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   OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05   

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OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05 (https://dejure.org/2006,2806)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.01.2006 - 3 BS 274/05 (https://dejure.org/2006,2806)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 3 BS 274/05 (https://dejure.org/2006,2806)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 1 Abs. 1, Art 6 Abs. 1 und Abs. 2; AufenthG § 60 a Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichteheliche Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich eines ungeborenen Kindes mit einer deutschen Staatsangehörigen ; Schutz der Familie; Pflicht des Staates zum Schutz des nasciturus; Vorwirkung des grundrechtlich gesicherten Schutzes der Familie; Erfordernis der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 2
    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schwangerschaft, deutsche Kinder, Schutz von Ehe und Familie, Risikoschwangerschaft, Vaterschaftsanerkennung

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; AufenthG § 60 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht (ohne Verteilung): Abschiebung, rechtliches Abschiebungshindernis, Risikoschwangerschaft, nichteheliche Vaterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1756 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 613
  • FamRZ 2006, 790 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Nürnberg, 25.01.2001 - I 1/00

    Einstellung der werbenden Tätigkeit; Vermietung des Betriebsgrundstückes;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05
    Eine Ausnahme wird vor allem dann in Betracht kommen, wenn eine Risikoschwangerschaft und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird (im Ergebnis ebenso: VG Berlin, Beschl. v. 4.8.1999, NVwZ-Beilage I 1/2000, S. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01

    Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05
    Hinsichtlich des Schutzes der Ehe sind Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG für den Fall des unmittelbaren Bevorstehens der Eheschließung allgemein anerkannt (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 8.2.2005 - 3 BS 426/04; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.11.2001, InfAuslR 2002, 228 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 08.02.2005 - 3 BS 426/04

    Unterlassung der Abschiebung, unmittelbar bevorstehende Eheschließung, Befreiung

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05
    Hinsichtlich des Schutzes der Ehe sind Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG für den Fall des unmittelbaren Bevorstehens der Eheschließung allgemein anerkannt (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 8.2.2005 - 3 BS 426/04; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.11.2001, InfAuslR 2002, 228 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 25.03.1993 - 3 W 9/93

    Ausländerrecht; Vorwirkungen; Schutz der Ehe; Pflicht des Staates; Nasciturus

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05
    Nach Auffassung des Senats kann die nichteheliche Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen einen Umstand darstellen, der unter den Gesichtspunkten des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (a.A.: OVG Saarland, Beschl. v. 25.3.1993 - 3 W 9/93 - abgedruckt in JURIS).
  • BVerfG, 01.10.1992 - 2 BvR 1365/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05
    Ist der schwangeren deutschen Staatsangehörigen das Verlassen der Bundesrepublik nicht zuzumuten, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie und die Leibesfrucht zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005, aaO; BVerfG, Beschl. v. 1.10.1992, InfAuslR 1993, 10 - jeweils m.w.N. zu Art. 6 GG; std. Rspr.).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05
    Dabei knüpft der vorwirkende Schutz durch Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG deshalb an die Geburt als Grenze des für einen geordneten Familiennachzug ausreichenden Zeitraums an, weil der spezifische Betreuungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung durch die Mutter entbehrlich wird, der Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und das Kind beide Eltern braucht (vgl. zuletzt: BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04).
  • VG Berlin, 10.08.2006 - 14 V 42.06

    D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung,

    Die formalistische Auffassung, dass erst durch die Geburt die Staatsangehörigkeit vermittelt wird, wird der Bedeutung des Art. 6 GG daher nicht gerecht; vielmehr muss bereits der voraussichtliche Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine binnen kurzer Frist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Geburt dem werdenden Kind und damit zwangsläufig auch der Schwangeren ein Aufenthaltsrecht vermitteln (vgl. insbes. Sächs. OVG, Beschluss v. 25. Januar 2006, NVwZ 2006, 613; VGH München, FamRZ 1992, 311 f.; VG Greifswald, NVwZ-RR 1995, 543; VG Oldenburg, InfAuslR 2003, 433; dies erwägend auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. April 2006, 2 M 82/06, Juris).
  • VG Saarlouis, 28.02.2008 - 11 L 103/08

