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   EuGH, 23.03.2006 - C-408/03   

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EuGH, 23.03.2006 - C-408/03 (https://dejure.org/2006,7209)
EuGH, Entscheidung vom 23.03.2006 - C-408/03 (https://dejure.org/2006,7209)
EuGH, Entscheidung vom 23. März 2006 - C-408/03 (https://dejure.org/2006,7209)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht über das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger - Nationales Recht und nationale Verwaltungspraxis in Bezug auf das Vorhandensein ausreichender eigener Existenzmittel und auf Ausweisungsverfügungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht betreffend das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger - Nationales Recht und nationale Verwaltungspraxis in Bezug auf das Vorhandensein ausreichender eigener Existenzmittel und auf ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht betreffend das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger - Nationales Recht und nationale Verwaltungspraxis in Bezug auf das Vorhandensein ausreichender eigener Existenzmittel und auf ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

    Unionsbürgerschaft , Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger; Aufenthalt einer Portugiesin in Belgien nach Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung; Berücksichtigung von Mitteln Dritter bei der Feststellung der vorhandenen Existenzmittel ...

  • Judicialis

    EG Art. 18; ; Richtlinie 90/364/EWG; ; Richtlinie 90/364 Art. 2; ; Richtlinie 68/360/EWG Art. 4; ; Richtlinie 73/148/EWG Art. 4; ; Richtlinie 93/96/EWG Art. 2; ; Richtlinie 90/365/EWG Art. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht betreffend das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger - Nationales Recht und nationale Verwaltungspraxis in Bezug auf das Vorhandensein ausreichender eigener Existenzmittel und auf ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 30. September 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Gemeinschaftsvorschriften über das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger - Nationale Vorschriften und Verwaltungspraxis hinsichtlich der Bedingung, über ausreichende persönliche Existenzmittel zu verfügen, und des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 918
  • EuZW 2006, 410
  • DVBl 2006, 691
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

    Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-408/03
    34 Vorbehaltlich der im EG-Vertrag und in seinen Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen wird das Recht zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nach Artikel 18 Absatz 1 EG jedem Unionsbürger in einer klaren und präzisen Vorschrift des EG-Vertrags unmittelbar zuerkannt (Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-413/99, Baumbast und R, Slg. 2002, I-7091, Randnrn.

    37 Diese Bedingungen beruhen, im Licht der vierten Begründungserwägung dieser Richtlinie betrachtet, wonach die Aufenthaltsberechtigten die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats nicht über Gebühr belasten dürfen, auf dem Gedanken, dass die Wahrnehmung des Aufenthaltsrechts der Unionsbürger von der Wahrung der berechtigten Interessen der Mitgliedstaaten abhängig gemacht werden kann (Urteil Baumbast und R, Randnr. 90).

    Das bedeutet, dass entsprechende nationale Maßnahmen zur Erreichung des angestrebten Zweckes geeignet und erforderlich sein müssen (Urteil Baumbast und R, Randnr. 91).

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-408/03
    40 In den Randnummern 30 und 31 des Urteils vom 19. Oktober 2004 in der Rechtssache C-200/02 (Zhu und Chen, Slg. 2004, I-9925) hat der Gerichtshof festgestellt, dass es nach dem Wortlaut von Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 90/364 genüge, dass die Angehörigen der Mitgliedstaaten über die erforderlichen Mittel "verfügten"; irgendwelche Anforderungen in Bezug auf die Herkunft dieser Mittel enthalte diese Bestimmung nicht.

    41 Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass die Bedingung ausreichender Existenzmittel im Sinne der Richtlinie 90/364 nicht so ausgelegt werden könne, dass der Betroffene selbst über solche Mittel verfügen müsse, ohne sich auf die Mittel eines ihn begleitenden Familienangehörigen berufen zu können, weil dieser Bedingung, wie sie in der Richtlinie formuliert sei, anderenfalls ein Kriterium der Herkunft der Mittel hinzugefügt würde, das einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Ausübung des durch Artikel 18 EG gewährleisteten Grundrechts auf Freizügigkeit und Aufenthalt darstellen würde, da es für die Erreichung des verfolgten Zieles - Schutz der öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten - nicht erforderlich sei (Urteil Zhu und Chen, Randnr. 33).

