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   BVerwG, 26.04.2006 - 4 B 7.06   

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BVerwG, 26.04.2006 - 4 B 7.06 (https://dejure.org/2006,1600)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2006 - 4 B 7.06 (https://dejure.org/2006,1600)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2006 - 4 B 7.06 (https://dejure.org/2006,1600)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BauGB § 1a Abs. 3, § ... 5 Abs. 2a, § 8 Abs. 2 Satz 1, § 9 Abs. 1a, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 3, § 135a Abs. 1 und 2; BNatSchG 1993 §§ 8, 8a Abs. 1 und 7; BNatSchG 1998 §§ 8, 8a Abs. 1, Abs. 2 Satz 1; BNatSchG 2002 § 19 Abs. 2 Satz 1, § 20 Abs. 2 Satz 2, § 21 Abs. 1
    Flächennutzungsplan; Windenergieanlage; Konzentrationszone; Eingriff in Natur und Landschaft; Eingriffsregelung; Ausgleich; Abwägung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1a Abs. 3; § 5 Abs. 2a; § 8 Abs. 2 Satz 1; § 9 Abs. 1a; § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 3; § 135a Abs. 1 und 2
    Abwägung; Ausgleich; Eingriff in Natur und Landschaft; Eingriffsregelung; Flächennutzungsplan; Konzentrationszone; Windenergieanlage

  • Wolters Kluwer

    Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Aufstellung von Windenergieanlagen; Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in einem Flächennutzungsplan; Regelung des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft; Sicherung der Bereitstellung der für den ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Flächennutzungsplan; Windenergieanlage; Konzentrationszone; Eingriff in Natur und Landschaft; Eingriffsregelung; Ausgleich; Abwägung.

  • Judicialis

    BauGB § 1a Abs. 3; ; BauGB § ... 5 Abs. 2a; ; BauGB § 8 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § 9 Abs. 1a; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; BauGB § 135a Abs. 1; ; BauGB § 135a Abs. 2; ; BNatSchG 1993 § 8; ; BNatSchG 1993 § 8a Abs. 1; ; BNatSchG 1993 § 8a Abs. 7; ; BNatSchG 1998 § 8; ; BNatSchG 1998 § 8a Abs. 1; ; BNatSchG 1998 § 8a Abs. 2 Satz 1; ; BNatSchG 2002 § 19 Abs. 2 Satz 1; ; BNatSchG 2002 § 20 Abs. 2 Satz 2; ; BNatSchG 2002 § 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan - Bereitstellung von Ausgleichsflächen im Genehmigungsverfahren oder durch Bebauungsplan

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgleich bei Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 821
  • DVBl 2006, 1057 (Ls.)
  • BauR 2006, 1265
  • ZfBR 2006, 569
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 4 B 7.06
    Der Ausschluss der Anlagen auf Teilen des Plangebiets lässt sich nach der Wertung des Gesetzgebers nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen; die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationszonen bedingen einander (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 , vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 und vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109 ).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 4 B 7.06
    Der Ausschluss der Anlagen auf Teilen des Plangebiets lässt sich nach der Wertung des Gesetzgebers nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen; die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationszonen bedingen einander (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 , vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 und vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109 ).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 4 B 7.06
    Der Ausschluss der Anlagen auf Teilen des Plangebiets lässt sich nach der Wertung des Gesetzgebers nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen; die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationszonen bedingen einander (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 , vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 und vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109 ).
  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 4 B 7.06
    Durch diese Vorschrift werden die in der Abwägung zu berücksichtigenden Naturschutzbelange über das Integritätsinteresse hinaus, falls dieses nicht gewahrt werden kann, auf das Kompensationsinteresse erweitert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - BVerwG 4 NB 27.96 - BVerwGE 104, 68 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 10 D 121/07

    Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk in Datteln unwirksam

    BVerwG, Beschluss vom 26.4.2006 - 4 B 7.06 - ZNER 2006, 171; Mitschang, BauR 2003, 183, 191.
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07

    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3

    Weist die Gemeinde in ihrem Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aus, ist in der Regel zu erwarten, dass gerade auf diesen Flächen Windenergieanlagen errichtet werden und sich diese gegen konkurrierende Nutzungen durchsetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 4 B 7.06 -, NVwZ 2006, 821-822).

    Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, wenn die konkreten Regelungen des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft nicht Gegenstand der Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB sind, sondern - wie hier - dem Verfahren der Vorhabengenehmigung vorbehalten bleiben (vgl. bereits Beschl. des Senats vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 - mit Hinweis auf den 1. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 8.11.2005 - 1 LB 133/04 -, juris; im Ergebnis bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 4 B 7.06 -, a.a.O).

    Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bauleitplans Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, so ist zwar nach § 21 Abs. 1 BNatSchG über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs zu entscheiden (BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 4 B 7.06 -, a.a.O.; vgl. ferner Beschl. v. 31.1.1997 - 4 NB 27.96 -, BVerwGE 104, 68-79 zu § 8a Abs. 1 Satz 1 BNatSchG a.F.).

    Dieses bedeutet jedoch nicht, dass die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung auf Ebene der Bauleitplanung unmittelbar anzuwenden wäre und daher bereits im Flächennutzungsplan Flächen zum Ausgleich darzustellen und diese den Flächen, auf denen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, zuzuordnen wären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006, a.a.O.).

