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   VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05   

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VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05 (https://dejure.org/2006,1861)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.2006 - 9 S 2317/05 (https://dejure.org/2006,1861)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 2006 - 9 S 2317/05 (https://dejure.org/2006,1861)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation bei Unwürdigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs - hier: rechtskräftige Verurteilung wegen Mordes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Apothekerapprobation wegen Unwürdigkeit; Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zum Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit; Einordnung der Unwürdigkeitsklausel als subjektive Berufszulassungsklausel; Rechtfertigung des Entzugs einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1; ; BApO § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BApO § 6 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrecht Apotheker - Apotheker, Approbation, Widerruf, Unwürdigkeit, Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Mord

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Verurteilter Mörder darf Apothekerberuf nicht mehr ausüben

  • IWW (Kurzinformation)

    Approbation des lebenslänglich verurteilten Apothekers kann widerrufen werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilter Mörder darf Apothekerberuf nicht mehr ausüben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verurteilter Mörder darf Apothekerberuf nicht mehr ausüben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 210
  • NJW 2006, 3371 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 1202
  • VBlBW 2006, 319
  • DÖV 2006, 746
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1981 - IX 2309/79

    Arzt; Zahnarzt; Rücknahme der Bestallung; Widerruf der Approbation; Betrug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05
    Gegen den Widerrufstatbestand der Unwürdigkeit als solchen sind auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit keine durchgreifenden Bedenken erkennbar; unverhältnismäßige Entscheidungen lassen sich durch verfassungskonforme Anwendung der Unwürdigkeitsklausel im Einzelfall vermeiden (so bereits Urteil des Senats vom 29.09.1981 - IX 2309/79 -, MedR 1983, 36; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 08.03.1983, a.a.O.).

    Das ihm zur Last fallende Fehlverhalten muss dabei - auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - so schwerwiegend sein, dass bei Würdigung aller Umstände seine weitere Berufsausübung als untragbar erscheint (BayVGH a.a.O.; Senat, Urt. vom 29.09.1981, a.a.O.).

    Unwürdigkeit ist vielmehr immer auch dann zu bejahen, wenn der Apotheker vorsätzlich eine schwere, gemeingefährliche oder gemeinschädliche oder gegen die Person gerichtete, von der Allgemeinheit besonders missbilligte, ehrenrührige Straftat begangen hat, die ein die Durchschnittsstraftat übersteigendes Unwerturteil enthält und zu einer tiefgreifenden Abwertung seiner Persönlichkeit führt (vgl. Senat, Urt. vom 29.09.1981, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05
    Teil des wichtigen Gemeinschaftsgutes Gesundheitsversorgung ist wiederum das Ansehen des Apothekerberufs und das Vertrauen der Bevölkerung in den Apothekerberuf (wie hier BayVGH, Urt. v. 15.02.2000 - 21 B 96.1637 -, juris; inzident auch BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618; zur "Volksgesundheit" als wichtigem Gemeinschaftsgut BVerfG, Urt. v. 11.06.1958, a.a.O.; zum Versagungsgrund der Unwürdigkeit bei Rechtsanwälten BVerfG, Beschl. v. 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80 -, BVerfGE 63, 266).

    Gegen den Widerrufstatbestand der Unwürdigkeit als solchen sind auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit keine durchgreifenden Bedenken erkennbar; unverhältnismäßige Entscheidungen lassen sich durch verfassungskonforme Anwendung der Unwürdigkeitsklausel im Einzelfall vermeiden (so bereits Urteil des Senats vom 29.09.1981 - IX 2309/79 -, MedR 1983, 36; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 08.03.1983, a.a.O.).

