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BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
BayVwVfG Art. 73 Abs. 2, Abs. 4; Art. 74 Abs. 2 Satz 2; BImSchG § 41 Abs. 1, § 43; 16. BImSchV §§ 1, 2 Abs. 1; FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2
Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf einer anderen, vorhandenen Straße; Verkehrslärm; Lärmschutz; Immissionsgrenzwerte; Orientierungswerte; Abwägung; gemeindlicher Belang; kommunale Planungshoheit als -. - Bundesverwaltungsgericht
BayVwVfG Art. 73 Abs. 2, Abs. 4; Art. 74 Abs. 2 Satz 2
Abwägung; Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Immissionsgrenzwerte; Lärmschutz; Orientierungswerte; Verkehrslärm; Verkehrszunahme auf einer anderen, vorhandenen Straße; gemeindlicher Belang; kommunale Planungshoheit als - - Wolters Kluwer
Anspruch auf Kassation eines Planfeststellungsbeschlusses; Ergänzung eines Planfeststellungsbeschluss um Lärmschutzanordnungen zu Gunsten eines Gemeindegebietes; Beteiligung einer Gebietskörperschaft als Träger der gemeindlichen Planungshoheit im Rahmen der ...
- Judicialis
BayVwVfG Art. 73 Abs. 2; ; BayVwVfG Art. 73 Abs. 4; ; BayVwVfG Art. 74 Abs. 2 Satz 2; ; BImSchG § 41 Abs. 1; ; BImSchG § 43; ; 16. BImSchV § 1; ; 16. BImSchV § 2 Abs. 1; ; FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwägung der Lärmentwicklung bei Straßenbauvorhaben und Lärmzuwachs auf bereits vorhandener Straße
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gemeindeklage gegen Fernstraßenplanung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 123, 152
- NVwZ 2005, 811
- NZV 2005, 549
- DVBl 2005, 1044
- BauR 2005, 1611
- BauR 2005, 1816 (Ls.)
Wird zitiert von ... (110) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95
Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04
Dabei kommt es, wie sich aus § 1 der 16. BImSchV und der Entstehungsgeschichte der Verordnung ergibt, allein auf den Verkehrslärm an, der von dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgeht (BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 ).Anders als für gewerbliche Anlagen regelt das BImSchG den Immissionsschutz für Verkehrsanlagen nicht umfassend, sondern nur für einen Teilausschnitt (BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - a.a.O. ).
- BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast - …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04
Sie beschränken sich insbesondere nicht auf allein diejenigen Belange, in die zur Verwirklichung des Straßenbauvorhabens unmittelbar eingegriffen werden muss, sondern umfassen auch solche Belange, auf die sich das Straßenbauvorhaben als eine in hohem Maße raumbedeutsame Maßnahme auch nur mittelbar auswirkt (BVerwG, Urteil vom15. April 1977 - BVerwG 4 C 100.74 - BVerwGE 52, 237 ). - BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04
Lärm, der nicht gerade auf der zu bauenden oder zu ändernden Strecke entsteht, wird von der Verkehrslärmschutzverordnung nicht berücksichtigt (BVerwG, Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 11 B 65.96 - NVwZ 1997, 394).
- BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04
Auch wenn die 16. BImSchV vorliegend tatbestandlich nicht eingreift, bietet sie doch eine Orientierung für die Abwägung, weil sie der gesetzgeberischen Wertung Rechnung trägt, dass Dorf- und Mischgebiete neben der Unterbringung von (nicht wesentlich) störenden Gewerbebetrieben auch dem Wohnen dienen und die hierauf zugeschnittenen Immissionsgrenzwerte für den Regelfall gewährleisten, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - BVerwG 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314 ). - BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93
Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz - …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04
Nach der Entscheidung des Senats vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4 C 26.93 - (BVerwGE 97, 367 ) kommt neben dem Lärmschutzsystem, das in den §§ 41 ff. BImSchG normiert ist, ein Rückgriff auf die allgemeine Regelung des § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG inhaltlich (materiell) lediglich nach Maßgabe des § 42 Abs. 2 Satz 2 BImSchG in Betracht. - BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86
Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04
Schon das Interesse an der Bewahrung der in der Bauleitplanung zum Ausdruck gekommenen städtebaulichen Ordnung vor nachhaltigen Störungen ist ein schutzwürdiger kommunaler Belang (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7 ). - BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Einwendungen einer Gemeinde bei sich selbst
Auszug aus BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04
In ihrer Eigenschaft als Träger der gemeindlichen Planungshoheit sind Gebietskörperschaften nicht im Rahmen der Behördenanhörung zu beteiligen, sondern müssen, wie jeder andere in eigenen Rechten Betroffene auch, ihre Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Art. 73 Abs. 4 BayVwVfG erheben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 62.95 - BVerwGE 104, 79 ). - BVerwG, 02.02.2006 - 9 A 61.04
Festsetzung von Kosten - Ausschluss einer Kostenregelung durch Vergleich - Zweck …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04
Hiergegen ist eine Klage beim 9. Senat des erkennenden Gerichts anhängig (BVerwG 9 A 61.04). - BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 234.88
Anspruch auf Errichtung einer Lärmschutzanlage bei Inbetriebnahme einer Autobahn …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04
Das erfasst auch den vom Kläger angeführten Senatsbeschluss vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 234.88 -, wonach der Träger der Straßenbaulast nach § 17 Abs. 4 FStrG a.F. ausnahmsweise verpflichtet werden konnte, Anlagen zum Schutz vor solchen Immissionen zu errichten, die infolge der vom festgestellten Vorhaben beeinflussten Benutzung bestehender Straßen auftreten. - BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04
Im Übrigen wäre ein Verstoß gegen Art. 73 Abs. 2 BayVwVfG unbeachtlich, weil sich die vom Kläger vermisste Einholung seiner Stellungnahme auf die Entscheidung in der Sache nicht ausgewirkt haben kann (vgl. zum Erfordernis der Kausalität zwischen Verfahrensfehler und konkreter Planungsentscheidung: BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 27.95 - NVwZ 1996, 1011 ).
- VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 99.3449
Straßenplanung durch Bebauungsplan
Für passiven Lärmschutz gegen den Lärmzuwachs an der vorhandenen Straße kann der betroffene Grundeigentümer eine angemessene Entschädigung in Geld weder unmittelbar nach § 42 BImSchG i.V.m. der 16. BImSchV noch auf der Grundlage des Art. 74 Abs. 2 und 3 BayVwVfG beanspruchen, wenn die Planung der neuen Straße auf Bebauungsplan beruht (Anlehnung an BVerwG vom 17.3.2005 BVerwGE 123, 152).Abwägungs- und damit drittschutzrelevant ist auch die Verkehrszunahme auf der vorhandenen B***** Allee Süd als Folge des Straßenbauvorhabens, weil diese mehr als unerheblich ist und ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen dem Straßenbauvorhaben und der zu erwartenden Verkehrszunahme auf der bereits existierenden Straße besteht (BVerwG vom 17.3.2005 BVerwGE 123, 152/LS 1 und S. 155 ff. = NVwZ 2005, 811/LS 1 und S. 812 m.w.N. zur Abwägungsrelevanz mittelbar planungsbedingter Verkehrslärmeinwirkungen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG).
Bei der Abwägung zu berücksichtigen ist schließlich auch der Verkehrslärm auf einer anderen, bereits vorhandenen Straße, wenn dort der Verkehr als Folge des Straßenbauvorhabens zunimmt, mehr als unerheblich ist und ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen dem Straßenbauvorhaben und der zu erwartenden Verkehrszunahme auf der vorhandenen Straße besteht (vgl. bereits BVerwG vom 15.4.1977 BVerwGE 52, 237; jüngst bestätigt durch BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O., jeweils zur Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG;… noch offen gelassen in BVerwG vom 21.7.1989 a.a.O.).
Insbesondere erfassen die §§ 41, 42 BImSchG sowie die 16. BImSchV nur denjenigen Verkehrslärm, der von der zu bauenden Straße selbst ausgeht, wie sich bereits aus dem Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG) ergibt (…BVerwG vom 21.3.1996 a.a.O. S. 6; vom 17.3.2005 a.a.O.).
Sofern - wie hier - nicht (nur) der von der zu bauenden Straße selbst ausgehende Verkehrslärm, sondern (auch) eine planungsbedingte Verkehrslärmzunahme auf einer anderen, bereits vorhandenen Straße in Frage steht, sind die §§ 41, 42 BImSchG nicht (unmittelbar) anwendbar (BVerwG vom 11.11.1996 NVwZ 1997, 394; vom 17.3.2005 a.a.O.).
Für die planfeststellungsrechtliche Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG ist dies - wie ausgeführt - jüngst noch einmal ausdrücklich bestätigt worden (BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O. unter Verweis auf BVerwG vom 15.4.1977 BVerwGE 52, 237/245).
Die planende Gemeinde hat sich hierbei grundsätzlich ebenfalls am Schutzmodell des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auszurichten (…BVerwG vom 17.5.1995 a.a.O.), wobei die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für die Abwägung eine inhaltliche Orientierung bieten (BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O. LS 4 und S. 158).
aaa) Ein unmittelbar auf § 42 BImSchG gestützter gesetzlicher Erstattungsanspruch für Maßnahmen des passiven Lärmschutzes scheidet in diesen Fällen allerdings aus, weil die §§ 41, 42 BImSchG - wie ausgeführt - nur denjenigen Lärm erfassen, der von der zu bauenden Straße selbst ausgeht (…BVerwG vom 11.11.1996 a.a.O.; vom 17.3.2005 a.a.O. LS 1 und S. 155 ff.).
