Rechtsprechung
BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
GewO § 33 c Abs. 1, § 33 d Abs. 1, § 33 i Abs. 1 und 2; SpielV § 9 Satz 1
Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System. - Bundesverwaltungsgericht
GewO § 33 c Abs. 1, § 33 d Abs. 1, § 33 i Abs. 1 und 2
Bauartzulassung; Fun Game; Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System; Geldgewinnspiel; Geldspielgerät; Gewinnmöglichkeit; PEP-Rabattsystem; Speicherchip; Spielmarke; Token; Unterhaltungsspielgerät; Unzulässigkeit; Vergünstigung - Wolters Kluwer
Beauflagung einer Spielhallenerlaubnis - Fun Games als Geldspielgeräte im Sinne des § 33c Gewerbeordnung - Unterscheidung von Unterhaltungsgeräten und Geldspielgeräten anhand des Kriteriums der Gewinnmöglichkeit - Bedeutung der Möglichkeit eines den Einsatz übersteigenden ...
- Judicialis
GewO § 33 c Abs. 1; ; GewO § 33 d Abs. 1; ; GewO § 33 i Abs. 1; ; GewO § 33 i Abs. 2; ; SpielV § 9 Satz 1
- vdai.de
Nebenbestimmung zu Erlaubnis nach § 33 i Abs. 1 Satz 1 GewO; Verstoß gegen § 9 Satz 1 SpielV; Vereinbarkeit mit Art. 12 GG; Sog. Fun Games sind als Geldspielgeräte im Sinne des § 33 c GewO anzusehen, auch wenn Spielgewinne lediglich bis zur Höhe der für Token oder die Chipaufladung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fun-Game-Automaten als Geldspielgeräte - unzulässige Ankündigung spielzeitgebundener Auskehrung von Geld
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt
- juraforum.de (Kurzinformation)
"Fun-Games" sind als Geldgewinnspiele anzusehen und erfordern eine Bauartzulassung
- 123recht.net (Pressemeldung, 24.11.2005)
Auch Fun Games benötigen Zulassung // Richter schützen vor Anreizen zum Geldspiel
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 04.05.2004 - 5 K 1508/03
- OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 214/04
- BVerwG, 30.05.2005 - 6 C 8.05
- BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1894 (Ls.)
- NVwZ 2006, 600
- DVBl 2006, 519
- DÖV 2006, 836
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 16.91
Spielhallenerlaubnis - Auflage - Aufstellung von Geräten
Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
a) Gemäß § 36 Abs. 1 HmbVwVfG darf ein Verwaltungsakt, auf den wie hier nach § 33 i Abs. 1 Satz 1 GewO ein Anspruch besteht (vgl. Urteile vom 30. März 1993 - BVerwG 1 C 16.91 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 14 = GewArch 1993, 323 und vom 27. April 1993 - BVerwG 1 C 9.92 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 15 = GewArch 1993, 374), mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden.Die darin genannten Gesichtspunkte können erst recht bei dem milderen Mittel der Auflage berücksichtigt werden (Urteil vom 30. März 1993, a.a.O.; Beschluss vom 17. Juli 1995, a.a.O. Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 - BVerwG 1 B 12.90 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 - BVerwG 1 B 182.94 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 6 = GewArch.
- BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95
Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
1989, 264; Beschluss vom 17. Juli 1995 - BVerwG 1 B 23.95 - Buchholz 451.20 § 33 i Nr. 19 = GewArch 1995, 473).Die darin genannten Gesichtspunkte können erst recht bei dem milderen Mittel der Auflage berücksichtigt werden (Urteil vom 30. März 1993, a.a.O.; Beschluss vom 17. Juli 1995, a.a.O. Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 - BVerwG 1 B 12.90 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 - BVerwG 1 B 182.94 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 6 = GewArch.
- BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90
Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
Die darin genannten Gesichtspunkte können erst recht bei dem milderen Mittel der Auflage berücksichtigt werden (Urteil vom 30. März 1993, a.a.O.; Beschluss vom 17. Juli 1995, a.a.O. Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 - BVerwG 1 B 12.90 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 - BVerwG 1 B 182.94 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 6 = GewArch.
- BVerwG, 16.09.1994 - 1 B 182.94
Darlegungserfordernis - Mangelnde Bestimmtheit einer behördlichen Auflage - …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
Die darin genannten Gesichtspunkte können erst recht bei dem milderen Mittel der Auflage berücksichtigt werden (Urteil vom 30. März 1993, a.a.O.; Beschluss vom 17. Juli 1995, a.a.O. Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 - BVerwG 1 B 12.90 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 - BVerwG 1 B 182.94 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 6 = GewArch. - BVerwG, 22.02.1990 - 1 B 12.90
Gaststättenbetrieb - Diskothek - Gäste - Gefahr für Leib und Leben - …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
Die darin genannten Gesichtspunkte können erst recht bei dem milderen Mittel der Auflage berücksichtigt werden (Urteil vom 30. März 1993, a.a.O.; Beschluss vom 17. Juli 1995, a.a.O. Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 - BVerwG 1 B 12.90 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 - BVerwG 1 B 182.94 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 6 = GewArch. - VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02
Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken
Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
Die Ermächtigung zum Erlass von Auflagen dient jedenfalls vorrangig dazu, Versagungsgründe auszuräumen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. April 2003 - 14 S 2251/02 - GewArch 2003, 248 ) oder - bei nachträglichen Auflagen - den Widerruf der Spielhallenerlaubnis entbehrlich zu machen. - BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
Den Anforderungen dieser Vorschrift ist nur genügt, wenn sich aus der Revisionsbegründung der gerügte Verfahrensmangel schlüssig ergibt (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - BVerwGE 62, 325 = DVBl 1981, 493). - BVerwG, 27.04.1993 - 1 C 9.92
Spielhalle - Veränderung - Nutzungsänderung - Betriebliche Einheit
Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
a) Gemäß § 36 Abs. 1 HmbVwVfG darf ein Verwaltungsakt, auf den wie hier nach § 33 i Abs. 1 Satz 1 GewO ein Anspruch besteht (vgl. Urteile vom 30. März 1993 - BVerwG 1 C 16.91 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 14 = GewArch 1993, 323 und vom 27. April 1993 - BVerwG 1 C 9.92 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 15 = GewArch 1993, 374), mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden. - OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 214/04
Fun-Game-Automaten stellen Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dar, die in …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
Das Ober-verwaltungsgericht hat im Urteil vom 4. März 2005 (GewArch 2005, 252) zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: . - BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 20.82
Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
Der Spieleinsatz pro Zeiteinheit abzüglich der statistisch zu erwartenden Ausschüttungen (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 1 C 20.82 - Buchholz 451.20 § 33 d GewO Nr. 7, S. 27 = GewArch 1985, 59) könnte in einem nicht mehr hinzunehmenden Rahmen liegen. - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
- BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
- BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91
Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht
- BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel; …
- BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 17.87
"Optische Sonderung" als Voraussetzung der selbständigen Erlaubnisfähigkeit …
- BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 138.95
Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht
- BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77
Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK
- BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
- EuGH, 05.05.1994 - C-38/93
Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
(aa) Die Beschwerdeführerinnen zu 1 und 5 haben im Vertrauen auf die gesetzliche Regelung in § 33i GewO, aus dem sich bei Erfüllung der dort genannten Voraussetzungen ein gebundener Anspruch ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 8/05 - Juris Rn. 32), Investitionen in beträchtlicher Höhe getätigt und von der Eigentumsgarantie geschützte vermögenswerte Rechtspositionen erlangt.Als Grund für diese Praxis wurde angegeben, dass die Spielhallenerlaubnis wie die gaststättenrechtliche Erlaubnis eine raumbezogene Personalerlaubnis ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 8/05 - Juris Rn. 33), bei der die Einhaltung der raumbezogenen Voraussetzungen erst nach Fertigstellung der Räume verlässlich beurteilt werden kann.
- BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09
Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung; …
Dies entsprach dem Sinn und Zweck der Regelung, zur Eindämmung der Spielsucht jede Vergünstigung für künftige Spiele zu untersagen, und ergänzte die Verpflichtung des Aufstellers aus § 33c Abs. 1 GewO, Geldgewinnspielgeräte entsprechend der dafür erteilten Bauartzulassung aufzustellen und nicht so zu manipulieren, dass mit einem geringeren Einsatz gespielt werden konnte (Urteil vom 23. November 2005 - BVerwG 6 C 8.05 - Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 6).Deshalb stellen auch die Entscheidungen zum sog. PEP-System und Bonus-Dollar-System darauf ab, dass die Vergünstigung während einer Spielfrequenz für die bis zum Ablauf der Stunde noch möglichen, den bisherigen Spielen sich anschließenden "Folgespiele" angekündigt wird (vgl. Urteile vom 23. November 2005 - BVerwG 6 C 8.05 - Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 6 und - BVerwG 6 C 9.05 - GewArch 2006, 158).
- BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16
Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel
§ 24 Abs. 2 Satz 1 GlüStV begründet einen präventiven Erlaubnisvorbehalt, wobei auf die Erteilung der Erlaubnis vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Gewerbefreiheit ein Rechtsanspruch besteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 8.05 - Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 6 Rn. 32 zu § 33i GewO …und vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - juris Rn. 39).
- BFH, 29.05.2008 - V R 7/06
Keine Umsatzsteuerfreiheit für das Betreiben von sog. "Fun-Games"
c) Entgegen der Auffassung der Klägerin ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23. November 2005 6 C 8.05 (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts --Buchholz-- 451.20, § 33c der Gewerbeordnung (GewO) Nr. 6, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 2006, 519) für die Auslegung des gemeinschaftsrechtlichen Begriffs des "Glücksspiels" nicht maßgeblich.cc) Im Übrigen führt das BVerwG in seinem Urteil (in Buchholz 451.20, § 33c GewO Nr. 6, DVBl 2006, 519, unter II.4. der Entscheidungsgründe) aus, dass die Frage der Besteuerung der Umsätze von gewerblichen Geräteaufstellern durch Geldspielgeräte für die gewerberechtliche Beurteilung "keine Bedeutung" hat.
- VGH Hessen, 16.01.2007 - 8 TG 1753/06
Zur Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für die Durchführung …
Daraus ergibt sich, dass die hier fraglichen sog. Fun Games dem Bauartzulassungsverfahren gemäß § 33 c Abs. 1 Satz 2 und § 33 f Abs. 1 Nr. 3 GewO i.V.m. §§ 11 ff. SpielV von vorneherein nicht unterlagen, von ihrer Spielkonzeption und ihrer technischen Ausgestaltung den dort aufgeführten Anforderungen auch nicht entsprachen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 8/05 - GewArch 2006 S. 123 ff. und S. 153 ff. [157 Rdnr. 43] = DVBl. 206 S. 519 ff. = NVwZ 2006 S. 600 ff. = juris Rdnr. 44; vgl. dazu auch OVG Rheinl.-Pfalz…, Beschluss vom 8. Mai 2006 a.a.O. juris Rdnr. 8, wonach Bauartzulassungsanträge solcher Geräte "meist erfolglos bleiben") und dass für sie auch in der Neufassung der Spielverordnung ein solches Zulassungs- oder ein Negativattestverfahren vor der PTB nicht eingeführt worden ist.Die in dieser Vorschrift für die Bejahung einer Gewinnmöglichkeit aufgeführten Voraussetzungen bedürfen deshalb - entgegen der Beschwerdebegründung der Antragstellerin - auch keiner an dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2005 (a.a.O.) orientierten einschränkenden Interpretation, da der Verordnungsgeber bewusst und mit guten Gründen über diese Rechtsprechung hinausgegangen ist.