    Die gesetzliche Regelung trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit weiter dadurch Rechnung, dass die Möglichkeit besteht, nach Abschluss des Widerrufsverfahrens einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und gegebenenfalls die Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 2 Abs. 2, 11 BApO zu beantragen (s. dazu Haage, Erl. zu § 6 BApO, in: Das Deutsche Bundesrecht, I K 31; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 08.03.1983, a.a.O; BVerwG, Urt. v. 16.09.1997 - 3 C 12/95 -, BVerwGE 105, 214 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05
    Erfasst werden vielmehr darüber hinaus alle berufsbezogenen, d.h. mit der eigentlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises (vgl. aus der Rechtsprechung insbesondere auch zum ärztlichen Berufsrecht Senat, Beschl. vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804 = BWVPr 1995, 41; vom 16.04.2003 - 9 S 1138/03 - vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 - Sächsisches OVG, Beschl. vom 30.03.2005 - 4 B 710/04 -, juris; OVG Münster, Urt. vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, NVBl 2003, 233 und Urt. vom 15.01.2003 - 13 A 2774/01 -, NJW 2003, 1888; Hess. VGH, Beschl. v. 04.03.1985 - 11 TH 2782/84 -, NJW 1986, 2390), vorausgesetzt, es handelt sich um ein Fehlverhalten, das gerade in Bezug auf die Ausübung des Apothekerberufs von Bedeutung ist und den Betroffenen hierfür ungeeignet erscheinen lässt (Haage, Erl. zu § 4 BApO, a.a.O.).

    Denn bei der Beurteilung der Unwürdigkeit eines Apothekers für die weitere Berufsausübung bei älteren Apothekern kann kein anderer Maßstab angelegt werden als bei jüngeren (Senat, Beschl. vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2002 - 13 A 683/00

    Handlungsumfang der Verwaltungsgerichte in einem Verfahren wegen Widerrufs der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05
    Erfasst werden vielmehr darüber hinaus alle berufsbezogenen, d.h. mit der eigentlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises (vgl. aus der Rechtsprechung insbesondere auch zum ärztlichen Berufsrecht Senat, Beschl. vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804 = BWVPr 1995, 41; vom 16.04.2003 - 9 S 1138/03 - vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 - Sächsisches OVG, Beschl. vom 30.03.2005 - 4 B 710/04 -, juris; OVG Münster, Urt. vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, NVBl 2003, 233 und Urt. vom 15.01.2003 - 13 A 2774/01 -, NJW 2003, 1888; Hess. VGH, Beschl. v. 04.03.1985 - 11 TH 2782/84 -, NJW 1986, 2390), vorausgesetzt, es handelt sich um ein Fehlverhalten, das gerade in Bezug auf die Ausübung des Apothekerberufs von Bedeutung ist und den Betroffenen hierfür ungeeignet erscheinen lässt (Haage, Erl. zu § 4 BApO, a.a.O.).

    Im Übrigen ist für die Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte dann kein Raum, wenn die Berufsunwürdigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt vorlag, d.h. wenn der Apotheker durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besaß, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig war (vgl. BVerwG, Beschl. vom 14.04.1998 - 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425 ff.; Senat, a.a.O.; OVG Bremen, Urt. vom 18.06.2002 - 1 A 216/01 -, NJW 2003, 1887; OVG Münster, Beschl. vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05
    Teil des wichtigen Gemeinschaftsgutes Gesundheitsversorgung ist wiederum das Ansehen des Apothekerberufs und das Vertrauen der Bevölkerung in den Apothekerberuf (wie hier BayVGH, Urt. v. 15.02.2000 - 21 B 96.1637 -, juris; inzident auch BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618; zur "Volksgesundheit" als wichtigem Gemeinschaftsgut BVerfG, Urt. v. 11.06.1958, a.a.O.; zum Versagungsgrund der Unwürdigkeit bei Rechtsanwälten BVerfG, Beschl. v. 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80 -, BVerfGE 63, 266).

    Von einem Apotheker, der in einem der Kernbereiche des Gesundheitswesens tätig ist, erwartet man dabei entsprechend dem weit gesteckten Schutzziel wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses, das zwischen ihm und vor allem den Patienten vorhanden sein muss, nicht nur eine sorgfältige und ordnungsgemäße und in jeder Hinsicht integere Berufsausübung (BayVGH, Urt. vom 15.02.2000, a.a.O.; vom 29.10.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05
    Die gesetzliche Regelung trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit weiter dadurch Rechnung, dass die Möglichkeit besteht, nach Abschluss des Widerrufsverfahrens einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und gegebenenfalls die Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 2 Abs. 2, 11 BApO zu beantragen (s. dazu Haage, Erl. zu § 6 BApO, in: Das Deutsche Bundesrecht, I K 31; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 08.03.1983, a.a.O; BVerwG, Urt. v. 16.09.1997 - 3 C 12/95 -, BVerwGE 105, 214 ).