Mit diesem Instrumentarium können unter bestimmten Voraussetzungen zwar auch mittelbar planungsbedingte Verkehrslärmkonflikte bewältigt werden (BVerwG vom 9.2.1995 BVerwGE 97, 367/370 ff.; zu den Einschränkungen BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O.), allerdings nur im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens.
Dieser Kostenerstattungsanspruch ist - wie dargestellt - hinsichtlich des von der projektierten Straße selbst ausgehenden Verkehrslärms auf der Grundlage des § 42 BImSchG unmittelbar durch Gesetz und bei planfestgestellten Straßen nach Abwägungsgrundsätzen auf der Grundlage des Art. 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 BayVwVfG (vgl. BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O. S. 158) überdies auch hinsichtlich mittelbar planungsbedingter Verkehrslärmkonflikte durch eine planungsbedingte Verkehrszunahme auf anderen, bereits vorhandenen Straßen gewährleistet.
Bestimmtheitserfordernisse stehen einem ungeschriebenen Geldersatzanspruch ebenfalls nicht entgegen, wobei offen bleiben kann, ob dieser ungeschriebene Kostenerstattungsanspruch - wovon das Bundesverwaltungsgericht ausgeht - in einer Art Gesamtanalogie "aufgrund eines das gesamte öffentliche Planungsrecht beherrschenden, allgemeinen Rechtsgrundsatzes" besteht, oder ob nicht eine entsprechende Heranziehung des § 42 BImSchG näher läge; Letzteres hätte immerhin den Vorzug, dass Art und Umfang der notwendigen passiven Schallschutzmaßnahmen anhand gesetzlich geregelter Maßstäbe, die auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als materielle normative Zumutbarkeitsbewertungen mit einschließt, im Einzelfall hinreichend verlässlich ablesbar wären (in diese Richtung weist nunmehr auch BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O. LS 4: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als Orientierung).
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Maßstäbe für mittelbar planungsbedingte Verkehrslärmkonflikte im Falle einer Straßenplanung durch Planfeststellung (BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O.) auf Straßenplanungen durch Bebauungsplan in jeder Hinsicht übertragbar sind.
Von mangelnder Bestimmtheit der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für mittelbar planungsbedingte Verkehrslärmkonflikte geht im Übrigen offensichtlich auch das Bundesverwaltungsgericht nicht aus (BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O.).
- VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2039
Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes …
Für passiven Lärmschutz gegen den Lärmzuwachs an der vorhandenen Straße kann der betroffene Grundeigentümer eine angemessene Entschädigung in Geld weder unmittelbar nach § 42 BImSchG i.V.m. der 16. BImSchV noch auf der Grundlage des Art. 74 Abs. 2 und 3 BayVwVfG beanspruchen, wenn die Planung der neuen Straße auf Bebauungsplan beruht (Anlehnung an BVerwG vom 17.3.2005 BVerwGE 123, 152).Abwägungs- und damit drittschutzrelevant ist auch die Verkehrszunahme auf der vorhandenen B***** Allee Süd als Folge des Straßenbauvorhabens, weil diese mehr als unerheblich ist und ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen dem Straßenbauvorhaben und der zu erwartenden Verkehrszunahme auf der bereits existierenden Straße besteht (BVerwG vom 17.3.2005 BVerwGE 123, 152/LS 1 und S. 155 ff. = NVwZ 2005, 811/LS 1 und S. 812 m.w.N. zur Abwägungsrelevanz mittelbar planungsbedingter Verkehrslärmeinwirkungen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG).
Bei der Abwägung zu berücksichtigen ist schließlich auch der Verkehrslärm auf einer anderen, bereits vorhandenen Straße, wenn dort der Verkehr als Folge des Straßenbauvorhabens zunimmt, mehr als unerheblich ist und ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen dem Straßenbauvorhaben und der zu erwartenden Verkehrszunahme auf der vorhandenen Straße besteht (vgl. bereits BVerwG vom 15.4.1977 BVerwGE 52, 237; jüngst bestätigt durch BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O., jeweils zur Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG;… noch offen gelassen in BVerwG vom 21.7.1989 a.a.O.).
Insbesondere erfassen die §§ 41, 42 BImSchG sowie die 16. BImSchV nur denjenigen Verkehrslärm, der von der zu bauenden Straße selbst ausgeht, wie sich bereits aus dem Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG) ergibt (…BVerwG vom 21.3.1996 a.a.O. S. 6; vom 17.3.2005 a.a.O.).
Sofern - wie hier - nicht (nur) der von der zu bauenden Straße selbst ausgehende Verkehrslärm, sondern (auch) eine planungsbedingte Verkehrslärmzunahme auf einer anderen, bereits vorhandenen Straße in Frage steht, sind die §§ 41, 42 BImSchG nicht (unmittelbar) anwendbar (BVerwG vom 11.11.1996 NVwZ 1997, 394; vom 17.3.2005 a.a.O.).
Für die planfeststellungsrechtliche Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG ist dies - wie ausgeführt - jüngst noch einmal ausdrücklich bestätigt worden (BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O. unter Verweis auf BVerwG vom 15.4.1977 BVerwGE 52, 237/245).
