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   BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03   

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BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03 (https://dejure.org/2004,1145)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 2 C 68.03 (https://dejure.org/2004,1145)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 2 C 68.03 (https://dejure.org/2004,1145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BeamtVG §§ 49, 57; VAHRG § 5; SGB VI §§ 34, 39, 225; VwGO § 137 Abs. 2
    Kürzung; - der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich; für - zuständiger Dienstherr; Aussetzung der - wegen besonderer Härte; Bestehende Unterhaltspflicht als Voraussetzung für Aussetzung der -; keine Aussetzung der - bei Möglichkeit einer Klage nach §§ 323, 767 ZPO gegen ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BeamtVG §§ 49, 57
    - der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich; Aussetzung der - wegen besonderer Härte; Berufseinkommen als Hindernis für Rentenbezug; Bestehende Unterhaltspflicht als Voraussetzung für Aussetzung der -; Kürzung; Rentenberechtigung des Ausgleichsberechtigten als ...

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Dienstherrn, aus dessen Dienst der Beamte in den Ruhestand tritt, für die Kürzung der Versorgungsbezüge bei Durchführung des Versorgungsausgleichs im Dienst eines Anderen; Rentenanspruch der ausgleichsberechtigten früheren Ehefrau im Falle eines die ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 49; ; BeamtVG § 57; ; VAHRG § 5; ; SGB VI § 34; ; SGB VI § 39; ; SGB VI § 225; ; VwGO § 137 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung der Versorgungsbezüge bei Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 301
  • NJW 2005, 2411 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 830
  • FamRZ 2005, 709
  • DÖV 2005, 698
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80

    Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Die gesamte Versorgung des Ruhestandsbeamten, auch soweit sie durch Dienstzeiten bei einem anderen Dienstherrn erworben wurde, ist grundsätzlich von dem Dienstherrn zu erbringen, in dessen Dienst der Beamte im Zeitpunkt seiner Zurruhesetzung gestanden hat (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 1. Juli 1981 - IV b ZB 659/80 - BGHZ 81, 100 ).

    Zwar richtet sich, wenn nach Ehescheidung und Durchführung des Versorgungsausgleichs der ausgleichsberechtigte Ehegatte rentenberechtigt wird und der Beamte erst danach den Dienstherrn wechselt, der Ausgleichsanspruch des Rentenversicherungsträgers wegen der bis zum Dienstherrnwechsel gezahlten Renten gegen den früheren Dienstherrn (BGH, Beschluss vom 1. Juli 1981 - IV b ZB 659/80 - a.a.O. S. 116/117).

  • BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung des Führens von

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Derartige unstreitige Tatsachen dürfen vom Revisionsgericht aus Gründen der Prozessökonomie berücksichtigt werden (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 14. Februar 1968 - BVerwG 6 C 53.65 - BVerwGE 29, 127; Beschluss vom 19. Juni 1990 - BVerwG 6 P 3.87 - Buchholz 251.8 § 77 RhPPersVG Nr. 3 und Beschluss vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 10.75 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Mit der Versorgung setzt der - letzte - Dienstherr seine Alimentation über den Eintritt in den Ruhestand hinaus fort (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 79, 223 ; Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305 ).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Denn § 5 VAHRG soll eine verfassungswidrige Situation verhindern, die eintreten würde, wenn bei dem aus dem Versorgungsausgleich Verpflichteten der Versorgungsfall eintritt, seine Versorgungsbezüge um den Kürzungsbetrag vermindert ausbezahlt werden, der Ausgleichsberechtigte aber noch keine Rente aus der zu seinen Gunsten gegründeten Rentenanwartschaft erhält und deshalb noch auf Unterhaltsleistungen des Ausgleichspflichtigen angewiesen ist (BVerfGE 53, 257 ).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Mit der Versorgung setzt der - letzte - Dienstherr seine Alimentation über den Eintritt in den Ruhestand hinaus fort (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 79, 223 ; Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305 ).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Mit der Versorgung setzt der - letzte - Dienstherr seine Alimentation über den Eintritt in den Ruhestand hinaus fort (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 79, 223 ; Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1989 - 2 A 124/88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Würde auch ihretwegen die nach § 5 VAHRG zur Aussetzung der Kürzung zwingende Härte anerkannt, könnten die Versorgungsträger und die Versichertengemeinschaft durch manipulierte Unterhaltsvereinbarungen geschädigt werden (vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 24. Mai 1989 - 2 A 124/88 - ).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75

    Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Derartige unstreitige Tatsachen dürfen vom Revisionsgericht aus Gründen der Prozessökonomie berücksichtigt werden (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 14. Februar 1968 - BVerwG 6 C 53.65 - BVerwGE 29, 127; Beschluss vom 19. Juni 1990 - BVerwG 6 P 3.87 - Buchholz 251.8 § 77 RhPPersVG Nr. 3 und Beschluss vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 10.75 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 4).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Mit der Versorgung setzt der - letzte - Dienstherr seine Alimentation über den Eintritt in den Ruhestand hinaus fort (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 79, 223 ; Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305 ).
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03
    Derartige unstreitige Tatsachen dürfen vom Revisionsgericht aus Gründen der Prozessökonomie berücksichtigt werden (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 14. Februar 1968 - BVerwG 6 C 53.65 - BVerwGE 29, 127; Beschluss vom 19. Juni 1990 - BVerwG 6 P 3.87 - Buchholz 251.8 § 77 RhPPersVG Nr. 3 und Beschluss vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 10.75 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2011 - 1 A 870/09

    Eingreifen der Vorschrift über die Kürzung des Ruhegehalts erst nach Eintritt des

    Nicht einschlägig sei hier das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2004 - 2 C 68.03 -, mit welchem das Gericht das Tatbestandsmerkmal "keine Rente erhalten kann" in einem Fall bejaht habe, in welchem der geschiedenen, nach Vollendung des 60. Lebensjahres noch berufstätigen Ehefrau eine Rente wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze des § 34 SGB VI versagt worden sei.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 2 C 68.03 -, BVerwGE 122, 301 = NVwZ 2005, 830 = juris Rn. 13 (zu der Parallelvorschrift des § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 2 C 68.03 -, a.a.O., juris Rn. 18.

    Ein Unterhaltsanspruch in diesem Sinne ist nicht nur ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch nach Maßgabe der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den nachehelichen Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB), vgl. dazu, dass § 5 Abs. 1 VAHRG nur solche Ansprüche auf Unterhalt erfasst, die kraft Gesetzes bestehen oder sich wenigstens auf solche gesetzlichen Ansprüche zurückführen lassen (und deshalb anders als freiwillige Leistungen zu einer unvermeidbaren Härte führen können): BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2008 - 2 C 44.07 -, a.a.O., juris Rn. 7, und vom 16. Dezember 2004 - 2 C 68.03 -, a.a.O., juris Rn. 19; vgl. ferner OVG NRW, Urteile vom 9. April 2008 - 1 A 2307/07 -, a.a.O., juris Rn. 28, und vom 16. Juni 2000 - 12 A 5115/98 -, DÖD 2001, 130 = FamRZ 2001, 1151 = juris Rn. 5 ff. (Abgrenzung zu Unterhaltsansprüchen, die über die gesetzlichen Unterhaltsansprüche hinausgehen und deshalb auf einer freiwilligen zivilrechtlichen Vereinbarung beruhen); Schmalhofer, in: Stegmüller/ Schmalhofer/Bauer, a.a.O., VAHRG § 5 Erl.

  • BVerwG, 28.02.2008 - 2 C 44.07

    Kürzung der Versorgungsbezüge; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsvereinbarung;

    Der Anspruch der vorausgesetzten Art muss darüber hinaus während der Zeit bestehen, für die eine Kürzung der Versorgungsbezüge unterbleiben soll (Urteile vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 25.98 - BVerwGE 109, 231 , vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 C 68.03 - BVerwGE 122, 301 ; BSG, Urteile vom 23. Juni 1994 - 4 RA 4/93 - NJW-RR 1995, 840 und vom 12. April 1995 - 5 RJ 42/94 - NJW-RR 1996, 897 ).

