Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03   

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https://dejure.org/2004,841
BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03 (https://dejure.org/2004,841)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.2004 - 4 C 5.03 (https://dejure.org/2004,841)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 2004 - 4 C 5.03 (https://dejure.org/2004,841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 70 Abs. 1, Art. 105; HBauO § 48 Abs. 1, 3 und 6, § 49 Abs. 1 und 2
    Notwendige Stellplätze; Herstellungspflicht; fehlender Stellplatznachweis; Stellplatzablösung; Ausgleichsbetrag; Surrogatcharakter; Ausgleichsfunktion; Sonderabgabe; Gesetzgebungskompetenz; Finanzverfassung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 70 Abs. 1, Art. 105
    Ausgleichsbetrag; Ausgleichsfunktion; Finanzverfassung; Gesetzgebungskompetenz; Herstellungspflicht; Notwendige Stellplätze; Sonderabgabe; Stellplatzablösung; Surrogatcharakter; fehlender Stellplatznachweis

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages bei Unmöglichkeit der Herstellung von Stellplätzen auf Grund einer Nutzungsänderung - Rechtmäßigkeit von § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Hamburgische Bauordnung (HBauO) - Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags als ...

  • Judicialis

    GG Art. 70 Abs. 1; ; GG Art. 105; ; HBauO § 48 Abs. 1; ; HBauO § 48 Abs. 3; ; HBauO § 48 Abs. 6; ; HBauO § 49 Abs. 1; ; HBauO § 49 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze nach Hamburgischer Bauordnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgleichsbetrag für fehlende Stellplätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stellplatzabgabe verfassungsgemäß! (IBR 2005, 116)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 1
  • NJW 2005, 919 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 215
  • DVBl 2005, 196 (Ls.)
  • BauR 2005, 375
  • BauR 2005, 438 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 285
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 10.81

    Baurecht - Stellplatz - Ausgleichszahlung

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03
    Diese Regelung ist ebenso wie die Vorgängerregelung des § 65 HBauO a.F. dem Bauordnungsrecht und nicht dem Straßenverkehrsrecht oder dem Bodenrecht zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 10.81 - NJW 1986, 600).

    Außerdem hat er dem hamburgischen Gesetzgeber bescheinigt, Vorsorge dafür getroffen zu haben, dass das Abgabenaufkommen gruppennützig verwendet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 10.81 - a.a.O.).

    Wie aus den Gründen der Senatsentscheidung vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 10.81 - (a.a.O.) zu ersehen ist, wurde der Ausgleichsbetrag "zur Schaffung von Stellplätzen 'irgendwo' im Stadtgebiet" verwendet.

  • BVerfG, 17.10.1961 - 1 BvL 5/61

    Verfassungsmäßigkeit der baden-württembergischen Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03
    Unbedenklich sind sie, unabhängig davon, ob sie im Einzelnen durch ein Gegenleistungsverhältnis gekennzeichnet sind (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 u.a. - BVerfGE 81, 156 und vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, 1 ; Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 , vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 u.a. - BVerfGE 78, 249 und vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207 ), eine Lenkungsfunktion erfüllen (vgl. BVerfG, Urteile vom 26. Mai 1981 - 1 BvL 56/78 u.a. - BVerfGE 57, 139 und vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - BVerfGE 67, 256 ; Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - BVerfGE 92, 91 ) oder einem Ausgleichszweck dienen (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - a.a.O. ; Beschlüsse vom 17. Oktober 1961 - 1 BvL 5/61 - BVerfGE 13, 167 und vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - a.a.O. 116 ff.), jedenfalls dann, wenn sie drei finanzverfassungsrechtlichen Grundprinzipien entsprechen, durch die der Auferlegung nichtsteuerlicher Abgaben allgemein Grenzen gesetzt werden: (1.) Zur Wahrung der Geltungskraft der Finanzverfassung bedürfen solche Abgaben einer besonderen sachlichen Rechtfertigung.