Die planende Gemeinde hat sich hierbei grundsätzlich ebenfalls am Schutzmodell des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auszurichten (…BVerwG vom 17.5.1995 a.a.O.), wobei die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für die Abwägung eine inhaltliche Orientierung bieten (BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O. LS 4 und S. 158).
aaa) Ein unmittelbar auf § 42 BImSchG gestützter gesetzlicher Erstattungsanspruch für Maßnahmen des passiven Lärmschutzes scheidet in diesen Fällen allerdings aus, weil die §§ 41, 42 BImSchG - wie ausgeführt - nur denjenigen Lärm erfassen, der von der zu bauenden Straße selbst ausgeht (…BVerwG vom 11.11.1996 a.a.O.; vom 17.3.2005 a.a.O. LS 1 und S. 155 ff.).
Mit diesem Instrumentarium können unter bestimmten Voraussetzungen zwar auch mittelbar planungsbedingte Verkehrslärmkonflikte bewältigt werden (BVerwG vom 9.2.1995 BVerwGE 97, 367/370 ff.; zu den Einschränkungen BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O.), allerdings nur im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens.
Dieser Kostenerstattungsanspruch ist - wie dargestellt - hinsichtlich des von der projektierten Straße selbst ausgehenden Verkehrslärms auf der Grundlage des § 42 BImSchG unmittelbar durch Gesetz und bei planfestgestellten Straßen nach Abwägungsgrundsätzen auf der Grundlage des Art. 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 BayVwVfG (vgl. BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O. S. 158) überdies auch hinsichtlich mittelbar planungsbedingter Verkehrslärmkonflikte durch eine planungsbedingte Verkehrszunahme auf anderen, bereits vorhandenen Straßen gewährleistet.
Bestimmtheitserfordernisse stehen einem ungeschriebenen Geldersatzanspruch ebenfalls nicht entgegen, wobei offen bleiben kann, ob dieser ungeschriebene Kostenerstattungsanspruch - wovon das Bundesverwaltungsgericht ausgeht - in einer Art Gesamtanalogie "aufgrund eines das gesamte öffentliche Planungsrecht beherrschenden, allgemeinen Rechtsgrundsatzes" besteht, oder ob nicht eine entsprechende Heranziehung des § 42 BImSchG näher läge; Letzteres hätte immerhin den Vorzug, dass Art und Umfang der notwendigen passiven Schallschutzmaßnahmen anhand gesetzlich geregelter Maßstäbe, die auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als materielle normative Zumutbarkeitsbewertungen mit einschließt, im Einzelfall hinreichend verlässlich ablesbar wären (in diese Richtung weist nunmehr auch BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O. LS 4: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als Orientierung).
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Maßstäbe für mittelbar planungsbedingte Verkehrslärmkonflikte im Falle einer Straßenplanung durch Planfeststellung (BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O.) auf Straßenplanungen durch Bebauungsplan in jeder Hinsicht übertragbar sind.
Von mangelnder Bestimmtheit der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für mittelbar planungsbedingte Verkehrslärmkonflikte geht im Übrigen offensichtlich auch das Bundesverwaltungsgericht nicht aus (BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O.).
- VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2040
Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes …
Für passiven Lärmschutz gegen den Lärmzuwachs an der vorhandenen Straße kann der betroffene Grundeigentümer eine angemessene Entschädigung in Geld weder unmittelbar nach § 42 BImSchG i.V.m. der 16. BImSchV noch auf der Grundlage des Art. 74 Abs. 2 und 3 BayVwVfG beanspruchen, wenn die Planung der neuen Straße auf Bebauungsplan beruht (Anlehnung an BVerwG vom 17.3.2005 BVerwGE 123, 152).Abwägungs- und damit drittschutzrelevant ist auch die Verkehrszunahme auf der vorhandenen B***** Allee Süd als Folge des Straßenbauvorhabens, weil diese mehr als unerheblich ist und ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen dem Straßenbauvorhaben und der zu erwartenden Verkehrszunahme auf der bereits existierenden Straße besteht (BVerwG vom 17.3.2005 BVerwGE 123, 152/LS 1 und S. 155 ff. = NVwZ 2005, 811/LS 1 und S. 812 m.w.N. zur Abwägungsrelevanz mittelbar planungsbedingter Verkehrslärmeinwirkungen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG).
Bei der Abwägung zu berücksichtigen ist schließlich auch der Verkehrslärm auf einer anderen, bereits vorhandenen Straße, wenn dort der Verkehr als Folge des Straßenbauvorhabens zunimmt, mehr als unerheblich ist und ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen dem Straßenbauvorhaben und der zu erwartenden Verkehrszunahme auf der vorhandenen Straße besteht (vgl. bereits BVerwG vom 15.4.1977 BVerwGE 52, 237; jüngst bestätigt durch BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O., jeweils zur Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG;… noch offen gelassen in BVerwG vom 21.7.1989 a.a.O.).
