Rechtsprechung
| BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 105 Abs. 2 a; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; EG Art. 234
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von Hunderassen; Bestimmtheitsgebot; Gleichbehandlung mit individuell gefährlichen Hunden; steuerliche Diskriminierung im Europarecht; Nicht-Vorlage an den EuGH als Verfahrensfehler. - Bundesverwaltungsgericht
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit erhöhter Steuersätze für der Rasse nach bestimmter gefährliche Hunde - kein Verfahrensmangel durch Nichtvorlage an Europäischen Gerichtshof und Versagung der Revision
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von Hunderassen; Bestimmtheitsgebot; Gleichbehandlung mit individuell gefährlichen Hunden; steuerliche Diskriminierung im Europarecht; Nicht-Vorlage an den EuGH als Verfahrensfehler
Kurzfassungen/Presse (3)
- wkdis.de (Kurzinformation)
Die Frage, ob es mit dem Bestimmtheitsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG vereinbar ist, die Regelung einer Hundesteuersatzung in bestimmter Weise auszulegen, kann grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Einstufung der Gefährlichkeit von Hunden ausschließlich nach Rasse
- tierschutz-urteile.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuern und Abgaben; Kampfhund
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 25.01.2002 - 3 K 1689/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 14 A 953/02
- BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2005, 2471 (Ls.)
- NJW 2005, 2472
- NVwZ 2005, 598
Wird zitiert von ... (35)
- BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden; …
Dem Bundesverwaltungsgericht könnte sich daher in dem angestrebten Revisionsverfahren die auf der zitierten Annahme beruhende Rechtsfrage nicht stellen, da es als Revisionsgericht zur eigenen Tatsachenerhebung nicht berufen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 - NVwZ 2005, 598 zu einer gleich lautenden Grundsatzrüge sowie die dortigen ergänzenden Hinweise). - VGH Bayern, 26.09.2012 - 4 B 12.1389
Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer; Bullterrier als Kampfhund; Sportförderung …
Da der Lenkungszweck der Steuer bei solchen konkret gefährlichen Hunden nicht greifen kann, darf der Steuersatzungsgeber die Behandlung der von ihnen ausgehenden Gefahren dem Ordnungsrecht überlassen (vgl. BVerwG vom 22.12.2004 NVwZ 2005, 598/600). - BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 22.05
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; gefahrenabwehrrechtlicher …
Da der Lenkungszweck der Steuer bei den konkret gefährlichen Hunden nicht greifen kann, darf der Steuersatzungsgeber die Behandlung der von ihnen ausgehenden Gefahren dem Ordnungsrecht überlassen (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 - NVwZ 2005, 598).
- VG Münster, 11.03.2009 - 9 K 1240/05 vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 und 10 B 35.05 - a.a.O. siehe ferner Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 -, BayVBl 2005, 313 = NVwZ 2005, 598 = KStZ 2005, 113.
Das genannte Urteil des OVG NRW - 14 A 953/02 - ist vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21/04 -, a. a. O. bestätigt worden.
Angesichts der Auslegung des OVG NRW einer vergleichbaren Steuersatzungsregelung in seinem Urteil vom 17. Juni 2004 - 14 A 953/04 -, bestätigt durch den bereits genannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 2004 (Az. 10 B 21.04 a.a.O.), sind jedenfalls mit dem Wort "Mischlinge" alle Kreuzungen erfasst, in denen Rasseanteile der ausdrücklich bezeichneten und als gefährlich eingestuften Hunderassen enthalten sind, mithin auch Kreuzungen bzw. Mischlinge dieser Hunderassen untereinander.