    Sie hat auch eine Ausgleichsfunktion, die sie in die Nähe herkömmlicher Ersatzgeldregelungen rückt (vgl. insoweit zur Feuerwehrabgabe: BVerfG, Urteil vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - a.a.O. ; Beschluss vom 17. Oktober 1961 - 1 BvL 5/61 - a.a.O. ; zur naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe: BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 50.83 - BVerwGE 74, 308 und vom 20. Januar 1989 - BVerwG 4 C 15.87 - BVerwGE 81, 220 ).

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Investitionshilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03
    Unbedenklich sind sie, unabhängig davon, ob sie im Einzelnen durch ein Gegenleistungsverhältnis gekennzeichnet sind (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 u.a. - BVerfGE 81, 156 und vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, 1 ; Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 , vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 u.a. - BVerfGE 78, 249 und vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207 ), eine Lenkungsfunktion erfüllen (vgl. BVerfG, Urteile vom 26. Mai 1981 - 1 BvL 56/78 u.a. - BVerfGE 57, 139 und vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - BVerfGE 67, 256 ; Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - BVerfGE 92, 91 ) oder einem Ausgleichszweck dienen (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - a.a.O. ; Beschlüsse vom 17. Oktober 1961 - 1 BvL 5/61 - BVerfGE 13, 167 und vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - a.a.O. 116 ff.), jedenfalls dann, wenn sie drei finanzverfassungsrechtlichen Grundprinzipien entsprechen, durch die der Auferlegung nichtsteuerlicher Abgaben allgemein Grenzen gesetzt werden: (1.) Zur Wahrung der Geltungskraft der Finanzverfassung bedürfen solche Abgaben einer besonderen sachlichen Rechtfertigung.

    Sie hat auch eine Ausgleichsfunktion, die sie in die Nähe herkömmlicher Ersatzgeldregelungen rückt (vgl. insoweit zur Feuerwehrabgabe: BVerfG, Urteil vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - a.a.O. ; Beschluss vom 17. Oktober 1961 - 1 BvL 5/61 - a.a.O. ; zur naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe: BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 50.83 - BVerwGE 74, 308 und vom 20. Januar 1989 - BVerwG 4 C 15.87 - BVerwGE 81, 220 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Gegen den Austausch der Rechtsgrundlage (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.09.2004 - 4 C 5/03 -, BVerwGE 122, 1 m.w.N.) bestehen keine rechtlichen Bedenken, weil sowohl § 81b 2. Alternative StPO als auch § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG der Verfolgungsvorsorge und damit im weiteren Sinn auch präventivpolizeilichen Zwecken dienen, ein Zuständigkeitswechsel nicht eintritt, die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach beiden Ermächtigungsgrundlagen mit Ausnahme der Beschuldigteneigenschaft an dieselben Tatbestandsvoraussetzungen anknüpft und das auszuübende Ermessen sich an denselben Maßstäben orientiert (vgl. Senat, Urt. v. 07.03.2007, a.a.O.).
  • BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1824/05

    Keine Verletzung von Art 2 Abs.1 GG oder weiterer verfassungsmäßiger

    Es handelt sich insbesondere nicht um Regelungen des Straßenverkehrs (Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG) oder des Bodenrechts (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG), sondern um solche des Bauordnungsrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 10/81 -, NJW 1986, S. 600 ; BVerwGE 122, 1 ).

    Die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen beziehungsweise zur Entrichtung des Ausgleichsbetrags trifft die Bauherren verkehrswirksamer baulicher Anlagen und damit eine in der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorfindliche Gruppe (vgl. auch BVerwGE 122, 1 ).

    Nach den Feststellungen der Fachgerichte, auf die die angegriffene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bezug genommen hat, werden Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg ausgewiesen (vgl. BVerwGE 122, 1 ).