Insbesondere erfassen die §§ 41, 42 BImSchG sowie die 16. BImSchV nur denjenigen Verkehrslärm, der von der zu bauenden Straße selbst ausgeht, wie sich bereits aus dem Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG) ergibt (…BVerwG vom 21.3.1996 a.a.O. S. 6; vom 17.3.2005 a.a.O.).
Sofern - wie hier - nicht (nur) der von der zu bauenden Straße selbst ausgehende Verkehrslärm, sondern (auch) eine planungsbedingte Verkehrslärmzunahme auf einer anderen, bereits vorhandenen Straße in Frage steht, sind die §§ 41, 42 BImSchG nicht (unmittelbar) anwendbar (BVerwG vom 11.11.1996 NVwZ 1997, 394; vom 17.3.2005 a.a.O.).
Für die planfeststellungsrechtliche Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG ist dies - wie ausgeführt - jüngst noch einmal ausdrücklich bestätigt worden (BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O. unter Verweis auf BVerwG vom 15.4.1977 BVerwGE 52, 237/245).
Die planende Gemeinde hat sich hierbei grundsätzlich ebenfalls am Schutzmodell des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auszurichten (…BVerwG vom 17.5.1995 a.a.O.), wobei die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für die Abwägung eine inhaltliche Orientierung bieten (BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O. LS 4 und S. 158).
aaa) Ein unmittelbar auf § 42 BImSchG gestützter gesetzlicher Erstattungsanspruch für Maßnahmen des passiven Lärmschutzes scheidet in diesen Fällen allerdings aus, weil die §§ 41, 42 BImSchG - wie ausgeführt - nur denjenigen Lärm erfassen, der von der zu bauenden Straße selbst ausgeht (…BVerwG vom 11.11.1996 a.a.O.; vom 17.3.2005 a.a.O. LS 1 und S. 155 ff.).
Mit diesem Instrumentarium können unter bestimmten Voraussetzungen zwar auch mittelbar planungsbedingte Verkehrslärmkonflikte bewältigt werden (BVerwG vom 9.2.1995 BVerwGE 97, 367/370 ff.; zu den Einschränkungen BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O.), allerdings nur im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens.
Dieser Kostenerstattungsanspruch ist - wie dargestellt - hinsichtlich des von der projektierten Straße selbst ausgehenden Verkehrslärms auf der Grundlage des § 42 BImSchG unmittelbar durch Gesetz und bei planfestgestellten Straßen nach Abwägungsgrundsätzen auf der Grundlage des Art. 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 BayVwVfG (vgl. BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O. S. 158) überdies auch hinsichtlich mittelbar planungsbedingter Verkehrslärmkonflikte durch eine planungsbedingte Verkehrszunahme auf anderen, bereits vorhandenen Straßen gewährleistet.
Bestimmtheitserfordernisse stehen einem ungeschriebenen Geldersatzanspruch ebenfalls nicht entgegen, wobei offen bleiben kann, ob dieser ungeschriebene Kostenerstattungsanspruch - wovon das Bundesverwaltungsgericht ausgeht - in einer Art Gesamtanalogie "aufgrund eines das gesamte öffentliche Planungsrecht beherrschenden, allgemeinen Rechtsgrundsatzes" besteht, oder ob nicht eine entsprechende Heranziehung des § 42 BImSchG näher läge; Letzteres hätte immerhin den Vorzug, dass Art und Umfang der notwendigen passiven Schallschutzmaßnahmen anhand gesetzlich geregelter Maßstäbe, die auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als materielle normative Zumutbarkeitsbewertungen mit einschließt, im Einzelfall hinreichend verlässlich ablesbar wären (in diese Richtung weist nunmehr auch BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O. LS 4: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als Orientierung).
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Maßstäbe für mittelbar planungsbedingte Verkehrslärmkonflikte im Falle einer Straßenplanung durch Planfeststellung (BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O.) auf Straßenplanungen durch Bebauungsplan in jeder Hinsicht übertragbar sind.
Von mangelnder Bestimmtheit der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für mittelbar planungsbedingte Verkehrslärmkonflikte geht im Übrigen offensichtlich auch das Bundesverwaltungsgericht nicht aus (BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O.).
- BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09
Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss; …
In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass eine Beeinträchtigung der kommunalen Planungshoheit nicht erst dann abwägungsrelevant ist, wenn die nachteiligen Wirkungen auf ausgewiesene Baugebiete - bleiben sie ohne Schutzmaßnahmen unbewältigt - die Gemeinde zur Umplanung zwingen; schon das Interesse an der Bewahrung der in der Bauleitplanung zum Ausdruck gekommenen städtebaulichen Ordnung vor nachhaltigen Störungen ist ein schutzwürdiger kommunaler Belang (Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 m.w.N.). - BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18
Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg
Der auf einer solchen Verkehrszunahme beruhende Lärmzuwachs ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vielmehr im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, wenn er mehr als unerheblich ist und ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen dem Straßenbauvorhaben und der zu erwartenden Verkehrszunahme auf der anderen Straße besteht (BVerwG, Urteile vom 17. März 2005 - 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 …und vom 13. Mai 2009 - 9 A 74.07 - juris Rn. 61).Die Verkehrslärmschutzverordnung bietet dabei im Hinblick auf die in ihr zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wertungen eine Orientierung für die Abwägung (BVerwG, Urteil vom 17. März 2005 a.a.O. ).
- BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht; …
Den abwägungserheblichen Belangen der Anwohner nach Schutz vor dem durch den Mehrverkehr ausgehenden Lärm wird durch diese Planung Rechnung getragen (vgl. auch Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 4 A 18.04 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 44 S. 136 f. = BVerwGE 123, 152 ). - BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Die Behörde ist in diesem (Regel-)Fall lediglich verpflichtet, sich bei der Planfeststellung des Abschnitts nach Art eines vorläufigen positiven Gesamturteils Rechenschaft darüber abzulegen, ob nachteilige Wirkungen auf ein außerhalb gelegenes FFH-Gebiet, die der abschnittsweise geplante Verkehrsweg als solcher in seiner Gesamtheit hervorruft, bei der Verwirklichung weiterer Abschnitte voraussichtlich bewältigt werden können (BVerwG, Urteile vom 17. März 2005 - 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 , vom 21. November 2013 - 7 A 28.12 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 71 Rn. 20 ff. …und vom 11. Juli 2019 - 9 A 13.18 - BVerwGE 166, 132 Rn. 127 f.;… Beschluss vom 8. März 2018 - 9 B 25.17 - Buchholz 406.403 § 44 BNatSchG 2010 Nr. 4 Rn. 8 f.). - BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot; …
Lärm, der aufgrund der baulichen Veränderung des Verkehrsweges an anderer Stelle im Verkehrsnetz auftritt, wird von der Verkehrslärmschutzverordnung nicht berücksichtigt (Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 ).Dieser Vorgabe trägt die Abwägung aber bereits dann Rechnung, wenn den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse genügt wird, wofür es ausreicht, die Immissionsgrenzwerte für Dorf- und Mischgebiete einzuhalten (Urteil vom 17. März 2005 a.a.O. S. 157 f.).
Er hat sich zulässigerweise an den Grenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung orientiert und darauf abgestellt, dass nach der für das vom Kläger zu 13 bewohnte Gebäude W. Straße ... angestellten schalltechnischen Berechnung die nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 der 16. BImSchV für Dorf- und Mischgebiete geltenden Immissionsgrenzwerte von 64/54 dB(A) tags und nachts eingehalten werden und damit gesunde Wohnverhältnisse gewahrt bleiben (vgl. Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 ).
- BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 25.17
Artenschutz; Ausnahme; Beurteilungsspielraum; Einschätzungsprärogative; …
Das gilt aber nicht zwingend auch für mittelbare Beeinträchtigungen, die durch das Straßenbauvorhaben als einer raumbedeutsamen Maßnahme (mit) ausgelöst werden, allerdings außerhalb seines direkten Wirkungsbereichs an anderer Stelle auftreten (zu dieser Unterscheidung vgl. in anderem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 17. März 2005 - 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 ). - VG Sigmaringen, 21.01.2016 - 2 K 505/14
Planfeststellung; Straßenkategorie; Straßenklasse; Eingruppierung einer Straße; …
Solche mittelbaren Lärmauswirkungen als Folge eines Straßenbauvorhabens sind im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, wenn sie mehr als unerheblich sind und ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen dem planfestgestellten Straßenbauvorhaben und der zu erwartenden Verkehrszunahme auf der anderen Straße besteht (BVerwG, Urteil vom 17.03.2005 - 4 A 18/04 -, NVwZ 2005, 811, insbesondere Leitsatz 2; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 28.06.2006 - 5 S 1769/05 -, Rn. 45 nach juris).Sie beschränken sich insbesondere nicht auf allein diejenigen Belange, in die zur Verwirklichung des Straßenbauvorhabens unmittelbar eingegriffen werden muss, sondern umfassen auch solche Belange, auf die sich das Straßenbauvorhaben als eine in hohem Maße raumbedeutsame Maßnahme auch nur mittelbar auswirkt (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 17.03.2005 a.a.O., Rn. 18 sowie vom 15.04.1977 - 4 C 100/74 -, BVerwGE 52, 237).
a) Der Beklagte hat zutreffend zu Grunde gelegt, dass ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen ausscheidet, wenn (sozusagen als "untere Grenze") die in § 2 Abs. 1 Nr. 3 der 16. BImSchV für Dorf- und Mischgebiete festgelegten Werte (64 dB(A) am Tag und 54 dB(A) in der Nacht) eingehalten werden, da in diesem Fall in angrenzenden Wohngebieten regelmäßig gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind und das Abwägungsgebot keinen Rechtsanspruch auf die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen vermittelt (BVerwG, Urteil vom 17.03.2005 a.a.O, Leitsatz 4 sowie Rn. 19 nach juris).