    Zu Recht stellt das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang unter Berufung auf die Senatsrechtsprechung allerdings fest (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2004 a.a.O. S. 306 f.; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 u.a. - BVerfGE 53, 257 ), dass nur eine Unterhaltsverpflichtung, die entweder auf einer gesetzlichen Regelung beruht oder an deren Stelle vereinbart worden ist, Anlass geben kann, von der Ausnahmeregelung des § 5 Abs. 1 VAHRG Gebrauch zu machen.

  • OLG Hamm, 08.10.2010 - 5 UF 20/10

    Versorgungsausgleich; Anpassung wegen Unterhalt; bestehender Unterhaltstitel

    Wie schon § 5 VAHRG (vgl. dazu BSG, NJW-RR 1996, 899, zitiert nach juris Rn. 16; BVerwG, FamRZ 2005, 709, zitiert nach juris Rn. 19) stellt auch § 33 Abs. 1 VersAusglG auf das tatsächliche Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht ab (vgl. Borth, a.a.O., Rn. 875; Ruland, a.a.O., Rn. 879; Palandt/Brudermüller, a.a.O., Rn. 3).

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung bereits zu § 5 VAHRG der Grundsatz aufgestellt worden, dass ein vollstreckbarer Unterhaltstitel in der Regel das Bestehen einer Unterhaltspflicht beweist, dies jedoch dann nicht gilt, wenn sich die dem Unterhaltstitel zugrundeliegenden Verhältnisse wesentlich geändert haben und der Unterhaltspflichtige deswegen den Unterhaltstitel nach § 323 ZPO (jetzt §§ 238, 239 FamFG) abändern oder die Vollstreckung nach § 767 ZPO abwehren kann (vgl. BSG, NJW-RR 1996, 899, zitiert nach juris Rn. 16; BVerwG, FamRZ 2005, 709, zitiert nach juris Rn. 219; für das seit dem 1.9.2009 geltende Recht im selben Sinne: Palandt/Brudermüller, a.a.O.; Ruland, a.a.O., unklar Borth, a.a.O.; a.A. Breuers, a.a.O., Rn. 30).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2013 - 10 A 10662/13

    Kürzung von Versorgungsbezügen; Unterhaltsvergleich

    Dieser soll aber nicht einerseits dem Ausgleichsanspruch der Rentenversicherung und andererseits dem uneingeschränkten Versorgungsanspruch des Soldaten ausgesetzt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2004 - 2 C 68/03 - juris Rn. 13).

    Eine im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung begründete Pflicht genügt daher selbst dann nicht den Anforderungen des § 5 VAHRG, wenn sie tituliert ist (BVerwG, Urteil vom 16.12.2004,- 2 68/03 - BVerwGE 122, 301, juris Rn. 19).

    Würden demgegenüber auch solche Zahlungen zur Aussetzung der Kürzung der Versorgungsbezüge führen, die abweichend von einer gesetzlichen Verpflichtung geleistet werden, könnten der Versorgungsträger und die Versichertengemeinschaft durch entsprechende Vereinbarungen geschädigt werden (BVerwG, Urteil vom 16.12.2004, - 2 C 68/03 - BVerwGE 122, 301, juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 31.10.1995 - 31.10.1995 - juris Rn. 15 f.; OVG RLP, Urteil vom 24.05.1989 - 2 A 124/88 - FamRZ 1990, 104 ).

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 ZB 12.4

    Kürzung von Versorgungsbezügen aufgrund Versorgungsausgleichs;

    Insoweit unterscheidet sich die konkrete Fallgestaltung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2004 (Az. 2 C 68/03 - juris), denn dort bestand zwar ein Rentenanspruch, der jedoch nicht zum Tragen kam, weil die Hinzuverdienstgrenze überschritten wurde.

    Anhand der unter 1. zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2004 (a.a.O.) stellt sich die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage nicht.

    Es liegt auch keine Divergenz zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2004 (a.a.O.) vor.

