Nr. 96).

    Erwägungen des Bodenschutzes sind hierfür - anders als für die Festsetzung der zulässigen Grundfläche - nicht in erster Linie maßgebend (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1995 und vom 29. Juli 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Wenn eine unmittelbare Verbindung zu einer öffentlichen Straße fehlt, ist die Erschließung nur gesichert, wenn die Zufahrt zum öffentlichen Straßennetz z.B. durch eine Baulast oder eine Grunddienstbarkeit abgesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - BRS 48 Nr. 92).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Darauf konnte sich der Kläger jedoch nicht berufen, weil im Hinblick auf sein Grundstück die Sperre nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert werden durfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 7 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 - BRS 50 Nr. 101).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Darauf konnte sich der Kläger jedoch nicht berufen, weil im Hinblick auf sein Grundstück die Sperre nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert werden durfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 7 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 - BRS 50 Nr. 101).
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Diese Vorschrift gilt nicht nur für Gebäude, sondern auch für andere bauliche Anlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 2001 - BVerwG 4 C 1.01 - ZfBR 2001, 558 = BRS 64 Nr. 79).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Verfahren, die vor dem 3. August 2001 begonnen wurden, sind gemäß § 67 Abs. 4 BImSchG nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsvorschriften unter Einschluss der 4. BImSchV zu Ende zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 9.03 - NVwZ 2004, 1235 ).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Das Revisionsgericht hat Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, in gleichem Umfang zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz zu berücksichtigen hätte, wenn sie jetzt entschiede (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 und vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 356).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Das Revisionsgericht hat Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, in gleichem Umfang zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz zu berücksichtigen hätte, wenn sie jetzt entschiede (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 und vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 356).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 1 LC 276/02

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Das Oberverwaltungsgericht hat den Beklagten mit Urteil vom 25. September 2003 (NuR 2004, 125 = ZNER 2004, 84) unter Aufhebung der entgegenstehenden Bescheide verpflichtet, dem Kläger einen Bauvorbescheid zur Errichtung einer Windenergieanlage wie beantragt zu erteilen.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Bebauungsplan: Wie muß das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden?

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 36.95

    Bebauungsplan; Maß der baulichen Nutzung; Festsetzung der zulässsigen

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff;

  • VG Hannover, 26.11.2019 - 4 A 12592/17

    Außenbereich; bauliche Anlagen; Beseitigungsanordnung; GRZ; Kiesflächen; örtliche

    Der Wortlaut des § 19 Abs. 2 BauNVO spricht zunächst von einer Überdeckung und nicht von einer Versiegelung und setzt nicht voraus, dass alle in Betracht kommenden Teile der baulichen Anlage eine unmittelbare Verbindung mit Grund und Boden haben müssen (BVerwG, Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 3/04 -, juris Rn. 32).

    Durch eine Begrenzung der zulässigen Grundflächen soll der Boden insbesondere vor Versiegelung geschützt werden (vgl. Fickert/Fieseler, a.a.O., § 19 Rn. 4.2; König, a.a.O., § 19 Rn. 8; BVerwG, Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 3/04 -, juris Rn. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    vgl. näher Wustlich, NVwZ 2005, 996 ff.; Hansmann/Röckinghausen, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. IV, Stand: 1. August 2014, § 1 4. BImSchV, Rn. 26; anders zur früheren Rechtslage BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 3.04 -, BVerwGE 122, 117, juris Rn. 23.
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Zwar tritt der Flächennutzungsplan nicht an die Stelle eines Bebauungsplans - die Gemeinde ist nicht gehindert, die Positivflächen zum Zwecke der Feinsteuerung noch mit einem Bebauungsplan zu überplanen, in dem beispielsweise die Vorhabenstandorte durch die Festsetzung von Baugrenzen (§ 23 BauNVO) vorgegeben werden (vgl. dazu Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 3.04 - BVerwGE 122, 117) -, er bestimmt aber, in der Bindungswirkung einem Bebauungsplan vergleichbar, dass in den dargestellten Konzentrationsflächen die bevorzugten Vorhaben ihrer Art nach zulässig sind.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 17.06.2004 - 8 S 70.04   

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OVG Berlin, 17.06.2004 - 8 S 70.04 (https://dejure.org/2004,17784)
OVG Berlin, Entscheidung vom 17.06.2004 - 8 S 70.04 (https://dejure.org/2004,17784)
OVG Berlin, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 8 S 70.04 (https://dejure.org/2004,17784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Duldung; Bestehen einer Beistandsgemeinschaft mit drei Kindern als hinreichender Anordnungsanspruch; Rechtliche Unmöglichkeit einer Abschiebung; Notwendigkeit einer angemessenen Berücksichtigung der familiären Bindung an die im ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 55 Abs. 2; GG Art. 6; AuslG § 53 Abs. 4; EMRK Art. 8; VwGO § 123
    D (A), Ghanaer, Ausländer, Duldung, Nichteheliche Kinder, Beistandsgemeinschaft, Gemeinsames Sorgerecht, Schutz von Ehe und Familie, Familienangehörige, Aufenthaltserlaubnis, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 208
  • NVwZ-RR 2005, 208
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Berlin, 17.06.2004 - 8 S 70.04
    Ein zwingendes Abschiebungshindernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Beziehungen durch Ausreise zu unterbrechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 C 19.96 - InfAuslR 1998, 213, 214).
  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

