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   VGH Hessen, 16.03.2006 - 12 Q 590/06   

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VGH Hessen, 16.03.2006 - 12 Q 590/06 (https://dejure.org/2006,31625)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.03.2006 - 12 Q 590/06 (https://dejure.org/2006,31625)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. März 2006 - 12 Q 590/06 (https://dejure.org/2006,31625)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 951
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Hessen, 20.03.2007 - 11 A 1999/06

    Zugang zu Umweltinformationen

    Dabei bezogen sie sich auf die Entscheidung des Senats vom 16. März 2006 (12 Q 590/06), mit der der Beklagte verpflichtet worden war, den Antragstellerinnen des dortigen Verfahrens Einsicht in die Datenbank CADEC zu gewähren, soweit in diese Datenbank Stellungnahmen der Klägerin zu den Einwendungen der Antragstellerinnen aufgenommen worden waren und diese Stellungnahmen Umweltinformationen betrafen.

    Er verweist zur Begründung auf die Ausführungen in seinem Bescheid und auf den Beschluss des Senats vom 16. März 2006 (12 Q 590/06).

    Wie der Senat in seinem Eilbeschluss vom 16. März 2006 (12 Q 590/06) bereits ausgeführt hat, handelt es sich bei dem in der Datenbank CADEC enthaltenen Material aufgrund der sehr weit gefassten Definition in erheblichen Teilen um Umweltinformationen.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 16. März 2006 (12 Q 590/06) ausgeführt hat, liegt dieser Ausnahmetatbestand, der die Effektivität des Verwaltungshandelns sicherstellen soll, in Bezug auf die CADEC-Datenbank nicht vor.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 16. März in dem Verfahren 12 Q 590/06 ausgeführt hat, dürfte der Ausnahmetatbestand nach Art. 4 Abs. 2 lit. g UI-RL bereits wegen der Rückausnahme nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 3 Satz 3 UI-RL in gewissem Umfang nicht eingreifen und damit dem Begehren nicht entgegengehalten werden.

    Diesem hohen Stellenwert, der dem freien Zugang zu Umweltinformationen eingeräumt wird, steht vorliegend ein - wenn überhaupt schutzwürdiges - jedenfalls aber geringer zu gewichtendes Interesse an der Verweigerung der Bekanntgabe gegenüber (Hess. VGH, Beschluss v. 16.03.2006 - 12 Q 590/06 - S. 10 des amtlichen Umdrucks).

  • VG Frankfurt/Main, 10.05.2006 - 7 E 2109/05

    Zum Akteneinsichtsrecht in einen Erschließungsvertrag und in die Unterlagen zum

    Selbst wenn in Hessen aufgrund des ministeriellen Erlasses zur Direktwirkung der Richtlinie 2003/4/EG (Hessischer Staatsanzeiger Nr. 11 vom 14.03.2005, S. 1027f.) auch die Ausnahmetatbestände unmittelbar anzuwenden wären (so VGH Kassel, Beschluss vom 04.01.2006 - Az. 12 Q 2828/05 - und Beschluss vom 16.3.2006 - 12 Q 590/06 - ), bestünde der Informationsanspruch der Klägerin gleichwohl.

    Aus Art. 3 Abs. 4 S. 1 der Richtlinie 2003/04/EG ergibt sich, dass grundsätzlich die begehrten Umweltinformationen in der von der Klägerin begehrten Form zugänglich zu machen sind (vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 5.1.2006 - 12 Q 2828/05 - und Beschluss vom 16.3.2006 - 12 Q 590/06).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2006 - 8 A 2190/04

    Umweltinformationsrichtlinie: Die Umweltinformationsrichtlinie kann unmittelbare

    vgl. dazu insbesondere VG Stuttgart, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 16 K 379/05 -, NuR 2006, 194 = NVwZ-RR 2006, 392 = UPR 2006, 123 = ZUR 2006, 103; ebenso HessVGH, Beschlüsse vom 16. März 2006 - 12 Q 590/06 -, NVwZ 2006, 951, und vom 4. Januar 2006 -12 Q 2828/05 -, NuR 2006, 239; Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrauerschutz, des Innenministeriums, des Ministeriums für Bauen und Verkehr und des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 17. September 2005 zur Handhabung des Umweltinformationsanspruchs im Lande NRW (MBl. NRW. S. 1216).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - 8 B 1729/10

    Kapazität von Anlagen ist kein Betriebsgehemnis oder Geschäftsgeheimnis;

    VGH, Beschluss vom 30. November 2006 10 TG 2531/06 -, NVwZ 2007, 348, unter Hinweis auf Hess VGH, Urteil vom 4. Januar 2006 - 12 Q 2828/05 -, NuR 2006, 239; Beschluss vom 16. März 2006 - 12 Q 590/06 -, NVwZ 2006, 951, und auf Bay.VGH, Beschluss vom 22. November 2000 22 ZE 00.2779 -, NVwZ 2001, 342; vgl. auch OVG Schl.-H., Beschluss vom 17. April 2007 - 4 MB 7/07 , juris Rn. 7, denn das in der Richtlinie vorgesehene und in § 3 Abs. 3 Nr. 1 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I, 3704) - UIG Bund - umgesetzte Beschleunigungsgebot (Frist zur Zugänglichmachung der beantragten Information von einem bzw. zwei Monaten) betrifft lediglich das Verwaltungsverfahren.
  • VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 130/05

    Umweltinformation; Anspruch auf Zugang zu Bergwerksunterlagen

    Hessischer VGH, Beschlüsse vom 16.03.2006 - 12 Q 590/06 - NVwZ 2006, 951 und vom 30.11.2006, a.a.O..; VG Stuttgart, Beschluss vom 12.12.2005, a.a.O.; VG Frankfurt, Urteil vom 10.05.2006 - 7 E 2109/05 - a.a.O.

    Hessischer VGH, Beschluss vom 16.03.2006, a.a.O..

  • VG Saarlouis, 03.11.2008 - 5 L 874/08

    Umweltinformationsanspruch; Vorlage von Unterlagen in digitaler Form

    Im Hinblick darauf, dass der Antragsgegner der Antragstellerin die gewünschten Informationen, wenn auch nicht in der begehrten Form, zur Verfügung gestellt hat, unterscheidet sich die vorliegende Konstellation von der, die dem Beschluss des Hessischen VGH vom 16.03.2006 - 12 Q 590/06 - NVwZ 2006, 951) zugrunde lag.
  • VG Saarlouis, 03.11.2008 - 5 L 873/08

    Inhalt und Umfang des Umweltinformationsanspruchs

    Im Hinblick darauf, dass der Antragsgegner der Antragstellerin die gewünschten Informationen, wenn auch nicht in der begehrten Form, zur Verfügung gestellt hat, unterscheidet sich die vorliegende Konstellation von der, die dem Beschluss des Hessischen VGH vom 16.03.2006 - 12 Q 590/06 - NVwZ 2006, 951) zugrunde lag.
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