    Im Übrigen darf ein approbierter Apotheker aufgrund der nicht teil- oder einschränkbaren Approbation (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 16.09.1997, a.a.O.) immer auch im Bereich der Abgabe von Arzneimitteln an den Endverbraucher tätig sein.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05
    Die somit als subjektive Berufszulassungsvoraussetzung wirkende Unwürdigkeitsklausel ist dabei nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (grundlegend BVerfG, Urt. v. 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377 (405 f.)).

    Teil des wichtigen Gemeinschaftsgutes Gesundheitsversorgung ist wiederum das Ansehen des Apothekerberufs und das Vertrauen der Bevölkerung in den Apothekerberuf (wie hier BayVGH, Urt. v. 15.02.2000 - 21 B 96.1637 -, juris; inzident auch BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618; zur "Volksgesundheit" als wichtigem Gemeinschaftsgut BVerfG, Urt. v. 11.06.1958, a.a.O.; zum Versagungsgrund der Unwürdigkeit bei Rechtsanwälten BVerfG, Beschl. v. 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80 -, BVerfGE 63, 266).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 13 A 2774/01

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt; Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05
    Erfasst werden vielmehr darüber hinaus alle berufsbezogenen, d.h. mit der eigentlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises (vgl. aus der Rechtsprechung insbesondere auch zum ärztlichen Berufsrecht Senat, Beschl. vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804 = BWVPr 1995, 41; vom 16.04.2003 - 9 S 1138/03 - vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 - Sächsisches OVG, Beschl. vom 30.03.2005 - 4 B 710/04 -, juris; OVG Münster, Urt. vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, NVBl 2003, 233 und Urt. vom 15.01.2003 - 13 A 2774/01 -, NJW 2003, 1888; Hess. VGH, Beschl. v. 04.03.1985 - 11 TH 2782/84 -, NJW 1986, 2390), vorausgesetzt, es handelt sich um ein Fehlverhalten, das gerade in Bezug auf die Ausübung des Apothekerberufs von Bedeutung ist und den Betroffenen hierfür ungeeignet erscheinen lässt (Haage, Erl. zu § 4 BApO, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 9 S 1102/92

    Berufsunwürdigkeit eines Arztes bei einer Kette von Verurteilungen, die nicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05
    Erfasst werden vielmehr darüber hinaus alle berufsbezogenen, d.h. mit der eigentlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises (vgl. aus der Rechtsprechung insbesondere auch zum ärztlichen Berufsrecht Senat, Beschl. vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804 = BWVPr 1995, 41; vom 16.04.2003 - 9 S 1138/03 - vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 - Sächsisches OVG, Beschl. vom 30.03.2005 - 4 B 710/04 -, juris; OVG Münster, Urt. vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, NVBl 2003, 233 und Urt. vom 15.01.2003 - 13 A 2774/01 -, NJW 2003, 1888; Hess. VGH, Beschl. v. 04.03.1985 - 11 TH 2782/84 -, NJW 1986, 2390), vorausgesetzt, es handelt sich um ein Fehlverhalten, das gerade in Bezug auf die Ausübung des Apothekerberufs von Bedeutung ist und den Betroffenen hierfür ungeeignet erscheinen lässt (Haage, Erl. zu § 4 BApO, a.a.O.).
  • OVG Sachsen, 30.03.2005 - 4 B 710/04

    Approbation, Widerruf, Unwürdigkeit, Strafurteil, Vermögensdelikt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05
    Erfasst werden vielmehr darüber hinaus alle berufsbezogenen, d.h. mit der eigentlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises (vgl. aus der Rechtsprechung insbesondere auch zum ärztlichen Berufsrecht Senat, Beschl. vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804 = BWVPr 1995, 41; vom 16.04.2003 - 9 S 1138/03 - vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 - Sächsisches OVG, Beschl. vom 30.03.2005 - 4 B 710/04 -, juris; OVG Münster, Urt. vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, NVBl 2003, 233 und Urt. vom 15.01.2003 - 13 A 2774/01 -, NJW 2003, 1888; Hess. VGH, Beschl. v. 04.03.1985 - 11 TH 2782/84 -, NJW 1986, 2390), vorausgesetzt, es handelt sich um ein Fehlverhalten, das gerade in Bezug auf die Ausübung des Apothekerberufs von Bedeutung ist und den Betroffenen hierfür ungeeignet erscheinen lässt (Haage, Erl. zu § 4 BApO, a.a.O.).
  • OVG Bremen, 18.06.2002 - 1 A 216/01