  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-408/03
    62 Das Recht der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einzureisen und sich dort zu den vom EG-Vertrag genannten Zwecken aufzuhalten, fließt unmittelbar aus dem EG-Vertrag oder, je nach Sachlage, aus den zu seiner Durchführung ergangenen Bestimmungen (Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnr. 31).

    63 Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats ist daher nicht als rechtsbegründende Handlung zu betrachten, sondern als Handlung eines Mitgliedstaats, die dazu dient, die individuelle Situation eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats im Hinblick auf die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts festzustellen (Urteile Royer, Randnr. 33, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Randnr. 74).

  • EuGH, 17.02.2005 - C-215/03

    Oulane

    Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-408/03
    66 Nur wenn der Angehörige eines Mitgliedstaats nicht in der Lage ist, nachzuweisen, dass diese Bedingungen erfüllt sind, kann der Aufnahmemitgliedstaat unter Beachtung der vom Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen seine Ausweisung verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Februar 2005 in der Rechtssache C-215/03, Oulane, Slg. 2005, I-1215, Randnr. 55).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES

    Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-408/03
    63 Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats ist daher nicht als rechtsbegründende Handlung zu betrachten, sondern als Handlung eines Mitgliedstaats, die dazu dient, die individuelle Situation eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats im Hinblick auf die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts festzustellen (Urteile Royer, Randnr. 33, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Randnr. 74).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Eine solche Bedingung beruht auf dem Gedanken, dass die Wahrnehmung des Aufenthaltsrechts der Unionsbürger von der Wahrung der berechtigten Interessen der Mitgliedstaaten abhängig gemacht werden kann, im vorliegenden Fall dem Schutz ihrer öffentlichen Finanzen (vgl. entsprechend Urteile vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 90, Zhu und Chen, Randnr. 32, sowie vom 23. März 2006, Kommission/Belgien, C-408/03, Slg. 2006, I-2647, Randnrn.

    Drittens sind, da das Recht auf Freizügigkeit als ein grundlegendes Prinzip des Unionsrechts die Grundregel darstellt, die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 festgelegten Voraussetzungen eng (vgl. entsprechend Urteile Kamberaj, Randnr. 86, und Chakroun, Randnr. 43) sowie unter Einhaltung der vom Unionsrecht gezogenen Grenzen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszulegen (vgl. Urteile Baumbast und R, Randnr. 91, Zhu und Chen, Randnr. 32, sowie Kommission/Belgien, Randnr. 39).

  • EuGH, 21.07.2011 - C-325/09

    Dias - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf

    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats ist daher nicht als rechtsbegründende Handlung zu betrachten, sondern als Handlung eines Mitgliedstaats, die dazu dient, die individuelle Situation eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats im Hinblick auf die Bestimmungen des Unionsrechts festzustellen (vgl. Urteil vom 23. März 2006, Kommission/Belgien, C-408/03, Slg. 2006, I-2647, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat Aufenthaltserlaubnissen einen derartigen deklaratorischen und nicht rechtsbegründenden Charakter zuerkannt, und zwar unabhängig davon, ob sie nach der Richtlinie 68/360 oder der Richtlinie 90/364 erteilt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 65).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2019 - C-93/18

    Bajratari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie

    Zu den Mitteln, die ein im Aufnahmemitgliedstaat wohnender Partner bereitstellt, der Angehöriger eines Drittstaats ist, vgl. Urteil vom 23. März 2006, Kommission/Belgien (C-408/03, EU:C:2006:192, Rn. 40, 46 und 51).

    20 Urteile vom 19. Oktober 2004, Zhu und Chen (C-200/02, EU:C:2004:639, Rn. 31 und 33), vom 23. März 2006, Kommission/Belgien (C-408/03, EU:C:2006:192, Rn. 40 und 41), und vom 16. Juli 2015, Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 75).

    33 Urteile vom 19. Oktober 2004, Zhu und Chen (C-200/02, EU:C:2004:639, Rn. 28 und 30), vom 23. März 2006, Kommission/Belgien (C-408/03, EU:C:2006:192, Rn. 40, 46 und 51), und vom 16. Juli 2015, Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 74 und 77).