Angesichts einer schon im Jahre 2003 veröffentlichten verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zur Unzulässigkeit von mit Weiterspielmarken betriebenen Fun Games (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 7. November 2002 - 4 K 587/00 - GewArch 2003 S. 32 ff.), der in den folgenden Jahren entsprechende Entscheidungen folgten (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 31. Januar 2005 - Au 4 S 05.38 - GewArch 2005 S. 208 [209] m.w.N. auf Entscheidungen aus dem Jahre 2003) bis zum Urteil des BVerwG vom 23. November 2005 (a.a.O.), und angesichts des der Neufassung der Spielverordnung vorausgehenden siebenjährigen Abstimmungsprozesses (…vgl. Kim a.a.O. S. 2) und des nach den eigenen Angaben der Antragstellerin auf Seite 9 unten/Seite 10 oben ihrer Beschwerdebegründung bereits im November/Dezember 2004 vorliegenden Referentenentwurfs konnte auch ein schutzwürdiges Vertrauen der Antragstellerin in die Rechtmäßigkeit des Aufstellens und Betreibens ihrer Fun Games kaum entstehen.
- VGH Bayern, 15.10.2008 - 10 BV 08.351
Zur Zulässigkeit von Bonussystemen in Spielhallen
Aus diesem Grund werden auch Erstattungszahlungen, die nach einer bestimmten Spieldauer jedem Spieler gewährt werden, als Vergünstigungen auf den Einsatz "für weitere Spiele" verstanden (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 GewArch 2006, 123/126; OVG Hamburg vom 4.3.2005 GewArch 2005, 252).Dies folgt schon daraus, dass § 13 Abs. 1 Nr. 1 SpielV nur einen Höchsteinsatz vorgibt und damit im Umkehrschluss einen geringeren Spieleinsatz zulässt (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 GewArch 2006, 123/126).
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 6 S 2239/21
Gewerbefähigkeit einer Personengesellschaft; Privilegierung von …
Dafür spricht schon der Umstand, dass sich die rechtliche Ausgestaltung der Spielhallenerlaubnis nach § 41 LGlüG nicht von der Ausgestaltung der Erlaubnis nach § 33i GewO unterscheidet, die ebenfalls nicht nur personen-, sondern auch sachbezogen ist (st. Rspr. seit BVerwG, Urteil vom 09.10.1984 - 1 C 21.83 -, BVerwGE 70, 180 ; vgl. ferner etwa Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 8.05 -, NVwZ 2006, 600; Beschluss vom 25.01.2016 - 8 B 12.15 -, ZfWG 2016, 217 ; Urteil vom 05.04.2017 - 8 C 16.16 -, ZfWG 2017, 394 , dort jeweils auch zur Erteilung der Erlaubnis an den Gewerbetreibenden). - OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15
Spielhalle; Stichtag; Betrieb; Betreiberwechsel; Vertrauensschutz; unechte …
22 Gegenstand des durch die Übergangsvorschrift des § 29 Abs. 4 GlüStV geschützten Vertrauens in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage ist nicht die Fortdauer der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33i GewO, sondern der Schutz von Investitionen zum Betrieb einer Spielhalle, die von dem Betreiber im Vertrauen auf die gesetzliche Regelung in § 33i GewO, aus dem sich bei Erfüllung der dort genannten Voraussetzungen ein gebundener Anspruch ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 8/05 -, juris Rn. 32), in beträchtlicher Höhe getätigt worden sind und die eine von der Eigentumsgarantie geschützte vermögenswerte Rechtsposition erlangt haben. - BVerwG, 25.01.2016 - 8 B 12.15
Revisionszulassung; glücksspielrechtliche Erlaubnis
