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   BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05   

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BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05 (https://dejure.org/2005,386)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2005 - 6 C 8.05 (https://dejure.org/2005,386)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2005 - 6 C 8.05 (https://dejure.org/2005,386)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GewO § 33 c Abs. 1, § 33 d Abs. 1, § 33 i Abs. 1 und 2; SpielV § 9 Satz 1
    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GewO § 33 c Abs. 1, § 33 d Abs. 1, § 33 i Abs. 1 und 2
    Bauartzulassung; Fun Game; Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System; Geldgewinnspiel; Geldspielgerät; Gewinnmöglichkeit; PEP-Rabattsystem; Speicherchip; Spielmarke; Token; Unterhaltungsspielgerät; Unzulässigkeit; Vergünstigung

  • Wolters Kluwer

    Beauflagung einer Spielhallenerlaubnis - Fun Games als Geldspielgeräte im Sinne des § 33c Gewerbeordnung - Unterscheidung von Unterhaltungsgeräten und Geldspielgeräten anhand des Kriteriums der Gewinnmöglichkeit - Bedeutung der Möglichkeit eines den Einsatz übersteigenden ...

  • Judicialis

    GewO § 33 c Abs. 1; ; GewO § 33 d Abs. 1; ; GewO § 33 i Abs. 1; ; GewO § 33 i Abs. 2; ; SpielV § 9 Satz 1

  • vdai.de PDF

    Nebenbestimmung zu Erlaubnis nach § 33 i Abs. 1 Satz 1 GewO; Verstoß gegen § 9 Satz 1 SpielV; Vereinbarkeit mit Art. 12 GG; Sog. Fun Games sind als Geldspielgeräte im Sinne des § 33 c GewO anzusehen, auch wenn Spielgewinne lediglich bis zur Höhe der für Token oder die Chipaufladung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fun-Game-Automaten als Geldspielgeräte - unzulässige Ankündigung spielzeitgebundener Auskehrung von Geld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Fun-Games" sind als Geldgewinnspiele anzusehen und erfordern eine Bauartzulassung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.11.2005)

    Auch Fun Games benötigen Zulassung // Richter schützen vor Anreizen zum Geldspiel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1894 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 600
  • DVBl 2006, 519
  • DÖV 2006, 836
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 16.91

    Spielhallenerlaubnis - Auflage - Aufstellung von Geräten

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
    a) Gemäß § 36 Abs. 1 HmbVwVfG darf ein Verwaltungsakt, auf den wie hier nach § 33 i Abs. 1 Satz 1 GewO ein Anspruch besteht (vgl. Urteile vom 30. März 1993 - BVerwG 1 C 16.91 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 14 = GewArch 1993, 323 und vom 27. April 1993 - BVerwG 1 C 9.92 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 15 = GewArch 1993, 374), mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden.

    Die darin genannten Gesichtspunkte können erst recht bei dem milderen Mittel der Auflage berücksichtigt werden (Urteil vom 30. März 1993, a.a.O.; Beschluss vom 17. Juli 1995, a.a.O. Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 - BVerwG 1 B 12.90 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 - BVerwG 1 B 182.94 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 6 = GewArch.

  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
    1989, 264; Beschluss vom 17. Juli 1995 - BVerwG 1 B 23.95 - Buchholz 451.20 § 33 i Nr. 19 = GewArch 1995, 473).

    Die darin genannten Gesichtspunkte können erst recht bei dem milderen Mittel der Auflage berücksichtigt werden (Urteil vom 30. März 1993, a.a.O.; Beschluss vom 17. Juli 1995, a.a.O. Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 - BVerwG 1 B 12.90 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 - BVerwG 1 B 182.94 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 6 = GewArch.

  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
    Die darin genannten Gesichtspunkte können erst recht bei dem milderen Mittel der Auflage berücksichtigt werden (Urteil vom 30. März 1993, a.a.O.; Beschluss vom 17. Juli 1995, a.a.O. Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 - BVerwG 1 B 12.90 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 - BVerwG 1 B 182.94 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 6 = GewArch.
  • BVerwG, 16.09.1994 - 1 B 182.94

    Darlegungserfordernis - Mangelnde Bestimmtheit einer behördlichen Auflage -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
    Die darin genannten Gesichtspunkte können erst recht bei dem milderen Mittel der Auflage berücksichtigt werden (Urteil vom 30. März 1993, a.a.O.; Beschluss vom 17. Juli 1995, a.a.O. Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 - BVerwG 1 B 12.90 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 - BVerwG 1 B 182.94 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 6 = GewArch.
  • BVerwG, 22.02.1990 - 1 B 12.90