- VGH Hessen, 14.03.2006 - 11 UE 1426/04
Kreuzung einer als gefährlich eingestuften Hunderasse als "gefährlicher Hund" im …
Diese von dem Senat bereits in seinen Normenkontrollentscheidungen vom 29. August 2001 - 11 N 2497/00 -, ESVGH 52, 41 [48], und vom 27. Januar 2004 - 11 N 520/03 -, a.a.O., sowie in dem das Beschwerdeverfahren der Beteiligten - 11 TG 1195/02 - betreffenden Beschluss vom 6. Juni 2002 vertretene Auffassung steht in Einklang mit der übereinstimmenden obergerichtlichen Rechtsprechung zu den zumeist wortgleichen Bestimmungen in den Gefahrenabwehrverordnungen anderer Bundesländer (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.6.2004 - 14 A 953/02 -, Juris, in Bezug auf § 3 Abs. 2 LHundG Nordrhein-Westfalen, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 -, NVwZ 2005, 598; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30.5.Die mit der genannten Einschränkung vorgenommene weite Auslegung des Begriffs "Kreuzungen" in den §§ 71 a Abs. 1 HSOG und 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO verstößt entgegen der Ansicht des Klägers und der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 -, NVwZ 2005, 598).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 1 L 212/05
Kampfhundesteuer
Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinen Entscheidungen vom 19.Januar 2000 (- 11 C 8.99 -) und 22. Dezember 2004 (- 10 B 21/04 -) eine derartige Lenkungssteuer für zulässig gehalten.Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21/04 - (NVwZ 2005, 598) mit ausführlicher Begründung dargelegt, dass eine derartige Gefahrenvorsorge vermittels einer Lenkungssteuer bundesrechtlich zulässig ist (…vgl. auch Urt. v. 19.01.2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265, 268, 275 f.), und zwar auch dann, wenn der Ortsgesetzgeber darauf verzichtet habe, gleichzeitig das Halten sonstiger Hunde mit einer erhöhten Steuer zu belegen, die im Einzelfall als gefährlich in Erscheinung getreten sind; hierin liege kein Verstoß gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.
Hierzu hat das OVG Münster zu einer vergleichbaren Regelung entschieden, dass die Einbeziehung von "Kreuzungen" unbedenklich ist (17.06.2004 - 14 A 953/02 -, ZKF 2004, 259, auch juris); auch insoweit wurde die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen (BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21/04 -, a.a.O.).
- VGH Bayern, 13.12.2012 - 4 B 12.567
Besteuerung von Bullmastiffs als Kampfunde
Da der Lenkungszweck der Steuer bei solchen konkret gefährlichen Hunden nicht greifen kann, darf der Steuersatzungsgeber die Behandlung der von ihnen ausgehenden Gefahren dem Ordnungsrecht überlassen (vgl. BVerwG vom 22.12.2004 NVwZ 2005, 598/600). - BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 35.05
Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde durch gemeindliche Satzung verstößt …
Dem Bundesverwaltungsgericht könnte sich daher in dem angestrebten Revisionsverfahren die auf der zitierten Annahme beruhende Rechtsfrage nicht stellen, da es als Revisionsgericht zur eigenen Tatsachenerhebung nicht berufen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 BVerwG 10 B 21.04 NVwZ 2005, 598 zu einer gleich lautenden Grundsatzrüge sowie die dortigen ergänzenden Hinweise).24 Soweit die Beschwerde sich darüber hinaus mit ihrer Verfahrensrüge auf den Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2004 (BVerwG 10 B 21.04) bezieht und daraus die Aussage ableitet, dass eine europarechtswidrige Diskriminierung im Sinne von Art. 90 EG durch eine Hundesteuersatzung nur dann ausgeschlossen werden könne, wenn wissenschaftlich nachgewiesen sei, dass Hunde bestimmter Rassen, hier die des Staffordshire Bullterrier, gefährlicher seien als die anderer Rassen (Beschwerdebegründung S. 26), verkennt sie die dortigen Ausführungen.
- OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LB 299/02
Zur Erhebung erhöhter Steuern für sog. "Kampfhunde"; Bordeaux-Dogge; Hundesteuer; …
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob die Beschränkung der erhöhten Hundesteuer auf sog. "Kampfhunde", d.h. die Nichterfassung anderer "gefährlicher Hunde" mit dem Gleichheitssatz (Steuergerechtigkeit) vereinbar ist (der zum Senatsurteil 13 L 4102/00 ergangene Beschluss vom 10.10.01, 9 BN 2/01, DVBl. 2002, 67, verhält sich dazu nicht), im Beschluss vom 22. Dezember 2004, 10 B 21.04 (NVwZ 2005, 598 = KStZ 2005, 113 = BayVBl. 2005, 313) nunmehr ausdrücklich verneint: Nach Ansicht der Vorinstanz (OVG Münster, Urteil vom 17.6.04, 14 A 953/02, ZKF 2004, 282) sei es der betreffenden Gemeinde allein darum gegangen, "lenkend Einfluss auf die künftige Entwicklung der Hundepopulation" zu nehmen, "die Gattung von Hunden zurückzudrängen, die als potentiell gefährlich eingeschätzt werden", wobei die zurückzudrängenden Hunde "nicht durch die individuelle Gefährlichkeit, sondern durch Gruppenmerkmale charakterisiert" würden, "die bei ihnen auf eine vorhandene genetische Veranlagung schließen lassen, welche der Satzungsgeber als Gefährdungspotential einstuft".Konsequenzen aus dieser Erkenntnis bezüglich der Erhebung erhöhter Hundesteuern für listenmäßig aufgeführte sog. "Kampfhunde" durch die Gemeinden hat das Bundesverwaltungsgericht bisher nicht gezogen, insbesondere dieses nicht auch für unzulässig erklärt, im Beschluss vom 22. Dezember 2004 (10 B 21.04, aaO) jedenfalls nicht beanstandet.
- VGH Bayern, 23.11.2005 - 4 ZB 04.3497
Hundesteuer; Kampfhund; Bullmastiff; erhöhter Steuersatz; dynamische Verweisung; …
Eine Hundesteuersatzung muss im Einzelfall als gefährlich in Erscheinung getretene Hunde aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zwingend mit einer erhöhten Steuer belegen (BVerwG, B.v. 22.12.2004 - 10 B 21.04, BayVBl. 2005, 313/314;… B.v. 28.6.2005 - 10 B 22.05 Rdnr. 12); denn der Satzungsgeber kann auch den - objektiviert zu bestimmenden - steuerrechtlichen Lenkungszweck, potentiell gefährliche Hunderassen im Gemeindegebiet zurückzudrängen, zur Gefahrenvorsorge einsetzen. - OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 6 C 10308/05
Faktisches Haltungsverbot für gefährliche Hunde durch sehr hohen Hundesteuersatz
- BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 35.08
- VG Aachen, 22.06.2005 - 4 K 382/04
- BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2006 - 4 L 289/05
Hundesteuer
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 25.05
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 23.05
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 24.05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2008 - 18 A 783/07
Ordnungsgemäßer Wohnsitz Unterbrechung Vorabentscheidung Vorlagepflicht EuGH …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 14 A 138/07
Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung von …
- BVerwG, 12.10.2010 - 7 B 22.10
Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen i.S.d. § 132 …
- BVerwG, 08.09.2011 - 3 B 19.11
Sperrvermerk für einen in Großbritannien ausgestellten Führerschein für …
- OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10
Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde zulässig
- VG Aachen, 28.05.2009 - 4 K 370/08
- BVerwG, 18.11.2011 - 1 B 13.11
- VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1148/12
- VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1149/12
- VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1150/12
- VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 2926/04
- VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 2249/05
- VG Minden, 29.03.2006 - 11 K 1297/05
- VG Gelsenkirchen, 13.04.2010 - 18 K 3521/07
- VG Karlsruhe, 06.12.2010 - 2 K 686/10
Ausübung ihres Vorkaufsrechts; Verbesserung der Waldstruktur; schlüssiges …
- VG Minden, 11.09.2009 - 5 K 213/08
- VG Berlin, 17.05.2011 - 23 K 171.10
§ 42 VwGO, § 43 VwGO, § 4 Abs 2 HuHG BE, § 6 Abs 3 HuHG BE