  • OVG Hamburg, 25.05.2007 - 1 Bf 383/05

    Zweckentfremdung von Wohnraum - hier: Hamburg

    Zweitens muss die Erhebung der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen Rechnung tragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.2004, BVerwGE 122, 1 - juris Rn 28, 29 - m.w.Nachw.).

    Diese Anforderungen bleiben hinter denjenigen zurück, die an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion gestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.2004 a.a.O.; OVG Hamburg, Urt. v. 11.2.2003, 2 Bf 430/99 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass auch ein Mieter als Inhaber der tatsächlichen Gewalt über eine Wohnung Adressat einer Zahlungsauflage sein kann, die von ihm einen Ausgleich für die von ihm zu verantwortende Zweckentfremdung des Wohnraums verlangt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1986, NJW-RR 1987, 590 - juris Rn 23 - ; vgl. entsprechend zum Ausgleichsbetrag für notwendige Stellplätze BVerwG, Urt. v. 16.9.2004, BVerwGE 122, 1 - juris Rn 32 - vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 23.6.1988, Grundeigentum 1989, 257; OVG Münster, Urt. v. 4.5.1988, DWW 1988, 288 - juris Rn 45-47).

  • OLG München, 25.09.2019 - 34 Wx 284/19

    Rechtswidriger Beschluss zur Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen

    Denn diese können grundsätzlich ausgetauscht werden (vgl. BVerwG NVwZ 2005, 215; VGH Mannheim vom 5.4.2016 - 1 S 275/16, BeckRS 2016, 45327).
  • VGH Hessen, 14.07.2009 - 3 A 1584/08

    Heranziehung zu einem Stellplatzablösebetrag in Höhe von 100% der

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16.09.2004 - 4 C 5/03 - in juris online) hat zu einer zwar nicht identischen, im maßgeblichen Bereich jedoch vergleichbaren Regelung der Hamburger Bauordnung (HBauO) zur Ausgleichsabgabe für Stellplätze und Fahrradplätze im Wesentlichen ausgeführt: .

    Dabei ist unter Zugrundelegung der Ausführungen des BVerwG in seiner Entscheidung vom 16. September 2004 (4 C 5/03) unerheblich, ob den herstellungs- bzw. ablösepflichtigen Eigentümern oder Nutzungsberechtigten ein individuelles Nutzungsrecht eingeräumt wird, dies zum einen, weil die Ablöseverpflichtung lediglich den Ausgleich für die ohnehin von ihnen zu erfüllende Herstellungspflicht ist, zum anderen § 44 Abs. 2 HBO auch anderen Maßnahmen dient, die die individuelle Nutzbarkeit eines Stellplatzes nicht voraussetzen und schließlich, worauf die Beklagte zutreffend hinweist, den Ablöseverpflichteten ein Vorteil ausreichend dadurch eingeräumt ist, dass nach § 44 Abs. 2 Satz 2 HBO die Verwendung des Geldbetrages für die Erreichbarkeit des Bauvorhabens, das die Zahlungspflicht auslöst, einen Vorteil bewirken muss.

  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 C 18.05

    Zusammenschaltungsentgelte; Vorabregulierung; Kosten der effizienten

    Unzulässig ist dies nur dann, wenn der Verwaltungsakt hierdurch in seinem Wesen verändert wird (vgl. Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 4 C 5.03 - BVerwGE 122, 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21

    (Teil)Nichtigkeit eines Stellplatzablösevertrags

    Soweit die Beklagte mit dem Hinweis auf den Surrogatcharakter der Stellplatzablöse (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. August 1985 - 4 C 10.81 - Buchholz 406.421 Garagen- und Stellplatzrecht Nr. 3 S. 3 und vom 16. September 2004 - 4 C 5.03 - BVerwGE 122, 1 ; siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. März 2009 - 2 BvR 1824/05 - NVwZ 2009, 837 ) und deren Einstufung als Sonderabgabe (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 2004 - 4 C 5.03 - BVerwGE 122, 1 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. März 2009 - 2 BvR 1824/05 - NVwZ 2009, 837 ) die Nichtbeachtung von revisiblem Recht bei der Anwendung und Auslegung des nicht revisiblen Landesrechts rügt, kann dies eine Zulassung der Revision allenfalls dann rechtfertigen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Rechtssätze ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2003 - 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26 S. 20 und vom 22. Dezember 2016 - 4 BN 17.16 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05