    Eilrechtsschutz gegen die Abschiebung eines nichtehelichen Vaters, der bei

    Sächs. OVG, Beschluss vom 25.01.2006 -3 BS 274/05-, InfAuslR 2006, 279; VG Bremen, Beschluss vom 13.01.2005 -4 V 2420104 wo-, InfAuslR 2005, 149; VG Regensburg, Beschluss vom 08.01.2002 -RN 9 E 01.2109, InfAuslR 2002, 241; VG Hamburg, Beschluss vom 29.10.2002 -8 VG 3547/02-, InfAuslR 2003, 62; VG Berlin, Beschluss vom 04.08.1999 -20 F 87.98-, NVwZ 2000, Beil.

    Sächs. OVG, Beschluss vom 25.01.2006 -3 BS 274/05-, a.a.O., m.w.N.; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 60 a AufenthG Rdnrn. 150, 152, mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

    auch Sächs. OVG, Beschluss vom 25.01.2006 -3 BS 274/05-, a.a.O.; VG München, Beschluss vom 02.12.1991 -M 7 E 91.4601-, a.a.O.

  • OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09

    Abschiebung; Vaterschaftsanerkennung; Anfechtung

    Nach der - vom Verwaltungsgericht zitierten - Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 25.1.2006, NVwZ 2006, 613) kann die nichteheliche Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen einen Umstand darstellen, der unter den Gesichtspunkten des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet.

    Diese Schutzverpflichtungen aus Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG können zunächst dann in Betracht kommen, wenn eine Risikoschwangerschaft und der darauf beruhende Bedarf an Unterstützung der Schwangeren glaubhaft gemacht wird (vgl. Beschl. des Senats v. 25.1.2006 a. a. O.).

  • OVG Saarland, 24.04.2008 - 2 B 199/08

    Abschiebung trotz Heiratsabsicht des Ausländers und Schwangerschaft der deutschen

    Daran ist auch angesichts der vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung des OVG Bautzen (vgl. OVG Bautzen, Beschlüsse vom 15.9.2006 - 3 BS 189/06 -, InfAuslR 2006, 446 ff., dort unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 25.1.2006 - 3 BS 274/05 -, NVwZ 2006, 613, dort allerdings auch zum Fall einer Risikoschwangerschaft) und auch im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur aufenthaltsrechtlichen Bedeutung der durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK geschützten Beziehung von Vätern zu ihren (geborenen) Kindern, insbesondere Kleinkindern, (vgl. hierzu aus der jüngeren Rechtsprechung etwa BVerfG, Beschlüsse vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682, und vom 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, InfAuslR 2006, 122 ff.) festzuhalten.
  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 19 CE 17.2007

    Zuerkennung von Abschiebungsschutz für den ausländischen Elternteil eines

    Insoweit ist in der Rechtsprechung hinsichtlich der Vaterschaft eines ungeborenen Kindes und dessen aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen entschieden, dass - anstelle des Bestehens einer bereits gelebten familiären Gemeinschaft - zunächst regelmäßig zu fordern ist, dass der ausländische Vater gegenüber den zuständigen Behörden seine Vaterschaft (mit Zustimmung der Mutter) anerkannt hat und beide bereits in Verhältnissen leben, welche die gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung und eine gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes sicher erwarten lassen (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 3.9.2012 - OVG 11 S. 40.12 - B.v. 30.3.2009 - OVG 12 S. 28.09 - B.v. 18.11.2013 - OVG 7 S. 92.13 - SächsOVG, B.v. 2.10.2009 - 3 B 482/09 - B.v. 25.1.2006 - 3 BS 274/05 - OVG LSA, B.v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 - OVG Hamburg, B.v. 10.12.2009 - 3 Bs 209/09 - B.v. 14.8.2008 - 4 Bs 84/08 - jeweils juris).