So findet sich diese Hörbarkeits- bzw. Wahrnehmungsschwelle auch in der 16. BImSchV, die zwar für mittelbare Lärmauswirkungen nicht einschlägig ist, aber eine Orientierung im Rahmen der Abwägung zu den Lärmimmissionsgrenzen bzw. -grenzwerten bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.03.2005 a.a.O., insbesondere Leitsatz 4 sowie Rn. 19 nach juris): Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 der 16. BImSchV ist eine Änderung wesentlich, wenn durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 dB(A) erhöht wird.
- BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 4.15
Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und …
- BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer …
- VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17
Lärmschutz gegen Straßenbauvorhaben im Wege nachträglicher Planergänzung
- VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17
Planfeststellungsverfahren; vorbeugender Lärmschutz im Wege nachträglicher …
- BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12
Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung; …
- BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13
Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 11 D 93/09
Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Freigabe …
- BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 73.06
Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; …
- BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04
Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung; …
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12
Zur Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde, eine erstellte …
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 9.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12
Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10350/09
Westumgehung Kirchheim an der Deutschen Weinstraße (B 271) darf gebaut werden - …
- BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 3.17
Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer …
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048
Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos
- BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot; …
- OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12
Berücksichtigung von Verkehrslärm im Rahmen der Abwägung gemäß § 38 Abs. 2 S. 1 …
- BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10
Planfeststellung; Ausbaustrecke; erheblicher baulicher Eingriff; …
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40050
Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos
- BVerwG, 10.04.2019 - 9 A 22.18
Ausbau der A 46 in Wuppertal: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- BVerwG, 09.12.2021 - 4 A 2.20
Unbegründete Klage einer Gemeinde gegen die Höchstspannungsleitung Husum - …
- OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12
Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle; …
- VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024
Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - 7 D 110/07
Anforderungen an eine städtebauliche Rechtfertigung i.R.e. Ausweisung neuer …
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04
Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Wieslauftalbahn
- OVG Bremen, 18.02.2010 - 1 D 599/08
Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 nach Lilienthal - Planfeststellungsbeschluss; …
- VGH Bayern, 05.10.2023 - 8 N 23.863
Normenkontrollantrag gegen Straßenbebauungsplan - Saalequerung
- BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15
Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12
Bebauungsplan für neues Wohngebiet in der Stadt Dahn unwirksam
- OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 7 KS 48/04
Kein Anspruch auf Lärmschutz für ein an einer Eisenbahnstrecke geplantes …
- VG Dresden, 28.02.2008 - 3 K 2368/04
Anforderung an die Klagebefugnis eines außerhalb eines …
- VGH Bayern, 22.08.2017 - 15 NE 17.1221
Bestätigung der vorläufigen Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 5 S 1769/05
Einzelfall einer Straßenplanung durch planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan
- BVerwG, 22.06.2023 - 7 A 9.22
Keine Pflicht zur Umstellung des Betriebs einer LNG-Anbindungsleitung auf grünen …
- VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578
Planfeststellung (des Ausbaus) einer Kreisstraße; Einstufung als Bundesautobahn …
- BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 3.15
Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und …
- BVerwG, 19.03.2014 - 7 A 24.12
Planfeststellungsbeschluss; Neubaustrecke; Baustelle; Baustellenlärm; AVV …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2023 - 20 D 94/19
Planfeststellung; Straßenbahn; Stadtbahn; Ausbaumaßnahme; Planrechtfertigung; …
- VGH Bayern, 24.11.2017 - 15 N 16.2158
Zunahme des Verkehrslärms für Grundstücke außerhalb des Planbereichs eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 12 A 2.10
Schienenanbindung Ost des Flughafens BBI; Planfeststellungsverfahren; Klage einer …
- BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 11.15
VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im …
- VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023
Planfeststellung Autobahn (A 94); Klage eines in der Vorausschau …
- BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11
Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhemshaven; Lärmzuwachs für Bahnanlieger; …
- VG Braunschweig, 07.08.2019 - 6 A 159/17
Artenschutz; Brutvögel; Fahrbahnkorrekturwert; Fledermäuse; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10357/09
Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen Bundesstraßen(ausbau)planung
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2019 - 11 S 80.18
Weiteres Eilverfahren gegen EUGAL erfolglos
- BVerwG, 25.03.2015 - 9 A 1.14
Planfeststellungsverfahren; Bundesfernstraße; PWC-Anlage; Planrechtfertigung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 11 D 45/06
Klage gegen den sechsspurigen Ausbau der A 40 in Bochum abgewiesen