    Bestimmtheitsanforderungen an Ermächtigungsgrundlage

    Es gehört zu den grundlegenden Prinzipien der Finanzverfassung zur Begrenzung der Zulässigkeit nichtsteuerlicher Abgaben, dass diese einer besonderen Rechtfertigung bedürfen, denn sie müssen sich ihrer Art nach von der Steuer, die voraussetzungslos auferlegt und geschuldet wird, deutlich unterscheiden (BVerwG, Urteil vom 16. September 2004, NVwZ 2005, 215, 216; BVerfG, Urteil vom 19. März 2003, BVerfGE 108, 1, 16 = NVwZ 2003, 715, 716).
  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 5.05

    Unzulässige Baugenehmigungsgebühren

    Es gehört zu den grundlegenden Prinzipien der Finanzverfassung zur Begrenzung der Zulässigkeit nichtsteuerlicher Abgaben, dass diese einer besonderen Rechtfertigung bedürfen, denn sie müssen sich ihrer Art nach von der Steuer, die voraussetzungslos auferlegt und geschuldet wird, deutlich unterscheiden (BVerwG, Urteil vom 16. September 2004, NVwZ 2005, 215, 216; BVerfG, Urteil vom 19. März 2003, BVerfGE 108, 1, 16 = NVwZ 2003, 715, 716).
  • VG Karlsruhe, 29.01.2021 - 1 K 148/21
    Hierzu gehört die Prüfung, ob ein angegriffener Verwaltungsakt kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist (BVerwG, Urteile vom 3 0 . 0 6 . 1 9 8 9 - 4 C 40.88 - juris Rn. 20 m. w. N. und vom 16.09.2004 - 4 C 5.03 - juris Rn. 22).

    Ein Auswechseln der Rechtsgrundlage durch das Gericht ist nur dann ausgeschlossen, wenn die anderweitige rechtliche Begründung zu einer Wesensveränderung des an­ gefochtenen Bescheides führt (BVerwG, Urteil vom 16.09.2004 - 4 C 5.03 - , juris Rn. 22; VG Freiburg, Urteil vom 1 7 . 1 0 . 2 0 1 3 - 4 K 2 1 9 1 / 1 2 - , juris Rn. 30).

  • BVerwG, 08.10.2009 - 4 B 58.09

    Verstoß der Auslegung einer Satzung gegen das Willkürprinzip

  • VG Stuttgart, 24.01.2023 - 2 K 815/22

    Nachweis von Stellplätzen für ein Bauvorhaben; Ablösungsvereinbarung als

  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 6.05

    Baugebührenordnung Berlin teilweise nichtig

  • VG Bremen, 23.03.2017 - 5 K 1460/16

    Sprachliche Anforderungen an Lebensmittelinformationen - EuGH;

  • BVerwG, 14.07.2005 - 4 B 45.05

    Vorliegen einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage auf Grund des Vortrags der

