Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,424
BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04 (https://dejure.org/2005,424)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.2005 - 6 C 11.04 (https://dejure.org/2005,424)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 2005 - 6 C 11.04 (https://dejure.org/2005,424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GewO § 15 Abs. 2, §§ 33c, 33d, 33i; JuSchG §§ 6, 13
    Computer; "Internet-Café"; Computernetzwerk; Jugendschutz; Multifunktionsgerät; Spiel; Spielhalle; Sport; Unterhaltungsspiel ohne Gewinnmöglichkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GewO § 15 Abs. 2, §§ 33c, 33d, 33i
    "Internet-Café"; Computer; Computernetzwerk; Jugendschutz; Multifunktionsgerät; Spiel; Spielhalle; Sport; Unterhaltungsspiel ohne Gewinnmöglichkeit

  • Wolters Kluwer

    Verhinderung der Fortsetzung eines unerlaubten Betriebes einer Spielhalle; Erörterung einer Erlaubnispflicht nach § 33i Gewerbeordnung (GewO) für ein Internet-Café mit der Möglichkeit zur Nutzung von Computer zum Spielen; Umgehung der Vorschriften des Jugendschutzes durch ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    GewO § 15 Abs. 2; ; GewO § 33c; ; GewO § 33d; ; GewO § 33i; ; JuSchG § 6; ; JuSchG § 13

  • vdai.de PDF

    Erfordernis einer Spielhallenerlaubnis nach § 33i Abs. 1 Satz 1 GewO für Räumlichkeiten eines Gewerbetreibenden, in denen Computer stehen, die schwerpunktmäßig zu Spielzwecken genutzt werden.

  • landesjugendamt.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spielhallenerlaubnis bei überwiegender Nutzung aufgestellter Computern zu Spielzwecken - Internet-Cafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Der Betrieb eines "Internet-Cafés" kann eine Spielhallenerlaubnis erfordern

  • heise.de (Pressebericht, 10.03.2005)

    Spielhallenerlaubnis für Internet-Café mit Computerspielen nötig

  • heise.de (Pressebericht, 10.03.2005)

    Spielhallenerlaubnis für Internet-Café mit Computerspielen nötig

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Spielhallenerlaubnis für Internet-Café

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jugendgefährdendes Internet-Café? - Betreiber muss eine "gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis" beantragen

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    PCs in Internet-Cafés als Spielgeräte

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Internetcafés und Gewerbeordnung

  • beck.de (Leitsatz)

    Internetcafe als spielhallenähnlicher Betrieb

Sonstiges

  • ferner-alsdorf.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Gesetzgebung: Keine Erlaubnispflicht für Internetcafes mehr?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2727 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 961
  • MMR 2005, 525
  • DVBl 2005, 1265
  • K&R 2005, 575
  • DÖV 2006, 614
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 59.86

    Versagung der Gaststättenerlaubnis - Versagung für Verabreichnung von Speisen -

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    Damit greift das Gesetz den Umstand auf, dass der Raum, in dem die Spielgeräte oder Spiele aufgestellt werden oder die anderen Spiele veranstaltet werden, zugleich auch anderweitig genutzt werden kann (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 59.86 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 13 = GewArch 1989, 23).

    In solchen Fällen kommt es, wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, für die Anwendung des § 33i GewO darauf an, wo der Schwerpunkt der gewerblichen Betätigung liegt oder - anders ausgedrückt - welche Art der Nutzung dem Betrieb das Gepräge gibt (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1982 - BVerwG 1 C 71.79 - GewArch 1983, 135; Urteil vom 4. Oktober 1988, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    Der Schutz der Jugend ist ein Verfassungsanliegen von hohem Rang (BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 - BVerfGE 83, 130 ), das auch einen Erlaubnisvorbehalt und etwaige Kontrollen der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen rechtfertigt.
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    Der Grund hierfür liegt darin, dass Kinder und Jugendliche vor Spielleidenschaft und deren Folgen - Geldbedarf, Taschengeldproblemen, Beschaffungskriminalität - bewahrt werden sollen (Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33i Nr. 11 = GewArch 1991, 429).
  • BVerwG, 27.04.1993 - 1 C 9.92