- VGH Bayern, 15.07.2021 - 22 AS 21.40014
Planfeststellung für die Errichtung eines beschrankten Bahnübergangs
- BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13
Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung …
- BVerwG, 22.06.2023 - 7 VR 3.23
Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und …
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 - 8 C 10494/14
Klage gegen vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Godramstein und A 65 …
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11
Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Sondergebiets …
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 74.07
Klagen gegen den Ausbau und die Verlegung der Bundesautobahn A 4 zwischen Kerpen …
- VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40026
Planfeststellung Autobahn (A 94); Klagen von in der Vorausschau …
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1361/04
Grünes Licht für Verlängerung der Wieslauftalbahn in Rudersberg
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11
Präklusionswirkung von nicht fristgerecht erhobenen Einwendungen und …
- VG Stade, 27.03.2019 - 1 A 3271/16
Abwägungsgebot; Alternativprüfung; Artenschutzrecht; Bindungswirkung der TA Lärm; …
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2015 - 8 S 2322/12
Bindungsumfang des Normenkontrollgerichts bei Ablauf der Frist aus BauGB § 215 …
- OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11
Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2011 - 2 D 44/09
Geltendmachung eines eigenen Belanges i.R.e. Verletzung des Abwägungsgebots des § …
- VGH Hessen, 09.07.2019 - 2 C 720/14
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung …
- VGH Bayern, 13.02.2007 - 8 N 06.2040
Straßenplanung durch Bebauungsplan; Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren
- OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2018 - 1 KS 2/10
Klage gegen die Erweiterung des Lübecker Flughafens bleibt ohne Erfolg
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40023
Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, …
- VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642
Sparen bei Lärmschutz kann Bebauungsplan nichtig machen
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 11.40036
Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 11 D 93/19
Rechtmäßiger Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben "Umbau des …
- VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.1384
Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage lärmbetroffener Anwohner
- VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587
Freie Fahrt für die Ortsumgehung Burtenbach
- VGH Bayern, 10.12.2020 - 1 N 16.682
Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für …
- VGH Bayern, 11.07.2008 - 22 A 07.40058
Zur wehrfähigen Rechtsposition einer Gemeinde gegenüber fremden Fachplanungen - …
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40024
Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute …
- VG Aachen, 05.05.2022 - 10 L 596/21
Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens?
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10
Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg; …
- VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40025
Existenzgefährdung eines Betriebs
- BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 31.15
Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg
- VG Aachen, 05.05.2022 - 10 L 599/21
Planfeststellung; Unterbleibensentscheidung; Anliegergebrauch; Immissionsschutz …
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40026
Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2021 - 5 S 1361/18
Klagebefugnis einer Gemeinde gegen eisenbahnrechtlichen …
- VGH Bayern, 20.12.2018 - 8 A 17.40010
Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen Verlegung und Ausbau einer Bundesstraße
- BVerwG, 19.05.2015 - 3 B 7.15
Rechtsmittel einer Gemeinde gegen den zweigleisigen Ausbau einer Eisenbahnstrecke
- VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058
Baustopp für Isental-Autobahn - A 94 beschäftigt Europäischen Gerichtshof
- VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 05.40022
Fernstraßenrecht: Rügerecht der planbetroffenen Gemeinde
- OVG Sachsen, 10.12.2015 - 3 A 792/13
Planfeststellungsbeschluss zum Neubau einer Staatsstraße; …
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 2620/17
Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss verstößt in Bezug auf die …
- BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 19.16
Eilantrag einer Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau einer …
- VG Dresden, 10.10.2005 - 3 K 999/05
- VGH Bayern, 25.02.2020 - 22 A 18.40038
Verletzung der kommunalen Planungshoheit durch Bahnstreckenplanung
- BVerwG, 11.11.2008 - 9 A 56.07
Weiterer Lärmschutz beim Bau der B 6n bei Güsten/Ilberstedt
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2005 - 8 C 10728/05
Kein Anspruch einer Gemeinde auf Schutz vor Eisenbahnlärm
- VG München, 24.08.2016 - M 1 SN 16.3055
Vorläufiger Rechtsschutzantrag einer Nachbargemeinde gegen Genehmigung einer …
- VGH Bayern, 17.08.2011 - 8 ZB 11.249
Wasserrechtliche Planfeststellung
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2005 - 7 C 10171/05
Flughafen Hahn - Kein Anspruch der Gemeinde Morbach auf Lärmschutz
- OVG Bremen, 01.10.2014 - 1 D 22/12
Ertüchtigung eines Verkehrsknotens - Verlängerung Gleis 1 - aktiver Lärmschutz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - 7 D 92/07
- VG Koblenz, 21.07.2022 - 4 K 46/22
Kein Anspruch auf Lärmsanierung nach Errichtung eines Buswendeplatzes
- VGH Bayern, 16.12.2008 - 8 A 07.40052
Planfeststellungsverfahren - zur Abwägung der Planfeststellungsbehörde gegenüber …
- VG Augsburg, 21.11.2013 - Au 5 K 12.1344
Drittanfechtungsklage; Erweiterung eines Lagergebäudes; Verkehrslärmimmissionen; …
- VG München, 01.04.2009 - M 23 K 07.1874
Verkehrsrechtliche Anordnung; Lärmbelastung; Schadstoffbelastung; Grenzwerte der …