  • BVerwG, 22.01.2003 - 6 C 18.02

    Klagebefugnis; Alarmreserve; Ausplanung; Begründung; Einberufungsbescheid;

    Unter diesen Umständen lässt sich nicht feststellen, dass es der Beklagten bei der Entlassung des Klägers aus der Alarmreserve nicht um Überlegungen zu seiner mangelnden Eignung, sondern ausschließlich um die Ahndung eines von ihr angenommenen Fehlverhaltens ging und dass es sich daher bei dem Bescheid vom 9. Oktober 2000 um eine verkappte Form der disziplinarischen Maßregelung des Klägers handelte, die in sein Recht auf persönliche Ehre eingriff (vgl. zur Versetzung eines Beamten Urteil vom 28. April 1966 - BVerwG 2 C 68.03 - ZBR 1966, 280).
  • OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    [vgl. dazu, dass die ausgleichsberechtigte frühere Ehefrau im Sinne des Versorgungsausgleichsrechts keine Rente erhalten kann, wenn sie aufgrund beruflicher Tätigkeit ein die Hinzuverdienstgrenze übersteigendes Einkommen hat, wobei unerheblich ist, dass sie ihre Berufstätigkeit aus freiem Willem über die vorgezogene Altersrente hinaus fortsetzt: BVerwG, Urteil vom 16.12.2004 - 2 C 68/03 -, juris Ls. 2 und Rz. 17 f.] Auch ist anerkannt, dass das nunmehr einen isolierten Ausgleich jedes einzelnen Anrechts vorsehende System des Versorgungsausgleichs zu unbilligen Ergebnissen führen kann, wenn die zu teilenden Anrechte unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen haben, etwa weil die laufende Versorgung eines Ehegatten aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt wird, er aber aus den erworbenen Anrechten des anderen Ehegatten noch keine Leistungen beziehen kann, was insbesondere der Fall ist, wenn - wie hier - der ausgleichspflichtige Ehegatte vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorzeitige Rentenzahlungen wegen Invalidität oder einer besonderen Altersgrenze erhält.
  • OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08

    Alimentation von Ruhestandsbeamten; Zahlung kinderbezogener Leistungen;

    Da der Dienstherr aber nicht dem Ausgleichsanspruch des Rentenversicherungsträgers und zugleich dem uneingeschränkten Versorgungsanspruch des Beamten ausgesetzt sein soll, werden nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG die Versorgungsbezüge des Verpflichteten anteilig gekürzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2004, BVerwGE 122, 301).
  • OLG Brandenburg, 05.11.2013 - 10 UF 144/13

    Versorgungsausgleich: Vorzeitiger Ruhestand eines Beamten

    Die Vorschrift gibt jedoch keinen Anlass für eine Aussetzung im Versorgungsausgleichsverfahren (vgl. dazu BVerwGE 122, 301).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2010 - 5 UF 198/10

    Voraussetzungen einer Anpassung nach §§ 33, 34 VersAusglG

    Eine Überprüfung des Fortbestandes eines Unterhaltstitels durch das Gericht, welches die Aussetzung gem. § 34 VersAusglG zu prüfen hat, ist auf die Prüfung eines Missbrauches durch die Beteiligten zu beschränken (vgl. insoweit BVerwG vom 16.12.2004, NVwZ 2005, 830, zur Ablehnung einer Kürzung nach § 5 VAHRG).
  • VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05

    Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes

  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 B 71.07

    Pflicht zur Tragung der Versorgungslasten für vor dem Übergang der

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2008 - 5 LA 49/07

    Anrechenbarkeit von Versorgungsbezügen einer Witwe auf das ihr zustehende

  • VGH Bayern, 27.09.2011 - 14 ZB 11.1071

    Keine ernstlichen Zweifel

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2017 - L 3 R 542/14

    Erstattung von Rentenleistungen zwischen Rentenversicherungs- und

  • VG München, 29.03.2011 - M 5 K 10.4285

    Versorgungsbezüge; Kürzung; Versorgungsausgleich; Tod der ausgleichsberechtigten

  • VGH Bayern, 09.10.2015 - 6 ZB 15.259

    Unterhaltssicherung; Berufssoldat im Ruhestand; Mindestleistung;

  • VGH Bayern, 09.10.2015 - 6 ZB 15.371

    Unterhaltssicherung, Berufssoldat, Ruhegehalt, Mindestleistung,

  • SG Oldenburg, 22.03.2007 - S 82 RJ 67/03
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