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   BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05   

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BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05 (https://dejure.org/2005,696)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2005 - 1 B 11.05 (https://dejure.org/2005,696)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2005 - 1 B 11.05 (https://dejure.org/2005,696)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; AuslG § 30 Abs. 5; AufenthG § 25 Abs. 5 Satz 2 bis 4
    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des Berufungsurteils; Beruhen; Entscheidungserheblichkeit; Zeitpunkt.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgesetz; Ausländer; Beruhen; Beruhen; Einzelfallgerechtigkeit; Entscheidungserheblichkeit; Entscheidungserheblichkeit; Gehörsrüge; Gesetzesänderung; Gesetzesänderung nach Erlass des Berufungsurteils; ...

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Frage über eine nach einer Berufungsentscheidung in Kraft getretenen neuen Rechtsgrundlage; Bedeutung einer konkreten fallübergreifenden Rechtsfrage als grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Höchstrichterliche Klärung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; AuslG § 30 Abs. 5; AufenthG § 25 Abs. 5
    D (A), Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Grundsätzliche Bedeutung, Gesetzesänderung, Zuwanderungsgesetz, Aufenthaltsbefugnis, Übergangsvorschriften, Entscheidungszeitpunkt, Entscheidungserheblichkeit

  • Judicialis

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; ; AuslG § 30 Abs. 5; ; AufenthG § 25 Abs. 5 Satz 2; ; AufenthG § 25 Abs. 5 Satz 3; ; AufenthG § 25 Abs. 5 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei nach Erlass des Berufungsurteils veränderter Rechtsgrundlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2170 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 709
  • DVBl 2005, 860 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (179)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.10.1968 - III B 73.68

    Schadensfeststellung am Betriebsvermögen - Berücksichtigung eines Guthabens auf

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, dass sich eine rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftige Frage nicht schon daraus ergibt, dass sich das mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochtene Urteil möglicherweise auf Grund einer nach Erlass des angefochtenen Urteils in Kraft getretenen Gesetzesänderung als fehlerhaft erweist (vgl. etwa Beschlüsse vom 15. Oktober 1968 - BVerwG 3 B 73.68 - BVerwGE 30, 266 und vom 23. April 1969 - BVerwG 3 B 84.68 - ZLA 1969, 198 ; vgl. auch Beschluss vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 120 = NJW 1961, 1229).

    Soweit die geltend gemachte Gesetzesänderung das angefochtene Urteil ergreift, steht dessen - nach Zurückweisung der Beschwerde eintretende - Rechtskraft einer Neubescheidung auf Grund der geänderten Gesetzeslage nicht entgegen (so bereits Beschluss vom 15. Oktober 1968 - BVerwG 3 B 73.68 - BVerwGE 30, 266 ).

  • BVerwG, 23.04.1996 - 11 B 96.95

    Atomrecht: Umweltverträglichkeitsprüfung bei wesentlicher Veränderung des

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO besteht nur, wenn für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. schon BVerwGE 13, 90 sowie Beschlüsse vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10 und vom 30. November 2004 - BVerwG 10 B 67.04 - juris).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/02

    Zulassung der Revision; Nachträgliche Änderung der tatsachlichen Verhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass bei anderen Fallgestaltungen - etwa bei der Prüfung der Klärungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsfragen des geltenden Rechts - auf die Lage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde abzustellen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2003, IV ZR 278/02, NJW 2003, 1609; ähnlich Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, Rn. 231).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO besteht nur, wenn für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. schon BVerwGE 13, 90 sowie Beschlüsse vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10 und vom 30. November 2004 - BVerwG 10 B 67.04 - juris).
  • BVerwG, 30.11.2004 - 10 B 67.04

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Erfordernis

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO besteht nur, wenn für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. schon BVerwGE 13, 90 sowie Beschlüsse vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10 und vom 30. November 2004 - BVerwG 10 B 67.04 - juris).
  • BVerwG, 29.03.1961 - III B 43.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, dass sich eine rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftige Frage nicht schon daraus ergibt, dass sich das mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochtene Urteil möglicherweise auf Grund einer nach Erlass des angefochtenen Urteils in Kraft getretenen Gesetzesänderung als fehlerhaft erweist (vgl. etwa Beschlüsse vom 15. Oktober 1968 - BVerwG 3 B 73.68 - BVerwGE 30, 266 und vom 23. April 1969 - BVerwG 3 B 84.68 - ZLA 1969, 198 ; vgl. auch Beschluss vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 120 = NJW 1961, 1229).
  • BVerwG, 23.04.1969 - III B 84.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung einer nach

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, dass sich eine rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftige Frage nicht schon daraus ergibt, dass sich das mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochtene Urteil möglicherweise auf Grund einer nach Erlass des angefochtenen Urteils in Kraft getretenen Gesetzesänderung als fehlerhaft erweist (vgl. etwa Beschlüsse vom 15. Oktober 1968 - BVerwG 3 B 73.68 - BVerwGE 30, 266 und vom 23. April 1969 - BVerwG 3 B 84.68 - ZLA 1969, 198 ; vgl. auch Beschluss vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 120 = NJW 1961, 1229).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung entspricht danach weitgehend dem der grundsätzlichen Bedeutung in § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2005 - BVerwG 1 B 11.05 -, NVwZ 2005, S. 709 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, S. 805 ).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nämlich immer dann, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint; der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO entspricht danach weitgehend dem der grundsätzlichen Bedeutung in § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2005 - BVerwG 1 B 11.05 -, NVwZ 2005, S. 709; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Juni 1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, S. 420 ).
  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 53/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls:

    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; BVerfG, NVwZ 2009, 515, 518; BVerwG, NVwZ 2005, 709).
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