    Zum anderen wird eine (vorübergehende) Ausreise des ausländischen Vaters eines noch nicht geborenen deutschen Kindes (etwa zur Durchführung des Sichtvermerksverfahrens) dann als unzumutbar und als Abschiebungshindernis nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG angesehen, wenn nach den im Einzelfall gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen mit seiner Rückkehr vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht gerechnet werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 25.1.2006, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09

    Abschiebungsschutz für Ausländer wegen der bevorstehenden Geburt seines

    Dabei knüpft der vorwirkende Schutz für bereits im Bundesgebiet lebende verheiratete Ausländer an die Geburt als zeitliche Grenze für einen geordneten Familiennachzug an, weil der spezifische Betreuungsbeitrag des Vaters nicht durch die mütterliche Betreuung entbehrlich wird und für das Kindeswohl und die Entwicklung des Kindes, auf die maßgeblich abzustellen ist, grundsätzlich beide Elternteile erforderlich sind (vgl. auch OVG Sachsen, Beschlüsse vom 25. Januar 2006, NVwZ 2006, 613, und vom 15. September 2006, InfAuslR 2006, 446; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 2008, NVwZ-RR 2009, 133 mit Hinweisen zur Rsp.
  • OVG Hamburg, 14.08.2008 - 4 Bs 84/08

    Abschiebung eines ausländischen Vaters eines noch nicht geborenen deutschen

    Zum anderen ist eine (vorübergehende) Ausreise des ausländischen Vaters eines noch nicht geborenen deutschen Kindes (etwa zur Durchführung des Sichtvermerksverfahrens) regelmäßig dann unzumutbar - und seine Abschiebung insoweit nach § 60 a Abs. 2 AufenthG auszusetzen - , wenn nach den im Einzelfall gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen mit seiner Rückkehr vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht gerechnet werden kann (so auch OVG Bautzen, Beschl. v. 25.1.2006; NVwZ 2006, 613; siehe auch VGH München, Beschl. v. 20.4.2006, 19 CE 06.981, juris; VG Dresden, Beschl. v. 19.7.2007, 1 K 1343/07, juris; VG Saarlouis, Beschl. v. 28.2.2008, 11 L 103/08, juris [dort Risikoschwangerschaft]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14

    Abschiebungsschutz wegen Schwangerschaft

    Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen deutschen Kindes kommt dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird; denn die Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei vorübergehender Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft (vgl. Beschl. d. Senats v. 15.04.2008 - 2 M 84/08 -, Juris RdNr. 3; SächsOVG, Beschl. v. 25.01.2006 - 3 BS 274/05 -, Juris RdNr. 5 und Beschl. v. 02.10.2009 - 3 B 482/09 -, Juris RdNr. 6; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 19 CE 09.213 -, Juris RdNr. 17 und Beschl. v. 28.11.2011 - 10 CE 11.2746 -, Juris RdNr. 4; OVG BB, Beschl. v. 03.09.2012 - OVG 11 S 40.12 -, Juris RdNr. 23; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG II, Stand: Oktober 2011, § 60a RdNr. 152).
  • VGH Hessen, 20.10.2008 - 7 B 2084/08

    Berücksichtigung der rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung bei

    Ein derartiges Abschiebungshindernis ist im Einzelfall in Betracht zu ziehen, wenn die auch nur vorübergehende Aufenthaltsbeendigung des Ausländers in Deutschland infolge der mit der Trennung verbundenen Belastungen für die über ein Aufenthaltsrecht verfügende Mutter eine ernsthafte Gesundheitsbeeinträchtigung oder eine Lebensgefahr für das ungeborene Kind bewirken würde (vgl. zu Vorstehendem: Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 3 BS 274/05 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 24 CE 06.265 - juris; OVG Saarland, Beschluss vom 24. April 2008 - 2 B 199/08 - juris; GK-AufenthG, Stand: Mai 2008, § 60a Rdnr. 150 i. V. m. 148 f.).

    Anders als der nichteheliche ausländische Vater eines noch nicht geborenen Kindes in dem Fall, über den das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. Januar 2006 - 3 BS 274/05 - befunden hat und auf den der Antragsteller sich beruft, haben er und die werdende Mutter auch nicht nach §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1626b Abs. 2 BGB vorgeburtlich erklärt, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen wollen.