    Auszug aus OVG Berlin, 17.06.2004 - 8 S 70.04
    Zu den danach gebilligten Zielen gehören der Schutz der öffentlichen Ordnung und das wirtschaftliche Wohl des Landes (vgl. EGMR, Urteile vom 18. Februar 1991 , InfAuslR 1991, 149 und vom 20. März 1991 InfAuslR 1991, 217).
  • OVG Niedersachsen, 14.10.2005 - 9 ME 190/05

    Abschiebung einer vietnamesischen Staatsangehörigen

    Eine Rückkehr in das Land gemeinsamer Staatsangehörigkeit ist, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, dem anderen Ehegatten im Interesse der Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft zuzumuten (OVG Berlin, Beschlüsse vom 17. Juni 2004 - OVG 8 S 70.04 - NVwZ-RR 2005, 20).

    Nach der Rechtsprechung (OVG Berlin, Beschlüsse vom 17.6.2004 - OVG 8 S 70.04 - a.a.O.; vom 2.9.2002 - OVG 8 S 144.02 - zitiert nach juris) ist ein Ausländer prinzipiell darauf verwiesen, die familiäre Lebensgemeinschaft mit seinen ausländischen Familienangehörigen im gemeinsamen Heimatland herzustellen und zu wahren, solange die Voraussetzungen - wie hier - für einen Ehegattennachzug nicht vorliegen (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9.5.2000 - 17 B 622/00 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Beschluss vom 21.2.2003 - OVG 3 S 2.03 -).

    Ist dem ausländischen Familienangehörigen im Einzelfall die Rückkehr in das gemeinsame Heimatland nicht zumutbar, kann dies ein Abschiebungshindernis begründen (OVG Berlin, Beschluss vom 17.6.2004 - 8 S 70/04 - a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

    Nur wenn dem ausländischen Familienangehörigen im Einzelfall die Rückkehr in das gemeinsame Heimatland nicht zumutbar ist, kann dies ein Abschiebungshindernis begründen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14.10.2005 - 9 ME 190/05 - Juris, OVG Berlin, Beschl. v. 17.06.2004 - 8 S 70.04 -, NVwZ-RR 2005, 208, m. w. Nachw.).
  • VG Trier, 04.07.2012 - 1 L 671/12

    Familiäre Bindungen; rechtliches Abschiebungshindernis; Herstellung im Inland

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über den Aufenthalt seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, NVwZ 2002, 849; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 C 19/96 -, BVerwGE 106, 13; OVG Berlin, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 8 S 70.04 -, NVwZ-RR 2005, 208).

    Daher ist ein Ausländer prinzipiell darauf verwiesen, die familiäre Lebensgemeinschaft mit seinen ausländischen Familienangehörigen im gemeinsamen Heimatland herzustellen und zu wahren, solange die Voraussetzungen für einen Familiennachzug nicht vorliegen (OVG Berlin, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 8 S 70.04 -, NVwZ-RR 2005, 208).

  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 10 ZB 07.1565

    Regelausweisung; Ausnahme

    Teilen dagegen der Ehegatte und die gemeinsamen Kinder die Staatsangehörigkeit oder die Herkunft des ausreisepflichtigen Ausländers, kann die Berücksichtigung des Schutzes von Ehe und Familie in Bezug auf das Aufenthaltsrecht nur geringeres Gewicht beanspruchen; eine Rückkehr in das Land gemeinsamer Staatsangehörigkeit oder Herkunft ist - wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen - dem anderen Ehegatten und den minderjährigen Kindern im Interesse der Fortsetzung der familiären Lebensgemeinschaft regelmäßig zuzumuten (vgl. OVG Berlin vom 17.6.2004 NVwZ-RR 2005, 208 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 30.04.2009 - 22 L 230/09

    Antrag auf Abänderung einer Auflage "Wohnsitznahme nur im Stadtgebiet O erlaubt"

    vgl. zu einem derartigen Verweis bei familiären Lebensgemeinschaften, von denen kein Teil über ein dauerhaftes Bleiberecht verfügt, Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Juni 2003 - 12 TG 1238/03 -, AuAS 2003, 218 f.; OVG Berlin, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 8 S 70.04 -, NVwZ-RR 2005, 208 f. m.w.N.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2010 - 3 S 33.10

    Duldung, vorläufiger Rechtsschutz, Abschiebung, Eltern-Kind-Verhältnis, deutsches

    Sie sind grundsätzlich darauf verwiesen, die familiäre Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Heimatland herzustellen und zu wahren, solange die Voraussetzungen für einen Familiennachzug nicht vorliegen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juli 2008 - OVG 3 S 44.08 - m.w.N.; OVG Berlin, Beschlüsse vom 17. Juni 2004 - 8 S 70.04 -, NVwZ-RR 2005, 208, sowie vom 8. Juli 2004 - OVG 8 S 134.02 -, juris, Rn. 8).
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