Bei der Erlaubnis nach § 33i GewO handelt es sich um eine an die Person und an die Räume, in denen das Gewerbe ausgeübt werden soll, gebundene Erlaubnis, die den Inhaber berechtigt, in den Räumen, auf die sie sich bezieht, eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen zu betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 8.05 - Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 6 Rn. 33). - OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 7 ME 179/06
Zulässigkeit von spielzeitverlängernden Berechtigungen durch Punktgewinne; Verbot …
Aus den Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23.11.2005, - 6 C 8.05 -, DVBl. 2006, 519) zu "weiteren Spielen" kann schon deshalb nicht auf eine einschränkende Auslegung des § 6 a SpielV geschlossen werden, weil diese Entscheidung zur alten Rechtslage ergangen ist und der Verordnungsgeber bewusst über diese Rechtsprechung hinausgegangen ist.Soweit sich das Verwaltungsgericht München bei der (vom Antragsteller mitgeteilten) Auslegung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (v. 23.11.2005, - 6 C 8.05 -, a.a.O) stützt, bezieht sich dieses auf eine andere Rechtslage (vgl. oben unter 1. am Ende).
- VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11
Geeignetheitsbestätigung
- BVerwG, 30.03.2007 - 6 B 13.07
Fun-Games; Hinterlegungsspeicher; "Nachmünzen".
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 4 B 162/16
Schließungsverfügung; Spielhalle; juristische Person; Geschäftsführer; Wechsel; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2007 - 4 B 2757/06
Einordnung von Spielgeräten als solche mit Gewinnmöglichkeit aufgrund ihrer …
- OVG Hamburg, 21.11.2006 - 1 Bf 318/05
Rechtmäßige Auflage zur Entfernung von Fun-Spielautomaten und eines Münzschiebers …
- OVG Saarland, 29.02.2016 - 1 B 201/15
Spielhalle; Flächenerweiterung; Erlöschen der Spielhallenerlaubnis
- VG München, 05.01.2007 - M 16 S 06.4578
Gewerberecht: Untersagung eines Bonus- und Informationssystems bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 4 B 2758/06
Prüfung eines Verstoßes des § 9 Abs. 2 Spielverordnung (SpielV) gegen die …
- OVG Saarland, 06.11.2018 - 1 A 170/16
Erlöschen der Spielhallenerlaubnis wegen wesentlicher Veränderung der Nutzfläche
- VG Mainz, 17.05.2018 - 1 K 853/17
Erlöschen der Spielhallenerlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2009 - 14 A 1607/07
Rechtmäßigkeit der Verböserung eines Vergnügungssteuerbescheids; Schutzwürdiges …
- OVG Hamburg, 21.01.2016 - 4 Bs 90/15
Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Gesetzgebungszuständigkeit - …
- VG Oldenburg, 29.11.2007 - 2 A 940/05
Auswurfmöglichkeit; Dauerveranlagung; durchschnittliche Einnahmen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 4 B 1552/06
Verbot des Aufstellens von Spielgeräten mit der Funktion der Berechtigungen zum …
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 6 S 1430/11
Gewerberechtliche Beseitigungsanordnung (EC-Cash-Terminals)
- VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 1794/09
Spielapparatesteuer
- VG München, 23.10.2007 - M 16 K 07.2726
- OVG Sachsen, 04.10.2007 - 3 BS 128/06
Anhörung; Spielhallenerlaubnis; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; …
- VG Hamburg, 22.08.2006 - 2 E 2388/06
Einstweiliger Rechtsschutz - Stilllegung und Entfernung eines Bonussystems für …
- OVG Saarland, 08.03.2016 - 1 B 213/15
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle
- VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06
BIS; Bonuspunkt; Bonussystem; Einsatz; Geldspielautomat; Geldspielgerät; …
- FG Niedersachsen, 07.12.2005 - 5 K 182/04
Unterhaltungsspiele (Fun-Games) als Glücksspiele; Steuerbefreiung für Spiele bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2006 - 4 B 1019/06
Schließung einer Spielhalle aufgrund der Ausübung von sog. Jackpot-Verlosungen; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 6 B 10359/06
Gewerberecht - Bauartzulassung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
- OVG Saarland, 21.06.2016 - 1 B 47/16
Spielhallenkonzession; Verringerung der Spielhallenfläche; auf Dauer angelegte …
- VG Minden, 28.03.2007 - 11 K 2637/06
- VG Neustadt, 08.03.2006 - 4 L 180/06
"Fun-Games": Untersagung bei fehlender Bauartzulassung
- OVG Saarland, 08.12.2015 - 1 B 160/15
Umfang des Bestandsschutzes einer Erlaubnis nach GewO § 33i; wesentliche …
- BVerwG, 30.03.2007 - 6 B 14.07
Spielgeräte ohne Möglichkeit der nachträglichen Einsatzerhöhung bzw. des …
- OVG Hamburg, 18.01.2007 - 1 Bs 281/06
Verbot von Jackpot-Systemen in Spielhallen
- VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13
Glücksspielwesen - Fortgeltung einer Erlaubnis nach § 33 i GewO; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2007 - 4 B 2653/06
Einhaltung von Mindestabständen bei der Aufstellung von Geldspielgeräten und …
- VG Stade, 10.12.2014 - 6 A 2797/13
Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle
- VG Schwerin, 25.06.2014 - 7 B 872/13
Rechtmäßige Untersagung des Betriebs einer Spielhalle nach Auslaufen …
- VG Berlin, 15.02.2013 - 4 K 342.12
Erstmalige Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Übernahme einer bereits …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - 4 B 1191/06
Rechtliche Auflagen für das Aufstellen von Spielgeräten ; Zulässigkeit der …
- VG Dresden, 06.07.2006 - 1 K 1186/06
Gewerberecht: Außerbetriebnahme und Entfernung von zulassungs- bzw. …
- VG Bremen, 03.12.2020 - 5 K 420/19
Erteilung einer Spielhallenerlaubnis, Urteil vom 03.12.2020 - Betreiberwechsel; …
- VG Frankfurt/Main, 17.07.2017 - 10 L 5638/17
Mit dem Erwerb immaterieller Vermögenswerte einer GmbH durch eine Privatprson …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 14 B 2661/06
Zulässigkeit einer Einstufung und rückwirkenden Besteuerung von über mehrere …
- VG Frankfurt/Main, 07.08.2007 - 5 G 1621/07
Rechtmäßigkeit von Auflagen zum Betrieb einer Spielhalle
- VG Gelsenkirchen, 05.01.2007 - 7 L 1605/06
Spielhalle, Fun Games, Jackpot, Geldwechsler, Tokenmanager, …
- VG München, 09.05.2006 - M 16 S 06.1579
Vergünstigungsverbot des § 9 SpielVO nicht umfassend
- VG Gelsenkirchen, 30.01.2007 - 7 L 1777/06
Fun Games, Spielverordnung
- VG Gelsenkirchen, 09.01.2007 - 7 L 1722/06
Fun Games, SpielV, Betreiber
- VG Gelsenkirchen, 09.01.2007 - 7 L 1631/06
Fun Games, Jackpot, "Trendy No Limit 2006 PLUS"
- VG Gelsenkirchen, 21.11.2006 - 7 L 1129/06
Fun Games
- VG Düsseldorf, 20.06.2006 - 3 L 937/06
Vergünstigungsverbot des § 9 SpielVO umfassend + Jackpot-Verbot
- VG Gelsenkirchen, 17.01.2007 - 7 L 1761/06
Fun Games, Spielverordnung, Weiterspielberechtigung