    Es ist - wie ebenfalls bereits dargelegt - auch nicht ersichtlich, dass zur Durchführung der beschriebenen Maßnahmen bereits zwingend im Flächennutzungsplan ganz oder teilweise Ausgleichsflächen darzustellen wären und ohne etwaige Darstellungen ein Eingriffsausgleich bei der Vorhabengenehmigung nicht sichergestellt wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2016 - 12 KN 187/15

    Artenschutz; Bebauungsplan; faktisches Vogelschutzgebiet; Rechtsschutzbedürfnis;

    Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bauleitplans Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, war nach § 21 Abs. 1 BNatSchG a. F. (§ 18 Abs. 1 BNatSchG 2010) über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 4 B 7.06 -, NVwZ 2006, 821; ferner Beschl. v. 31.1.1997 - 4 NB 27.96 -, BVerwGE 104, 68 noch zu § 8a Abs. 1 Satz 1 BNatSchG a. F.).

    Erforderlich und ausreichend für die nach § 1a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 7 BauGB durchzuführende Abwägung ist etwa, Art und Umfang der zu erwartenden Eingriffe sowie den Bedarf an Kompensationsmaßnahmen zu ermitteln und die konkrete Regelung des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft dem Verfahren der Vorhabengenehmigung zu überlassen (BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006, a. a. O.).

  • BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer

    In der Senatsrechtsprechung ist geklärt, dass es, wenn eine Gemeinde in ihrem Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausweisen möchte und Art und Umfang der zu erwartenden Eingriffe sowie den Bedarf an Flächen für Kompensationsmaßnahmen ermittelt und im Erläuterungsbericht die hierfür in Betracht kommenden Flächen benannt hat, im allgemeinen mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar ist, die Regelung des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft dem Verfahren der Vorhabengenehmigung und, wenn die Bereitstellung der Flächen nicht auf andere Weise gesichert ist, der Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubehalten (Beschluss vom 26. April 2006 - BVerwG 4 B 7.06 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 371 S. 7).
  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 7.14

    Konzentrationszonenplanung; Ziel der Raumordnung; Verbindlicherklärung;

    Denn der Ausschluss der Anlagen auf Teilen des Plangebiets lässt sich nach der Wertung des Gesetzgebers nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen; die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationszonen bedingen einander (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 , vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 und vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109 ; Beschlüsse vom 26. April 2006 - 4 B 7.06 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 371 Rn. 6 und vom 23. Juli 2008 - 4 B 20.08 - BauR 2008, 2009 = juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 9 B 15.1679

    Kostenerstattung für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen der durch einen

    Diese Zuordnungsfestsetzung ist konstitutive Voraussetzung für den Kostenerstattungsanspruch (vgl. BVerwG, B.v. 26.4.2006 - 4 B 7.06 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 20.1.2010 - 8 A 2285/09 - juris Rn. 4; VGH BW, B.v. 31.3.2005 - 5 S 2507/04 - juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07

    Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen als normkontrollfähige

    Dies mag zum einen daran liegen, dass ungeachtet der beschriebenen, durch § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vermittelten Wirkkraft der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ein Flächennutzungsplan nicht geeignet ist, einen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens zu begründen, sondern lediglich einem solchen im Außenbereich als öffentlicher Belang entgegenstehen kann (BVerwG, Beschluss vom 26.4.2006 - BVerwG 4 B 7/06 -, NVwZ 2006, 821, 822; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.8.2006 - 8 A 1359/05 -, ZNER 2006, 364, 365; dies als Argument gegen die Eröffnung der Normenkontrolle wertend: Ziekow in: Sodan/Ziekow , VwGO, 2. Aufl. 2006, § 47 Rn. 118).

    Diese Einschätzung hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 26.4.2006, a.a.O.) im Ergebnis bestätigt und in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass es, wenn ein Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausweise, im allgemeinen mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar sei, die Regelung des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft dem Verfahren der Vorhabengenehmigung und, wenn die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Flächen nicht auf andere Weise gesichert sei, der Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzubehalten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 10 D 107/11

    Befugnis zur Antragstellung auf Normenkontrolle bei möglicher Verletzung des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 2006- 4 B 7.06 -, BRS 70 Nr. 40.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 8 A 320/09

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 2006 4 B 7.06 -, NVwZ 2006, 821 = juris Rn. 7.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 1359/05

    Beurteilungsspielraum der Behörde bei UVP-Screening

    auch BVerwG, Beschluss vom 26.4.2006 - 4 B 7.06 -, juris.
  • VG Neustadt, 26.09.2019 - 5 L 963/19

    Kein Anspruch des BUND auf Verhinderung des Fällens von Winterlinden am Jahnplatz

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 KN 8/16

    Regionales Raumordnungsprogramm; Vorranggebiet; Windenergie

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 300/12

    Antragsbefugnis eines anerkannten Umweltverbands zur Stellung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2006 - 7 D 68/06

    Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplans;

  • VGH Bayern, 16.10.2009 - 2 N 06.3341

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

  • VGH Bayern, 07.11.2006 - 14 N 04.107

    Regelungsgehalt des § 1a Abs. 3 BauGB; Ausgleichsgegenstand nach § 135a Abs. 2 S.

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