    34 Urteile vom 19. Oktober 2004, Zhu und Chen (C-200/02, EU:C:2004:639, Rn. 31 und 33), vom 23. März 2006, Kommission/Belgien (C-408/03, EU:C:2006:192, Rn. 40 und 41), und vom 16. Juli 2015, Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 75).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 13 S 451/06

    Wiederaufgreifensanspruch bei bestandskräftiger Ausweisungsverfügung gegen einen

    In der Folgezeit hat der EuGH diese Rechtsprechung fortgeführt und bestärkt (siehe Urteil vom 29.4.2004 - Orfanopoulos und Oliveri -, - C 282/01 -, Rn 65, NVwZ 2004, 1099; Urteil vom 15.3.2005 - Bidar -, - C 209/03 -, Rn 36, NJW 2005, 2055; Urteil vom 23.3.2006 - Kommission -, - C 408/03 -, Rn 37, NVwZ 2006, 918), und Literatur und nationale Rechtsprechung sind dem weitgehend gefolgt (siehe Sander, DVBl. 2005, 1014 und Westphal/Stoppa, InfAuslR 2004, 133; Lenz/Borchardt, EU- und EGV, 2006, RN 2 zu Art. 18; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 29.12.2004 - 12 TG 3212/04 -, AuAS 2005, 74).

    Dass im Fall des Klägers ausreichende Existenzmittel im Sinn der genannten Richtlinie im Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung nicht vorhanden waren, liegt für den Senat angesichts des Fehlens gesicherter Einkünfte und seiner schweren Erkrankung mehr als nahe; selbst wenn er in gewissem Umfang von seiner damaligen Ehefrau und/oder seinen italienischen Eltern unterstützt worden sein mag, dürfte es jedenfalls an ausreichender Krankheitsvorsorge gefehlt haben (vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 19.10.2004 - C 200/02 -, - Chen -, InfAuslR 2004, 413 und vom 23.3.2006, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 16.01.2009 - 19 C 08.3271

    Anforderungen an den Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Das Gemeinschaftsrecht stellt insoweit keine Anforderungen (vgl. EuGH, Urt. vom 19.10.2004 - C-200/02 -, InfAuslR 2004, 413 "Chen"; Urt. vom 23.3.2006 - C-408/03 -, NVwZ 2006, 918 [919] "Kommission/Königreich Belgien").

    Ebenso wenig ist es erforderlich, dass zwischen demjenigen, der die Mittel zur Verfügung stellt und demjenigen, dem sie zugute kommen, eine rechtliche Beziehung besteht (vgl. EuGH, Urt. vom 23.3.2006 - C-408/03 -, NVwZ 2006, 918 [919] "Kommission/Königreich Belgien").

  • EuGH, 18.12.2014 - C-202/13

    Das Vereinigte Königreich darf das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf

    Die von den zuständigen nationalen Behörden hinsichtlich eines etwaigen Rechts auf Einreise oder Aufenthalt auf der Grundlage der Richtlinie 2004/38 getroffenen Entscheidungen oder Maßnahmen dienen nämlich dazu, die individuelle Situation eines Angehörigen eines Mitgliedstaats oder seiner Familienangehörigen im Hinblick auf die Richtlinie festzustellen (vgl. in diesem Sinne, zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels auf der Grundlage des Sekundärrechts, Urteile Collins, C-138/02, EU:C:2004:172, Rn. 40, Kommission/Belgien, C-408/03, EU:C:2006:192, Rn. 62 und 63, sowie Dias, C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2019 - C-302/18

    X () und suffisantes)

    30 Vgl. Urteil vom 23. März 2006, Kommission/Belgien (C-408/03, EU:C:2006:192, Rn. 46 und 47).

    31 Vgl. Urteil vom 23. März 2006, Kommission/Belgien (C-408/03, EU:C:2006:192), Rn. 47).

    37 Vgl. Urteil vom 23. März 2006, Kommission/Belgien (C-408/03, EU:C:2006:192, Rn. 47).

  • EuGH, 02.10.2019 - C-93/18

    Bajratari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie

    Die Beachtung dieses Grundsatzes bedeutet, dass die nationalen Maßnahmen, die bei der Anwendung der in dieser Bestimmung vorgeschriebenen Voraussetzungen und Beschränkungen getroffen werden, zur Erreichung des verfolgten Ziels, nämlich dem Schutz der öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, Singh u. a., C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung), geeignet und erforderlich sein müssen (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Instrumente des Unionsrechts vor der Richtlinie 2004/38 Urteil vom 23. März 2006, Kommission/Belgien, C-408/03, EU:C:2006:192, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12