  • OVG Sachsen, 15.09.2006 - 3 BS 189/06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die nichteheliche Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen einen Umstand darstellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (vgl. Senatsbeschl. v. 25.1.2006, NVwZ 2006, 613; unter engen Ausnahmen bejahend auch: BayVGH, Beschl. v. 1.2.2006 - 24 CE 06.265 - zitiert nach JURIS; a.A.: OVG Saarland, Beschl. v. 25.3.1993 - 3 W 9/93 - abgedruckt in JURIS).

    Daher darf die Ausländerbehörde die Abschiebung des Vaters eines ungeborenen Kindes allenfalls (zur Ausnahme bei einer Risikoschwangerschaft: vgl. Senatsbeschl. v. 25.1.2006, aaO) solange vornehmen, wie eine Rückkehr noch rechtzeitig vor der Geburt sichergestellt werden kann, was auch voraussetzt, dass sie zu erkennen gibt, die Wirkungen der Abschiebung gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG auf Antrag auf den Zeitpunkt der errechneten Geburt zu befristen.

  • VGH Hessen, 23.07.2019 - 3 B 1160/19

    Statthaftigkeit der Beschwerde bei asylunabhängigen Sachverhalten

  • OVG Saarland, 26.02.2010 - 2 B 511/09

    Risikoschwangerschaft als Abschiebungshindernis bei familiärem Zusammenleben mit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 2 M 84/08

    Aussetzung der Abschiebung bei Risikoschwangerschaft der deutschen

  • OVG Saarland, 29.06.2016 - 2 B 164/16

    Nachholung des Visumsverfahrens bei einer Risikoschwangerschaft

  • VG München, 07.05.2015 - M 7 S7 15.50295

    Abschiebung im Rahmen des Dublin-Verfahrens - Kein inlandsbezogenes

  • OVG Sachsen, 01.10.2010 - 3 B 275/10

    Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis,

  • OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20

    Abschiebung des ausländischen Vaters eines ungeborenen Kindes einer polnischen

  • OLG Jena, 22.01.2010 - 2 UF 429/09

    Vaterschaftsanfechtung: Beginn der Anfechtungsfrist bei äußeren Anzeichen für

  • VGH Bayern, 28.11.2011 - 10 CE 11.2746

    Beschwerde; Aussetzung der Abschiebung; Schwangerschaft der Verlobten;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2006 - 2 M 82/06

    Erledigung des Rechtsstreits, Rechtsschutzbedürfnis bei "Untertauchen",

  • VG München, 19.05.2021 - M 24 E 21.2595

    Aussetzen einer Abschiebung wegen bevorstehender Vaterschaft und

  • VG München, 21.01.2021 - M 10 E 20.6771

    Erfolgloser Antrag, der Ausländerbehörde im Wege der einstweiligen Anordnung

  • VGH Bayern, 06.02.2008 - 19 CE 07.3454

    Vorläufiger Rechtsschutz; Akteneinsicht (Rechtsschutzbedürfnis entfallen);

  • VG Berlin, 09.12.2011 - 35 L 378.11

    Aus den Vorwirkungen von Art 6 Abs. 1 GG abgeleiteter Duldungsanspruch

  • VG Freiburg, 31.10.2007 - 1 K 2102/07

    Abschiebungsschutz für nigerianischen Vater bei Schwangerschaft

  • VG Würzburg, 29.10.2021 - W 10 K 19.448

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Abschiebung nach Nigeria mit

  • VG Magdeburg, 12.03.2009 - 3 B 77/09

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

  • VG Saarlouis, 28.04.2014 - 6 L 465/14

    Abschiebung eines Ausländers; Relevanz der Risikoschwangerschaft der deutschen

  • VG Schwerin, 29.03.2007 - 6 B 131/07

    Nichteheliche Vaterschaft und aufenthaltsrechtliche Vorwirkung

  • VG Augsburg, 28.11.2011 - Au 6 E 11.1725

    Kosovarischer Staatsangehöriger; Antrag auf einstweilige Anordnung;

  • VG Schwerin, 19.10.2007 - 6 B 521/07

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Vater,

  • VG Berlin, 28.12.2006 - 19 A 334.06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Vater,

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