  • OVG Berlin, 15.04.2005 - 2 B 13.02

    Anspruch auf Zahlung einer Stellplatz-Ablösesumme wegen einer Nutzung des

  • VG Ansbach, 06.10.2017 - AN 14 K 16.02519

    Rechtmäßiger Bescheid über Beseitigung von Betriebsmängeln

  • VG München, 15.12.2009 - M 1 K 09.2849

    Nachträgliche Realherstellung von Stellplätzen für einen großflächigen

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2004 - 4 B 1637/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,554
OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2004 - 4 B 1637/04 (https://dejure.org/2004,554)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.10.2004 - 4 B 1637/04 (https://dejure.org/2004,554)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 4 B 1637/04 (https://dejure.org/2004,554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert bei Erteilung sowie dem Widerruf einer Gewerbeerlaubnis ; Bestimmung des Streitwertes bei Untersagung des ausgeübten Gewerbes und der Wiedergestattung der Gewerbeausübung ; Streitwertfestsetzung bei der Untersagung einer ausgeübten Tätigkeit als ...

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 3 L 1868/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2004 - 4 B 1637/04

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 215
  • NVwZ-RR 2005, 215
 
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Wird zitiert von ... (138)

  • VG Ansbach, 16.06.2020 - AN 4 S 20.00894

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Die mit dem Widerruf verbundene Untersagung der Fortsetzung des Gaststättenbetriebes sowie die unselbstständige Zwangsmittelandrohung erhöhen den Streitwert nicht, da sie keine selbstständige Bedeutung haben (vgl. OVG NW, B.v. 1.10.2004 - 4 B 1637/04 - NVwZ-RR 2005, 215 - juris Rn. 4, 8).
  • VG Köln, 07.02.2014 - 1 L 1262/13

    Inkassounternehmen

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 1 GKG und orientiert sich an der Rechtsprechung des OVG NRW zum Recht der Gewerbeuntersagung (Widerruf einer Gewerbeerlaubnis, Beschluss vom 01.10.2004 - 4 B 1637/04 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 4 B 162/16

    Schließungsverfügung; Spielhalle; juristische Person; Geschäftsführer; Wechsel;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1.10.2004 - 4 B 1637/04 -, GewArch 2005, 77 = juris, Rn. 4.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.05.2004 - 2 U 213/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8811
OLG Celle, 06.05.2004 - 2 U 213/03 (https://dejure.org/2004,8811)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.05.2004 - 2 U 213/03 (https://dejure.org/2004,8811)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 2 U 213/03 (https://dejure.org/2004,8811)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltskosten: Anwaltliche Vollstreckungsgebühr für Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung gegen eine Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 57 BRAGO; § 62 Abs. 1 KV,MV; § 882a ZPO
    Entstehung einer Anwaltsgebühr für das Vollstreckungsverfahren; Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung gegen politische Gemeinde wegen Geldforderung; Zulassungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde als Vollstreckungsvoraussetzung; Notwendigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Entstehung einer Anwaltsgebühr für das Vollstreckungsverfahren; Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung gegen politische Gemeinde wegen Geldforderung; Zulassungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde als Vollstreckungsvoraussetzung; Notwendigkeit der ...

  • Judicialis

    BRAGO § 57; ; Kommunalverfassung des Landes § 62 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Vollstreckungsgebühr gemäß § 57 BRAGO bei Antrag gemäß § 62 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 215
  • NVwZ-RR 2005, 215
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 26.11.1985 - 10 W 143/85
    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2004 - 2 U 213/03
    Der Senat schließt sich deshalb der überzeugenden Auffassung des OLG Düsseldorf (Rpfleger 1986, 109) an, dass das Ziel der beiden Erklärungen entscheidend ist, den Weg für die Zwangsvollstreckung frei zu machen und nicht etwa mit dem Antrag die Vollstreckbarkeit der Entscheidung erst hergestellt werden soll.
  • OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Funktionelle Zuständigkeit bei Kostenerinnerung;

    Dann muss der Verteidiger die Erforderlichkeit der Auslagen belegen, wobei ihm ein gewisser Ermessensspielraum verbleibt (vgl. KG RVGreport 2006, 109; OLG Brandenburg a.a.O.).

    Die Kosten solcher Vereinfachung sind aber nicht erstattungsfähig (vgl. KG RVGreport 2006, 109).

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