    Brey - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der

    Im Urteil Kommission/Belgien(45), das u. a. die Richtlinie 90/364 betraf, hat der Gerichtshof ausdrücklich die Praxis missbilligt, Unionsbürger ohne weitere Prüfung auszuweisen, wenn sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine ausreichenden Existenzmittel nachweisen können.

    45- Urteil vom 23. März 2006, Kommission/Belgien (C-408/03, Slg. 2006, I-2647).

  • VG Würzburg, 13.07.2015 - W 7 K 14.770

    Ausstellung von Aufenthaltstitel und Feststellung des Rechts eines Unionsbürgers

    Hierbei gilt zu berücksichtigten, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Bedingung ausreichender Existenzmittel im Sinne der Unionsbürgerrichtlinie nicht so ausgelegt werden kann, dass der Betroffene selbst über solche Mittel verfügen muss, ohne sich auf die Mittel eines ihn begleitenden Familienangehörigen berufen zu können, weil dieser Bedingung, wie sie in der Richtlinie formuliert ist, anderenfalls ein Kriterium der Herkunft der Mittel hinzugefügt würde, das einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Ausübung des durch Art. 21 AEUV gewährleisteten Grundrechts auf Freizügigkeit und Aufenthalt darstellen würde, da es für die Erreichung des verfolgten Zieles - Schutz der öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten - nicht erforderlich ist (EuGH, U. v. 19.10.2004 - Zhu und Chen, C-200/02 - Slg. 2004, I-9925, juris Rn. 33; U. v. 23.3.2006 - Kommission/Belgien, C-408/03 - Slg. 2006, I-2647, juris Rn. 41).

    Unverhältnismäßig wäre auch, zu verlangen, dass zwischen demjenigen, der die Mittel zur Verfügung stellt, und demjenigen, dem sie zugute kommen, eine rechtliche Beziehung besteht (EuGH, U. v. 23.3.2006 - Kommission/Belgien, C-408/03 - Slg. 2006, I-2647, juris Rn. 46).

    Die Herkunft der Mittel wirkt sich daher nicht ohne weiteres auf das Risiko ihres Wegfalls aus, da es von der Entwicklung der Umstände abhängt, ob sich das Risiko realisiert (EuGH, U. v. 23.3.2006 - Kommission/Belgien, C-408/03 - Slg. 2006, I-2647, juris Rn. 47).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2007 - C-11/06

    GENERALANWALT RUIZ-JARABO IST DER ANSICHT, DASS DIE ANFORDERUNGEN DES DEUTSCHEN

  • VG Düsseldorf, 19.05.2006 - 24 L 481/06

    D (A), Unionsbürger, Familienangehörige, Schwiegereltern, Drittstaatsangehörige,

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2019 - C-836/18

    Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2007 - C-291/05

    Eind - Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht - Rückkehr des Wanderarbeitnehmers in

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-158/07

    Förster - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Art. 12 EG und 18 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-192/05

    Tas-Hagen und Tas - Freizügigkeit der Unionsbürger (Artikel 18 EG) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2015 - C-218/14

    Singh u.a. - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, Art. 12 und Art. 13

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-325/09

    Dias - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf

  • VG Hannover, 24.02.2023 - 5 A 3224/21

    Abgeleitetes Aufenthaltsrecht; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis eines

  • SG Berlin, 29.02.2008 - S 37 AS 1403/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss für erwerbsfähige

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-568/21

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Carte diplomatique) - Vorlage zur

  • VG Hamburg, 04.07.2014 - 9 K 2066/12

    Familiennachzug zu daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen, die mit

  • VG Hannover, 28.10.2022 - 5 B 5988/21

    Beweislast; Darlegung; Darlegungslast; Freizügigkeit; Freizügigkeitsrecht;

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