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   BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04   

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https://dejure.org/2005,513
BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04 (https://dejure.org/2005,513)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.2005 - 7 CN 6.04 (https://dejure.org/2005,513)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 7 CN 6.04 (https://dejure.org/2005,513)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EG-AbfRRL Art. 3 Abs. 1 Buchst. b; GG Art. 20 Abs. 3; Art. 72 Abs. 1 und 2; Art. 103 Abs. 2; VwGO § ... 47 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1; KrW-/AbfG § 11; § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2; § 13 Abs. 1 bis 3; GewAbfV § 7 Satz 1 und 4
    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren; Teilbarkeit der Norm; Satzung; Abfallwirtschaftssatzung; gewerbliche Siedlungsabfälle; Abfälle zur Verwertung; Abfälle zur Beseitigung; Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    EG-AbfRRL Art. 3 Abs. 1 Buchst. b
    Abfall; Abfallbehälter; Abfallbehälternutzungspflicht; Abfallbeseitigung; Abfallbesitzer; Abfallentsorgung; Abfallerzeuger; Abfallvermeidung; Abfallverwertung; Abfallwirtschaftssatzung; Abfallwirtschaftssatzung; Abfallüberlassung; Abfälle zur Beseitigung; Abfälle zur ...

  • Wolters Kluwer

    Abfallbehälternutzungspflicht der Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle; Eröffnung des Verwaltungsverfahrens; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Anforderungen zur Sicherung einer gemeinwohlverträglichen Abfallentsorgung; Regelungsbereich des ...

  • Judicialis

    EG-AbfRRL Art. 3 Abs. 1 Buchst. b; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. ... 72 Abs. 1; ; GG Art. 72 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; VwGO § 47 Abs. 1; ; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 11; ; KrW-/AbfG § 12 Abs. 1 Nr. 1; ; KrW-/AbfG § 12 Abs. 1 Nr. 2; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 2; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 3; ; GewAbfV § 7 Satz 1; ; GewAbfV § 7 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstand des Normenkontrollverfahrens - Nutzungspflicht für Abfallbehälter für alle Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 695
  • DVBl 2005, 719 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (151)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04
    Ist das Verfahren in dieser Weise zulässig angestrengt worden, muss das Gericht wegen der Funktion des Normenkontrollverfahrens als objektives Prüfungsverfahren die Norm umfassend prüfen (vgl. Beschluss vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ; Beschluss vom 4. Juni 1991 - BVerwG 4 NB 35.89 - BVerwGE 88, 268 ).

    Das hat zur Folge, dass ein dennoch auf den gesamten Normenbestand zielender Normenkontrollantrag jedenfalls insoweit unzulässig ist, als er den Antragsteller nicht berührende Normteile erfasst, die schon aufgrund vorläufiger Prüfung offensichtlich und damit auch für den Antragsteller erkennbar unter Berücksichtigung der Ziele des Normgebers eigenständig lebensfähig und damit abtrennbar sind (vgl. Urteil vom 4. Juni 1991, a.a.O., S. 273 f.).

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04
    Dies hat zur Folge, dass Bestimmungen rein ordnungswidrigkeitsrechtlichen Inhalts nicht der Prüfung im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO unterliegen, weil gegen die auf solche Normen gestützten Bußgeldbescheide nach § 68 OWiG allein die ordentlichen Gerichte angerufen werden können (Beschluss vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 ).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 27.98

    Überlassung von Abfällen; Einsammeln; Befördern; Aufstellort eines

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 - (Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 4) ausgeführt hat, begründen die Normen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes keine Sperrwirkung für landesrechtliche Regelungen, die in Anknüpfung an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse Anforderungen an Ort, Zeit sowie Art und Weise der Überlassung regeln.
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04
    Ist das Verfahren in dieser Weise zulässig angestrengt worden, muss das Gericht wegen der Funktion des Normenkontrollverfahrens als objektives Prüfungsverfahren die Norm umfassend prüfen (vgl. Beschluss vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ; Beschluss vom 4. Juni 1991 - BVerwG 4 NB 35.89 - BVerwGE 88, 268 ).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04
    Dem Umstand, dass die Antragstellerinnen nur hinsichtlich einzelner Satzungsbestimmungen Rechtsverletzungen geltend machen, muss bei der Beurteilung der Begründetheit des Antrages durch eine entsprechende Beschränkung des Kontrollumfangs Rechnung getragen werden; denn das Rechtsschutzbegehren darf bei der Prüfung der Rechtsgültigkeit der Norm nicht aus den Augen verloren werden (vgl. Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.03.2000 - 2 BvL 3/96

    Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04
    Soweit die Abfallwirtschaftssatzung des Antragsgegners in den genannten Einzelbestimmungen Passagen enthält, die gleichlautend mit den im Bundesrecht geregelten Überlassungspflichten sind, muss den Antragstellerinnen eingeräumt werden, dass die Sperrwirkung des Art. 72 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 102, 99 ) unabhängig davon eingreift, ob die landesrechtlichen Regelungen den bundesrechtlichen Regelungen widerstreiten oder sie nur ergänzen, ohne ihnen sachlich zu widersprechen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2020 - 13 B 440/20

    Fitnessstudios bleiben in Nordrhein-Westfalen weiterhin geschlossen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 CN 6.04 -, juris, Rn. 15; Panzer, in: Schoch/Schneider/ Bier, VwGO, Stand: Juli 2019, § 47 Rn. 53, 87, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - 13 B 940/20

    Gericht beendet Coronavirus-Einschränkungen im Kreis Gütersloh

    vgl. zur Teilbarkeit z. B. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 CN 6.04 -, juris, Rn. 15, m. w. N.; Giesberts, in: BeckOK, VwGO, 53. Edition, Stand: 01.01.2020, § 47 Rn. 76; Panzer, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 47 Rn. 53, 87; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 47 Rn. 358 ff.
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 53/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Normenkontrollverfahren - Entscheidung über

    Sie enthält keine abtrennbaren Regelungen, die für sich isoliert betrachtet eigenständig und rechtmäßig sind und deshalb unter Berücksichtigung der Ziele des Normgebers als Teilregelungen bestehen bleiben könnten (vgl zur Abteilbarkeit von Normen eines Normgefüges bei der objektiven Prüfung im Normenkontrollverfahren nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung, an das sich das Verfahren nach § 55a SGG anlehnt, Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 18.7.1989 - 4 N 3/87 - BVerwGE 82, 225 = juris RdNr 22, 26 bis 28; BVerwG Beschluss vom 4.6.1991 - 4 NB 35/89 - BVerwGE 88, 268 = juris RdNr 15 bis 16, 24 bis 31; BVerwG Urteil vom 19.9.2002 - 4 CN 1/02 - BVerwGE 117, 58 = juris RdNr 12 bis 13; BVerwG Urteil vom 17.2.2005 - 7 CN 6/04, juris RdNr 15; BVerwG Urteil vom 9.4.2008 - 4 CN 1/07 - BVerwGE 131, 100 = juris RdNr 13) .
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