    Entziehung der Approbation eines Zahnarztes wegen Berufsunwürdigkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 9 S 1386/91

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit; Vorrang des BÄO § 5 Abs 2 S

  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

  • VGH Hessen, 04.03.1985 - 11 TH 2782/84
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

  • BVerwG, 21.04.1993 - 3 B 10.93

    Missachtung des Vertretungserfordernisses

  • VG Freiburg, 09.11.2005 - 1 K 1441/05

    Widerruf der Approbation eines Apothekers auf Grund eines durch ihn begangenen

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

  • VGH Bayern, 29.10.1991 - 21 B 91.1337
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

    Ein Apotheker ist zur Ausübung seines Berufes unwürdig, wenn er infolge seines Verhaltens nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen der Öffentlichkeit genießt, die für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.4.2006 - 9 S 2317/05 -, NVwZ 2006, 1202; Bayerischer VGH, Urt. v. 29.10.1991 - 21 B 91.1337 -, juris Rn. 24 (jeweils zu § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BApO); BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 30 (jeweils zu § 4 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZHG); BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - 3B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 8 (jeweils zu § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO)).

    Denn die Grundlagen des spezifischen Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Apotheker finden sich auch jenseits der bloßen Erfüllung der Berufspflichten, nämlich in der charakterlichen Integrität der Apotheker (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.4.2006, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 22.05.2007 - 1 K 1634/06

    Wiedererteilung der ärztlichen Approbation nach Straftat

    Erfasst werden vielmehr darüber hinaus alle berufsbezogenen, d.h. mit der eigentlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises (vgl. für den Widderruf der Approbation eines wegen Mordes verurteilten Apothekers: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.4.2006 - 9 S 2317/05 - NVwZ 2006, 1202).

    Die gesetzliche Regelung trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besonders dadurch Rechnung, dass die Möglichkeit besteht, nach Abschluss des Widerrufsverfahrens einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und gegebenenfalls die Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8, 10 BÄO zu beantragen (vgl. für die widerrufene Approbation eines Apothekers VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.4.2006, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2015 - 8 LA 114/14

    Abgabe von Arzneimitteln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Apotheker;

    Denn die Grundlagen des spezifischen Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Apotheker finden sich auch jenseits der bloßen Erfüllung der Berufspflichten, nämlich in der charakterlichen Integrität der Apotheker (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.4.2006 - 9 S 2317/05 -, NVwZ 2006, 1202).
  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20

    Bottroper Apotheker: Widerruf der Approbation ist rechtmäßig

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird schließlich auch dadurch Rechnung getragen, dass für Betroffene die (theoretische) Möglichkeit besteht, nach Abschluss des Widerrufsverfahrens einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und gegebenenfalls die Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 2 Abs. 2, 11 BApO zu beantragen, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - 3 B 23.07 -, juris, Rn. 6 m.w.N. sowie vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, Rn. 13 (letztere zur Approbation als Arzt); VGH BaWü, Beschluss vom 19. April 2006 - 9 S 2317/05 -, juris, Rn. 13 (zum Widerruf der Approbation als Apotheker); siehe auch zur Wiedererteilung der Approbation als Apotheker BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 -.
  • BerG Heilberufe Münster, 18.10.2017 - 17 K 5288/17

    Apotheker wegen falscher Abgabe eines Medikaments verurteilt

    OVG, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 8 LA 114/14 -, juris, Rdn. 66; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. April 2006 - 9 S 2317/05 -, juris, Rdn. 8, jeweils m. w. N.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2006 - 9 S 2454/05

    Verurteilter Mörder darf Apothekerberuf nicht mehr ausüben

    Hierzu hat der Senat im Einzelnen in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 19.04.2006 (- 9 S 2317/05 -) Stellung genommen.
  • VG Ansbach, 14.12.2021 - AN 4 K 20.02757

    Widerruf der Approbation als Apothekerin, Nachquittieren von Rezepten,

    Denn die Grundlagen des spezifischen Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Apotheker finden sich auch jenseits der bloßen Erfüllung der Berufspflichten, nämlich in der charakterlichen Integrität der Apotheker (OVG Lüneburg, B.v. 02.05.2012 - 8 LA 78/11 - Rn. 15 - juris unter Verweis auf VGH Mannheim, B.v. 19.04.2006 - 9 S 2317/05 - Rn. 11 - juris).
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