    Spielhalle - Veränderung - Nutzungsänderung - Betriebliche Einheit

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    Wenn die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, hat der Antragsteller einen Anspruch auf die Erlaubnis; eine Bedürfnisprüfung findet nicht statt (Urteile vom 30. März 1993 - BVerwG 1 C 16.91 - Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 14 = GewArch 1993, 323 und vom 27. April 1993 - BVerwG 1 C 9.92 - Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 15 = GewArch 1993, 374).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    Deshalb müssen die gesetzlichen Voraussetzungen der Erlaubniserteilung vor Art. 12 Abs. 1 GG Bestand haben, insbesondere also verhältnismäßig in dem durch die sog. Stufenlehre des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 377 ff.) konkretisierten Sinn sein.
  • BVerwG, 14.12.1982 - 1 C 71.79

    Gaststättenerlaubnis - Reichweite - Nebenraum - Spielhalle - Gewerbeerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    In solchen Fällen kommt es, wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, für die Anwendung des § 33i GewO darauf an, wo der Schwerpunkt der gewerblichen Betätigung liegt oder - anders ausgedrückt - welche Art der Nutzung dem Betrieb das Gepräge gibt (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1982 - BVerwG 1 C 71.79 - GewArch 1983, 135; Urteil vom 4. Oktober 1988, a.a.O.).
  • OVG Berlin, 12.05.2004 - 1 B 20.03

    Internetcafe

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    Das Oberverwaltungsgericht B. hat die dagegen eingelegte Berufung mit dem Ziel der Änderung des verwaltungsgerichtlichen Urteils und der Aufhebung der genannten Bescheide durch Urteil vom 12. Mai 2004 (GewArch 2004, 385 = K&R 2005, 47) im Wesentlichen aus folgenden Gründen zurückgewiesen: .
  • BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 16.91

    Spielhallenerlaubnis - Auflage - Aufstellung von Geräten

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    Wenn die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, hat der Antragsteller einen Anspruch auf die Erlaubnis; eine Bedürfnisprüfung findet nicht statt (Urteile vom 30. März 1993 - BVerwG 1 C 16.91 - Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 14 = GewArch 1993, 323 und vom 27. April 1993 - BVerwG 1 C 9.92 - Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 15 = GewArch 1993, 374).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78

    Private Krankenanstalt - Erlaubnispflicht

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    In dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Berufungsentscheidung (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 - Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 2 = GewArch 1982, 200) haben die Kläger ein zulassungsbedürftiges Gewerbe ohne Zulassung betrieben.
  • BVerwG, 25.11.1993 - 1 B 187.93

    Sporthalle - Bowling-Bahn

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
    Ebenso ist es möglich, dass die in dem Raum bereitgestellten Einrichtungen sowohl zur Unterhaltung als auch zu einem anderen Zweck, etwa zum Sport, genutzt werden (vgl. Beschluss vom 25. November 1993 - BVerwG 1 B 187.93 - Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 4 = GewArch 1994, 108).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Dies gilt insbesondere für auf der Grundlage einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis betriebene Spielcafés, die - sofern sie nicht selbst als Spielhallen zu qualifizieren sind (vgl. § 1 Abs. 2 SpielhG Bln; BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1988 - 1 C 59.86 -, NVwZ 1989, S. 51 f.; Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 11/04 -, NVwZ 2005, S. 961 ) - einen anderen Charakter aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 47).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Der Betrieb einer Spielhalle darf einem Erlaubnisvorbehalt unterstellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 11.04 - Buchholz 451.20 § 15 GewO Nr. 5, S. 8 zu § 33i GewO).

    Vielmehr stellt die Definition von Spielhallen in § 1 SpielhG BE, die zur Anwendbarkeit der nachfolgenden Regelungen führt, entsprechend der bisherigen Rechtsprechung zu § 33i GewO (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 11.04 - Buchholz 451.20 § 15 GewO Nr. 5 S. 3) darauf ab, ob das betreffende Unternehmen ausschließlich oder überwiegend der gewerbsmäßigen Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele nach der Gewerbeordnung dient.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2007 - 8 S 2606/06

    Vorläufige Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; sofortige

    Hinzu kommt, dass auch die drei PC´s zu Spielzwecken genutzt werden können (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 09.03.2005 - 6 C 11.04 -, DVBl. 2005, 1256: Internet-Café als Spielhalle); die Antragsteller haben nicht dargetan, welche Funktion diese Geräte sonst haben sollten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht