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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03   

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https://dejure.org/2005,1320
BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03 (https://dejure.org/2005,1320)
BVerfG, Entscheidung vom 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03 (https://dejure.org/2005,1320)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 (https://dejure.org/2005,1320)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 2 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 10 EMRK; § 97 StPO; § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO; § 168 StGB
    Pressefreiheit; Durchsuchung von Redaktionsräumen (Störung der Redaktionstätigkeit; einschüchternden Wirkung, chilling effect); Wechselwirkungslehre (Abwägung zwischen Strafverfolgungsinteresse und Pressefreiheit; entbehrliche Abwägung bei Ermittlungen gegen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung von Redaktionsräumen

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchungsbeschluss - Durchsuchung von Redaktionsräumen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Eingriff in die Pressefreiheit durch Münchner Justiz

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung von Redaktionsräumen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 964
  • NJW 2005, 965
  • NVwZ 2006, 82 (Ls.)
  • ZUM 2005, 314
  • afp 2005, 169
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    a) Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit schützt die Eigenständigkeit der Presse von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ).

    Diese sind ihrerseits unter Berücksichtigung der Pressefreiheit auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507).

    Die Einschränkung der Pressefreiheit muss geeignet und erforderlich sein, um den angestrebten Erfolg zu erreichen; dieser muss in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung für die Pressefreiheit mit sich bringt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 71, 206 ; 77, 65 ).

  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96

    Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    Diese sind ihrerseits unter Berücksichtigung der Pressefreiheit auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507).

    Geboten ist insofern eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und der Pressefreiheit (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    Mithin hat der Beschluss Ziel, Rahmen und Grenzen der Durchsuchung zu definieren (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG in Verbindung mit § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den durch das Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    a) Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit schützt die Eigenständigkeit der Presse von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    Die Einschränkung der Pressefreiheit muss geeignet und erforderlich sein, um den angestrebten Erfolg zu erreichen; dieser muss in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung für die Pressefreiheit mit sich bringt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 71, 206 ; 77, 65 ).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    Anforderungen der Verhältnismäßigkeit gelten auch hinsichtlich der Durchführung der Durchsuchung (vgl. BVerfGE 42, 212 ).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    Mithin hat der Beschluss Ziel, Rahmen und Grenzen der Durchsuchung zu definieren (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03

    Zum rechtlichen Gehör bei Wohnungsdurchsuchungen

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    Die Beachtung des Vorbringens des von einer Durchsuchung Betroffenen ist aber nach deren Vollziehung, die ohne Anhörung angeordnet worden war, von besonderer Bedeutung, denn es geht für den Betroffenen um den ersten Zugang zum Gericht (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 1621/03 -, NJW 2004, S. 1519).
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    Die Einschränkung der Pressefreiheit muss geeignet und erforderlich sein, um den angestrebten Erfolg zu erreichen; dieser muss in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung für die Pressefreiheit mit sich bringt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 71, 206 ; 77, 65 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    c) Eine Durchsuchung in Presseräumen stellt wegen der damit verbundenen Störung der redaktionellen Arbeit und der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit dar (vgl. zuletzt BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).

    Gegen diese Auslegung ist verfassungsrechtlich nichts einzuwenden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).

  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    § 97 Abs. 1 StPO ist nicht anwendbar, wenn der Zeugnisverweigerungsberechtigte wie im vorliegenden Fall selbst Beschuldigter der Straftat ist (vgl. BGHSt 38, 144, 146 f.; BVerfG NJW 2005, 965; OLG Frankfurt NJW 2005, 1727, 1730; Nack in KK StPO, 6. Aufl. § 97 Rn. 8; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 97 Rn. 10; Schäfer in Löwe-Rosenberg StPO, 25. Aufl. § 97 Rn. 25 m.w.N.; Wohlers in SK-StPO 2008 § 97 Rn. 13).
  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04

    Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche

    Eine Durchsuchung in den Räumen eines Rundfunkunternehmens stellt - ebenso wie die Durchsuchung von Presseräumen - wegen der damit verbundenen Störung der redaktionellen Arbeit sowie der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 117, 244 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).

    Geboten ist daher eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und - hier - der Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).

  • BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20

    Einstweilige Anordnung gegen die Beschlagnahme der Kamera eines nebenberuflichen

    Geboten ist daher eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und der Pressefreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 - siehe auch stattgebender Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, Rn. 19).
  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04

    Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines

    Geboten ist daher eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und - hier - den Belangen der Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).
  • LG Potsdam, 27.01.2006 - 24 Qs 165/05
    Der Beschluss des Amtsgerichts wird auch insoweit den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 2019/03 vom 1. Februar 2005) an die Anordnung der Durchsuchung von Redaktionsräumen gestellt hat, in vollem Umfang gerecht.
  • LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05
    Demzufolge hätte im angefochtenen Beschluss eine inhaltliche Abwägung zwischen der Schwere des Tatvorwurfs und den Beeinträchtigungen der Pressefreiheit vorgenommen werden müssen (vgl. BVerfG NJW 2005, 965), was nicht geschehen ist.
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 30.05.2005 - 23-VI-04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17567
VerfGH Bayern, 30.05.2005 - 23-VI-04 (https://dejure.org/2005,17567)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30.05.2005 - 23-VI-04 (https://dejure.org/2005,17567)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 23-VI-04 (https://dejure.org/2005,17567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit zum Schutz desselben Rechtsguts in der bayerischen Landesverfassung; Privatsender als Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit; Umfang des Grundrechtsschutzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Ausgleich der Grundrechte der BLM und der privaten Fernsehanbieter

  • beck.de (Kurzinformation)

    Stärkung der Rundfunkfreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3343 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 82
  • MMR 2005, 694
  • afp 2005, 352
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.05.2015 - 6 C 11.14

    Klagebefugnis; Programmänderungsverlangen; Landesmedienanstalt;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vgl. Entscheidung vom 30. Mai 2005 - Vf. 23-VI-04 - NVwZ 2006, 82 m.w.N.) ist die Beklagte als letztverantwortliche Trägerin des Rundfunks im Sinne des Bayerischen Mediengesetzes Trägerin des Grundrechts der Rundfunkfreiheit aus Art. 111a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 der Bayerischen Verfassung.
  • VGH Bayern, 20.09.2017 - 7 B 16.1319

    Ausstrahlungsverbot von Sendungen der "Ultimate Fighting Championship" (UFC) ist

    Zwar ist auch die Beklagte selbst nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vgl. U.v. 30.5.2005 - Vf. 23-VI-04 - juris) als letztverantwortliche Trägerin des Rundfunks im Sinne des Bayerischen Mediengesetzes Trägerin des Grundrechts der Rundfunkfreiheit aus Art. 111a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BV.
  • VGH Bayern, 13.01.2014 - 7 BV 13.1397

    Klagebefugnis der "Ultimate Fighting Championship" (UFC) gegen medienrechtliche

    Ebenso wie private Rundfunkanbieter auch im Geltungsbereich des bayerischen Medienrechts Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 111a Abs. 1 Satz 1 BV) sind (BVerfG, B.v. 20.2.1998 - 1 BvR 661/94 - BVerfGE 97, 298/311 f.; BayVerfGH, E.v. 30.5.2005 - Vf. 23-VI-04 - VerfGH 58, 137/144 ff.), kann Produzenten und Zulieferern der Schutz der Berufsfreiheit im Verhältnis zur Beklagten nicht vorenthalten werden.
  • VG München, 09.10.2014 - M 17 K 10.1438

    Rundfunkrecht

    Beide Rechtspositionen sind vielmehr einem möglichst schonenden Ausgleich zuzuführen (BayVerfGH, B.v. 30.5.2005 - Vf. 23-VI-04 - juris).
  • OLG München, 17.09.2015 - 1 U 1041/14

    Entschädigung wegen rechtswidrigen Widerrufs einer erteilten Sendelizenz

    Korrigiert hat der BayVerfGH lediglich seine Rechtsauffassung zu dem Verhältnis der Rundfunkfreiheit der Anbieter und der Beklagten, die er nun als gleichrangig ansieht (BayVerfGH vom 30.05.2005, Vf. 23-VI-04).
  • VG München, 28.12.2009 - M 6b K 09.768

    Internetfähiger PC als Rundfunkempfangsgerät; Gebührenpflicht

    Zum selben Ergebnis, nämlich der Begründetheit der Klage, führt schließlich die Würdigung des vorliegenden Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt der sog. "Grundrechts-Kollision " (hierzu grundlegend BVerfG vom 16.05.1995, Az.: 1 BvR 1087/91, BVerfGE 93, 1-37; BayVerfGH vom 30.5.2005, Az.: Vf. 23-VI-04).
  • OVG Sachsen, 12.12.2006 - 3 BS 195/06

    Ausschreibung und Zuweisung der Übertragungskapazität Dresden Fernsehkanal 48

    Der Hinweis auf die bayerische Gesetzesänderung erscheint zum einen deshalb unbehelflich, weil nicht die finanzielle Förderung konkurrierender Lokal-TV-Sender in Rede steht, und zum anderen deshalb, weil durch die Rechtsprechung geklärt ist, dass etwa auch bei der Forderung nach Zusammenarbeit von Programmanbietern, die zuvor getrennte Genehmigungen eines lokalen Fernsehfensterprogramms und eines lokalen Fernsehprogramms hatten, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist und die gemeinsame Gestaltung lokaler Fernsehangebote durch eine Anbietergemeinschaft nicht generell, sondern nur dann verlangt werden darf, wenn dies zur Aufrechterhaltung der lokalen Fernsehversorgung bzw. der Programmqualität erforderlich ist und wenn weiterhin bei der Abwägung die Belange eines Alt-anbieters, der das bisher erfolgreich gestaltete Fernsehfenster fortsetzen will, angemessen berücksichtigt wird (BayVGH, Beschl. v. 29.1.2004 - 7 CE 03.3205 - abgedruckt in JURIS; BayVerfGH, Beschl. v. 30.5.2005, NVwZ 2006, 82).
  • VG München, 22.10.2009 - M 17 S 09.4756

    Fernsehsatzung; Widerruf der Genehmigung des Fernsehfensters

    Sie ist letztverantwortliche Trägerin des Rundfunks im Sinne des Bayerischen Mediengesetzes und kann sich insoweit auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit auf Art. 111 a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BV berufen (VerfGH vom 30.5.2005, Vf. 23-VI-04 S. 13 f.).
  • VG München, 15.04.2010 - M 17 K 09.2619

    Landesweites Fernsehfenster (...); Änderung der Gesellschaftsstruktur eines

    Das weitgehende Satzungsrecht der Landeszentrale resultiert aus der umfassenden Programmverantwortung als öffentlich-rechtliche Trägerin des Rundfunks im Sinne des Bayerischen Mediengesetzes sowie aus Art. 111a Abs. 1 Satz 1 Bayer. Verfassung (s. BayVerfGH vom 30.5.2005, NVwZ 2006, 82; BVerfG vom 20.2.1998, DÖV 1998, 469).
  • VG München, 18.12.2009 - M 6a K 08.3443

    Rundfunkgebühr für internetfähigen PC

    Zum selben Ergebnis, nämlich der Begründetheit der Klage, führt schließlich die Würdigung des vorliegenden Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt der sog. "Grundrechts-Kollision " (hierzu grundlegend BVerfG vom 16.05.1995, Az.: 1 BvR 1087/91, BVerfGE 93, 1-37; BayVerfGH vom 30.5.2005, Az.: Vf. 23-VI-04).
  • VG München, 13.11.2009 - M 6b K 08.4756

    Keine Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzte internetfähige PCs

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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.01.2005 - 1 BvR 2812/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6403
BVerfG, 17.01.2005 - 1 BvR 2812/04 (https://dejure.org/2005,6403)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.2005 - 1 BvR 2812/04 (https://dejure.org/2005,6403)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 2005 - 1 BvR 2812/04 (https://dejure.org/2005,6403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme des Norddeutschen Rundfunks (NDR) wegen einer Gegendarstellung; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch die Regelung des § 8 ARD-Staatsvertrag; Verfassungsmäßigkeit des § 8 ...

  • debier datenbank

    § 8 Abs. 1 ARD-Staatsvertrag

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; GG Art. 72 Abs. 1; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1343
  • NVwZ 2006, 82 (Ls.)
  • ZUM 2005, 473
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2005 - 1 BvR 2812/04
    Die Auslegung des einfachen Rechts ist allein Sache der dafür sachlich zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen; nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
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