    Gaststättenbetrieb - Diskothek - Gäste - Gefahr für Leib und Leben -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
    Die darin genannten Gesichtspunkte können erst recht bei dem milderen Mittel der Auflage berücksichtigt werden (Urteil vom 30. März 1993, a.a.O.; Beschluss vom 17. Juli 1995, a.a.O. Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 - BVerwG 1 B 12.90 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 - BVerwG 1 B 182.94 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 6 = GewArch.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
    Die Ermächtigung zum Erlass von Auflagen dient jedenfalls vorrangig dazu, Versagungsgründe auszuräumen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. April 2003 - 14 S 2251/02 - GewArch 2003, 248 ) oder - bei nachträglichen Auflagen - den Widerruf der Spielhallenerlaubnis entbehrlich zu machen.
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
    Den Anforderungen dieser Vorschrift ist nur genügt, wenn sich aus der Revisionsbegründung der gerügte Verfahrensmangel schlüssig ergibt (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - BVerwGE 62, 325 = DVBl 1981, 493).
  • BVerwG, 27.04.1993 - 1 C 9.92

    Spielhalle - Veränderung - Nutzungsänderung - Betriebliche Einheit

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
    a) Gemäß § 36 Abs. 1 HmbVwVfG darf ein Verwaltungsakt, auf den wie hier nach § 33 i Abs. 1 Satz 1 GewO ein Anspruch besteht (vgl. Urteile vom 30. März 1993 - BVerwG 1 C 16.91 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 14 = GewArch 1993, 323 und vom 27. April 1993 - BVerwG 1 C 9.92 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 15 = GewArch 1993, 374), mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden.
  • OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 214/04

    Fun-Game-Automaten stellen Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dar, die in

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
    Das Ober-verwaltungsgericht hat im Urteil vom 4. März 2005 (GewArch 2005, 252) zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: .
  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 20.82
    Auszug aus BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
    Der Spieleinsatz pro Zeiteinheit abzüglich der statistisch zu erwartenden Ausschüttungen (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 1 C 20.82 - Buchholz 451.20 § 33 d GewO Nr. 7, S. 27 = GewArch 1985, 59) könnte in einem nicht mehr hinzunehmenden Rahmen liegen.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01

    Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel;

  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 17.87

    "Optische Sonderung" als Voraussetzung der selbständigen Erlaubnisfähigkeit

  • BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 138.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77

    Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    (aa) Die Beschwerdeführerinnen zu 1 und 5 haben im Vertrauen auf die gesetzliche Regelung in § 33i GewO, aus dem sich bei Erfüllung der dort genannten Voraussetzungen ein gebundener Anspruch ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 8/05 - Juris Rn. 32), Investitionen in beträchtlicher Höhe getätigt und von der Eigentumsgarantie geschützte vermögenswerte Rechtspositionen erlangt.

    Als Grund für diese Praxis wurde angegeben, dass die Spielhallenerlaubnis wie die gaststättenrechtliche Erlaubnis eine raumbezogene Personalerlaubnis ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 8/05 - Juris Rn. 33), bei der die Einhaltung der raumbezogenen Voraussetzungen erst nach Fertigstellung der Räume verlässlich beurteilt werden kann.

  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Dies entsprach dem Sinn und Zweck der Regelung, zur Eindämmung der Spielsucht jede Vergünstigung für künftige Spiele zu untersagen, und ergänzte die Verpflichtung des Aufstellers aus § 33c Abs. 1 GewO, Geldgewinnspielgeräte entsprechend der dafür erteilten Bauartzulassung aufzustellen und nicht so zu manipulieren, dass mit einem geringeren Einsatz gespielt werden konnte (Urteil vom 23. November 2005 - BVerwG 6 C 8.05 - Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 6).

    Deshalb stellen auch die Entscheidungen zum sog. PEP-System und Bonus-Dollar-System darauf ab, dass die Vergünstigung während einer Spielfrequenz für die bis zum Ablauf der Stunde noch möglichen, den bisherigen Spielen sich anschließenden "Folgespiele" angekündigt wird (vgl. Urteile vom 23. November 2005 - BVerwG 6 C 8.05 - Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 6 und - BVerwG 6 C 9.05 - GewArch 2006, 158).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    § 24 Abs. 2 Satz 1 GlüStV begründet einen präventiven Erlaubnisvorbehalt, wobei auf die Erteilung der Erlaubnis vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Gewerbefreiheit ein Rechtsanspruch besteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 8.05 - Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 6 Rn. 32 zu § 33i GewO und vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - juris Rn. 39).
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